Hallo ihr Experten,
zuerst einmal: toll, was ihr hier leistet. Ich hatte nicht die Zeit mir hier alle 70+x Seiten durchzulesen, zumal ich unter Schock stehend auch vorher erst einmal allgemein recherchieren wollte/musste bezüglich Abmahnungen von "BD" (wie man das hier wohl zu schreiben pflegt) in Zusammenhang mit "BH".
Jedenfalls gehöre ich nun zum Club der Abgemahnten seit heute. Ich habe die mail erst spät abends gelesen und bin seitdem richtig beunruhigt. Es juckt mir in den Fingern aktiv zu werden - ich weiß nur noch nicht in welche Richtung und daher richte ich dieses Hilfe-Gesuch an das Forum; wie man wohl anhand der Uhrzeit hier erkennt, treibt mich dieses Thema schon SEHR um!!
Zur Sache: ja, ich bin schuldig; da suche ich auch gar keine Ausrede. Ich bin schuldig, dass ich "ein paar Euro" Gewinn machen wollte seit ich seit Anfang Sept. recht frisch Mitglied von BD bin. Aber nur deswegen, weil ich seit der Mitgliedschaft nun endlich recht gut an Tickets komme, ich mir aber bei einer einfachen Entfernung von 700km zu Heimspielen von BD incl. Fahrt, Unterkunft, Tickets bei meinen sehr überschaubaren finanziellen Möglichkeiten überhaupt keine Heimspiel-Stadionbesuche leisten kann/könnte, wenn ich diese nicht irgendwie refinanzieren kann. Es mag extrem naiv gewesen sein, zu glauben so einfach damit durchzukommen, aber die finanzielle Zwangslage eines Fußballfans hat mich soweit gebracht. Und wie zumindest ich SICHER weiß, machen das ganze Fan-Clubs genau SO, um ihre Jahres- bzw. Dauerkarten zu finanzieren!
Nun sieht es also so aus, dass nicht nur die Refinanzierung ins Wasser fällt, sondern ich auch noch mit dickem Minus aus der Nummer herausgehen werde.
Das Schreiben von heute:
"Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen „ATGB“ unserer Mandantin, Eintrittskarten von BD über das Internetauktionshaus Ibäh angeboten und veräußert haben. Die ATGB sind auf dem dem Kauf vorangegangenen Reservierungsschreiben vollständig abgedruckt und damit Bestandteil des Ticketvertrages geworden" ... etc., wie es erstmal weitergeht, werdet ihr ja wissen. Das alles ist ja sicher standardisiert!
Weiter:
1. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass 1 Ticket von BD in der Saison 2014/2015 im Rahmen der nachbenannten Auktion über den Ibäh-Account mit dem Anbieternamen xxx auf der Internetplattform Ibäh eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurden:
[im Folgenden anonymisiert und Angebotsbeschreibung vereinfach dargestellt]
1 Ticket Dortmund - Istanbul
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
[bezahlt habe ich 50, ersteigert wurde es für 200]
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen war Ibäh dazu verpflichtet, uns die zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben. Infolgedessen konnte der Anbietername Ihrer Person konkret zugeordnet werden, so dass ein Anscheinsbeweis dafür besteht, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (BGH-Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).
2. Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden:
1 Ticket Dortmund - Hannover, Block XX
1 Ticket Dortmund - Hannover, Block XY
1 Ticket Dortmund - Hannover, Block XX
1 Ticket Dortmund - Hannover, Block XY
2 Tickets Dortmund - Stuttgart
1 Ticket Dortmund - Hamburg
2 Tickets Dortmund - Stuttgart
2 Tickets Dortmund - Stuttgart
2 Tickets Dortmund - Stuttgart
2 von 4 Tickets Dortmund - Stuttgart
2 von 4 Tickets Dortmund - Stuttgart
[bei JEDEM Angebot habe ich extra dazugeschrieben: "Biete 1 Briefumschlag zum Verkauf an, in den ich noch kostenlos ... hineinlege!", sowie "Der Preis der Auktion gilt nur für diesen Briefumschlag! Das beschriebene Ticket gilt als GESCHENKT! Privatversteigerung eines Gegenstandes aus privatem Besitz, der zuvor für den eigenen Bedarf und nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben wurde. Bieten Sie bitte nur dann mit, wenn Sie damit einverstanden sind. Mit einem Gebot stimmen Sie der Stadionordnung zu!"]
Aufgrund der Rechtsverletzungen, die Sie im Rahmen der unter Ziffer II. benannten Ibäh-Auktion begangen haben, hat unsere Mandantschaft gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten und auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach den ATGB. Hierzu im Einzelnen: ...
---> Ich denke, was dann folgt ist ebenfalls standardisiert und euch bekannt!
"Unter Berücksichtigung auch der übrigen unter Ziffer II.2 aufgeführten Rechtsverletzungen erklärt sich unsere Mandantin dazu bereit, ...
Um sämtliche Kostenerstattungsansprüche zu erledigen, wäre unsere Mandantin unter Zugrundelegung des zuletzt benannten Streitwerts mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von nur
800,00 EUR
einverstanden. ...
Die Zahlungsfrist endet am 30.10.2014."
So, das ist natürlich happig und es erscheint hier auch viel mehr an Tickets als tatsächlich verkauft wurden. Man kennt ja diese Spaßbieter bei Ibäh, deswegen (also mit Rückabwicklung der Transaktion) und auf Grund von vorzeitigem Beenden von Auktionen kann man zwei Drittel der BD - Stuttgart und alle BD - Hannover Tickets (die aktuellen Auktionen zu den zwei Tickets laufen noch; s.u.) streichen, da es hier zu keinem Geschäft kam. Was den Rest angeht, bin ich wie gesagt auf Refinanzierung aus gewesen. So blöd das in euren Ohren auch klingen mag, denn bisher scheint es hier ja nur Leute zu geben, die tatsächlich keinen (vorläufigen) Gewinn herausschlagen wollten, sondern nur aus Notsituationen verkauft haben - soweit ich das mitbekommen habe!
Weg vom Nüchternen: wie gesagt bin ich finanziell nicht auf Rosen gebettet, also kann sich jeder vorstellen, dass 800 Euro innerhalb von 10 Tagen in etwas dasselbe bedeuten wie wenn man gleich 8 Millionen verlangen würde: beides habe ich überhaupt nicht!
Daher ist meine Verzweiflung auch enorm und deswegen bin ich hier so ausführlich - also habt bitte Geduld!
Dazu kommt noch, dass ich evtl. damit rechnen muss, dass ich vom Münchner Veranstalter auch noch Post bekomme wegen der hier nicht aufgeführten zwei Tickets München - BD?!? Ich befürchte es zumindest stark, da diese auch noch am rentabelsten waren (für 105 gekauft, für über 330 verkauft).
Insgesamt sind bei allen Transaktionen, abzüglich aller Bearbeitungsgebühren und Versandkosten, 400 € plus hängengeblieben, incl. den Tickets für das München-Spiel. Da Letzteres aber noch nicht mit einbezogen wurde in das, was mir zur Last gelegt wird, neige ich schon fast dazu BH anzuschreiben, ihnen meinen Fall genau zu schildern und vorzuschlagen meinen Gewinn plus einer kleinen Strafe, insgesamt 550 Euro von mir aus, zu zahlen, nur um dieser großen Gesamtsumme aus dem Weg zu gehen (und JA, diese Differenz ist für mich sehr wichtig! Ich könnte meine Miete Anfang nä. Monat nicht mal mehr zahlen ansonsten...) und desweiteren an die Münchner zu schreiben und mich "selbst anzuzeigen" (mit "Selbstanzeigen" hätten die ja vereinsintern Erfahrung *Galgenhumor*) und Ihnen mitzuteilen, dass ich bei BD schon eine UE unterzeichnet habe, ich die Münchner Tickets, wie alle anderen auch, ebenfalls persönlich über BD bezogen habe und ich sowohl versichert habe diese Verkäufe in Zukunft zu unterlassen wie auch bereits eine Strafe gezahlt habe. Und daher doch bitte auch der [bislang unerwähnte] Fall München - Dortmund abgegolten ist!
Oder ist das hirnrissig?
Desweiteren laufen [wie oben erwähnt] noch bis morgen abend die zwei Auktionen zu jeweils einem Dortmund - Hannover Ticket: was mache ich damit? Wenn ich die beende, hat ja trotzdem irgendjemand einen Schaden. Beende ich und biete es dem aktuell Höchstbietenden an, habe ich BD zwei weitere Gründe gegen mich geliefert; beende ich beide Auktionen OHNE die Tickets dem aktuell Höchstbietenden anzubieten, hätten diese "Käufer" wiederum evtl. Ansprüche gegen mich?!? (von dieser "Drohung" schreibt ja zumindest Ibäh immer)
Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung (Privat-, Verkehr- und Berufs-): zieht die in so einem Fall und wäre das noch der gangbarste Weg? Allerdings könnte ich das auch nur machen, wenn ich eine Bestätigung der Kostenübernahme bekäme, denn die Anwaltskosten kann ich mir wiederum aus eigener Tasche auch keinesweg leisten! Soll ich mich erst bei der Versicherung melden und dann sofort einen Anwalt kontaktieren? Die oben genannte Frist drängt ja und mir schwirren wirklich tausend verschiedene widerstreitende Dinge seit heute abend durch den Kopf.
Für eine schnelle und hilfreiche Stellungnahme wäre ich verdammt dankbar. Wenn ihr noch Infos braucht - ich habe zu dieser nachtschlafenen Zeit sicher wichtiges bzw. vielleicht sogar das Wichtigste trotz aller Ausführlichkeit vergessen - fragt mich einfach!
Danke!
Hotte