Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
@ldb,

Du kennst genau so gut wie ich die Thematik.

BH interessiert es nicht, ob die Tickets zum "Sofortkauf" reingestellt wurden, oder ob die Auktion vorzeitig beendet wurde. Die mahnen einfach ab.

Werde Denen in den nächsten Tagen einmal einige hundert ml. Augentropfen zukommen lassen. Die Augentropfen bewirken, dass die Dollar- bzw. Eurozeichen aus den Augen gewaschen werden :lol: :lol:
 

ldb

Super-Moderator
OK, ich korrigiere: Sofortkauf und Normalpreis + max 15%. Urheberrecht nicht verletzen und dann kommt auch nix.
 
K

Krennz

Guest
Und was ist mit dem Preisbindungsverbot nach §1 GWB? (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschräkungen)
 
ich lege mich mal fest und behaupte, dass BH niemals fur Summen unter 1000€ vor Gericht ziehen werden . Sie mahnen massenhaft ab und spekulieren auf due Quote derjenigen, die aus Angst die 200 Piepen überweisen um die "unangenehme Sache" aus der Welt zu schaffen. Jedes "Verfahren", das wegen des geringen Streitwertes zu aufwändig wird, wird im Sande verlaufen....


Ein bis zweimaliger einschüchterner Schriftwechsel..wenn dann keine Zahlung eingeht..Feierabend und es wird sich um den Nächsten gekümmert. Der feine Herr Rechtsanwalt lässt sich doch nicht den Stundenlohn versauen..


Haltet durch und macht euch keinen Kopf !!!!!
 

ldb

Super-Moderator
Krennz schrieb:
Und was ist mit dem Preisbindungsverbot nach §1 GWB? (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschräkungen)

Ich habe ja nicht gesagt das es verboten ist über 15% zu verkaufen.
Es ging darum das du sagtest das von B&H immer eine Abmahnung kommt, egal ob sofortkauf oder Auktion. Wenn ich aber per sofortkauf und max. 15% Aufschlag verkaufe, dann kommt von denen nix. Voraus gesetzt ich verletze kein Urheberrecht. Wenn ich was übrig habe und wirklich niemand meiner Leute fahren kann, dann verkaufe ich die per sofortkauf (Normalpreis + Versand + ebay Gebühren, aber da ist man meistens schon bei 15%). Das habe ich schon zig hunderttausendmillionen Mal gemacht, bisher kam nie etwas. Käufer glücklich, ich glücklich, niemanden abgezogen. Alternativ im Forum der Fanabteilung verkaufen, aber eBay ist in manchen Fällen einfach besser, muss aber jeder selbst entscheiden.

Das Posting auf der vorigen Seite ist editiert ;)
 
Schmidt-Gundlach schrieb:
ich lege mich mal fest und behaupte, dass BH niemals fur Summen unter 1000€ vor Gericht ziehen werden . Sie mahnen massenhaft ab und spekulieren auf due Quote derjenigen, die aus Angst die 200 Piepen überweisen um die "unangenehme Sache" aus der Welt zu schaffen. Jedes "Verfahren", das wegen des geringen Streitwertes zu aufwändig wird, wird im Sande verlaufen....


Ein bis zweimaliger einschüchterner Schriftwechsel..wenn dann keine Zahlung eingeht..Feierabend und es wird sich um den Nächsten gekümmert. Der feine Herr Rechtsanwalt lässt sich doch nicht den Stundenlohn versauen..


Haltet durch und macht euch keinen Kopf !!!!!


das ist ja nun nix neues :mrgreen: :recht:


tja, auch ich habe nix mehr gehört, besser isset :p

es sei noch kurz erwähnt: sicherlich geiern einige bei den summen die gezahlt werden, aber es gibt auch leute, die 1. einen sehr weiten weg auf sich nehmen, vor ort stundenlang campieren und wirklich niemanden sonst kennen, der unter der woche zum spiel kann (bei mir z.b.)
wenn man dann die kosten alle addiert, dann bleibt von der scheinbar hohen summe nicht sooo viel über... interessiert natürlich nicht, denn es zählt am ende der kartenpreis. sowohl im einkauf als auch verkauf. nur sollten man auch bedenken, dass nicht alle bvbfans in dortmund oder umgebung wohnen (bzw. nicht mehr wohnen, wie bei mir z.b.)
das mit dem bvbfanforum und karten weiterreichen, höre ich hier zum ersten mal... klingt komisch, ist aber so :wink:

nix für ungut, weiter machen!
krennz: ganz großer sport von dir! das mein ich jetzt ernst :)
 

ldb

Super-Moderator
Ich lese hier schon ne Weile mit habe mich aber jetzt erst angemeldet, weil ich auch eine Abmahnung von BH bekommen habe.
Es handelt sich um eine von Ebäh abgebrochene Auktion von zwei Karten, ich wurde abgemahnt weil ich den Stadionsitzplan genutzt habe, weitere Vorwürfe sind das ich die ATGB nicht abgebildet habe und das ich die Tickets nicht zum Sofortkauf angeboten habe.
Das Thema Sofortkauf erledigt sich ja wohl so wie ich es hier verstanden habe dadurch das es in D keine Preisbindung gibt und der Vorwurf ATGB ist ja wohlhinfällig, weil es nicht zu einem Verkauf kam.
So bleibt lediglich der Vorwurf der Sitzplannutzung der mich 210 € kosten soll.
Ich habe jetzt die hier beschriebene ModUE vorbereitet und werde die dann wohl zu BH schicken.
Meine Frage lautet jetzt aber: Muß ich diese Summe denn dann jetzt auch überweisen, oder soll ich nach Versendung der ModUE abwarten , ob BH sich noch einmal meldet? :?:
Danke im voraus für eure Hilfe.
 

ldb

Super-Moderator
paulbaumann schrieb:
Ich lese hier schon ne Weile mit habe mich aber jetzt erst angemeldet, weil ich auch eine Abmahnung von BH bekommen habe.
Es handelt sich um eine von Ebäh abgebrochene Auktion von zwei Karten, ich wurde abgemahnt weil ich den Stadionsitzplan genutzt habe, weitere Vorwürfe sind das ich die ATGB nicht abgebildet habe und das ich die Tickets nicht zum Sofortkauf angeboten habe.
Das Thema Sofortkauf erledigt sich ja wohl so wie ich es hier verstanden habe dadurch das es in D keine Preisbindung gibt und der Vorwurf ATGB ist ja wohlhinfällig, weil es nicht zu einem Verkauf kam.
So bleibt lediglich der Vorwurf der Sitzplannutzung der mich 210 € kosten soll.
Ich habe jetzt die hier beschriebene ModUE vorbereitet und werde die dann wohl zu BH schicken.
Meine Frage lautet jetzt aber: Muß ich diese Summe denn dann jetzt auch überweisen, oder soll ich nach Versendung der ModUE abwarten , ob BH sich noch einmal meldet? :?:
Danke im voraus für eure Hilfe.

Warte bis sich B&H melden. Erst dann entscheiden was du tust. Hast auch ne PN bekommen von mir.
 
paulbaumann schrieb:
Ich lese hier schon ne Weile mit habe mich aber jetzt erst angemeldet, weil ich auch eine Abmahnung von BH bekommen habe.
Es handelt sich um eine von Ebäh abgebrochene Auktion von zwei Karten, ich wurde abgemahnt weil ich den Stadionsitzplan genutzt habe, weitere Vorwürfe sind das ich die ATGB nicht abgebildet habe und das ich die Tickets nicht zum Sofortkauf angeboten habe.
Das Thema Sofortkauf erledigt sich ja wohl so wie ich es hier verstanden habe dadurch das es in D keine Preisbindung gibt und der Vorwurf ATGB ist ja wohlhinfällig, weil es nicht zu einem Verkauf kam.
So bleibt lediglich der Vorwurf der Sitzplannutzung der mich 210 € kosten soll.
Ich habe jetzt die hier beschriebene ModUE vorbereitet und werde die dann wohl zu BH schicken.
Meine Frage lautet jetzt aber: Muß ich diese Summe denn dann jetzt auch überweisen, oder soll ich nach Versendung der ModUE abwarten , ob BH sich noch einmal meldet? :?:
Danke im voraus für eure Hilfe.

Abwarten. Ganz entspannt sehen.

Das mit dem der Vorwurf ist hinfällig, weil verkauft - so nicht richtig meines Wissens nach. Mir sagte mal ein Anwalt auch in Bezug auf die Sache, dass das nicht relevant sei.
Ansonsten gilt auch hier, Privatverkauf ist nicht "strafbar".
 
K

Krennz

Guest
Die Dortmunder fussballtreter-Vereinsvertreter wollne den Verkauf über ibäh total unterbinden. Wie übrigens auch andere Vereine.


Doch wir haben eine freie Marktwirtschaft und etliche Verbote gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die z.B. den §6 der ATGB ausser Kraft setzen. Wie der § 1 GWB. (Preisbindungsverbot) Tickets, egal für welchen Event unterliegen diesem Verbot. So kann jeder Kartenkäufer, der nicht über Schleichbezug seine Karten erworben hat, seine Karte frei in den vom BGH zugelassenen Sonderfällen, wie Krankheit, berufliche und sonstige Verhinderung, aber auch Unlust,verkaufen. Er darf allerdings keine geschützten Inhalte wie Logo, Schriftzug und Sitzplan, verwenden.

Dies ist u.a. Auch die Meinung einiger Freunde meines Sohnes.

Der BGH schreibt ja auch in seinem Urteil
1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

Das heisst eigentlich, dass Abmahnungen von Vertragsverstössen bei jetzigen Verkäufen für die Zukunft nicht zulässig sind. Alleine dadurch wird schon die Weitergabe der gemäss §1GWB nicht zulässigen ATGB Klausel hinfällig.

Im Übrigen. Wenn der BGH, hier im Falle HSV, so entschieden hat, wird, nach allgemeiner Erfahrung, sich kein anderes Gericht dagegenstellen. Es ist, in einem Präzedensfall, eine Fortschreibung der Gesetze. KLagen häte hier jeder Fussballverein, die entscheidung wäre so oder so so gefallen.

Ein Ticketverkäufer kann das wirtschaftliche Risiko nicht auf andere abwälzen .

§ 242 BGB
Leistung nach Treu und Glauben

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Der zitierte § gilt nicht nur für nur für Käufer, sondern auch für Verkäufer, wie der BGH in einem anderen Urteil feststellte, (Betraf Schnäppchenkläger bei ibäh) denn Schuldner ist immer Derjenige, der eine Leistung schuldet.

Beispiel:
Dortmund bietet Karten zu Preis x an. Ich will die Karte, schulde also jetzt das Geld. In dem Augenblick wo ich das Geld bezahlt habe wird Dortmund zum Schuldner, die schulden mir jetzt das Ticket und die damit verbundene Leistung.
 

ldb

Super-Moderator
Krennz schrieb:
Die Dortmunder fussballtreter-Vereinsvertreter wollne den Verkauf über ibäh total unterbinden.

Das totale Weiterveräußerungsverbot gibt es beim BVB nicht mehr, nur die Deckelung auf 15%. Und die ist, wie wir ja hier gesehen haben nur unter bestimmten Umständen zutreffend (Abgabe von Karten in nicht Haushaltsüblichen Mengen; Schleichbezug im privaten oder geschäftlichen Verkehr).
 

ldb

Super-Moderator
biborE schrieb:
Nochmal so nebenbei, was kann einen denn "nur" für das Logo bzw den Stadionplan erwarten? :)

Das kommt immer auf den Einzelfall an. Faktoren sind u.a. die Nutzungsdauer und die Zugriffszahl. Bei Schriftstücken wird auch pro Zeichen abgerechnet.

Gehen wir jetzt von dem Stadionplan ODER Logo aus, kann man zur Berechnung des Schadensberechnung die "Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing" hinzuziehen. Dies hält bei Upload eines Bildes auf eine Webseite im Monat 130€ für angemessen. Die Auktion lief aber vielleicht nur 5 Tage, dementsprechend beläuft sich hier der Schaden auf ca. 22€ pro Bild. Habe ich also Stadionplan und Logo genutzt, liegt der Schaden bei knapp 44€.

Die Abmahnung beinhaltet auch den Punkt "ATGB nicht abgebildet". Hätten die wohl gerne! Denn dann zahlt man nochmals, denn die unerlaubte Verwendung hiervon ist untersagt und kostet weiteres Geld: Man zahlt pro Zeichen! (3-5 Cent pro Zeichen!).

Es geht aber noch schlimmer: Verwende ich geschützte Inhalte und gebe mich als Schöpfer dieser aus, wird die doppelte Lizenzgebühr fällig.

Es gibt da eine schöne Zusammenfassung auf dieser Seite: http://www.it-rechtsinfo.de/themenberei ... .html#c238
 
ldb schrieb:
biborE schrieb:
Nochmal so nebenbei, was kann einen denn "nur" für das Logo bzw den Stadionplan erwarten? :)

Das kommt immer auf den Einzelfall an. Faktoren sind u.a. die Nutzungsdauer und die Zugriffszahl. Bei Schriftstücken wird auch pro Zeichen abgerechnet.

Gehen wir jetzt von dem Stadionplan ODER Logo aus, kann man zur Berechnung des Schadensberechnung die "Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing" hinzuziehen. Dies hält bei Upload eines Bildes auf eine Webseite im Monat 130€ für angemessen. Die Auktion lief aber vielleicht nur 5 Tage, dementsprechend beläuft sich hier der Schaden auf ca. 22€ pro Bild. Habe ich also Stadionplan und Logo genutzt, liegt der Schaden bei knapp 44€.

Die Abmahnung beinhaltet auch den Punkt "ATGB nicht abgebildet". Hätten die wohl gerne! Denn dann zahlt man nochmals, denn die unerlaubte Verwendung hiervon ist untersagt und kostet weiteres Geld: Man zahlt pro Zeichen! (3-5 Cent pro Zeichen!).

Es geht aber noch schlimmer: Verwende ich geschützte Inhalte und gebe mich als Schöpfer dieser aus, wird die doppelte Lizenzgebühr fällig.

Es gibt da eine schöne Zusammenfassung auf dieser Seite: http://www.it-rechtsinfo.de/themenberei ... .html#c238


Hmmm, also meine Auktion war maximal nen Tag drin. Das ganze mal 2, weil 2 Auktionen. Sind wa also bei irgendwas um die 10 Euro, richtig? :-D
 

ldb

Super-Moderator
biborE schrieb:
ldb schrieb:
biborE schrieb:
Nochmal so nebenbei, was kann einen denn "nur" für das Logo bzw den Stadionplan erwarten? :)

Das kommt immer auf den Einzelfall an. Faktoren sind u.a. die Nutzungsdauer und die Zugriffszahl. Bei Schriftstücken wird auch pro Zeichen abgerechnet.

Gehen wir jetzt von dem Stadionplan ODER Logo aus, kann man zur Berechnung des Schadensberechnung die "Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing" hinzuziehen. Dies hält bei Upload eines Bildes auf eine Webseite im Monat 130€ für angemessen. Die Auktion lief aber vielleicht nur 5 Tage, dementsprechend beläuft sich hier der Schaden auf ca. 22€ pro Bild. Habe ich also Stadionplan und Logo genutzt, liegt der Schaden bei knapp 44€.

Die Abmahnung beinhaltet auch den Punkt "ATGB nicht abgebildet". Hätten die wohl gerne! Denn dann zahlt man nochmals, denn die unerlaubte Verwendung hiervon ist untersagt und kostet weiteres Geld: Man zahlt pro Zeichen! (3-5 Cent pro Zeichen!).

Es geht aber noch schlimmer: Verwende ich geschützte Inhalte und gebe mich als Schöpfer dieser aus, wird die doppelte Lizenzgebühr fällig.

Es gibt da eine schöne Zusammenfassung auf dieser Seite: http://www.it-rechtsinfo.de/themenberei ... .html#c238


Hmmm, also meine Auktion war maximal nen Tag drin. Das ganze mal 2, weil 2 Auktionen. Sind wa also bei irgendwas um die 10 Euro, richtig? :-D

Wenn der Richter diesem "Preismodell" folgen würde kommt man auf exakt 8,67€ als Streitwert. Dazu kommen RA und Gerichtskosten, ca. 190€.
Ganz wichtig in diesem Zuge zu erwähnen: Prozesskostenhilfe. Diese übernimmt jedoch nur deine eigenen Kosten, die Gegenseite kann ihre also bei Gewinn des Prozess vollstrecken sobald wieder genug einkommen vorhanden ist.
 
Bevor es soweit kommt, nehme ich mir nen Anwalt, der das für mich regelt.
Wenn es da wirklich "nur" um 10 Euro geht, wird da sicherlich kein Richter der Welt eine Klage zulassen oder?
 

ldb

Super-Moderator
biborE schrieb:
Bevor es soweit kommt, nehme ich mir nen Anwalt, der das für mich regelt.
Wenn es da wirklich "nur" um 10 Euro geht, wird da sicherlich kein Richter der Welt eine Klage zulassen oder?

Doch, ich glaube schon :D
Es gab schon Klagen die einen deutlich kleineren Gegenstandswert als 10€ hatten. Es ist halt in Deutschland jedem sein Recht seine Forderung, notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Aber ob B&H sich mit solchen kleinen Fischen beschäftigt? 10€ und die eigenen Kosten sind mit Sicherheit nicht ihr Beuteschema. Es sei denn sie wollen einfach mal ein Exempel statuieren damit in Zukunft brav bei Urheberrechtsverletzungen gezahlt wird.

Man muss auch unterscheiden: Verkaufe ich zum Normalpreis, nutze aber Logo/Plan, kommt wie hier schon gesehen, eine 100€ Forderung + modUE ins Haus. Verkaufe ich über Normalpreis+15% oder Auktion (Preis egal, auch unter Normalpreis) verlangen sie direkt 210€. Da fehlt aus meiner Sicht eine deutliche Differenzierung. Zumal auch 210€ gezahlt werden sollen wenn die Karten zwar per Auktion, aber unter Normalpreis weg gehen.

Ich persönlich würde aber, wenn ich die Wahl habe zwischen Gerichtskosten von 190€ und 10€ Streitwert ODER am Anfang 210€ an B&H zahlen, den Weg über das Gericht vorziehen. Denn dann wird die komplette Abmahnung vom Gericht geprüft, da kann man dann ein bisschen erzählen was die Herren B&H den ganzen Tag so treiben....

Edit: Wenn ich zum normalen Preis verkaufe aber Logo/Plan nutze, mir kommt eine 100€ Forderung ins Haus + modUE, dann ist das aus meiner Sicht der einzige Fall mit den Herrschaften zu Handeln. Diese Abmahnungen sind dann leider vollständig gerechtfertigt, da geschützte Inhalte. Als Faustregel sollte aber für jeden gelten: Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Sehe gute Chancen, gerade bei Verkauf zum Normalpreis usw., die Summe auf ein Minimum zu reduzieren.
 
ldb schrieb:
biborE schrieb:
Bevor es soweit kommt, nehme ich mir nen Anwalt, der das für mich regelt.
Wenn es da wirklich "nur" um 10 Euro geht, wird da sicherlich kein Richter der Welt eine Klage zulassen oder?

Doch, ich glaube schon :D
Es gab schon Klagen die einen deutlich kleineren Gegenstandswert als 10€ hatten. Es ist halt in Deutschland jedem sein Recht seine Forderung, notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Aber ob B&H sich mit solchen kleinen Fischen beschäftigt? 10€ und die eigenen Kosten sind mit Sicherheit nicht ihr Beuteschema. Es sei denn sie wollen einfach mal ein Exempel statuieren damit in Zukunft brav bei Urheberrechtsverletzungen gezahlt wird.

Man muss auch unterscheiden: Verkaufe ich zum Normalpreis, nutze aber Logo/Plan, kommt wie hier schon gesehen, eine 100€ Forderung + modUE ins Haus. Verkaufe ich über Normalpreis+15% oder Auktion (Preis egal, auch unter Normalpreis) verlangen sie direkt 210€. Da fehlt aus meiner Sicht eine deutliche Differenzierung. Zumal auch 210€ gezahlt werden sollen wenn die Karten zwar per Auktion, aber unter Normalpreis weg gehen.

Ich persönlich würde aber, wenn ich die Wahl habe zwischen Gerichtskosten von 190€ und 10€ Streitwert ODER am Anfang 210€ an B&H zahlen, den Weg über das Gericht vorziehen. Denn dann wird die komplette Abmahnung vom Gericht geprüft, da kann man dann ein bisschen erzählen was die Herren B&H den ganzen Tag so treiben....

Edit: Wenn ich zum normalen Preis verkaufe aber Logo/Plan nutze, mir kommt eine 100€ Forderung ins Haus + modUE, dann ist das aus meiner Sicht der einzige Fall mit den Herrschaften zu Handeln. Diese Abmahnungen sind dann leider vollständig gerechtfertigt, da geschützte Inhalte. Als Faustregel sollte aber für jeden gelten: Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Sehe gute Chancen, gerade bei Verkauf zum Normalpreis usw., die Summe auf ein Minimum zu reduzieren.


Naja, ich habe sie nicht verkauft und verkauft werden darf ja nun mal. Das scheint Fakt. Weiterhin galten für mich die AGB nicht, da nicht von BD gekauft.
Das Einzige, was sie mir ankreiden können, ist dieser Logo-/Stadionblödsinn.
EDIT
Und da wäre ich dann auch bereit was für zu zahlen, aber definitiv keine 100 Euro :)
Mal sehen was kommt, bisher ist seit einer Woche Ruhe :-D
 
K

Krennz

Guest
Ich bleibe dabei,

Die Geschlechts- äh Geschäftsleitung vom Fussballtreterverein aus Dortmund die sich BD nennen will den Ticketverkauf über ibäh unterbinden und hat deshalb den ganzen Nonsens gestartet. Dabei hält ihre Atgb noch nicht mal einer rechtlichen Überprüfung stand.

Der BGH hat Privatverkäufe in bestimmten Situationen zugelassen, es gibt in Big old Germany keine Preisbindung (mit wenigen Ausnahmen, die im Gesetz stehen) es gibt §§ im BGB die sowohl Käufer als auch Verkäufer in die Pflicht nach Treu und Glauben nehmen.

Was will BH noch? Sich als Büstenhalter profilieren, der nichts bewirken kann?

Ich habe schon in einem der ersten wichtigen Posts ab ca Seite 4 was von ca 30 € bei Verletzungen der Marken- und Urheberrechte gesagt. Dafür geht BH nicht vor Gericht. Das BGH-Urteil beinhaltet soviele Aussagen das deutsche Gerichte da einen grossen Schatz zur Urteilsfindung haben.
 

ldb

Super-Moderator
Wer dieses Forum hier liest, bekommt gleich ein ganz anderes Bild von B&H. Auf einmal kommen sie gar nicht mehr so bedrohlich rüber wie in ihren Briefchen. Das er trotzdem weiter macht und darauf hofft das die Leute einfach zahlen ist das eigentlich ärgerliche. Bei der Masse an Abmahnungen würde mich der tägliche Geldeingang interessieren...
 
K

Krennz

Guest
Erfahrungsgemäss, aus den Aboabzockern, zahlen ca 10 bis 30% der Abgemahnten die geforderten Beträge.

Das ist wohl auch BH dem Berussia Büstenhalter genug um seine unwirksamen Abmahnugen loszulassen.

Daher meine Frage an die Fans: beim nächsten Spiel kommt aus der Fanecke: BH Raus, Watzke go home.
 
Hey Leute,

erstmal respekt an euch!! ihr macht das klasse hier ;)

nun zu meinem anliegen:

auch ich habe eine Abmahnung von B&H bekommen. und zwar habe ich meine beiden über bremen erworbenen tickets bei ibäh (find ich gut :D) angeboten, auch per Sofort-Kauf angeboten. die auktion lief aber normal an den höchstbietenden (und unterhalb der +15%). ich bin auch privatverkäufer, seit 2004 dort mitglied und habe seitdem an ganzen 3 auktion teilgenommen (habe dementsprechend auch nur 3 kundenbewertungen).
hinzu kommt das ich in der artikelbeschreibung geschrieben habe, dass man auf einen briefumschlag bietet wo ich kostenlos 2 tickets für das spiel bvb - werder beilege, da ich aus beruflichen gründen nicht teilnehmen konnte.

naja, auf jeden fall habe ich nun eine email bzw einen brief von B&H bekommen mit der entsprechenden abmahnung:
"Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass Sie 2 Tickets von Borussia Dortmund in der Saison 2013/2014 im Rahmen der nachbenannten Auktion unter Verwendung des Anbieternamens „el.manfredo“ auf der Internetplattform eBay eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt haben:
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
- Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos"
dementsprechend war auch eine UE dabei, wo aber nur die sachlage zum thema "weiterverkauf" beschrieben wird (da steht nix über die urheberrechtsverletzung wegen dem logo). außerdem wollen die 210€.

da ich auch erst geschockt war, habe ich mich natürlich erstmal erkundigt und bin auf euch gestoßen ;) paar dinge durchgelesen und versucht einen brief an die B&H zu verfassen. schaut mal bitte ob das so ok ist bzw. ob das überhaupt was bringt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin eine Privatperson, die sehr selten und unregelmäßig als Privatkäufer bzw. -verkäufer bei eBay tätig ist. Dies kann man erkennen da mein eBay Account lediglich 3 Kundenbewertungen hat. Meine Auktion verlief auf einen Briefumschlag wo ich KOSTENLOS Tickets des Spiels Borussia Dortmund gegen Werder Bremen beigefügt habe, da ich aus beruflichen Gründen an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen konnte. Somit habe ich diese Tickets nicht verkauft sondern verschenkt. Außerdem ist die Auktion normal an den Höchstbietenden (und nicht per SOFORT-Kauf) für einen Preis, der niedriger als die angegeben +15% war, zum Abschluss gekommen. Diese "Grenze" ist jedoch auch aufgrund von § 1 GWB (Preisbindungsverbot) nicht zulässig. Nichtsdestotrotz ist ihr Anzeige durch das folgende Urteil rechtswidrig:
„Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.“
(Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)

Somit bitte ich Sie diese Anzeige zur obigen Sachlage innerhalb der nächsten 10 Tage zurückzunehmen.
"

kann man das so machen? wollte das so als .pdf anhang per email verschicken. sollte ich noch eine modUE schreiben?? kann ich die dann auch einfach per email verschicken oder lieber alles per einschreiben??

lg elmanfredo

/edit: ich habe als bild das BVB und SVW logo benutzt welches ich irgendwo bei google gefunden habe...
 
elmanfredo schrieb:
Hey Leute,

erstmal respekt an euch!! ihr macht das klasse hier ;)

nun zu meinem anliegen:

auch ich habe eine Abmahnung von B&H bekommen. und zwar habe ich meine beiden über bremen erworbenen tickets bei ibäh (find ich gut :D) angeboten, auch per Sofort-Kauf angeboten. die auktion lief aber normal an den höchstbietenden (und unterhalb der +15%). ich bin auch privatverkäufer, seit 2004 dort mitglied und habe seitdem an ganzen 3 auktion teilgenommen (habe dementsprechend auch nur 3 kundenbewertungen).
hinzu kommt das ich in der artikelbeschreibung geschrieben habe, dass man auf einen briefumschlag bietet wo ich kostenlos 2 tickets für das spiel bvb - werder beilege, da ich aus beruflichen gründen nicht teilnehmen konnte.

naja, auf jeden fall habe ich nun eine email bzw einen brief von B&H bekommen mit der entsprechenden abmahnung:
"Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass Sie 2 Tickets von Borussia Dortmund in der Saison 2013/2014 im Rahmen der nachbenannten Auktion unter Verwendung des Anbieternamens „el.manfredo“ auf der Internetplattform eBay eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt haben:
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
- Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos"
dementsprechend war auch eine UE dabei, wo aber nur die sachlage zum thema "weiterverkauf" beschrieben wird (da steht nix über die urheberrechtsverletzung wegen dem logo). außerdem wollen die 210€.

da ich auch erst geschockt war, habe ich mich natürlich erstmal erkundigt und bin auf euch gestoßen ;) paar dinge durchgelesen und versucht einen brief an die B&H zu verfassen. schaut mal bitte ob das so ok ist bzw. ob das überhaupt was bringt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin eine Privatperson, die sehr selten und unregelmäßig als Privatkäufer bzw. -verkäufer bei eBay tätig ist. Dies kann man erkennen da mein eBay Account lediglich 3 Kundenbewertungen hat. Meine Auktion verlief auf einen Briefumschlag wo ich KOSTENLOS Tickets des Spiels Borussia Dortmund gegen Werder Bremen beigefügt habe, da ich aus beruflichen Gründen an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen konnte. Somit habe ich diese Tickets nicht verkauft sondern verschenkt. Außerdem ist die Auktion normal an den Höchstbietenden (und nicht per SOFORT-Kauf) für einen Preis, der niedriger als die angegeben +15% war, zum Abschluss gekommen. Diese "Grenze" ist jedoch auch aufgrund von § 1 GWB (Preisbindungsverbot) nicht zulässig. Nichtsdestotrotz ist ihr Anzeige durch das folgende Urteil rechtswidrig:
„Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.“
(Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)

Somit bitte ich Sie diese Anzeige zur obigen Sachlage innerhalb der nächsten 10 Tage zurückzunehmen.
"

kann man das so machen? wollte das so als .pdf anhang per email verschicken. sollte ich noch eine modUE schreiben?? kann ich die dann auch einfach per email verschicken oder lieber alles per einschreiben??

lg elmanfredo

/edit: ich habe als bild das BVB und SVW logo benutzt welches ich irgendwo bei google gefunden habe...


Liest sich so ganz gut, aber ich denke, dass du den Briefumschlag da reingestellt hast, wird den Herren als Anlass reichen anzunehmen, dass du weißt was du da tust ;-)
Ansonsten hört es sich ganz gut an, aber ich bitte drauf zu achten, dass keine Anzeige vorliegt sondern lediglich eine Abmahnung.
Dann die 15% Nummer - schön und gut, aber in den AGB steht eben klipp und klar drin, dass du die Verkäufe als Sofortkauf reinstellen MUSST.

Btw. Hast du die Tickets überhaupt von Borussia Dortmund direkt gekauft?


PS: Ich selbst habe halt auch viel hier gelesen und probiere das mal weiterzugeben. Sollte ich irgendwo Unrecht haben, bitte ich, dass die "alten Hasen" mich doch korrigieren :)
 
K

Krennz

Guest
Er hat die Tickets über Werder bekommen. Da die idR nicht auf die ATGB von Dortmund hinweisen ist er nicht an die ATGB gebunden.

Der Trick mit dem Briefumschlag ist nicht zulässig. Tickets dürfen nicht als Beilage zu einer anderen Ware benutzt werden. Wäre ein Abmahngrund, ist aber hier nicht herangezogen.

Das Einzige was übrigbleibt ist der Missbrauch des markenrechtklich geschützten Logos. Eigentlich hätte ibäh die Auktion abbrechen müssen, wenn ein Logo verwendet wurde.

Für das Loge schicke ich eine modUE und schreibe BH, dass ich die Tickets von Werder bezogen habe, und sie aus privaten Gründen weiterveräussern musste.

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin eine Privatperson, die sehr selten und unregelmäßig als Privatkäufer bzw. -verkäufer bei eBay tätig ist. Dies kann man erkennen da mein eBay Account lediglich 3 Kundenbewertungen hat. Der Verkauf erfolgte da ich aus beruflichen Gründen an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen konnte. Außerdem ist die Auktion normal an den Höchstbietenden (und nicht per SOFORT-Kauf) für einen Preis, der niedriger als die angegeben +15% war, zum Abschluss gekommen. Diese "Grenze" ist jedoch auch aufgrund von § 1 GWB (Preisbindungsverbot) nicht zulässig. Nichtsdestotrotz ist ihre Abmahnung durch das folgende Urteil rechtswidrig:
„Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.“
(Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)
 

ldb

Super-Moderator
Moin Manni :D

Dein Schreiben würde ich persönlich direkt wieder vernichten. Die Sache mit dem Briefumschlag ist für die Tonne.

Du hast die AGB von Bremen akzeptiert, nicht vom BVB. Ich teile BH also mit das ich die Karten über Werder gekauft habe und somit an keine ATGB von Dortmund gebunden bin. ModUE fürs Logo, fertig.
 
Hallo,

ich bin kein Betroffener, würde aber gerne meine persönliche Meinung abgeben zu den teils hanebüchenden Aussagen/Beiträgen und Forderungen.

Ich selbst arbeite beim Rechtsanwalt, bin also nicht ganz so unwissen, aber meine Meinung geht eher auf die emotionale Schiene und hat mit der Legalität nichts zu tun.

Mein Grund, warum ich mich nun registriert habe, war die nachfolgende aberwitzige Forderung von Krennz

"Daher meine Frage an die Fans: beim nächsten Spiel kommt aus der Fanecke: BH Raus, Watzke go home."

Ich weiß nicht, ob ihr alle komplett realitätsfremd seid oder einfach die wirkliche Fanszene vom BVB mitbekommt.

Ihr tut hier so, als ob ihr die richtigen Fans seid, ihr tut so, als ob ihr alles richtig macht, ihr tut so, als ob der BVB keine "Echte Liebe" zeigt und ihr seid euch vor allem keiner Schuld bewusst.

Ich selbt bin seit 10 Jahren Dauerkarteninhaber und verkaufe NIE ein Ticket auch nur für einen Euro mehr, erst Recht nicht über Ebay.

Ihr Fans seid es, die richtigen Fans den Zutritt zum Stadion boykottieren, indem ihr die Tickets kauft und bei ebay für mehr Kohle verkaut. Diese scheiss aberwitzigen Standardsprüche "Umzug, beruflich" sind ausgelutscht. Andere Fans, die das SPIEL sehen wollen und eben nicht nur Kohle verdienen wollen, müssen draußen bleiben, weil Fans WIE IHR einfach nur Geld verdienen wollt und jetzt so tut, als ob der böse BVB nur Kohle verdienen will.

Ihr kriegt nicht wirklich mit, was wirkliche Fans denken, ansonsten würde so eine abstruse Forderung nicht kommen. Vielleicht würden 2 % der Fans die Forderung von Krennz nachkommen, 98% würden genau gegen diese Fans brüllen.

Kommt mal klar.

Ich hoffe, dass der BVB noch einen Weg findet, rechtlich jeden von euch dran zu kriegen und jeden zu bestrafen, der über den BVB Geld verdienen will, weil um nichts anderes geht es euch.

Hier dann auf Heulsusen tun, ehrlich, da könnt ich kotzen, gepaart mit der abstrusen Forderung. Da merkt man, wie weint ihr von der Fanszene vom BVB entfernt seid. Ihr habt damit nichts zu tun. Ihr seid nur Geldgeier. Fans vom BVB seid ihr bestimmt nicht.

Wenn ihr vom BVB Echte Liebe wollt, müsst ihr diese auch selbst zeigen. Ihr seid es, die nur Kohle wollen.

Wie ich euch kenne, wird mein Beitrag sowieso gelöscht, damit ihr schön in eurer Scheinwelt verbleiben könnt.

Aber tut mir einen Gefallen, stellt zumindest keine abstrufen Forderungen.

Grüße


Sebastian der total erschrocken ist von den Einstellungen hier :evil:


Ich lass das mal einfach so stehen. Es zeigt uns, dass es auch "Fans" gibt, die vor lauter "Liebe" zum Verein nicht sehen, das der Verein mittels B&H versucht verhinderte Fans, denen die Seele blutet, weil sie nicht teilnehmen können und ihre Tickets Andren zur Verfügung stellen, nicht über die Fansite, sondern über ibäh versucht abzuzocken.
 
Sebastian1909 schrieb:
Hallo,

ich bin kein Betroffener, würde aber gerne meine persönliche Meinung abgeben zu den teils hanebüchenden Aussagen/Beiträgen und Forderungen.


Ich hoffe, dass der BVB noch einen Weg findet, rechtlich jeden von euch dran zu kriegen und jeden zu bestrafen, der über den BVB Geld verdienen will, weil um nichts anderes geht es euch.


Hmmm, du meinst also echt, dass hier ALLE diese tollen Schwarzmarkthändler sind, die vorm Stadion stehen und um jeden Euro feilschen?
Dann hast du dich geschnitten. :)
Ich kann nur für mich sprechen, aber ICH habe 2 Mal probiert Tickets zu verkaufen, weil es sehr stark danach aussah, dass ich hätte arbeiten müssen. Daher kann ich mir diesen Post nicht anziehen. Und ich will bestimmt kein Geld damit verdienen.
Ich fahre mindestens einmal im Monat ca. 300km hin und 300km zurück um den BVB zu sehen. Ich bin also kein Fan? Naja, wenn du das meinst.

Allen anderen kann ich nur sagen, lasst euch nicht ärgern :)
 

ldb

Super-Moderator
Er sagt ja genau das was ich hier auch schon oft hier sagte. Wenn man (wie oft gefordert) die Abmahngeschäfte öffentlich machen würde, dann würde das genau das Gegenteil bewirken, nämlich das die Allgemeinheit "endlich sieht das etwas gemacht wird".

Jeder der ein Angebot eingestellt hat, hatte die $$ Zeichen schon im Auge. Keiner kann mir erzählen das er vorher nicht wusste das der Auktionsendpreis weitaus höher sein wird als der Einkaufspreis. Gut, das Gammelsupercup Ding war da eine Ausnahme.
Das es durch das BGH Urteil unter bekannten Bedingungen erlaubt ist, steht ja außer Frage.

Daher nochmal: Meldet euch beim Forum der Fanabteilung an! Verkauft die Karten zum normalen Preis und ihr lauft keinerlei Gefahr:

http://board.bvb-fanabteilung.de/thread ... adid=10766
 
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