Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
@Ulli, halt einfach die Füsse still. B&H hat kein Interesse an langen Diskussionen, die empfehlen BD sowieso Dich für ein Jahr zu sperren. Ob Du nun ganze Litaneien schreibst oder nichts tust.

Wenn die könnten würden pro Spiel etwa 150000 bis 200000 Karten weggehen.
 
K

Krennz

Guest
WEnn Du denen den kleinen Finger reichst haben die Dich bald ganz am Wickel und das könnte Teuer werden.

Erfahrungsgemäss reicht eine modUE und ein Erklärungsschreiben vollkommen aus. Die handeln sowieso immer nur nach 08/15 und Einheitsbrei.

Dortmund will mit aller Gewalt verkäufe über Internet verhindern. Ohne Rücksicht auf die berechtigten Belange privater Verkäufer, denen das Herz blutet, wenn sie ihre Karten aus Verhinderungsgründen weitergeben müssen.
 
Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Aktenzeichen: Xxxxxxxxxxxxxxxxx
verpflichtet sich hiermit gegenüber der
- nachfolgend Schuldner genannt -
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs- GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund,
- nachfolgend Gläubigerin genannt -
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen - z.B. viagogo, seatwave - um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/ werden) und den Sitzplan des SIGNAL IDUNA PARKS ohne vertragliche oder gesetzliche Berechtigung zu verwenden;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.bvb.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;1
4. einen Betrag i.H.v. 210,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das Konto der BECKER HAUMANN PartG, Kontonummer: 44939467, Bankleitzahl: 44010046 (Postbank Dortmund), mit dem Verwendungszweck „Aktenzeichen/Nachname“ zu zahlen.

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-
Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-
Kauf“ angeboten
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung
des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS

Heute bekam ich diese Email. Wie soll ich da jetzt vorgehen? Vielen Dank für die Hilfe :)
 
K

Krennz

Guest
Hallo @Basti85

Ich gebe nur eine modUE (unten in meiner Signatur) wegen des Sitzplanes ab und schreibe B&H zusatzlich, dass ich die Auktion selber abgebrochen habe und zwar bevor ebay mir den Abbruch mitgeteilt hat, da ich überraschend Frei bekommen habe und sie daher selbst nutzen konnte.

Oder @ldb, hast Du andere Erkentnisse?
 
Hallo Zusammen,

auch ich wurde nun von einem Brief getroffen.

Vorgeworfen wird

-Die ATGB wurden nicht abgebildet
-Der Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis

Gefordert wird

-Unterlassungserklärung
-100€


Wenn ich das richtig verstanden habe verweise ich auf BGH und sage sonst nichts, richtig ?

Weitere Frage:

Der Brief ging bei einer alten Adresse (meinen Eltern) ein, natürlich nicht als Einschreiben.
Dürfen BH Fristen setzen, ohne sicherzugehen, dass der Brief empfangen wird ?
 

ldb

Super-Moderator
So würde ich es auch machen.

Zum anderen Fall, das mal eben eine ganze Familie vom Erwerb der Karten ausgeschlossen wird, würde ich mittels Kontrollklage der Atgb kontern. Wenn ich gesperrt werde und mein Cousin mit gleichem Nachnamen und in der gleichen Großstadt wohnen auch, was hat mein Cousin dann damit zu tun? Der verliert dann vielleicht sogar noch seine Dauerkarte? Ganz ehrlich? Die handeln nach Gutdünken und ohne Rücksicht auf Verluste. Ich persönlich würde nur eines tun: Klage einreichen, und zwar umgehend. Da würde ich mich auch nicht damit zufrieden geben das ich wieder freigeschaltet werde. Das machen die übrigens sehr schnell sobald man mit einem Rechtsanwalt um die Ecke kommt, siehe hier: http://www.reviersport.de/159779---bvb- ... count.html

Wenn ich die Möglichkeit habe ein Mandat zu erteilen um wirklich ganz sicher zu gehen was ich in Zukunft mit einer Karte machen darf, und was nicht. Deckung der Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt. Wohl bekommts, BH
 

ldb

Super-Moderator
08-15 schrieb:
Hallo Zusammen,

auch ich wurde nun von einem Brief getroffen.

Vorgeworfen wird

-Die ATGB wurden nicht abgebildet
-Der Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis

Gefordert wird

-Unterlassungserklärung
-100€


Wenn ich das richtig verstanden habe verweise ich auf BGH und sage sonst nichts, richtig ?

Weitere Frage:

Der Brief ging bei einer alten Adresse (meinen Eltern) ein, natürlich nicht als Einschreiben.
Dürfen BH Fristen setzen, ohne sicherzugehen, dass der Brief empfangen wird ?

Es genügt sogar schon wenn eine Abmahnung nur per Mail zugestellt wird. Einschreiben muss auch nicht sein. Es gilt als zugestellt wenn es auf der Postausgangsliste steht.

Wie oft hast du Karten verkauft? Bist du Mitglied oder DK Inhaber?
 
K

Krennz

Guest
Da brauchen wir nähere Angaben um die Sache bewerten zu können.

wie gesagt, wir machen hier keine Rechtsberatung, wir sagen nur wie wir es machen, wenn..............
 
Habe 4 Tickets zum Sofortkauf angeboten, da unsere Gruppe verhindert ist.
Habe schoneinmal Tickets aus Zeitgründen verkauft, aber in dem Brief ist nur von diesem Fall die Rede.

Ich muss korrigieren: Es werden 210€ von mir gefordert.
Wie sollte ich vorgehen ?
Meinen Fall schildern oder einfach auf BGH verweisen und verweigern ?

Vielen Dank im vorraus !
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich keine urheberrechtlich geschützten Inhalte verwendet habe reicht es B&H meinen Grund unter Hinweis auf das BGH-Urteil mitzuteilen.

Nur wird das B&H nicht davon abhalten BD mitzuteilen, Dich vom Kartenkauf für die Zukunft auszuschliessen.
 
Hallo,

ich habe heute eine Mail von Ebay bekommen. Nun haben becker und haumann meine Daten durch das VeRI Programm erhalten und mich erwartet wohl eine Abmahnung. Kann ich im Vorfeld bereits irgendwas tun bzw. wäre eine ModUE schon jetzt von Vorteil?

Schuldig habe ich mich der Abschnitte 6 (1, 2, 3,) und 7 (6) der ATGB des BVB gemacht.

http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB


Insbesondere Folgender Abschnitt macht mir Sorgen:

6. (4) Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote, Pflichten oder sonstiger Verstöße gegen diese ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Ferner ist der Mehrerlös aus Weiterveräußerungen an den Veranstalter auszukehren.

Sollte das der Fall sein wird mich der Käufer wohl auch noch wegen Betrugs anzeigen...
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf das Geld welches ich für die Tickets bezahlt habe?
Und noch viel Schlimmer, in 6. (5) ist von Stadionverbot die Rede...

Danke schonmal!
 
mich triffts jetzt wohl leider auch... hab 2 tickets für ein champions league spiel verkauft. das ganze bei ebay startgebot 1€ ohne angabe der agb und ohne jegliche bilder. jedoch bin ich einem testkäufer zum opfer gefallen. jedenfalls hat er mir gesagt dass angeblich der verein kopien der karten will und er wird sie wohl auch rausrücken und er hat mich auf die agb hingewiesen...

verkauft habe ich über das ebay konto eines familienmitgliedes aber die bezahlung und versendung ist jedoch über mein paypal konto gelaufen. könnte ich behaupten dass das familienmitglied die karten von mir geschenkt bekommen hat, dann aber verhindert war und die karten bei ebay eingestellt hat und mein paypal konto genutzt hat da es selber keines hat?

soweit ich weiss ist nach Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06 der private verkauf ja nur gestattet wenn ich nicht selbst die tickets vom verein erhalten und bei ebay eingstellt habe. ist das so richtig? rechtens ist es aus gesetzlicher sicht nur wenn ich als kaufendes mitglied an einen dritten privat verkaufe und dieser dann bei ebay einstellt oder?

vielen dank schonmal im vorraus, hoffentlich komm ich da nochmal gut raus. mach sowas eigentlich nicht aber hab die karten kurz vor knapp erhalten und wollte auch nicht drauf sitzen bleiben.


mfg
 
K

Krennz

Guest
Komm erst mal etwas runter, es wird nicht so heiss gegessen wie gekocht.

Warte erst mal ab, wass B&H Dir vorwirft.

Der BGH hat ja gesagt, dass reine Privatverkäufer vor Regressforderungen schützt
 
ok also das heisst ich kann von diesem urteil gebrauch machen, auch wenn ich die tickets erst vom verein gekauft habe mit meinem namen auf den tickets stehend und bei ebay da verhinderung versteigert habe.
 
wie viel zeit vergeht erfahrungsgemäß zwischen vergehen und post von bvb und /oder B&H?


Anwälte welcher Fachrichtung ziehe ich am besten zu Rate?
 
K

Krennz

Guest
@daniel, grundsätzlich ja.

@kawala, es vergehen bis zu 4 Wochen in einigen Fällen sogar 3 Monate. Anwälte für Vertragsrecht. Wobei zu beachten ist, dass es in Deutschland ein Preisbindungsverbot gibt und m.E. der § 6 gegen dieses Verbot verstösst und somit unwirksam ist.

Endgültige Gewissheit gibt aber erst eine Kontrollklage.
 

ldb

Super-Moderator
08-15 schrieb:
Habe 4 Tickets zum Sofortkauf angeboten, da unsere Gruppe verhindert ist.
Habe schoneinmal Tickets aus Zeitgründen verkauft, aber in dem Brief ist nur von diesem Fall die Rede.

Ich muss korrigieren: Es werden 210€ von mir gefordert.
Wie sollte ich vorgehen ?
Meinen Fall schildern oder einfach auf BGH verweisen und verweigern ?

Vielen Dank im vorraus !

Ich schildere meinen Fall und verweise auf das BGH Urteil. Ich teile BH mit das ich bei weiterem Schriftverkehr meinen RA mit einem Mandat ausrüsten werden. Da ist dann eigentlich auch Ende: Keine Urheberrechtsverletzung = kein Schadenersatz für BH.

Die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreibe ich auf gar keinen Fall! Ich fertige in diesem Fall auch keine eigene mod. UE an!

Karte aus Zeitgründen verkaufen und dann auch nur einmalig? Das ist aus meiner Sicht aber mal sowas von durch das BGH Urteil gedeckt..
 

ldb

Super-Moderator
kawala schrieb:
Hallo,

ich habe heute eine Mail von Ebay bekommen. Nun haben becker und haumann meine Daten durch das VeRI Programm erhalten und mich erwartet wohl eine Abmahnung. Kann ich im Vorfeld bereits irgendwas tun bzw. wäre eine ModUE schon jetzt von Vorteil?

Schuldig habe ich mich der Abschnitte 6 (1, 2, 3,) und 7 (6) der ATGB des BVB gemacht.

http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB


Insbesondere Folgender Abschnitt macht mir Sorgen:

6. (4) Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote, Pflichten oder sonstiger Verstöße gegen diese ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Ferner ist der Mehrerlös aus Weiterveräußerungen an den Veranstalter auszukehren.

Sollte das der Fall sein wird mich der Käufer wohl auch noch wegen Betrugs anzeigen...
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf das Geld welches ich für die Tickets bezahlt habe?
Und noch viel Schlimmer, in 6. (5) ist von Stadionverbot die Rede...

Danke schonmal!

Ich bleibe erstmal ganz entspannt. Eintrittskarten werden bei BD nicht gesperrt. Der Käufer wird zwar mitgeteilt bekommen das die Transaktion beendet wurde, ich würde allerdings nicht die Pferde scheu machen. Er hat gültige Karten. Die Gefahr das bei gesperrten Tickets jemand BD verklagt ist zu groß, zumal es diesen Fall schon mal gab (nicht BD, sondern S04). Fazit: Karten dürfen nicht gesperrt werden.

Zu dem Rest:
Hau mal ein paar Eckdaten raus. Wie oft vorher Karten verkauft? Wie viele waren es dieses mal? Hast du Logo/Stadionplan/selbst gemachte Fotos verwendet? Woher stammen die Karten? Hotline über BD? Onlineshop? Geschenkt bekommen? Selbst von Privat gekauft?

Diese Infos sind unabdingbar.

Stadionverbot? Lächerlich. Wenn überhaupt können sie nur ein Hausverbot für das Dortmunder Stadion aussprechen, und das wird schon schwierig genug bzw. ich habe noch nie von so einem Fall gehört. Blanke Drohungen. Ein Bundesweites Stadionverbot kann nur bei Strafverfahren im Rahmen von BD Spielen verhängt werden.
 

ldb

Super-Moderator
daniel876 schrieb:
mich triffts jetzt wohl leider auch... hab 2 tickets für ein champions league spiel verkauft. das ganze bei ebay startgebot 1€ ohne angabe der agb und ohne jegliche bilder. jedoch bin ich einem testkäufer zum opfer gefallen. jedenfalls hat er mir gesagt dass angeblich der verein kopien der karten will und er wird sie wohl auch rausrücken und er hat mich auf die agb hingewiesen...

verkauft habe ich über das ebay konto eines familienmitgliedes aber die bezahlung und versendung ist jedoch über mein paypal konto gelaufen. könnte ich behaupten dass das familienmitglied die karten von mir geschenkt bekommen hat, dann aber verhindert war und die karten bei ebay eingestellt hat und mein paypal konto genutzt hat da es selber keines hat?

soweit ich weiss ist nach Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06 der private verkauf ja nur gestattet wenn ich nicht selbst die tickets vom verein erhalten und bei ebay eingstellt habe. ist das so richtig? rechtens ist es aus gesetzlicher sicht nur wenn ich als kaufendes mitglied an einen dritten privat verkaufe und dieser dann bei ebay einstellt oder?

vielen dank schonmal im vorraus, hoffentlich komm ich da nochmal gut raus. mach sowas eigentlich nicht aber hab die karten kurz vor knapp erhalten und wollte auch nicht drauf sitzen bleiben.


mfg

Wenn du keine Urheberrechte verletzt hast, kann BD dir nichts. Bei zeitlicher Verhinderung die Karten zu verkaufen ist durch das BGH Urteil gedeckt, sofern es nicht regelmäßig oder übermäßig oft ist.
BD macht eigentlich keine Testkäufe, das sind in der Regel angep****e Mitglieder die keine Karten bekommen. Ich schätze mal es war ein Versuch dich auf den Einkaufspreis herunter zu handeln, gemeldet hätte er dich dann wohl trotzdem. Blöd gelaufen, scheinbar muss auch solche Schaben geben.

Bist du Mitglied und/oder DK Inhaber?
 
ldb schrieb:
Zu dem Rest:
Hau mal ein paar Eckdaten raus. Wie oft vorher Karten verkauft? Wie viele waren es dieses mal? Hast du Logo/Stadionplan/selbst gemachte Fotos verwendet? Woher stammen die Karten? Hotline über BD? Onlineshop? Geschenkt bekommen? Selbst von Privat gekauft?

Danke erstmal für deine Antwort, hat mich schon etwas beruhigt.

Im Zeitraum von 2 Jahren ca. 10 Karten, jeweils aus privaten Gründen. Stadionplan verwendet. Die Karten (4) habe ich direkt vom BVB bezogen, kurz darauf aber erfahren dass es mir und einem Kollegen nicht möglich ist das Spiel zu besuchen. Die Gruppe hat sich dann dazu entschieden ein anderes Spiel gemeinsam zu besuchen.

Ich warte also erstmal ab was BH mir vorwirft und verweise dann auf das BGH Urteil und wenn sie das nicht annehmen müssen sie mir vor Gericht Schleichbezug nachweisen und den Gang vor Gericht scheuen sie?!

Wegen der Urheberrechtsverletzung eine ModUE verfassen und im schlimmsten Fall sind die Anwaltskosten für ein solches Vergehen mit 100€ gedeckelt?!

Sehe ich das richtig?
 
K

Krennz

Guest
Ich an Deiner Stelle würde erstmal abwarten was kommt und sich dann wieder hier melden.
solange Du keine Urheberrexhtsverletzungen begangen hast können die Dir garnichts.
 

ldb

Super-Moderator
Krennz schrieb:
Ich an Deiner Stelle würde erstmal abwarten was kommt und sich dann wieder hier melden.
solange Du keine Urheberrexhtsverletzungen begangen hast können die Dir garnichts.

Er hat leider den Stadionplan verwendet. Da kann man eigentlich davon ausgehen das eine Abmahnung kommt.
Abwarten was drin steht, dann wieder hier melden ;)
 
ldb schrieb:
daniel876 schrieb:
mich triffts jetzt wohl leider auch... hab 2 tickets für ein champions league spiel verkauft. das ganze bei ebay startgebot 1€ ohne angabe der agb und ohne jegliche bilder. jedoch bin ich einem testkäufer zum opfer gefallen. jedenfalls hat er mir gesagt dass angeblich der verein kopien der karten will und er wird sie wohl auch rausrücken und er hat mich auf die agb hingewiesen...

verkauft habe ich über das ebay konto eines familienmitgliedes aber die bezahlung und versendung ist jedoch über mein paypal konto gelaufen. könnte ich behaupten dass das familienmitglied die karten von mir geschenkt bekommen hat, dann aber verhindert war und die karten bei ebay eingestellt hat und mein paypal konto genutzt hat da es selber keines hat?

soweit ich weiss ist nach Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06 der private verkauf ja nur gestattet wenn ich nicht selbst die tickets vom verein erhalten und bei ebay eingstellt habe. ist das so richtig? rechtens ist es aus gesetzlicher sicht nur wenn ich als kaufendes mitglied an einen dritten privat verkaufe und dieser dann bei ebay einstellt oder?

vielen dank schonmal im vorraus, hoffentlich komm ich da nochmal gut raus. mach sowas eigentlich nicht aber hab die karten kurz vor knapp erhalten und wollte auch nicht drauf sitzen bleiben.


mfg

Wenn du keine Urheberrechte verletzt hast, kann BD dir nichts. Bei zeitlicher Verhinderung die Karten zu verkaufen ist durch das BGH Urteil gedeckt, sofern es nicht regelmäßig oder übermäßig oft ist.
BD macht eigentlich keine Testkäufe, das sind in der Regel angep****e Mitglieder die keine Karten bekommen. Ich schätze mal es war ein Versuch dich auf den Einkaufspreis herunter zu handeln, gemeldet hätte er dich dann wohl trotzdem. Blöd gelaufen, scheinbar muss auch solche Schaben geben.

Bist du Mitglied und/oder DK Inhaber?

nein es handelt sich um tageskarten ;) ich muss auch gestehen dass es sich nicht um den bvb sonder fcb handelt... ich hoff dass es nicht schlimm ist mich hier zu melden. im endeffekt läuft es ja aufs selbe hinaus oder nicht? vorwerfen können mir die ein oder anderen jeweils nur das selbe oder?

mfg
 
Hallo alle zusammen !

Also mich hat es jetzt auch "erwischt". Habe vier Tickets Dortmund gegen Wolfsburg versteigert, bzw zum Sofortkauf angeboten. Als Anzeigebild hatte ich (dummerweise) ein Bild aus dem Innenraum vom Stadion genommen. Erst wurde das Angebot rausgenommen (wegen Urherberrechtsverletzung), jetzt kam der bekannte Brief von Becker & Haumann, ich solle 800€ zahlen mitsamt der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Also ich habe jetzt nur kurz mal in den Thread reingelesen, dachte es wäre das klügste erstmal meinen Fall zu schildern, da im Brief eine Antwort bis zum 24.04.2014 18:00Uhr von mir verlangt wird .

Das wäre dann auch meine erste Frage: Muss ich wirklich so schnell denen antworten?

In dem Schreiben sind auch ältere Verkaufe aufgelistet, insgesamt 9 mal habe ich Tickets angeboten/ verkauft (manchmal nur eine, manchmal auch vier für ein Spiel, dabei habe ich kein Logo verwendet)
Bei allen Verkäufen wurde die ATGB nicht abgebildet, die Auktionen wurden nicht als "Sofort-Kauf" beendet [bis auf den letzten Fall] und der Verkaufspreis lag 15% über dem Originalticketpreis.

Diese älteren Fälle sind nicht Bestandteil der Abmahnung, heißt es im Brief.

Auf den folgenden Seiten wird dann mit hohen Beträgen eingeschüchtert .... Kostenerstattungsanspruch.... 5.000€ bis 50.000€ usw.

Ich habe bisher gelesen, dass ich erstmal nicht diese Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen soll, weil ich mich sonst für schuldig bekennen würde. Meine Frage wäre jetzt, wie ich weiter vorgehe?

Ich werde den ganzen Thread noch durcharbeiten, keine Sorge, bin halt nur derzeit zeitmäßig etwas eingeschränkt (schreib gerade Abi) und wäre über eine knappe Antwort dankbar (wie gesagt, ich wollte erstmal sofort den Fall schildern, weil die Zeit ja tickt und ich mich bei denen melden muss/soll )

Bin über eine Antwort sehr dankbar ! Gruß, Tim
 
K

Krennz

Guest
@Tim

kurz und schmerzlos.

Ich nehme die ModUe aus meiner Signatur abgeändert auf Fotos aus dem Innenraum. Kurze Scghilderung, dass ich wegen Abivorbereitungen das Spiel nicht ansehen kann und somit der Verkauf durch das BGH-Urteil gedeckt ist.

Ich muss dann zwar mit einem Auschluss beim Kartenvorverkauf trechnen, aber das kan ich doch mit meinen anderen Freunden ausgleichen.
 
K

Krennz

Guest
@ Daniel,

wie das beim FCB geht weiss ich nicht. Weil wir hier auf BD spezialisiert sind.

Im Grossen und Ganzen dürfte es aber genau so wie bei BD gehen.

Die modUE dürfte ich auch für fcb benutzen können, die ist universell, dank RA Wachs. Und die Begründung, warum m ein Kartenverkauf durch das BGH-Urteil gedeckt ist eigentlich universell. Nur die RAes dürften unterschiedlich sein.

Also herzlich willkommen.
Wenn sich noch mehr fcbler melden mache ich vlt einen neuen fred auf.
 
Krennz schrieb:
@ Daniel,

wie das beim FCB geht weiss ich nicht. Weil wir hier auf BD spezialisiert sind.

Im Grossen und Ganzen dürfte es aber genau so wie bei BD gehen.

Die modUE dürfte ich auch für fcb benutzen können, die ist universell, dank RA Wachs. Und die Begründung, warum m ein Kartenverkauf durch das BGH-Urteil gedeckt ist eigentlich universell. Nur die RAes dürften unterschiedlich sein.

Also herzlich willkommen.
Wenn sich noch mehr fcbler melden mache ich vlt einen neuen fred auf.

Super!!! danke dass man hier trotzdem willkommen ist!! :wink:
 
Oben