Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

A

Aikon

Guest
Die unter 2 genannten Auktionen sind nicht Gegenstand der dir vorliegenden Abmahnung. BH macht damit aber klar, dass er Kenntnis von weiteren Verkäufen über deinen Account hat und sie in einem Prozess vorlegen kann, wenn er meint er hat es hier mit jemanden zu tun, der die Tickets verkauft um damit Gewinn zu erzielen. Außerdem kann er auch diese Fälle noch abmahnen, was BH bisher nicht gemacht hat. Es wurde meist immer die letzte Auktion zum Gegenstand gemacht, weitere Abmahnungen, die sich auf die anderen Auktionen beziehen verschickt er bisher nicht.

Natürlich kann er den Endpreis einsehen, wenn ihm die Auktionsnummer bekannt ist.

Die urheberrechtlichen Verstöße interessieren BH recht wenig, sie sind Mittel zum Zweck, also sind Aufhänger dafür um über VeRI an deine Daten zu kommen. Sofern ich eine modUE abgebe, wie oben beschrieben, muss ich noch einige Bettelbriefe und Drohungen seitens BH aushalten, bevor Ruhe ist. Geklagt hat er aufgrund der Rechtslage bisher nicht, wichtig ist jedoch, dass ich BH auch plausible Gründe für die unter 1 genannte Auktion nenne.
 
K

Krennz

Guest
Das Urheberrecht wird er m.W. nicht weiter verfolgen. Es ist nur der Aufhänger um bei IBÄH meine Daten zu bekommen.

Geklagt haben sie bisher nicht, da sie wissen, dass sie durch das BGH-Urteil schlechte Karten haben.

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Hallo. Bin neu hier und hätte gerne ein Paar Information zu meinem Sachverhalt, wenn es geht.
Habe auch am 04.12.2014 eine Abmahnung von B&H bekommen.
"Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass vier Tickets von Borussia Dortmund in der Saison 2014/2015 im Rahmen der nachbenannten Auktion über den eBay-Account mit dem Anbieternamen „xxxxxxxxxxxxxxx“ auf der Internetplattform eBay eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurden:
Verkäufer Beschreibung Auktion-Nr. / Interne Nr. / Notiz
Start Update Ende
xxxxxxxxxxxx
4x Tickets BVB-Hoffenheim Block 51
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Der Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
08.11.2014 - 11:08:51 11.11.2014 - 08:12:10 10.11.2014 - 20:45:16
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen war eBay-International dazu verpflichtet, uns die zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben.

Die Wollen von mir das ich jetzt IHRE UE unterschreibe und ihren genannten Betrag zur entschädigung Bezahle.
Wie gehe ich am besten jetzt vor? Mod.UE und zahlen???
Bitte um Antwort.
Danke im Voraus
 

ldb

Super-Moderator
Hi @armencho89
Zuerst einmal:
Warum hast du die Karten verkauft?
Hast du die Karten beim BVB gekauft? Oder von Freunden?

Wenn ich an deiner Stelle wäre, unterschreibe ich keinesfalls deren UE. Ich zahle auch kein Geld, denn beides käme einem Schuldanerkenntnis gleich und ich bin ein Leben lang BH ausgeliefert. Ich müsste ihm dann ständig Auskunft erteilen, die ihn eigentlich nichts angehen. In dem von dir beschriebenen Fall gebe ich auch keine modUE ab. Ich habe schließlich keine Urheberrechte in Form von Logo oder Stadionplan genutzt.
 
Hallo. Erstmal danke für die super schnelle Antwort.
Ich bin Mitglied beim BVB und gehe eig. gerne ins Stadion, sofern es natürlich Zeitlich passt. Ich habe die Tickets aus einem ganz einfachen Grund verfkauft. Wollte mit meinen Freunden zu diesem Spiel. Bei denen ist aber leider was dazwischen gekommen. Deswegen der Verkauf.
MFG armencho89.
 

ldb

Super-Moderator
Bedeutet du hast die Karte über das Mitgliederkontingent beim BVB bezogen?
 
Hallo zusammen!
Zuersteinmal vielen Dank für alle Info´s und Ratschläge... Meine Kurzversion:

- Tickets bei ihbä angeboten
- Ihbä "Warnhinweis" inkl. Naumann Infomail Adresse bekommen (und natürlich NICHT kontaktiert). Grund: Stadionplan verwendet
- Abgewartet und nun Post von BN bekommen: Gegenstand der ABMAHNUNG von BN ist:
1. ATGB nicht abgebildet
2. Die Auktion nicht als "Sofortkauf" beendet
3. VK-Preis lag 15% über dem OP
4. Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIP

Andere, vorherige Ticketverkäufe sind aufgelistet und wurde zur Kenntnis genommen, sind jedoch ausdrücklich NICHT Gegenstand der Abmahnug. Gefordert werden 800Taler und UE

Schiss vor Sperrung u.ä. habe ich nicht! Bezahlen will ich aber auch nicht.
Sehe ich das richtig dass: Nicht-bezahlen und die geänderte UE die Lösung sein müsste?

Vielen Dank im Voraus!

P.S. Fahre gleich ins Stadion... wird Zeit für ein Ende der Durststrecke! ;-)
 
K

Krennz

Guest
Wieviel Tickets hast Du denn in welcher Zeit verkauft? Denn 800 oken deutet doch eher auf einen Gewerblichen hin. Da hilft dann eigentlich nur noch ein Rechtsanwalt.
 
@Borusse90 Hab ich das richtig verstanden, dass die in der Abmahnung zum Gegenstand gemachte Auktion die deines Käufers ist? Der ebay-account ist also nicht der von dir?

Falls dem so ist, hast du BH mitgeteilt, dass du nicht Inhaber des Accounts bist und die Abmahnung somit zurückweist?

Hallo, um ehrlich zu sein weiß ich gar nicht, ob das derjenige ist, dem ich meine Tickets gegeben habe. Der kann sie ja auch theoretisch weitergegeben haben usw. Fest steht, dass ich nicht der Inhaber des Accounts bin. Dies habe ich BH auch mitgeteilt.

Ich habe mal guugle bemüht, werde aber nicht so richtig schlau daraus wie ich jetzt vorgehen müsste, wenn ich eine negative Feststellungsklage einreichen wollte.
 
Hallo, ich bin auch betroffen seit dem 18.11.2014. Ich fahre seit 38 Jahren zum BVB und besitze zwei Dauerkarten seit über 20 Jahren. Wegen Urlaub bzw. Verhinderung habe ich zwischen 2012 bis heute 3 mal meine Tickets bei äbei verkauft.
Dafür soll ich nun 800€ Strafe zahlen.
Wenn immer möglich verteile ich sonst meine Tickets zum Normalpreis unter Freunden und Bekannten, das können die alle vor Gericht bezeugen.
Ich habe nun Eure modUE an BH und 100€ überwiesen. Habe die Details und Gründe der Verkäufe erklärt und das bei Massenabmahnungen und Standardbriefen 100€ reichen sollten ( siehe Filesharing).
Heute kam die drohende Mail der Ticketsperre und das die modUE und 100€ nicht reichen.
Da mich diese kommerzielle Gier des Vereins schon länger auf den Geist geht würde ich das gerne ohne Raus aussitzen. Ist das ratsam?
 
A

Aikon

Guest
@Jens77 Warum hast du 100 EUR überwiesen? Wenn ich in 3 Jahren 3 mal Tickets aus einer persönlichen Notlage verkauft habe, hätte die Erklärung der Verkäufe gegenüber BH vollkommen ausgereicht, denn solche Verkäufe dürfen gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 straffrei erfolgen. Zudem habe ich Zeugen, die mich entlasten könnten, weil ich stets versucht habe die Tickets zum Normalpreis im Freundeskreis loszuwerden.

Mit dem Filesharing ist es etwas anders gelagert. BH mahnt den grundsätzlichen Ticketverkauf ab. Wenn ich nun einen Schleichbezug begehen würde, die Tickets also bei BD kaufe um Sie dann gewinnbringend weiter zu verkaufen, dann ist eine Abmahnung von BH berechtigt und er kann eine Vertragsstrafe von bis zu 2.500 EUR verlangen. Das lag bei mir jedoch offensichtlich nicht vor. Die urheberrechtlichen Verletzungen sind nicht einmal Bestandteil der UE von BH. Er will sie somit offenbar nicht abstellen, denn würde seine Abmahnung auf die urheberrechtlichen Bestandteile abzielen, könnte er m. E. tatsächlich nur die 155€ bei Ersttätern verlangen. BH kann die UE aber auch nicht beliebig vollstopfen mit Dingen, die ich in Zukunft zu unterlassen habe, denn nach der Reformierung des UrhG Ende 2013 (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken) würde die UE dann möglicher Weise zu weitgehend sein.

Des weiteren besitzt du 2 Dauerkarten, die bist du in der nächsten Saison wohl los, denn BH lässt oft eine 12- monatige Ticketsperre aussprechen und damit bekommst du deine Dauerkarten nächstes Jahr nicht mehr, denn die Ticketsperre liegt dann in der Reservierungszeit.

Wenn ich du wäre, würde ich nun zu einem auf BH spezialisierten Rechtsanwalt gehen und eine negative Feststellungsklage loslassen, um feststellen zu lassen, dass hier kein Schleichbezug vorlag, sondern ich gem dem o. a. BGH Urteil gehandelt habe, somit wären die ATGB für mich nichtig. Nur so kann ich auch meine 100 EUR zurückfordern und ich behalte ggf. auch meine Dauerkarten.
 
K

Krennz

Guest
Irgendjemandx hat meinen Mailaccount gehackt, aber egal. Ich komme hier immernoch rein. :D:p

Warum hast Du eine modUE und die 100€ überwiesen? Was wird Dir im Einzelnen vorgeworfen?

M.E. ist Dein Handeln mit dem BGH-Urteil I ZR 74/06 vollkommem gedeckt.

BH will, wie @Aikon schon sagt, jeglichen Verkauf von Tickets, insbesondere über ibäh, verhindern.

Sie bedenken dabei nicht, dass ein Ticket eine kleine Inhaberschuldverschreibung ist und damit ein frei handelbares Wirtschaftsgut darstellt. (807 BGB) und damit die §§ 793, 794, 796, 797 BGB zur Anwendung kommen und auch verschiedene §§ des Aktienrechts greifen. Daneben auch der § 1 GWB.

Die haben bei der Neuformulierung ihrer ATGB nur auf das BGH-Urteil geschielt und versuchten es auszuhebeln, ohne zu bemerken, dass sie damit etliche §§ der ATGB ungültig machen.

Der BGH hat ja, z.B. den § 2 ATGB HSV in seiner Wirksamkeitr für Privatpersonen angezweifelt. Er hat den Verkauf aus persönlichen Gründen im Endeffekt genehmigt.

Mit diesen Argumenten habe ich gute Karten bei einer negativen Feststellungsklage
 
K

Krennz

Guest
Der Ursprung von Borussia ist das alte Wort für na, wer weiss es, richtig, das neulateinische Wort für Preussen. Also heisst BD eigentlich Ballspiel-Verein-Preussen Dortmund.

So wie die alten Preissen handelt auch BH. Entweder ihr gehorcht, oder ihr werdet bestraft. Abweichungen werden nicht erlaubt. Auf Befehl strammstehen und nicht selber denken, das tun wir.

Scheixx Preissen;):D
 
Danke für die schnelle Antwort.
Ich verstehe nicht warum jemand 150€ und andere 800€ Zahlen sollen, obwohl es ja nur um eine Aktion geht die beanstandet wird. Ist das nicht schon Willkürlich ?
Auch wenn ich alles zahle erwarte ich doch die Sperre meiner Jahreskarten. Wer nicht kuscht muss büßen, Kritik ist derzeit nicht erwünscht.
Ich habe in 38 Jahren ca. Tausend Spiele gesehen, von der 2. Liga bis zum Londonfinale und werde vom Verein wie einer dieser Ganoven behandelt die vor dem Stadion mit 20 Tickets handeln. Ich werde morgen die komplette Familie (5Personen) beim BVB abmelden, so spare ich schon mal eine Menge Geld.
 
A

Aikon

Guest
Es ist keine Willkür. Die minimale Vertragsstrafe, die BH verlangt sind 250 EUR. Je nach Art des Tickets (Tageskarte/Dauerkarte) und Anzahl der Karten je Auktion und Anzahl der vorhergehenden Auktionen, ergibt sich da ein Muster, das BH da nutzt.

Wie sahen denn deine Auktionen aus, bzw. was wird dir konkret vorgeworfen, dass du eine modUE abgegeben hast?

BH hat eine gewaltige Macht, da er offenbar sehr gute Kontakte zu BD hat und diese dann in Form von massiven Drohungen ausleben kann. In dem Zuge fällt mir ein Beitrag ein, der vor kurzem auf dem Blog eines Rechtsanwalts erschien. (http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2014/11/schwarz-gelbe-anwaltsfursten.html). Teilweise ist das m. E. Nötigung und wenn ich mich da nicht gewaltig gegen wehre, also mit einem Anwalt BH die Grenzen aufzeige, wird das hier immer so weitergehen und noch schlimmer werden.

Und dein Vergleich ist völlig richtig. BH behandelt Leute, die gem. dem BGH Urteil legal Tickets verkaufen wie Schwerverbrecher. zumindest ist mir bisher nicht aufgefallen, dass BH den wirklichen Schwarzmarkt zu bekämpfen versucht, denn abgemahnt wird hier bislang jeder.

Möchtest du dich denn mit Hilfe eines Anwalt dagegen wehren?
 

ldb

Super-Moderator
Wenn ich Dauerkarten habe, hilft mir hier wohl wirklich nur ein Anwalt. Eine Garantie ist das jedoch nicht, die Dauerkarten laufen als Abo und können ohne Angabe von Gründen, einseitig gekündigt werden.

Ich finde, an deinem Beispiel sieht man sehr schön, was "Echte Liebe" wirklich bedeutet. Du wirst deine Dauerkarten vermutlich verlieren, aber ich würde mich einen schxxx um den Verein kümmern wenn er mir doof kommt. Da packe ich lieber die Klagekeule aus, damit sie wenigstens Kollateralschäden erleiden.
 
Hallo,
ich habe zwar einige juristische Kenntnisse möchte jedoch nochmal soweit dies überhaupt möglich ist auf Nummer sicher gehen. (Ich werde diesbezüglich noch einmal einen renomierten Anwalt fragen und mglw. hier dazu nochmal Stellung nehmen).
-> Habe eine Abmahnung + Unterlassungserklärung von BH bekommen.

Ich habe 5 Tickets bei Werder.de online ersteigert und 3 Stück dann bei Ebay verkauft, da Freunde von mir aus privaten Gründen abgesprungen sind.

Rechtsgutsverletzung die heiligen 4 Formeln des Forums (was ich sehr aufmerksam Verfolge)

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Die Auktion wurde nicht als "Sofort-Kauft" beendet
- Der Verkaufspreis/Angebotspreis lag über 15 % des Originalpreises
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos


Habe ein Foto von einem ebay - Nutzer übernommen und dann selbst verwendet (Werder Logo + Ostkurve -> sieht aus wie das Werder-Ticket)
-> ModUE und Gut?

Zudem habe ich eine Unterlassungserklärung dazu geschickt bekommen. Bei mir ist jedoch die Besonderheit, dass mein ebay-Name ein vollkommen anderer ist, als in der Unterlassungserklärung gerügt. In der Abmahnung selbst, ist dieser richtig! (Sehr dubios das ganze, neben den ganzen Rechtschreibfehlern...)

Also Standart-Prozedur? ModUE + Zweites Schreiben in dem hervorgeht, dass ich die Tickets privat Veräußert habe (war das erste mal überhaupt) ?

Der Brief würde in neben der ModUE in etwa so aussehen?

Sehr geehrte Damen und Herren,



ich habe heute von Ihnen eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung vorab per E-Mail zugeschickt bekommen. Hiergegen möchte ich mich in diesem Schreiben wenden.


"
Sämtlicher Inhalt der Abmahnung und Unterlassungserklärung wird hiermit ausdrücklich bestritten. Die Rechtsgutverletzungen in der Abmahnung sind schlicht falsch. Zudem verstoßen Sie nicht gegen Möglichkeiten eines Ticketverkaufs im Privaten (BGH, 11.9.2008 I ZR 74/06 Rn.33,40 zit. n. juris; Weller NJW 2005, Seite 934ff.; ). Ich habe die Tickets schließlich für mich und meine Freunde gekauft wovon ein Teil (aus privaten Gründen) abgesprungen ist.



Weiterhin möchte ich Sie darauf Aufmerksam machen, dass sämtlicher Inhalt der vorformulierten Unterlassungserklärung unrichtig ist. Ein Ebay-Account wie "-------" sowie ein Artikel mit der Artikelnr. "11111111111" wurde nicht von mir eingestellt. Es handelt sich wohl diesbezüglich um eine Verwechslung. Die Unterlassungserklärung wird unter keinen Umständen unterschrieben an Sie zurückgesandt.


Ich sehe die Angelegenheit damit als erledigt an und bitte um eine kurze postalische Bestätigung.



Mit freundlichen Grüßen
----

*Anlage ModUE bzgl. des Logos.

"


Vielen Dank, ich meld mich spätestens Donnerstag was mir der Anwalt noch mitgeteilt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Aikon

Guest
Hallo @aine und willkommen im Forum.

Zuerst finde ich es sehr gut, dass du zusätzlich zu diesem Forum auch noch anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst. Die Kosten sollten jedoch überschaubar für dich bleiben, wenn du ihn konsultierst, denn gegen BH kannst du dich sicher auch selbst wehren.

Möglichkeit 1:
Ich kann dein Schreiben so an BH senden, wenn ich jedoch sämtlichen Inhalt bestreiten will, dann schicke ich auch vorerst keine modUE wegen des Logos ab. Wie du ja weißt, interessiert BH die Nutzung des Logos wohl nicht. Eine Abmahnung hat den Sinn und Zweck etwas abzustellen, BH nimmt die Nutzung des Logos allerdings nicht in seine UE mit auf, also will er sie wohl auch nicht abstellen. Ich kann daher den Weg wählen, wie du ihn beschrieben hast, dabei allerdings die modUE weglassen und zudem darauf hinweisen, dass die vorgefertigte UE auch deshalb nicht unterschrieben werden kann, weil sie den einzigen Punkt gegen den ich verstoßen habe, nämlich die Nutzung des Logos, nicht enthält.

Möglichkeit 2:
Ich schreibe alles so wie du formuliert hast, füge die modUE bei, ändere jedoch meinen Text etwas ab, sodass deutlich wird, dass ich gem. dem BGH Urteil wegen der Verhinderung der Begleiter auch so handeln durfte und bestreite eben nicht alles. Dies ist die sicherere Variante, obwohl ich mir zu 100% sicher bin, dass BH es auf eine Klage nicht drauf ankommen lässt.

Btw: In deinem Text meinst du sicher: "Zudem verstoßen sie nicht gegen Möglichkeiten..." Ansonsten ergibt das meiner Meinung nach keinen Sinn.

Fordert BH 250 EUR von dir?
 
Danke für die nette Begrüßung und schnelle Antwort!

-Bzgl. des Rechtschreibfehlers vielen dank, war natürlich nur ein Tippfehler.

Die BH verlangen 250€ genau.


Deiner Ansicht nach wäre es also sicherer, den Verstoß gegen die Urheberschaft bzgl. des Logos einzugestehen und dies nicht zu bestreiten?
Zudem frage ich mich, ob ich die BH darauf aufmerksam machen soll, dass sie in ihrer Unterlassungserklärung, einen völlig anderen, nicht von mir benutzten EbayAccount auflisten.

2. Alternative
a) ModUE wie hier im Forum öfter neschrieben.
b) Einen kurzen Text aufsetzen, aus dem hervorgeht dass mein Handeln im Rahmen des BGH Urteils ... rechtmäßig sei.

Hier frage ich mich im Allgemeinen, ob es nicht noch einmal eine Spur rechtssicherer ist, den sämtlichen Inhalt der BH zu bestreiten, da die BH dann gezwungen ist a) den Beweis zu erbringen und b) im Falle der möglichen Beweiserbringung noch die unrechtmäßigkeit festzustellen müsste. Also vllt doppelten Aufwand hätte.
(Hoffe hab mich nicht zu missverständlich ausgedrückt :D)

Quasi so wie ichs gemacht habe: Bestreiten und dann darauf eingehen das im Falle ..."Zudem mein Handeln noch rechtmäßig sei"
(Waren nur meiner Überlegung, letzen Endes finde ich die 2. Alternative deinerseits auch überzeugend)

Der Text an sich würde in etwa so lauten (ohne zu bestreiten also, deine/ihre Variante)


Hiermit beziehe ich mich auf ihre Schreiben vom.......

Mit diesem Schreiben bringe ich zum Ausdruck, dass ich die Karten privat veräußert habe, da meine Freunde aufgrund persönlichen Verhinderns nicht mehr am Spiel teilnehmen konnten, nachdem ich die Karten ersteigert habe. Ich unterliege ebenfalls nicht der Preisbindung.
Mein Handeln ist daher vom BGH Urteil I ZR 74/06 gedeckt.

Ich sehe die Sache daher als erledigt an und bitte diesbezüglich um eine postalische Bestätigung.

In der Anlage finden sie die ModUE bzgl. der Verwendung des Vereinslogos


Theoretisch in Ordnung?


LG
 
K

Krennz

Guest
Eine grundsätzliche Frage: Wo hast Du die Tickets ersteigert?

Denn das ist entscheidend für die Verteidigung.
 
A

Aikon

Guest
Nein, da meine Begleiter verhindert waren habe ich gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 aus einer Notsituation heraus die Tickets legal verkaufen dürfen.
 
K

Krennz

Guest
Dann habe ich sie bei Werder ordnungsgemäss gekauft und nicht ersteigert.

Jetzt stellt sich die Frage, Wurde ich vor Kauf ordnungsgemäss auf die ATGB hingewiesen, wenn nein, gelten sie nicht für mich, denn wenn ich erst nach Kauf auf den Tickets, oder der Rechnung den Hinweis fand sind die ATGB nicht wirksam mit mir vereinbart und ich brauche mich nicht daran halten.

Ausserdem bin ich durch das BGH-Urteil I ZR 74/06 bei Privatverkäufen geschützt, sofern ich nicht zur reinen Gewinnerzeilung verkaufe.

Daneben gilt der § 807 BGB in Verbindung mit dem BGH- Urteil, da eine Kleine Inhaberschuldverschreibung eine frei handelbare Ware ist, genau wie ein Pfund Kaffee oder ein Stück Butter.

BH will grundätzlich den Verkauf über Platte formen verbieten, bzw. Unterbinden. Doch so einfach geht das nicht.
 
Krennz, du hast natürlich recht. Ich war wohl noch im "ibäh" Fieber. Tschuldige die missverständliche Formulierung. Ich habe sie regulär übers Ticketing erworben :)

mMn sind die ATGB wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden.

Bei AGB`s im Internethandel genügt idR ein durch Häckchen gesetztes Zeichen das man die AGB`s akzeptiert, und die AGB`s auch in zumutbarerweise beim Vertragsschluss zugänglich waren.

Das ist mMn der Fall, wenn man beim Online-Kauf (glaube ich mich zu erinnern, dass dies hier der Fall war) ein Häckchen setzt und ein hinter der AGB stehende Link angeklickt werden kann. Hier ist sowohl Hinweis auf die AGB deutlich und in zumutbarerweise zu erlangen.


Vielen Dank!
 
A

Aikon

Guest
Die ATGB sind auf auf jeden Fall wirksam mit in den Vertrag einbezogen worden, weil ich die Tickets über die offizielle WB-Seite bestellt habe.

Sofern ich die Möglichkeit habe, Rat von einem RA zu bekommen, der sich mit der Vorgehensweise BH's auskennt, würde ich dem RA das Mandat erteilen und BH ordentlich eins um die Ohren hauen.

Wenn ich mich selbst gegen BH wehren möchte ist es sicherlich ratsam, eine modUE bzgl. des urheberrechtlichen Verstoßes mitsamt der Erklärung an BH zu schicken, dass ich mich gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 völlig legitim verhalten habe. Ich zahle dann natürlich kein Geld und ignoriere auch die Drohungen seitens BH, die auf mein Schreiben folgen werden. Dies ist ein sicherer Weg.

Wie bereits mehrfach von mir mitgeteilt, wird die urheberrechtliche Verletzung in der Abmahnung wohl nicht wirkungsvoll abgemahnt und auch die beigefügte UE ist nicht darauf ausgelegt, diese in Zukunft abzustellen, daher würde ich mich persönlich sogar trauen, keine modUE an BH zu schicken, BH ferner darauf aufmerksam zu machen, dass die Anschuldigungen "Die ATGB wurden nicht abgebildet", "Die Auktion wurde nicht als "Sofort-Kauft" beendet" und "Der Verkaufspreis/Angebotspreis lag über 15 % des Originalpreises" allesamt rechtlich nicht durchsetzbar sind, da der BGH deutlich gemacht hat, dass die ATGB für eben solche o. g. Käufe unwirksam sind. Zudem sind Tickets "kleine Inhaberpapiere", die ich dann auch als normale Auktion mit 1 EUR Startpreis auf einer Auktionsplattform meiner Wahl anbieten kann. Hier regelt das Angebot die Nachfrage, somit erledigt sich auch der Punkt, dass der erzielte Preis unter 15% des Originalpreises liegen muss. Ich würde BH klar aufzeigen, dass ich die vorformulierte UE in keinster Weise unterschreiben kann, da sie den grundsätzlichen Verkauf von Tickets verbietet, was jedoch höchstrichterlich in Konstellationen wie meiner erlaubt wurde, sie nicht die urheberrechtliche Verletzung beinhaltet und zudem aus Fragmenten zusammengesetzt ist, die aus verschiedenen ibäh-accounts zusammengesetzt ist, mit denen ich nichts zu tun habe.

Ich vermute, dass es hier völlig egal sein wird, ob ich die gesamte Abmahnung bestreite oder eine knappe Erklärung + modUE abgebe. BH müsste im Fall der Fälle mit seinem Serienbrief vor Gericht ziehen und der ist nun einmal dermaßen unzutreffend für meinen Fall. BH hat sich noch nie getraut vor Gericht zu gehen, leider hat ihm irgendjemand mal gesteckt, dass er mit seiner Abmahnung vor Gericht nicht weit kommen wird.

Hole dir Rat von deinem Anwalt und warte ggf. noch auf die Meinungen von Krennz und @ldb.
 
K

Krennz

Guest
Ich schreibe BH das so wie es @Aikon sagt.

Musste aus persönlichen Gründen verkaufen. Bin dabei durch BGH-Urteil gedeckt. BGH sagt im Urteil "Angebot regelt die Nachfrage" Ausserdem verströsst Preisdeckelung gegen § 1 GWB (GEsetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) da kleine Inhaberpapiere/Tickets (§807BGB) genauso frei handelbar sind wie ein Pfund Kaffee

§ 807 BGB
Inhaberkarten und -marken

Werden Karten, Marken oder ähnliche Urkunden, in denen ein Gläubiger nicht bezeichnet ist, von dem Aussteller unter Umständen ausgegeben, aus welchen sich ergibt, dass er dem Inhaber zu einer Leistung verpflichtet sein will, so finden die Vorschriften des § 793 Abs. 1 und der §§ 794, 796, 797 entsprechende Anwendung.

§ 793 Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
(1) Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, dass er zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt ist. Der Aussteller wird jedoch auch durch die Leistung an einen nicht zur Verfügung berechtigten Inhaber befreit.

§ 794
Haftung des Ausstellers

(1) Der Aussteller wird aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber auch dann verpflichtet, wenn sie ihm gestohlen worden oder verloren gegangen oder wenn sie sonst ohne seinen Willen in den Verkehr gelangt ist.

(2) Auf die Wirksamkeit einer Schuldverschreibung auf den Inhaber ist es ohne Einfluss, wenn die Urkunde ausgegeben wird, nachdem der Aussteller gestorben oder geschäftsunfähig geworden ist.

§ 796
Einwendungen des Ausstellers

Der Aussteller kann dem Inhaber der Schuldverschreibung nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen.

§ 797
Leistungspflicht nur gegen Aushändigung

Der Aussteller ist nur gegen Aushändigung der Schuldverschreibung zur Leistung verpflichtet. Mit der Aushändigung erwirbt er das Eigentum an der Urkunde, auch wenn der Inhaber zur Verfügung über sie nicht berechtigt ist.
.

Hinzu kommt dann noch

§ 307 Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1.
mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2.
wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

Diese §§ und noch einige Andere hat der BGH zur Grundlage seines Urteils gemacht.
 
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