Ich verweise auf das Urteil des
Amtsgerichts Dortmund unter Verweis auf den § 807 BGB (Inhaberpapiere)
Fussballtickets sind Inhaberschuldverschreibungen, die den Inhaber das Papier berechtigen am, auf der Karte aufgedruckten Termin, ein Fussballspiel zu besuchen. Wer diese Tickets (Kleine Inhaberpapiere) sperrt macht sich strafbar, oder zumindest Schadenersatzpflichtig.
Also schreibe ich:
Da ich selber Spieler des Vereins xyz bin kann ich den Termin für das Spiel SCP gegen BVB nicht wahrnehmen. Dementsprechend habe ich die Tickets nach BGH-Urteil I ZR 74/06 bei ibay zum Kauf angeboten.
Das Amtsgericht Dortmund hat in seinem Urteil Az.: 421 C 7921/14 die Sperrung von Fussballtickets verneint. Bezieht sich dabei auf § 807 BGB und auf die entsprechenden §§ BGB über Inhaberpapiere bzw. kleine Inhaberpapiere, die den Inhaber des Papiers berechtigen das auf der Karte abgedruckte Spiel uneingeschränkt zu besuchen.
Ansonsten werden Schadenersatz ( gezahlte/mögliche Ticketpreise, Anwaltskosten, An- und Abfahrkosten, Gerichtskosten, evtl. noch Unterbringung und Verpflegung) und eine Wiedergutmachung, sowie eine Pressemitteilung fällig.
Sollte also mein Käufer das Spiel nicht besuchen dürfen, können Sie sich schon auf viel Spass einrichten.
Übrigens, die von Ihenn ziteirten §§ ATGB sind für Privatkäufer nicht anwendbar, da i.d.R. nicht wirksdam vereinbart
MfG