K
Krennz
Guest
Guck mal in Dein Posting, da habe ich was geändert.
Krennz schrieb:Guck mal in Dein Posting, da habe ich was geändert.
Krennz schrieb:![]()
Aber in einem Umschlag, sonst wirds zu teuer :lol:
Krennz schrieb:Ja, muss ich sogar, sonst könnte BH sie ggf. nicht zuordnen
Fatfox schrieb:Verhinderung aus privaten Gründen lag in den ersten Fällen noch vor. Später war ich finanziell nicht so gut aufgestellt und hab sie extra mit Gewinn verkauft, allerdings immer als Auktion. Gehört sich trotzdem nicht, weis ich selber... :?
MDN schrieb:Erstmal Servus an alle.
Habe vor paar Monaten ne Abmahnung von Becker&Haumann erhalten, zuerst jedoch nicht geantwortet bis vor paar Wochen eine erneute Abmahnung mit einer letzten außergerichtlichen Frist bis Ende September eintrudelte.
Es handelt sich hierbei um den Verkauf von 2 Tickets für das Spiel BVB - Mainz per Sofortkauf (April 2013).
Konnte das Spiel nicht besuchen und hab die Tickets dann bei Ebay reingestellt.
Als Anzeigebild habe ich lediglich ein Foto aus der Fankurve verwendet.
(war das erste mal, dass ich tickets vom bvb verkauft habe - habe aber auch 3-4 bayern münchen tickets verkauft über diesen ebay account)
Reicht es aus die modUE von User Tom81 zu kopieren und per Einschreiben zu versenden?
MDN schrieb:War eine Weiterverkaufsstelle des BVB, Kartenvorverkauf Rupprecht.
PeterDerGroße schrieb:Moin! Ich habe vor ca 7-8 Wochen meien modUE per Einschreiben denen geschickt und bis heute ist nix mehr gekommen, kann ich davon ausgehen das da nix mehr kommt?
In einem separaten Briefwas soll ich für die "ATGB wurden nicht abgebildet" teil schreiben?
Krennz schrieb:In einem separaten Briefwas soll ich für die "ATGB wurden nicht abgebildet" teil schreiben?
Sehr gehrte Damen und Herren,
in Deutschland gibt es ein Preisbindungsverbot nach §1 GWB das es Herstellern und Anbietern von Waren (im weitesten -Sinne)
untersagt Wiederverkäufer zu verpflichten einen vorgegebenen Preis zu verlangen. Daran ändern auch Ihre ATGB nichts.
Der § 6 ATGB ist daher ungültig und nicht anwendbar.
Ausserdem hat der BGH in seinem Urteil folgendes festgeschrieben:
Zitat:
BGB § 280 Abs. 1
1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.
Zitat Ende
Mit unfreundlichen Grüssen
Dies würde ich schreiben.
Danach kommen dann noch einige Schreibsel von BH, auch eins mit einem "Friedensangebot" und Bitte um Anruf und danach ist dann, erfahrungsgemäss, Ruhe.
leop911 schrieb:Dies würde ich schreiben.
Danach kommen dann noch einige Schreibsel von BH, auch eins mit einem "Friedensangebot" und Bitte um Anruf und danach ist dann, erfahrungsgemäss, Ruhe.
Schmidt-Gundlach schrieb:leop911 schrieb:Dies würde ich schreiben.
Danach kommen dann noch einige Schreibsel von BH, auch eins mit einem "Friedensangebot" und Bitte um Anruf und danach ist dann, erfahrungsgemäss, Ruhe.
Richtig...aber erfahrungsgemäß reicht es auch aus, gar nicht zu reagieren (also niemals) und Ruhe herrscht dann auch . Die haben überhaupt kein Interesse und Zeit, sind lange mit einem Fall zu beschäftigen.
Entweder derjenige läßt sich einschüchtern und zahlt 210€/ bzw. 110€ ..oder er zahlt halt nicht und BuH "kümmert" sich um den nächsten Fall.
Ganz üble Nummer!