Sehr geehrte Community, ich bin neu hier, weil es mich nun ebenfalls mit einer Abmahnung von BH erwischt hat.
Das Forum hat mir wirklich schon sehr weitergeholfen, dafür bedanke ich mich aufrichtig. Ihr schafft es den Leuten ein wenig die Panik nach so einer Abmahnung zu nehmen. Wenn es euch nicht gäbe, würden viele der Leute diesen veranschlagten Betrag zahlen.
Aber der rechtliche Ansatz erschließt sich mir nicht zu 100 Prozent, daher würde ich gern meinen Sachverhalt schildern, um eine weiterhelfende Antwort zu erhalten.
Ich habe im Forum schon sehr viele Sachverhalte gelesen und auch entsprechenden Lösungsansätze verstanden. Aber so einen ähnlich gelagerten Sachverhalt wie meinen habe ich nirgends lesen können.
Zu meinem Sachverhalt:
Ich habe Tickets der Schwarz Gelben gegen Tottenham von einem Freund geschenkt bekommen, weil er mir eine Freude machen wollte und nichts mit Fußball zu tun hat. Im Anschluss merkte ich das ich an dem Tag des Spiels arbeiten muss und so gezwungen war, diese aus dringlichen Gründen zu verkaufen.
Ich habe die Tickets am 06.03.2016 als Sofortkauf mit Preisvorschlag bei ibäh angeboten. Ich erhielt einige Preisvorschläge, konnte mich aber mit niemanden schlussendlich einigen. Daraufhin schreib mich ein Käufer an und wir einigten uns auf einen Sofortkaufpreis. Nach 4 Stunden war also die Auktion wieder beendet, am Sonntag gegen 22:00 Uhr. Die Bezahlung erfolgte umgehend per PayPal.
Die Tickets stellte ich ihm am nächsten Tag per E-Mail zu, da es sich um print@home Tickets handelte.
Im laufe des Vormittags erhielt ich eine E- Mail von Ebay, dass mein Angebot entfernt wurde aufgrund einer Urheberrechtsverletzung, wegen eines unautorisierten Bildes. In der E-Mail war die E-Mail Adresse des Rechteinhabers, also BH, angegeben.
Auf dem Bild war ein langer Gang zu sehen und an den Seiten stand in schwarzer Schrift auf gelben Grund Bor. Do.!
Wie mit dieser E- Mail erwartet, erhielt ich am späten Nachmittag eine Mail der Kanzlei BH in der mir die Abmahnung vorab zugestellt wurde, aber selbe mich ebenfalls auf dem Postweg erreichen wird.
Darin wurden mir folgende Rechtsverletzungen vorgeworfen:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Tickets sind mit der Absicht einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, verkauft worden.
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis.
Von dem Bild ist darin also keine Rede, das heißt, dass ich keine mod. UE abgeben muss, da ich keine Urheber- bzw. Markenrechtsverletzung begangen habe.
Es wurden in der Abmahnung 6 (sechs) weitere Auktionen, die mehrere Jahre her sind, genannt. Aber diese sind nicht Gegenstand der Abmahnung sind.
Die Forderung beträgt 250 Euro, wie also bei jedem hier im Forum.
Da die drei anscheinend begangenen Rechtsverletzungen aber bei Privatverkäufern, die die Karten auch privat bezogen haben, nicht zielführend laut BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 i. V. m.
http://www.lhr-law.de/magazin/schwa...uenzen-beim-weiterverkauf-von-eintrittskarten sind, finde ich es nicht lustig, dass meine Auktion bei ibäh beendet wurde und ich bei weiteren Verstößen bei dem Verkaufsportal gesperrt werden könnte, obwohl ich im Endeffekt keine Rechtsverletzung begangen habe.
Wie verhalte ich mich nun richtig den Herrschaften gegenüber? Habe ich eine Möglichkeit der Entfernung meines Angebots bei ibäh entgegenzuwirken?
Kann man ggf. gegen diese Herrschaften vorgehen, da die mich wahrscheinlich ohne jeglichen Hintergrund abgemahnt haben?
Kann man gegen diese Herrschaften sogar eventuell Schadensersatzansprüche stellen?
Ich finde diese Machenschaften dreist, vor allem wenn das BGH ein wegweisendes Urteil in dieser Sache gesprochen hat.
Wieso gibt ibäh diese mehrere Jahre alten Auktionen raus? Die sind doch eh ewig verjährt!
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Ich verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen
Blitz 18