Hallo Zusammen,
ich habe mir fast alle Seiten durchgelesen, aber benötige dennoch bitte dringend eure Hilfe:
Ausgangssachverhalt ist wie bei den meisten: Ticketverkauf über das bekannte Portal von 2 Tickets BVB gg Stuttgart.
Abmahnung i. H. v. 250 € von B u H. (ATGB nicht abgebildet, kein Sofortkauf, 15% höher, Vereinslogo & Sitzplan)
Zudem haben Sie von zwei weiteren Auktionen Kenntnis erlangt, wo ich ebenfalls aus pers. Gründen meine Tickets anbieten musste. Sie sind nicht Gegenstand der Abmahnung und es besteht laut Schreiben jedoch ein Anscheinsbeweis. Bei diesen Auktionen habe ich nur ein Bild der Tickets reingestellt, bei dem o.g. hatte ich Sitzplan mit Logo genutzt.
Habe fristgerecht die ModUE für das Logo und den Sitzplan abgegeben. Die angebotene UE natürlich nicht. Zudem der Verweis auf BGH Urteil 74/06 und einen Satz, dass der erhöhte Preis durch Angebot und Nachfrage zustande kam und nicht durch mich festgelegt wurde. Zudem distanziere ich mich ausdrücklich vom Schwarzhandel.
Nun habe ich eine Antwort von B u H bekommen:
Sehr geehrte XXX,
die von Ihnen abgegebene UE kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Wir raten dringend davon ab, Vorlagen aus Internetforen zu verwenden. Die Abgabe einer strafbewehrten UE ist eine Frage des Einzelfalles. Sofern sie lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und die vorgeschlagene UE über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, stehen wir selbstverstaendlich gerne vor Abgabe der UE telefonisch ... zur Verfügung.
Zur Einhaltung einer sozialen Preisstruktur ist es zwingend erforderlich, in der UE mit aufzunehmen, es zu unterlassen, Karten für Spiele des BVB, insbesondere Im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veraeußern (dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von Internetauktionen die Option Sofortkauf nicht ausschließlich ausgewaehlt wird.
Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und einer Sperrung für die Saison 2014/15 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwenig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag in Höhe von 250€ ausgeglichen wird.
Außerdem soll ich deren bekannte vorformulierte UE wieder unterschreiben und zurückschicken.
Jetzt meine Frage: Wie soll ich micht verhalten?
Ich finde es schon ziemlich belastend, wie diese Kanzlei mit einem umgeht...
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.