A
Aikon
Guest
Hallo @Hotte !
Auch wenn du nicht alle Seiten hier gelesen hast, wirst du bei deinen Recherchen sicherlich auf das Grundsatzurteil I ZR 74/06 des BGH gestoßen sein. Der BGH hat in diesem Urteil ganz deutlich herausgestellt, dass ich in einer privaten Notsituation mein Ticket straffrei verkaufen darf. Der BGH hat aber auch deutlich gesagt, dass der Schleichbezug verboten ist. Schleichbezug liegt dann vor, wenn ich beim anbietenden Verein Tickets kaufe, dabei jedoch nicht die Absicht habe das jeweilige Spiel selbst besuchen zu wollen, sondern die Tickets lediglich (gewinnbringend) weiterverkaufen möchte und dies dem Verein vorenthalte. Diese Tatsache streitest du ja auch nicht ab.
Dass jeweils Briefumschläge zum Verkauf angeboten wurden, macht die Situation eigentlich nur noch schlimmer und zeigt, dass die ATGB des Vereins umgangen werden sollten. Denn was war der Bestandteil der Auktion? Warum haben die Leute darauf geboten? Wegen des Briefumschlags oder wegen des Tickets? Ein Ticket als sogenannte "kostenlose Zugabe" ist nicht erlaubt.
Es bleiben mir hier eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Entweder kontaktiere ich BH selbst und versuche mich mit ihm z. B. auf eine Ratenzahlung zu einigen oder ich suche einen Rechtsanwalt auf, der mit BH verhandelt. Letzteres ist wohl die sinnvollere Lösung, denn ich muss auch noch eine Unterlassungserklärung abgeben und darf keine Fristen verstreichen lassen. Deine Rechtsschutz-Versicherung wird dir hierbei zu 99,9% keine Deckungszusage geben, da Fälle, die mit urheberrechtlichen Verstößen im Zusammenhang stehen, nicht versichert sind. Solche Fälle können nur explizit durch einen Zuschlag versichert werden, den die meisten Leute jedoch nicht versichert haben.
Leider kann ich hier keine andere Einschätzung geben, da der von dir Beschriebene Fall m. E. nicht von BGH Urteil gedeckt ist.
Du kannst auf die Einschätzungen von @ldb und @Krennz warten, jedoch vermute ich, dass der Tenor in die selbe Richtung gehen wird.
Auch wenn du nicht alle Seiten hier gelesen hast, wirst du bei deinen Recherchen sicherlich auf das Grundsatzurteil I ZR 74/06 des BGH gestoßen sein. Der BGH hat in diesem Urteil ganz deutlich herausgestellt, dass ich in einer privaten Notsituation mein Ticket straffrei verkaufen darf. Der BGH hat aber auch deutlich gesagt, dass der Schleichbezug verboten ist. Schleichbezug liegt dann vor, wenn ich beim anbietenden Verein Tickets kaufe, dabei jedoch nicht die Absicht habe das jeweilige Spiel selbst besuchen zu wollen, sondern die Tickets lediglich (gewinnbringend) weiterverkaufen möchte und dies dem Verein vorenthalte. Diese Tatsache streitest du ja auch nicht ab.
Dass jeweils Briefumschläge zum Verkauf angeboten wurden, macht die Situation eigentlich nur noch schlimmer und zeigt, dass die ATGB des Vereins umgangen werden sollten. Denn was war der Bestandteil der Auktion? Warum haben die Leute darauf geboten? Wegen des Briefumschlags oder wegen des Tickets? Ein Ticket als sogenannte "kostenlose Zugabe" ist nicht erlaubt.
Es bleiben mir hier eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Entweder kontaktiere ich BH selbst und versuche mich mit ihm z. B. auf eine Ratenzahlung zu einigen oder ich suche einen Rechtsanwalt auf, der mit BH verhandelt. Letzteres ist wohl die sinnvollere Lösung, denn ich muss auch noch eine Unterlassungserklärung abgeben und darf keine Fristen verstreichen lassen. Deine Rechtsschutz-Versicherung wird dir hierbei zu 99,9% keine Deckungszusage geben, da Fälle, die mit urheberrechtlichen Verstößen im Zusammenhang stehen, nicht versichert sind. Solche Fälle können nur explizit durch einen Zuschlag versichert werden, den die meisten Leute jedoch nicht versichert haben.
Leider kann ich hier keine andere Einschätzung geben, da der von dir Beschriebene Fall m. E. nicht von BGH Urteil gedeckt ist.
Du kannst auf die Einschätzungen von @ldb und @Krennz warten, jedoch vermute ich, dass der Tenor in die selbe Richtung gehen wird.