K
Krennz
Guest
Wir helfen wo wir können.
Auch wir sehen was sich bei den diversen Plattformen abspielt und sind auch nicht davon begeistert! Wir können Ihnen versichern, dass wir weder in der Vergangenheit noch heute bei unzulässigen Verkäufen tatenlos zugeschaut haben.
So haben wir beispielsweise ein gerichtliches Verfahren gegen die Ticketplattform „viagogo“ geführt. Das OLG Düsseldorf ist unserer Argumentation jedoch letztlich nicht gefolgt. Denn seit der Entscheidung des BGH vom 11.09.2008 („Bundeligakarten.de“), ist es Plattformen wie „viagogo“ oder „seatwave“ erlaubt, einen Online-Marktplatz für den Verkauf von Tickets für Sport- und Kulturevents anzubieten. Dass dort die Karten zu überhöhten Preisen verkauft werden, stellt nach Ansicht der Richter kein unrechtmäßiges Handeln dar, was zumindest die Plattformen zu unterbinden hätten.
Mit diesem Befund – auch wenn er uns nicht gefällt – müssen wir nun leben. Die obersten Gerichte in Deutschland sehen eine Verkehrsfähigkeit von Bundesligakarten als gegeben an. Nur wenn uns ein Kunde vorsätzlich über eine Weiterveräußerungsabsicht täuscht, haben wir eine letztliche rechtliche Handhabe. Dies muss aber in jedem Einzelfall nachgewiesen werden. Da es sich meistens um innere Absichten handelt, die man unseren Kunden am Verkaufsschalter nicht ansehen kann, fällt dieser Beweis erwartungsgemäß sehr schwer. Borussia Dortmund bleibt indes dennoch nicht untätig, sondern handelt im Rahmen des rechtlich Möglichen. Sobald wir beispielsweise ebay-Auktionen wahrnehmen, die BVB-Tickets enthalten, versuchen wir an den Verkäufernamen zu gelangen. Da ein Weiterverkauf lediglich gegen unsere ATGB`s verstößt – ein genereller Ticketverkauf auf Internetauktionen jedoch nicht untersagt ist, stehen dem Veranstalter jedoch auch nur eingeschränkt Möglichkeiten zur Verfügung.
Ebay hingegen darf ebenfalls nur in bestimmten Verstossfällen – schon allein aus datenschutzrechtlichen Gründen, Adressen rausgeben. In den Fällen des Bekanntwerdens, lassen wir diese Auktionen bei ebay sperren und fordern die jeweiligen Verkäufer zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Gleichzeitig werden diese Verkäufer regelmäßig für den Ticketerwerb 12 Monate gesperrt. Mit Beginn der Rückrunde der abgelaufenen Saison und dem immer erfolgreicheren Auftreten unseres BVB ist das Interesse natürlich gewachsen. Nicht nur, dass neue Fans den Weg ins Stadion finden, auch Trittbrettfahrer sehen die Möglichkeiten, Geld zu verdienen und stellen sich in Vorverkaufsschlangen an, wählen den Online-Ticketshop oder das Callcenter, um an Eintrittskarten zu gelangen. Einzig allein zu dem Zweck, hiermit einen möglichen Reibach zu erzielen. Dies erfolgt immer dann, wenn der Erfolg und das gestiegene Interesse besonders groß ist - das kennen auch andere Bundesligisten, sowie der DFB, mit denen wir diesbezüglich im regen Austausch stehen. Solange es keine gesetzlichen Maßnahmen gibt, die dies unterbinden, kann der Verein nur im Rahmen seiner Möglichkeiten tätig werden und die Kunden bei Erkennen sperren. Sie sehen also, dass Borussia Dortmund das Mögliche zur Vermeidung eines Online-„Schwarzhandels“ unternimmt.
§6 AtGb
Der Verkauf von Privat an Privat wird, in besondren Fällen, erlaubt.
Sollten wir jedoch feststellen, dass ein gewerblicher Schleichbezug (Kauf der Karten in der Absicht Gewinn zu erzielen) zur Gewinnerzielung vorliegt, erheben wir eine Strafzahlung in Höhe von €500,- bis zu €30000,-.
Zum Verkauf von Privat an Privat bieten wir das Forum "BVB-Kartenverkauf" oder "BVB-Ticketbörse" für alle Fans kostenlos an. Wobei wir die Hinzurechnung von eigenen Kosten, zuzügl. einer kleinen Entschädigung von bis zu €10,- bei Nennung der Verkaufstellen, zulassen. (Aufrunden auf volle 10er)
Die Verwendung von geschützten Inhalten, wie z.B. Stadionplan, Logo und Schriftzug ist untersagt und wird kostenpflichtig verfolgt.
Krennz schrieb:Ich würde es mir schriftlich geben lassen, dass die DK auch in Zukunft zur Verfügung steht. Und zwar bevor ich eine Zahlung leiste.
ldb schrieb:Wenn du direkt Ruhe haben willst, dann geh zum Anwalt. Wenn du dir um Eigenleistung nicht zu Schade bist und ein etwas dickeres Fell hast, dann lies dir mal die letzten paar Seiten durch![]()
Dauid schrieb:Guten tag liebe rechti community,
Folgendes verzwicktes Problem. Ein Kollege hatte mich gefragt ob ich Über meinen eBay account bvb karten fuer ihn verkaufen könnte, ich mich kurz im netz informiert ob das überhaupt legal waere und dort stand, dass bvb die Auktion vllt abbrechen könnte, allerdings nichts von wegen illegal, ausser die karten seien personifiziert.
Nun wurde die Auktion abgebrochen und meine mum (der eBay Account laeuft auf ihrn Namen) hat eine Abmahnung erhalten.
Ich habe außerdem das Logo des Bvb genutzt, dass ist schlecht, wie ich jetzt im Nachhinein erfahren habe.
Also, was tun? Eine mod ue wegen des Logos schicken und wegen der Tickets nicht, weil gegen die atgb habe ich ja nicht verstoßen, da ich die Tickets ja nicht erworben habe.
Die frage ist, soll ich meinen Kollegen jetzt explizit erwähnen, dass es nicht meine Tickets waren oder sollte ich einfach die mod ue auch auf die tickets beziehen? Bin in klein wenig verwirrt, sry :-/ btw. Versucht sich der Kollege rauszureden
Edit: die verlangen 210€, ich wuerde diesen betrag lieber nicht bezahlen. Komm ich drum herum mit der mod ue oder werd ich den betrag am ende doch zahlen muessen?
Mfg![]()
dw1109 schrieb:- Auktion wurde nicht als Sofort-Kauf angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15% des Originalticketpreises
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
Mit deisen Dingen kann man mich quasi als privater Verkäufer nich belangen, wenn alles aus privaten Gründen war ( was es auch war! )?
- unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion
Wieso reicht hier eine ModUE? Bzw. warum kommen keine weitere Kosten auf mich zu?
LG!
Krennz schrieb:Soweit ich aus dem hiesiegen Forum entnehmen kann hat BH bisher kein Gerichtsverfahren durchgeführt.
Es heisst also für mich, modUE und Erklärung an BH und danch die Füsse stillhalten und abwarten.
Wie bei Abmahnern üblich, kommen noch ein paar Versuche Kohle zu generieren, dann schläft der Vorgang ein.
biborE schrieb:Die Rechnungskopien die dabei sind, sind zweimal aus dem Jahre 2012 und einmal aus dem Jahre 2013. Es sind allerdings NICHT die von BuH angemahnten Spiele...
Was würdet ihr tun?
ldb schrieb:biborE schrieb:Die Rechnungskopien die dabei sind, sind zweimal aus dem Jahre 2012 und einmal aus dem Jahre 2013. Es sind allerdings NICHT die von BuH angemahnten Spiele...
Was würdet ihr tun?
Denen schreiben das es 1) die falschen rechnungen sind und 2) du sie privat abgegeben hast, da können sie nichts gegen tun weil bgh urteil. würde anmerken das dies auch das letzte schreiben ist, ansonsten erwarte ich die klage.
biborE schrieb:ldb schrieb:biborE schrieb:Die Rechnungskopien die dabei sind, sind zweimal aus dem Jahre 2012 und einmal aus dem Jahre 2013. Es sind allerdings NICHT die von BuH angemahnten Spiele...
Was würdet ihr tun?
Denen schreiben das es 1) die falschen rechnungen sind und 2) du sie privat abgegeben hast, da können sie nichts gegen tun weil bgh urteil. würde anmerken das dies auch das letzte schreiben ist, ansonsten erwarte ich die klage.
Habe sie ja nicht mal abgegeben
Frage ist ja nun, gelten die AGB für mich, auch wenn ich in DEM Fall die Karten NICHT über den BVB bezogen habe?
Ich werde wohl eine modUE bzgl dem Verkauf und des Logos hinschicken und abwarten.
Bekommt man irgendwie ne Nachricht, ob man gesperrt wurde oder so?
Soll ich mir auch mal 2 Monate Zeit lassen wie die? :-D