Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

A

Aikon

Guest
Hallo @Hotte !

Auch wenn du nicht alle Seiten hier gelesen hast, wirst du bei deinen Recherchen sicherlich auf das Grundsatzurteil I ZR 74/06 des BGH gestoßen sein. Der BGH hat in diesem Urteil ganz deutlich herausgestellt, dass ich in einer privaten Notsituation mein Ticket straffrei verkaufen darf. Der BGH hat aber auch deutlich gesagt, dass der Schleichbezug verboten ist. Schleichbezug liegt dann vor, wenn ich beim anbietenden Verein Tickets kaufe, dabei jedoch nicht die Absicht habe das jeweilige Spiel selbst besuchen zu wollen, sondern die Tickets lediglich (gewinnbringend) weiterverkaufen möchte und dies dem Verein vorenthalte. Diese Tatsache streitest du ja auch nicht ab.

Dass jeweils Briefumschläge zum Verkauf angeboten wurden, macht die Situation eigentlich nur noch schlimmer und zeigt, dass die ATGB des Vereins umgangen werden sollten. Denn was war der Bestandteil der Auktion? Warum haben die Leute darauf geboten? Wegen des Briefumschlags oder wegen des Tickets? Ein Ticket als sogenannte "kostenlose Zugabe" ist nicht erlaubt.

Es bleiben mir hier eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Entweder kontaktiere ich BH selbst und versuche mich mit ihm z. B. auf eine Ratenzahlung zu einigen oder ich suche einen Rechtsanwalt auf, der mit BH verhandelt. Letzteres ist wohl die sinnvollere Lösung, denn ich muss auch noch eine Unterlassungserklärung abgeben und darf keine Fristen verstreichen lassen. Deine Rechtsschutz-Versicherung wird dir hierbei zu 99,9% keine Deckungszusage geben, da Fälle, die mit urheberrechtlichen Verstößen im Zusammenhang stehen, nicht versichert sind. Solche Fälle können nur explizit durch einen Zuschlag versichert werden, den die meisten Leute jedoch nicht versichert haben.

Leider kann ich hier keine andere Einschätzung geben, da der von dir Beschriebene Fall m. E. nicht von BGH Urteil gedeckt ist.

Du kannst auf die Einschätzungen von @ldb und @Krennz warten, jedoch vermute ich, dass der Tenor in die selbe Richtung gehen wird.
 
K

Krennz

Guest
@Aikon, da hast Du recht.

M.E. liegt hier ein Schleichbezug vor, der vom BGH-Uteil her verboten ist.

[Übrigens, das von BH zitierte BGH Urteil I ZR 74/12 bezieht sich auf Urheberrechtsverletzungen durch sogenannte Störer bzw, Dritte und hat mit dem Ticketverkauf nicht das geringste zu tun. Massgebend ist das Urteil des BGH I ZR 74/06 )


Und ein Hinweis an BH Ihr könnt nicht Birnen mit Mandeln vergleichen, es kommt nur Schrott dabei raus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo @Aikon und @Krennz!

Erstmal vielen Dank für diese prompte Einschätzung - auch wenn ich natürlich gerne anderes gehört hätte, aber das war wohl wirklich sehr naiv gedacht!
Noch ein paar Nachfragen:
Was mache ich mit den heute abend auslaufenden zwei Auktionen? Stoppen oder auslaufen lassen? Beides wäre ja irgendwie "falsch" ...

Das gerade für mich Drängendste zuerst: Was mache ich mit den München - Dortmund Tickets, die nicht Inhalt des Schreibens waren? Gehe ich da in die Offensive und "melde" das irgendjemandem (in München vom Verein?) und hoffe so durch Zusicherung und Verweis auf die bereits bei BH abgegebene UE herauszukommen?

Gilt in meinem Fall die Grenze von 155 Euro bei der erstmaligen Abmahnung nicht?

Die weiteren Anwaltskosten würden ja die Gesamtsumme noch höher treiben - ich denke ca. 300 € wird man veranschlagen müssen: diesen Betrag müsste der Anwalt ja mind. herausholen bzw. für mich "einsparen", damit sich dieser Weg finanziell überhaupt lohnt: Oder meint ihr BH würde mich richtig "ausziehen", wenn ich versuche mit denen alleine zu verhandeln?

Diese "Praxis" mit den Briefumschlägen und kostenlosen Tickets kommt einem so x-fach unter bei Ibäh und zwar von so einigen Verkäufern auch sehr regelmäßig; d.h. die scheinen damit durchzukommen.. wie kann das sein?

Sind die Verweise auf die Stadionordnung und dass es sich um eine Privatversteigerung handelt und die Tickets nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben wurden, wirklich null und nichtig?

Warum auch von @Aikon der Verweis auf urheberrechtliche Verstöße? Verwendung von Namen, Logos, Stadionplan o.ä. wurde ja nicht angemahnt. Oder enthalten auch "Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises"
schon ebenfalls urheberrechtliche Verstöße?

Ganz generell: darf Ibäh "einfach so" meine Daten herausgeben?

Und letztendlich: wozu hat man eigentlich eine Rechtsschutz, wenn diese eh nie greift? *rhetorische Frage*


Viele Dank und viele Grüße
Hotte
 
K

Krennz

Guest
Grundsätzlich ist es so, dass Du Karten, die Du durch Schleichbezug erworben hast nicht weiterverkaufen darfst ohne Sanktionen zu riskieren. Die laufenden Auktionen würde ich aber trotzdem auslaufen lassen, da, bei Abbruch, Dich der Höchstbietende auf Schadenersatz verklagen könnte. Er kann den Differenzbetrag zwichen Deiner Auktion und dem Gebot für eine andere Auktion als Schaden geltend machen (Irrsinn, aber ist so lt. ibäh AGB)

Für die Zukunft, versuche ich mich mit BH zu einigen um eine nidrigere Summe rauszuholen. (Wo nichts ist, kann man nichts pfänden) Oder ich biete BH 100€ als "Wiedergutmachung" an und warte auf die Reaktion.

Übrigens, Die Gründe die hier dargelegt wurden, warum, weshalb, wieso, würde ich BH auch schildern. Vlt. stimmt sie das etwas gnädiger.
 
Moin zusammen,
nun habe ich eine Antwort von BuH auf meine modUE erhalten.

die von Ihnen am ....10.2014 abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Wir raten dringend ab, Vorlagen aus Internetforen zu verwenden. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine Frage des Einzelfalles.

...

Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte Unterlassungserklärung mit der Bitte, diese bis spätestens 31.10.2014 an uns zurückzusenden.
Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag in Höhe von 250€ ausgeglichen wird.

Ich denke mir dieses Schreiben ist hier schon bekannt.

Auf meine Frage ob die Tickets gesperrt wurden, da dies gegen das freie Handeln verstoßen würde wurde nicht eingegangen.

Meine abgeschickte UE wurde als eingescanntes Dokument mit Empfangsstempel der Mail angehängt.

Eine vorformulierte UE hängt der Mail nicht an.Kommt wahrscheinlich per Post.

Nun stellt sich mir die Frage wie ich weiter vorgehen soll.
Laut BD ist meine Mitgliedschaft ja schon für 12 Monate gesperrt womit der letzte Satz meiner Meinung nach stark an Bedeutung verliert.
Und im Gegensatz zum ersten Schreiben wurden keine zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen angedroht sollte man den Betrag nicht zahlen und die UE nicht rechtzeitig zurück senden.
 
K

Krennz

Guest
Ich habe den Beweis, dass meine modUE angekommne ist, mehr brauche ich nicht. Nun halte ich meine Füsse still und harre der Dinge die noch/nicht kommen.o_O
 
Hallo,

gerade was (eher lustiges) im Netz gelesen.

http://www.rp-online.de/sport/fussb...bayern-wer-will-live-dabei-sein-aid-1.4608314

Hier musst ich leicht schmunzeln :)

Der Handel mit bereits gekauften Tickets ist eine rechtliche Grauzone. In den Geschäftsbedingungen von Borussia ist das Weiterverkaufen der Karten allerdings verboten. Wer erwischt wird, muss mit einer Vertragsstrafe und/oder Stadionverbot rechnen. Außerdem wird das Ticket gesperrt. Doch Borussia bleibt realistisch. "Wenn der verlangte Preis nur knapp über dem Originalpreis liegt, unternehmen wir nichts", sagt Plum. Schließlich könne jedem mal etwas dazwischen kommen - auch bei einem Bayern-Spiel.

Hoffe es ist ok, dass ich es hier in das Thema geschrieben habe. Falls es stört, bitte löschen.
 
@ Krennz

Vielen Dank für die Antwort.

Also ist die modUE auch gültig wenn diese abgelehnt wird?
Das kommt mir noch etwas komisch vor.

Die Frist geht bis Ende Oktober werd dann Mitte November nochmal bescheid geben ob was gekommen ist.
 
@Krennz
Ich habe deine Hinweise befolgt und das auch so direkt telefonisch mit RA Haumann besprochen:
die beiden noch laufenden Auktionen werde ich einfach zu Ende gehen lassen
die von mir bereits hier dargelegten Gründe haben wohl tatsächlich "etwas" milde gestimmt: der Vorschlag zur Güte betrug 300€ Strafe in drei Monatsraten à 100€ plus 100€ Zahlung an die vereinseigene Stiftung; darauf bin ich eingegangen.

Was ich immer noch nicht verstehe - okay, ich habe von "all diesen Dingen" auch absolut null Ahnung: wieso kann man wie in meinem Fall bei einer Abmahnung auch 800€ verlangen, wenn so oft erwähnt wird, dass 155 bei der ersten Abmahnung die Grenze des Erlaubten ist? Auf Grund von "Mehrerlös"?
Ich will durch diese Nachfrage nichts für die Zukunft lernen, im Sinne von "ich muss nur herausfinden, was ich falsch gemacht habe und es besser machen, dann kann ich ähnlich weitermachen" - nein, ich bin "kuriert", was diese Art der Finanzierung angeht -, aber: warum verkaufen SO viele Ibähaner regelmäßig mit hohem Gewinn? Und machen das schon über einen langen Zeitraum? Warum können BD und BH denen offenbar nichts anhaben oder lassen sie gewähren?

Viele Grüße
Hotte
 
K

Krennz

Guest
Das musst Du im Endeffekt BH fragen.

Ich sehe das so, den einene erwischt es, der Andere kommt, nochmal, dqavon. Ebay hat ein Verifiziwerungsprogramm, das Rechteinhaber oder die Vertreter nutzen können um Rechtsverletzer dingfest zu machen.

BH missbraucht m.E./ U.E (Team) dieses Programm.

Die 155€ dürfen nur bei Missbrauch von Urheberrechten verlangt werden, also wenn Du z.B. einen Film runterlädst oder Fotos von Rechteinhabern nutzt. Wobei ab 1.11.2014 dies für alle Abmahner verbindlich ist.

Das Du bei BH eine einvernehmliche Lösung gefunden hast freut mich und könnte für ähnliche Fälle richtungsweisend sein.
 
A

Aikon

Guest
Hallo @Aikon und @Krennz!

Erstmal vielen Dank für diese prompte Einschätzung - auch wenn ich natürlich gerne anderes gehört hätte, aber das war wohl wirklich sehr naiv gedacht!
Noch ein paar Nachfragen:
Was mache ich mit den heute abend auslaufenden zwei Auktionen? Stoppen oder auslaufen lassen? Beides wäre ja irgendwie "falsch" ...

Das gerade für mich Drängendste zuerst: Was mache ich mit den München - Dortmund Tickets, die nicht Inhalt des Schreibens waren? Gehe ich da in die Offensive und "melde" das irgendjemandem (in München vom Verein?) und hoffe so durch Zusicherung und Verweis auf die bereits bei BH abgegebene UE herauszukommen?

Gilt in meinem Fall die Grenze von 155 Euro bei der erstmaligen Abmahnung nicht?

Die weiteren Anwaltskosten würden ja die Gesamtsumme noch höher treiben - ich denke ca. 300 € wird man veranschlagen müssen: diesen Betrag müsste der Anwalt ja mind. herausholen bzw. für mich "einsparen", damit sich dieser Weg finanziell überhaupt lohnt: Oder meint ihr BH würde mich richtig "ausziehen", wenn ich versuche mit denen alleine zu verhandeln?

Diese "Praxis" mit den Briefumschlägen und kostenlosen Tickets kommt einem so x-fach unter bei Ibäh und zwar von so einigen Verkäufern auch sehr regelmäßig; d.h. die scheinen damit durchzukommen.. wie kann das sein?

Sind die Verweise auf die Stadionordnung und dass es sich um eine Privatversteigerung handelt und die Tickets nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben wurden, wirklich null und nichtig?

Warum auch von @Aikon der Verweis auf urheberrechtliche Verstöße? Verwendung von Namen, Logos, Stadionplan o.ä. wurde ja nicht angemahnt. Oder enthalten auch "Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises"
schon ebenfalls urheberrechtliche Verstöße?

Ganz generell: darf Ibäh "einfach so" meine Daten herausgeben?

Und letztendlich: wozu hat man eigentlich eine Rechtsschutz, wenn diese eh nie greift? *rhetorische Frage*


Viele Dank und viele Grüße
Hotte

Auch wenn du schon mit RA Haumann gesprochen hast, sind eventuell ja noch Fragen offen. Bei den München Dortmund Tickets mache ich erst einmal nichts. Ich warte, ob überhaupt jemand auf mich zukommt, bzw. mich abmahnt.

Die Grenze bzgl. der 155 EUR bei erstmaliger Abmahnung gilt bei urheberrechtlichen Verstößen. BH mahnt jedoch wegen des Weiterverkaufs der Tickets ab und somit gegen einen Verstoß gegen die ATGB der Vereine.

Die Praxis mit den Briefumschlägen kommt definitiv nicht durch, wir haben hier auch x Fälle, in denen der Briefumschlag verkauft wurde. Wie bereits gesagt, kommt es darauf an, was ich in der jeweiligen Auktion wirklich verkaufen möchte, Die ATGB kann ich mit dieser Methode nicht umgehen.

Ist auch in den Auktionen, die nicht Gegenstand der Abmahnung sind, kein urheberrechtlicher Verstoß aufgeführt? Wenn dort ein urheberrechtlicher Verstoß aufgeführt ist, dann hat BH sich die Daten über VeRI aufgrund dieser Verletzung besorgt. Ist kein urheberrechtlicher Verstoß aufgeführt, kann er wohl auch trotzdem deine Daten von ibäh anfordern, wenn gegen das Vetriebsrecht verstoßen wurde.
 
A

Aikon

Guest
Moin zusammen,
nun habe ich eine Antwort von BuH auf meine modUE erhalten.

die von Ihnen am ....10.2014 abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Wir raten dringend ab, Vorlagen aus Internetforen zu verwenden. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine Frage des Einzelfalles.

...

Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte Unterlassungserklärung mit der Bitte, diese bis spätestens 31.10.2014 an uns zurückzusenden.
Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag in Höhe von 250€ ausgeglichen wird.

Ich denke mir dieses Schreiben ist hier schon bekannt.

Auf meine Frage ob die Tickets gesperrt wurden, da dies gegen das freie Handeln verstoßen würde wurde nicht eingegangen.

Meine abgeschickte UE wurde als eingescanntes Dokument mit Empfangsstempel der Mail angehängt.

Eine vorformulierte UE hängt der Mail nicht an.Kommt wahrscheinlich per Post.

Nun stellt sich mir die Frage wie ich weiter vorgehen soll.
Laut BD ist meine Mitgliedschaft ja schon für 12 Monate gesperrt womit der letzte Satz meiner Meinung nach stark an Bedeutung verliert.
Und im Gegensatz zum ersten Schreiben wurden keine zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen angedroht sollte man den Betrag nicht zahlen und die UE nicht rechtzeitig zurück senden.


Da die Tickets nicht gesperrt werden dürfen, wird BH mir das auch nicht schriftlich bestätigen.

Die vorformulierte UE sollte eigentlich der Mail beigefügt sein, Post kriegst du deshalb nicht noch einmal. BH vergisst in letzter Zeit relativ oft seine UE nochmals anzuhängen.

Wie @Krennz bereits geschrieben hat, ist die E-Mail der Beweis dafür, dass deine modUE angekommen ist und du kannst dich zurücklehenen.
 
A

Aikon

Guest
@ Krennz

Vielen Dank für die Antwort.

Also ist die modUE auch gültig wenn diese abgelehnt wird?
Das kommt mir noch etwas komisch vor.

Die Frist geht bis Ende Oktober werd dann Mitte November nochmal bescheid geben ob was gekommen ist.

Sofern du die urheberrechtlichen Verstöße korrekt aufgeführt hast, ist deine modUE gültig und BH muss sie annehmen. BH hätte gerne, dass du auch die Punkte bezgl. des Ticketverkaufs mit in deine modUE einbeziehst, daher spricht er davon, dass er deine modUE ablehnt. Wenn du die Punkte bezgl. des Verkaufens der Tickets mit in die UE nimmst, dürftest du auch in einer Notsituation nicht mehr dein Ticket verkaufen, was der BGH jedoch erlaubt hat. Also gehört so etwas auch nicht in die modUE.
 
A

Aikon

Guest
@Krennz
Ich habe deine Hinweise befolgt und das auch so direkt telefonisch mit RA Haumann besprochen:
die beiden noch laufenden Auktionen werde ich einfach zu Ende gehen lassen
die von mir bereits hier dargelegten Gründe haben wohl tatsächlich "etwas" milde gestimmt: der Vorschlag zur Güte betrug 300€ Strafe in drei Monatsraten à 100€ plus 100€ Zahlung an die vereinseigene Stiftung; darauf bin ich eingegangen.

Was ich immer noch nicht verstehe - okay, ich habe von "all diesen Dingen" auch absolut null Ahnung: wieso kann man wie in meinem Fall bei einer Abmahnung auch 800€ verlangen, wenn so oft erwähnt wird, dass 155 bei der ersten Abmahnung die Grenze des Erlaubten ist? Auf Grund von "Mehrerlös"?
Ich will durch diese Nachfrage nichts für die Zukunft lernen, im Sinne von "ich muss nur herausfinden, was ich falsch gemacht habe und es besser machen, dann kann ich ähnlich weitermachen" - nein, ich bin "kuriert", was diese Art der Finanzierung angeht -, aber: warum verkaufen SO viele Ibähaner regelmäßig mit hohem Gewinn? Und machen das schon über einen langen Zeitraum? Warum können BD und BH denen offenbar nichts anhaben oder lassen sie gewähren?

Viele Grüße
Hotte


Wegen den 155 EUR hatte ich bereits oben geschrieben woran das liegt und @Krennz hat es ja auch noch einmal erläutert.

Früher oder später trifft es auch die anderen Ibäher. Es hat hier auch schon Leute gegeben, die erst ein Jahr später für ein Ticketverkauf abgemahnt wurden. Gewähren lässt BH hier niemanden.
 
Hallo @Aikon!
Vielen Dank für deine näheren Erläuterungen!
Auch in den Auktionen, die nicht Gegenstand der Abmahnung sind, sind keine urheberrechtlichen Verstöße bzw. generell keine Rechtsverletzungen aufgeführt.

Sowohl zu den noch laufenden Auktionen wie auch zu den München - Dortmund Tickets habe ich in meinem Telefonat von mir aus alle Karten (im wahrsten Sinne des wortes *lach) auf den Tisch gelegt. Es erging sogar die Empfehlung an mich die UE erst morgen zu unterschreiben, damit ich ohne Verstoß gegen die UE die beiden Auktionen Dortmund - Hannover heute abend auslaufen lassen kann.
Die München - Dortmund Tickets waren wie geschrieben weder in II.1 noch in II.2 erwähnt; ich dachte aber es wäre besser hier nicht wie das Kaninchen vor der Schlange oder die berüchtigten "drei Affen" zu agieren, sondern das gleich "zu gestehen"; denn wenn man mir schon entgegenkommt mit der Summe, wäre es wohl nicht förderlich für mich, wenn ich im selben Telefonat aber verschweige, dass etwas bisher nicht angemahnt wurde, von dem ich aber natürlich wissen muss, dass es stattgefunden hat.. und im blödesten Fall wird man dann in Kürze eh darauf aufmerksam. Die Aussage war: auch diese Sache wäre nach Zahlung der letzten Rate und mit fristgerechtem Eingang der UE (die ich handschriftlich so modifizieren darf wie am Telefon besprochen, hinsichtlich Gesamtsumme, Ratenzahlung, Verweis auf das Telefonat von heute vormittag) abgegolten.
Auch das mag wiederum naiv gewesen sein mich da selbst ans Messer geliefert zu haben, aber ich bin im Grunde zu ehrlich für solche Dinge - mag man kaum glauben bei der Schilderung des Falles, aber mir war tatsächlich nicht bewusst etwas Verbotenes zu tun. Ich hatte - wie hier der Begriff auch schon erwähnt wurde - von "kleinen (?) Inhaberpapieren" gehört und dass der Preis einfach nur durch Angebot und Nachfrage geregelt wird; wenn jemand bereit ist über Marktwert zu zahlen, ist das doch sein Bier, dachte ich.
 
Wegen den 155 EUR hatte ich bereits oben geschrieben woran das liegt und @Krennz hat es ja auch noch einmal erläutert.

Früher oder später trifft es auch die anderen Ibäher. Es hat hier auch schon Leute gegeben, die erst ein Jahr später für ein Ticketverkauf abgemahnt wurden. Gewähren lässt BH hier niemanden.

Und wichtig ist hier aber nur, dass die Tickets aus dem Kontingent von BD stammen? Und es Heimspiele von BD und diese somit Veranstalter sind? D.h. der jeweils andere Verein hat keine Ansprüche? Und wie ist es bei Auswärtsspielen, wo es andere Veranstalter als BD gibt, aber die Tickets auch hier über das BD-Mitgliederkontingent erworben wurden? Hätte hier auch der gastgebende Verein als Veranstalter Ansprüche? Denn wie oben beschreiben: bei den Karten Gästeblock in München bestätigte mir Haumann, dass diese mit abgegolten seien - wenn ich richtig verstanden habe, da diese NICHT über einen anderen Account z.B. bei München, sondern ebenfalls über (das Gästekontingent von) BD bezogen wurden.
 
K

Krennz

Guest
Nach meinen Erkenntnissen missbraucht BH das Veri Programm um unberechtigt an Userdaten zu kommen.
 
A

Aikon

Guest
Nach meinen Erkenntnissen missbraucht BH das Veri Programm um unberechtigt an Userdaten zu kommen.

Ja sehe ich genauso, allerdings sagt das VeRI-Team ja dazu, dass er auch wegen Verstoß gegen das Vertriebsrecht anfragen darf. Ich bezweifle diesen Grund allerdings, da auch in den Auktionen oftmals schon der Hinweis enthalten ist, dass der Verkäufer persönlich verhindert ist und erstmalig laut Profil ein Ticket anbietet. Hier sehe ich auch klar einen Missbrauch des VeRI-Programms.
 
Guten Tag,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich habe heute eine Mail von BuH erhalten mit der Aufforderung Schadenersatz von 800 Euro zu zahlen, da ich in ebay Tickets von Dortmund - Istanbul verkauft habe.
Diese Rechtverletzungen liegen vor:
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Ich habe die Tickets privat gekauft. Habe die Karten als Auktion eingestellt und wurde für 300€ verkauft.
Dann aber bekam ich von ebay eine Nachricht, dass der Verkauf annulliert wurde, weil der ebay-Käufer-Account gelöscht wurde. Die Verkäufergebühren habe ich zurückerstattet bekommen.
Auf dem Angebotsbild hatte ich nur ein Bild mit der Schrift "Tickets zu verkaufen", kein Logo, kein Stadionplan.
In der Mail kann ich auf das Link klicken, worauf sich das Schreiben bezieht, aber die ebay-Anzeige wurde halt von ebay gelöscht.

Ich soll bis 4.11.14 dieses Unterlassungserklärung unterschreiben.

Wie soll ich vorgehen? Kann ich denen eine Mail schreiben und erklären dass keins von den punkten zutrifft?

Bitte nennt mir die Schritte die ich machen soll? Habe noch keine Erfahrungen damit gehabt.
 

ldb

Super-Moderator
@Burak92
Weswegen musstest du die Karten denn verkaufen?
Und ganz wichtig: Wo hast du sie her? Direkt vom BVB? Freunde? Selbst bei ebay gekauft?
 
Vielen Dank für die super schnelle Antwort!

Ich wollte mit meinem Vater zusammen das Spiel anschauen, jedoch hat er sich entschieden nicht mitzukommen.
Da ich die Tickets sowieso für 200 gekauft habe, was sehr teuer ist, habe ich es ins ebay gestellt.
Der Verkauf wurde nach den Auktionsende aber annuliert.

Die Tickets habe ich in ebay bei privatperson gekauft.
 
K

Krennz

Guest
Im Endeffekt bin ich in diesem Fall nicht an die ATGB gebunden und kann lt BGH-Urteil das/die Tickets ohne Einschränkung weiterverkaufen. Dumm ist nur, dass Ich das Logo von BD verwendet habe.

Ich kann daher BH mitteilen, dass ich die Tickets über ibäh ersteigert hatte, mein Vater nicht konnte und ich daher weder an die ATGB noch an sonstwas gebunden bin und die Tickets frei verkaufen durfte.

Für die Benutzung des Logos gebe ich eine modUE (siehe meine Signatur) ab und gut ist.

Wenn die Kohle haben wollen dürfe n die gerne bei mir vobeikommen. In der Bundeshaupstadt der Energie werden täglich mehrere hundertausend Kubikmeter Kohle gefördert und in den Kraftwerken Frimmersdorf, Neurath 1 und BOA/Neurath 2 verfeuert. Ein bischen fällt dann auch für die ab:p:p:rolleyes:
 
Wie teile ich der BH meine Argumente am besten mit?

Also ich sende BH die modUE, die Sie in Ihrer Signatur haben. Kommt dann noch ein zusätzliches Schreiben mit dem BGH-Urteil oder wird das in die modUE rein geschrieben?

Letzte Abschnitt gefällt mir :D :D
 
K

Krennz

Guest
Ich schreibe BH, dass ich die Karten über Dritte bezogen habe die ein Geschenk für meinen Vater sein sollten, der Verhindert war und ich daher die Tickets weiterverkaufen durfte (BGH-Urteil i ZR 74/06) Sowie eine modUE wegen des Logos.

Und wenn Dir der letzte Absatzu gefällt, dann klicke bitte rechts unten den "Gefällt mir" an. Danke.
 
Hallo Leute
Zu meinem Fall Seite 72

Habe heute eine Email bekommen von BH mit UE und Abmahnung von 250Euro. Frist bis 4.11.
Es heißt nicht angeben von Atgb , logo, Sitzplan und kein Sofortkauf.
Wie schon geschrieben diese aktion habe ich selber beendet bevor ich die email von ebaby bekommen hab und hab die karte dann nochmal reingestellt und für 50euro verkauft also zum normalen Preis.
Was soll ich jetzt tun? :-(


Edit Aikon: Das Wort "Mahnbescheid" durch "Abmahnung" ersetzt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
K

Krennz

Guest
Ic h teile BH mit, dass ich selber die Auktion abgebrochen habe und das Ticket für 50€ in einer weiteren Auktion verkauft habe

Für Logo und Sitzplan gebe ich eine modUE ab und gut ist.
 
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