Ich kann dazu nur sagen, BH hat keine rechtliche Hnandhabe um 'Gerichtlich gegen echte Privatverkäufer vorzugehen.
Wenn ich die Kraft habe dem Drohgehabe von BH standzuhalten, nach dem ich denen meine Gründe geschildert habe, bin ich aus der Sache raus.
Tickets kann ich immernoch über Bekannte und Freunde bekommen.
Dies sind kleine Inhaberpapiere und unterliegen den §§ 307, 807 u.a.BGB als freies Handelsgut, wie auch der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 beschloassen hat und das ist, eigentlich, Gesetz, bzw. zumindest Rechtsfortschreibung. Da rütteln auch die neuen ATGB der DFL-Vereine nicht dran. Zumal die Preisbindung auf 15% über Normalpreis gegen das Preisbindungsverbot nach GWB verstösst.
BH, Ihr kennt doch noch die Beatles? Die hatten mal einen Song " Let ist be "