Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo zusammen,

habe auch Post von B&H bekommen, weil ich 2 Karten für BVB-Freiburg als Auktion verkauft und dabei ein Stadionbild genutzt habe. Dafür soll ich jetzt 560 Euro zahlen und die Ue unterschreiben.
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor: • Die ATGB wurden nicht abgebildet • Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion

Außerdem schrieben sie noch:
2. Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden:

Dann kommen 6 Auktionen aus 2012 und 2013, in denen ich schon Karten verkauft habe.

Jetzt die Frage, wie ich am Besten vorgehen soll.

Danke für eine Rückmeldung!
 
K

Krennz

Guest
Aus welchen Gründen verkaufst Du, quasi öfter, Karten bei ibäh?

Hier kann schon der Verdacht aufkommen, dass da mehr als Verhinderung aus privaten Gründen vorliegt.
 
Verhinderung aus privaten Gründen lag in den ersten Fällen noch vor. Später war ich finanziell nicht so gut aufgestellt und hab sie extra mit Gewinn verkauft, allerdings immer als Auktion. Gehört sich trotzdem nicht, weis ich selber... :?
 
K

Krennz

Guest
Dann kann Dir hier keiner helfen.

Wenn Du dich hier einliest wirst Du das selber feststellen.

Wer bewusst mit Gewinn verkaufen will macht sich des "Schleichbezuges" lt BGH-Urteil schuldig.

Trotzdem, kann ich eine modUE bezüglich der unrechtmässig benutzten Dinge abgeben. Doch die Gebühren werde ich wohl zahlen müssen. Ich werde aber auf jeden Fall versuchen diese zu drücken.
 
Fatfox schrieb:
Verhinderung aus privaten Gründen lag in den ersten Fällen noch vor. Später war ich finanziell nicht so gut aufgestellt und hab sie extra mit Gewinn verkauft, allerdings immer als Auktion. Gehört sich trotzdem nicht, weis ich selber... :?


Entweder zum Anwalt oder bezahlen... ;-)

Ansonsten war das nicht so glorreich...
 
Nach meinen Erfahrungen, die ich nun mit BuH gemacht habe; und nach Studium dieses 53 Seiten langen Themas lässt sich folgendes sagen:

Sollte man von denen Post bekommen hat man zwei Möglichkeiten:

1. Man reagiert überhaupt nicht

oder

2. Man sendet die hier im Umlauf befindliche modUE raus, teilt denen mit , man seine Rechtsschutz Versicherung/ Rechtsanwalt informiert hat (tatsächlich vorhanden oder nicht ist dabei egal) .

Es folgen dann seitens BuH jeweils noch ein Brief mit einer anderen UE (58ct) ohne Fristsetzung und letztlich eine email mit der Bitte um Rückruf ( :lol: ) und dann ist Ruhe im Karton.

Ihr braucht Euch weder erklären , noch sonst irgendwelche Gedanken machen.

Das sind miese Abzocker!!
 
K

Krennz

Guest
Bei rein privaten Wiederverkäufern, die aus persönlichen Gründen ihre Karten weiterverkauft haben, mag das stimmen.

Wie das bei "Schleichbezug" zum Weiterverkauf mit Gewinnabsicht aussieht weiss ich nicht.

@fatfox ist m.W. erst der dritte "Gewerbliche" der hier aufgeschlagen ist. Die Anderen haben sich nicht wieder gemeldet und wir wissen nicht was da passierte.
 
Erstmal Servus an alle.

Habe vor paar Monaten ne Abmahnung von Becker&Haumann erhalten, zuerst jedoch nicht geantwortet bis vor paar Wochen eine erneute Abmahnung mit einer letzten außergerichtlichen Frist bis Ende September eintrudelte.

Es handelt sich hierbei um den Verkauf von 2 Tickets für das Spiel BVB - Mainz per Auktion (April 2013).
Konnte das Spiel nicht besuchen und hab die Tickets dann bei Ebay reingestellt.
Als Anzeigebild habe ich lediglich ein Foto aus der Fankurve verwendet.
(war das erste mal, dass ich tickets vom bvb verkauft habe - habe aber auch 3-4 bayern münchen tickets verkauft über diesen ebay account)

Reicht es aus die modUE von User Tom81 zu kopieren und per Einschreiben zu versenden?
 

ldb

Super-Moderator
MDN schrieb:
Erstmal Servus an alle.

Habe vor paar Monaten ne Abmahnung von Becker&Haumann erhalten, zuerst jedoch nicht geantwortet bis vor paar Wochen eine erneute Abmahnung mit einer letzten außergerichtlichen Frist bis Ende September eintrudelte.

Es handelt sich hierbei um den Verkauf von 2 Tickets für das Spiel BVB - Mainz per Sofortkauf (April 2013).
Konnte das Spiel nicht besuchen und hab die Tickets dann bei Ebay reingestellt.
Als Anzeigebild habe ich lediglich ein Foto aus der Fankurve verwendet.
(war das erste mal, dass ich tickets vom bvb verkauft habe - habe aber auch 3-4 bayern münchen tickets verkauft über diesen ebay account)

Reicht es aus die modUE von User Tom81 zu kopieren und per Einschreiben zu versenden?

Mahlzeit,
was sind denn vorgeworfene Punkt in der Abmahnung?
Die FCB Tickets interessieren nicht, da hat B&H nix zu melden.
 
Wieder die typischen:

- Auktion wurde nicht als Sofort-Kauf angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15% des Originalticketpreises
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion

Habe damals so ein ähnliches Bild verwendet:
11872-Torjubel-BVB-Fans.jpg


Ahja, die Tickets habe ich per Auktion eingestellt, nicht Sofortkauf. Ist mir grad aufgefallen.
 

ldb

Super-Moderator
Ich gebe eine modUE für das Stadionbild ab. Hast du die Karten beim BVB gekauft oder woanders?
 

ldb

Super-Moderator
MDN schrieb:
War eine Weiterverkaufsstelle des BVB, Kartenvorverkauf Rupprecht.

Ich gebe eine modUE für das Stadionbild ab und verweise auf das BGH Urteil mit der Begründung das ich das Spiel aus Grund XY nicht besuchen konnte.
 
K

Krennz

Guest
Und für die mehr als 15% verweise ich auf das Preisbindungsverbot nach §1 GWB. Ausserdem erlaube ich mir den Hinweis, dass ich die Sache ggf. meinem RA übergebe.
 

ldb

Super-Moderator
PeterDerGroße schrieb:
Moin! Ich habe vor ca 7-8 Wochen meien modUE per Einschreiben denen geschickt und bis heute ist nix mehr gekommen, kann ich davon ausgehen das da nix mehr kommt?

Würde ich mich nicht drauf verlassen. Was aber nun ganz sicher nicht mehr kommt ist eine einstweilige Verfügung, nach 7-8 Wochen ist keinesfalls mehr eine Dringlichkeit gegeben.
 
Hallo an alle,
Ich bräuchte nochmal Euhre Hilfe.
LDB war sehr freundlich und hilfreich, und hat mir die letzte Woche geholfen meine Situation mit BH zu verstehen. Ich hab jetzt der modUE wegen Benutzung von Stadionplan verschickt, muss aber ein Brief schreiben für die AGBT, 15%, Sofortkauf usw. Da mein Deutsch leider so schlecht ist, bräuchte ich jmnd. der so ein Brief schon geschrieben hat die ich kopieren könnte. Meine Situation:

1. Auktion: "Folgende Rechtsverletzungen liegen vor: 1)ATGB wurden nicht abgebildet. 2)Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplanes des SI Park."

2. Auktion "Folgende Rechtsverletzungen liegen vor: 1) ATGB wurden nicht abgebildet. 2) Der Angebotspreis lag 15% über dem Originalticketpreis. 3) Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplanes des SI Park."

Zu Auktion 2. (die eigentlich vorher war, Karten wurden aber NICHT verkauft) steht: "Daruber hinahus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitun dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen [Wie gesagt, Auktion 2] erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden".

Verstehe ich das richtig, das ich deshalb praktisch mich nur mit Auktion 1. kummern muss?
Wenn ja, Ich hab zu Rechtsverletzung nr.2 schon geantwortet (modUE), was soll ich für die "ATGB wurden nicht abgebildet" teil schreiben?

Vielen Dank an alle die sich hier um das ganze rumkümmern, ohne Euch hätte ich die 210€ schon längst bezahlt.
MfG,
Leo
 
K

Krennz

Guest
was soll ich für die "ATGB wurden nicht abgebildet" teil schreiben?
In einem separaten Brief

Sehr gehrte Damen und Herren,

in Deutschland gibt es ein Preisbindungsverbot nach §1 GWB das es Herstellern und Anbietern von Waren (im weitesten -Sinne)
untersagt Wiederverkäufer zu verpflichten einen vorgegebenen Preis zu verlangen. Daran ändern auch Ihre ATGB nichts.

Der § 6 ATGB ist daher ungültig und nicht anwendbar.

Ausserdem hat der BGH in seinem Urteil folgendes festgeschrieben:

Zitat:
BGB § 280 Abs. 1

1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

Zitat Ende

Mit unfreundlichen Grüssen



Dies würde ich schreiben.

Danach kommen dann noch einige Schreibsel von BH, auch eins mit einem "Friedensangebot" und Bitte um Anruf und danach ist dann, erfahrungsgemäss, Ruhe.
 
Krennz schrieb:
was soll ich für die "ATGB wurden nicht abgebildet" teil schreiben?
In einem separaten Brief

Sehr gehrte Damen und Herren,

in Deutschland gibt es ein Preisbindungsverbot nach §1 GWB das es Herstellern und Anbietern von Waren (im weitesten -Sinne)
untersagt Wiederverkäufer zu verpflichten einen vorgegebenen Preis zu verlangen. Daran ändern auch Ihre ATGB nichts.

Der § 6 ATGB ist daher ungültig und nicht anwendbar.

Ausserdem hat der BGH in seinem Urteil folgendes festgeschrieben:

Zitat:
BGB § 280 Abs. 1

1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

Zitat Ende

Mit unfreundlichen Grüssen



Dies würde ich schreiben.

Danach kommen dann noch einige Schreibsel von BH, auch eins mit einem "Friedensangebot" und Bitte um Anruf und danach ist dann, erfahrungsgemäss, Ruhe.

Vielen Dank! :)
 
leop911 schrieb:
Dies würde ich schreiben.

Danach kommen dann noch einige Schreibsel von BH, auch eins mit einem "Friedensangebot" und Bitte um Anruf und danach ist dann, erfahrungsgemäss, Ruhe.



Richtig...aber erfahrungsgemäß reicht es auch aus, gar nicht zu reagieren (also niemals) und Ruhe herrscht dann auch . Die haben überhaupt kein Interesse und Zeit, sind lange mit einem Fall zu beschäftigen.
Entweder derjenige läßt sich einschüchtern und zahlt 210€/ bzw. 110€ ..oder er zahlt halt nicht und BuH "kümmert" sich um den nächsten Fall.

Ganz üble Nummer!
 
Moin Männers
heute auch Post bekommen, habe auch schon Krennz und ldb eine persönliche Nachricht geschickt, aber öffentlich ist es ja immer besser !

also folgendes :
Heute Post von Becker& Haumann bekommen.

Grund : ATGB - Auktion wegen Sofortkauf - Unautorisierte Nutzung des Vereinslogos
in der modUe steht die Sache mit der15% Klausel

(Es handelt sich um 4 BVB - Marseille Karten)


Das ist das erste mal, dass ich BVB Karten auf Ebay eingestellt habe.

Die Karten hat mein Bruder bei der BVB Tickethotline bestellt. Da er aber mit seiner Freundin und deren befreundetes Päärchen aus privaten Gründen nicht mehr hingehen wollen, hat er mir diese gegeben und gesagt, dass ich gerne dort hin kann oder diese dann einfach wieder verkaufen soll.

Ich habe nun schriftlich alles vorgefertigt

-----------------------------------
modUE
Hiermit verpflichte ich,
.
.
.
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund,

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,das/den/die urheberrechtlich geschützten Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
--------------------------------------------------
das "anschreiben" welches ich zusammen mit der modUE abschicke :

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit nehme ich Stellung zu Ihrem Brief vom 27.09.2013.

Die Tickets für das Spiel Borussia Dortmund –Olympique Marseille habe ich von meinem Bruder geschenkt bekommen. Daher bin ich nach oberster Rechtsauffassung nicht an die ATGB gebunden.
Und da ich aus sowohl privaten als auch beruflichen Gründen das Spiel am 01.10.2013 nicht besuchen kann, habe ich mich dazu entschlossen, die Tickets zu verkaufen. Meine Handlungsweise ist durch das BGH-Urteil (vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06) gedeckt und es in Deutschland ein Preisbindungsverbot gibt. Auch und insbesondere für Wiederverkäufer und Privatpersonen, empfinde ich Ihre Abmahnung als unzulässig. Zudem wurde das Angebot von eBay vorzeitig beendet, wodurch erst gar kein Verkauf zu Stande kam.
Außerdem habe ich bereits einen fachkundigen Rechtsanwalt über diesen Sachverhalt informiert und werde – wenn nötig- alles weitere nur noch über den Rechtsanwalt laufen lassen.

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Kann ich das so abschicken ? oder habt ihr verbesserungsvorschläge oder ähnliches ?

Danke und besonderen Dank an KRENNZ UND LDB ...
Ihr erleichtert für alle die Sachen ungemein !
 
Schmidt-Gundlach schrieb:
leop911 schrieb:
Dies würde ich schreiben.

Danach kommen dann noch einige Schreibsel von BH, auch eins mit einem "Friedensangebot" und Bitte um Anruf und danach ist dann, erfahrungsgemäss, Ruhe.



Richtig...aber erfahrungsgemäß reicht es auch aus, gar nicht zu reagieren (also niemals) und Ruhe herrscht dann auch . Die haben überhaupt kein Interesse und Zeit, sind lange mit einem Fall zu beschäftigen.
Entweder derjenige läßt sich einschüchtern und zahlt 210€/ bzw. 110€ ..oder er zahlt halt nicht und BuH "kümmert" sich um den nächsten Fall.

Ganz üble Nummer!

das kann ich auch nur bekräftigen!
in der regel reicht es mit der modue und einem erklärungsschreiben zu antworten. danach könnense einen gern haben. solange man natürlich privatverkäufer ist/war und vom bgh-urteil geschützt ist. ich habe auch einmal und damit zum letzten mal karten bei ebay verkauft.
die antwort von bh kam bei mir recht prompt, dass es ihnen nicht reicht usw. und sofort.. das ist über 3 monate her, ich habe danach nie weider was gehört, aber auch nicht mehr reagiert... :wink:
da wird auch nichts mehr kommen!
an dieser stelle nochmals vielen dank ans forum!!! :recht: :!:
 
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