Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

A

Aikon

Guest
Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Hinweis. Sie haben uns kontaktiert, da Sie befürchten, dass das Veri Programm missbräuchlich verwendet wird. Ihre Verunsicherung verstehe ich gut.

Gerne prüfen wir daher Ihren Hinweis. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es eBay in streitigen Angelegenheiten nicht möglich und zumutbar ist, die Sach- und Rechtslage vollständig aufzuklären. Wir sind gehalten, Angebote zu entfernen, wenn Rechteinhaber eBay gegenüber versichern, dass diese Angebote ihre Rechte verletzen. Andernfalls sind wir selbst eventuellen Haftungsansprüchen ausgesetzt.

Ich danke Ihnen jedoch noch einmal für Ihren Hinweis und wünsche Ihnen einen erfolgreichen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

eBay-VeRI-Team


So in etwa wird die Antwort ausfallen.
 
@Aikon & @Krennz Danke für eure Antowrten!

"Unregelmäßigkeiten" lassen sich bei Viagogo glaube ich kaum erkennen. Es waren online Tickets und 3 davon wurden erst 6-7 Stunden vorm Spiel gekauft, aber selbst das ist ja nicht so unmöglich.

Der Anwalt der Rechtschutz sieht das alles sehr ähnlich, war sich allerdings unsicher, ob die "über 15% Klausel" nicht doch rechtens sein könnte. Am Montag soll ich dort noch einmal anrufen und werde dann auch einmal anfragen wie die "Datenbeschaffung" dort gesehen wird.

Eine Klage von meiner Seite wird sicherlich schwierig, da ich für diesen Fall "nur" die telefonische Beratung eines Anwalt habe.

Wäre es auch möglich, einfach zu behaupten, dass ich die Karten privat (nicht im Internet) verkauft habe und dieser oder ein weitere Käufer dann die Karten bei Viagogo eingestellt haben muss? Hier gäbe es vermutlich nur ein Problem, falls Viagogo meine Daten tatsächlich weitergegeben haben sollte..

Ich stelle mal eine Anfrage an Viagogo, ob die ggfs. in meinem Fall Daten rausgerückt haben.

Vielen Dank für die Antworten!
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde mich in diesem Fall ganz klar an einen Anwalt wenden, der sich auf BH spezialisiert hat. Die verlangen eine Pauschale von ca 100-150€, die Punkte in der Abmahnung sind ja sowieso hinfällig. Wie soll ich auf viagogo die ATGB abbilden? Ist doch Quatsch.
Ich kann hier auch eine negative Feststellungsklage auf den weg bringen, denn die Abmahnung selbst ist auch inhaltlich falsch. Scheinbar wird da nämlich nicht deutlich gemacht welchen Verstoß ich in welchem genauen Fall begangen habe. Oder steht eine viagogo Transaktionsnummer dabei?

schätze der Käufer hat dich verpetzt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen,

ich bin erst ein mal sehr froh, das es so ein Forum gibt und so viele Menschen, die hier ehrenamtlich tätig sind :)

Ich habe heute eine Mail bekommen, weil ich ein Sitzplatz vom SVW in der Auktion hatte. Ich hatte 2 Tickets per Sofortkauf bei Ebay angeboten (15% über dem OP). Tickets hatte über den SVW gekauft (kein Mitglied).

Folgende Nachricht erhielt ich:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:

• Die ATGB wurden nicht abgebildet

• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis

• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des Weser Stadions

Ich solle nun die UA unterzeichnen und 250,00€ zahlen. Wie könnte ich die UA nun unformulieren ? Wäre um Hilfe wirklich dankbar! Gibt es weiteres zu beachten ? Danke !

Muss ich die 250,00€ mit der geänderten UA dann zahlen?

Was hat das für Konsequenzen für mich wenn ich die Original UA unterzeichne? (Außer das ich keine Ticktets mehr verkaufen darf, was ich eh nicht möchte),
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Wenn ich die 250€ zahle UND/ODER die Original UE unterschreibe, gebe ich den Verstoß zu. BH wird immer tiefer gehende Informationen verlangen die ich nicht liefern muss, wenn ich mich von Beginn an korrekt verhalte.

Ich unterschreibe daher keinesfalls die original UE oder zahle das Geld.
 

ldb

Super-Moderator
Weswegen hast du denn die Karten verkauft? Du schreibst die Karten wurden für 15% mehr als den OP verkauft, warum wirst du deswegen denn dann abgemahnt? Hast du einen Stadionplan genutzt? Oder nur die Karte fotografiert?
 
Ich konnte leider aus Zeitgründen nicht an dem Spiel teilnehmen, daher der verkauf. Ich wurde deswegen abgemahnt weil der Verkaufspreis über 15% des Originalpreises lag (ca 30%). Ich habe den Stadionplan leider verwendet und die Karten fotografiert.
 
K

Krennz

Guest
Wegen der Fotos wirst Du ja auch nicdht abgemahnt.

Relevant ist hier nur der Stadionplan. Den Verstoss kann ich mit der hier kommunizierten modifizierten Unterlassungserklärung regulieren.

Die ATGB gelten für mich nicht, da ich im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe.

Die modUE ergänze ich im folgenden Halbsatz wie folgt:
"zu unterlassen,den urheberrechtlich geschützten Sitzplan des Weserstadions" usw.

Darüber hinaus teile ich BH in einem zweiten Schreiben mit, dass ich im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe, da ich aus einer persönlichen Notlage heraus die im freien Vorverkauf erhaltenen Karten verkaufen durfte.

Ausserdem Teile ich mit, dass BH m.E. gegen das BDSG verstossen hat und ich mir weitere Schritte vorbehalte.

Der BGH sagt ja selber, dass das Angebot die Nachfrage regelt. Ausserdem unterliegen Tickets dem § 807 BGB sowie etliechen anderen BGB§§ und dem WpHG (Wertpapierahndels Gesetz) und sind damit frei handelbar. Wobei die 15% gegen das PREISBINDUNGSVERBOT verstossen.
 
Guten Abend..

Ich bitte um Euren Rat...
Ich habe meine Mutter gebeten Tickets von Borussia Dortmund über eBay zu verkaufen, da ich das eine Mal selbst keine Zeit hatte an dem Spiel teilzunehmen- dieses Ticket wurde dann etwa zur Hälfte des Normalpreises verkauft. Beim zweiten Mal wollte ich vier Tickets verkaufen, da auch dort eingeplante Freunde keine Zeit hatten- zu einem Verkauf kam es auf eBay allerdings nicht, da ich die Karten anderweitig losgeworden bin. In der Abmahnung ist wie schon mehrmals oben erwähnt eine Zahlung von 250 € gefordert und die zu unterschreibende UE.
Meiner Mutter ist nun völlig aufgelöst. Es wurden sämtlichen Aktionen auf eBay (Wiedereinstellung, Neueinstellung) dokumentiert, obwohl es hierbei wie oben schon erwähnt, teils nicht mal ein Verkauf zustande kam. Rechtsverletzungen: ATGB nicht abgebildet und unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos-- das Vereinslogo wurde bei Google gesucht und eingefügt.

Ich habe mich daher schonmal an eine modUE gemacht und ein Kurzanschreiben angefertigt- ich wollte Euch nun bitten mir zu sagen, ob man damit ein für allemal Ruhe hat.

Hiermit verpflichte ich,
Name
Straße
Wohnort

,mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma

wird eingefügt

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,das urheberrechtlich geschützte Logo der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT


Ferner teile ich Ihnen mit, dass die ATGB für mich nicht gelten, da ich im Rahmen des

BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe.

Da ich aus einer persönlichen Notlage heraus die im freien Vorverkauf erhaltenen Karten verkaufen durfte.

Der (geplante) Verkauf der Tickets erfolgte, da Freunde, die ich zum Spiel einladen wollte, an jenem Tag keine Zeit hatten.

Ausserdem teile ich mit, dass Sie m.E. gegen das BDSG verstossen haben und ich mir weitere Schritte vorbehalte.

(@Krennz habe das mal ein bischen auf die "Reihe " gebracht.)
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Krennz

Guest
Habs mal ein bischen bearbeitet.

das sollte deine Mutter an BH schicken.

Im freien Verkauf ist es oft fraglich, ob die ATGB überhaupt rechtswirksam vereinbart wurden.
 
Vielen Dank erstmal! Was genau wurde jetzt angepasst?

Ist eine Fristsetzung aus unserer Sicht noch sinnvoll? Das würde meine Mutter gerne auch mit drin haben...
Rückmeldung bis ...?
 
A

Aikon

Guest
@H4rib0 Teile uns doch bitte noch mit, welche Auktion zum Gegenstand der Abmahnung gemacht wurde. Die Auktion mit dem einen Ticket oder die mit den 4 Tickets?

Woher kommt das oder die Tickets, aus der Auktion, die zum Gegenstand gemacht wurde?

Wichtig ist nun erst einmal, dass alles im Namen deiner Mutter verfasst werden muss. Du darf hier keine Erklärungen abgeben, da du nicht der Abgemahnte bist.

Die modUE muss zudem separat zur Erklärung verfasst werden. Also 2 Schreiben aufsetzen.
 
A

Aikon

Guest
@H4rib0 @Krennz hat die modUE bzgl. der unautorisierten Nutzung des Vereinslogos abgeändert und ein paar Details bzgl. des erlaubten Verkaufs durch das BGH Urteil I ZR 74/06 von dir geändert. Damit hast du schon einmal etwas Hilfestellung bekommen.
 
Die Auktion mit den vier Tickets wurde zum Gegenstand gemacht.
Die Tickets kommen direkt vom BVB.

Inwiefern seperat zur Erklärung?
Also eine Seite modUE und eine Seite Erklärung?
Bin absolut kein Experte in solchen Sachen...

Um die Frage von oben nochmals aufzugreifen: Ist eine Fristsetzung aus Sicht meiner Mutter sinnvoll ?
 
ich habe sie gekauft

mit Fristsetzung meine ich sowas wie: ich erwarte Ihre Rückmeldung bis zum ...
sowas in der Art, damit man auch weiß ab wann man Ruhe haben kann
 
A

Aikon

Guest
Ok, du hast also die 4 Tickets von BD gekauft, sie dann quasi deiner Mutter überlassen, die sie dann mit ihrem ibäh-account verkaufen wollte.

Wenn ich deine Mutter wäre würde ich nun ein Schreiben aufsetzen, in dem ich erkläre, dass ich die Tickets von einem Dritten bekommen habe, somit nicht wirksam an die ATGB gebunden war und sie demnach auch gemäß dem BGH Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen durfte. Tickets sind Inhaberschuldverschreibungen nach §807 BGB und sind wie frei handelbare Waren einzuordnen. Ich erwähne zudem, dass es zu keinem Verkauf bei ibäh kam und die Tickets dann anderweitig weitergegeben wurden.

Die modUE verfasse ich auf einem 2. Schreiben, da hat @Krennz ja schon den Teil bzgl. der urheberrechtlichen Verletzung korrigiert.

Eine Fristsetzung schreibe ich nicht in die Erklärung, denn Ruhe hab ich sowieso nicht vor BH. Betteln wird er und die modUE wird er auch ablehnen.

Also Schreiben aufsetzen, modUE aufsetzen und dann wieder hier melden. Wir schauen dann noch einmal drüber.
 
Hier das Anschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich, dass ich die Tickets von einem Dritten erhalten habe und ich somit nicht wirksam an die ATGB gebunden war und ich die Tickets demnach auch gemäß dem BGH Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen durfte. Tickets sind Inhaberschuldverschreibungen nach
§807 BGB und sind frei handelbare Waren. Ich erwähne zudem, dass es zu keinem Verkauf bei eBay kam und die Tickets dann anderweitig weitergegeben wurden.
Der (geplante) Verkauf der Tickets erfolgte dadurch, da Freunde, die ich zum Spiel einladen wollte, an jenem Tag keine Zeit hatten.
Ausserdem teile ich mit, dass Sie m.E. gegen das BDSG verstoßen haben und ich mir weitere Schritte vorbehalte.
Mit freundlichen Grüßen
 
A

Aikon

Guest
Deine Mutter hat doch keine Freunde zum Spiel eingeladen, dass bezog sich doch auf dich, deine Mutter muss die Erklärungen abgeben.
BH hat nicht gegen das BDSG verstoßen. Wenn ich ein Logo des Vereins bei ibäh nutze ist BH berechtigt, die Daten des account-Inhabers anzufordern. Das ist völlig rechtens, Wie kommst du darauf, dass er gegen das BDSG verstoßen hat? Es hat euch ja niemand bei BD angeschwärzt o. ä.
 
hab den nun Wink verstanden, sorry.

Na ich dachte alleine dadurch, dass sie Daten bei ibäh bekommen und verwerten wäre das ein Verstoß gegen das BDSG.
Aber dann hat sich das geklärt!
 
Muss in dem Anschreiben auf die modUE verwiesen werden?
Im Sinne von: in der Anlage befindet sich zudem eine modUE

Danach bin ich dann auch ruhig und danke euch von ganzem Herzen und vor allem für Eure Geduld mit mir.
 
A

Aikon

Guest
Würde ich machen, allerdings würde ich Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung schreiben. modUE, da weiß BH direkt, wo er schauen muss, wo du dir die Ratschläge geholt hast.
 
Wegen der Fotos wirst Du ja auch nicdht abgemahnt.

.

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma

SV Werder Bremen [..]

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu den urheberrechtlich geschützten Sitzplan des Weserstadions der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Die ATGB gelten für mich nicht, da ich im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe. Außerdem Teile ich mit, dass BH m.E. gegen das BDSG verstoßen hat und ich mir weitere Schritte vorbehalte.


Wäre das so korrekt ?
 
K

Krennz

Guest
Ich mache da 2 Schreiben draus. Einal die modUE und zum Anderen die Begründung, warum weshalb wieso. Und die Begründung, weshalb ich nach BGH-Urteil gehandelt habe fehlt auch.
 
Erst einmal Danke :)


Ich habe im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt, da ich aus einer persönlichen Notlage heraus die im freien Vorverkauf erhaltenen Karten verkaufte.
Daher gelten die ATGB für mich nicht.
Laut BGH regelt das Angebot die Nachfrage. Außerdem unterliegen Tickets dem § 807 BGB sowie anderen BGB§§ und dem WpHG und sind damit frei handelbar. Wobei die 15% gegen das PREISBINDUNGSVERBOT verstoßen.
Außerdem Teile ich mit, dass Sie m.E. gegen das BDSG verstoßen haben und ich mir weitere Schritte vorbehalte.


und

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma

Werder[...]

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu den urheberrechtlich geschützten Sitzplan des Weserstadions der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.


Müsste so reichen oder?
 
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