Moin aus Bremen und ein schönes Jahr 2015! ,
ich habe noch im letzten Jahr, kurz vor Weihnachten, ein Schreiben von B&H erhalten, in dem mir der Ticketverkauf und die Nutzung des Sitzplans vorgeworfen wurden.
Daraufhin habe ich eure mod. UE abgegeben (Danke dafür!!). Wortlaut war wie folgt:
Anschreiben war wie folgt formuliert:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
da mich Ihr Brief noch nicht erreicht hat, nehme ich Bezug auf Ihre Email.
Da ich die Tickets von einem Dritten geschenkt bekommen habe und nicht über die ATGB aufgeklärt wurde, bin ich nicht an die ATGB gebunden und kann gemäß BGH-Urteil ZR 74/06 Ticktets frei als Privatperson anbieten.
Zusätzlich möchte ich erwähnen, dass ich selbst die Ticket-Auktion beendet hatte, da sich mir doch noch die Gelegenheit bot das Spiel anzusehen.
Für die Nutzung des Sitzplans des Weserstadions gebe ich folgende Unterlassungserklärung ab"
Dann kam die mod. UE
"Name, Anschrift etc.
Name, Anschrift B&H
Ihr Zeichen: XXXX
vom 15.12.2014
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
Name, Anschrift etc.
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich gegenüber der Firma:
SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA, vertreten durch die Komplementärin: Werder Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung: Klaus Filbry (Vorsitzender), Thomas Eichin, Klaus-Dieter Fischer,
Franz-Böhmert-Str. 1c, 28205 Bremen
- nachfolgend "Unterlassungsgläubigerin" genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige
Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen, den urheberrechtlich geschützten Sitzplan des Weserstadions der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der
Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen"
Heute habe ich nun ein neues Schreiben von B&H erhalten, dass die abgegebene UE in dieser Form nicht angenommen werden kann und daher zurückgewiesen wird. Ich soll in die UE aufnehmen, Eintrittskarten von SVW Bremen nicht mehr zu einem wesentlich höheren Preis anzubieten, oder zu veräußern. Mit dabei war wieder die vorgefertigte UE von B&H und eine Frist bis zum 19.01. Vom eigentlich "schlimmeren Vergehen", der Nutzung des Sitzplans war keine Rede mehr. Kann ich dieses Schreiben jetzt einfach ignorieren, oder soll ich einfach die mod. UE noch einmal modifizieren und das ganze dann noch einmal abschicken? Danke für eure Hilfe!
