Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

So mach ich das
Wenn hätte bh auch die anderen Auktion abgemahnt denke mal nicht er schickt alles doppelt und dreifach .
Er hätte ja alles abmahnen können
 
Hallo zusammen. Ich hatte ja vor ein paar Wochen ebenfalls Post von BH erhalten mit folgenden Rechtsverletzungen: ATGB nicht abgebildet und unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des vereinslogo. Daraufhin habe ich die modUE und einer Erklärung das ich die Karten aus einer Notsituation verkaufen musste abgeschickt. Heute bekomm ich Post von der Kanzlei. Die UE kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird zurück gewiesen. Sie raten mir davon ab Vorlagen aus Internetforen zu verwenden. Außerdem raten die mir einen Anwalt einzuschalten. Etwas komisch. Dann war natürlich deren UE dabei mit der Frist diese bis zum 22.01 zu unterschreiben. Und die 250 Euro bis zum 30.01 zu überweisen. Was nu ??? Eine Sache ist mir leider nicht mehr in Erinnerung und zwar ob ich bei dem Angebot ein Bild aus dem Internet genutzt habe. Gehen wir mal im schlimmsten Fall davon aus das dies so war wie soll ich handeln ? Soll ich BH auffordern eine Kopie der Anzeige zu schicken um dies zu überprüfen ?
 
K

Krennz

Guest
Ich habe dfie Bestätigung, dass meine modUE angekommen ist. Nun halte ich die Füsse Still und unternehme garnichts mehr.
 
Hallo...

ich habe im November Post bekommen, wegen ATGB und zu teurem Verkauf. Der Ebay Account war aber nicht von mir, sondern einem Weiterverkäufer.

Ich habe daraufhin nach Rat hier aus dem Forum eine Antwort geschickt und erklärt, dass es nicht mein Konto ist .

Nun kam gestern ein Brief. Darin bietet mir die Kanzlei an, Sie anzurufen. Man könnte das dann klären und es würde auch vom BVB wohlwollend behandelt.

Nach den Texten aus dem Forum würde ich aber nun gar nichts mehr tun...Richtig?

Danke im Voraus für eine Antwort
 
K

Krennz

Guest
Jau, stillhalten ist für mich angesagt.

BH will mich belabern, doch zuzugeben dass ich selber verkauft habe. Oder sie wollen den Namen des Wideerverkäufers. Doch damit würde ich gegen das BDSG verstossen. .
 
Hallo Leute!

Ich will Euch mal ein wenig Mut machen

Im Jahr 2013 wurde ich auch von BH abgemahnt, unerlaubter Weise Tickets vom BVB über die Bucht verkauft zu haben und gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Ich sollte eine UE abgeben und einen Betrag jenseits der 400 € bezahlen.

Eine UE habe ich nicht abgegeben, weil ich ein selbstgemachtes Foto von den Tickets eingestellt hatte und somit nichts Unrechtes dies bezüglich gemacht habe. Das Geld habe ich natürlich auch nicht überwiesen, dar ich nach dem BGH Urteil nichts verwerfliches angestellt habe. Die Tickets hab ich damals aus beruflichen Gründen verkaufen müssen. Also schrieb ich denen meine Meinung zum Sachverhalt mit der Bitte die Abmahnung zurückzuziehen.

Dieser Bitte kam BH natürlich nicht nach, sondern bat mich die Kanzlei telefonisch zu kontaktieren. Hab ich natürlich nicht gemacht! Daraufhin wurde ich vom Ticketverkauf ausgeschlossen und konnte fortan auch nichts mehr im Shop über meinen Account beim BVB bestellen. Somit war mein Mitgliedsvorteil also dahin.

Viel Zeit ging seitdem ins Land und ich habe von BH und BD in der Sache seit über 1 Jahr lang nichts mehr bezüglich gehört.

Heute kann ich wieder ganz normal Tickets bestellen und wenn ich wollte im Shop bestellen. Kommen wird wahrscheinlich nichts mehr von denen. Und wenn, dann heißt es weiterhin aussitzen.

Auf diesem Wege möchte ich den Admins hier im Forum danken. Weil hätte es dies nicht gegeben, wäre ich wahrscheinlich einer derer gewesen, die den Forderungen von BH nachgekommen wären.

Vielen Dank!

Und allen anderen sei gesagt, in der Ruhe liegt die Kraft! In diesem Fall hilft tatsächlich mal aussitzen
 
K

Krennz

Guest
Ich kann dazu nur sagen, BH hat keine rechtliche Hnandhabe um 'Gerichtlich gegen echte Privatverkäufer vorzugehen.

Wenn ich die Kraft habe dem Drohgehabe von BH standzuhalten, nach dem ich denen meine Gründe geschildert habe, bin ich aus der Sache raus.

Tickets kann ich immernoch über Bekannte und Freunde bekommen.

Dies sind kleine Inhaberpapiere und unterliegen den §§ 307, 807 u.a.BGB als freies Handelsgut, wie auch der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 beschloassen hat und das ist, eigentlich, Gesetz, bzw. zumindest Rechtsfortschreibung. Da rütteln auch die neuen ATGB der DFL-Vereine nicht dran. Zumal die Preisbindung auf 15% über Normalpreis gegen das Preisbindungsverbot nach GWB verstösst.

BH, Ihr kennt doch noch die Beatles? Die hatten mal einen Song " Let ist be "
 
ich habe auch eine Abmahnung von einem Ballspielverein erhalten, wegen Verkauf von Häkelanleitungen. Im Angebot hatte ich leider den Namen des Ballspielvereins erwähnt, das Foto aber selbst erstellt - Ball schwarz/gelb ohne Logo oder andere Hinweise auf den Verein. Das Angebot enthielt sogar den Hinweis "kann auch in den Farben Ihres Lieblingsvereins gehäkelt werden." Das Produkt selbst, nämlich die Anleitung, ist allgemein gehalten, ohne irgendwelche Hinweise auf den Verein. Mit Foto von einem Ball in schwarz und gelb. VP 2,50€/verkauft 8 Stück. Abmahnung von Münchner Anwälten Kostennote 1240€. Unterlassungserklärung habe ich modifiziert abgeben. Nur wie geht es jetzt weiter? Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Als Kleinunternehmerin (eher legal angemeldeter Hobbyverkauf) habe ich nicht das Geld für einen Anwalt.
 
Hallo,

Heute habe ich von e.. eine Nachricht erhalten, worin stand, dass mein Angebot entfernt wurde und dahinter steckt BH. Das Angebot betrifft ein Spiel von Oktober, zu welchem ich Karten zur Autkion mit 1€ Start eingestellt habe. Als Bild hatte ich ein selbstgeschossenes Logo von ner Fahne. Leider kann ich die Auktion nicht mehr aufrufen. Post bzw Mails hatte ich bis auf diese noch keine. Kann ich mit mehr rechnen? Es waren bis dato die einzigen Karten die ich zur Auktion eingestellt habe, weil ich ansonsten immer froh bin Karten für den eigenen Besuch der Stadien zu bekommen.

MfG

/e die Karten gingen an den Höchstbietenden.
 
K

Krennz

Guest
BH reagiert selbst auf Privatanbieter allergisch, wenn sie Karten über die Bucht verkaufen.

Warte m<l ab, was mit der Briefpost kommt und melde Dich dann wieder. Damit wir wissen, was dir vorgeworfen wird.
 
Hallo,

gerade eine Mail mit Unterlassungserklärung und Abmahnung bekommen.
Vorgeworfen wird mir:
-DIe ATGB wurde nicht abgebildet
-Die Auktion wurde nicht als Sofort-Kauf beendet
-Der Verkaufspreis lag 15% über dem Originalticket
-Unautorisierte Nutzuung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Zahlen soll ich 250€ bis zum 30.1.15.
 
Arbeit und Krankheit von Freundin. Die Tickets gingen für mehr als 15% Toleranz weg. Ich hatte keine Sofortkaufoption drin und von 1€ Startgebot laufen lassen, auf Raten eines Kollegen hin. Außerdem sagte er mir ich soll einen Briefumschlag+Ticket geschenkt anbieten, was ich dann auch gemacht habe. Die Tickets selber stammten von einem Bekannten.
 
K

Krennz

Guest
Damit bin ich nicht an die ATGB gebunden und darf gemäss Urteil I ZR 74/06 des BGH das Ticket frei verkaufen.

DAs mit dem Briefumschlag zieht nicht, Sehen auch etliche Gerichte so.

Für das Vereinlogo gebe ich eine modUE ab und schreibe BH den -Sachverhalt.
 
Also reicht für den Verkauf ein selbstformulierter Zweizeiler mit Grund+Verweiß auf das Urteil und für das Logo die ModUE in einem Schreiben und ich bin aus dem Schneider?
Danke euch vielmals!
MfG
 
K

Krennz

Guest
Ich mache das auf zwei Blättern.

Eins ist das Schrebien mit Begtründung, das ander die modifizierteUnterlassungserklärung (Siehe meine signatur) Ich zahle nicht und ignoriere danach alles was kommt, aussser vtl. einem gelben Brief vom Mahngericht, der aber bisher noch nicht gemeldet wurde.
 
Hallo
Habe heute auch eine Email bekommen mit dem Ganzen Zeugs drin.
Nun meine Frage da steht drin das ich das Vereinslogo verwendet habe..
Habe dann nochmal nachgeguckt was ich für'n Bild genommen hatte und es war weit und breit kein Vereinslogo zusehen nur ein selbst erstelltest Bild mit dem Namen von einem Fanclub also nur grün unterlegt mit Schrift.
Danke für die Antwort im vorraus.
 
K

Krennz

Guest
Selbsterstellte Bilder und Fotos unterliegen nicht dem Marken- und Urheberrecht. Daher sage ich immer, wenn selber fotos gemacht werden, dass die Datumfunktion der Kamera eingeschaltet sein sollte. Damit kann ich beweisen, das ich das Foto selber gemacht habe.

Nun warte ich ab,was mit der Post kommt und melde mich dann wieder hier.
 
Hallo
Habe auch post von BH
Dort das gleiche tickets ohne ATGB zu Teuer und Logo.
Mein Problem ein Familien Mitglied . ist Mitglied mit meiner Email.
Weil er keine hatte damals.
So ich bin bei Ek regstr.
Mit meiner email mein
Familien Mitglied hat Post von BH bekommen weil bei BD Regestr.ist.
In der UE
Steht nur tickets zu teuer verbot des Weiterverkauf
Und sich zu verpflichten die ATGB bei jeder Weiterveräusserung ....einzubeziehen
Und was ist mit Logo steht nichts drin was soll ich machen
Lg
 
Hallo

Kann ich das so zu bh schicken oder fehlt da noch was:


[COLOR=rgba(0, 0, 0, 0.701961)]Ich habe im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt, da ich aus einer persönlichen Notlage heraus die Dauerkarte angeboten habe, aber nach kurzer Zeit das Angebot zurückgezogen habe,und inzwischen nutze ich die Dauerkarte selbst, auch wenn es manchmal schwer fällt,
Daher gelten die ATGB für mich nicht.
Laut BGH regelt das Angebot die Nachfrage. [/COLOR]
 
K

Krennz

Guest
Ich gebe wegen der Logonutzung eine modifizierte Unterlasungserklärung ab. und begründe in einem separaten Schreiben mein Vorgehen unter Berufung auf das Urteil des BGH I ZR 74/06

Dass BH hier mitliest, davon gehe ich aus. Daher weiss BH, dass wir wissen das sie keine Chance haben gegen echte Privatverkäufer zu klagen. Das BGH-Urteil steht dem entgegen. Lediglich echte Schwarzhändler, die Schleichbezug begehen, können verklagt werden, was auch im Sinne des Teams ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich möchte hiermit nochmal danke sagen,

nachdem ich mich schriftlich bei denen gemeldet habe, kam eine e-mail mit einem einigungswunsch per email den ich nicht ernst nehme.
Hoffe das dann die gelegenheit erledigt ist

mfg
 
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