Also so sieht meine modUE aus:
"Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
Vorname / Nachname
Straße / Hausnummer
PLZ Wohnort
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
Borussia Dortmund GmbH&Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die urheberrechtlich geschützten Abbildungen aus dem Inneren des Stadions der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Und das ist das Schreiben, was ich beilegen würde:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf ihr Abmahnungsschreiben vom …….sende ich Ihnen hiermit meine modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung zu.
Die in ihrem Schreiben aufgeführten privaten Ticketverkäufe, musste ich vornehmen, da ich teilweise aus beruflichen bzw. privaten Gründen verhindert war. Die Karten hatte ich jeweils für mich gekauft, um mit meiner Freundin und Familie die jeweiligen Spiele zu besuchen. Doch bei den betreffenden Spielen war ich als Fahrer und meistens auch noch ein oder zwei Mitfahrende, teilweise aus beruflichen oder privaten Gründen, verhindert. Da wir auch ca. 600 km von Dortmund entfernt wohnen, möchte man dann schon gern gemeinsam zum Spiel fahren.
Laut dem BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 ist es nicht verboten, aus privaten oder beruflichen Gründen, Eintrittskarten weiterzuverkaufen. Im Textziffer 40 dieses Urteils heisst es weiter: „Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft.“ Somit wäre auch, die mir vorgeworfene Rechtsverletzung, dass ich die Karten mit mehr als 15% über Originalpreis verkauft habe, hinfällig.
Trotz allem, wäre ich über eine schnellstmögliche außergerichtliche Einigung erfreut und erwarte eine schnellstmögliche Antwort auf dieses Schreiben und die vorliegende modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung.
Mit freundlichen Grüßen,"
Und das würde ausreichen? Ich will dann nicht auf einmal im nächsten Brief nen noch höheren Schadensersatz lesen.