Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

simonh schrieb:
steht im kommentar drüber von krennz?!
du bist privatperson, warst verhindert. feddich und aus die maus.
wegen logo die modue, wie schon von dir gesagt, alles andere ist pipifax. :mrgreen: :recht:
atgb trifft nicht zu wenn du nicht von db direkt kaufst. da aber die atgb sowieso nicht ganz hinhauen bzgl. bgh-urteil würd ich mir keine allzu große sorgen machen :)
die haben im grunde nix gegen dich iner hand, außer der urhebergeschichte. das wird aber nicht verfolgt, da es denen in erster linie um den ticketweiterverkauf geht! darüber hinaus werden die wegen paar € kein verfahren wegen urheberrechtsverl. anfangen


was bedeutet direkt von db?
Ich hba die Tickets direkt bei der telefonischen Tickethotline von Bo Do bestellt. Die sagen da auch, beachten Sie dass ihre Bestellungen den Ticketbedingungen von Bo Do unterliegt...
 
seb 123 1982 schrieb:
simonh schrieb:
steht im kommentar drüber von krennz?!
du bist privatperson, warst verhindert. feddich und aus die maus.
wegen logo die modue, wie schon von dir gesagt, alles andere ist pipifax. :mrgreen: :recht:
atgb trifft nicht zu wenn du nicht von db direkt kaufst. da aber die atgb sowieso nicht ganz hinhauen bzgl. bgh-urteil würd ich mir keine allzu große sorgen machen :)
die haben im grunde nix gegen dich iner hand, außer der urhebergeschichte. das wird aber nicht verfolgt, da es denen in erster linie um den ticketweiterverkauf geht! darüber hinaus werden die wegen paar € kein verfahren wegen urheberrechtsverl. anfangen


was bedeutet direkt von db?
Ich hba die Tickets direkt bei der telefonischen Tickethotline von Bo Do bestellt. Die sagen da auch, beachten Sie dass ihre Bestellungen den Ticketbedingungen von Bo Do unterliegt...

oh sorry, dreher drin. natürlich bd (borussia dortmund) :wink:
ja mag sein, dass die es sagen, das wollen die rae auch durchbringen, aber sie schneiden damit das bgh-urteil, daher ist das wusnchdenken. lies ma die letzten seiten... :wink:
 

ldb

Super-Moderator
Ganz kurz da unterwegs:

- Ich fertige modUE für Logo an
- teile mit das ich privat verhindert war und verkauf von Urteil abgedeckt
- Teile mit das ich keine weiteren Unterlassungsansprüche abgeben werde. Sollte meine modUE abgelehnt werden wird mein Rechtsanwalt Dr. Schmerzlos die Sache kostenauslösend zurückweisen
- Alternativ erwarte Ich eine Abschrift der Klage
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich persönlich verhindert bin habe ich, lt. BGH-Urteil, das Recht meine Karten Anderen zur Verfügung zu stellen, ob nun über ibäh, oder über Fanforum ist dabei egal. Ausserdem unterliege ich als Privatperson nicht der Preisbindung, die es in Deutschland nicht gibt (ausser für im Gesetz genannte Dinge wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tabakwaren und Pharmazeutika) Die können mich, in Folge dessen, nur für den Missbrauch des Logos heranziehen. Das kann ich mit einer modUE bereinigen.

Wie schon oft hier im Forum gesagt, teile ich dem BH mit, dass ich persönlich verhindert war, dass aus diesem Grunde die zur Verfügungstellung der Tickets durch BGH-Urteil gedeckt ist, dass es keine Preisbindung gemäss §1 GWB in Old Germany gibt, deshalb der §6 ATGB ungültig ist und füge eine modUE für das Logo bei.

Nur mal für Alle: Stadionplan, Vereinslogo und Schriftzug Bo Do sind geschützte Marken bzw durch Urheberrecht geschützt
 

ldb

Super-Moderator
Krennz schrieb:
Nur mal für Alle: Stadionplan, Vereinslogo und Schriftzug Bo Do sind geschützte Marken bzw durch Urheberrecht geschützt

Grundsätzlich hast du recht, mit einer Ausnahme: Der Wortlaut "Borussia Dortmund" ist nach §14 MarkenG im geschäftlichen Verkehr zwar geschützt, im privaten Verkehr jedoch trägt es zur Produktbeschreibung bei und ist erlaubt. Ebenso erlaubt ist es die Eintrittskarte zu fotografieren und zum Verkauf zu verwenden, auch wenn darauf das Vereinslogo und/oder Stadionplan zu sehen ist/sind.
 
Hey leute,
Hab ne antwort auf mein schreiben und meiner modUE bekommen. Wie ihr wisst habe ich ein modUE wegeb dem logo abgeschickt und dazu ein seperates schreiben das ich die karten über werder geholt habe und ich somit nicht an bvb gebunden bin.
Hier die antwort von denen:

Diese kann in dieser Form von unserer Mandantschaft nicht angenommen werden, da sie ein wesentliches Element nicht enthält, nämlich den Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem Preis von maximal 15 % über dem Originalpreis. Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird daher in dieser Form zurückgewiesen. Wir bitten Sie, sich daher mit Herrn Haumann oder dem Rechtsanwaltskollegen Gursky telefonisch in Verbindung zu setzen, um die Sache noch einvernehmlich zu erörtern und zu klären."

Was nun?
 
elmanfredo schrieb:
Hey leute,
Hab ne antwort auf mein schreiben und meiner modUE bekommen. Wie ihr wisst habe ich ein modUE wegeb dem logo abgeschickt und dazu ein seperates schreiben das ich die karten über werder geholt habe und ich somit nicht an bvb gebunden bin.
Hier die antwort von denen:

Diese kann in dieser Form von unserer Mandantschaft nicht angenommen werden, da sie ein wesentliches Element nicht enthält, nämlich den Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem Preis von maximal 15 % über dem Originalpreis. Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird daher in dieser Form zurückgewiesen. Wir bitten Sie, sich daher mit Herrn Haumann oder dem Rechtsanwaltskollegen Gursky telefonisch in Verbindung zu setzen, um die Sache noch einvernehmlich zu erörtern und zu klären."

Was nun?


Muss mal doof fragen. Warst du net der, der die Karten von Werder gekauft hat?
Wenn ja würde ich da nochmals klipp und klar drauf hinweisen und sagen, dass ich dementsprechend an KEINE Klauseln gebunden bin, die der BVB hat.
Weiterhin verweise ich nochmals auf das BGH Urteil welches sagt, dass man privat Karten veräußern darf.
Evtl sage ich noch, dass ich die Sache an mein Anwalt abgeben werde, wenn weiter Forderungen auftreten und weise nochmals daraufhin, dass ich KEINE weitere Erklärungen angebe.

Wenns hart auf hart kommt und du die Karten tatsächlich NICHT beim BVB gekauft hast, frag mal nach dem KaufVERTRAG auf den ja die ganzen "Vertragsstrafen" und wie es schon hieß, sich drauf berufen.
 

ldb

Super-Moderator
Würde an deiner Stelle auch direkt zurück Schießen! Du hättest gern den Kaufvertrag sowie die Bevollmächtigung zur Mandatschaft gesehen. BGH Urteil usw. brauchst du nicht erwähnen, es ist sch****egal! Du hast mit denen keinen Vertrag geschlossen. Alle Weiteren Drohungen sitze ich selbstverständlich aus.

Wichtig: Niemals mit der Gegenseite telefonieren. Nur schriftlicher Austausch!
 
alles klar danke.
also wiederhole ich mein seperates schreiben vom letzten mal und ergänze es damit das wenn sie weiterhin forderungen stellen, ich gerne den kaufvertrag sehen möchte wo ich als käufer an die agbs des bvbs gebunden bin.

soll ich dann nochmal die modUE wegen dem logo abschicken?
 
elmanfredo schrieb:
alles klar danke.
also wiederhole ich mein seperates schreiben vom letzten mal und ergänze es damit das wenn sie weiterhin forderungen stellen, ich gerne den kaufvertrag sehen möchte wo ich als käufer an die agbs des bvbs gebunden bin.

soll ich dann nochmal die modUE wegen dem logo abschicken?

Kann ich zur Sicherheit machen, ja.
Weiterhin weise ich noch daraufhin, dass ich einen Anwalt einschalten werde sofern weiterhin noch Forderungen kommen. Immer scharf zurückschießen. Gerade in deinem Fall, wo du ja die Karten nun über einen anderen Verein bekommen hast.
Das "Schlimmste" was passieren kann, ist, dass sie dich sperren...

Was aber wohl auch bisher noch nicht passiert ist.
 

ldb

Super-Moderator
Sperren würden sie ihn wahrscheinlich nicht, er hat ja gegen nichts verstoßen. Klar gilt die Vertragsfreiheit, aber bitte.. Was bringt das? Nichts! Er ist Bremer und im Normalfall 1x pro Saison im Westfalenstadion.

Den vorgeschlagenen Weg würde ich jedenfalls so gehen. Großartig passieren kann ja nichts ;)
 
Update:

Kurze Zusammenfassung:

- privat 2 Tickets für Dortmund Bayern bei ebay eingestellt (1€ Auktion), mit BVB Logo, Verkauft für ca. 5€ über Wert.
- unmittelbat nach Verkauf Angebot durch ebay gelöscht; es kam kein verkauf zu stande, da der käufer daraufhin absprang.
- Abmahnung von BuH erhalten (per email und 58ct Brief)
- Fristsetzung zur Zahlung von 210€ meinerseits nicht eingehalten
- ModUE von rechti.de zurückgeschickt
- Schreiben erhalten, dass BuH die ModUE nicht anerkennen. Ich solle die beigelegte UE ausfüllen und zurückschicken und mich nochmal melden (ohne Fristsetzung); per email und 58ct Brief
- keine Reaktion meinerseits
- gestern email erhalten, ich solle doch mal anrufen (1 Woche Fristsetzung) ; nur per email
- keine Reaktion meinerseits


So läufts wohl immer wenn man nicht zahlt.
Mittlerweile sparen sie sich schon das Porto :lol:
 
K

Krennz

Guest
Habe nochmal unter "Preisbindung" gegooglet.

Dabei habe ich folgendes gefunden:
Vertragliche Preisbindung kann horizontal oder vertikal erfolgen. Vertragliche horizontale Preisbindung ist die Absprache von Preisen zwischen zwei Angehörigen derselben Absatzstufe, vertikale Preisbindung ist die Preisabsprache zwischen Angehörigen unterschiedlicher Absatzstufen, z.B. Hersteller und Händler. Beide Formen sind in Deutschland grundsätzlich gemäß Kartellgesetz verboten. Eine Ausnahme davon bilden Zigaretten*, Zeitungen, verschreibungspflichtige Medikamente* und Zeitschriften, bei denen eine vertragliche vertikale Preisbindung erlaubt ist.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... ndung.html

Die Fussballvereine, die die vertikale Preisbundung in ihren ATGB verlangen verstossen demnach gegen dieses Verbot. Aber nur bei Privatverkäufern, die aus besonderen Gründen ihre Tickets verkaufen müssen.

Allerdings ist ein gewerbsmässiger Handel mit Tickets nach sogenanntem "Schleichbezug" auch weiterhin verboten.

Wer z.B. Dauerkarten in höherer Stückzahl kauft um damit seinen eigenen Platz, mittels Verkauf bei ibäh oder anderen Ticketbörsen, zu finanzieren, verstösst gegen das Verbot des "Schleichbezuges", wie es der BGH festgestellt hat.

Becker und Haumann machen jetzt den Fehler, mahnen alle ab und machen keinen Unterschied zwischen Privatkäufer/-verkäufer und gewerblichen Verkäufern, wie z.B. in dem Beispiel von mir mit dem Dauerkartenkäufer.

Wie sagte der BGH in seinem Urteil so schön für Privatverkäufer:

Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig (?)* weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

Dementsprechend steht BH und Bodo kein Anspruch auf Unterlassung zu, wenn ein Privater sein Ticket bei ibäh oder wo anders, auch zu mehr als 15% über dem Ticketpreis, verkauft.

Dies ist meine, unmassgebliche, aus den vorliegenden Fällen gebildete, Meinung, die nach §5 GG geschützt ist.



*ist von mir
 
Hallo vielleicht kann mir ja jemand helfen,

habe heute auch so einen brief von der Kanzlei Becker und Haumann bekommen.

Was kann ich tun gegen dieses schreiben ?

- nachfolgend Schuldner genannt -
verpflichtet sich hiermit gegenüber der
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund,
- nachfolgend Gläubigerin genannt -
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen - z.B. viagogo, seatwave - um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/ werden);
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.bvb.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen pauschalen Schadensersatzbetrag i.H.v. 420,00 EUR zum Ausgleich der Rechtsverfolgungskosten auf das Konto der BECKER HAUMANN PartG, Kontonummer: 44939467, Bankleitzahl: 44010046 (Postbank Dortmund), mit dem Verwendungszweck „Aktenzeichen/Nachname“ zu zahlen.
 
Also, erstmal das Ding NICHT unterschreiben! Damit bestätigst du, dass du "schuld" bist quasi...

Aber, um das hier aufzuklären, braucht man sicherlich mehr Infos ;-)
 
biborE schrieb:
Also, erstmal das Ding NICHT unterschreiben! Damit bestätigst du, dass du "schuld" bist quasi...

Aber, um das hier aufzuklären, braucht man sicherlich mehr Infos ;-)


Ja danke dir erstmal.

Aber vielleicht hat einer einen ähnlichen Brief bekommen und er kann mir sagen wie er dagegen vorgegangen ist.
 
K

Krennz

Guest
Das übliche.

Was hast Du in deinem Angebot bei ibäh benutzt?

Logo, Schriftzug oder Stadionplan?

Alles andere kannst Du ignorieren.
 
Krennz schrieb:
Das übliche.

Was hast Du in deinem Angebot bei ibäh benutzt?

Logo, Schriftzug oder Stadionplan?

Alles andere kannst Du ignorieren.


Ich erzähle einfach mal die Geschichte,

ich habe bei der Auslosung von Dortmund für Tickets bei der champions league beworben.

Ich hatte auch glück habe zwei bekommen für das Spiel gegen olympique marseille leider bin ich die nächsten zwei Wochen unterwegs beruflich.

Also dachte mir ab zu ebay damit.

Habe mir im Internet ein Bild mit dem BVB LOGO und von olympique marseille genommen, die Aktion lief auch bis zum ende aus und dann kam die email und der Brief von den Anwälten wegen Markenverletzung und Urheberrecht.

Habe nun meine Rechtschutz angerufen und Sie meinten bei solchen fällen greift Sie nicht d.h. ich sollte alles allein bezahlen.

Was kann ich nun machen ? Frist ist bis zum 01.10.2013 gesetzt.
 
K

Krennz

Guest
Ich kann dan eine modUE bezüglich des Logos loslassen und dem BH schreibven, dass ich aus beruflichen Gründen nicht am Spiel teilnehmen konnte. Das meine Handlungweise durch das BGH-Urteil gedeckt ist und es in Deutschland ein Preisbindungsverbot gibt. Auch und insbesondere für Wiederverkäufer und Privatpersonen.

Wenn die was wollen sollen sie Klage einreichen. Mehr als eine modUE bekommen die nicht von mir.

Jegliche Versuche der Kontaktaufnahme werden von mir ignoriert.
 

ldb

Super-Moderator
Nur nebenbei: Es gab gegen Marseille keine Verlosung. Nur einen ganz normalen Vorverkauf. Solltest du die Karten also anderweitig erworben haben ändert das die Situation beträchtlich.
 
ldb schrieb:
Nur nebenbei: Es gab gegen Marseille keine Verlosung. Nur einen ganz normalen Vorverkauf. Solltest du die Karten also anderweitig erworben haben ändert das die Situation beträchtlich.

Vielleicht meint er ja, dass er irgendwo Karten gewonnen hat?!
 

ldb

Super-Moderator
biborE schrieb:
ldb schrieb:
Nur nebenbei: Es gab gegen Marseille keine Verlosung. Nur einen ganz normalen Vorverkauf. Solltest du die Karten also anderweitig erworben haben ändert das die Situation beträchtlich.

Vielleicht meint er ja, dass er irgendwo Karten gewonnen hat?!

Deswegen meinte ich das dies die Situation beträchtlich ändern würde..
 
Ich wußte ja das es so ein großer Unterschied ist. In Kumpel hat die karten gewonnen oder so auf jeden fall hatte er kein großes interesse und ich hsbe ihn sie abgekauft. Do letzte wochr hatte sich bei mir rausgestellt ich bekomme nicht frei von Arbeit aus ( und von Sachsen nach Dortmund geht nun mal nicht in einer Stunde) also dachte ich ab zu eBay damit.

Und nun hab ich den Salat.
 
K

Krennz

Guest
Das schildere ich BH so. wie es hier steht. Schicke eine modUE für das Logo und ansonsten können die mich mal.

Ich bin in dem Falle an keine ATGB, AGB oder sonstigen Vorschriften von Bodo gebunden.
 

ldb

Super-Moderator
Korrekt. Ich schildere die Situation, schicke eine modUE wegen des Logos und das Thema ist erledigt. Sämtliche Drohungen oder Einschüchterungen sitze ich aus.
 
Krennz schrieb:
Das schildere ich BH so. wie es hier steht. Schicke eine modUE für das Logo und ansonsten können die mich mal.

Ich bin in dem Falle an keine ATGB, AGB oder sonstigen Vorschriften von Bodo gebunden.


Hallo kann mir einer sagen ob ich es so wegschicken kann ??
Nur noch meine Persönlichen daten rein und fertig paßt das soweit??



- per Einschreiben -

Vorab per Telefax oder eMail: hier die Faxnummer oder die eMail-Adresse eintragen

Herr/Frau meine Daten
Vorname / Nachname meine Daten
Straße / Hausnummer meine Daten
PLZ Wohnort meine Daten



BECKER HAUMANN PartG
Rechtsanwälte
Kaiserstr. 21-23
44135 Dortmund

Aktenzeichen: 1832/13

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte ich,
Vorname / Nachname meine Daten
Straße / Hausnummer meine Daten
PLZ Wohnort meine Daten

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH,
vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß,
Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,das urheberrechtlich geschützte Logo der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
_____ meine Daten ___________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )


2. Brief

Anschrift BH

AZ.................

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Karten habe ich von einem Kumpel bekommen, der sie gewonnen hat. Daher bin ich nach oberster Rechtsauffassung nicht an die ATGB gebunden.

Da ich aus beruflichen Gründen nicht am Spiel teilnehmen kann habe ich mich entschlossen die Karten zuverkaufen. Meine Handlungweise ist durch das BGH-Urteil gedeckt und es in Deutschland ein Preisbindungsverbot gibt. Auch und insbesondere für Wiederverkäufer und Privatpersonen, empfinde ich Ihre Abmahnung als unzulässig.

Wir können uns gerne vor einem Gericht wiedersehen.

MFG
 
Hallo an alle,
Ich müss euch leider fragen, mit mir ein bisschen gedüldig zu sein, ich bin Italiener und wohne in Deutschland seit einige Jahren, spreche aber leider noch nicht perfektes Deutsch. Gibt es jemand der mich auf Englisch oder Italienisch helfen kann?
Ich hab gestern einen solchen Brief fon B&H bekommen. Es handelt sich hier um zwei Ebay auktionen die ich für Karten des Supercup zw. Dortmund und München auf eBay gestellt hab.

Ich hab leider in beide auktionen das stadionplan von BVB benutzt. Die "Unautorisierte nutzung bzw. Abbildung des Sitzplanes des SIGNAL IDUNA PARK" wird aber nur für eine Auktion (die Erste) gewiesen.
Ich hab in die Karten in die erste Auktion nicht verkauft, anscheinend war der Preis zu hoch.
Ich hab die Karten in die zweite Auktion verkauft, aber günstiger als der Originalpreis der Karten.
Ich hatte die Karten selbst (leider mit meine Name...) von der Onlineshop von BVB gekauft.
Ich wäre eigentlich bereit, die 210€ zu bezahlen, aber nur in dem Fall in dem ich sicher bin, dass dadurch die ganze sache beschlossen ist.

Was soll ich jetzt machen? Es wäre wünderbar, wenn mir jemand helfen könnte.
 

ldb

Super-Moderator
toms81 schrieb:
Krennz schrieb:
Das schildere ich BH so. wie es hier steht. Schicke eine modUE für das Logo und ansonsten können die mich mal.

Ich bin in dem Falle an keine ATGB, AGB oder sonstigen Vorschriften von Bodo gebunden.


Hallo kann mir einer sagen ob ich es so wegschicken kann ??
Nur noch meine Persönlichen daten rein und fertig paßt das soweit??

Da ich aus beruflichen Gründen nicht am Spiel teilnehmen kann habe ich mich entschlossen die Karten zuverkaufen. Das meine Handlungweise durch das BGH-Urteil gedeckt ist und es in Deutschland ein Preisbindungsverbot gibt. Auch und insbesondere für Wiederverkäufer und Privatpersonen.

Der letzte Absatz gehört nicht in die modUE. Das gehört auf ein separates Anschreiben. Hier muss ich jedoch noch das Aktenzeichen des BGH ergänzen. In der modUE entferne ich noch den "Markennamen" den ich unterlassen werde und sichere nur zu das Logo in Zukunft nicht mehr zu nutzen.
 
ldb schrieb:
toms81 schrieb:
Krennz schrieb:
Das schildere ich BH so. wie es hier steht. Schicke eine modUE für das Logo und ansonsten können die mich mal.

Ich bin in dem Falle an keine ATGB, AGB oder sonstigen Vorschriften von Bodo gebunden.


Hallo kann mir einer sagen ob ich es so wegschicken kann ??
Nur noch meine Persönlichen daten rein und fertig paßt das soweit??

Da ich aus beruflichen Gründen nicht am Spiel teilnehmen kann habe ich mich entschlossen die Karten zuverkaufen. Das meine Handlungweise durch das BGH-Urteil gedeckt ist und es in Deutschland ein Preisbindungsverbot gibt. Auch und insbesondere für Wiederverkäufer und Privatpersonen.

Der letzte Absatz gehört nicht in die modUE. Das gehört auf ein separates Anschreiben. Hier muss ich jedoch noch das Aktenzeichen des BGH ergänzen. In der modUE entferne ich noch den "Markennamen" den ich unterlassen werde und sichere nur zu das Logo in Zukunft nicht mehr zu nutzen.


das heist ich lasse den letzten satz weg und was meinst du mit

Hier muss ich jedoch noch das Aktenzeichen des BGH ergänzen. In der modUE entferne ich noch den "Markennamen" den ich unterlassen werde und sichere nur zu das Logo in Zukunft nicht mehr zu nutzen.[/quote]

was muss ich da ändern ???

mfg
 
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