nachdem ich hier in den letzten Tagen schon eine Menge gelernt habe, bin ich immernoch etwas verunsichert.
Sowohl mein Sohn (gerade 16 geworden) als auch ich sind Mitglied beim BVB und haben einige Karten darüber erworben. Aus verschiedenen Gründen konnten wir dann nicht hinfahren und ein anderer hat sie über seinen ebay account verkauft.
Jetzt habe ich und mein Sohn (per e-mail) einen gleichlautenden Brief der besagten Anwälte bekommen. Beide nur an mich und die Abmahnung bezieht sich auf zwei Karten (BVB gegen BERLIN). Angegeben wurden aber insgesammt 9 Verkäufe.
Ich habe eine Anwort geschrieben:
"der von Ihnen angegebene Verkauf von Tickets des BVB ist nicht über einen auf meinen Namen laufenden Account gelaufen. Der von Ihnen angegebene Verkäufer „xxx“ ist nicht mein Account und wird auch nicht unter meinem Namen geführt und daher kann ich gar nicht der Adressat Ihres Schreibens sein.
Was die angegebenen Daten der Verkäufe einiger Tickets von BVB angeht, die über meine Mitgliedsnummer erworben wurden, insbesondere des Spiels BVB gegen Hertha BSC Berlin Block xx, so habe ich diese aus verschiedenen privaten Gründen nicht selbst nutzen können und um keinen finanziellen Verlust zu erleiden weiter gegeben. Dies habe ich als Privatperson getan.
Ein Weitergeben und auch ein Privatverkauf ist durch das von Ihnen angegebene Urteil des BGH vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06 durchaus zulässig und kann von den Veranstaltern nicht untersagt werden. Sie beziehen sich hier auf gewerbliche Verkäufer.
Das bin ich in keinem Fall. Außerdem sind in diesem Fall keine personalisierten Karten ausgegeben worden, die ebenfalls eine Weitergabe nicht zulassen.
Aus diesem Grund werde ich weder die Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen noch ihre Anwaltskosten übernehmen."
Ich hoffe, das ist so richtig. Würdet ihr mir bitte eine Bewertung des Schreibens geben, bevor ich es absende? Bin etwas verunsichert, weil sich die Anwälte auch auf das BGH-Urteil beziehen.