Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ldb

Super-Moderator
Persönliche Anmerkung:
Bin auch Mitglied bei BD. Würden die mit mir so eine Sch*** abziehen, sähen die mich niemals wieder. Solche Methoden unterstütze ich dann sicher nicht mit über 60€/Jahr an Beitrag, nur um mir eine Karte kaufen zu können. Einzig der Austritt aus dem Verein schmerzt BD. Die Karten kauft ein anderer, aber die Mitgliedschaften sind nicht nach oben begrenzt. Klar, 60€ merken die gar nicht, aber es ist nicht länger mein Geld was dort in den Rachen geworfen wird. Für den Großteil in 2015 kannst du sowieso keine Karten kaufen, also weg mit der Mitgliedsnummer und nach Ablauf der Sperre (niemand garantiert dir die Freischaltung nach 12 Monaten!) neu anmelden. Keine Freischaltung - keine Kohle.

Wie schon geschrieben: Eintrittskarten sind sogenannte "kleine Inhaberpapiere" (Stichwort Inhaberschuldverschreibung). Gestützt auch durch dieses Urteil (Absatz "Einstweilige Verfügung gegen Schalke 04"): http://www.aufrecht.de/news-und-beitraege/schalke-04-darf-ticket-weiterverkauf-nicht-untersagen.html

Es ist nun also bekannt das Eintrittskarten nicht gesperrt werden dürfen. Wenn doch: Klage einreichen.

Eine modUE für ein genutztes Logo findest du einige Mal auf den letzten Seiten.
 
Vielen Dank ihr 2! Echt spitze von euch!

Werde dann nochmal hier rein schreiben wie es ausgegangen ist oder wenn weitere Komplikationen auftauchen.

Ihr habt mir echt sehr geholfen.

Danke
 
A

Aikon

Guest
@Volli

Witzig, das BH ebenfalls versucht dieses Urteil für seine Zwecke zu missbrauchen. Dummerweise steht dort aber genau drin, wann ich eine Eintrittskarte verkaufen darf. Nämlich dann, wenn ich aus einer Notsituation heraus handeln muss, dazu zählt auch die Verhinderung an der Teilnahme, ganz egal aus welchen Gründen. Das BGH Urteil besagt auch, das Eintrittskarten keinem Weiterveräußerungsverbot unterliegen. Ganz Schlaue Kerle werden nun daher kommen und sagen "Ja, aaaaber: Das Urteil bezieht sich darauf das den Karteninhabern damals nicht gestattet wurde die Karten weiter zu verkaufen, aber in den ATGB steht drin das sie es dürfen, aber bloß mit max. 15% Aufschlag zur Deckelung der Kosten".
Das Argument zieht aber nicht. Denn Eintrittskarten unterliegen keiner Preisbindungspflicht, ihr Preis regelt sich demnach über Angebot und Nachfrage. Auch der BGH sieht Eintrittskarten als frei handelbare Wertpapiere an, ähnlich wie Aktien. Da fällt manchmal der Kurs, mal steigt er.
.

Den Passus bzgl. des BGH Urteils hat BH vor etlichen Monaten noch anders formuliert.

"Die Berechtigung dieser legitimen Interessen der Vereine wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06,“bundesligakarten.de“), welches sich allerdings in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht mit dieser Thematik befasst, bereits höchstrichterlich bestätigt."

Ich möchte nicht wissen, wie viele RAe ihm diesen Nebensatz um die Ohren gehauen haben :D
 
A

Aikon

Guest
@svwole Wir haben uns nochmal mit der allgemeinen Thematik beschäftigt und denken, dass es auch weiterhin sinnvoll ist eine modUE abzugeben, sofern urheberrechtliche Verstöße begangen wurden. Bitte schick demnach eine modUE an BH hinterher, wegen der Nutzung des Logos. Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wir wollen hier keine Risiken eingehen. Falls du Hilfe bezgl. der modUE benötigst, findest du auf den letzten 2 Seiten einige Beispiele oder du nutzt den Link in meiner Signatur (falls die Signaturen nicht angezeigt werden, gibt es in deinen account-Einstellungen eine Option, mit der du die Anzeige der Signaturen einschalten kannst)
 
Hallo an euch alle,

ich bin gerade etwas schokiert und brauche eure Hilfe.
Ich bin Mitglied bei BD ebenso wie mein Sohn, der allerdings erst 1Jahr alt ist :)
Nun ist es so: ich habe mir über meine Mitgliedschaft zwei Karten gekauft für das Spiel BVB-Gala und über die Mitgliedschaft meines Sohnes eine Karte.
Da die dritte Person die mitkommen wollte abgesagt hat habe ich die Karte in das bekannte Auktionshaus gestellt.
Da ich mich damit überhaupt nicht auskenne und noch nie Tickets verkauft hab, habe ich Fehler gemacht.
Ich habe den Preis für das Ticket nicht bei Sofort Kauf eingegeben sondern beim Startpreis, ebenfalls habe ich ein Bild von dem Stadionsitzplan reingestellt.
Gestern habe ich zufällig erfahren dass das nicht erlaubt ist. Habe dann das Angebot gelöscht und es nochmal reingestellt mit einem eigenen Bild vom Ticket.Ich muss zugeben dass mich die Preise die ich dort gesehen habe dazu verleitet haben dann Preiss dann auf 100 euro zu setzen.

Heute also einen Tag später habe ich eine Email von Ebay bekommen...Verstoß Grundsatz Urheberrechtsverletzung,und dass diese Anzeige gelöscht wurde.
Diese Anzeige habe ich aber gestern schon selber gelöscht als ich mitbekommen habe dass es nicht erlaubt ist.
Ebenso habe ich auch heute bevor ich die email von Ebay bekommen habe, den preis von 100euro auf 50 gesenkt und sofort kauf gewählt. Also zum Orginalpreis(44euro).Wirklich aus dem Grund weil ich selbst schon so oft überteuerte Tickets gekauft habe und es dann selber einfach nicht wollte.

Die KArte war dann auch gleich weg zum dem Preis und sofort kauf.
In meiner Wut Hab ich dann eine Email verfasst an BH an die Emailadresse wo in der Ebayemail angegeben war und das Problem geschildert(eigentlich so wie euch nur in Kurzform und die 100 Euro hab ich nicht erwähnt)

Was kommt denn jetzt auf mich zu? Gilt die Karte die ich verkauft hab oder wird sie gesperrt? Was passiert mit meiner Mitgliedschaft?

MFG und Danke im Voraus
 
A

Aikon

Guest
@emil288 Ein Ticket zu verkaufen ist nicht immer verboten. Wenn es so wie bei dir ist, dass eine Person verhindert ist und du das Ticket deshalb zum Verkauf angeboten hast, dann ist das nicht verboten und durch das Urteil I ZR 74/06 des BGH gedeckt. Es ist dann auch ganz egal, ob jemand das Ticket dann für 1€ oder für 10.000€ kauft. Tickets unterliegen keiner Preisbindungspflicht, Der Preis regelt sich demnach über Angebot und Nachfrage. Am besten liest du dir mal die letzten 2 Seiten durch, da gibt es ähnliche Fälle und @ldb und @Krennz haben da eigentlich sehr verständlich erklärt, wie die Sachlage in Notsituationen, so wie bei dir, zu beurteilen ist.

Allerdings würde ich jetzt erst einmal abwarten, was BH dir auf deine E-Mail antwortet, bzw. was dir vorgeworfen wird, wenn du von BH eine Abmahnung erhälst. Sofern du dort Neuigkeiten erhälst, meld dich doch wieder.
 
K

Krennz

Guest
ERst mal abwarten, ob was von BH kommt. Mit dem Verkauf mit Festpreis bei 50€ habe ich eigentlich alles richtig gemacht.
 
A

Aikon

Guest
Ich möchte hiermit noch einmal ausdrücklich davor warnen, BH per Mail oder Telefon zu kontaktieren. Ich verstehe jeden, der geschockt ist, wenn er von eBay die Mitteilung über die Beendigung erhält oder die Abmahnung vorab per E-Mail erhält. Wichtig ist, dass man in dieser Schocksituation Ruhe bewahrt, sich informiert und Hilfe sucht, sich z. B. hier im Forum meldet, denn in diesen Schocksituationen handelt man oft falsch und gibt im schlimmsten Fall Erklärungen ab, die man sein Leben lang bereuen kann, obwohl man eigentlich etwas getan hat, was nicht verboten ist.
 
A

Aikon

Guest
@emil288 Die Karten bleiben gültig, bitte lies die Beiträge der letzten Seiten, dort ist alles genau erklärt.
Mit deiner Mitgliedschaft passiert nichts, jedoch kann es passieren, dass du für 12 Monate vom Ticketverkauf ausgeschlossen wirst und somit auch keine Karten aus dem für Mitglieder gesonderten Kontingent erwerben kannst. Bitte lies die Beiträge zuvor und melde dich, wenn du wieder von BH hörst.
 
K

Krennz

Guest
Also, bei BD ist es so, dass BH und der Vorstand ,nach den Insiderinfos , die hier gelegentlich im Background aufschlagen, gemeinsam Tennis spielen.

Das hat doch irgendwie ein schräges Geschmäckle
 
Sehrgeehrter Herr Haumann,

grundsätzlich habe ich erst einmal nichts Verbotenes getan. Ich hab Tickets zum Verkauf angeboten, welche ich mit einem Freund nutzen wollte. Leider war mein Freund verhindert, sodass ich die Tickets angeboten habe um sie nicht umsonst gekauft zu haben. Dies ist laut dem Urteil I ZR 74/06 des BGH erlaubt. In einer Notsituation darf ich meine Tickets egal wo und egal zu welchem Preis anbieten.


Es ist nach § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht erlaubt eine derartige Preisfestschreibung (vertikale Preisbindung) vorzunehmen. Da auch Fussballtickets Inhaberschuldverschreibungen (Kleine Inhaberpapiere) sind und diese somit eine frei handelbare Ware darstellen wird auch noch gegen die Grundsätze des freien Handels verstoßen. Insbesondere, wenn Fussballvereine hingehen und über Internetplattformen gehandelte Tickets sperren.


Auf Grund dieser Tatsache gehe ich trotz der ATGB Punkt 8.Sanktionen (2) davon aus, dass der Zutritt mit den Tickets nicht verwehrt wird.

Ich bitte sie mir dies schriftlich zu bestätigen.



Beigefügt übersende ich Ihnen eine unterschriebene Unterlassungserklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Kann ich das so schreiben oder sollte ich die Sache mit den Tickets raus lassen?

In der modifizierten UE steht folgendes :
nach bekanntem Anschreiben..., zu unterlassen, die Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne die Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.

Dies wurde mir vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion

Muss ich noch mehr in die UE mit reinnehmen?
 
A

Aikon

Guest
@Volli Ich würde das mit den Tickets rauslassen, also dass er dir das bestätigen soll

a) Die Tickets werden eh nicht gesperrt
b) Er wird nen Teufel tun und dir das schriftlich bestätigen, dass sie nicht gesperrt werden

Ansonsten kann ich das so machen
 
K

Krennz

Guest
Ich würde es drin lassen. Denn BH weis genau so gut wie Du und ich, dass Schalke 04 ein LG-Urteil kassiert hat, weil sie Tickets gesperrt haben und dem Kläger Schadenersatz zugesprochen wurde.

Das mit den Inhaberpapieren ist spitze. Denn Inhaberschuldverschreibungen berechtigen den Inhaber die geschuldete Leistung nach Vorlage des Papiers einzufordern.
 
A

Aikon

Guest
@Krennz Naja das mit dem LG Urteil und Schalke. Das OLG hat die ganze Sache dann wieder aufgehoben, allerdings wegen formal-juristischen Gründen. Wichtiger finde ich da den Punkt mit den Inhaberpapieren, der in dem Brief ja gut geschildert wird.
 
K

Krennz

Guest
Wir kommen langsam mit dem Thema auf einen neuen Rekord.

Heute sind es schon 93123 aufrufe in diesem Forum. Vlt schafen wir ja die 104000 Aufrufe von Vision Communication.

Wenn jeder, der hier Aufruft, BH (oder anders gesagt, dem Becker mit dem Hau-Mann) die hier aufgezeigten Möglickeiten um die Ohren haut, tut das schon richtig weh. Und wenn dann auch noch jeder seine Mitgliedschaft bei den Vereinen ruhen lässt, oder ganz kündigt, tut das noch weher.

solange man Zahlt hat man Freunde, wenn dann die Not am grössten ist haben einen die Freunde verlassen. Echte Fründe giv et nur in dr Noot.

Ich hofe, dass ihr Das Team hier @ldb, @Aikon und mich @Krennz als echte Freunde betrachtet.

In dem Sinne.

Auf gehts.
 
Ein kurzes Update zu meinem Fall:

Ich habe das Schreiben und die UE an meinen RA übergeben.
Dieser hat BH nun ein Schreiben geschickt, dass sein Mandant - Ich :) - laut dem Urteil I ZR 74/06 des BGH rechtens gehandelt habe.
Weiterhin hat er geschrieben dass sein Mandant deswegen nicht bereit ist 250 Euro zu zahlen, aber eine UE unterzeichnen würde.
Geht BH darauf ein werde ich eine mod. UE unterzeichnen und weiterhin nichts tun.
Wird diese UE nicht anerkannt, ignoriere ich weiteres? Richtig oder falsch?
 
K

Krennz

Guest
Mehr als Richtig.

Aber! Wozu brauchst Du da nen RA?

Wenn du hier aufmerksam alles gelesen hast kannst du Dir selber helfen.
 

ldb

Super-Moderator
Sagen wir es mal so: Auf die "Brutalität" kommt es an. Wenn ich ein Schreiben voll fundierter Fakten sende, sendet BH den üblichen Schrieb zurück. Sendet ein RA das identische Schreiben, kommt da definitiv was anderes zurück.
 
K

Krennz

Guest
Im Endeffekt aber nur heisse Luft.

Ich möchte BH als Fön des Jahres vorschlagen.

Die bekommen von mir definitv im Dezember einen Fön zugeschickt. Als Heissluftproduzent in der Kategorie Fussballtickets.:D:D
 
A

Aikon

Guest
Ein kurzes Update zu meinem Fall:

Ich habe das Schreiben und die UE an meinen RA übergeben.
Dieser hat BH nun ein Schreiben geschickt, dass sein Mandant - Ich :) - laut dem Urteil I ZR 74/06 des BGH rechtens gehandelt habe.
Weiterhin hat er geschrieben dass sein Mandant deswegen nicht bereit ist 250 Euro zu zahlen, aber eine UE unterzeichnen würde.
Geht BH darauf ein werde ich eine mod. UE unterzeichnen und weiterhin nichts tun.
Wird diese UE nicht anerkannt, ignoriere ich weiteres? Richtig oder falsch?

Du wirst wahrscheinlich nun nichts mehr von BH hören. Da muss ich @ldb Recht geben. Wird etwas vom Rechtsanwalt an BH geschickt, hat man meist sofort Ruhe, so war es zumindest in den meisten Fällen hier. Allerdings entstehen mir Kosten, die ich auch vermeiden kann, wenn ich das bisschen betteln von BH aushalten kann.
 
Hallo ihr Experten,

zuerst einmal: toll, was ihr hier leistet. Ich hatte nicht die Zeit mir hier alle 70+x Seiten durchzulesen, zumal ich unter Schock stehend auch vorher erst einmal allgemein recherchieren wollte/musste bezüglich Abmahnungen von "BD" (wie man das hier wohl zu schreiben pflegt) in Zusammenhang mit "BH".
Jedenfalls gehöre ich nun zum Club der Abgemahnten seit heute. Ich habe die mail erst spät abends gelesen und bin seitdem richtig beunruhigt. Es juckt mir in den Fingern aktiv zu werden - ich weiß nur noch nicht in welche Richtung und daher richte ich dieses Hilfe-Gesuch an das Forum; wie man wohl anhand der Uhrzeit hier erkennt, treibt mich dieses Thema schon SEHR um!!
Zur Sache: ja, ich bin schuldig; da suche ich auch gar keine Ausrede. Ich bin schuldig, dass ich "ein paar Euro" Gewinn machen wollte seit ich seit Anfang Sept. recht frisch Mitglied von BD bin. Aber nur deswegen, weil ich seit der Mitgliedschaft nun endlich recht gut an Tickets komme, ich mir aber bei einer einfachen Entfernung von 700km zu Heimspielen von BD incl. Fahrt, Unterkunft, Tickets bei meinen sehr überschaubaren finanziellen Möglichkeiten überhaupt keine Heimspiel-Stadionbesuche leisten kann/könnte, wenn ich diese nicht irgendwie refinanzieren kann. Es mag extrem naiv gewesen sein, zu glauben so einfach damit durchzukommen, aber die finanzielle Zwangslage eines Fußballfans hat mich soweit gebracht. Und wie zumindest ich SICHER weiß, machen das ganze Fan-Clubs genau SO, um ihre Jahres- bzw. Dauerkarten zu finanzieren!
Nun sieht es also so aus, dass nicht nur die Refinanzierung ins Wasser fällt, sondern ich auch noch mit dickem Minus aus der Nummer herausgehen werde.

Das Schreiben von heute:

"Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen „ATGB“ unserer Mandantin, Eintrittskarten von BD über das Internetauktionshaus Ibäh angeboten und veräußert haben. Die ATGB sind auf dem dem Kauf vorangegangenen Reservierungsschreiben vollständig abgedruckt und damit Bestandteil des Ticketvertrages geworden" ... etc., wie es erstmal weitergeht, werdet ihr ja wissen. Das alles ist ja sicher standardisiert!

Weiter:
1. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass 1 Ticket von BD in der Saison 2014/2015 im Rahmen der nachbenannten Auktion über den Ibäh-Account mit dem Anbieternamen xxx auf der Internetplattform Ibäh eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurden:

[im Folgenden anonymisiert und Angebotsbeschreibung vereinfach dargestellt]

1 Ticket Dortmund - Istanbul

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises

[bezahlt habe ich 50, ersteigert wurde es für 200]

Aufgrund dieser Rechtsverletzungen war Ibäh dazu verpflichtet, uns die zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben. Infolgedessen konnte der Anbietername Ihrer Person konkret zugeordnet werden, so dass ein Anscheinsbeweis dafür besteht, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (BGH-Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).


2. Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden:


1 Ticket Dortmund - Hannover, Block XX

1 Ticket Dortmund - Hannover, Block XY

1 Ticket Dortmund - Hannover, Block XX

1 Ticket Dortmund - Hannover, Block XY

2 Tickets Dortmund - Stuttgart

1 Ticket Dortmund - Hamburg

2 Tickets Dortmund - Stuttgart

2 Tickets Dortmund - Stuttgart

2 Tickets Dortmund - Stuttgart

2 von 4 Tickets Dortmund - Stuttgart

2 von 4 Tickets Dortmund - Stuttgart

[bei JEDEM Angebot habe ich extra dazugeschrieben: "Biete 1 Briefumschlag zum Verkauf an, in den ich noch kostenlos ... hineinlege!", sowie "Der Preis der Auktion gilt nur für diesen Briefumschlag! Das beschriebene Ticket gilt als GESCHENKT! Privatversteigerung eines Gegenstandes aus privatem Besitz, der zuvor für den eigenen Bedarf und nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben wurde. Bieten Sie bitte nur dann mit, wenn Sie damit einverstanden sind. Mit einem Gebot stimmen Sie der Stadionordnung zu!"]


Aufgrund der Rechtsverletzungen, die Sie im Rahmen der unter Ziffer II. benannten Ibäh-Auktion begangen haben, hat unsere Mandantschaft gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten und auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach den ATGB. Hierzu im Einzelnen: ...

---> Ich denke, was dann folgt ist ebenfalls standardisiert und euch bekannt!

"Unter Berücksichtigung auch der übrigen unter Ziffer II.2 aufgeführten Rechtsverletzungen erklärt sich unsere Mandantin dazu bereit, ...

Um sämtliche Kostenerstattungsansprüche zu erledigen, wäre unsere Mandantin unter Zugrundelegung des zuletzt benannten Streitwerts mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von nur
800,00 EUR
einverstanden. ...

Die Zahlungsfrist endet am 30.10.2014."


So, das ist natürlich happig und es erscheint hier auch viel mehr an Tickets als tatsächlich verkauft wurden. Man kennt ja diese Spaßbieter bei Ibäh, deswegen (also mit Rückabwicklung der Transaktion) und auf Grund von vorzeitigem Beenden von Auktionen kann man zwei Drittel der BD - Stuttgart und alle BD - Hannover Tickets (die aktuellen Auktionen zu den zwei Tickets laufen noch; s.u.) streichen, da es hier zu keinem Geschäft kam. Was den Rest angeht, bin ich wie gesagt auf Refinanzierung aus gewesen. So blöd das in euren Ohren auch klingen mag, denn bisher scheint es hier ja nur Leute zu geben, die tatsächlich keinen (vorläufigen) Gewinn herausschlagen wollten, sondern nur aus Notsituationen verkauft haben - soweit ich das mitbekommen habe!

Weg vom Nüchternen: wie gesagt bin ich finanziell nicht auf Rosen gebettet, also kann sich jeder vorstellen, dass 800 Euro innerhalb von 10 Tagen in etwas dasselbe bedeuten wie wenn man gleich 8 Millionen verlangen würde: beides habe ich überhaupt nicht!
Daher ist meine Verzweiflung auch enorm und deswegen bin ich hier so ausführlich - also habt bitte Geduld!
Dazu kommt noch, dass ich evtl. damit rechnen muss, dass ich vom Münchner Veranstalter auch noch Post bekomme wegen der hier nicht aufgeführten zwei Tickets München - BD?!? Ich befürchte es zumindest stark, da diese auch noch am rentabelsten waren (für 105 gekauft, für über 330 verkauft).
Insgesamt sind bei allen Transaktionen, abzüglich aller Bearbeitungsgebühren und Versandkosten, 400 € plus hängengeblieben, incl. den Tickets für das München-Spiel. Da Letzteres aber noch nicht mit einbezogen wurde in das, was mir zur Last gelegt wird, neige ich schon fast dazu BH anzuschreiben, ihnen meinen Fall genau zu schildern und vorzuschlagen meinen Gewinn plus einer kleinen Strafe, insgesamt 550 Euro von mir aus, zu zahlen, nur um dieser großen Gesamtsumme aus dem Weg zu gehen (und JA, diese Differenz ist für mich sehr wichtig! Ich könnte meine Miete Anfang nä. Monat nicht mal mehr zahlen ansonsten...) und desweiteren an die Münchner zu schreiben und mich "selbst anzuzeigen" (mit "Selbstanzeigen" hätten die ja vereinsintern Erfahrung *Galgenhumor*) und Ihnen mitzuteilen, dass ich bei BD schon eine UE unterzeichnet habe, ich die Münchner Tickets, wie alle anderen auch, ebenfalls persönlich über BD bezogen habe und ich sowohl versichert habe diese Verkäufe in Zukunft zu unterlassen wie auch bereits eine Strafe gezahlt habe. Und daher doch bitte auch der [bislang unerwähnte] Fall München - Dortmund abgegolten ist!
Oder ist das hirnrissig?
Desweiteren laufen [wie oben erwähnt] noch bis morgen abend die zwei Auktionen zu jeweils einem Dortmund - Hannover Ticket: was mache ich damit? Wenn ich die beende, hat ja trotzdem irgendjemand einen Schaden. Beende ich und biete es dem aktuell Höchstbietenden an, habe ich BD zwei weitere Gründe gegen mich geliefert; beende ich beide Auktionen OHNE die Tickets dem aktuell Höchstbietenden anzubieten, hätten diese "Käufer" wiederum evtl. Ansprüche gegen mich?!? (von dieser "Drohung" schreibt ja zumindest Ibäh immer)

Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung (Privat-, Verkehr- und Berufs-): zieht die in so einem Fall und wäre das noch der gangbarste Weg? Allerdings könnte ich das auch nur machen, wenn ich eine Bestätigung der Kostenübernahme bekäme, denn die Anwaltskosten kann ich mir wiederum aus eigener Tasche auch keinesweg leisten! Soll ich mich erst bei der Versicherung melden und dann sofort einen Anwalt kontaktieren? Die oben genannte Frist drängt ja und mir schwirren wirklich tausend verschiedene widerstreitende Dinge seit heute abend durch den Kopf.

Für eine schnelle und hilfreiche Stellungnahme wäre ich verdammt dankbar. Wenn ihr noch Infos braucht - ich habe zu dieser nachtschlafenen Zeit sicher wichtiges bzw. vielleicht sogar das Wichtigste trotz aller Ausführlichkeit vergessen - fragt mich einfach!

Danke!
Hotte
 
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