Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

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Krennz

Guest
In der Vergangenheit, und gelegentlich jetzt noch, erhielten Fans der Fussballmannschaft von Dortmund eine Abmahnung von Becker und Hauman, weil sie ihre Tickets bei ibäh oder anderen Onlineplattformen versteigert oder verkauft haben und dabei das Logo, den Stadionplan, oder den Schriftzug verwendet hatten. Ausserdem wurden sie abgemahnt, weil sie ihre Tickets teurer verkauft haben sollen, als durch die ATGB des Vereins erlaubt.

Hierzu meint der BGH und verschiedene Landes- und Oberlandesgerichte, dass der private Ticketverkauf aus persönlichen Gründen nicht generell unterbunden werden darf. (BGH Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06).

Nicht verbieten können Veranstalter hingegen den Handel mit Tickets, die Käufer von Privatpersonen erworben haben. Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.

Sogar wenn auch auf dem Ticket ausdrücklich vermerkt ist, dass eine Veräußerung über Internet-Auktionshäuser und/oder mit Preisaufschlag verboten ist, binde dies nicht den privaten Käufer und Weiterverkäufer. Auch für den Erwerber hat der Kauf keine rechtlichen Konsequenzen. Erwerber dürfen beim Kauf von einem privaten Weiterveräußerer folglich auch nicht mit einem Stadionverbot belegt werden, Ausnahme: es handelt sich um personalisierte Karten.

Vorsicht ist auch geboten, wenn zusätzlich zur eigenen Eintrittskarte in größerem Umfang weitere Tickets gekauft werden sollen, um diese mit Gewinn zu veräußern. Hier gilt das Weiterveräußerungsverbot der Veranstalter.

http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1

Somit bewegt sich BH, auch nach Auffassung vieler die Fans vertretender Anwälte, auf sehr dünnem Eis, wenn er die vom BGH erlaubte Vorgehensweise abmahnt.

Anders verhält es sich bei der Benutzung des Logos, des geschützten Schriftzuges und des Stadionplanes.

Hier werden Marken- und Urheberrechte des Fussballvereins tangiert.

Daher muss ich hier mit einer Abmahnung und, ggf., einer Strafe rechnen, wenn ich gewerblich handele. Bei Privatpersonen ???????

Meiner Meinung nach ist die Abmahnung von BH so schwammig formuliert, dass ich sie mit einer modUE ersteinmal befriedigen kann. Wobei ich den eigentlichen Ticketverkauf nicht erwähne, sondern mich nur auf die durch Marken- und Urheberrecht geschützten Teile beziehe. viewtopic.php?f=48&t=7204

Danach heisst es für mich abwarten, die Füsse stillhalten und der Dinge harren die da kommen.

Nach Abgabe der modUE vermeide ich auf jeden Fall sowohl Logo, Schriftzug, als auch Stadionplan bei meine Verkäufen zu benutzen.

Ich kann ja schreiben: Düsseldorf gegen Dortmund, oder Hamburg gegen Dortmund usw. Ein echter Fan weiss was gemeint ist. Ausserdem kann ich den Platz nennen, für den das Ticket gilt, dazu brauche ich keinen Stadionplan.
 

ldb

Super-Moderator
Re: Diskussion Abmahnungen durch Becker u. Haumann für Dortm

Fand die ganze Geschichte im Netzwelt Forum schon interessant, daher mein Vorschlag:

Wie wäre es, um auf den alten stand zu kommen, das hier jeder schreibt wann er das erste mal mit BH was zu tun hatte, wie reagiert wurde und was danach noch kam.

Sollte es ein anderes Forum geben wo News gepostet werden wäre es sinnvoll dieses hier zu verlinken damit sich alle wieder zusammen finden!
 
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Krennz

Guest
Re: Diskussion Abmahnungen durch Becker u. Haumann für Dortm

Habe hier mal den Textz von BVB1987
aus Wayabackmaschine kopiert

o jetzt könnt ihr euch das durch lesen
villeicht könnt ihr mir jetzt sagen wie ich das alles machen soll bzw wie ich da sin die unterlassungserklärung schreiben soll.
Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die Atgb unserer Mandantin und oder gegen markenrechtliche Bestimmungen Ihre Einzel und oder Dauerkarten von Borussia Dortmund über das Internetaktionshaus ebay veräußert und oder angeboten haben. Die ATGB sind mit dem Kauf der Eintritskarten Bestandteil des Ticketsvertrags geworden ( Karten habe ich selber über ebay erworben) Diese liegen in der Geschäfsstelle von Borussia Dortmund aus und sind jederzeit im Internet auf der Seite Borussia Dortmund abrufbar. Die Atgb gelten für den Erwerb und die Verwendung von Einrittskarten d.h. Einzel und oder Dauerkarten für Veranstaltungen im vin unserer Mandantschaft genutzten SIGNAL IDUNA PARK: Tickets dürfen nur ausnahmweise unter Beachtung gemäß Punkt 6 absatz 2 ATGB weitergegeben werden. Dort heißt es, wir zitieren wörtlich:

dem Erwerb und oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:
das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und oder kommerziell zu veräußern
Das Ticket im Fall der privaten Weitergabe zu einem höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, zu veräußern der Aufschlag von über 15 Prozenz zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten ist unzulässig.
das Ticket an Personen weiterzugeben die aus Sicherheitsgründen und oder bundesweiter Stadionverbote vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden
das Ticket an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben soweit diese nicht vom Gastverein beszogen wurden
das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn, im Wege von Verlosungen oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality oder Reisepakts weiterzugeben und oder zu verwnden.

Bei jeder Weitergabe eines Tickets muss der bisherige Ticketinhaber den neuen Ticketbesitzer auf die Geltung dieser ATGB HINWEISEN: aUF Verlagen des Veranstalters ist der Erwerber im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet Name und Anschrift des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.

Konkret wurden für die Bundesligaspiele Borussia Dortmund gegen Freiburg und Borussia Münchengladbach in der Saison 2011/2012 auf der Internetplattform ebay von Ihnen unter Verwendung des (unsere daten gebe ich nicht weiter natürlich.)
je eine Karte angeboten
aufgrund des Verstoßes gegen die ATGB UNSERER Mandantin oder markenrechtiche Bestimmung der Verletzung der ATGB hat unsere Mandantschaft gegen Sie Ansprüche
auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten und Zahlung einer Vertragsstrafe.

so das war es was heißt das jetzt für mich in kurz vorm bitte danke
 

ldb

Super-Moderator
Re: Diskussion Abmahnungen durch Becker u. Haumann für Dortm

Ergänzend dazu:
Im Netzwelt Fred kam es einem so vor als wenn die ersten Abmahnungen von B&H äußerst unprofessionell sind. Der zitierte Text über mir wurde am 10.06.2013 gepostet. Es wird aufgezählt was alles verboten ist (Verwendung Stadionplan, Logo, Markenbezeichnung, usw) und was man eventuell falsch gemacht hat. Es wird aber nicht aufgeführt wogegen man genau in welchem Angebot verstoßen hat.

Ein anderer User zeigte mir seine Abmahnung irgendwann aus dem Zeitraum zwischen Januar und März diesen Jahres. Mittlerweile wird aufgeführt in welchem Angebot man wogegen verstoßen hat. Jedoch wird nicht darauf eingegangen ob man die Tickets selbst gekauft und anschl. verkauft hat oder ob man diese geschenkt bekam bzw. ankaufte um sie anschl. gewinnbringend zu veräußern. Solange man die Karten nicht selbst gekauft hat und damit die ATGB akzeptiert hat, ist auch hier einem gewerblichen Verkäufer nichts zu lasten zu legen, es sei denn es wurde gegen Urheberrecht verstoßen. Denn: Gewerbliches handeln mit Eintrittskarten ist erlaubt solange die Karten von privaten Personen angekauft wurden (Link zum Urteil wird nachgereicht).

Zusammenfassend finde ich diesen Link sehr hilfreich, enthält alles wichtige zu der Abmahnung sowie Strategie und Qualität von B&H: http://www.ipcl-rieck.de/news/61-news/5 ... tsanwaelte
 
K

Krennz

Guest
Re: Diskussion Abmahnungen durch Becker u. Haumann für Dortm

De gleichen Meinung sind auch folgende Anwälte

http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahn ... 32699.html

http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahn ... 32699.html

http://markenrecht.abmahnung.net/catego ... r-haumann/

usw.

Wobei, es ist natürlich eine pefekte Werbung für die Anwälte.

Bei Netzwelt hatten wir den RA Wachs vom Verein gegen den Abmahnwahn, der eine modifizierte Unterlassungserklärung zur Verfügung stellte, die von Helfern dem hier abgemahnten Sachverhalt zum Teil angepasst wurde., nämlich der REchteverletzung durch Nutzung von Logo, Schriftzug und Stadionplan
viewtopic.php?f=48&t=7204

Nach den hier ebenfalls geposteten Urteilen des BGH und anderer Gerichte ist die ATGB im Grossen und Ganzen nicht Bestandteil der Karten, wenn die Karten von privat gekauft wurden. Deshalb ist es m.E. und nicht nur m.E. nicht rechtens, was B&H mit den Abmahnungen macht.
 

ldb

Super-Moderator
Re: Diskussion Abmahnungen durch Becker u. Haumann für Dortm

http://www.iggdaw.de/mustervorlagen/mod ... ung-muster
Dort gibt es auch alle wichtigen Informationen zusammengefasst.



Jetzt müssen sich hier nur noch alle aus dem Netzwelt Forum einfinden und fleißig posten wie ihr stand ist. Damit landet es bei den bekannten Suchmaschinen wieder auf der ersten Seite und fällt betroffenen direkt ins Auge.
 
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Krennz

Guest
Re: Diskussion Abmahnungen durch Becker u. Haumann für Dortm

Einige Helfer sind schon hier.
 

ldb

Super-Moderator
Re: Diskussion Abmahnungen durch Becker u. Haumann für Dortm

Aber die Betroffenen fehlen um eine Wasserstandsmeldung abzugeben ;)
 
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Krennz

Guest
Re: Diskussion Abmahnungen durch Becker u. Haumann für Dortm

Ich ändere nochmal den Frednamen in Abmahnungen Becker u. Haumann für Dortmund.

Vlt, findet man uns dann besser, oder hat jemand einen besseren Vorschlag?
 

ldb

Super-Moderator
Re: Abmahnungen Becker u. Haumann für Dortmund (Diskussionen

"Abmahnung Borussia Dortmund durch Becker & Haumann wegen Ticketverkauf" trifft es glaube ich auf den Kopf.
 
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Krennz

Guest
Re: Abmahnungen Becker u. Haumann für Dortmund (Diskussionen

Habe ich auch erst probiert, ist aber zu lang.

Wie sieht es denn bei Dir aus?
 

ldb

Super-Moderator
Re: Abmahnungen Becker u. Haumann für Dortmund (Diskussionen

Ich wurde gar nicht abgemahnt, interessiert mich aber brennend das Thema, vorallem weil ich selbst Mitglied bei besagtem Verein bin und mir diese Vorgehensweise tierisch auf den Sack geht. Man könnte die Leute ja auch einfach vom Ticketverkauf ausschließen wenn sie wirklich massenhaft und gewinnbringend verkaufen. Aber das was die machen hat ja etwas von Kanonenkugeln auf Spatzen..
 
K

Krennz

Guest
Re: Abmahnungen Becker u. Haumann für Dortmund (Diskussionen

Das ist keine einzelne Kanonenkugel, das ist eine ganze Batterie.

Vollkommen am Sinn und Zweck vorbei und sogar vom obersten Gericht sanktioniert, indem, zumindest, der Privatverkauf erlaubt ist und die Preise sich nach Angebot und Nachfrage und nicht nach Vorschriften des Vereins richten.

Der Wunschgedanke von Dortmund und anderen Vereinen, allen Fans kostengünstigen Zutritt zu verschaffen, ist zwar lobenswert. Geht aber m.E. an der Realität vorbei.

Wenn ich ein bestimmtes Spiel sehen will und es ist ausverkauft, bin ich bereit auch etwas mehr als die 15% Aufschlag zu bezahlen. BEsonders bei ibäh ist es üblich Tickets mit 1€ als Mindestgebot reinzustellen, das Risiko aus Mindererlös, aber auch den Gewinn aus Mehrerlös geht auf den Verkäufer und nicht auf den Verein.
 
Re: Diskussion Abmahnungen durch Becker u. Haumann für Dortm

Krennz schrieb:
Vlt, findet man uns dann besser, oder hat jemand einen besseren Vorschlag?
Du solltest dich mal mit SEO beschäftigen.
Als Beispiel mal>> heise Hommingberger Gepardenforelle

Ps.
Es kommt immer auf die Fragestellung des Suchenden an. Bei der Frage Becker u. Haumann erscheint bei mir dieses Forum auf Seite 2. Eigentlich recht gut.
Bei der Frage BVB Abmahnung sieht die Sache nicht so gut aus.

Vielleicht ist es ein Nachteil das man hier bei der Threaderstellung keine Stichworte eingeben kann.

m.f.G.
 
K

Krennz

Guest
HAbe jetzt beide Schlagwörter in den Fredtitel gebracht.


Vlt. findet man uns ja jetzt besser, sobald Google vorbeigeschaut hat. :wink:
 

ldb

Super-Moderator
Dann machen wir es doch einfach so:

Abmahnung von Borussia Dortmund
Abmahnung von Borussia Dortmund hilfe
Abmahnung BVB
Abmahnung BVB Hilfe
Abmahnung Becker & Haumann
Becker und Haumann
eBay Ticketverkauf Abmahnung

Damit sollte es bei Google weit oben auftauchen.
 
K

Krennz

Guest
Habe jetzt das Forum in Abmahnung BVB d. Becker und Haumann umbenannt.

Hoffentlich werden wir jetzt besser gefunden.

Obwohl, in mehreren anderen Foren taucht das Thema auch nicht auf.
 

ldb

Super-Moderator
K

Krennz

Guest
Ich halte das für einen Weitschuss (weit über das Ziel hinaus) Demnach dürfte z.B. das Maskottchen des Tigerentenclub der ARD nicht in schwarz-gelb gestreift sein. Die Figur von Zeichner Janosch ist nunmal schwarz gelb und ein Markenzeichen.

Obwohl, die haben auch schon eine Süsswarenfirma abmahnen lassen, weil die eine schwarz-gelbe Halskette anbieten wollten.

Wenn ich mir ne schwarze Hose und ein gelbes Hemd anziehen will, dann tue ich das, egal, ob die abmahnen.

Ich berufe mich da auf Artikel 2 GG
 
Krennz schrieb:
Habe jetzt das Forum in Abmahnung BVB d. Becker und Haumann umbenannt.
Krennz schrieb:
HAbe jetzt beide Schlagwörter in den Fredtitel gebracht.
ldb schrieb:
Dann machen wir es doch einfach so:

Abmahnung von Borussia Dortmund
[....]
Damit sollte es bei Google weit oben auftauchen.
Krennz schrieb:
Habe jetzt das Forum in Abmahnung BVB d. Becker und Haumann umbenannt.
Es spielt eine untergeordnete Rolle was hier steht.SEO ist viel komplexer.
Da kommt es z.B. auf Backlinks an.Wie ist das Ranking.
Wenn das Forum allgemein ein schlechtes Ranking hat,dann kann man es nur schwer nach oben bringen.
Bei Alexa.com ist dieses Forum eigentlich tot.

m.f.G.
 
K

Krennz

Guest
Wir sind z.Zt. eigentlich ein reines Infoforum, dass hier und da auch mal Infos raushaut die einige Tausend mal gelesen werden.

Mit dem bei Netzwelt gelöschten Forum wegen der ibäh-Abbruchwächter haben wir mal ein grösseres Los gezogen. Ich vermute mal, dass viele der Neuanmeldungen damit zutun haben. Auch wird hier mitgelesen.

So kleine Foren wie wir haben es nunmal schwer.

Auf der anderen Seite läuft viel über PN und das finde ich gut so.
 
Hallo,
ich brauch mal bitte eure Meinung dazu.
Vor knapp 5 Monaten wurde ich aufgrund einer Ticketveräußerung bei ibäh abgemahnt.
Angabe von Name und ArtikelNr. wurden im Schreiben hinterlegt.
Unterlassungserklärung sollte unterschrieben werden. Haben eine abgeänderte zurückgesandt laut Foren. Der Betrag von ca. 600 € für die Bearbeitung wurde bezahlt!
Dann kam ein Monat später ein Schreiben, das ich anrufen soll um das Verfahren endgültig abzuschliessen. Ist nicht geschehen.
2 Monate später kommt ein Schreiben mit folgenden Infos:
Entscheidungsrelevanze Umstände, die aus Sicht unserer Mandantin zu einer Beurteilung der Sachlage führen können, sind Ihrem Schreiben allerdings in Gänze nicht zu entnehmen. Sie machen schlicht keinerlei Angaben zum Sachverhalt. Unsere Mandantin liegt nichts ferner, als zu Unrecht oder mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen ihre eigenen Kunden vorzugehen, die mit ihr in aller Regel emotional eng verbunden sind. Angesichts der gegebenen Rechtslage haben Sie jedoch sicherlichVerständnis dafür, das unsere Mandantin mit Blick auf ihre schützenswerten Interessen an der Geltendmachung auch der übrigen ihr ihnen gegenüber zustehenden Ansprüche festhält. Dies nicht zuletzt auch aus Gründen der Gleichbehandlung.....
Unsere Mandantin fühlt sich an das vorgelegte Angebot zur Erledigung der Sache gebunden. auf den Inhalt unseres Schreibens nehmen wir vollümfänglich Bezug und sehen dem Ausgleich der geltend gemachten Schadensersatzansprüchen nunmehr innerhalb zwei Wochen entgegen.

was würdet Ihr machen?
 

ldb

Super-Moderator
Ich verstehe nicht wirklich was die dir damit sagen möchten...
Du schreibst das du vor 5 Monaten die Abmahnung bekommen hast, modUE sowie Zahlung sind erfolgt, dann 2 Monate später diese Zeilen bekommen. Heißt dass das du seit 3 Monaten nix gehört hast?
 
richtig...erste Schreiben Nov, UE zurück im Dez, auf das Schreiben aus dem Januar habe ich nicht reagiert und nun kam dies im April.

Was soll ich machen?
 

ldb

Super-Moderator
Also ich habe es mir jetzt 3x durchgelesen und habe eine Vermutung was die meinen könnten:

Vielleicht geht es um deine Ticketsperre beim BVB. Hast du eine Mitgliedschaft und mal versucht in der letzte Zeit Karten damit zu kaufen? Ist aber nur eine Vermutung! Wie viele Auktionen mit Karten wurden dir denn vorgeworfen?

Wenn die ModUE angenommen wurde und der Betrag gezahlt wurde ist die Sache mMn erledigt.

Edit: Ich würde mich nicht weiter rühren und es ignorieren.
 
Also ich bin kein Mitglied und es bezog sich auf einen Ticketverkauf aus der Saison 2011/12.
Danach hab ich trotzdem Karten bekommen.
Alles sehr widersprüchlich und komisch.
Bezahlt und UE ist weg.
Was wollen die noch.

Hat vllt. noch jemand eine Meinung im Forum?
 
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Krennz

Guest
Ja, ich habe eine Meinung dazu.

Becker und Haumann haben in den ersten Abmahnungen mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Viel Anwälte halten diese Abmahnungen für unrechtmässig, zumal der BGH in dem hier geposteten Urteil Privatverkäufe erlaubt.

Als einziges bliebe bei mir der Missbrauch von Logo, Schriftzug, oder Stadionplan übrig. Und selbst das ist bei Privatverkäufern streitig.

Ich würde Becker und Haumann ein kleines Schreiben schicken, in dem ich Becker und Haumann frage, was sie von dem Urteil halten. Sie sollen mir innerhalb von 10 Tagen eine Stellungnahme schicken ansonsten ist der Fall für mich erledigt. Das Zitat würde ich dabei verwenden.

viewtopic.php?f=48&t=7205
 

ldb

Super-Moderator
Sehr wahrscheinlich werden sie antworten das die Weitergabe von Karten ja nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei, sondern das ich das zum aufgedruckten Preis zzgl. max. 15% tun darf.
Habe ich die Karten aber nicht selbst erworben sondern auf andere Art und Weise bezogen, habe ich freie Hand, sogar als gewerblicher Händler.
 
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Krennz

Guest
In verschiedenen Urteilen, auch vom BGH, wird der Grundsatz vertreten, dass die Nachfrage den Preis regelt.

ibäh ist eine Auktionsplattform. Wenn ich ein Angebot reinstelle, biete ich den Abschluss eines Kaufvertrages dem Höchstbietenden an. Ich kann zwar ein Festpreisangebot reinstellen, was aber total unüblich ist. Ausserdem kann dann der Käufer das Ticket für jeden x-beliebigen Preis versteigern. Der bvb hat dann überhaupt keine Handhabe mehr.

Ebenso, wenn ich das Ticket bei einem freien Händler erworben habe.

Mal ne bescheidene Frage: Wie will BH beweisen, dass ich das Ticket nicht über einen freien Händler, oder von einem anderen Fan gekauft habe?

Wenn der BV einen freien Handel unterdrücken will, muss er die Tickets personalisieren und eine Rüchnahme im Verhinderungsfall garantieren.
 

ldb

Super-Moderator
Bei Buchung über Hotline, Onlineshop, Überweisung nach Erhalt einer Reservierung wird die Ticketnummer mit den Daten des Bestellers verknüpft und kann so später nachvollzogen werden. Bei Kauf vor Ort wenn man sich anstellt oder beim Kauf bei einer Vorverkaufsstelle wird es nicht verknüpft.
 
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