Hallo alle zusammen!
Seit gestern darf ich mich auch zu denjenigen gesellen, die eine Vorab-eMail von Becker u. Haumann bzgl. BVB-Tickets-Weiterverkauf erhalten haben (Abmahnung).
Nun ja, wieso warum weshalb ich die Tickets erworben und dann weiterverkauft habe spare ich mir jetzt hier erst einmal.
Zur eMail selbst:
Zu dem üblichen Anfangstext "zeigen wir an, daß wir den BVB vertreten" blablabla befindet sich eine schöne, detailierte Auflistung aller meiner bisherigen 23 BVB-Ticket-Auktionenin dem Anschreiben.
Für mich ist es erst einmal komisch, aber vermutlich auch gut, das eingentlicher Gegenstand dieser Abmahnung nur ein Ticketverkauf ist, der schon ein halbes Jahr zurück liegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das die anderen 22 Auktionen nicht Gegenstand dieser Abmahnung sind.
Nun ja, anbei befindet sich eine Unterlassungserklärung die ich unterschrieben zurücksenden soll. Das ist jetzt nicht das Problem, mache ich sofort. Das eigentliche Problem ist, daß zur Zahlung von 1000€ aufgefordert werde um alles weitere fallen zu lassen.
Hierzu der der kopierte Textabsatz:
2. Kostenerstattungsanspruch
Sie sind unserer Mandantschaft gegenüber gemäß §§ 683, 677, 670 BGB zudem dazu verpflichtet, die ihr bislang entstandenen Kosten zu erstatten. Hierunter fallen die im Rahmen der Aufklärung und Sachbearbeitung des Vorgangs angefallenen Kosten, die unserer Mandantin entstanden sind, wie u.a. Ermittlungs- und Recherchekosten, Personal- und administrative Kosten sowie die Kosten der Rechtsverfolgung inkl. der Auslagen für Post und Telekommunikation. Insoweit machen wir namens und in Vollmacht unserer Mandantin einen Anspruch auf Freistellung geltend:
Die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für anwaltliche Tätigkeiten spezielle Gebührensätze festschreibt. Entscheidend für die konkrete Höhe der Rechtsverfolgungskosten sind vor allem der anwaltliche Aufwand sowie der Streitwert. Im Falle Ihrer Nichtreaktion könnte in einem späteren Gerichtsverfahren ein anzusetzender Streitwert von 5.000,00 EUR bis zu 50.000,00 EUR angemessen sein, wonach sich allein für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ein Nettobetrag in Höhe von bis zu 1.511,90 EUR ergeben kann. Unsere Mandantin erklärt sich damit einverstanden, im Falle einer vergleichsweisen Erledigung des Gegenstands dieser Abmahnung (vgl. Ziffer II.1.) in diesem frühen Stadium einen Streitwert in Höhe von insgesamt nur 2.500,00 EUR zu Grunde zu legen und den abgemahnten Sachverhalt durch Zahlung eines entsprechenden Schadenersatzbetrags in Höhe von 210,00 EUR für erledigt zu erklären.
Unter Berücksichtigung auch der übrigen unter Ziffer II.2 aufgeführten Rechtsverletzungen erklärt sich unsere Mandantin dazu bereit, einer vergleichsweisen Erledigung sämtlicher Kostenerstattungsansprüche auf Basis eines entsprechen erhöhten Streitwerts von 27.500,00 EUR zuzustimmen. Bei diesem Streitwert orientieren sich die unserer Mandantin entstandenen Kosten an der Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr nach §§ 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 1.121,90 EUR (netto) zzgl. einer Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG in Höhe 20,00 EUR. Eine zusätzlich anfallende 1,5 Einigungsgebühr nach §13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG in Höhe von 1.294,50 EUR (netto) bliebe dabei zu Ihren Gunsten unberücksichtigt. Von dem Ausspruch einer Vertragsstrafe würde ebenfalls abgesehen.
Um sämtliche Kostenerstattungsansprüche zu erledigen, wäre unsere Mandantin unter Zugrundelegung des zuletzt benannten Streitwerts mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von nur
1.000,00 EUR
einverstanden. Mit dem damit zum Ausdruck kommenden Entgegenkommen, wird deutlich, dass es unserer Mandantin hinsichtlich der begangenen Rechtsverletzung im Wesentlichen um den Schutz der unter Punkt I. aufgeführten Interessen geht.
Die Zahlungsfrist endet am 05.11.2013.
So, das ist jetzt stand der Dinge. Ich bin am überlegen da mal anzurufen um das mit denen zu besprechen. Diese Streitwerte und alles sind für mich erst einmal aus der Luft gegriffen. Das ich mit dem Verkauf der Karten einen Gewinn gemacht habe streite ich nicht ab. Mal ganz davon abgesehen sollten dann auch die Auktions- und PayPal-Gebühren mit eingerechnet werden.
Wie gesagt, die Unterlassungerklärung unterschreibe ich sofort, kein Problem. Mit der Zahlung habe ich aber logischerweise ein Problem da ich auch nur normalsterblich bin und das Geld nicht von Bäumen pflücke.
Vielleicht hat ja hier einer nen Tipp für mich bevor ich da anrufe.
Danke schon einmal im voraus!
PS: Muß mich etwas korrigieren... Der Postman war grad da, jetzt habe ich es auch schriftlich
