Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo Aikon!

Vielen Dank erst mal für deine Antwort! Ich schiebe gerade äußerst viel Panik, aber deine Antwort beruhigt mich zumindest schon mal ein bisschen :)

Ich habe mich gerade bei der BVB eventim Ticketverkauf Seite eingeloggt und es funktioniert noch alles reibungslos. Muss ich trotzdem mit einer Sperre rechnen? Habe die Tickets ja eigentlich nicht per Mitgliedsnummer über die Hotline bestellt..

Der Brief von der Kanzelei kommt also definitiv... Inwiefern hängt das denn alles von der Abmahnung ab? Je nachdem was mir genau vorgeworfen wird und wie hoch der Beitrag sein soll, denn ich zahlen muss? Was würdest du denn meinen, was auf mich zukommt?

Ich habe hier zwar schon einiges gelesen, aber ich habe selten was über den Ausgang der Fälle erfahren. Daher die blöden Fragen!

Danke schon mal für die Hilfe & Antworten!
 
A

Aikon

Guest
Die eventim-Seite ist mit der BD-Seite verknüpft, du kommst ja auch mit den gleichen Zugangsdaten in den internen Bereich bei BD. Eine Sperre kann also passieren. Ggf. hilft es, wenn du deine E-Mail Adresse jetzt noch schnell änderst, aber eine Garantie ist das auch nicht. BH geht m. E. auch irgendwie nach nem Zufallsprinzip vor, wen er sperren lässt und wen nicht. Hab da noch kein System hinter entdeckt. Ist wohl Glückssache.

Mach dir keine Sorgen. Die Rechtslage ist eindeutig. Zahlen brauchst du nichts, wenn du tatsächlich persönlich verhindert warst. Es ist bei zig Fällen bisher so ausgegangen, dass BH sich wegen der Rechtslage nicht traut zu klagen, man einige Bettelbriefe bekommt, das wars.

Es laufen derzeit auch Klagen gegen andere Vereine, sobald die urteile vorliegen wird auch BH sich zurückziehen müssen.

Also alles ist ok, mach dir keine Sorgen, denk nicht drüber nach und meld dich dann wieder.
 
K

Krennz

Guest
Weisst Du, es wird nie so heiss gegessen, wei es gekocht wird.

Warten wir ab, wie die Gerichtsurteile ausgehen.

M.E, hat weder BH noch Schalke, werder, Leberkusen oder Zwietracht eien Chance gegen echte Privatverkäufer vorzugehen.
 
Tag zusammen,

ich wollte mich nur nochmal schnell hier bei allen Verantwortlichen bedanken.

Naqchdem ich meinen Fall hier geschildert hatte und eine entsprechende Antwort an B und H geschickt hatte kam zwar eine zweite Aufforderung zurück, die ich jedoch ignoriert hab.
Die Frist die mir in dem zweiten Schreiben gegeben wurde ist nun seit 20 Tagen abgelaufen und ich habe nichts neues mehr von B und H gehört.

In diesem Sinne Vielen Dank!!!

Nehmt es mir nicht übel aber ich hoffe doch irgendwie, dass ich dieses Forum nicht mehr benutzen muss.

Tolle Arbeit die ihr hier leistet. Danke

Mit freundlichen Grüßen
 

ldb

Super-Moderator
Also ich würde da nichts mehr antworten.
 
Ich wollte mit meinem Post keine Ratschläge zu irgendwelchen Fällen erteilen, da ich mich mit der Thematik nicht auskenne.

Ich wollte mich lediglich dafür bedanken das mir in diesem Forum in meinem Fall geholfen werden konnte.

Zur Schilderung hatte ich Fussballtickets bei einem Onlineauktionshaus angeboten und eine Abmahnung und Aufforderung von einer Zahlung von 250€ bekommen.
Nachdem ich dann eine modernifizierte Unterlassungserklärung abgeschickt hatte, jedoch keinen Cent überwiesen hab bekam ich erneut ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung und einer neuen Unterlassungserklärung.
Auf dieses Schreiben habe ich wie mir hier geraten wurde nicht reagiert.

Das Ende des Liedes ist wie gesagt, dass seit 20 Tagen die Frist abgelaufen ist und ich nichts mehr gehört habe.
Mittlerweile bin ich mir auch recht sicher das da nichts mehr kommen wird.

Also vielen Dank nochmal und entschuldigung für den Fall das Missverständnisse aufgekommen sein sollte.
 
K

Krennz

Guest
@Volli

Danke für Dein Lob, aber dem Team ist BH mehr als suspekt. Und vor allem die Vorgehensweise gegen echte Privatverkäufer.

Ein Ticket ist ein kleines Inhaberpapier und unterliegt dem BGB §§ 307, 803, 793 - 797 sowie dem GWB §1 und dem Aktiengesetz.

Ein Ticket ist eine frei handelbare Ware wie ein Pfund Kaffe, oder ne Dose Ölsardinen, die ATGB greifen nur daqnn, wenn ein echter Schleichbezug zur erzielung von Gewinn voliegt. Das hat der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 festgestellt und als Ergänzung zu den bestehenden Gesetzen so beschlossen. Echte >Privatverkäufer, die aus einer Notlage ihre Karten verkaufen müssen um keinen finanziellen Schaden zu erleiden, sind vollkommen aussen vor. Dementsprechend sind die Abmahnungen von BH in der Beziehung wirkungslos.

Deshalb geht BH auch nicht vor Gericht. Denn es könnte sein, dass die Gerichte unsere Rechtsauffassung bestätigen und Bh somit die Geschäftsgrundlage entziehen.
 
Hallo zusammen,

ersteinmal möchte ich vorab sagen, dass ich froh bin, dieses tolle Forum gefunden zu haben.
Mich hat es nämlich auch erwischt, allerdings recht kurios:

Ich habe (als Vereinsmitglied) Tickets von BD gekauft und diese dann verschenkt (zum Geburtstag eines Freundes).
Dieser konnte dann aus zeitlichen Gründen nicht (genau wie ich auch) und hat diese Tickets meiner Frau zurückgegeben.

Meine Frau hat dann die Tickets bei Ibäh eingestellt, weil ich länger beruflich unterwegs war.
Der Käufer hat dann diese Tickets weiter verkauft an "Unbekannt".
Der "Unbekannt" hat diese Tickets dann wieder bei Ibäh eingestellt - schön mit Foto der Tickets und dem 10-fachen Preis.

Nun bekomme ich Post von BH mit dem üblichen blabla und UE

Was mich am meisten stört: ICH kann nix dafür, ICH habe die Auktion nicht gemacht, aber ICH werde bei BD gesperrt, habe Nachteile und mich kostet der ganze Mist ZEIT und GELD (z.B. für den Anwalt)
Am liebsten würde ich BH verklagen auf Schadenersatz.....

Aber zurück zum Thema:
UE habe ich nicht unterzeichnet, mein Anwalt hat BH geschrieben, dass ich das nicht bin in der besagten Auktion und um Aufhebung der Sperre gebeten.

Hab ich was vergessen? Muss ich noch auf etwas achten?

Danke und viele Grüße
Markus
 

ldb

Super-Moderator
Hi @beerlage
Nein, das hört sich sehr gut an. Vor allem wenn dein RA gleich den Fall übernommen hat, ist das sehr viel wert.

Ich denke, du wirst hier sehr schnell aus der Sache raus kommen. Die RA Kosten kannst du eventuell von BH zurück holen, aber vermutlich nur dann wenn dein RA die Abmahnung zurück gewiesen hat.
 
K

Krennz

Guest
Ich würde eine negative Feststellungsklage gegen BH erwirken, dann muss der die Kosten tragen. Das tut dem richtig weh. Denn Dein Fall ist inzwischen keine Seltenheit mehr, sondern gehört irgendwie zum Gehabe von BH. Er mahnt immer die Erstkäufer ab, ohne die eigentlichen Verkäufer der Tickets zuz ermitteln.

Vlt. ist BH ja schon von ibäh für das Veriprogramm gesperrt und muss sich so behelfen, dass er die Erstkäufer abmahnt und nicht mehr an die Daten der eigentlichen Verkäufer rankommt.

Damit wäre eigentlich die Sache für BH erledigt.
 
Schönen guten Abend!
Mich hat es jetzt auch erwischt! Ein Schreiben von Becker und Haumann kam am Dienstag bei mir an:

"Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass zwei Tickets von Borussia Dortmund in der Saison 14/15 auf der Internettplattform viagogo eingestellt und dadurch nachgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurde:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Der Verkaufspreis lag 15% über dem Originalpreisticket

"Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Ihnen kann daher auch nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden."
Zusätzlich soll ich einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 250 Euro zahlen.

Ich gebe zwar zu in den letzten Jahren sehr oft Tickets bei IBAY erworben zu haben, wenn ich vom Verein keine erhalten habe. Und auch der Verkauf von Tickets fand in den letzten Jahren gelegentlich bei IBAY statt. (bei Krankheit, oder aus beruflichen Gründen)
Aber mit viagogo habe ich noch nie etwas zu tun gehabt. Auch weil dort die Preise für Tickets noch um einiges höher sind, als bei Ibay.

Würde mich über eine kurze Einschätzung der Situation freuen.
 

ldb

Super-Moderator
Hi,
wie belegen sie denn dass das Ticket auf viagogo verkauft wurde? Da muss doch irgendwo stehen welche Partie, welche "Auktion" oder ähnliches.

Hattest du denn für das aufgeführte Spiel ne Karte? Hast du sie vielleicht privat abgegeben und der hat es dann bei viagogo verkauft?
 
A

Aikon

Guest
Die Fehler in den Abmahnungen von BH häufen sich immens! Dass Bh die überhaupt noch rausschicken mag! Ich schreibe BH, dass ich keine Tickets über die Plattform viagogo verkauft habe und die Abmahnung daher zurückweise.
 

ldb

Super-Moderator
Alternativ gleich die negative Feststellungsklage auf den Weg bringen. Keine Kosten für mich, danach garantiert Ruhe vor BH.
 
Sie belegen es garnicht! Keine Partie und keine "Auktion" genannt.
Möglich könnte es sein, das jemand, der meine Karten mal ersteigert hat, sie wieder irgendwo verkauft hat. In dem Fall viagogo.
 
A

Aikon

Guest
Bester Weg daher die negative Feststellungsklage, wie @ldb beschrieben hat. Keine Kosten für dich und BH gibt Ruhe.
 
A

Aikon

Guest
Hast du einen Rechtsanwalt, dem du das zutraust? Die Anwälte, die das noch nie gemacht haben, scheinen manchmal überfordert, so wie ich heute wieder lesen musste oder willst du lediglich die Abmahnung zurückweisen?
 
K

Krennz

Guest
Dann ist füpr mich eine negative Feststellungsklage das non plus ultra.

Immer feste druf. BH ist für mich inzwischen nur noch ne Lachnummer

Beste Freunde vom BVB Präses, Spielfreunde vom Vorstand. etc. Da besordt der Eine dem Anderen ein Geschäft und alle verdien en daran.

Abzocke ohne Ende, obwohl sie wissen, dass der private Verkauf aus einer Notlage heraus Höchstrichterlich erlaubt wurde
 
Wenn ich ehrlich bin weiß ich überhapt nicht wie ich da vorgehen müsste mit so ner negativen Feststellungsklage. Einen Awalt hab ich jetzt auch nicht an der Hand.
Ist das notwendig oder reicht es wenn ich die Abmahnung zurückweise? Als ich das Forum überflogen habe, hab ich etwas von einer mod. UE ? gelesen? Kommt sowas vielleicht auch in Frage? Hab leider überhaupt keine Ahnung auf diesem Gebiet.
 
A

Aikon

Guest
Es reicht grundsätzlich aus, wenn ich die Abmahnung zurückweise. Ich habe die Tickets ja nicht über viagogo verkauft und wurde demnach abgemahnt obwohl ich die Tickets nicht über viagogo verkauft habe. Eine modUE brauche ich nicht, das ist alles nur relevant, wenn ich wirklich der richtige Adressat der Abmahnung bin. Möchtest du denn, dass ein Rechtsanwalt die Abmahnung zurückweist und BH auf den Kosten sitzen bleibt?
 

ldb

Super-Moderator
Die Abmahnung ist aus meiner Sicht nicht rechtsgültig. Es fehlt eine genaue Angabe um welche Partie es sich handelt und ein Nachweis wie zB eine Transaktionsnummer. Auch sind die Kosten nicht transparent aufgeführt, ebenfalls fehlt eine Erläuterung was die UE genau erklärt und welche folgen sie hat.
Daher ab zum Anwalt, der weist sie mit geeigneten Mitteln zurück.
 
Vor allem möchte ich auf jeden Fall selbst nichts zahlen müssen. Und am liebsten natürlich nichts mehr von den werten Herren hören! :)
Ich werd mich aber mal beraten lassen.
 
K

Krennz

Guest
Inzwischen gilt eine Gesetzesänderung wonach eine Abmahnung etliche Angaben enthalten muss wie z.B. der Gerschädigte, die Kosten in € und Cent und dass die Kosten in der ersten Abmahnung nicht mehr als 155€ betragen darf, allerdings aufgeschlüsselt nach Anwaltskosten und Schadenersatz
 
Hallo,

die Abmahnung hat mich jetzt auch erreicht! Kam per Mail und soll aber auch per Post nochmal versendet werden.

In der steht unter anderem folgendes drin:

"Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die ATGB unserer Mandantin und durch die unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos, Eintrittskarten von Borussia Dortmund über blabla angeboten und veräußert haben [...]"

"Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos"
(Wieso steht nich genau hier 15% über des ersteigerten Werts sondern erst wieder in irgendwelchen allgemeinen Unterpunkten?)

Ich soll jetzt erstes eine UE unterzeichnen und zurückschreiben, wobei sie hier jetzt darauf hinweisen, falls ich eine abgeänderte UE abgebe, dass diese zurückgewiesen werden kann.

Zweitens 250€ als Kostenerstattungsanspruch überweisen.

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, schicke ich denen jetzt erst mal nur eine modUE (so ungefähr wie ihr sie hier in den Signaturen anbietet?) zurück mit einem Schreiben, dass ich an dem Tag arbeiten muss und deswegen nicht ins Stadion kann, vor allem, weil ich ca. 4 Stunden vom Stadion entfernt wohne.

Richtig? Oder muss ich das Geld doch überweisen? Verzweifele an der ganzen Sache..
 

ldb

Super-Moderator
@v17t
Deine beschriebene Vorgehensweise würde ich persönlich auch so machen. Ich sende die modUE aus den Signaturen, lege ein Begleitschreiben mit einer kurzen Erklärung bei und zahle kein Geld, denn dies käme einem Schuldanerkenntnis gleich. Ich erwarte dann die Rückweisung der modUE und sehe dies als Bestätigung über den Eingang an, anschließend halte ich die Füße still.
 
K

Krennz

Guest
Das mit der ATGB (AGB) ist Quatsch.

Ich habe nirgendwo einen Hinweis gefunden, dass ein Privatman als Erstkäufer einer Ware die AGB des Herstellers wirksam mit einem Dritten vereinbaren kann.
 
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