Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
Ich würde es per Brief mit Zeugen machen. Evtl. sogar per Einwurfeinschreiben mit Zeugen.

Der Zeuge bestätigt mir auf einer Kopie, dass das Schreiben in den Umschlag gesteckt wurde und gemeinsam bei Postens abgegeben wurde.
Bei einem Einwurfeinschreiben kann man die annahme nicht verweigern und der Postbote dokumentiert, dass er den Brief am ... um... eingeworfen hat. Somit gilt er als zugestellt. Den Status kann man hierr verfolgen https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html
 
Hallo in die Runde,

schön, dass es dieses Forum gibt, das ich gestern Nacht gefunden hatte. Ich hoffe Ihr könnt mir auch ein wenig helfen. Ich schildere meinen Fall ein wenig.
Gestern kam die Mail von BH bei mir an, erst mal ne Frage vorab, die haben meine alte Adresse von Ebay übernommen, bin umgezogen, so dass ich keine Post von denen bekommen habe. Soll ich BH meine neue Adresse per Mail mitteilen, um, wie dort steht weitere Kosten zu vermeiden? Ggf dann mit neuer Frist?!
Zum Fall,
Gegenstand der Abmahnung sind 2 Karten für Heimspiel von H96, es war Festpreis über 15% des Standardpreises, Stadionsitzplan abgebildet und das alles bei Ebay. Ich habe die Karten selbst erworben als Mitgleid und wollte sie weiterverkaufen, hab sie also nicht gescheckt bekommen etc. In der Auktion war der Block und Reihe abgebildet. Ebay hat die bereits abgeschlossene Auktion rausgenommen mit der üblichen Bemerkung.
HB haben dann ja die Daten meines Accouts bekommen und darüber hinaus auch weitere Auktionen von mir aus den letzten 2 Jahren aufgeführt, die aber kein Gegenstand der Abmahnung sind. Daher meine Fragen,

-wie soll ich mich verhalten? Spielen dabei die anderen Auktionen eine Rolle?
Das Güterangebot beträgt 1000 Euro ...
Wäre denn mit der Zahlung von 1000 Euro alles abgegolten oder können die mir noch mal mit den anderen Auktionen oder anderen Kosten um die Ecke kommen?
Wie würdet Ihr das alles machen bzw hat schon jemand von Euch eine ähnliche Abmahnung bekommen und Erfahrungen gemacht?

Danke für Eure Hilfe und Tipps!

Zitat aus der Abmahnung:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans der HDI-Arena

Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden:

Es folgen in der Aufstellung 8 weitere Auktionen aus den letzten 2 Jahren ...

Viele Grüße

Torrero
 
Verschiedene Gründe, zu viele gekauft und nicht losgeworden unter Bekannten, teils keine Zeit gehabt selbst ins Stadion zu gehen usw.
Die meisten wenn nicht alle gingen per Sofortkauf raus. Allerdings weiß ich nun nicht mehr genau was genau bei jeder einzelnen Karte bzw Karten war, die ich 2013 zB verkauft hatte ... Teilweise waren auch Karten dabei die ich für Dritte verkauft hatte ...
 
K

Krennz

Guest
Das sieht mir schon sehr nach gewinnerzielung aus. Da wendest Du dich besser an einen RA, denn hier wollen wir nur echten Privatverkäufern helfen, die mal, ausnahmsweise, Tickets verkaufen und dadurch durch das BGH Urteil I ZR 74/06 geschützt sind. BH hat da ja schon eine Marke gesetzt, denn die verlangen garantiert nicht umsonst 1000€ Strafe. Bis 2500€ könnten sie gehen.

Der BGH bestraft ja auch Schleichbezug, den ich Dir unterstelle
 
Da ich als Fan einiges investiere in Karten, Fanreisen usw will ich beim Kartenverkauf sicher keinen Verlust machen, zumal ich schon mal auf Karten hängengeblieben bin, was Totalverlust bedeutet ... Jeder, der ne Karte auf einer Internetplattform verkauft, möchte doch idealerweise keinen Verlust machen und wenn etwas bei hängenbleibt, freut man sich. Die Frage ist ja nicht blöd wie ich finde @Kartenverkauf ...
 
@Torrero ok das Kind ist im Brunnen gefallen ich würde das auch so den Anwalt Schreiben Vil Veringert er dann die Kosten.
Aber dann immer lieb und Sachlich bleiben und ihn das aus deiner sicht erzählen aber sonnst können wir dir hier nicht helfen.
Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe auch Post von Becker & Haumann erhalten. Die verlangen 1000€. Werfen mir in der Abmahnung vor, dass ich 2 Tickets zu einem höheren Preis verkauft habe und listen noch weitere Tickets auf, die nicht abgemahnt werden. Selbst welche die ich einige mal nicht verkauft hatte und wieder eingestellt hatte. Es sind seit 2013 15 Tickets, Ich hatte seit 2013, wenn immer nur mal 1-2 Tickets privat zu einem Spiel verkauft. Aktuell 9, da ich Ausnahmsweise mal mit Freunden zum Spiel wollte, aber eine Geburtstagsfeier ist dazwischen gekommen. Klar, die werfen einen direkt eine Gewinnabsicht vor. Aber so was kommt privat nun mal zusammen, wenn man öfters ins Stadion geht. Ein Anwalt sieht nur 2 Varianten. Entweder die geforderten 1000€ reduzieren oder alles abstreiten. Bei alles abstreiten kommt aller vorraussicht nur sehr unwahrscheinlich aus seiner Erfahrung eine Gerichtsverhandlung, aber es kommt zum Vereinsausschluss und Stadionverbot. Die Vereine wollen scheinbar eine Drohkulisse aufbauen. Haben hier welche ähnliche Erfahrungen gemacht? Ein Stadionverbot gilt in dem Fall aber nicht für alle Stadien oder?
 
Gegenstand meiner Abmahnung ist der Vorwurf, dass 2 Tickets von Hannover96 in der Saison 2014/2015 im Rahmen einer Auktion über meinen ebay Account eingestellt und dadurch aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen der Mandantin verletzt wurden. Das ist der Vorwurf. Ansonsten viel Hintergrund palaber zum Thema faire Preise, Schwarzmarkt usw. Also konkret mahnen die mich für eine Auktion ab. Wie gesagt, ein Anwalt hatte mir die beiden Varianten genannt.
 
K

Krennz

Guest
Dann schreibe ich 96 an, nenne meine Gründe für den Verkauf und verweise auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 das jedem Ticketinhaber erlaubt sein Ticket im Verhinderungsfall frei zu verkaufen. Ausserdem schreibe ich, dass sie gegen §807 BGB verstossen, da ein Ticket ein kleines Inhaberpapier/ eine Inhaberschuldverschreibung ist und damit nach dem Wertpapier-Handels-Gesetz (WpHG) eine frei handelbare Ware wie ein Pfund Kaffe oder ein paar Bananen darstellt. Bei weiteren -Sanktionen verstossen sie ggf. auch noch gegen § 307 BGB.

Dementsprechend sind einige Klauseln in ihren AGB/ATGB höchstwahrscheinlich für echte Privatverkäufer unwirksam und sie könnten sich Schadenersatzpflichtig machen.

Lies mal das hier
https://rechti.de/thread/abmahnungen-fuer-tickets-so-sehen-das-andere.7779/

Oder dass
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/publikationen/Bundesligakarten-Aufsatz-RalfMoebius.pdf
 
@Spirido Hallo
es sieht bei dir auch so aus ob du öfters Karten mit Gewinn Verkaufst und das wollen die Vereine ja Verhindern.
Bei dir Aktuell 9 ?
Da muss sich jeder selbst fragen ist das normal ,klar Verstehen wir hier auch wenn mann bei der Hotline durch kommt nicht nur 2 karten für sich kauft dann bestellt man 4 und da fängt es an 2 zum Weiterverkauf wenn es einmal geht gehts auch das 2 mal usw.....
aber da siehst du das die ein Auge auf dich hatten.
Karten darf ich Verkaufen wenn ich aus Pers. gründern Verhindert bin ....
Lg
 
Ja, waren immer 2 für ein Spiel, wo ich mal nicht konnte. Das waren 9, weil ich mit Freunden hin wollte. Einmalig war das und privat. So habe ich das auch dem Anwalt erklärt. Aber der meinte, dass Gerichtlich wohl nix kommt, wenn man es abstreitet, aber das dann Stadionverbot droht, weil 96 sich verletzt sieht. So ist das aus seinen Erfahrungen. Ganz schön heftig dann direkt wie ein Hooligan eingestuft zu werden. Na ja, und in der Abmahnung werden nur 2 Tickets abgemahnt. 1 Auktion. Um die anderen 7 Karten geht es gar nicht.
 
Dann würde ich das so machen wie Krennz das Schreibt

Dann schreibe ich 96 an, nenne meine Gründe für den Verkauf und verweise auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 das jedem Ticketinhaber erlaubt sein Ticket im Verhinderungsfall frei zu verkaufen. Ausserdem schreibe ich, dass sie gegen §807 BGB verstossen, da ein Ticket ein kleines Inhaberpapier/ eine Inhaberschuldverschreibung ist und damit nach dem Wertpapier-Handels-Gesetz (WpHG) eine frei handelbare Ware wie ein Pfund Kaffe oder ein paar Bananen darstellt. Bei weiteren -Sanktionen verstossen sie ggf. auch noch gegen § 307 BGB.

Dementsprechend sind einige Klauseln in ihren AGB/ATGB höchstwahrscheinlich für echte Privatverkäufer unwirksam und sie könnten sich Schadenersatzpflichtig machen.

Lies mal das hier
https://rechti.de/thread/abmahnungen-fuer-tickets-so-sehen-das-andere.7779/

Oder dass
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/publikationen/Bundesligakarten-Aufsatz-RalfMoebius.pdf


ich bekomme kein Stadion Verbot kann höchstens keine Tickets mehr bestellen (1 Jahr ) muss aber nicht sein..
ich schreibe dem Anwalt w.o. und warte erst mal ab.
Lg
 
Na ja, das würde der Anwalt dann wohl Becker und Haumann schreiben. Ist denke ich das beste, weil wer weiß, was noch für Schriftwechsel erforderlich ist. Der ist ja vom Fach. Oder meint ihr man soll das selber erst mal so als Schreiben an Becker und Haumann antworten?
 
K

Krennz

Guest
Mache ich so und gehe nicht auf die Strafzahlung ein. BH weiss, dass sie keine Chance vor Gericht haben.

BD hat einmal ein Ticket gesperrt, der Käufer hat sich gewehrt und vor Gericht Schadenersatz zugesprochen bekommen. Amtsgericht Dortmund, Az.: 421 C 7921/14
 
Spirido: wir sitzen im selben Boot, lass uns austauschen, die Ergebnisse werden wir hier dann weitergeben denn scheinbar ist bh in Hannover angekommen und wir werden nicht die letzten sein ...
 
So ist es. Und wie ich sehe werden mir die Bildrechte in der Abmahnung auch vorgeworfen. Ja, hatte glaube ich ein Stadionbild verwendet. Oh man. Also Text von Krennz oben verwenden. Gründe private Verwendung, aber man ist verhindert, Muss das noch mit ner Einladung zu einer Feier, Attest etc. belegt werden? also genaue Angabe, wie Geburtstagsfeier etc. Frage mich, geht denen das überhaupt etwas an, was ich an Tag X mache? Ich bin einfach verhindert reicht doch oder? Die anderen 9 Tickets werden ja nicht abgemahnt. Sonst würde ich Verwendung mit Freunden schreiben, aber es ist etwas privates dazwischen gekommen. Und dann Unterlassungserklärung wegen Bildrechte denen schicken. Meint ihr da würde man erst mal ohne Anwalt nix falsch machen? Gibt es noch Strafe wegen der Bildrechte im nachhinein?
 
Kommt dann wegen den Bildrechten noch Nachträglich eine Strafzahlung? Mit der Unterlassung gibt man ja quasi zu, dass man einen Fehler gemacht hatte.
 
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