Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
@PeterPan

da hast Du ein Problem.

Nach den AGB ist das Fotografiren innerhalb des Stadions verboten. Es sei denn, dass BD dem schriftlich zugestimmt hat.

Für mich privat darf ich diese Fotos machen (Gibt es auch ein BGH-Urteil drüber) aber veröffenlichen darfst ich diese Fotos nicht. Ein Einstellen bei ibäh ist eine Veröffentlichung.

Bd hat ein wirtschaftliches Interesse daran Stadionfotos selber zu vermarkten, füllt die Portokasse (Ironie)
 
Nun habe ich auch mal wieder Post von B&H bekommen. Nochmals zu meinem Fall:
Nachdem B&H meine mod. UE (Stadionplan) angenommen hat, hat B&H im selben Schreiben die Forderungen von 420€ auf 210€ reduziert. Ich war dennoch nicht bereit zu zahlen und habe nochmals ein schreiben aufgesetzt, indem ich u.a. folgendes erklärte:
"
Ferner beziehe ich mich nochmals auf das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH)
vom 01.09.2008 (Az. I ZR 74/06). Dies besagt, dass Veranstalter den Handel mit Eintrittskarten grundsätzlich nicht verbieten können. Ein nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter vereinbartes Weiterveräußerungsverbot gelte nicht für private Käufer. Veräußere der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle, verhält er sich nicht vertragswidrig."

Nun hat mit B&H folgendes mitgeteilt: "Sie geben das Urteil des BGH nicht richtig wieder. In dem Urteil ging es um Bundesligakarten.de. In diesem Urteil hat der BGH gerade klargestellt, dass es den Vereinen auch erlaubt ist, die Karten unter Einschränkung zum Weiterverkauf freizugeben. Der BGH hat lediglich gesagt, dass die Einschränkung oder die Untersagung eines kompletten Weiterverkaufs unzulässig ist. Deshalb haben sämtliche Bundesligisten den Weiterverkauf grundsätzlich gestattet, ihn allerdings unter die Maßgabe gestellt, dass die Karten nicht zu einem höheren Preis als 15% über dem Originalpreis verkauft werden dürfen. Um Ihnen letztmalig die Gelegenheit zu einer einvernehmlichen Lösung zu geben, schlagen wir vor, sich telefonisch mit dem Unterzeichner in Verbindung zu setzen. Ansonsten sehen wir die Sache als außergerichtlich ausgeschrieben an und werden unserer Mandantschaft anraten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen."

Meine Frage ist nun: Habe ich das Urteil tatsächlich falsch wiedergegeben oder interpretiert? Ich habe die Karten über den Verein erhalten (Gästetickets). Sollte ich in einem Schreiben auf §280 Abs. 1 im BGB hinweisen? Macht das Sinn? Oder tatsächlich einfach doch zahlen? In wie weit stimmt das, was B&H da schreibt? Schonmal vielen Dank für Antworten.

Beste Grüße
north.face
 
@north.face:

Mir ging es genauso - einziger Unterschied: meine modUE wurde nicht anerkannt, weil ich den Punkt "Ich verkaufe keine Tickets mehr über +15%" nicht aufgeführt hatte.

Ich sehe es so, dass ich mehrmals an B&H geschrieben habe, mehrmals eine modUE (Stadionbild) hingesendet habe, jedesmal wurde die abgelehnt wegen der fehlenden +15% Klausel.

Jetzt reicht es mir und ich werde nicht mehr reagieren, prinzipiell habe ich alles getan was möglich war, sollten sie klagen besitze ich eine Rechtsschutz. Und - falls ich mich nicht irre - wegen Verwendung eines Stadionbildes dürften sie nicht klagen, da ich eine modUE abgegeben habe - die nur nicht angenommen wurde.

Viele Grüße,
Timmy
 

ldb

Super-Moderator
Auszug aus dem Urteil:

"Ebenso wenig ist das Handeln der Beklagten unlauter, weil sie mit ihrem Geschäftsmodell das Interesse des Klägers beeinträchtigen, einen "Schwarzhandel" mit seinen Karten zu unterbinden. Ein Schwarzhandel im eigentlichen Sinne, das heißt ein Warenverkauf unter Umgehung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften zu überhöhten Preisen, liegt nicht vor. Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934). Die Revision weist mit Recht darauf hin, dass es wettbewerbskonformem Verhalten entspricht, Ware - auch vom Endkäufer - zu dem Zweck zu erwerben, sie zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen."

Gleiches mache ich ja wenn ich auf ebay eine Karte verkaufe. Ich biete sie gewerblichen sowie privaten Mitgliedern an und allen steht dann frei ob sie die Karte nutzen oder nochmals verkaufen.

Weiter im Urteil heißt es:

"Der Kläger will erreichen, dass den Beklagten der Marktzutritt als Anbieter von Karten für seine Heimspiele verwehrt wird. Dieses Interesse kann er im Rahmen seines Vertriebssystems verfolgen und sich weigern, an gewerbliche Wiederverkäufer wie die Beklagten zu verkaufen. Das Wettbewerbsrecht gewährt dem Kläger Schutz davor, dass sein legitimen Zielen dienendes Vertriebssystem in unredlicher Weise durch Täuschung unterlaufen wird. Der Kläger kann jedoch aus dem Wunsch, sein Vertriebssystem zu schützen, kein lauterkeitsrechtlich beachtliches Interesse dafür ableiten, die Beklagten daran zu hindern, Verkaufsangebote Dritter anzunehmen, die von den Beklagten weder getäuscht noch zum Vertragsbruch verleitet worden sind. Das Bestreben eines nicht autorisierten Händlers, in ein Vertriebssystem einzubrechen und einen Anteil am Absatz einer von Kunden begehrten Ware oder Dienstleistung zu gewinnen, ist rechtlich grundsätzlich solange nicht zu beanstanden, wie es nicht mit unredlichen Mitteln wie Schleichbezug oder Verleitung zum Vertragsbruch durchgesetzt wird. Dieses Bestreben führt nicht schon als solches dazu, die Ausnutzung eines fremden Vertragsbruchs als unlauter erscheinen zu lassen (vgl. BGHZ 117, 280, 284; 143, 232, 235 ff. - Außenseiteranspruch II; speziell zu Eintrittskarten der Fußballbundesliga vgl. Ensthaler/Zech, NJW 2005, 3389, 3391)."

Ich darf also auch als gewerblicher Händler die Tickets verkaufen solange ich nicht die normalen Vertriebswege (Vorverkauf) nutze, sondern sie durch den Ankauf von Dritten unterlaufe.
 
K

Krennz

Guest
Hier mal die Meinung eines Anwalts

Nach der Entscheidung des BGH vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/06 fehle es dagegen an einer Bindung an das Weiterveräußerungsverbot, wenn Tickets „privat verschenkt worden sind, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung […] die AGB bei Bestellung der Tickets nicht wirksam einbezogen wurden“. Demnach sind Abmahnungen durch die Vereine wegen solcher Ticketverkäufe durch Privatpersonen beispielsweise bei eBay unzulässig.

http://www.dr-schenk.net/aktuelles/news ... laubt.html
 
Krennz schrieb:
Hier mal die Meinung eines Anwalts

Nach der Entscheidung des BGH vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/06 fehle es dagegen an einer Bindung an das Weiterveräußerungsverbot, wenn Tickets „privat verschenkt worden sind, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung […] die AGB bei Bestellung der Tickets nicht wirksam einbezogen wurden“. Demnach sind Abmahnungen durch die Vereine wegen solcher Ticketverkäufe durch Privatpersonen beispielsweise bei eBay unzulässig.

http://www.dr-schenk.net/aktuelles/news ... laubt.html


Schade, hätte ich das vorher gefunden, hätte ich das glatt nochmal an die Herren geschickt. Aber nun ist das Thema für mich gegessen...
 

ldb

Super-Moderator
Am wichtigsten ist für die meisten hier also folgender Absatz:


Quelle: http://www.dr-schenk.net/aktuelles/news ... laubt.html

"2. Privatverkauf – nicht personalisierte Tickets

Nach der Entscheidung des BGH vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/06 fehle es dagegen an einer Bindung an das Weiterveräußerungsverbot, wenn Tickets „privat verschenkt worden sind, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung […] die AGB bei Bestellung der Tickets nicht wirksam einbezogen wurden“. Demnach sind Abmahnungen durch die Vereine wegen solcher Ticketverkäufe durch Privatpersonen beispielsweise bei eBay unzulässig."

Nochmals die Quelle: http://www.dr-schenk.net/aktuelles/news ... laubt.html
 
Was denkt ihr, wie sollte ich reagieren? Laut B&H ist meine Begründung angeblich nicht zulässig.
Sollte ich einfach nochmals auf den §280 Abs. 1 hinweisen?
Besten Dank schonmal!
 

ldb

Super-Moderator
Vorweg der vollständige Auszug aus dem Urteil:

"Hinzu kommt, dass vielfach als Verkäufer in Betracht kommende Privatpersonen nicht wirksam aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers einem Weiterverkaufsverbot an gewerbliche Erwerber unterworfen sein werden. So fehlt es etwa an einer derartigen Bindung, wenn Karten privat verschenkt worden sind, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung - aus welchen Gründen auch immer - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers nicht wirksam einbezogen wurden. Die Beklagten wenden sich mit ihren Suchanfragen also auch an Privatpersonen, die ihnen Karten anbieten können, ohne Vertragspflichten gegenüber dem Kläger zu verletzen."

Sie werden erzählen das der Weiterverkauf ja erlaubt ist, aber mit max. 15% Aufschlag auf den normalen Preis. In dem Urteil gehts um ein komplettes Weiterveräußerungsverbot, die Sache mit den 15% ist ja vom BVB eine angebotene Kulanzlösung. Jetzt müsste man also klären ob es bei einem Privatverkauf max. 15% Aufschlag geben darf wie laut AGB, oder eben auch mehr. Dazu gibt es kein bestehendes Urteil. Was wir aber haben ist der erste Leitsatz des Urteils:

"1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu."


Krennz sagt immer: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Und aus meiner Sicht ist es einem privaten Verkäufer durchaus zuzumuten sich, bevor die Karte verkauft wird, kurz an den gängigen Preisen zu orientieren (eBay, Inserate, Anzeigen, Gesuche, usw.) Wenn ich als privat handelnder diesen Preis als Start-/Sofortkaufen Preis festsetze dann kann aus meiner Sicht nichts passieren. Aber das ist auch nur meine Sicht, ob ein Gericht dies bestätigen würde kann hier keiner sagen. Auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand.
 
K

Krennz

Guest
Die Sicht von ldb kann ich nur bestätigen.

Daher schreibe ich auch nicht nochmal sondern warte was kommt.
 
K

Krennz

Guest
Wir hatten heute nochmal ein Gespräch über den Tiketverkauf von Privat an Privat und Ticketbörsen.

Die Sanktionierung und die Preisoberbegrenzung von 15 % widersprechen dem Wettbewerbsrecht.

Ich werde in den nächsten Tagen mal die Wettbewerbszentrale dementsprechend an mailen.

Es ergibt sich dann noch ein anderer Ansatzpunkt, der in Richtung Kartellrecht geht. Aber das kläre ich noch ab.
 
Ich bin der Neue :D und sehr froh, auf dieses Forum gestoßen zu sein. Ich habe versucht, die 37 Seiten zu durchforsten; bräuchte aber dennoch Eure fachkundige Einschätzung:



Kurz:

Habe heute eine Abmahnungs-email der Kanzlei Becker + Haumann erhalten.
Ich soll 210€ überweisen.

Ich bin privater Käufer/Verkäufer mit 23 Bewertungen in 3 Jahren und habe in einer Auktion zwei Supercup-Tickets als 1€ Auktion verkauft, da ich wider erwarten nicht hinfahren konnte. Die Auktion wurde jedoch von ebay vorzeitig beendet, da ich das Logo vom BVB abgebildet hatte (keinen Stadionplan/ kein überhöhter Preis). Trotzdem wird mir weiterhin vorgeworfen,ich hätte die +15% Grenze überschritten. Zum Verkauf kam es also nicht.

Nun meine Fragen:

1. Ist bekannt, ob bislang jemals seitens der Kanzlei ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde?
2. Muss man unbedingt anworten?
3. Wo finde ich die hier so oft genannte "modUE", die auf diesen Fall zugeschnitten ist.

meine tendenz derzeit:

ich antworte nicht und sitze es aus...
 
K

Krennz

Guest
Aussitzen ist der falsche Weg, da bh eine Einstweilige Verfügung erwirken kann und das wird teuer.

Die modUE findest Du hier viewtopic.php?f=48&t=7204

Dazu schreibe icheinen Breif, indem ich bh mitteile, dass die Karten nicht verkauft wurden, sondern, durch den Abbruch der Auktion durch ibäh bei mir geblieben sind und ich die Karten aus persönlichen Gründen verkaufen wollte.
 

ldb

Super-Moderator
Wenn Auktion nicht beendet wurde, dann gabs ja auch keinen Verkauf. ModUE fürs Logo, vielleicht noch ne Begründung warum die Karten abgegeben werden mussten und fertig.
 
Krennz schrieb:
Aussitzen ist der falsche Weg, da bh eine Einstweilige Verfügung erwirken kann und das wird teuer.

Aber was ist mit dem Fall, dass man die modUE abgibt, aber BH sie nicht anerkennt, weil Teile fehlen würden (z.B. die 15% Klausel)? Mehr kann man doch nicht tun als die modUE abzugeben, wenn die diese nicht annehmen, darf dann trotzdem eine einstweilige Verfügung erwirkt werden?

Viele Grüße,
Tim
 

ldb

Super-Moderator
Wer 1-2 Mal im Jahr ne Karte übrig hat, bei dem ist die Dringlichkeit doch überhaupt nicht gegeben. Das winkt kein Gericht durch. Und spätestens wenn es vor Gericht geht (und das muss es nach einer EWV) und die Klage abgeschmettert wird, wird sie aufgehoben. Das machen sie höchstens (und dann auch zu recht) bei Schwarzhändlern.
 
Ich finde es krass, dass hier durch die Rechtsanwaltskanzlei ganz offenbar versucht wird, mächtig abzuzocken. Die sollten sich mal lieber um gewerbliche Schwarzhändler kümmern, als Fans abzuzocken, die ihre 2 Tickets wieder loswerden wollen und die damit anderen Fans eine maximale Freude machen.

Eines steht für mich fest:

Borussia Dortmund hat für mich auf alle Ewigkeit versch****en. Die billigen dieses Vorgehen und stecken mit denen unter einer Decke.


Ansonsten kam heute auch der Brief an.

Sollte jemand tatsächlich jemals Post vom Gericht erhalten haben , bitte posten!!

Hart bleiben und nicht einschüchtern lassen.
 
Soo mich haben sie auch erreicht.
Ich hoffe auf eure Hilfe.

Habe heute auch ein schönen Brief von Becker und Haumann bekommen.
Mir wird vorgeworfen 2 Karten für das spiel Dortmund vs. München verkauft zu haben.
Beim ersten mal habe ich ein Bild vom Signal Iduna Park hineingetan.Ob es von der Seite von Signal Iduna ist kann man nicht mehr nachforschen.Die Auktion ging zwar zu ende aber ebay sperrte und löschte dies mit dem Verweis auf das Bild.
Ok hab es dann neu hineingetan mit 1 Euro Startgebot. Die Karten kosteten so 58 Euro zusammen.Ich verkaufte die für nur 63 Euro.
Ich soll nun den Wisch unterschreiben und 210 € bezahlen.
Was kann ich dagegen tun Leute? Bin nur Schüler und die Karten hab ich nur verkauft,da 2 Frunde abgesprungen sind.Ich bin kein Tickethändler oder sonst was.Dies ist jetzt nur 1 mal geschehen und schon so ein Mist.

Hab ein Anwalt angerufen und der meinte ich könnte auch mal da anrufen bei B&H um etwas dran runterzuschrauben.
Was sagt ihr???

Ach und die sind nicht personalisiert und gekauft habe ich die von einem Freund.Auf dem Ebay foto beim 2.Versuch sieht man auch nicht wo die Plätze sich befinden oder sowas.
 

ldb

Super-Moderator
Hi,
was wird dir denn in der Abmahnung vorgeworfen? Urheberrechtsverletzung am Bild oder Verkauf über 15% und nicht als sofortkauf? Sind beide Auktionen aufgelistet oder nur die erste?

Wer Karten von einem Dritten kauft ist nicht an die ATGB des BVB gebunden und darf mit den Karten machen was er will (siehe hierzu das BGH Urteil).

Einen Anruf bei B&H würde ich unterlassen, da sagt man schnell etwas falsches was einem hinterher angehängt werden kann.
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich die Karten von einem Freund gekauft habe wurden mir die ATGB von BD nicht verbindlich mitgeteilt, ich brauche mich deshalb auch n icht daran halten. Ein Foto vom Idunapark kann ich auch selber machen. Es ist m.E. ein öffentlich sichtbares Gebäude, das ich fotografieren darf.

Das teile ich BH schriftlich mit.

Dann warte ich ab was kommt.
 
ldb schrieb:
Hi,
was wird dir denn in der Abmahnung vorgeworfen? Urheberrechtsverletzung am Bild oder Verkauf über 15% und nicht als sofortkauf? Sind beide Auktionen aufgelistet oder nur die erste?

Wer Karten von einem Dritten kauft ist nicht an die ATGB des BVB gebunden und darf mit den Karten machen was er will (siehe hierzu das BGH Urteil).

Einen Anruf bei B&H würde ich unterlassen, da sagt man schnell etwas falsches was einem hinterher angehängt werden kann.

Also beim erste mal

-Die ATGB wurden nicht abgebildet
-Die Auktion wurde nicht als "Sofort-Kauf" beendet/mit der Option "Sofort-Kauf" angeboten
-Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
-Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion

Beim zweiten mal

-Die ATGB wurden nicht abgebildet
-Die Auktion wurde nicht als "Sofort-Kauf" beendet/mit der Option "Sofort-Kauf" angeboten
-Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises

Zum ersten wie gesagt wurde nach Auktionsende die Auktion von Ebay direkt gelöscht.So kamm ein verkauf, da ich Käufer und so nicht ermitteln konnte, nicht zur stande.

Beim zweiten Mal bin ich auch nicht über die 15 % gekommen.Die Karten kosteten 58 € und verkauft wurden die für 63 €
 

ldb

Super-Moderator
Damit ist die halbe Abmahnung ja für die Tonne.

Wie Krennz schon sagte:

Erwerbe ich die Karten nicht direkt von Dortmund bin ich auch nicht wirksam an die ATGB gebunden. Damit sind auch alle anderen Punkte hinfällig da mir ein Verkauf über 15% nicht verboten war.

Das Foto des Stadions wurde von Außen gemacht?
 
ldb schrieb:
Damit ist die halbe Abmahnung ja für die Tonne.

Wie Krennz schon sagte:

Erwerbe ich die Karten nicht direkt von Dortmund bin ich auch nicht wirksam an die ATGB gebunden. Damit sind auch alle anderen Punkte hinfällig da mir ein Verkauf über 15% nicht verboten war.

Das Foto des Stadions wurde von Außen gemacht?

Nein.Ich muss leider zugeben musste es schnell machen und hab eins von innen genommen aus google.Aber kann mich nicht erinnern das es von der Signal Iduna seite oder von der BVB seite direkt war.
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde eine Antwort an B&H senden das die Karten nachweislich über einen Freund gekauft wurden und ich nicht an die ATGB von Dortmund gebunden war. Für das Bild würde ich eine modUE anfertigen und der Antwort beifügen. Danach warte ich was kommt.
 
ldb schrieb:
Ich würde eine Antwort an B&H senden das die Karten nachweislich über einen Freund gekauft wurden und ich nicht an die ATGB von Dortmund gebunden war. Für das Bild würde ich eine modUE anfertigen und der Antwort beifügen. Danach warte ich was kommt.

Naja der Freund kann ja nur mündlich zusagen das er die an einer VVK stelle im Lotto Laden gekauft hat.Reicht ja auch oder?
Soll ich gar nicht die Kosten ansprechen da? Nur ein Brief das die ATGB nicht greifen bei mir und die modUE?
 

ldb

Super-Moderator
Hrvat89 schrieb:
ldb schrieb:
Ich würde eine Antwort an B&H senden das die Karten nachweislich über einen Freund gekauft wurden und ich nicht an die ATGB von Dortmund gebunden war. Für das Bild würde ich eine modUE anfertigen und der Antwort beifügen. Danach warte ich was kommt.

Naja der Freund kann ja nur mündlich zusagen das er die an einer VVK stelle im Lotto Laden gekauft hat.Reicht ja auch oder?
Soll ich gar nicht die Kosten ansprechen da? Nur ein Brief das die ATGB nicht greifen bei mir und die modUE?

Ja das reicht. Vor Gericht würde er ja auch mündlich aussagen (ggf. unter Eid). Ich würde einfach darauf hinweisen das die Karten von einem Freund stammen und nicht direkt von Dortmund. ModUE packe ich dabei und gut. Abwarten was kommt.
 
Die modUE rausschicken und gut is´..

Nicht anrufen..auch sonst keinen Kontakt suchen. Ein kleiner versteckter Hinweis darauf, dass die eigene Rechtschutzversicherung bereits vorab in Kenntnis gesetzt wurde kann vielleicht auch nicht schaden.

Und dann Abwarten und Tee trinken.

Soweit ich es verfolgt und gegoogelt habe hat bislang niemand Post von einem Gericht bekommen... oder irre ich mich?
 
ldb schrieb:
Hrvat89 schrieb:
ldb schrieb:
Ich würde eine Antwort an B&H senden das die Karten nachweislich über einen Freund gekauft wurden und ich nicht an die ATGB von Dortmund gebunden war. Für das Bild würde ich eine modUE anfertigen und der Antwort beifügen. Danach warte ich was kommt.

Naja der Freund kann ja nur mündlich zusagen das er die an einer VVK stelle im Lotto Laden gekauft hat.Reicht ja auch oder?
Soll ich gar nicht die Kosten ansprechen da? Nur ein Brief das die ATGB nicht greifen bei mir und die modUE?

Ja das reicht. Vor Gericht würde er ja auch mündlich aussagen (ggf. unter Eid). Ich würde einfach darauf hinweisen das die Karten von einem Freund stammen und nicht direkt von Dortmund. ModUE packe ich dabei und gut. Abwarten was kommt.
Meint ihr das klappt? LAssen die dann ganz von der Forderung?
 
K

Krennz

Guest
Wenn die Kohle haben wollen müssen sie klagen.

von einer Klage ist hier und mir bisher nichts bekannt.
 
Oben