Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Habe es nun so abgeschickt.

Ja, ich weiß, denen steht das mit dem Ticketverkauf nicht zu :recht: , aber ich habs reingeschrieben. Ab jezze ignoriere ich die Herren ganz einfach. Von mir aus sollen Sie mich doch sperren solange das nach dem Neapel-Vorverkauf passiert :mrgreen:

gjrsvd62.jpg


Nen Strick können se mir da nicht drauas drehen, da ich ja ganz klar geschrieben habe, dass ich KEINE Rechtspflicht anerkenne oder Ähnliches...
Und ich habs einfach schlicht und ergreifend nicht vor in Zukunft Karten über Ebay zu verkaufen, da ich immer wen finde, der gerne mal fahren würde...

So, genug gerechtfertigt :-D
 
Hallo ihr Lieben,

ich hab jetzt schon ein wenig hier gelesen, bin mir aber unsicher, was zu tun ist.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich habe Karten über den BVB Ticketshop für mich und einen Kumpel bestellt.
Besagter Kumpel hat leider abgesagt, also habe ich die 2 Karten bei eBay als Auktion eingestellt, Startgebot 1€. Die Auktion lief dann aus und einen Tag später bekam ich eine Nachricht von eBay, dass die Auktion wegen eines Verstoßes gelöscht wurde. (Die Auktion ist auch nirgends mehr auffindbar)
Ich habe daraufhin dem Käufer mitgeteilt, dass ich die Karten aus diesem Grund nicht mehr verkaufe und ihm das Geld via PayPal erstattet. (Kann ich auch alles belegen!)
Nun habe ich heute eine Abmahnung bekommen.


In der Abmahnung steht nun folgendes :

1. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass Sie 2 Tickets von Borussia Dortmund in der Saison 2013/2014 im Rahmen der nachbenannten Auktion unter Verwendung des Anbieternamens „...“ auf der Internetplattform eBay eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt haben:

2 Karten : Borussia Dortmund - Arsenal FC - Champions League! Top Plätze

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor: 
Die ATGB wurden nicht abgebildet 
Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten 
Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis 
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS


Wie sollte ich nun vorgehen?
Die Kanzlei fordert übrigens über 500€ von mir, die ich im Falle des Falls aber nicht bezahlen könnte.


Liebe Grüße
 
K

Krennz

Guest
Halt mal den Ball flach.

Die Abmahnung ist als solche nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftsprktiken m.e. unwirksam, da sie folgende Aufschlüsselung nicht enthält:

1. Name oder Firma des Verletzten, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,
2. die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung,
3. die geltend gemachten Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und
4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.
http://www.internet-law.de/2013/10/gese ... reten.html

Wenn das nicht gegeben ist kann ich denen die Abmahnung mit dem Hinweis: "Nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das am 9.10.13 in Kraft trat, ist die Abmahnung nicht formgerecht und damit hinfällig."

Sollen die erst mal ihre Hausaufgaben machen.
 
Nur zum Verständnis... bei mir trifft dann ja nur Punkt 3 und 4 zu, da Name und Firma, sowie Rechtsverletzung ja angegeben ist. Oder lieg ich da jetzt falsch? :roll:

Reicht es dann, wenn ich denen einen Brief mit Angabe des Aktenzeichens und folgendem Inhalt schreibe :

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Abmahnung unter folgendem Aktenzeichen 00000 ist nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, dass am 9.10.2013 in Kraft trat, unwirksam und damit hinfällig.

?

Danke schonmal für deine Hilfe :mrgreen:
 
Hallo bin neu hier und hab schon vorab mal per Mail die Forderung von BH deren UE zu unterzeichnen und 420€ zu überweisen.
Wie sieht denn die aktuelle Situation(Nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das am 9.10.13 in Kraft trat) in meinem Fall aus?
Es waren Karten gegen Freiburg die zum Verkauf standen(Ibäh) und auch verkauft wurden.
Der Einstellername,Nummer sowie Start und Endzeit wurden schriftlich im Schreiben genannt
Vorwurf von BH:
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis


Bin bestimmt der gefühlt 10000 Unwissende der Fragt!!!!
Bin aber auch kein Rechtsexperte :cry: !!!
Die ModUE ausfüllen und versenden!?

Danke schon mal vorab im vorraus :D
 
K

Krennz

Guest
@Kimmy, kannst Du so schreiben. Bin mal auf deren Reaktion gespannt.
Punkt 3 und 4 ist korrekt.

@mmasx

Da es in Deutschland keine Preisbindung gibt, haben die keine Handhabe.

Soweit Ich geschützte Dinge wie Logo, Schriftzug, Stadionplan oder Bilder nicht benutzt habe, brauche ich auch keine modUE abzugeben.
 
Ich hab vorhin mit einem Anwalt gesprochen und erfahren, dass das neue Gesetz auf meine Abmahnung leider nicht zutrifft... :(
Naja nun muss ich da irgendwie anders wieder rauskommen ;)
 
K

Krennz

Guest
Das ist so nicht richtig.
Die Angabe der entsprechenden Punkte muss ab sofort jede Abmahnung enthalten. Egal ab im P2P - Filesharingbereich oder sonstwo.

Du kannst allerdings auch eine modUE wegen dem Stadionplan abgeben. (Text siehe Link in meiner Signatur) und alles weitere aussitzen.
 
Macht Euch keinen Kopf und reagiert auf KEINES der Schreiben.

NIEMAND wurde von denen jemals vor Gericht gezerrt. Niemand MUSSTE was zahlen.

Wenn man nicht reagiert, geben die nach drei Schreiben auf und kümmern sich um den Nächsten.

Ich habe seit Monaten nichts mehr von denen gehört.....
 
Hallo alle zusammen!

Seit gestern darf ich mich auch zu denjenigen gesellen, die eine Vorab-eMail von Becker u. Haumann bzgl. BVB-Tickets-Weiterverkauf erhalten haben (Abmahnung).
Nun ja, wieso warum weshalb ich die Tickets erworben und dann weiterverkauft habe spare ich mir jetzt hier erst einmal.

Zur eMail selbst:
Zu dem üblichen Anfangstext "zeigen wir an, daß wir den BVB vertreten" blablabla befindet sich eine schöne, detailierte Auflistung aller meiner bisherigen 23 BVB-Ticket-Auktionenin dem Anschreiben.
Für mich ist es erst einmal komisch, aber vermutlich auch gut, das eingentlicher Gegenstand dieser Abmahnung nur ein Ticketverkauf ist, der schon ein halbes Jahr zurück liegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das die anderen 22 Auktionen nicht Gegenstand dieser Abmahnung sind.
Nun ja, anbei befindet sich eine Unterlassungserklärung die ich unterschrieben zurücksenden soll. Das ist jetzt nicht das Problem, mache ich sofort. Das eigentliche Problem ist, daß zur Zahlung von 1000€ aufgefordert werde um alles weitere fallen zu lassen.

Hierzu der der kopierte Textabsatz:
2. Kostenerstattungsanspruch
Sie sind unserer Mandantschaft gegenüber gemäß §§ 683, 677, 670 BGB zudem dazu verpflichtet, die ihr bislang entstandenen Kosten zu erstatten. Hierunter fallen die im Rahmen der Aufklärung und Sachbearbeitung des Vorgangs angefallenen Kosten, die unserer Mandantin entstanden sind, wie u.a. Ermittlungs- und Recherchekosten, Personal- und administrative Kosten sowie die Kosten der Rechtsverfolgung inkl. der Auslagen für Post und Telekommunikation. Insoweit machen wir namens und in Vollmacht unserer Mandantin einen Anspruch auf Freistellung geltend:
Die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für anwaltliche Tätigkeiten spezielle Gebührensätze festschreibt. Entscheidend für die konkrete Höhe der Rechtsverfolgungskosten sind vor allem der anwaltliche Aufwand sowie der Streitwert. Im Falle Ihrer Nichtreaktion könnte in einem späteren Gerichtsverfahren ein anzusetzender Streitwert von 5.000,00 EUR bis zu 50.000,00 EUR angemessen sein, wonach sich allein für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ein Nettobetrag in Höhe von bis zu 1.511,90 EUR ergeben kann. Unsere Mandantin erklärt sich damit einverstanden, im Falle einer vergleichsweisen Erledigung des Gegenstands dieser Abmahnung (vgl. Ziffer II.1.) in diesem frühen Stadium einen Streitwert in Höhe von insgesamt nur 2.500,00 EUR zu Grunde zu legen und den abgemahnten Sachverhalt durch Zahlung eines entsprechenden Schadenersatzbetrags in Höhe von 210,00 EUR für erledigt zu erklären.
Unter Berücksichtigung auch der übrigen unter Ziffer II.2 aufgeführten Rechtsverletzungen erklärt sich unsere Mandantin dazu bereit, einer vergleichsweisen Erledigung sämtlicher Kostenerstattungsansprüche auf Basis eines entsprechen erhöhten Streitwerts von 27.500,00 EUR zuzustimmen. Bei diesem Streitwert orientieren sich die unserer Mandantin entstandenen Kosten an der Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr nach §§ 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 1.121,90 EUR (netto) zzgl. einer Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG in Höhe 20,00 EUR. Eine zusätzlich anfallende 1,5 Einigungsgebühr nach §13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG in Höhe von 1.294,50 EUR (netto) bliebe dabei zu Ihren Gunsten unberücksichtigt. Von dem Ausspruch einer Vertragsstrafe würde ebenfalls abgesehen.
Um sämtliche Kostenerstattungsansprüche zu erledigen, wäre unsere Mandantin unter Zugrundelegung des zuletzt benannten Streitwerts mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von nur

1.000,00 EUR

einverstanden. Mit dem damit zum Ausdruck kommenden Entgegenkommen, wird deutlich, dass es unserer Mandantin hinsichtlich der begangenen Rechtsverletzung im Wesentlichen um den Schutz der unter Punkt I. aufgeführten Interessen geht.
Die Zahlungsfrist endet am 05.11.2013.


So, das ist jetzt stand der Dinge. Ich bin am überlegen da mal anzurufen um das mit denen zu besprechen. Diese Streitwerte und alles sind für mich erst einmal aus der Luft gegriffen. Das ich mit dem Verkauf der Karten einen Gewinn gemacht habe streite ich nicht ab. Mal ganz davon abgesehen sollten dann auch die Auktions- und PayPal-Gebühren mit eingerechnet werden.

Wie gesagt, die Unterlassungerklärung unterschreibe ich sofort, kein Problem. Mit der Zahlung habe ich aber logischerweise ein Problem da ich auch nur normalsterblich bin und das Geld nicht von Bäumen pflücke.
Vielleicht hat ja hier einer nen Tipp für mich bevor ich da anrufe.

Danke schon einmal im voraus!

PS: Muß mich etwas korrigieren... Der Postman war grad da, jetzt habe ich es auch schriftlich :(
 
23 Auktionen???
Ziemlich viel für ein Privatverkäufer...
Ansonsten, die UE auf keinen Fall unterschreiben... Sonst verpflichtest du dich zur Zahlung ;-)
 
Naja, halt über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren. Das ist ja auch mein Problem. Ich kann den eigentlichen Gewinn nicht mehr nachvollziehen da ich da auch kein Buch drüber führe und nur Auktionen aufrufen kann, die nicht länger als 90 Tage zurückliegen.
Bei mir ist das in 90% der Verkäufe aus beruflichen Gründen gewesen, weil ich im Schichtdienst arbeite und erst ne Woche vorher weiß wann ich arbeiten muß.
Die meisten Spiele war ich selber im Stadion...
 
K

Krennz

Guest
Die Situation ist z.Zt. sehr unübersichtlich.

Wenn das so stimmt, wie Du sagst, würde ich mir das von meinem Arbeitgeber bestätigen lassen.

Dann wäre das für mich auch weiterhin ein Privatverkauf, der durch das BGH-Urteil gedeckt wäre.

Ich spreche mit meinem Arbeitgeber und lasse mir Die Arbeitszeiten der letzten 2 Jahre, in Bezug auf die Vorwürfe, bestätigen. Das schreibe ich an BuH.

Da hier kein Logo etc. abgemahnt wird ist für mich die Abgabe einer modUE nach RA Wachs (Siehe unten) nicht erforderlich.

alles Andere würde ich vorerst aussitzen.
 
K

Krennz

Guest
@biborE war nicht auf Dich gemünzt.

Betrifft @Andre.

Bei Dir ist alles soweit in Ordnung, soweit ich das beurteilen kann.

Für dichj gilt erstmal: Abwarten und Kaffee trinekn (Tee könnte giftig sein)
 
Ich arbeite für eine Verwaltung... Wenn Du wüßtest wie lange man da auch nur erstmal auf eine Reaktion warten muß... Da komme ich mit einer Haftstrafe besser weg, die dauert nicht so lange!

Habe jetzt mal mit meinem Anwalt telefoniert. Der meinte, das das diese normalen Schreiben sind wie den Urheberrechtsverletzungen bei den Musik und Filmedownloads, da hätte er schon zu genüge von liegen. In diesen Fällen ist es, zumindest bei ihm, noch nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen. Erst in einem Fall hätte er jetzt von der Gegenseite den gerichtlichen Anklageentwurf bekommen, nach 3 Jahren, ...das wars dann aber auch.
Das Problem bei mir ist allerdings die Masse. Bei 23 Auktionen kann man nicht mehr von Privat sprechen. Denn obwohl mir "vorerst" nur eine Auktion angekreidet wird haben die Herren BuH ja noch auf die anderen 22 hingewiesen und auch schön detailiert aufgelistet. Das wird vermutlich neben der modifizierten UE auf einen Vergleich hinausgehen...
Mein Anwalt ist über die Höhe von 1000€ etwas überrascht... Er meinte das es schon eine ziemlich miese Nr. ist 23 Auktionen zu sammeln, aufzulisten um mir dann eine davon offiziell anzukreiden und dann zu meinen mit einer Zahlung von 1000€ von den anderen Auktionen abzusehen. Eine Unterlassungsaufforderung hätte mir demnach schon nach der ersten Auffälligkeit zukommen müssen und nicht sammeln mehrerer Sachen, anderthalb Jahre nach der ersten Auktion.

Fazit:
Mein Anwalt schreibt jetzt erstmal eine modUE mit Anschreiben in der er auf die höhe der Zahlung eingeht, dann sehen wir weiter.
 
K

Krennz

Guest
Hätte ich dirkekt mit dem Einschalten eines Anwalts gedroht, wäre die Sache wahrscheinlich sofort erledigt gewesen.
 
hallo, ich brauche dringend euere hilfe!!
ich bin ein bvb vereinsmitglied und als ich heute angerufen habe bei bd wegen verlägerung meines vertragsmitglied , haben die mir gesagt dass ich noch mitglied bin aber gesperrt (wegen ein verkauf ebäh)
komischerweise habe ich gerade am letzten freitag 1 ticket über die hotline bekommen , (transaktion war erfolgreich) .
meine frage wird mein mitgliednummer beim nächsten mal in der hotline nicht erkannt ???
ich wäre für jede antwort dankbar
danke im vorraus
 
ja , und zwar nur einmalund das war ein einziges ticket ohne logo oder stadionabbildung !!
was wird nun passieren ? kann ich nun kein ticket mehr über die hotline bekommen ?
danke an alle
 
bvb09 schrieb:
ja , und zwar nur einmalund das war ein einziges ticket ohne logo oder stadionabbildung !!
was wird nun passieren ? kann ich nun kein ticket mehr über die hotline bekommen ?
danke an alle


Naja, ich denke soweit war bisher keiner hier, oder?
Und wenn ja, einfach weiter oben lesen, da steht, dass man wahrscheinlich "nur" für ein Jahr gesperrt wird... ;-)
 
bvb09 schrieb:
NEIN!! ohne foto sogar !
kann man mit denen nicht sprechen on bd ? wird meine nummer nicht erkannt an der hotline?

Dann passiert dir nix außer dass sie dich wohl sperren werden... ;-)
Und das ist eben deren gutes Recht, leider...
Wenn du da anrufst, wirste wohl kaum weiterkommen...
 
@ biborE

Ich habe immer die Karten abgelichtet, retuschiert und dann eingestellt, ...außer dieses eine Mal :(
Da war meine Kamera defekt und ich habe ein Foto von der Choreo der Südtribüne vom ManCity Spiel genommen, aber nicht von BD, irgendwo anders her, ging zu hunderten durchs Netz. Habe das gleiche Bild auch auf meiner Kamera, nur von der anderen Seite weil ich selber beim Spiel war.
Warum ich das nicht genommen habe weiß nur Gott.
Naja, mir bleibt nur eins, abwarten und Tee trinken :?
 
Andre schrieb:
@ biborE

Ich habe immer die Karten abgelichtet, retuschiert und dann eingestellt, ...außer dieses eine Mal :(
Da war meine Kamera defekt und ich habe ein Foto von der Choreo der Südtribüne vom ManCity Spiel genommen, aber nicht von BD, irgendwo anders her, ging zu hunderten durchs Netz. Habe das gleiche Bild auch auf meiner Kamera, nur von der anderen Seite weil ich selber beim Spiel war.
Warum ich das nicht genommen habe weiß nur Gott.
Naja, mir bleibt nur eins, abwarten und Tee trinken :?

Da das, denke ich, kein geschütztes Logo vom BVB war, sollte auch dir nicht mehr passieren außer Ausschluss vom Ticketerwerb ;)
 
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