Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Das habe ich jetzt mal gemacht. Möchte gerne wissen, welcher Nachweis erbracht wird um die Urheberrechte bzw. Bildrechte zu belegen. Habe auch darauf hingewiesen das damit versucht wird an die persönliche Daten der Verkäufer zu gelangen.

Bin gespannt auf die Erklärung.
 
K

Krennz

Guest
Habe mich auch an Auktionshilfe.info @Big Uhu gewandt und um auskunft gebeten.

Poste da gelegentlich, besonders wegen Markus Roos. (Onlineauktionen)
 
Hab heut die Antwort auf meine versendete modUE und das beigefügte Schreiben erhalten:

Meine abgegebene modUE kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird zurückgewiesen. Zur Erhaltunng einer sozialen Preisstruktur ist es zwingend erforderlich in der UE aufzunehmen, dass es zu unterlassen ist, im Falle einer privaten Weitergabe Tickets zu einem wesentlich höheren Preis anzubieten/zu veräußern.

Im Anhang ist die gleiche UE wie im ersten Brief, die in einer Woche zurückgeschickt werden soll. Hinsichtlich Kostenfrage bzw, Ratenzahlungen steht man telefonisch für Rückfragen innerhalb der gesetzl. Frist zur Verfügung.

Was meint ihr dazu? Schick ich jetzt nochmal eine modUE mit nem Schreiben?
 

ldb

Super-Moderator
Ich Teile BH mit das ich nicht bereit bin weitere Unterlassungsansprüche abzugeben. Eintrittskarten unterliegen nicht der Preisbindung.

Des weiteren zahle ich keinen Cent, es könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.
 
Hallo liebe Foristen!

Auch ich habe heute eine Mail der genannten Anwaltskanzlei bekommen inkl. der Unterlassungserklärung und der Abmahnung.

Folgendes wird mir vorgewurfen:
1. Fall:
- ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion nicht als Sofort-Kauf
- mehr als 15% über Originalpreis
- unautorisierte Nutzung des Vereinslogos

2. Fall:
- ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion nicht als "Sofort-Kauf"
- unautorisierte Nutzung des Vereinslogos

Kosten soll mich der Spaß 420€.

Folgendes ist mir nicht ganz klar:
- Sind die Karten denn jetzt elektronisch für das Spiel gesperrt? Der Käufer hat gemerkt, dass die Auktion gelöscht wurde und hat nachgefragt

- Ich habe die Karten über den Verein bezogen, bei ibah würden Sie aber über den Account eines Familienangehörigen verkauft. Sprich Verkäufer ist nicht Bezieher der Tickets beim BVB

Welche Möglichkeiten habe ich nun und kann ich die modUE nutzen? Im Schreiben steht was von Sperrung des Ticketverkaufs. Wenn der iBayer allerdings nicht der Erwerber der Tickets ist, kann es doch den Ausschluss nur für den ibay geben, oder?

Sorry, wenn ihr die Fragen zum hundertsten mal hört, aber 82 Seiten sind sehr viel und ich bin gerade etwas durch den Wind :(

Danke für eure Hilfe

EDIT: Ich habe jetzt schonmal die modUE wgn. der Nutzung des Logos vorbereitet und wollte ein Schreiben hinzufügen, dass für mich als Anbieter der Karten das ATGB laut Rechtsprechung nicht gültig ist. Schreibe ich dann noch einen Satz dazu, dass ich eine modifizierte Unterlassungserklärung beigefügt habe?

Zu den Kosten wird gar nichts erwähnt. Lässt dieses Schreiben die Frist für die Zahlung einfach außer Kraft treten? Oh mann oh mann oh mann :shock:
 
K

Krennz

Guest
Ich gebe einfach die modUE wie hier gepostet ab, und schreibe BuH an, dass ich die Karten aus einem vom BGH erlaubtem Grund weitergeben musste /durfte,

Geld zahle ich auf keinen Fall und anrufen tue ich schon garnicht.
 
Danke für die schnelle Antwort!

Wie ist das jetzt mit der Tatsache, dass ibayer und Ticket-Erwerber vom BVB nicht die gleiche Person ist. Bezieht sich das BGH darauf oder allgemein, auch wenn es eine Person wäre?

Weiß jemand, ob die Tickets gesperrt sind? Der Käufer hat mal einen Fall bei iBäh geöffnet und per paypal das Geld zurückgefordert usw......Muss mich bei ihm kurzfristig melden.
 
K

Krennz

Guest
Soweit ich weiss gesteht BD selber ein, dass sie keine Handhabe gegen Privatverkäufer haben. Wurde hier auch schon gepostet.

Becker und Haumann sind einfach nur Geldgeil und versuchen mit der Aktion gegen ibäh-User >Kohle zu generieren. Eine Rechtsgrundlage gibt es dafür m.E. nicht.

Der BGH hat ja in seinem Urteil ausdrücklich gesagt, dass er die AGB/ ATGB der Vereine nicht geprüft hat. Wenn einer der Betroffenen jetzt eine Kon trollklage, oder Normenkontrallklage beim BGH einreicht muss sich daer BGH mit den AGB`s bzw ATGb`s der DFL-Vereine befassen. Auf Grund des Preisbindungsverbots der allgemeinen Rechtsprechung und der einschlägigen §§ im GWB kömnnte dabei für die DFL-Vereine eine böse Überraschung zu erwarten sein
 
In meinem Fall würde ich jetzt nochmal meine modUE hinschicken, in der ich mich verpflichte keine urheberrechtlich geschützten Bilder zu verwenden. Dann würde ich in einem zusätzlichen Schreiben auf das vorhandene Preisbindungsverbot hinweisen. Da ich in einem Fall selber gemachte Fotos vom Stadion verwendet hab würde ich die angesetzten 800€ als unangemessen hoch einstufen. Und sagen dass ich weiterhin an einer aussergerichtl. Abschluss der Angelegenheit interessiert bin.

Gibt es weitere genaue Textpassagen zwecks Preisbindungsverbot ???
 
K

Krennz

Guest
@ulli13 das mit der aussergerichtlichen Einigung schreibe ich auf keinen Fall. Das klingt wie ein Schuldanerkenntnis und kann gewaltig nach hinten losgehen.

Ich schicke eine modUE, schildere meinen Fall, warum weshalb wieso ich Karten weiterverkaufen musste und weise auf die verbotene Preisbindung hin. Und gut ist.

Danach halte ich die Füsse still, ausser es käme ein Mahnbescheid.

B&H hat nach Einschätzung einiger hochrangiger Vertreter des Rechtsystems vor Gericht keine Chance.
 
In Folge des ersten Briefes mit der Abmahnung hatte ich eine modUE verschickt und in einem Schreiben erklärt warum ich die Karten verkauft habe. Diese modUE und das Schreiben hatte ich hier auch gepostet. Jetzt schicke ich also nochmal das gleiche hin?!
Und ein Schadensersatz wg. der Stadionbilder? Muss ich da nicht noch was dazu Schreiben, da sich meine modUE nur darauf bezieht.
 
Meine Anfrage an ibäh wurde gestern wie folgt beantwortet:

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie möchten wissen, warum wir Ihr Angebot mit der Artikelnummer im Rahmen des iBäh VeRI-Programms entfernt haben. Sie haben das Bild selbst aufgenommen und fragen, ob diese Meldung bei uns nicht ordentlich geprüft wurde. Ihre Verärgerung kann ich gut verstehen. Ich schätze es, dass Sie sich dazu entschlossen haben, ibäh als Verkäufer zu nutzen und möchte Ihnen gern weiterhelfen.

Gerne gebe ich Ihnen dazu weitere Informationen wie folgt:

1) Warum wurde das Angebot beendet?
2) Wurde die Meldung des Rechteinhabers von iBäh nicht überprüft?
3) Was kann ich jetzt tun?

1) Warum wurde das Angebot beendet?

Bitte beachten Sie, dass wir verpflichtet sind, Angebote zu entfernen, wenn Rechteinhaber uns gegenüber versichern, dass diese Angebote Ihre Rechte verletzen. Andernfalls sind wir selbst eventuellen Haftungsansprüchen ausgesetzt.


Ihr Artikel wurde entfernt, weil die Dortmund als Rechteinhaber versicherte, dass Sie dessen Bild ohne seine Einwilligung verwendet haben.



2) Wurde die Meldung des Rechteinhabers von uns nicht überprüft?

Wir haben selbstverständlich die Meldung geprüft. Wir konnten die Rechteverletzung bezüglich Ihres eingestellten Bildes aber nicht beurteilen. Bitte verstehen Sie, dass wir nicht die gleichen Produktkenntnisse wie der Rechteinhaber haben.

Da uns die Rechteverletzung eidesstattlich versichert wurde, haben wir uns dazu entschlossen, das Angebot zu beenden, um uns nicht selbst haftbar zu machen.

3) Was kann ich jetzt tun?

Da Sie der Meinung sind, dass Ihr Angebot keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte verletzt, wenden Sie sich bitte unter der folgenden E-Mail Adresse direkt an den Rechteinhaber:

besagte Kanzlei

Sollte uns der Rechteinhaber persönlich bestätigen, dass es sich um eine Fehlmeldung handelt, werden wir den Verstoß bei Ihrem Mitgliedskonto wieder rückgängig machen.


Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Marken- Urheber- und gewerbliche Schutzrechte haben, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Rechtsberatung zu wenden.

Wenn ich Ihnen helfen konnte, freue ich mich.

Ich bitte um Ihr Verständnis für unser Vorgehen und wünsche Ihnen für die Zukunft viel Erfolg beim Handel bei uns und einen schönen Tag.





Die machen es sich sehr einfach. Somit kann im Prinzip jeder recht einfach an die Daten der Verkäufer gelangen.
Neuste Masche eine Gruppierung die sich "Gruppe gegen Ticketmissbrauch" nennt, ist neuerdings die Drohung das der Verlauf der Verkäufe an die Steuerfahndung übergeben werden soll und eine Meldung an besagte Kanzlei geht. Die spinne langsam alle.
 

ldb

Super-Moderator
@alpha1408: Die Eintrittskarten werden nicht gesperrt, warum auch? BD hat Geld für die Karten bekommen, folglich müssen sie auch gültig sein und der Zutritt zum Stadion muss erfolgen.

Ausserdem wurden die Karten von einem Account verkauft der nicht dem Ticketkäufer gehört. Man kann also davon ausgehen das der Ticketkäufer (der ja direkt bei BD gekauft hat) seine Karten privat veräußert hat (nämlich an den ebay Accountinhaber). Dieser ist nicht mehr an die ATGB gebunden da der Ticketkäufer sie nicht wirksam weiter vereinbart hat.

Kurz und knapp zu deinem Fall: Ich (als ebay Account Inhaber und Empfänger sende eine modUE für das Logo. Des Weiteren verweise ich darauf das ich die Karten nicht direkt vom Verein, sondern von einer Privatperson gekauft habe und diese die ATGB nicht mit mir wirksam vereinbart hat. Folglich bin ich auch nicht an die ATGB gebunden.

Auskünfte wie: Genaue Platzangabe der Karten, Daten des Ticketkäufers bei BD, usw. gebe ich natürlich nicht ab. Bin ich auch nicht zu verpflichtet. Das ist dann Sache von BH.

Die Ticketsperre droht dir nicht, denn nur der abgemahnte selbst kann gesperrt werden.


Kannst dich auch gerne per PN bei mir melden, dann kannst du mal genauer erzählen.
 
Hallo zusammen ich hoffe es kann mir einer Helfen :D

Habe gestern bei Ebay karten für ein BVB Spiel eingestellt als sofort kauf! Dazu habe ich den Stadionplan also Foto eingestellt. Eins vorweg ich habe die Karten nach ca. 4 Stunden wieder herausgenommen,sie wurden also nicht verkauft. Heute morgen bekam ich plötzlich eine Email das ich gegen Urheberrechte verstoßen hätte und mein Angebot gelöscht wurde :shock: Als Ansprechpartner wurde mir die Kanzlei Becker u. Haumann genannt. Tja und so bin ich dann dank google hier gelandet :D Als erstes lese ich hier was von 800€ :shock: und bin total erschrocken. Deshalb meine Frage,was soll ich jetzt machen? Und was ist genau modUE ??
Ich hoffe es kann mir einer helfen,das wäre klasse! Vielen Dank schon mal im Voraus :D
 
@krennz und ldb:

In Folge des ersten Briefes mit der Abmahnung hatte ich eine modUE verschickt und in einem Schreiben erklärt warum ich die Karten verkauft habe. Diese modUE und das Schreiben hatte ich hier auch gepostet. Jetzt schicke ich also nochmal das gleiche hin?!
Und ein Schadensersatz wg. der Stadionbilder? Muss ich da nicht noch was dazu Schreiben, da sich meine modUE nur darauf bezieht.
 
K

Krennz

Guest
@ulli13

Ich an Deiner Stelle würde mich ganz still verhalten und nichts mehr unternehmen.

@Basti85

Erst mal abwarten ob was von B&H per Post kommt.

Wenn Du unten auf den roten Link in meinem Post klickst kommst du zur modUE (modifizierte Unterlassungserklärung)
 
Hi zusammen,

Erstmal Top fuer alles was hier schon steht! In meinem Fall sieht das jedoch nochmal etwas anders aus:
Ich habe zum ersten mal 2 Tickets (selbst bei BD gekauft- seit kurzem Mitglied ) auf ibää Kleinanzeigen eingestellt für Betrag >15% als Verhandlungsbasis ! Nicht mit der Absicht einer gewinnerzielung sondern einfach als geschaetzter Marktwert wie bei viagogo! Ich selbst wohne über 400 km entfernt u kann aus beruflichen gründen vermutlich nicht hinfahren!

Dann heute der Anruf des BVB dass man das nicht gerne sehe u dass man dies an die Anwaltskanzlei übergebe! Das Angebot hab ich gelöscht, Tickets sind noch vorhanden u bleiben jetzt auch in meinem Besitz. Wusste ehrlich nix davon dass ich mich unter Umständen rechtswidrig verhalten habe!
Logo oder Bilder vom Stadion hab ich nicht hochgeladen!

Was kann mir jetzt blühen?
 

ldb

Super-Moderator
Bodo schrieb:
Hi zusammen,

Erstmal Top fuer alles was hier schon steht! In meinem Fall sieht das jedoch nochmal etwas anders aus:
Ich habe zum ersten mal 2 Tickets (selbst bei BD gekauft- seit kurzem Mitglied ) auf ibää Kleinanzeigen eingestellt für Betrag >15% als Verhandlungsbasis ! Nicht mit der Absicht einer gewinnerzielung sondern einfach als geschaetzter Marktwert wie bei viagogo! Ich selbst wohne über 400 km entfernt u kann aus beruflichen gründen vermutlich nicht hinfahren!

Dann heute der Anruf des BVB dass man das nicht gerne sehe u dass man dies an die Anwaltskanzlei übergebe! Das Angebot hab ich gelöscht, Tickets sind noch vorhanden u bleiben jetzt auch in meinem Besitz. Wusste ehrlich nix davon dass ich mich unter Umständen rechtswidrig verhalten habe!
Logo oder Bilder vom Stadion hab ich nicht hochgeladen!

Was kann mir jetzt blühen?

Wahrscheinlich war das nur Pferde scheu machen. Glaube nicht das von BH etwas kommt.
Hast ein Foto der Karten eingestellt wo die genauen Plätze zu sehen sind, oder wie kommen die gleich auf dich?

Wenn ich keine Urheberrechte verletzt habe, kann mir nichts passieren. Ich bin durch das BGH Urteil geschützt, das heißt ich darf in Ausnahmefällen, darunter fallen auch berufliche Verhinderungen, die Eintrittskarte verkaufen. Eine Preisbindungspflicht gibt es bei Eintrittskarten nicht.

In der Kleinanzeige stand dann ein Preis XXX € VHB? Oder stand dort nur VHB ohne eine Preisangabe? Das wäre sehr wichtig zu wissen!
 
K

Krennz

Guest
Ich werde wahrscheinlich einen Brief von B&H bekommen, indem sie mich auffordern eine Unter5lasungserklärung abzugegben und einen Betrag X als schadenersatz und Anwaltskosten haben wollen.

Kann ich knicken.

Der BGH hat ausdrücklich Privatverkäufe zugelassen.

Das BD das nicht gerne sieht ist deren Sache. Dagegen rechtlich vorgehen scheint in den Augen meiner Berater und meinen Augen unmöglich. Hat BD ja auch in einem Schreiben an einen User hier zugegeben.

Die inzige Handhabe ist gegen die Verwendungvon urheberrechtlich geschütztem Material vorzugehen, dass ich ind dem Fall nicht verwendet habe.
 
@ldb: ich hoffe das erst Garnichts von BH kommt, jedoch weiß man ja nie :) die wollen halt Geld verdienen und sicherlich zahlen viele direkt in der Hoffnung die Sache wäre damit erledigt! aber ich habe mich (zumindest meiner Ansicht nach) nicht wirklich strafbar gemacht, die Karten sind nach wie vor in meinem Besitz.
in der Kleinanzeige stand XXX € VB! Auch das heißt das erst ein Vertrag/Verkauf zu Stande kommt sofern ich zustimme, hab ich aber nicht!

Falls nun aber doch ein Schreiben von BH kommt, was soll ich am besten tun?
Danke vorab für die Info!!!
 

ldb

Super-Moderator
Bodo schrieb:
@ldb: ich hoffe das erst Garnichts von BH kommt, jedoch weiß man ja nie :) die wollen halt Geld verdienen und sicherlich zahlen viele direkt in der Hoffnung die Sache wäre damit erledigt! aber ich habe mich (zumindest meiner Ansicht nach) nicht wirklich strafbar gemacht, die Karten sind nach wie vor in meinem Besitz.
in der Kleinanzeige stand XXX € VB! Auch das heißt das erst ein Vertrag/Verkauf zu Stande kommt sofern ich zustimme, hab ich aber nicht!

Falls nun aber doch ein Schreiben von BH kommt, was soll ich am besten tun?
Danke vorab für die Info!!!

Strafbar ist der falsche Ausdruck ;-) Du meinst einen Verstoß gegen das Urheber- bzw. Wettbewerbsrecht. Wenn du aber sagst das du keine Bilder verwendet hast, dann wird nichts wegen einer Urheberrechtsverletzung kommen. Einfach abwarten, es kann auch sein das sie dich einfach nur "Verwarnen" wollten. Wenn die Anzeige gelöscht ist und sie die nicht ausgedruckt haben, haben sie sowieso nichts in der Hand. Einfach abwarten und mal schauen was kommt.
 
K

Krennz

Guest
Gegen das Wettbewerbsrechjt verstösst BD mit seinen 15% Deckelung der Preise.

(GWB/ Gesetz gegen Wettbewerbs-Beschränkungen)
 
Ich finds auch krass, dass man Mitglieder (ob sie jetzt was falsch gemacht haben oder nicht) direkt mit Anwalt droht und Schadenersatzforderungen stellt. Mal dahingestellt es macht jemand wirklich unabsichtlich bzw. aus Unwissenheit. Aber okay, die schwarzen Schaafe bekommt man wohl anderweitig nicht raus....

Naja, ich bin froh über Eure Unterstützung und Hilfestellung! Ich gehe einfach mal davon aus dass ich mit keinen Konsequenzen rechnen muss, uns siehe da, ich habe nun doch kurzfristig Urlaub bekommen und kann selbst zum Spiel fahren...hätte man sich den quatsch auch einfach sparen können! (sofern die Tickets jetzt nicht gesperrt sind) ;-)
 

ldb

Super-Moderator
Keine Sorge, Eintrittskarten sind nicht gesperrt. Zum Rest kann man einfach nur sagen: €cht€ Li€b€.
 
Bin neu hier weil ich die Tage wohl Post von BH bekommen werde

Ich wollte diese Woche Karten gegen Bayern bestellen als meine Mitglieds.Nr. nicht mehr bekannt war fragte ich beim BVB nach was der Grund ist, denn kam folgende Email zurück:

Sehr geehrter Herr XXXXX!
Leider mussten wir feststellen, dass Sie unter dem ebay Namen XXXXX Ihre Karten mehrfach für Spiele von Borussia Dortmund angeboten haben.
Dieses widerspricht den ATGB von Borussia Dortmund.
Aus diesem Grund sind Sie bis zum 27.02.2015 von jeglichen Ticketkäufen gesperrt.
Sie sollten dazu auch schon ein Schreiben der Anwaltskanzlei Becker & Haumann erhalten haben.


1. Ein Schreiben habe ich alllerdings noch nicht erhalten wird wohl die Tage kommen
2. Ebay Auktion wurde nicht beendet, bzw. gespeert von Ebay Plätze konnte man nicht erkennen das habe ich unkenntlich gemacht.
3. Woher haben die meine Adresse?? Hat mich der Käufer angeschi....
4. Ist das 100 pro Sicher das die Karten nicht gesperrt werden????Jemand Erfahrungen damit??

Sorry für meine ganzen Fragen

Wie soll ich mich denn verhalten, ich habe 4 Karten in den letzten 18 Monaten verkauft, weil öfters mal jemand aus unsere Truppe abspringt.
 
K

Krennz

Guest
Ich darf Karten privat verkaufen, das sagt auch der BGH.

BD will grundsäzlich jeden Kartenverkauf über <Internet unterbinden.

Dabei vergessen sie, dass sie eine Schadenminderungspflicht haben. Das heisst, dass der Käufer von Karten nicht auf den Karten sitzenbleiben darf wenn er sie nicht selber nutzen kann.
 
Sorry für mein Nachgefrage das heißt also ich soll die von Ihnen eingestellte modUE zurück schicken wenn ich ein schreiben bekomme und abwarten was passiert einmal per Mail einmal per Einschreiben + ein Begleitschreiben, richtig?

Und weitere Kosten habe ich nicht zu befürchten kenne mich mit dem ganzen Rechtskram nicht aus deswegen meine vielleicht auch unsinnigen fragen.
 

ldb

Super-Moderator
In den ganzen "Rechtskram" wirst du dich jetzt ein bisschen einlesen müssen. Das ist nicht mal eben nebenher getan. Du musst wissen was du da letztendlich unterschreibst.

Wenn keine Auktion beendet wurde und die Plätze nicht sichtbar waren, dann kann es ja eigentlich nur der Käufer gewesen sein der dich angeschwärzt hat. Aber die würde ich erstmal nicht anschreiben, denn beweisen kannst du damit sowieso nichts, ändern ebenso nicht. Dortmund hat es bis jetzt spitz bekommen und dich gesperrt. Ist blöd gelaufen, man kann sich dagegen auch nicht wehren (denn sie können sich aussuchen mit wem sie einen Kaufvertrag eingehen).
Was richtig ärgerlich wäre: Wenn du eine Dauerkarte hast, ist sie weg. Denn gesperrte Kunden können auch ihre Dauerkarte(n) nicht verlängern.

Bezüglich modUE und dem ganzen Papierkrieg: Warte ab bis eine Abmahnung kommt, dann siehst du was dir vorgeworfen wird. Vorher würde ich absolut gar nichts machen, außer mir dieses Forum von oben bis unten durchlesen.

Die Abmahnung erhält übrigens der jenige der Inhaber des ebay Account ist.
 
So nun folgendes per Mail bekommen, nachdem ich nochmal eine ModUE rausgeschickt habe:


"in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz und teilen nach Rücksprache mit unserer Mandantin informatorisch mit, dass Ihre Familie mit sofortiger Wirkung von der Möglichkeit eines weiteren Ticketerwerbs ausgeschlossen wurde. Es ist somit nicht mehr möglich, Tageskarten bzw. Dauerkarten für Veranstaltungen unserer Mandantin zu erwerben bzw. auf Dritte zu übertragen."

BH tritt ganz schön aufs Tempo... und ist ein Ausschluss überhaupt rechtens?

Edit: habe nun geantwortet, dass ich den Ausschluss vorallem unter der Tatsache, dass keine Erklärung abgegeben worden ist so nicht akzeptieren werde und sie sich mal lieber das BGH Urteil durchlesen möchten.
 
@ldb u. krennz

Nochmal zu meinem Fall:
Ich würde nochmal die gleiche modUE wie beim ersten Mal (bezüglich der Fotos aus dem Stadioninneren) hinschicken und ein etwas geändertes Schreiben, in dem ich nochmal erzähle wieso, weshalb u warum ich die Karten für diese Spiele verkaufen musste.
Hier mal ein Auszug:
"Die in ihrem Schreiben aufgeführten privaten Ticketverkäufe, musste ich vornehmen, da ich teilweise aus beruflichen bzw. privaten Gründen verhindert war. Die Karten hatte ich jeweils für mich gekauft, um mit meiner Freundin und Familienmitgliedern die jeweiligen Spiele zu besuchen. Doch bei den betreffenden Spielen war ich als Fahrer und meistens auch noch ein oder zwei Mitfahrende, teilweise aus beruflichen oder privaten Gründen, verhindert. Da wir auch ca. 600 km von Dortmund entfernt wohnen, möchte man dann schon gern gemeinsam zum Spiel fahren. Laut dem BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 ist es nicht verboten, aus privaten oder beruflichen Gründen, Eintrittskarten weiterzuverkaufen. Eine Preisbindung auf Eintrittskarten gibt es in Deutschland ebenfalls nicht. In Textziffer 40 dieses BGH-Urteils heißt es : „Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft.(vgl. Weller, NJW 2005, 934)“ Somit wäre auch, die mir vorgeworfene Rechtsverletzung, dass ich die Karten mit mehr als 15% über Originalpreis verkauft habe, hinfällig.
Aus diesem Grund ist der geforderte Schadensersatz i.H.v. 800 €, den ich mit Unterzeichnung ihrer Unterlassungserklärung zahlen soll, meines Erachtens unangemessen.
Um diese Angelegenheit zügig abzuschließen erwarte ich in Kürze eine Antwort auf dieses Schreiben.

wie siehts aus...
 
Oben