Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo zusammen,

ersteinmal möchte ich vorab sagen, dass ich froh bin, dieses tolle Forum gefunden zu haben.
Mich hat es nämlich auch erwischt, allerdings recht kurios:

Ich habe (als Vereinsmitglied) Tickets von BD gekauft und diese dann verschenkt (zum Geburtstag eines Freundes).
Dieser konnte dann aus zeitlichen Gründen nicht (genau wie ich auch) und hat diese Tickets meiner Frau zurückgegeben.

Meine Frau hat dann die Tickets bei Ibäh eingestellt, weil ich länger beruflich unterwegs war.
Der Käufer hat dann diese Tickets weiter verkauft an "Unbekannt".
Der "Unbekannt" hat diese Tickets dann wieder bei Ibäh eingestellt - schön mit Foto der Tickets und dem 10-fachen Preis.

Nun bekomme ich Post von BH mit dem üblichen blabla und UE

Was mich am meisten stört: ICH kann nix dafür, ICH habe die Auktion nicht gemacht, aber ICH werde bei BD gesperrt, habe Nachteile und mich kostet der ganze Mist ZEIT und GELD (z.B. für den Anwalt)
Am liebsten würde ich BH verklagen auf Schadenersatz.....

Aber zurück zum Thema:
UE habe ich nicht unterzeichnet, mein Anwalt hat BH geschrieben, dass ich das nicht bin in der besagten Auktion und um Aufhebung der Sperre gebeten.

Hab ich was vergessen? Muss ich noch auf etwas achten?

Danke und viele Grüße
Markus

Habe nun Antwort von BH erhalten.
Sie möchten eine einvernehmliche Lösung finden und mein RA soll sich telefonisch bei denen melden. Es würden dadurch "natürlich keine weiteren Kosten entstehen".
Ich lach mich tot......

Die negative Feststellungsklage wird mein RA denen als Antwort schicken - mal sehen was dann passiert.... :)

Grüße
Markus
 

ldb

Super-Moderator
@beerlage Großes Kino und in meinen Augen genau der richtige Weg!

:D
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich im Mitgliederbereich von BD nicht reinkomme wende ich mich an einen RA. tickets behalte ich als Beweis und verklage BH über eine Negative Festellungsklage auf Schadenersatz.

Nach den einschlägigen Gestzen dürfen Inhaberschuldverschreibungen, also Kleine Inhaberpapiere
(Inhaberschuldverschrebungen) nicht gesperrt werden, da sich der Veranstalter gegenüber dem Karteninhaber verpflichtet ihn an der Veranstaltung teilnmehmen zu lassen. Dabei spielt der Erwerb der Karten keine Role, denn nach § 307 ff 803 und 793 bis 797 BGB verpflichtet sich der Ausgeber von Karten dem Inhaber den Zugang zu den genannten Events (Fussballspiele, Theaterveranstaltungen, Konzerte etc) den freien ZUgang zu den Veranstaltungen zu gewähren. Wenn nicht. machen sich die Veranstalter Schadenersatzpflichtig. Wir haben hier schon einige entsprechende Urteile gegen BVB und S04

Und BH ist mehr als Lernresitent.

Ich bin 64 und lerne immer noch dazu.

so habe ich inzwischen herausgefunden, dass die Weiterverpflichtung der Käufer über einen Privatkäufer für die ATGB (AGB) eines Erstanbieters nach meinen Ermittlungen nicht möglich ist. Dementsprechend ist die Abmahnung von
BH rechtsungültig, da er in der Abmahnung ungültige Forderungen stellt.

Ebenso ist die 15% Klausel unwirksam, da der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 schon sagte, dass das Angebot die Nachfrage regelt

Ich bin bald soweit eine Normenkontrollklage beim BGH einzureichen, mir fehlen da nur noch etwa 2 - 3 Tsd Euronen um die Ra zu bezahlen. Es geht ja nicht nur um BD, es geht um die ganze DFL. Alle verwenden den Passus mit den 15% und immer mehr Vereine mahnen ab.

Meine Forderung an alle DFL-Vereine. Schafft die Möglichkeit, dass Privatkäufer ihre Tickets im Verhinderungsfall gegen volle Kostenerstattung zurückgeben können. dann erledigt sich der Grauverkauf von selber.

Solange ich auf den Kosten für ein nicht genutztes Ticket sitzenbleibe greift das BGH-Urteil. Das sage ich den DFL-Vereinen als gelernter Kaufmann.

Ich darf als Privatkäufer lt. BGH-Urteil, mangels Rückgabemöglichkeit, die Tickets überall verkaufen wo ich will.Also auch bei ibäh, Viagogo und Co.

Und nun BH, lade ich Euch ein Euch hier zu äussern.

solltet Ihr da nicht tun und meine Thesen widerlegen, seit Ihr ab sofort voll im Unrecht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen,
mich hat es jetzt leider auch erwischt. Habe Post von BH bekommen wegen dem Verkauf von 2 Tickets über Ibäh in einer Auktion (nicht Festpreis).
Diese Rechtsverletzungen führren sie auf:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Ein Preisaufschlag von über 15% ist unzulässig
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans

Sie wollen die UE und 250 €

Was mache ich nun am besten?
1) modUE abschicken und nicht zahlen?
oder
2) UE abschicken und zahlen und dann Ruhe haben?

1000 Dank schon mal für Tips!
Alex
 

ldb

Super-Moderator
Hallo zusammen,
mich hat es jetzt leider auch erwischt. Habe Post von BH bekommen wegen dem Verkauf von 2 Tickets über Ibäh in einer Auktion (nicht Festpreis).
Diese Rechtsverletzungen führren sie auf:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Ein Preisaufschlag von über 15% ist unzulässig
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans

Sie wollen die UE und 250 €

Was mache ich nun am besten?
1) modUE abschicken und nicht zahlen?
Genau.

oder
2) UE abschicken und zahlen und dann Ruhe haben?
Alex

Das mache ich keinesfalls.
 
Okay, danke!

Aber die ATGB, die man wohl beim Ticketkauf akzeptiert sagen schon aus: "Es ist insbesondere untersagt Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) und/oder bei nicht autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave) zum Kauf anzubieten".
Damit hat man ja wohl schon gegen die ATGB verstoßen?
 

ldb

Super-Moderator
Das stimmt, aber bei einem Privatverkäufer der aus einer persönlichen Notlage handelt, greifen diese nicht, da diese Klausel mich zu sehr einschränkt. Ich darf mein Ticket verkaufen, wie ich es will. Der Markt macht die Preise.
 
K

Krennz

Guest
Würde ich machen. Denn erst die Notlage in der ich gehandelt habe satellt mich unter den Schutz des BGH.-Urteils I ZR 74/06 gegen das BH wie Don Quichote ankämpft.
 
Hallo,

ist echt ein tolles Forum. Habe heute eine Abmahnung bekommen und bin nach dem Lesen nun deutlich entspannter.

Bei mir ist der Fall ähnlich, nur habe ich echt Pech gehabt...(wobei auch selbst Schuld zum Teil)
Ich habe die Tickets verkauft mit Sofortkauf, da ich nicht konnte. Der Typ, der die gekauft hat, hat diese dann komplett photographiert mit Barcode abgebildet nochmal verkauft. Nun habe ich eine Abmahnung bekommen, aber nicht für meinen Verkauf.

Nun kommen die Anschuldigungen
- Verstoß gegen ATGB
- Verkauf über 15%

Ist es somit "einfach" für mich, das zurückzuweisen, da es sich um den falschen Account handelt?
Und muss ich in die modifzierte UE (aus den Signaturen) die mir vorgeworfenen Punkte aufnehmen?
Ist ein Anwalt pflicht, oder kann ich die einfach absenden und auf einen Anwalt verzichten?

Ich danke vielmals für die Mühen!
 
K

Krennz

Guest
@gerpoe

Ich schreibe BH an, dass ich die Karten regelgerecht an eine Dritten verkauft habe und der die Karten dann über ibäh verkauft hat. Somit bin ich raus aus der Chose.Name und Kennung brauche ich nicht weiterzugeben.
 

ldb

Super-Moderator
@Krennz

dann auch keine UE senden?

Danke im Voraus!
Nein auf gar keinen Fall.
Ich würde sogar soweit gehen und eine negative Feststellungsklage auf den Weg bringen. Ich habe damit keine Kosten und die Sache ist aus der Welt.

Wenn du es selbst lösen willst, könnte das durchaus schwierig werden. BH wird mich zum Telefonat bitten, dem ich natürlich NICHT nachkomme. Dann folgt Bettelbrief auf Bettelbrief. Eventuell wird eine Vereinsmitgliedschaft gesperrt o.ä.

Daher fahre ich mit der Klage durchaus entspannter.
 
A

Aikon

Guest
@gerpoe Ich kann mich wie von @Krennz beschrieben verhalten, muss dann allerdings wohl noch einige Bettelbriefe und Drohungen aushalten oder ich wähle den Weg, den @ldb beschrieben hat und bringe eine neg. Feststellungsklage auf den Weg. In meinen Augen die cleverer Art mit einer unberechtigten Abmahnung und deren möglichen Folgen umzugehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
K

Krennz

Guest
Richtig, immer feste druf. BH muss endlich mal kapieren, dass sie auf dem falschen Weg sind.

Auf diese Art und Weise können sie den Sachwarzhandel nicht unterbinden.

Solange die DFL keine Möglichkeit schafft das Tickets (Kleine Inhaberschuldverschreibungen/kleine Inhaberpapiere) gegen Kostenerstattung zurückgegeben werden können bleibt nur der Weg über die einschlägigen Internetportale. Das ist vom BGH (Ergänzungsgericht für Gesetze) so beschlossen worden im Urteil I ZR 74/06. Solange der BGH oder der Bundestag kein anderes Gesetz beschliesst sind Kleine Inhaberpapiere genau so handelbar wie ein Pfund Kaffee. Da beisst weder eine Maus, noch BH, einen Faden ab.
 
Ok...das hört sich echt gut an.

Aber könnte dann nicht einfach jeder behaupten, dass er die Tickets nicht reingestellt hat?

Zudem steht im Schreiben, dass ich eine Auskunftspflicht habe. Können die mich zwingen, zu sagen, wen ich die Karten zu welchem Preis veräußert habe?

Gruß
Gerrit
 
A

Aikon

Guest
Nee kann nicht jeder behaupten, weil ibäh ja persönliche Daten zu jeden account erfasst.

Natürlich kann mich keiner dazu zwingen, die persönlichen Daten eines Dritten ohne seine Zustimmung weiter zu geben, täte ich das, würde ich gegen das BDSG verstoßen.
 
K

Krennz

Guest
Es kommt immer öfter vor, dass Drittkäufer die Tickets zum Gewinnverkauf von normalen Anbietern kaufen. Sie sind dann nicht an die ATGB (AGB) der Vereine gebunden und dürfen die kleinen Inhaberpapiere/Tickets zu jedem Preis rechtmässig verkaufen. Das dann BH die Erstkäufer abmahnt ist eine totale Freschheit. Das heist im endeffekt, das diese Erstkäufer einen RA mit einer nega´tiven Feststellungsklage beauftragen müssen um sauber aus der Sache rauszukommen.

Immer feste druf.:mad::mad:
 
Hallo zusammen mich hat's leider auch erwischt,ich habe letzte Woche über einen Arbeitskollegen von deren Bekannten 5 Tickets für das Spiel am 05.12. gegen Hoffenheim bekommen.Leider sind zwei Bekannte von mir weil sie beruflich verhindert waren abgesprungen.Daher dachte ich mir ich setz die übrigen zwei Karten bei ebay Kleinanzeigen rein.Nach ca. 2Stunden online kam dann ihre Anzeige wurde gelöscht!!! Und heute bekomme ich Post vom Anwalt mit der Aufforderung 250 € zu zahlen und die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden.Jetzt soll ich noch nen Haufen Kohle bezahlen und habe die übrigen Karten immer noch am Hals....Wie soll ich mich jetzt verhalten??? Ich hab schon viel gelesen in diesem hilfreichem Forum,aber ich finde keine mod.Ue. Bitte um Hilfe......
 
K

Krennz

Guest
In dem Fall bin ich nicht an die ATGB gebunden, da mich ein Erstkäufer nicht wirksam an die ATGB des Vereins binden kann.

Ich schildere BH daher kurz die Sachlage und bitte ihn unhöflich sich seine Abmahnung wohin zu hängen. Ich bin hier voll durch das Urteil des BGH I ZR 74/06 gedeckt.

Solange ich keine urheberrechtlich geschützten Logos, Sitzüläne etc. verwendet habe bin ich aus der Sache raus. Ansonsten Ändere ich die modUE aus meiner Signatur entsprechend ab und schicke sie mit.
 

ldb

Super-Moderator
@Schuppe123
Hast du einen Stadionplan oder ein Logo genutzt?

Wenn ich nicht der Ersterwerber bin oder die Karten von Freunden habe, dann lasse ich über meinen Rechtsanwalt eine negative Feststellungsklage los. Die Kosten trägt (auch bei sofortiger Anerkennung), BH.
 
Hey zusammen, danke nochmal an die Admins und Moderatoren, die hier m.E. eine wirklich tolle Arbeit leisten!

Nun ist BH noch einen Schritt weitergegangen und versucht mich quasi zu erpressen... Ich fasse es einfach nicht!

Kurz zur Vorgeschichte:
Ich hatte Tickets gegen Galatasaray weitergegeben, da ich aus privaten Gründen leider nicht konnte - allerdings nur zum Orginalpreis plus Porto. Nunja, sie drohen mir mit einer Sperrung und eines Stadionverbots, sofern ich diese Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht unterschreibe.
Habe daraufhin an BH geschrieben, dass ich nicht konnte und die zum OP weitervertickt habe.

Nun die kommt die Härte:
Gem. der ATGB sind Sie allerdings auch dazu verpflichtet uns den Namen und die Anschrift der Person mitzuteilen, an die Sie die Karten weitergegeben haben. Sollten Sie dieser Mitteilung nicht nachkommen, würde dies eine Verletzung der ATGB bedeuten, die ggf. auch mit Erhebung einer Vertragsstrafe zu ahnden wäre.

Das Schreiben ist datiert auf den 25. November. Ich war über das Wochenende in Frankfurt (u.a. zum Spiel des BVB) und habe es erst am Montag gesehen. Sie haben mir eine Frist bis zum 1. Dezember gesetzt, also genau am Montag.

Ich bin einfach fassungslos und fühle mich erpresst und genötigt.
Dass die mir nichts können, ist mir inzwischen auch klar, aber ich möchte das nicht so im Raum stehen lassen und dagegen vorgehen.

Was kann ich tun?

Vielen Dank schonmal!

---Edit---

Habe gerade nochmal nachgeschaut und es steht noch nicht mal spezifisch in den ATGB drin, dass ich den Namen und die Anschrift der Person nennen MUSS.

6. Veräußerung und Weitergabe von Tickets
...
(3) Bei jeder zulässigen Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Erwerbers (Ticketinhabers), ist der jeweilige Ticketinhaber dazu verpflichtet, den neuen Erwerber bzw. Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinzuweisen. Dieser muss mit der Fortgeltung dieser ATGB zwischen ihm und dem Club einverstanden sein. Auf Verlangen des Veranstalters hat jeder Erwerber oder Empfänger des Tickets Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Tickets ggf. zu welchem Preis an welche Personen veräußert oder weitergegeben wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Krennz

Guest
Ein Mittel wäre eine negative Feststellungsklage, denn mit der Aufforderung das Du den Namen des Käufers preisgibst versuchen die Dich zum Verstoss gegen das BundesDatenSchutzGesetz BDSG zu verleiten.
 
A

Aikon

Guest
@Borusse90 Hab ich das richtig verstanden, dass die in der Abmahnung zum Gegenstand gemachte Auktion die deines Käufers ist? Der ebay-account ist also nicht der von dir?

Falls dem so ist, hast du BH mitgeteilt, dass du nicht Inhaber des Accounts bist und die Abmahnung somit zurückweist?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

ldb

Super-Moderator
Wenn BH so reagiert, obwohl ich wie Aikon schreibt geantwortet habe, dann ist es langsam Zeit für die negative Feststellungsklage. Kostet mich nichts, gibt BH aber eins auf die Zwölf.
 
Hallo zusammen,
habe heute ebenfalls von BH eine Abmahnung bekommen und soll nun 250 € bis 10.12 zahlen sowie die UE unterschrieben zurück schicken!
Kann mir leider keinen Rechtsanwalt leisten da ich noch Student bin un das Geld sowieso nie reicht. :/


Zu 2. sind dann noch 2 weitere Auktionen mit je 2 Tickets aufgelistet!
Es war KEIN Sofortkauf dabei, sondern alles Auktionen.
Hierzu muss ich sagen dass die unter 1tens sowie 2tens genannte Auktion mit mehr als 15% Preisaufschlag verkauft worden sind.
Ein Logo habe ich dummerweise auch in allen Fällen benutzt.

Noch etwas zu meiner Lage. Ich habe die beiden Tickets um die es aus erstens geht verkauft weil ich wegen meiner damaligen finanziellen Situation ( wie gesagt ich bin Student) nicht Anreisen haben können. Dazu muss noch erwähnt werden dass ich etwa 170 km vom Stadion entfernt wohne.

Ich habe im Moment weder das Geld die 250 €+Gebühren ( Wie hoch wären diese ?? ) zu zahlen, noch kann ich mir einen Anwalt leisten :(

WAS SOLL ICH EUER MEINUNG NACH NUN MACHEN !?!

scheiße.gif
 
A

Aikon

Guest
Hallo @WolfCh54445

Ich weise vorab noch einmal darauf hin, dass das Verkaufen von Tickets über ibäh nicht grundsätzlich vom BGH Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist. Mit anderen Worten heißt das, dass ich bei einer möglichen Klage, die allerdings sehr unwahrscheinlich ist, schlüssig nachweisen muss, dass ich mich in einer persönlichen Notlage befand und aus dieser Notlage heraus die Tickets verkaufen musste. Wenn ich mir also Tickets besorge und dann feststelle, dass ich mir die Anreise nicht leisten kann, wird ein Richter mich ggf. fragen, ob ich das nicht schon vor dem Kauf der Tickets hätte abschätzen können. Kann ich dies erklären, ist der Verkauf durch das BGH Urteil gedeckt.

Allerdings können natürlich plötzliche, unerwartete finanzielle Engpässe bei Studenten dazwischenkommen die mich in solch eine Notlage bringen können, wie z. B. eine unplanmäßige Reparatur etc.

Ich schreibe BH also, dass ich mir aus Grund xyz nicht die Anreise zum besagten Spiel leisten konnte und somit die Tickets aus dieser persönlichen Notlage heraus gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 verkaufen durfte.

Außerdem nehme ich die modUE aus meiner Signatur und ändere Sie entsprechend auf die mir vorgeworfene urheberrechtliche Verletzung (Vereinslogo) ab.

Ich zahle kein Geld, sende BH auf keinen Fall die beigefügte UE zu, auch wenn er mich im Laufe der Zeit sogar dazu nötigt.

Wenn du noch Fragen bezüglich der Formulierung etc. hast, kannst du dich gerne melden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was ist mit den anderen, unter 2 genannten Auktionen??
Ist es nicht erheblich nachteilig für mich dass mehrere "Verstöße" vorliegen ??
Die beiden weiteren Verstöße sind wie der erste genauestens aufgelistet.Sprich mit Auktionsnummer etc.Bin mir nicht sicher ob BH von den Endpreis der erzielt wude herausfinden kann.Dazu muss ich noch sagen dass bei einer der nicht geahndeten Auktionen ein erheblicher Mehrpreis erzielt wurde! :/

Wie hartnäckig ist BH und mit welchen Konsequenzen muss ich durch das Eingeständnis zur urheberrechtlichen Verletzung rechnen!?
 
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