Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ldb

Super-Moderator
@user1909
Schau mal in dein Postfach
 
Hallo Borusse90 ich hatte gestern genau das gleiche Problem wie Du. Ich werde nun ein Schreiben an BH senden, dass ich nicht Inhaber dieses Ebay-Accounts bin und mit der Auktion nichts zu tun habe. Was ja über Ebay definitiv beweisbar ist. Sie (BH) sollen bitte den echten Verkäufer ausfindig machen.
 
K

Krennz

Guest
Es gilt inzwischen, dass ein echter Privatverkäufer, der aus persönlichen Gründen sein Ticket verkaufen muss nicht rechtlich belangt werden kann. Egal wie die ATGB/AGB lauten.

Eine Ticketsperre ist, da Inhaberschuldverschreibung, kleines Inhaberpapier, (im Endeffekt das Gleiche) nicht zulässig. Nur BH ist inzwischen Lernresistent und versucht mit haltlosen Drohungen und Androhungen (Verstoss gegen § 240 StGB Nötigung) durchzudrücken, dass User die vorformulierte UE abzugeben, die weit über das übliche Mass hinausgeht. Das ist wiederum rechtlich nicht zulässig. Denn seit dem 1.11.2014 muss BH in seiner Abmahnung einmal die Kosten genau aufschlüsseln und dem "Delinquenten" auch die über die abgemahnte Verfehlung hinausgehende UE erläutern.

https://www.wbs-law.de/abmahnung-fi...ese-geschaeftspraktiken-tritt-in-kraft-46977/

M.M. sind daher die Abmahnungen von BH rechtlich unwirksam, die nach dem, 1.11.2014 erfolgt sind.
 
K

Krennz

Guest
Sprech mal mit nem anwalt drüber. M.E. schlägt BH mit seinen Aüsserungen in seinen Drohschreiben weit über die Stränge
 
Jetzt bin ich auch betroffen leider :/
Wollte meine zwei Karten Scp gegen BVB verkaufen, da ich selber ein Spiel hab und nicht kann.
Hatte die Karten (sind nicht für den Gästeblock, sondern für Scp) bei ebay kleinanzeigen eingestellt ohne Preisangabe. Eigentlich auch eher unbewusst, da ich dachte nur bei ebay direkt wäre nicht erlaubt. Kaum eine Stunde später bekam ich dann folgende Email:
...

Nun meine Frage: Soll die Sache auf sich beruhen lassen und das Geld für die Tickets als "Lehrgeld" zahlen oder gibt es eine Möglichkeit doch noch die Karten zurückzubekommen.

Viele Dank schonmal :)
 
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K

Krennz

Guest
Ich verweise auf das Urteil des Amtsgerichts Dortmund unter Verweis auf den § 807 BGB (Inhaberpapiere)

Fussballtickets sind Inhaberschuldverschreibungen, die den Inhaber das Papier berechtigen am, auf der Karte aufgedruckten Termin, ein Fussballspiel zu besuchen. Wer diese Tickets (Kleine Inhaberpapiere) sperrt macht sich strafbar, oder zumindest Schadenersatzpflichtig.

Also schreibe ich:

Da ich selber Spieler des Vereins xyz bin kann ich den Termin für das Spiel SCP gegen BVB nicht wahrnehmen. Dementsprechend habe ich die Tickets nach BGH-Urteil I ZR 74/06 bei ibay zum Kauf angeboten.

Das Amtsgericht Dortmund hat in seinem Urteil Az.: 421 C 7921/14 die Sperrung von Fussballtickets verneint. Bezieht sich dabei auf § 807 BGB und auf die entsprechenden §§ BGB über Inhaberpapiere bzw. kleine Inhaberpapiere, die den Inhaber des Papiers berechtigen das auf der Karte abgedruckte Spiel uneingeschränkt zu besuchen.

Ansonsten werden Schadenersatz ( gezahlte/mögliche Ticketpreise, Anwaltskosten, An- und Abfahrkosten, Gerichtskosten, evtl. noch Unterbringung und Verpflegung) und eine Wiedergutmachung, sowie eine Pressemitteilung fällig.

Sollte also mein Käufer das Spiel nicht besuchen dürfen, können Sie sich schon auf viel Spass einrichten.

Übrigens, die von Ihenn ziteirten §§ ATGB sind für Privatkäufer nicht anwendbar, da i.d.R. nicht wirksdam vereinbart

MfG
 
Vielen Dank schonmal,

in dem Urteil geht es aber doch eher um die Sicht des Erwerbers, oder nicht?

Selbst wenn ich nun die Sperrung mit Verweis auf das Urteil rückgängig machen könnte, würde ja dennoch die Gefahr bestehen, dass sie mich dann wegen Vertragsbruch, wie ich es hier schon öfter gelesen habe, zur Rechenschaft ziehen?!
 
A

Aikon

Guest
@gesli Ich schreibe es genauso wie @Krennz . Der BGH hat in seinem Urteil I ZR 74/06 deutlich gemacht, dass Verkäufer bei persönlicher Verhinderung verkaufen dürfen. Folglich würden die ATGB einer Kontrollklage für diese Fälle nicht standhalten. Da ich nun selber ein Spiel habe und somit verhindert bin, darf ich mein Ticket verkaufen.
Es ist somit egal ob ich Verkäufer aus einer Notlage bin oder Erwerber. Für beide Konstellationen können die ATGB nicht greifen.

Ein Verein, der ein Ticket sperrt und eine der o. g. Konstellationen vorliegt, macht sich strafbar und es wird teuer für den Verein, denn wie im Urteil des AG Dortmund noch einmal klar gestellt wurde sind Tickets kleine Inhaberpapiere. Sofern das Ticket ordnungsgemäß bezahlt wurde, muss derjenige, der mit dem Ticket das Spiel besuchen möchte auch die Gegenleistung dafür bekommen, nämlich den Zugang zum Stadion und folglich zu seinem Block dürfen.
 
K

Krennz

Guest
Wir brauchen, zu einer Beschwerde beim BGH, Eure Abmahnungen von BH ohne anonimisiereung, dass heisst mit KLarnamen. Wir geben Euch noch den geschützten Port bekannt, wo diese Schreiben hochgeladen werden können. Wir werden Eure Namen etwas unkenntlich machen und dem Gerich, auf Verlangen, Eure Abmahnungen mit KLatrnamen zur Verfügung stellen. Dazu brauchen wir Eure Einverständniserklärung. Deshalb ist es Nötig, dass Ihr uns vom BDSG in dem Falle befreit und wir Eure Abmahnschreiben gegen BH und die DFL-Vereine verwenden dürfen. Ihr bekommt von uns Nachricht.
 

ldb

Super-Moderator
@gesli
Ich setze Paderborn außerdem eine Frist bis zum 14.11., 12 Uhr mir zu bestätigen das die Eintrittskarten freigeschaltet sind oder zu versichern den Betrag zu erstatten. Andernfalls erwirke ich aufgrund genannter Urteile eine einstweilige Verfügung da auch zukünftig Wiederholungsgefahr besteht.

Geld behalten sowie Karte sperren hat der BVB / S04 bereits gemacht, durfte anschließend teuer bezahlen.

Hart bleiben, entweder mit einem Anwalt die Deckungszusage der Rechtsschutz einholen oder selbst zahlen. Chancen aus meiner Sicht sehr gut die EV+Klage durch zu bekommen.

Nichts zu tun, das machen andere auch. Quasi typisch Deutsch. Nur deswegen kommen die Vereine damit durch. Deswegen volle Kraft voraus. Wer sich sein Recht nicht nehmen lassen will, der klagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Krennz

Guest
Rein in die Vollen, man kann nur gewinnen. Und sollte der Ra unsichersein, darf er sich gerne per Postfach an uns wenden.

Es wird inzwischen argumentiert, das das Urteil I ZR 74/06 zu alt sei um noch greifen zu können.

Das stimmt so nicht, denn dann müssten alle Gesetze zu alt sein.

Der BGH hat die Aufgabe die Rechtsprechung fortzuschreiben bis es neue Gesezte gibt. Und solange es keine neuen Gesetze gibt sind die Urteile Gesetzersatz. Das wissen auch die RAs, die wollen das aber, teilweise, nicht wahrhaben.

Tickets sind Ihaberschuldverschreibungen und damit schuldet der Verein dem Karteninhaber den Besuch des Fusballspiels (Inhalt der Schuldverschrebung) wer die Tickets sperrt macht sich, auch über den Ticketpreis hinaus, Schadenersatzpflichtig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen,

ich bin wohl der nächste Abgemahnte in eurem Club. Ich habe 4 Karten für das Spiel Bayer Leverkusen gegen den 1. FSV Mainz 05 bestellt, welches ich nicht selber wahrgenommen habe. Die Karten habe ich an eine Arbeitskollegin abgegeben, selbstverständlich zum Originalpreis. Soweit so gut.

Ich habe die Karten allerdings auch bei eBay-Kleinanzeigen angeboten. Dort war als Bild der Sitzplan der BayArena zu sehen. Aus meiner eigenen Dummheit habe ich die Sitzplätze angegeben, für welche ich die Karten anbiete. Auch hier war das Angebot gegen Originalpreis. Hätte ich gewusst, dass das Thema nun so große Wellen schlägt, hätte ich wohl die Beschreibung „nicht so genau“ vorgenommen. Ich denke über den Weg haben sie mich identifiziert…

Folgende Rechtsverletzungen werden mir vorgeworfen:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans der BayArena

Der Vorschlag seitens BH sind die Zahlung von 250 Euro, sowie die Unterzeichung der mitgeschickten UE. Diese werde ich selbstverständlich nicht unterzeichnen.

Ich habe auch schon einen Anwalt kontaktiert, doch bin ich mir nicht sicher, ob ein Termin bei ihm etwas bringen wird. Die Kosten für den Anwalt sollen sich zwischen 100 und 200 Euro belaufen.

Theoretisch könnte ich doch die modifizierte UE hier aus dem Forum wegschicken, oder?

Und nochmal für mich zur Klarheit, mir wird nicht vorgeworfen, dass ich die Karten verkauft habe, oder?

Bin für jeden Rat dankbar.

Viele Grüße

Donjupp
 
K

Krennz

Guest
Die modUe von hier für den Sitzplan ist schonmal ganz gut.

Dann kann ich noch BH mitteilen, das ich die Karten nicht über ibäh, sonder ganz privat an eine Arbeitskollegin zum Origin alpreis verkauft habe unde dies auch beweisen kann.

Im übrigen warte ich eine Reaktion von BH auf meine Mail an BH ab.
 
Eine blöde Frage von mir, Sie schreiben in der 1. Person Singular, hat das einen besonderen Grund? Oder sehe ich diesen nur nicht.

Das Problem ist ja aber meiner Meinung nach, dass ich die Karten angeboten habe bei den Kleinanzeigen. Lohnt der Weg zum Anwalt überhaupt? Oder bin ich nur zu blauäugig?
 
A

Aikon

Guest
Hallo @Donjupp2009 .

wir schreiben hier in der 1. Person Singular, weil wir keine Rechtsberatung geben dürfen, wir sind keine Juristen.

Du hattest 4 Tickets, die du letztendlich an deine Arbeitskollegin weitergeben konntest.Warum hattest du alle 4 Tickets zum Verkauf angeboten? Waren du und die 3 Begleiter alle verhindert?
 
Ah das erklärt es wohl :)

Ich habe die Karten gekauft, weil ich das Spiel besuchen wollte mit meiner Freundin und 2 weiteren Personen. Nun habe ich aber einen Tag später. als der Kauf schon getätigt worden war, Karten für Gladbach gegen Bayern in der Post von einem Bekannten. Da die Spiele nahe aufeinander Folgten (2 Wochen) wollte ich aus zwei Gründen die Karten nicht mehr selber verwenden. Zum einen der finanzielle Aufwand und zum anderen aus gesundheitlichen Gründen. Wenn ich mal ins Stadion fahre, dann geht das ein bischen an meine Substanz. Das Laufen vom Parkplatz zum Stadion etc.

Ich habe mich im Prinzip für das eine Spiel entschieden.
 
K

Krennz

Guest
Ich kann kein Latein, mit Singular, Plural etc. stehe ich auf Kriegsfuss.:)

Wir schreiben hier in der "Ich"Form, weil wir hier nur schreiben dürfen, was wir, als Team, machen würden wenn.......

Es gibt z.B. bei Aikon und mir in der Signatur den Hinweis, dass wir hier nur unsere Meinung weitergeben und keine Rechtsberatung machen. .
 
A

Aikon

Guest
Ich schreibe BH, dass meine Freunde und ich, aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme, entschieden haben, ein anderes Spiel zu besuchen. Ich habe die Tickets dann bei ibäh-Kleinanzeigen annähernd zum Originalpreis angeboten, habe das Angebot jedoch dann entfernt, da ich im Bekanntenkreis dann jemanden gefunden habe, der mir die Ticket zum Originalpreis abnehmen konnte. Ich habe aus einer Notlage heraus die Tickets verkaufen wollen, dies ist gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 erlaubt.

Wegen der Nutzung des Sitzplans füge ich dem Schreiben die modUE bei.

Einen Anwalt brauche ich hierfür nicht, dass kann ich auch selber schreiben.
 
Vielen Dank schonmal für ihre Meinungen. Wären Sie morgen oder Samstag, je nachdem ob Sie online sind, für eine Unterhaltung bereit? Dann würde ich nämlich mal etwas vorbereiten. Wenn ich auf die Uhr sehe, dann ist es doch schon recht dunkel geworden.
 
A

Aikon

Guest
Melde dich einfach, es ist in der Regel immer jemand hier, der Hilfestellung leisten kann.

Gute Nacht
 
Also mich hats jetzt leider auch erwischt. Gestern lag die Abmahnung im Briefkasten.
Hier konnte ich jetzt schon einiges über die Materie lesen und werd wohl die modifizierte UE an BH weiterleiten.

Ich hab jetzt allerdings das hier (siehe Link) gefunden.
In diesem Urteil wird die ebay-Klausel als wirksam anerkannt.
Steht das nicht im Widerspruch zu den bisherigen Urteilen?

LINK: http://www.dr-schenk.net/aktuelles/...ladbach-ebay-klausel-in-ticketbedingunge.html
 

ldb

Super-Moderator
Leider steht nicht in dem Urteil wer verklagt wurde. Wenn es ein Tickethändler war der direkt beim Verein kauft, dann ist es verständlich. Wer aber privat ein Ticket verkauft hat, der ist durch das BGH Urteil gedeckt. Und das steht nun mal höher als ein AG Urteil. Das Urteil müsste man also erstmal anfordern um zu sehen worum es genau ging.
 
A

Aikon

Guest
Kann man pauschal nicht so sagen. Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob es sich um einen privaten oder um einen gewerblichen Verkäufer handelte. Sofern es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, der also einen sogenannten Schleichbezug begangen hat, ist das Urteil absolut ok.

Was wird dir denn konkret vorgeworfen?
Wie viele Tickets hast du denn verkauft und aus welchem Grund?
 
In meinem konkreten Fall sind es 2 Tickets von BD über ebay Kleinanzeigen.
Ich hatte 4 Tickets für 3 Freunde und mich, wobei 2 Leute abgesagt haben.
Ich hab die Karten im Endeffekt noch nicht mal dort verkauft. Aber scheinbar reicht schon das Erstellen einer Kleinanzeige für eine Abmahnung...
Wie schon gesagt, ich werd die modifizierte UE abschicken und dann weiter sehen.

Im vergangenen Jahr hab ich allerdings öfter mal vereinzelt Karten verkauft. Bei 4 Karten pro Bestellung, kanns halt schon mal vorkommen, dass jemand keine Zeit hat. Dann wurden einzelne Karten versucht privat weiterzugeben aber auch bei ebay reingestellt.
Ab wie vielen Karten kann man denn von Schleichbezug reden? Gibt es da einen feste Anzahl?
Hab keine Lust, dass BH mir gewerblichen Handel vorwerfen, was absoluter Quatsch wäre...
 

ldb

Super-Moderator
Eine feste Grenze gibts da nicht. Ist immer Ansichtssache, aber bei Nachweis (Aussagen zB) wird sowas immer als Privat durch gehen. Deswegen würde mich keine Gedanken machen.
 
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