Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
Ich schicke die hier angebotene modUE und ein Anschreiben, indem ich schildere, das ich wegen Schichtarbeit nicht immer an den Spielen meines Vereins teilnehmen kann, zumal ich rd 600 km von Dortmund entfernt lebe.

Das BGH-Urteil deckt dann den Verkauf auch mit mehr als 15%

Über eine Zahlung denke ich nicht weiter nach.

Die, die bisher hier aufgeschlagen sind mussten, soweit ich weiss, noch nie vor Gericht. Das wäre, bei der vorherrschenden Rechtslage, ein Kamikazevorhaben von B&H, zumal auch noch eine Kontrollklage für die ATGB im Raume steht.
 
Und wenn ich deren UE nehme? Da ich jetzt keine Karten mehr verkaufen werde. Da das mit der Arbeit nicht auf a Angebote zutrifft, will ich ja nicht vielleicht noch Abmahnung für die anderen Angebote kriegen. Da kann ich doch lieber das bezahlen. Oder kann man mir mit deren UE nachträglich noch was?
 
Und wenn ich deren UE nehme? Da ich jetzt keine Karten mehr verkaufen werde. Da das mit der Arbeit nicht auf a Angebote zutrifft, will ich ja nicht vielleicht noch Abmahnung für die anderen Angebote kriegen. Da kann ich doch lieber das bezahlen. Oder kann man mir mit deren UE nachträglich noch was?
 
K

Krennz

Guest
Da liegt der Hase im Pfeffer.

Die moUE stellt den Schdenersatz in die Gewalt der Gerichte. Die UE in die Gewalt BD. Bei der modUE verpflichte ich mich nicht zur Zahlung. In der UE schon.

Und wenn Du zahlen möchstest, bitte schön, ist Deine Angelegenheit und kostet Dein Geld. Ich zahle nicht, nachdem ich eine modUE abgegeben habe, sondern warte was da kommt. i.d.R. nichts.
 
Aber kann dann nicht noch nachträglich auf die anderen Angebote verwieSen werden? Bei Zahlung der Summe wäre also alles erledigt?!
Will nur nicht im nächsten Schreiben einen nicht höheren Betrag lesen wenn i eine modUE verschicke
 
Hallo wer kann mir helfen.

ich hatte letztes Jahr im September meine module geschrieben und verschickt , bis dahin alles gut un schön aber heute kam der Brief an kann mir jemand sagen was das heißt oder was ich jetzt tun soll?
Leider kann ich mich nicht mehr dran erinnern das am 8.10.2013 ein Brief von denen angekommen ist.

Sehr geehrter Herr .........,
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz und unser letztes Schreiben vom 08.10.2013. Die darin gesetzte Frist haben Sie leider verstreichen lassen und haben sich hier nicht mehr gemeldet. Bis zur vollstän-digen Klärung dieser Angelegenheit sind Sie nunmehr vom weite-ren Ticketerwerb bei unserer Mandantin gesperrt. Ferner behält diese sich vor, gemäß ihrer ATGB auch dem DFB darüber eine Mitteilung zu machen.
Ihrer Rückantwort sehen wir nunmehr bis zum 25.02.2014 entge-gen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Haumann
Rechtsanwalt


Bitte um mithilfe was soll ich tun ???
 
K

Krennz

Guest
@Uli13, wenn Du unbedingt Dein Geld loswerden willst, spende es an ein Tierheim.

@toms81, das heisst, dass Du jetzt für 1 Jahr vom Ticketbezug ausgeschlossen bist und BH unbedingt will, dass Du Dich meldest damit die Dir doch noch Kohle aus den Rippen leiern können.

Habe einen Bekannten, der arbeitet bei Rheinbraun im Tagebau. Vlt. kann der ja son paar Zentner Kohle mitbringen, die stelle ich Dir gerne zur Verfügung um sie an BH zu schicken :lol: Im Baumarkt gibt es auch noch Brikett.

Zur Rechtslage wie ich sie sehe:

Der BGH hat in seiner Entscheidung HSV gegen eine Ticketbörse festgestellt, das Schleichbezug zur Gewinnerzielung strafbewehrt ist.

In der gleichen Entscheidung hat der BGH aber auch entschieden, dass ein Privatverkauf aus persönlichen Gründen (berufliche Gründe, Krankheit, einfach keine Lust, Auto kaputt etc.) erlaubt ist und zwar ohne Preisbindung.

Grundsätzlich verstösst laut GWB und Kartellrecht die Preisbindung von handelbaren Waren ( bis auf im Gesetzt genannte Artikelgruppen) gegen diese Gesetze. Der BGH sieht auch Tickets als frei handelbare Ware. Daher verstösst jegliche Preisbindung gegen diese Gesetze, also auch die ATGB bzw. AGB von DFL-Vereinen, sofern sie diese Klausel benutzen.

Wenn ich als Privatmann, der 1 oder 2 Tickets selbst benötigt 4 Tickets kaufe um mit den 2 zuviel meine 2 anderen Tickets zu finanzieren, verstosse ich gegen das Verbot des Schleichbezuges und mache mich strafbar.
 
Hallo uli 13.


Das heißt jetzt für mich, ich brauch auf den Brief nicht antworten.
Hab ich das richtig verstanden?


Die einzige konsequens ist das ich jetzt fur ein jahr für den Ticket bezug ausgeschlossen bin.

Mfg toms81
 
K

Krennz

Guest
@Ulli13 hat selber Probleme

Du siehst das richtig.

Wenn ich mich nicht weiter rühre bin ich für 1 Jahr vom Kartenbezug ausgeschlossen. Aber wozu gibt es Freunde?
 

ldb

Super-Moderator
ulli13 schrieb:
Und wenn ich deren UE nehme? Da ich jetzt keine Karten mehr verkaufen werde. Da das mit der Arbeit nicht auf a Angebote zutrifft, will ich ja nicht vielleicht noch Abmahnung für die anderen Angebote kriegen. Da kann ich doch lieber das bezahlen. Oder kann man mir mit deren UE nachträglich noch was?

Unterschreibe ich die UE von BH, ist das ein Schuldeingeständnis und ich MUSS zahlen. Eine UE (und auch eine modUE) ist lebenslang gültig, verkaufe ich in 30 Jahren abermals ein Ticket, darf mir eine Vertragsstrafe auferlegt werden.

Ich sende also eine modUE (siehe Link in Krennz Signatur) an BH und verweise auf meine Verhinderung durch den Job. Den Betrag zahle ich natürlich nicht, warum auch? Ich habe ja nichts verbotenes gemacht. Ich muss daher wahrscheinlich nur damit rechnen vom Ticketverkauf 1 Jahr lang ausgeschlossen zu werden. Das kann ich verschmerzen, denn Karten können mir auch meine Freunde bestellen.
 

ldb

Super-Moderator
toms81 schrieb:
Hallo wer kann mir helfen.

ich hatte letztes Jahr im September meine module geschrieben und verschickt , bis dahin alles gut un schön aber heute kam der Brief an kann mir jemand sagen was das heißt oder was ich jetzt tun soll?
Leider kann ich mich nicht mehr dran erinnern das am 8.10.2013 ein Brief von denen angekommen ist.

Sehr geehrter Herr .........,
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz und unser letztes Schreiben vom 08.10.2013. Die darin gesetzte Frist haben Sie leider verstreichen lassen und haben sich hier nicht mehr gemeldet. Bis zur vollstän-digen Klärung dieser Angelegenheit sind Sie nunmehr vom weite-ren Ticketerwerb bei unserer Mandantin gesperrt. Ferner behält diese sich vor, gemäß ihrer ATGB auch dem DFB darüber eine Mitteilung zu machen.
Ihrer Rückantwort sehen wir nunmehr bis zum 25.02.2014 entge-gen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Haumann
Rechtsanwalt


Bitte um mithilfe was soll ich tun ???

Das Schreiben vom 08.10.13 wird wahrscheinlich nicht existieren. Habe woanders schon einige Szenarien von BH gelesen, dort wurde den Betroffenen auch mitgeteilt sie hätten ein Schreiben an einem Datum bekommen, wo definitiv keine Mail und kein Brief vorlag.

Sei es drum:
Ich reagiere natürlich nicht auf dieses Schreiben. Durch die bereits lange verstrichene Frist wäre eine einstweilige Verfügung aufgrund der Dringlichkeit nicht mehr gegeben. Eine Klage bei Privatverkauf wird es vermutlich nicht geben, denn damit würde BH ganz klar scheitern.
 
Aber wenn ich jetzt deren UE Unterschrieben zurücksende und das Geld bezahle - ist die Angelegenheit damit beendet oder könnten BH dann noch irgendwas fordern??
 
K

Krennz

Guest
Damit liefere ich mich ans Messer und kann noch mit etlichen tausend Euro Regressforderungen rechnen.
 
Wie verstehe ich das dann mit den möglichen Regressforderungen? Im Schreiben von BH steht unter Punkt 3: "Um sämtliche Kostenerstattungsansprüche zu erledigen, wäre unsere Mandantin unter Zugrundelegung des zuletzt genannten Streitwerts (17500 €) mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages von 800 €. Weiter können weitere Kosten auf mich zukommen, wenn der Fall nicht in diesem frühen Stadium beendet wird."

Das Schreiben von BH will ich hier nochmal darstellen, um von euch Hilfe zu bekommen.

In Punkt 2 wird auf den Verstoß gegen die ATGB von BD hingewiesen, auf unauthorisierte Nutzung eines Bildnisses aus dem Inneren des Stadions. Dann folgen Auszüge aus den ATGB´s in Bezug auf Weiterverkauf. Unter Punkt 2.1 wird der Gegenstand dieser Abmahnung aufgeführt: 2 Karten verkauft im Jan. 2014: als Rechtsverletzung steht darunter:ATGB nicht abgebildet, Auktion wurde nicht als "Sofort-Kauf" beendet/angeboten, Verkaufspreis lag 15% über Originalpreis, unauthorisierte Nutzung eines Bildnisses aus dem Stadion.

Unter Punkt 2.2 haben sie Kenntnis von weiteren Auktionen erhalten, die nicht Bestandteil dieser Abmahnung sind. Dabei handelt es sich um:

1 Auktion für 2 Karten in 2014
8 Auktionen für jeweils 2 Karten in 2013 (die Karten waren für 5 verschiedene Spiele, also 1x2 Karten und 4x4 Karten gekauft für mich und meine Familie)
1 Auktion für 2 Karten in 2012
1 Auktion für 2 Karten in 2011

Die REchtsverletzungen sind die Gleichen wie im Punkt 2.1

Unter Punkt 2.3 soll ich die strafbewehrte Unterlassungs- und verpflichtungserklärung unterschreiben und zurücksenden, um eine gerichtliche Auseinandersetzung und weiter RA-Kosten zu vermeiden. Dann kommt der Teil mit dem Kostenerstattungsanspruch. Zuerst für die abgemahnte Auktion unter 2.1 mit einem Streitwert bei Nichtreaktion zw. 5000 und 50000 €( allein an außergerichtlichen RA-Kosten ergeben sich rund 1500€, in diesem frühen Stadium liegt der Streitwert bei 2500€ und der entsprechende Schadenersatzanspruch bei 210€. Aufgrund der Berücksichtigungen unter Punkt 2.2 ergibt sich ein höherer Streitwert von 17500€ und einem Schadenersatz von 800 €.
Dann wird eine VErtragsstrafe angedroht falls die UE nicht zurück kommt und ich von Ticketkauf ausgeschlossen werde.
Desweiteren steht der MAndantin mir gegenüber ein Auskunftsrecht zu. ICh bin verpflichtet Auskunft zu erteilen ob wann wie viele KArten zu welchem Preis verkauft wurden. Die geltendmachung weiterer Rechte behält sich die Mandantin vor(Hinweis auf ATGB Ziffer 6 Abs 4). Ich soll die UE zurücksenden und die 800 € bezahlen. Wenn ich die Frist verstreichen lasse, wird man der MAndantin empfehlen weitere Schritte einzuleiten.

In deren UE Steht dann:

1. dass ich keine Karten mehr mit über 15 % verkaufe
2. bei jeder Weitergabe von Karten die ATGB einzubeziehen
3.bei jeder schuldhaften Zuwiderhandlung von 1. und 2. eine Vertragsstrafe zu bekommen.
4. den Betrag zu zahlen.

Die Karten hatte ich jeweils für mich gekauft um zum Spiel zu Fahren. Bei 2 Karten mit meiner FReundin , bei 4 Karten für ein Spiel Mit Freundin und Familie. Leider kamen dann immer wieder mal Private oder Berufliche Gründe bei dem einen oder anderen Mitfahrer dazwischen, sodass ich dann für alle die KArten verkauft habe. Zumal wir über 600 km von Dortmund entfernt wohnen will man dann schon lieber gemeinsam zu einem Spiel fahren.

Ich bitte also nochmals um eure Mithilfe und Kommentare.
 
K

Krennz

Guest
Nach den Erfahrungen die wir hier im Forum gemacht haben ist das alles heisse Luft.

Eine modUE wegen Benutzung von Abbildungen aus dem Stadioninneren und ich bin auf der sicheren Seite.

Darüberhinaus schreibe ich ein Briefchen und lege BH dar, dass ich die Karten aus beruflichen Gründen verkaufen musste, da ich zum Schichtdienst eingeteilt wurde und an den entsprechenden Spieltagen nicht das Spiel sehen konnte. Zumal der BGH diese Vorgehensweise in seinem Urteil gutiert.

http://www.rechti.de/forum/viewtopic.php?f=48&t=7323

Lies Dich da mal ein.

In Textziffer 40 des Originalurteils heisst es z.B.

Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen
Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller,NJW 2005, 934).

Damit ist die 15% Klausel in den ATGB bei BD ein Mondprojekt.
 
Also so sieht meine modUE aus:

"Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte ich,
Vorname / Nachname
Straße / Hausnummer
PLZ Wohnort

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,

gegenüber der Firma

Borussia Dortmund GmbH&Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die urheberrechtlich geschützten Abbildungen aus dem Inneren des Stadions der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Und das ist das Schreiben, was ich beilegen würde:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf ihr Abmahnungsschreiben vom …….sende ich Ihnen hiermit meine modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung zu.
Die in ihrem Schreiben aufgeführten privaten Ticketverkäufe, musste ich vornehmen, da ich teilweise aus beruflichen bzw. privaten Gründen verhindert war. Die Karten hatte ich jeweils für mich gekauft, um mit meiner Freundin und Familie die jeweiligen Spiele zu besuchen. Doch bei den betreffenden Spielen war ich als Fahrer und meistens auch noch ein oder zwei Mitfahrende, teilweise aus beruflichen oder privaten Gründen, verhindert. Da wir auch ca. 600 km von Dortmund entfernt wohnen, möchte man dann schon gern gemeinsam zum Spiel fahren.
Laut dem BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 ist es nicht verboten, aus privaten oder beruflichen Gründen, Eintrittskarten weiterzuverkaufen. Im Textziffer 40 dieses Urteils heisst es weiter: „Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft.“ Somit wäre auch, die mir vorgeworfene Rechtsverletzung, dass ich die Karten mit mehr als 15% über Originalpreis verkauft habe, hinfällig.
Trotz allem, wäre ich über eine schnellstmögliche außergerichtliche Einigung erfreut und erwarte eine schnellstmögliche Antwort auf dieses Schreiben und die vorliegende modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung.
Mit freundlichen Grüßen,"


Und das würde ausreichen? Ich will dann nicht auf einmal im nächsten Brief nen noch höheren Schadensersatz lesen.
 
K

Krennz

Guest
Da hast Du ein tolles Schreiben verfasst.

Es gibt für BH keinen Grund danach noch mehr zu verlangen. Zumal Du das Ermessen von Strafen in die Hand der Gerichte gelgt hast unde BD und BH damit den Wind aus den Segeln genommen hast.

Habe die MmodUE etwas abgewandelt.
 
Ich kann vorhersehen, was ulli13 als nächstes wiederfährt, wenn er das Schreiben so los schickt.

Er wird bestimmt aufgefordert sich telefonisch mit BH in Kontakt zu setzen ...

@ulli13, wenn das so sein sollte, hast alles richtig gemacht ... musst dann nur die Füße still halten und die Sache aussitzen. Wirst dann zwar für den Ticketverkauf gesperrt, aber damit kann man leben.
 
Nach meinem Anschreiben und der modUE kam nun heute der Brief, dass ich mich mit Frist bis Ende Februar telefonisch melden soll.

Werde ich nicht tun, obwohl das mit Frist natürlich schön gewählt ist.
Ich frage mich, was können Sie mir? Mich bei BVB Tickets sperren (bzw. meinen Namen?!) - habe dort ja noch nie bestellt. Damit kann ich sehr gut leben :)

Also einfach ignorieren und evtl. Folgebrief mit Sperrung erwarten und den wieder ignorieren?!

VG
Manuela
 
K

Krennz

Guest
@simonh ist doch schon mal ein Erfolg.

Wurdest Du denn gesperrt oder bekommst Du weiterhin Karten?
 

ldb

Super-Moderator
Hertha BSC scheint nun auch auf die Barrikaden zu gehen. Mir wurde von einem Forenuser per PM am Wochenende folgende Kopie einer ebay Nachricht des Mitglieds "hertha_bsc_ticketing" zur Verfügung gestellt, nach dem er Tickets für ein Hertha Heimspiel in der Bucht zum Verkauf angeboten hatte (Private Gründe, vorher nie Tickets verkauft):


Hallo ***************,

wie wir festgestellt haben, bieten Sie Tickets für das Heimspiel von Hertha BSC gegen xxxxx (Datum) an.

Sie verstoßen damit gegen die AGB von Hertha BSC.

Wir bitten Sie, das Angebot bei ebay zu deaktivieren, anderenfalls sehen wir uns gezwungen, weitere Schritte (gemäß §10 unserer AGB) einzuleiten.

Freundliche Grüße

HERTHA BSC GmbH & Co. KGaA
Ticketing


Jetzt steht natürlich noch aus ob dies wirklich eine Nachricht von Hertha ist und falls ja, sie dadurch einen Verstoß gegen das UWG/BGB begehen. Sie drohen mit rechtlichen Schritten obwohl sie hierbei genau wissen müssten, das eine Versteigerung unter Aspekt von Privaten Verhinderungen durchaus erlaubt ist.

Kommentare sind ausdrücklich erwünscht :)
 
K

Krennz

Guest
In den AGB von Tante Hertha steht in 10.2 der gleiche Unsinn von 15% wie bei BD

Wann lernen die Clubs, dass eine Pereisbindung nach UWB und gerade für Privatverkäufer unzulässig ist? Denn im BGH-Urteil wird ja, gerade im Zusammenhang mit Privatverkauf, darauf hingewiesen, dass es keine gesetzliche Grundlage für Preisbindung gibt. (siehe Textziffer 40 unten im Originalurteil)
 
Moin Moin!

Bin durch google auf Euch und eine Anwaltsseite mit sofortiger Beratung gestoßen und wollte euch die Antwort nicht entgehen lassen:

Grundsätzlich ist zu konstatieren, dass auch das reine Anbieten von BD Tickets, die nicht per Sofortkauf zum Originalpreis bzw. unterhalb von 15% des Originalpreises angeboten werden, einen Verstoß gegen die ATG darstellt.



Aufgrund dessen sollte in jedem Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung im Namen des Schuldners abgegeben werden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt hingegen ein Schuldanerkenntnis dar und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden. Denn mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wäre auch der Abgeltungsbetrag zu leisten.




Die Zahlung des geforderten Abgeltungsbetrages kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und garantiert nicht, dass die Gegenseite Sie noch hinsichtlich des wohlmöglich erzielten Mehrerlöses in Anspruch nimmt. Es besteht die Möglichkeit einen Vergleich unter der Bedingung einer Kostenreduzierung mit der Gegenseite zu schließen. Die Höhe der Kostenreduzierung hängt wiederum von dem erzielten Reingewinn ab, sofern die Karten tatsächlich verkauft wurden. Falls der Reingewinn im Bereich des hier geforderten Abgeltungsbetrages (XXX€) bewegt, sollte der Abgeltungsbetrag zur Abgeltung aller Forderungen vereinbart werden, damit die Gegenseite den Mehrerlös nicht noch einfordern kann.
 
K

Krennz

Guest
Dieser Anwalt lässt nur ausser Achtr, dass es in Deutschland ein Preisbindungsverbot gibt und auch Tickets im Allgemeinen diesem Preisbindungsverbot unterliegen.

Das hat ja auch der BGH in seinem Urteil gesagt.

Ich kann als Privatperson unter gewissen Voraussetzungen die Karten zu einem beliebigen Preis, also auch im Wege einer Auktion, weiterverkaufen, wenn ich diese Vorraussetzungen erfülle.

Diese Voraussetzungen sind m.E. lt BGH eine persönliche Verhinderung die Veranstaltung zu besuchen, wie Schichtarbeit, Arb eitseinsatz überhaupt, Krnakheit, aber auch keine Lust an dem Tag die Veranstaltung zu besuchen.

Die Veranstalter wälzen das finanzielle Risiko auf den Käufer der Tickets ab, indem sie eine Weitergabe aus den vom BGH genannten Gründen unterbinden wollen.

Dies ist für mich grundsätzlich ein Verstoss gegen 242 BGB

§ 242 Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Dies gilt ebenso für den Verkäufer.
 
Wollte ja auch nur fernab von diesem Forum aufweisen, dass auch andere Anwälte
davon abraten, die Unterlassungserklärung von BuH zu unterschreiben.

Habe nun ein Schreiben rausgeschickt mit meinem Fall und ebenso die Erklärung ausm Forum benutzt.
War echt geschockt heute morgen, als ich die Mail im SpamOrdner entdeckt hatte.. Lustigerweise, wurde der angegebene Fall beim Versandkaufhaus abgebrochen und in diesem Fall hatte ich nicht mal Logo etc von BD benutzt.

Bin mal gespannt was am Ende bei rum kommt, viele Infos gibts dazu hier ja nicht..
 
K

Krennz

Guest
Das geht eigentlich so aus wie das Hornberger Schiessen.

BuH schiesst mit Abmahnungen, bekommt eine modUE und Alle ignorieren die weiteren Schreiben. Dann kommt eine Ticketkaufsperre von einem Jahr und das wars dann.

Nur, wenn ich kein Logo, oder sonstige geschützte Inhalte verwendet habe, brauch ich eigentlich auch keine modUE abgeben. Denn normaler Privatverkauf wurde vom BGH erlaubt. Auch gegen die ATGB oder sonstige AGB.
 
Oben