north.face schrieb:Hallo Community,
auch ich habe eine Abmahnung von BH erhalten und bin mir unsicher, wie ich reagieren soll.
Mir wird vorgeworfen, dass ich:
- nicht auf ATGB's hingewiesen habe
- die Auktion NICHT per Sofort-Kauf
- der VP über 15% des Originalpreises lag
- Nutzung des Vereinslogos
Zu meinem Anliegen:
Ich bin Student u. Mitglied des FC Bayern und bekomme dadurch nur für wenige Auswärtsspiele Karten. Ich habe für das Bundesligaspiel BVB - FCB 2 Tickets bekommen (Gästebereich).
Leider konnte ich aufgrund eines kurzfristig angekündigten Leistungsnachweises in meiner
Universität nicht am Spiel teilnehmen. Da aus meinem Bekanntenkreis ebenfalls niemand den Termin wahrnehmen konnte und ich die Karten natürlich nicht verfallen lassen wollte, habe ich diese ins Ebay gestellt.
Nun fordert mich BH dazu auf, 420€ zu zahlen und die UE zu unterschreiben.
Sehe ich es richtig, dass mein Fall NICHT durch das BGH-Urteil gedeckt ist? Der BVB hat das Gästekontingent dem FCB zur Verfügung gestellt und darüber habe ich dann die Karten bekommen, also von keiner Privatperson. Muss ich außerdem Fürchten, dass mich der BVB beim FCB meldet
und mir der FCB, der damit eigentlich nichts zutun hat, meine Mitgliedschaft oder ähnliches
entziehen kann?
Interessant finde ich, dass es in der UE von BH NUR um den Weiterverkauf geht und das verwendete Logo dort nicht erwähnt ist. Sollte ich also zahlen und die UE unterschreiben, oder eine mod.UE anfertigen und falls ja, was für Vorteile hat diese genau für mich in diesem Fall?
Ich bedanke mich schonmal und freue mich über Antworten und Hilfe.
Beste Grüße
BarneyS schrieb:Was mich ebenfalls verwirrt ist der vermerk "kein Sofortkauf", obwohl es SK war.
Gruß
Barney
ShadowDuke schrieb:Das BGH Urteil sollte für dich auch gelten (ausser du hast schon oft Karten über den Account verkauft). Wenn nicht bis du ein Privatverkäufer der nicht am Spiel teilnehmen konnte.
auf KEINEN Fall die UE unterschreiben weil du damit die Schuld gestehst und es dann richtig teuer wird... weil noch Schadensersatzforderungen kommen.
Auf jeden fall musst du eine modUE für das Logo machen (gibts hier im Forum)
und NICHT zahlen!
und ich glaube nicht das der BVB sich beim FCB meldet wegen der Tickets.
Die Mitgliedschaft wird eh nicht entzogen. Wenn sie was machen dann das du vom Ticketverkauf ausgeschlossen wirst
north.face schrieb:ShadowDuke schrieb:Das BGH Urteil sollte für dich auch gelten (ausser du hast schon oft Karten über den Account verkauft). Wenn nicht bis du ein Privatverkäufer der nicht am Spiel teilnehmen konnte.
auf KEINEN Fall die UE unterschreiben weil du damit die Schuld gestehst und es dann richtig teuer wird... weil noch Schadensersatzforderungen kommen.
Auf jeden fall musst du eine modUE für das Logo machen (gibts hier im Forum)
und NICHT zahlen!
und ich glaube nicht das der BVB sich beim FCB meldet wegen der Tickets.
Die Mitgliedschaft wird eh nicht entzogen. Wenn sie was machen dann das du vom Ticketverkauf ausgeschlossen wirst
1)
Erstmal Danke für die schnelle Antwort. Also ich sollte für das Logo dennoch die hier im Forum vorhandene mod.UE abgeben? Mir wird zwar vorgeworfen, dass ich das Logo verwendet habe, aus der UE von BH geht meines Erachtens jedoch nur der Ticketverstoß hervor.
2)
Sollte ich dann trotzdem eine zusätzliche mod.UE für den Ticketverstoß mitsenden,
oder das in die mod.UE aus diesem Forum mit aufnehmen?
3)
Macht es Sinn ein Schreiben beizulegen, indem ich auf das BGH Urteil verweise und
damit begründe, es zwar in Zukunft zu unterlassen, jedoch deshalb nicht Zahle. Oder wie würdet
Ihr die ausbleibende Zahlung begründen?
Schonmal besten Dank!
basti2304 schrieb:Hat hier einer von dem modUE-Absendern mittlerweile eine Antwort erhalten? Ich ja!
Soll immer noch zahlen.
Mittel, Wege?! Mittlerweile wurde mir sogar eine monatliche Ratenzahlung angeboten.
Grüße
basti2304 schrieb:Hat hier einer von dem modUE-Absendern mittlerweile eine Antwort erhalten? Ich ja!
Soll immer noch zahlen.
Mittel, Wege?! Mittlerweile wurde mir sogar eine monatliche Ratenzahlung angeboten.
Grüße
biborE schrieb:Aber wenn ich das hier im Forum richtig gelesen habe, soll man sich nach Absenden der modUE einfach "tot stellen" quasi. Bis ne Klage kommt...
pakito92 schrieb:Hallo,
ich wurde schon wieder von Ebay angeschrieben, dass ein Angebot gelöscht wurde.
...
Kann ich mittels Kontoauszüge, oder Zugriff zu meinen Ebay Account dem Anwalt beweisen, dass ich keine Karten verkauft habe? Die 2 Karten habe ich natürlich da ich selbst dort war.
Die Auktionen wurden ja vor über einem Monat eingestellt, das Hinspiel gegen Real ist ja schon eine Weile her.
Krennz schrieb:@Pokito
DA ich die Karten schon von Privat gekauft habe konnte ich sie, auch ohne das ganze Brimborium von wegen ATGB 15% etc. weiterverkaufen. Das ist m.E. durch das BGH-Urteil gedeckt. Hier ist BH voll aussen vor.
Ich schreibe, wenn was kommt, nur, dass ich alle Karten über ibäh gekauft habe und das durch das BGH-Urteil (AZ I ZR 74/06) ein Weiterverkauf gedeckt ist. Eine Abmahnung ist hier kontraproduktiv und ich verbitte mir weitere Belästigungen, ansonsten werde ich auf Unterlassung klagen.
pakito92 schrieb:Krennz schrieb:@Pokito
DA ich die Karten schon von Privat gekauft habe konnte ich sie, auch ohne das ganze Brimborium von wegen ATGB 15% etc. weiterverkaufen. Das ist m.E. durch das BGH-Urteil gedeckt. Hier ist BH voll aussen vor.
Ich schreibe, wenn was kommt, nur, dass ich alle Karten über ibäh gekauft habe und das durch das BGH-Urteil (AZ I ZR 74/06) ein Weiterverkauf gedeckt ist. Eine Abmahnung ist hier kontraproduktiv und ich verbitte mir weitere Belästigungen, ansonsten werde ich auf Unterlassung klagen.
Hallo, also darf man Karten, die man selber aus Ebay oder sonstigen Quellen wie fanfusion oder viagogo gekauft hat, auch auf Ebay einstellen und über 15% des Originalpreises verlangen? Das BGH Urteil habe ich mir durchgelesen, jedoch nicht ganz verstanden.
Hieße das also, dass ich das nur beweisen muss die Tickets bei Ebay gekauft zu haben , dann auch keine Strafe zahlen muss wegen des Verkaufs? Ich habe sie 2 mal Verkauft, aber die Transaktionen habe ich beide am Ende abgebrochen! und somit natürlich auch kein Geld erhalten bzw. die Karten nicht verkauft.
Und noch ne Frage. Wenn Tickets vom BVB storniert wurden wegen angeblichen Verkaufs bei Ebay, muss der BVB einem das Geld zurückschicken für die Tickets oder können die das auch einbehalten?
ldb schrieb:Kuku schrieb:Nein, das waren die einzigen Karten die je auf dem eBay-Account meiner Mutter verkauft wurden.
Sie hat als Bild ein Bild genommen, wo man das BVB Logo ein vs. und ein Real Madrid Logo sehen konnte. Dazu noch das UEFA Logo im Hintergrund. Dieses Bild nutze jeder zweite bei eBay.
Leider übernimmt unsere Haftpflicht den Fall nicht. Wir können uns den Betrag der Verlangt wird kaum leisten. Unglaublich, was der BVB da durchzieht. =(
Siehe Krennz Beitrag.
Ich würde es so machen: Ich verweise auf das BGH Urteil "BGH I ZR 74/06" welches meinen Verkauf bei eBay deckt. Dazu eine modUE aufsetzen und versichern das ich in Zukunft kein Vereinslogo und/oder Stadionplan bei ebay Auktionen verwenden werde.
Den Betrag NICHT bezahlen. Wenn Sie Geld wollen, dann müssen sie klagen. Wenn Sie klagen, prüft das Gericht die Abmahnung sowie die Forderung, und dann wird es in der Regel günstiger für den abgemahnten als das was am Anfang pauschal gefordert wird.
Die modUE MUSS abgegeben werden um einer einstweiligen Verfügung aus dem Weg zu gehen. Die Zahlung muss NICHT erfolgen, auch wenn es so klingt als wenn danach alles schlimmer kommt. Die Zahlung ist unabhängig von der Abgabe der modUE.
Eine Haftpflichtversicherung ist hierfür auch der falsche Ansprechpartner. Der richtige wäre. Niemand. Denn auch eine Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Schadenersatzforderungen bei Urheberrechtsverletzungen. Aber wie schon gesagt: Nicht bange machen lassen!