Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Moin!, ich hab mich durch die 38 Seite o_O durchgekämpft, jedoch schildere ich meinen Fall, da ich mir sehr sehr unsicher bin was ich tun sollte und hoffe auf eure Hilfe!

Heute bekam ich eine eMail mit einer Abmahnung und der Unterlassungserklärung..
Habe seit November 2011 insgesamt 19 Tickets verkauft, die ich aus persönlichen Gründen nicht besuchen konnte.

Es werden alle 19 Verkäufe seit 2011 aufgeführt, jedoch wird "nur" Bezug(Abmahnung) auf 4 Tickets genommen Dortmund - Bayern Supercup 2013, die anderen werden alle aufgeführt, sind jedoch nicht Gegenstand der Abmahnung.


Bei den 4 Tickets wird vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des Signal Iduna Park (es war ein Bild was ich über eine Suchmaschine gefunden habe.

Bei den anderen Tickets die nicht Gegenstand der Abmahnung sind wurde so ziemlich alles vorgeworfen...

Um sämtliche Kostenerstattungsgründe zu erledigen fordern sie 800€!! :(

Was soll ich jetzt tun?

Ich bin über jede Antwort dankbar!
 
Wie immer:

-modUE rausschicken
-Teewasser aufsetzen
-Abwarten und Tee trinken
-Ruhig bleiben....

Ich bin übrigens im Jahr 2013 Fall Nr. Zweitausendeinhundert..irgendwas.

Haben will zu tun, die Herren Rechtsanwälte.
 
K

Krennz

Guest
@Schmidt-Gundlach ist der 2100 irgendwas.

Wer hat eine höhere Nummer ?

Wenn man mal rechnet ca 1000 haben gezahlt mal rd 420€ das wären 420000 €, ist das ne Abzocke. Da kann mir keiner erzählen das davon nur BH profitiert. Nur beweisen müsste man das können.
 
Krennz schrieb:
@Schmidt-Gundlach ist der 2100 irgendwas.

Wer hat eine höhere Nummer ?

Wenn man mal rechnet ca 1000 haben gezahlt mal rd 420€ das wären 420000 €, ist das ne Abzocke. Da kann mir keiner erzählen das davon nur BH profitiert. Nur beweisen müsste man das können.

natürlich das das abzocke. die brauchen vllt 5-10 min für eine Abmahnung und wollen 210€ pro auktion
dann fügen die in ein paar sekunden eine 2te auktion hinzu und wollen schon 420€

das ist reine geldmache und der BVB weiß es sicher ganz genau und ist am Gewinn beteiligt...

Der BVB hat durch den Weiterverkauf der Tickets genau 0€ Schaden, aber verdient durch die Klagen einiges Extra obwohl sie die Tickets schon verkauft haben...

ist die gleiche Masche wie die Musikindustrie...

BH möchte noch soviel rausholen wies geht bevor das neue gesetzt mit der 100€ obergrenze und genaue Kostenauflistung durch ist
 
K

Krennz

Guest
Macht doch einfach diesaes Forum allen BD Fans bekannt. Bin mal gespannt wie BH dann reagiert, wenn auf einmal keine Kohle mehr rüberkommt.
 

ldb

Super-Moderator
Bei Dortmundern bekannt machen würde ich das eher nicht: Der Großteil reagiert positiv auf die Abmahnungen, denn endlich wird mal etwas gegen ebay Handel mit Karten unternommen. Sonst konnte man immer nur zusehen wie einem die Karten vor der Nase weg geschnappt und dann teuer verkauft wurden. Wenn man Karten schnell und ohne Gebühren (dafür aber auch zum Normalpreis) abgeben will, dann verkauft man sie im Forum der Fanabteilung. Das weiß eigentlich jeder der regelmäßig im Stadion ist und sich vielleicht nicht nur für das Gehalt oder die Frisur von Mario G-Punkt oder Roman W-Punkt interessiert, sondern sich vielleicht auch einfach mal mit den aktiven Fans/Fangruppen auseinander setzt. Das ist ein viel wichtigeres Thema als einfach nur sein Pils schlürfend auf der Tribüne rumsitzen. Und wem die Anmeldung zu lange dauert, der kann immer noch seine Auslagen für die Karten als sofort-kauf + die erlaubten 15% nehmen, dann hat man auch die ebay Gebühren und Versandkosten wieder drin.

Klar sind viele Fälle hier wo man keine Zeit hatte und die auch aus Nichtwissen über das Fanabteilungsforum eine Auktion gestartet haben, aber kommt schon: Wem ist nicht einer abgegangen als er gesehen hat wie die Auktionspreise in die höhe geschossen sind? Das sollte hier jeder der abgemahnt wurde mal kritisch hinterfragen.


-> RTL? Das "N" steht für Niveau!
 
K

Krennz

Guest
@ldb hat schon recht.

Habe mal, als Gast, beim Fanforum vorbeigeschaut und mitgelesen. Da wird schon heftig über den Frust gepostet, wenn Karten zu Spitzenspielen von "Fans" gekauft werden um sie auf ibäh mit Gewinn zu verscherbeln.

Und als Fan sollte man, bekanntlich, zusammenhalten.

Daher empfehle ich sich im Fanboard anzumelden http://board.bvb-fanabteilung.de/ lest Euch aber vorher die REgeln für die Weitergabe von Tickets durch http://board.bvb-fanabteilung.de/thread.php?threadid=13 geht da ganz bis unten.

Ihr könnt Euch da vorsorglich anmelden, sodass Ihr im Falle eines Falles schnell und Problemlos Eure Karten verkaufen könnt. (Normalpreis zuzgl. evtl Portokosten.)[ Bei kauf bei den Vorverkaufstellen sind die Portokosten von denen ebenso draufzuschlagen BVB und Krause 6€ und Rupprecht 7€ ] ZB. Ticket 38€ gekauft mit Zusendung bei Krause gibt folgende Rechnung

Ticket 38 + Porto Krause 6 + mein Porto -,55 = 44,55. Bei ibäh ergäbe das folgende Rechnung Ticket 38 + 15% 5,70 + Porto Krause 6 plus mein Porto -,55 = 50,25. Wenn Becker und Haumann dann noch meckert kann ich Ihnen das vorrechnen. Immer vorausgesetzt ich habe das Tcket nicht selbst abgeholt, denn dann entfällt das Porto der Vorverkaufstellen.
 

ldb

Super-Moderator
Nicht ganz ;)

Auf den Ticketpreis darf ich 15% aufschlagen, zB: 38 + 15% = 43,70€.
Darin muss dann auch schon der Versandkostenanteil sowie die Einstellgebühr sowie Verkaufsprovision enthalten sein. Heißt also das ich, wenn ich für 43,70€ verkaufe muss ich schon mal 1,60€ Einstellgebühr sowie 9% (3,93€) abziehen, es bleiben mir übrig: 38,17€.

Habe ich die Karte mit Versandkosten erworben, dann mache ich also Verlust. Es empfiehlt sich also die Karte bei der Fanabteilung zu verkaufen, denn hier darf ich Kartenpreis sowie Versandkosten aufschlagen, zum Beispiel: 38€ + 3€ Portoanteil = 41€. Keine Gebühren, keine Provision.

Alternativ geht auch Verkauf bei ebay Kleinanzeigen, auch Gebührenfrei.

Auf die schnelle habe ich noch für das Augsburg Spiel folgende Auktion gefunden, ich denke das ist auch eingeduldeter Weg:

search.ebay.de/300945431035
 
Krennz schrieb:
Wenn die Kohle haben wollen müssen sie klagen.

von einer Klage ist hier und mir bisher nichts bekannt.

Das kliengt ja schon mal gut.Ich werde dies mal schicken bzw. per einschreiben.Werde ein Brief schreiben das ich die Karten nicht direkt vom BVB erworben habe und somit deren vorschriften nicht zählen,das ich nur 5 euro gewinn machte und dieses modUE werde ich schicken.
Nur noch ne Frage wenn die Antworten und mir eine Frist setzen wieder.Kann ich diese nicht greifen.Werde ab nächste Woche 2 Wochen im Urlaub sein.Soll ich dies hinein schreiben und das die mich nach den 2 Wochen anschreiben sollen???
Ach und eine Rechtsschutzversicherung besitze ich gar nicht leider
 

ldb

Super-Moderator
Du hast keinen Gewinn gemacht, du hast eBay Gebühren gezahlt. Bei 63€ zahlst du 5,67€ Gebühren. Du hast also Verlust gemacht.

Wenn die modUE nicht angenommen wird, bin ich nicht bereit weitere Unterlassungsansprüche abzugeben. Warum auch? Ich bin an keine ATGB gebunden, daher kann ich in diesem Punkt auch nicht abgemahnt werden. Bei Annahme der modUE wird mir höchstens noch eine Zahlungsfrist gesetzt. Das dauerte bei BH aber immer eine Zeit, denke in zwei Wochen wirst du von denen nichts gehört haben.
 
PeterDerGroße schrieb:
Moin!, ich hab mich durch die 38 Seite o_O durchgekämpft, jedoch schildere ich meinen Fall, da ich mir sehr sehr unsicher bin was ich tun sollte und hoffe auf eure Hilfe!

Heute bekam ich eine eMail mit einer Abmahnung und der Unterlassungserklärung..
Habe seit November 2011 insgesamt 19 Tickets verkauft, die ich aus persönlichen Gründen nicht besuchen konnte.

Es werden alle 19 Verkäufe seit 2011 aufgeführt, jedoch wird "nur" Bezug(Abmahnung) auf 4 Tickets genommen Dortmund - Bayern Supercup 2013, die anderen werden alle aufgeführt, sind jedoch nicht Gegenstand der Abmahnung.

Seit November 19 Karten, die du NICHT nutzen konntest? Hmmm... also, evtl kann man hier dann sogar schon das "gewerblich" vorwerfen oder aber du hast echt immer Pech gehabt...
 

ldb

Super-Moderator
November 2011.. Insgesamt 19 Karten? Also vielleicht für 4 Spiele je 4 bestellt und für 1 Spiel dann 3 bestellt? Oder für 19 Spiele je 1 Karte?
 
ldb schrieb:
November 2011.. Insgesamt 19 Karten? Also vielleicht für 4 Spiele je 4 bestellt und für 1 Spiel dann 3 bestellt? Oder für 19 Spiele je 1 Karte?


Ups, das 2011 überlesen...
Wundert mich, dass B&H nur die 4 für den Supercup bemängelt...
 

ldb

Super-Moderator
biborE schrieb:
Ups, das 2011 überlesen...
Wundert mich, dass B&H nur die 4 für den Supercup bemängelt...

In die anderen Angebote können sie nicht mehr rein sehen, maximal sehen sie in den Bewertungen Angebotstitel und Preis.
 
Hallo, wurde jmd hier vom BH gerichtlich verfolgt?
soll man die angeförderte strafe bezahlen?
ich will keine meinungen, sondern fakt ob ja oder nein !!
Danke im voraus
 
@ ldb`s Frage

ldb schrieb:
November 2011.. Insgesamt 19 Karten? Also vielleicht für 4 Spiele je 4 bestellt und für 1 Spiel dann 3 bestellt? Oder für 19 Spiele je 1 Karte?


Es waren 6x2 Tickets, 1x4 Tickets und 3x1 Ticket insgesamt


Soll ich wirklich nur eine modUE schicken?
Nicht das sie mich dann weil ich die "ärgere" noch die 15 anderen Tickets anhängen wollen oder so :(

Da mir für die 4 Tickets "nur" die Abbildung des Sitzplans vorgeworfen wird auch nur das dann reinschreiben richtig?
 
Moin zusammen...
Ersma besten dank für das klasse forum,sowie die hilfreichen und vorallem schnellen Tipps.
Zum Thema: auch meine Freundin hat letzte Woche einen solchen Brief von b&h bekommen.
Es handelt es sich um lediglich 1 ibäh Angebot, für 1x2 Karten des diesjährigen supercups.
Vorwurf lt Anschreiben :

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
 Die ATGB wurden nicht abgebildet
 Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
 Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos


Leider stimmt das mit dem Logo, aber nun ja,wir haben kein Problem damit, das zukünftig zu unterlassen.. ;)
Einen Gewinn der über 15% liegt haben wir nicht erzielt.
Besonderheit : der Verkauf lief über das Konto bzw den Amen meiner Freundin. Die Karten hat sie vorher jedoch nicht persönlich erworben... :)
Wenn ich die letzten Seiten dieses Threads richtig verstanden habe, sollten wir folgendes tun:

- nicht zahlen
- kurzes Anschreiben das sie die Karten selber über dritte bezogen hat,und somit weiterverkaufen darf ( welches Urteil war das!?)
- modUE welches sich nur auf das Logo bezieht hinschicken!?

Hoffe das is so korrekt?!
Wie geht es dann blicherweise aus bzw weiter mit b&h?
Danke für eure Meinungen bzw Korrekturen und evtl Hilfestellung auf welches Urteil ich mich beziehen könnte,bzw wo ich eine entsprechende modUe finde...

Schönen Samstag euch
 
K

Krennz

Guest
Guck mal hier viewtopic.php?f=48&t=7323 da findest Du alles was Du brauchst.

Im übrigen würde ich nur eine modUE bezüglich des Logos abgeben und BH mitteilen, das ich die Karten von Dritten bezogen habe, also nicht an die ATGB gebunden bin.

Ich finde das immer witzig, was BH als Begründung loslässt.

Soweit ich weiss gibt es für Privatpersonen keine Preisbindung, Preisbindung ist, bis auf wenige Produkte, in Deutschland verboten.
 
Krennz schrieb:
Guck mal hier viewtopic.php?f=48&t=7323 da findest Du alles was Du brauchst.

Im übrigen würde ich nur eine modUE bezüglich des Logos abgeben und BH mitteilen, das ich die Karten von Dritten bezogen habe, also nicht an die ATGB gebunden bin.

Ich finde das immer witzig, was BH als Begründung loslässt.

Soweit ich weiss gibt es für Privatpersonen keine Preisbindung, Preisbindung ist, bis auf wenige Produkte, in Deutschland verboten.


Danke krennz, für die fixe Antwort...
Dann habe ich das ja wohl richtig verstanden... ;)

Tja, bundh dachte sich wohl "versuchen wir's mal"... :)

Aber ich denke mit der modUE und einem entsprechenden Anschreiben das ich die Tickets von dritten bezogen habe,dann sollte das passen...
 
Vor allem verstehe ich Eines überhaupt nicht. Weshalb wollen die mir eine Abwicklung via "Sofort-Kaufen" mit einem Gewinn von max. 15% vorschreiben??
Bei einer 1€ Auktion bestünde doch die Möglichkeit und sogar die große Wahrscheinlichkeit , dass die Tickets für weit weniger weg gehen. Das Risiko liegt ausschließlich bei mir. Der letztendlich erzielte Kaufpreis liegt bei einer 1€ Auktion nicht in meiner Verantwortung und es kann mir auch nicht vorgeworfen werden, sollte ich Gewinn machen.

Der erstrebte Gewinn im Falle des Sofortkaufens +15% kann mir sehr wohl vorgeworfen werden.

Und sowas soll rechtens sein?? Wohl kaum.

Und wenn ich das Logo nicht benutzen darf, dürfte ich Theoretisch auch nicht den Begriff Borussia Dortmund / BVB verwenden.

Und wie Du schon richtig sagst:
Niemand darf einer Privatperson vorschreiben, was diese in Deutschland für welchen Preis im Rahmen einer Auktion anbietet. Dann müssten wir ebay komplett und Privatverkäufe jeglicher Art verbieten.

Ich dürfte rein theoretisch nicht mal ein gebrauchtes BVB Trikot weiterverkaufen. Es sei denn, es wurde mir z.B. im Jahre 1992 nachweislich geschenkt..(also Geschenkurkunden für Alles ausstellen lassen aufbewahren!)

!!Wie lächerlich ist das bitte??

Ich ärgere mich immens, dass ich mich -wegen vielleicht 3 € über der 15% Regel- mit diesem Mist auseinander setzen muss und es in Deutschland nötig ist, denen auf ihre wahnwitzigen Schreiben überhaupt zu antworten.


Ich bin mir sicher, JEDER Richter in Deutschland würde das genauso sehen...

Ich würde gerne mal wissen, ob jemand den unterzeichnenden Rechtsanwalt der B+H Truppe wegen Nötigung angezeigt hat oder sowas in Erwägung zieht? (Das Böse Wort Erprexxxxxxx will ich jetzt mal ausnahmsweise nicht verwenden..obwohl man theoretisch auf auf diese Idee kommen könnte)


Geht ja schnell heutzutage über die Internetwachen der Polizeien...

(Wem das Wort "Internetwache" neu ist.. man findet hier eine kurze Erklärung: http://de.wikipedia.org/wiki/Internetwache )
 
K

Krennz

Guest
Habe das hier gefunden:

vertikale Preisbindung; ein Hersteller verpflichtet seine Abnehmer, die von ihm gelieferte Ware nur zu dem von ihm festgelegten Preis weiter zu veräußern. Vertikale Fest- oder Mindestpreisbindungen zulasten des Käufers fallen unter das Verbot des § 1 GWB und des Art. 101 I AEUV. Da es sich um Kernbeschränkungen handelt, ist keine Freistellung gemäß der Vertikal-GVO möglich. Es verbleibt die Möglichkeit zur Einzelfallbeurteilung nach § 2 GWB und Art. 101 III AEUV. Ausnahmen vom Kartellverbot sind im dt. Kartellrecht nach § 30 GWB für vertikale Preisbindungen bei Zeitungen und Zeitschriften sowie nach § 28 II GWB für vertikale Preisbindungen betreffend die Sortierung, Kennzeichnung oder Verpackung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vorgesehen.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... -hand.html

Wdenn ich das richtig interpretiere können die sich aus ihrer 15% Regelung ein Zäpfchen machen. Und wenn das ne Absprache unter den Vereinen ist, verstösst dass m.E. gegen geltendes Kartellrecht.
 
K

Krennz

Guest
Habe dazu noch nen Kommentar gefunden:

Vertragliche Preisbindung kann horizontal oder vertikal erfolgen. Vertragliche horizontale Preisbindung ist die Absprache von Preisen zwischen zwei Angehörigen derselben Absatzstufe, vertikale Preisbindung ist die Preisabsprache zwischen Angehörigen unterschiedlicher Absatzstufen, z.B. Hersteller und Händler. Beide Formen sind in Deutschland grundsätzlich gemäß Kartellgesetz verboten. Eine Ausnahme davon bilden Zeitungen und Zeitschriften, bei denen eine vertragliche vertikale Preisbindung erlaubt ist.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... ndung.html

Wenn ich das richtig interpretiere versucht Borussia Dortmund in seinem § 6 der ATGB mit der 15% Klausel bei erlaubter Weitergabe eine Preisbindung einzuführen und mittels Abmahnungen durchzusetzen. Da aber, ausser bei einigen wenigen Produkten, in Deutschland ein Preisbindungsverbot nach § 1 GWB besteht verletzt der § 6 ATGB dieses und wird damit unwirksam.

Strafbewehrt bleibt allerdings der Schleichbezug grösserer Ticketkontingente zum Zwecke der gewerblichen Gewinnerzielung gemäss BGH-Urteil.

M.E. liegt ein Schleichbezug immer dann vor, wenn ich mehr Karten kaufe als ich, den Umständen entsprechend, für den persönlichen Bedarf benötige und die überzähligen Karten zu einem höheren Preis, als den von mir bezahlten, weiterverkaufe.

Soweit ich das recherschieren konnte haben alle Vereiobne der DFL die Preisbindung in ihren ATGB bzw AGB. Ob das alles so rechtens ist?
 
Oh oh, langsam machen sie mir Angst...

Anbei ein Schreiben.

yp777qn2.jpg


Ich betone nochmals, dass ich die Karten weder verkauft habe noch direkt beim BVB gekauft habe.

Was würdet ihr tun?

Meine Idee wäre nun denen aufzulisten was Tango ist.

Karten nicht über BD gekauft
Karten nicht über Ebay verkauft wie die Daten ausspucken
Nochmals BGH Urteil
 
K

Krennz

Guest
Ich würde BH ein lachendes Smiley per mail schicken und sie auffordern ein eigens Urteil zu erwirken.
ausserdem würde ich BH auf das Kartellrecht bezüglich Preisbindung hinweisen und sie fragen, was sie davon halten.

Nach der Meinung meines Sohnes (hat sein BWL-Studium im 5. Semester aus psyschichen Gründen abgebrochen) und seiner Freunde (RAs, Betreibswirte u.v.a.) verstösst der § 6 der ATGB nicht nur gegen das BGH-Urteil, sondern auch gegen etliche anderen § der deutschen Rechtsprechung verstösst.

Z.B. kann der Fussballverein keinen Dritten zur Einhaltung der ATGB zwingen, wenn er sein Ticket geschenkt bekommen hat. Auch kann ich, unter bestimmten Voraussetzungen, eine ibäh-Auktion abbrechen, besonders dann, wenn ich das Ticket selber benutzen möchte. Usw. usf.

BH geht mit dem Rasensprenger gegen Anbieter bei ibäh vor. Das ist auch nicht zulässig. BH muss in jedem Fall nachweisen, dass gegen §6 der ATGB, der nicht gültig ist, verstossen wurde. Was, weil nicht gültig, nicht möglich ist.

Nach den § des GWB ist eine Preisbindung für Drittanbieter verboten. Dementsprechend dürfen Drittanbieter ihre Tickets gemäss den Regeln des Marktes "Nachfrage regelt den Preis" in besondren Fällen weiterverkaufen.
 
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