simonh schrieb:
hallo, leidgenossen!
ich hatte schon von krennz paar infos erhalten, bin mir aber nicht sicher wie ich mich gegenüber urheberrechtlichen dingen verhalten soll:
ich hatte 2bvb-real-karten versteigert, dabei ein foto von der süd verwendet, war privat verhindert, noch nie vorher welche verkauft o.ä.!
6wochen ruhe, jetzt per mail von h&b post erhalten:
Folgende Rechtsverletzungen:
-Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten,
-der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises,
-die ATGB wurden nicht abgebildet,
-unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion
entweder habe ich nicht gan zaufgepasst oder es war noch nix konkretes dazu, aber soweit habe ich folgendes mitgekriegt:
modue mit ggf. verweis auf bgh-urteil. dann abwarten, ob denn noch was kommt!
das gilt auch obwohl ich nicht logo/stadionplan verwendet habe, sondern ein stadionfoto?!?
also ich bekomme dann höchstens nochmal post wo ich aufgefordert werde zu zahlen, wie ich hier im letzten post des forums las??
ich werde nicht gleich verklagt oder sowas? O.O
danke schon mal für kompetente hilfe!
Ich verweise in einem Anschreiben darauf das ich die Karten aus privaten Gründen nicht nutzen konnte und sie deshalb versteigerte. Sollte ich die Karten
nicht direkt beim BVB oder einer ihrer Vorverkaufsstellen erworben haben, verweise ich hierauf und lasse die Angabe das ich verhindert war, weg. Ich nenne außerdem das Aktenzeichen des BGH Urteils.
Für Fotos aus dem Stadion, Logo oder Stadionplan sende ich eine modUE. Durch Abgabe einer modUE gehe ich einer einstweiligen Verfügung aus dem weg.
Das Geld bezahle ich nicht, denn die Forderung ist viel zu hoch angesetzt. Daher sitze ich die Forderung aus oder warte darauf das B&H mich verklagt, dann wird vor Gericht die Abmahnung sowie die Schadensersatzforderung geprüft. In der Regel wird es dann günstiger als der pauschal geforderte Betrag.