Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo,

ich habe heute auch eine Mail mit UE und Abmahnung von BH bekommen.
Mir wird vorgeworfen:

Die ATGB wurden nicht abgebildet
Die Auktion wurde nicht mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Kann mir jemand weiter helfen? Ich tue mich wirklich schwer damit solche Texte zu verfassen und habe da auch wirklich keinen Plan von.
 
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K

Krennz

Guest
Für das Logo gebe ich die modUE aus meiner Signatur, abgeändert, ab.

Ich schildere BH, was Sache ist und frage sie, ob sie nichts besseres zu tun haben als durch das BGH-Urteil geschützte reine Privatverkäufer abzumahnen. Wie wäre es mit einer negativen Feststellungsklage oder mit einer EV wegen unbegründeter Abmahnung und Schadenersatz abn die zu Unrecht abgemahnten User
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So., hab auch Post von BuH bekommen.

Daraufhin habe ich mal gegoogelt und u.a. dieses Forum hier gefunden.
Zunächst mal ein dickes Lob für Eure Unterstützung!

Ich würde gerne meinen Fall schildern, hab allerdings Bedenken, dass die BuHs dieser Welt hier mitlesen. Kann ich Euch meinen Fall auch anonym schildern?

Grüße
cauboy
 

ldb

Super-Moderator
Dann kannst du deine Dauerkarte nicht verlängern, wenn sie auf deinen Namen läuft. Bekommst sicherlich nach dem letzten Spieltag noch eine separate Kündigung des DK Vertrags.
 
Moin
Habe nun Post bekommen die vorgeworfenen Punkte sind:
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Der Angebotspreis lag 15% über dem Originaltickepreis
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Was soll ich nun zurück schicken bin mir bei sowas überhaupt nicht sicher wenn ich was zu einem Anwalt schicke.

Danke schon mal im vorraus.
 

ldb

Super-Moderator
Wenn du eine Dauerkarte hast, hilft nur der Gang zu einem Anwalt der dich da raus holt. Gibts schon viele die sich auf BH spezialisiert haben, die machen das für eine Pauschale von etwa 150-200€. Das verhindert eine Ticketsperre und die DK kann verlängert werden.

Ansonsten sende ich BH selbst eine modue für den Stadionplan oder Logo sofern ich das genutzt habe sowie Begleitschreiben das ich verhindert war und daher nach bekanntem BGH Urteil versteigern durfte.

Wenn du die Karten nicht direkt vom BVB gekauft hast sondern von einem Dritten, dann nochmal melden.

Hier im Thread findest du deinen Fall seeeehr oft, einfach ein bisschen lesen. Keinesfalls unterschreibe ich aber die UE von BH und keinesfalls zahle ich das Geld.
 
K

Krennz

Guest
Das gilt aber nur für die Abmahnung bei Urheberrrechtsverletzung. Obwohl, die mahnen ja auch Urheberrechtsverletzungen und Mrkenrechtsverletzungen ab.
 
Hallo Admin
ich habe eine Frage.
Es sind viele abgemahnt wurden. Die
bei eBay Kleinanzeigen ihre karten verkauft haben und wollten.

Ist bei allen die ebay Email Adresse = Email-- Adresse wie bei BVB Werder usw gleich. Die mahnen ja nur ab? wo die Adressen übereinstimmen oder wenn nicht wie kommt er an die Postadresse...ohne RB
Kann das sein,oder überprüft er die Adressen oder versucht er es auf gut Glück.
Lg
 
K

Krennz

Guest
Bei Ebay gibt es ein sogenanntes Veri.Programm, wo alle, die eine Urheber- oder Markenrechtsverletzuing belegen/bwehaupten können, wie z.B. BH, die bei Ebay hinterlegten Daten bekommen können. Ist auch hier im Forum in einem anderen Thread Thema. Deshalb schreiben BH auch ibn ihre anschreiben was von Urheber- und Markenrechtsverletzungen als Grund, verlangen aber keine Unterlassung, sondern wollen den Privatverkauf, der durch BGH-Urteil und die §§ 307, 807 u.a. BGB geschützt ist, zu unterbinden.

Eintrittskarten sind kleine Inhaberpapiere, somit Inhaberschuldverschreibungen und dürfen lt. Gesetz frei gehandelt werden. Es kann mir keiner verbieten mehr für eine Karte zu zahlen, als der Ausgeber draufdruckt. Wenn ich eine ausverkaufte Veranstaltrung unbedingt besuchen will ist mir das schon was wert.

Habe auch schonmal Eintrittskarten für eine Vorstellung Phantom der Oper über Ticketbörse gekauft, weil ein Freund von mir in dieser Vorstellung sang, hat mich 100€ für ein 40€ ticket gekosgtet, war aber schön und ich habe meinen Freund nachher hinter der Bühne getroffen, wurde noch ein schöner Abend. Das war mir das wert.

Und wenn ich persönlich verhindert bin, dann bekomme ich bei einer Versteigerung oder einem Verkauf über Ticlketbörsen oder Ebay noch ein gewisses "Schmerzensgeld" bei raus als Trost . Wenn ich allerdings mehr Karten verjubel als mir als Einzelperson zustehen, dann wirds haarig. Hier steht dann der Schleichbezug zur Gewinnerzielung im Vordergrund und das stellt der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 strafbar.

Das ganze Geschwafel von wegen sozialverträgliche Preise etc. dient doch nur dazu den Fans Sand in die Augen zu streuen und sie einzuschüchtern. Ein echter Fan, der unbedingt ein Spiel sehne will, dem ist das auch schonmal mehr als der Ticketpreis wert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
K

Krennz

Guest
Wenn ich die modUE für das Logo abgegeben habe kann mir nichts mehr passieren.

Das wschlägt BH alle Waffen aus der Hand.
 
K

Krennz

Guest
BGH I ZR 74/06

Zitat: Das Angebot regelt die Nachfrage Zitat Ende und ich ergänze das mal: Und die Nachfragfe den Preis.

BH hat effektiv keine Hnadhabe gegen den privaten Ticketverkauf.
 
Hallo erstmal alle zusammen,
ich habe auch eine Abmahnung bekommen von B&H. Ich habe 4 Tickets beim BVB gekauft und 2 davon zu Weihnachten verschenkt.

Nun hat derjenige, dem ich die 2 Tickets geschenkt habe, die bei eBay eingestellt und verkauft. Mit Foto der Karte von Block, Reihe und Platz.

Klar das die da auf mich kamen. In der Abmahnung ist auch ein völlig fremder eBay Account genannt. Nicht mein eigener.

Was habe ich nun für Möglichkeiten ? Nachweisen das ich keine Karten verkauft habe oder das es gar nicht mein Account ist ?

Danke für eure Antworten.

Gruß
 
ich Schreibe mal BH an wie er darauf kommt das ich die Karten Verkauft habe.
und bin aus dem Schneider.
Er hat nach seiner SORGFÄLTIGER PRÜFUNG eine Abmahnung geschickt .

Desweitern würde ich BVB anschreiben warum sie meine Daten einfach so rausgeben mit welcher Begründung.

meine Karten habe ich Verschenkt darf ich ja , und das es nicht mein Name ist, schon mal was von Datenschutz gehört BVB
also wie gesagt der Anwalt hat ohne zu Prüfen deine Daten bekommen (ist zwar von BVB)……………

ich Schreib einfach, ich war es nicht und gut ist.

den Namen brauche ich nicht zu sagen soll er sich selber drumm kümmern hat ja die daten von E bekommen.



Lg
 
K

Krennz

Guest
'Wenn ich Mitglied bin und die Karten über meinen Mitgliedernamen gakuft habe, sind die Karten auf mich registriert und so kommen die an meine Daten.

Daher schreibe ich BH an, dass ich die Karten an einen Dritten zu Weihnachten verschenkt habe. Sie sollen besser recherschieren und den eigentlichen Verkäufer, der allerdings auch im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt hat, ermitteln. Der Ebay - Account ist nicht meiner. Lassen Sie mich in Ruhe.

Den Namen des Beschenkten nenne ich Ihnern nicht, da ich nicht gegen das BDSG verstossen möchte.

Ich erwähne evtl. noch, wenn es stimmt, dass der Account m.W. auch nicht dem Beschenkten gehört.
 
Hallo,

mir haben die netten Herren auch einen Brief zu kommen lassen.
Ich hab in einer Auktion ein Bild eingesetzt, welches ich selbst gemacht habe (Bild von der Süd), allerdings hatte ich die Auktion weit vor dem Hinweis von ibäh (Rechtsverletzung) schon beendet gehabt. Es kam also kein verkauf zustande.
Abgemahnt bin ich also wegen fehlender ATGB (hätte dem Käufer auch privat darauf hinweisen können) und Bildverletzung. Zwei andere Auktion (ohne Bild) haben sie zwar mit im Brief aufgegührt, sind aber nicht gegenstand der Abmahnung, da ich u.a. knapp an den 15% liege.

Wenn die mich jetzt wegen dem Bild abmahnen, dann kann dies doch garnicht nach ATGB gehen oder? Sondern eher nach der Stadionordnung.

Ich hab daraufhin die Modue abgegeben, vorab per Mail (am letzten Mittwoch, ein Tag vor Frist) und am Samstag schon die Antwort per Mail gehabt. SIe können die die Modue nicht akzeptieren.
Allerdings schreiben die in den neuen Brief nix mehr vom eingesetzten Bild, sondern nur noch von Preisstrucktur, versteigern und weiterverkauf. Also auf das eigentlich wird gar nicht mehr eingegangen.
Schön ist auch, dass angeblich die UE nochmal dabei liegt, was aber nicht so ist und ich nochmal eine neue Frist bis zum 9.2. habe.
Beste ist aber, dass man mich doch vorsorglich von der Ticketvergabe für die Saison 2014/2015 ausgeschlossen hat, weil ja noch die 250,- zu zahlen sind. Geht dies? Ich verstoße offensichtlich nur gegen die Stadionordnung, wo ich unerlaubt ein eigenes Bild verwendet habe.
Zumindest könnte ich theoretisch aktuell noch für Stuttgart bestellen.

Wie reagiere ich am besten darauf?
 
K

Krennz

Guest
Ich schreibe BH kurz an, dass ich das Bild, (unerlaubter weise)*, selber geschossen habe, die Auktion vorzeitig beendet und die Karten entweder selbst genutzt, oder an einen Dritten weitergegeben habe.

Gegen die ATGB habe ich insofern nicht verstossen, da ich in einer persönlichen Notlage die Karten gemäss BGH-Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen durfte. Ausserdem sind Tickets nach § 807 BGB kleine Inhaberpapiere/Schuldverschreibungen und sind gemäss WpHG** frei handelbar.

Ausserdem drohe ich mit einer negativen Feststellungsklage, wenn er meinen Account bei BD nicht wieder freischaltet.

* schreibe ich nicht mit
** Wertpapier Handels-Gesetz
 

ldb

Super-Moderator
Wenn du knapp an den 15% liegst, dann wird der BVB mich wohl nicht sperren. Andere geben ihren Kollegen noch 1-2 Bier am Stadion aus wenn sie eine Karte von denen bekommen, das dürfte niemanden stören.

Die modUE war schon mal genau richtig, damit bin ich nicht verpflichtet die geforderten 250€ zu zahlen. Bei einer Sperrung würde ich mich direkt an die Geschäftsstelle des BVB wenden, die haben da bei Erläuterung sicherlich einiges an Spielraum.

Wenn BH Geld sehen will, sollen sie mich verklagen. Der Richter wird denen aber schon erzählen was er von einem selbstgemachten Bild und 250€ hält, wenn ich durch das Angebot nur meine eigenen Kosten inkl ebay Gebühren wieder bekommen wollte.

Wenn du nur Tageskarten nutzt, dann kannst du ja beruhigt sein. Die kann ich mir auch über Freunde organisieren. Bei einer Dauerkarte wäre es ärgerlich, die wäre dann nämlich bei einer Ticketsperre weg.
 
hallo,

ich habe ebenfalls post bekommen von haumann und becker. mir werd ebenfalls vorgeworfen tickets bei ebay verkauft zu haben und soll eine strafe von 250€ bezahlen, vor lauter angst habe ich direkt dort angerufen und auch am telefon zugegeben das es mein ebayaccount war von dem tickets verkauft wurden. Den Betrag habe ich bereits überweisen da ich angst hatte das weitere kosten auf mich zukommen, allerdings habe ich den betrag einen tag nach der frist überwiesen daher die erste frage ob es schlimm ist einen tag überzogen zu haben?

2. ich muss ebenfalls eine unterlassenserklärung unterschreiben, das es dort eine frist gibt habe ich in dem schreiben etwas überlesen und bin nun auch einen tag drüber. ich wollte die unterlassenserklärung unterschreiben und zurück senden aber hier lese ich das ich die UE vom bvb auf keinen fall unterschreiben soll sondern eine UE aus dem Forum nutzen soll. Was ist der Unterschied?

was mach ich mit der UE, eure geänderte UE nutzen obwohl ich bereits am telefon zugegeben habe das ich die tickets verkauft habe? Was passiert jetzt da ich bereits über der genannten frist bin?
 
K

Krennz

Guest
Mensch Du I........

Sorry

Bevor ich irgendwelche Aktionen mache google ich mal.

Nun ist das Kind im Brunnen und keiner kann mehr nen Deckel draufmachen. :mad::mad:

Das hätte ich mir alles sparen können.

Die UE würde ich auf keinen Fall abschicken, sollen die dochj mosern solange sie wollen.

Warum hast Du die Karten verkauft und was wird Dir vorgeworfen?
 
Mir wird vorgeworfen tickets für mehr als 15% des originalpreises verkauft zu haben, die haben genaue daten von ebay mit meinem benutzernamen.

In dem Schreiben steht das weitere Anwaltskosten und Gerichtskosten auf mich zu kommen wenn die UE bis zu einem bestimmten Datum nicht eingetroffen ist.
Dieses Datum ist überschritten daher meine Frage ob nun weitere kosten eintrudeln bei mir oder ob es vlt sogar zu einem gerichtetermin kommt?
 
K

Krennz

Guest
Wenn du hier die Beiträge gelesen hast wärst Du nicht so aufgekratzt. Wozu haast Du in der Schule lesen gelernt?

Nach BGH-Urteil I ZR 74/06 darf ich die Tickets bei persönlicher Verhinderung frei vwerkaufen. Nach § 807BGB ist eine Eintrittskarte eine kleine Inhaberschuldverschreibung und darf nach Wertpapier Handels-Gesetz frei verkauft werden. Die ATGB verstossen mit ihren 15% ausserdem gegen das in Deutschland geltende Preisbindungsverbot,.

Ich würde sogar mit einer negativen Festastellungsklage drohen, wenn die mir mein Geld nicht zurückzahlen und eine evtl. Sperre meines Mitgliederaccounts bei BD rückgängig machen.
 
Hui will keinen stress mit denen haben wenn ich ehrlich bin und rechtlich nicht so informiert! Die 250€ habe ich bezahlt, kein thema.

Mich interessiert ob jetzt was passiert wenn ich die unterlassenserklärung später unterschreibe und zurück sende als das angegebene Datum?

Ich mache das eigentlich nur damit meine Mitgliedsnummer wieder freigeschaltet wird da ich den BVB im Stadion anfeuern will :-/
 
K

Krennz

Guest
Dann suche ich mir einen Anwalt der mir eine negative Feststellungsklage gegen BH loslässt und sich hier im Forum gerne informieren darf. Gerne auch per Postfach.
 

ldb

Super-Moderator
Streng genommen kannst du jetzt auf Unterlassung verklagt werden. Die (mod)UE und die Zahlung sind strikt zu trennen. Wenn ich die (mod)UE nicht abgebe, kann ich auf Unterlassung verklagt werden. Sende ich die original UE, muss (!) ich bezahlen, denn dazu habe ich mich mit der UE verpflichtet. Mit einer modUE tue ich dies nicht und zahle natürlich auch kein Geld, denn es ist höchst zweifelhaft das ich überhaupt belangt werden kann, denn es schützt mich ein BGH Urteil gegen die Abmahnpraxis von BH.

Da schon Geld bezahlt (und damit weg ist), fertige ich nun eine modUE an und unterschreibe keinesfall die original UE. Denn: Die UE besagt, das bei Zuwiderhandlung (also erneutes Verkaufen von Karten, zB in 40 Jahren weil ich nen Ticket übrig habe und es nicht verfallen soll) eine Strafzahlung fällig wird, die billigend vom Kläger (also BVB) festgesetzt werden darf. Ich lege also eventuelle Forderungen in die Hand des BVB. Wenn sie 150 000€ verlangen, muss ich sie bezahlen, weil ich 40 Jahre zuvor dies in einer UE so unterschrieben habe.
Deswegen nehme ich die modUE. Sie ist so angepasst, das Verstöße dagegen nicht vom BVB mittels Strafe sanktioniert werden dürfen, sondern ein Zivilgericht dies tun muss. Die setzen da einen Appel und nen Ei an, wenn ich dagegen verstoße. Legt der BVB die Strafe fest, können sie mich damit finanziell ruinieren.

Hättest du auch nur eine einzige Sekunde im Internet nachgesehen hättest du gemerkt, das man niemals (!) den Kläger anruft. Das ist ein Kampf mit ungleichen Waffen und kann von mir nur verloren werden. Dann auch noch los zu rennen und gleich ganz brav das Geld bezahlen, weil mich der BVB bzw seine Rechtsvertretung dazu nötigt, das ist schon echt der Hammer. Du hast also gerade den Haien Geld bezahlt, die dich wegen einer erlaubten Handlung (sofern du die Karten privat verkauft hast) abmahnen und sie dir rechtlich gesehen überhaupt nichts können. Obendrein willst du auch weiterhin Geld zahlen, in dem du Tickets kaufst um ins Stadion zu gehen. Ganz ehrlich? Ich bin selbst DK Inhaber in Dortmund, aber wenn mich mein Verein so über den Tisch ziehen will bzw. es versucht, dann sehen die mich dort niemals (!) wieder. Ich würde sogar soweit gehen und meinen eigenen Verein verklagen, und zwar so kostenintensiv als nur möglich.
So, die Schelte musstest du dir abholen.

Was ich an deiner Stelle tun würde, steht oben. Viel Erfolg.
 
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