Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

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Krennz

Guest
Hattest Du die Tickets selber gekauft, oder nur im Auftrag der Freunde verkauft?

Und welches Foto hast Du eingestellt, das der Tickets selbstgemachte oder evtl. Stadion und Sitzplan von der Vereinsseite?
 
K

Krennz

Guest
Eigentlich nicht.

Für den Stadionplan gebe ich eine modUE ab, finde ich hier im Forum viewtopic.php?f=48&t=7204

den Satz: "zu unterlassen,das/den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise"

ergänze ich: "zu unterlassen,den urheberrechtlich geschützten Stadionplan der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise"

Ansonsten verweise ich auf das BGH-Urteil, finde ich auszugsweise hier : viewtopic.php?f=48&t=7323

Ausserdem drohe ich mit einer Abgabe an einen Rechtsanwalt, der sich mit der Sache auskennt.
 

ldb

Super-Moderator
Ich sende eine modUE (auf keinen Fall die beigefügte UE der Abmahnung) und erläutere das die Tickets nicht genutzt werden konnten da Freunde verhindert. Verkauf über 15% ist hinfällig (BGH Urteil, Preisbindung).

Für das Logo muss ich zahlen da ich es zur Absatz bzw. Verkaufsförderung genutzt habe. Dies beziffert sich aber sicherlich nicht auf 210€. Daher könnte ich es durchaus auf einen Prozess ankommen lassen, denn hier werde ich mit deutlich geringerer Summe heraus kommen.

Wenn ich allerdings die Möglichkeit habe einen Anwalt für 100€ zu nehmen, dann mache ich das natürlich als das ich den Kläger 100€ hinterher werfe.
 
Schmidt-Gundlach schrieb:
Unklar ist ja immer noch, ob die Kanzlei tatsächlich ein offizielles Mandat des BVB hat. Sowas würde mein Anwalt gerne sehen, bevor er überhaupt tätig wird..


Ich habe mal beim BVB anrufen lassen unter einem anderen Namen und die sagen, dass die Mandatschaft tatsächlich richtig ist...
 
Marci1989 schrieb:
Das steht in der UE:

1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen - z.B. viagogo, seatwave - um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/ werden) und den Sitzplan des SIGNAL IDUNA PARKS ohne vertragliche oder gesetzliche Berechtigung zu verwenden;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.bvb.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen pauschalen Schadensersatzbetrag i.H.v. 210,00 EUR zum Ausgleich der Rechtsverfolgungskosten auf das Konto der ....



Aber die hört sich doch soweit ganz gut an, außer das mit den 15% oder?

auf keinen Fall die mitgeschickte UE unterschreiben!!!
 
Ich habe die hiesige modUE per Fax verschickt und bekam 10 Tage später eine email von BH mit dem Hinweis auf die fehlenden 15% Passus. Mit der email wurde mir eine neue modUE zugesandt, die ich ausfüllen und zurücksenden soll. Allerdings ohne Fristsetzung...so ein Pech aber auch.
 
Tja...dann bist du wohl der 1., der hier was bezahlt hat. Wo doch jeder weiß, dass die weder Klagen noch sonstwie in der Lage sind, rechtmäßig an das geforderte Geld zu kommen.

Und vor allen Dingen darf man dort niemals ANRUFEN!!!

Was soll' s... Einer von Hundert...
 
Dann frage ich mich trotzdem, weshalb du dich für diese Erkenntnis gestern extra hier angemeldet hast.
Und frage dich doch mal selbst: weshalb stellen die stets nur so geringe Forderungen..??

richtig : weil sie hoffen, dass alle so denken wie Du.
 

ldb

Super-Moderator
Oh man. Wie kann man nur. Bist du überhaupt schon 18?

Btw: Wenn jemand mit einem VB vor deiner Tür steht hast du vorher so ziemlich alles dafür getan damit es so kommt, das nur am Rande ;-)
 
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Krennz

Guest
Ich weiss garnicht wieso die immer noch auf den 15% und die Einbeziehung der ATGB bestehen.

ERstens hat der BGH in seinem Urteil folgendes festgestellt

1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

Zum Anderen kann ich als Privatperson keine ATGB, wie auch immer, vereinbaren. Das kann m.W. nur ein gewerblicher Verkäufer und auch nur mit dem Ersterwerber.

Darüberhinaus gibt es in Deutschland ein Preisbindungsverbot, das auch für den Ticketverkauf von Privat an Privat gilt.

Selbst der BGH stellte fest, dass das Abgebot den Preis regelt.

BH hat kein Interesse diese Sichtweise durch Gerichtsurteile bestätigt zu bekommen und wollen nur Kohle machen.

Das die urheberrechtlich und markenrechtlich geschützten Logos, Bilder und Sitzpläne nicht bei unauthorisierten Verkäufen verwendet werden dürfen ist logisch und kann verfolgt werden. Dafür ist z.B. die modUE nach RA Wachs da um Kosten abzuwehren, trotzdem verpflichtet man sich ein Leben lang die geschützten TEile nie wieder zu verwenden. Ein weiterer Verstoss kann teuer werden.

Dies stellt jetzt kein Freibrief für echte Schwarzhändler dar, denn denen hat der BGH ins Gebetbuch geschreiben, dass sie gegen § 4 . nr. 10 UWG bei Schleichbezug verstossen. (Bewusster Kauf über den eigentlichen Bedarf hinaus, um bei Weiterverkauf Gewinn zu erzielen.)
 
Absolut richtig Admin...und solange ich kein gewerblicher ebay Verkäufer bin, kann mir niemand was. Und das wird jeder Richter ggfs genauso sehen. Aber soweit ist es noch nie gekommen und wird es auch nicht. Kommen. Selbst schuld, wenn man auf deren Drohkulisse reinfällt.
 
K

Krennz

Guest
Es gibt in jedem Forum Forentrolle, die mit dem dicken Hammer droehn, obwohl sie nur ne Fliegenklatsche in der Hand haben :lol: :lol:
 
K

Krennz

Guest
OK, wenn der Typ bei P2P Anwälten aufgelaufen ist und, sagen wir mal, 30 MP3 down- und uploadet hat, ist er für die schon ein Grosser und das wird teuer. (Weiss ich aus ehemals Netzweltforum, neuerdings iggdaw.de) Daher habe ich auch die modUE nach RA Wachs. Doch hier haben wir es hauptsächlich mit Privatverkäufern zu tun, die aus einer Notlage heraus ihre Tickets verkaufen müssen um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.
 
Schmidt-Gundlach schrieb:
Tja...dann bist du wohl der 1., der hier was bezahlt hat. Wo doch jeder weiß, dass die weder Klagen noch sonstwie in der Lage sind, rechtmäßig an das geforderte Geld zu kommen.

Und vor allen Dingen darf man dort niemals ANRUFEN!!!

Was soll' s... Einer von Hundert...

Ich war ja recht aktiv in der Sache und habe auch mit einem Anwalt aus Dortmund gesprochen, quasi BuH sein Nachbar.
Der sagte mir, dass er aktuell wohl tatsächlich eine Klage aufm Tisch hat...

Nur mal so nebenbei :)
 

ldb

Super-Moderator
Ist ja durchaus möglich. Wer harten Schwarzmarkt betreibt hat es nicht anders verdient ;)
 
Habe nun meine letzte persönliche Stellungnahme dahin geschickt und habe gesagt, dass ich zum Anwalt gehe, wenn noch was kommt.
Habe keine Lust mehr auf dieses Kasperletheater.

Habe auch einen guten und günstigen Anwalt bei mir in der Nähe gefunden, daher sehe ich das entspannt...
 
K

Krennz

Guest
Richtig, wer beim Kartenkauf behauptet er würde für 20 Fans seines Fanclubs Karten kaufen und die dann über ibäh oder sonstwo zu hohen Preisen vertickt, der muss bestraft werden. Der BGH hat dies als "Schleichbezug" bewertet und ausdrücklich unter Strafe gestellt.

Nur, wer aus besonderen Umständen und in Not seine 2 Tickets weiterveräussern mus, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben hat m.E. nichts zu befürchten. Das hat der BGH ausdrücklich zugelassen.
 
So, ich bin neu hier. Auch ich habe Heute Post von Becker&Haumann bekommen.

Habe eine karte über öbäy für das Abendspiel des BVB gegen Werder Bremen heute Abend gekauft.
Zum Originalpreis von 43 EUR, kurze Zeit danach ist mir aufgefallen, dass heute bei Uns ein großes Volksfest losgeht, auf welches ich nie verzichte. Kurzerhand habe ich daraufhin mein gekauftes Print-At-Home Ticket bei Kleinanzeigen wiederverkauft. zum Originalpreis von 43,- !
Von Fan für einen Fan. Sozusagen.

Heute also, bekomme ich Post...Mir wird vorgeworfen:
-> Die ATGB wurden nicht abgebildet
-> Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Ich möchte nun doch bitte die UE unterzeichnen, zurückschicken und darüber hinaus auch stattliche 100,- an hinterlegtes Bankkonto überweisen.

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Es ist einfach eine BODENLOSE Frechheit.
Ich verkaufe ein Ticket zum Originalpreis.
Bin seit Jahrzehnten Fan des BVB, nehme des Öfteren 250 km + x auf mich um bei Spielen dabei zu sein und bekomme dann zu hören, dass ich 100,- für unerlaubtes zeigen des Vereinslogos bezahlen soll ?

Lösche ich nun auch all meine Livefotos aus dem Signal-Iduna park, wo ich mit Vereinswappen auf der Brust zu sehen bin !?
So kann man sich die eingefleischten Fans auch vergraulen.
Ich bin zutiefst enttäuscht.

Wie soll ich da nun weiter vorgehen?

EDIT:
Ich muss anmerken, dass es sich hier um EIN EINZELNES Ticket handelt.
Ich fahre alleine ins Stadion um mir meinen BVB anzuschauen. Und dann bekommt man sowas in den Briefkasten !!!!
 
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