Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ldb

Super-Moderator
Urheberrechtsverletzungen muss ich per modUE für die Zukunft ausschließen. Sollte in der Abmahnung für die Finalkarten vermerkt sein das diese nicht übertragbar gewesen sind, garantiere ich ebenfalls in der modUE das ich in Zukunft personalisierte Karten nicht mehr weitergeben werde. Geld zahle ich nicht, da müssen sie klagen.
 
Hallo zusammen!

Ich habe vor einigen Monaten eine Abmahung bekommen von BH. Dementsprechend habe ich eine mod. Unterlassungserklärung abgeben. Monate vergingen und keine Antwort von BH.
Als ich plötzlich in den letzten Tagen einen zweiten Brief von BH in meinem Briefkasten fand.

Darin geschrieben:

"Sehr geehrte(r)......

in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf die bisher geführte Korrespodenz.

Die Unterlassungsansprüche unserer Mandantschaft wurden durch Abgabe der gefordeten Unterlassungserklärung zwischenzeitlich erfüllt. Die vollständige Zahlung der berechtigten Zahlungsansprüche unserer Mandantschaft wird jedoch offenbar rechtsirrig verweigert.

Entscheidungrelevante Umstände, die aus Sicht unserer Mandantin zu einer anderern Beurteilung der Sachlage führen könnten, sind Ihrem Schreiben bisher nicht zu entnehmen.

Unsere Mandatin, BD, liegt nichts ferner, als zu Unrecht oder mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen ihre eigenen Fans bzw. Kunden vorzugehen, die mit ihr in aller Regel emotional eng verbunden sind. Angesichts der gegegenen Rechtslage haben Sie jedoch sicherlich Verständnis dafür, dass unsere Mandatin mit Blick auf ihre schützenswerten Interessen an der Geltendmachung auch der übrigen ihr gegenüber Ihnen zusetehenden Ansprüche festhält.
Dies nicht zuletzt auch aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher solcher Fans bzw. Kunden unserer Mandabtin, die rechtsverstöße in gleichem oder ähnlichem Umfang begangen haben.

Falls Sie ein gerichtliches Verfahren hinsichtlich der noch offenen Kostenfrage ersparen möchten und Interesse an einem schnellen und vor allem kostenschonenden Abschluss der Angelegeneheit haben, zahlen Sie den noch offenen Betrag in Höhe von.............


Sollte für Sie die Einmalzahlung nicht möglich sein, erklärt sich unsere Mandantschaft bereit, eine monatliche Ratenzahlung zu akzeptieren.

SOLLTEN SIE EINE RÜCKSPRACHE ZWECKS EINVERNEHMLICHER KLÄRUNG FÜR ERFORDELICH HALTEN; STEHT IHNEN UNSERE KANZLEI GERNE AUCH TELEFONISCH...................
 
WAS SOLL ICH TUN???? ANTWORTEN oder lieber doch still bleiben???

MEINE mod. Unterlassungserklärung haben sie ja schließlich akzeptiert!!! Das reicht doch....oder?!

Die Kanzlei hat wie auch bei anderen Fällen(so wie ich das in diesem forum mitbekommen habe) sehr, sehr schlecht rechachiert!!! In 3 von insgesamt 8 Auktionen habe ich KARTEN GESUCHT für Spiele in Dortmund , weder VERKAUFT NOCH ANGEBOTEN!! Die anderen Auktionen habe ich per SofortKauf angeboten aber nie verkauft.

WAS haltet ihr davon und was würdet ihr tun??

Herzlichen Dank und Beste Grüße
 
hallo, leidgenossen!
ich hatte schon von krennz paar infos erhalten, bin mir aber nicht sicher wie ich mich gegenüber urheberrechtlichen dingen verhalten soll:

ich hatte 2bvb-real-karten versteigert, dabei ein foto von der süd verwendet, war privat verhindert, noch nie vorher welche verkauft o.ä.!

6wochen ruhe, jetzt per mail von h&b post erhalten:
Folgende Rechtsverletzungen:
-Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten,
-der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises,
-die ATGB wurden nicht abgebildet,
-unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion

entweder habe ich nicht gan zaufgepasst oder es war noch nix konkretes dazu, aber soweit habe ich folgendes mitgekriegt:
modue mit ggf. verweis auf bgh-urteil. dann abwarten, ob denn noch was kommt!
das gilt auch obwohl ich nicht logo/stadionplan verwendet habe, sondern ein stadionfoto?!?
also ich bekomme dann höchstens nochmal post wo ich aufgefordert werde zu zahlen, wie ich hier im letzten post des forums las??
ich werde nicht gleich verklagt oder sowas? O.O

danke schon mal für kompetente hilfe!
 
Krennz schrieb:
Ich, als Vater, schreibe BH dass ich die Karten von meinem Sohn als Geschenk erhalten habe, sie nicht selber nutzen konnte, daher bei ibääh versteigern wollte, diese dann aber doch genutzt habe/ anderweitig weitergegeben habe und dies Verhalten, bis auf die Benutzung des Markenrechtlich geschützten Schriftzuges von Dortmund vom BGH-Urteil I ZR 74/06 erlaubt wird.

Steht übrigens hier viewtopic.php?f=48&t=7323

Dem Schreiben füge ich eine modUE ( finde ich hier viewtopic.php?f=48&t=7204 )
wie folgt ergänzt bei
zu unterlassen den geschützten Markennamen

Den Beitrag kann ich peer Copy und Paste in ein Schreibprogramm kopieren und dort ergänzen.


also das mit den Tickets als Geschenk könnte schwer werden als Argument für Finaltickets die personalisiert sind
 
chewingguma schrieb:
WAS SOLL ICH TUN???? ANTWORTEN oder lieber doch still bleiben???

MEINE mod. Unterlassungserklärung haben sie ja schließlich akzeptiert!!! Das reicht doch....oder?!

Die Kanzlei hat wie auch bei anderen Fällen(so wie ich das in diesem forum mitbekommen habe) sehr, sehr schlecht rechachiert!!! In 3 von insgesamt 8 Auktionen habe ich KARTEN GESUCHT für Spiele in Dortmund , weder VERKAUFT NOCH ANGEBOTEN!! Die anderen Auktionen habe ich per SofortKauf angeboten aber nie verkauft.

WAS haltet ihr davon und was würdet ihr tun??

Herzlichen Dank und Beste Grüße

Die haben deine ModUE angenommen und damit solltest du erstmal ruhe geben.
BuH will mit dem erneuten Schreiben nur das du doch noch aussergerichtlich bezahlst und die keinen Aufwand haben (das 2te schreiben ist auch immer Wort für Wort das gleiche...)

Wenn die Geld haben wollen müssen sie klagen und das machen sie nicht weil sie wegen des BGH Urteils eigentlich keine Chance haben und kein Geld bekommen würden.
 
K

Krennz

Guest
Ich schreibe nur eine modUE wegen Benutzung nicht genehmigter Fotos.
Auuserdem schicke ich eine Begründung mit, warum ich die Karten verkaufen musste. Die Punkte 1-3 sind vom BGH-Urteil I ZR 74/06 gedekct und NICHT strafbar. (Siehe viewtopic.php?f=48&t=7323 Ureil und Kommentare)
 
K

Krennz

Guest
Hallo Jungs und Mädels,

in diesem Forum werden nicht nur hier Postings verfasst und gesagt, wie z.B. ich das mache, es gibt hier auch Infos und Hilfestellungen, die wir (Heiner 12 und ich) aus der Netzwelt rübergerettet haben. (DAs Forum wurde da geschlossen) und Regine12 in anderen Foren gefunden hat.

Lest ein fach mal das gesamte Forum viewforum.php?f=48 dagibt es soviele Informationen, die von sich aus Einiges erklären, dass ein einigermassen intelligenter User sich selbst helfen kann.

Ich weiss, ich weiss, Denken bzw. Nachdenken wird an unseren Schulen nicht mehr gelehrt.

Ok, wenn Ihr mit den vielen Informationen nichts anfangen könnt, meldet Euch, das Team hilft Euch gerne, wir haben noch Denken gelernt :D
 

ldb

Super-Moderator
chewingguma schrieb:
WAS SOLL ICH TUN???? ANTWORTEN oder lieber doch still bleiben???

MEINE mod. Unterlassungserklärung haben sie ja schließlich akzeptiert!!! Das reicht doch....oder?!

Die Kanzlei hat wie auch bei anderen Fällen(so wie ich das in diesem forum mitbekommen habe) sehr, sehr schlecht rechachiert!!! In 3 von insgesamt 8 Auktionen habe ich KARTEN GESUCHT für Spiele in Dortmund , weder VERKAUFT NOCH ANGEBOTEN!! Die anderen Auktionen habe ich per SofortKauf angeboten aber nie verkauft.

WAS haltet ihr davon und was würdet ihr tun??

Herzlichen Dank und Beste Grüße

Füße still halten. ModUE wurde angenommen, für Geld müssen sie klagen. bei einer Klage wird die Abmahnung geprüft und dann wird es, sofern diese Abmahnung von B&H überhaupt als solche angerkannt wird, günstiger.
 

ldb

Super-Moderator
simonh schrieb:
hallo, leidgenossen!
ich hatte schon von krennz paar infos erhalten, bin mir aber nicht sicher wie ich mich gegenüber urheberrechtlichen dingen verhalten soll:

ich hatte 2bvb-real-karten versteigert, dabei ein foto von der süd verwendet, war privat verhindert, noch nie vorher welche verkauft o.ä.!

6wochen ruhe, jetzt per mail von h&b post erhalten:
Folgende Rechtsverletzungen:
-Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten,
-der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises,
-die ATGB wurden nicht abgebildet,
-unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion

entweder habe ich nicht gan zaufgepasst oder es war noch nix konkretes dazu, aber soweit habe ich folgendes mitgekriegt:
modue mit ggf. verweis auf bgh-urteil. dann abwarten, ob denn noch was kommt!
das gilt auch obwohl ich nicht logo/stadionplan verwendet habe, sondern ein stadionfoto?!?
also ich bekomme dann höchstens nochmal post wo ich aufgefordert werde zu zahlen, wie ich hier im letzten post des forums las??
ich werde nicht gleich verklagt oder sowas? O.O

danke schon mal für kompetente hilfe!

Ich verweise in einem Anschreiben darauf das ich die Karten aus privaten Gründen nicht nutzen konnte und sie deshalb versteigerte. Sollte ich die Karten nicht direkt beim BVB oder einer ihrer Vorverkaufsstellen erworben haben, verweise ich hierauf und lasse die Angabe das ich verhindert war, weg. Ich nenne außerdem das Aktenzeichen des BGH Urteils.
Für Fotos aus dem Stadion, Logo oder Stadionplan sende ich eine modUE. Durch Abgabe einer modUE gehe ich einer einstweiligen Verfügung aus dem weg. Das Geld bezahle ich nicht, denn die Forderung ist viel zu hoch angesetzt. Daher sitze ich die Forderung aus oder warte darauf das B&H mich verklagt, dann wird vor Gericht die Abmahnung sowie die Schadensersatzforderung geprüft. In der Regel wird es dann günstiger als der pauschal geforderte Betrag.
 
K

Krennz

Guest
Soweit die User hier gepostet haben wurde bisher noch keiner verklagt, der eine modUE abgegeben hat weil er marken- und urheberrechtlich geschützte Dinge verwendete und eine Erklärung weshalb warum wieso er sei9ne Karten weitergab mitschickte.

Daher gilt in diesen Fällen erst einmal Füsse stillhalten und den lieben Gott nen guten Mann sein lassen.

Ansonsten, bei Nichtverwendung von geschützten Teilen nur Mitteilung an BH warum ich die Tickets nicht nutzen konnte und weitergeben musste und gut ist. Dabei immer auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 verweisen.
 
HERZLICHEN DANK!!! ICH DANKE EUCH SEHR!! ICH HABE ES SOWEIT VERSTANDEN!!!


Kann mir einer von euch nur noch eines sagen, besser gesagt abschätzen, wie lange BH noch darauf pochen wird, dass ich das Geld bezahlen soll???? Ich meine, wieviele Briefe/schreiben ich von denen in den nächsten Wochen/ Monaten/Jahre?!? bekomme, bevor sie los lassen??

Ich habe es nähmlich schon satt, mich immer und immer wieder mit der thematik zu befassen!!!!! Ich will endlich klarheit und ruhe im Karton haben!! ES NERVT!!!
 
ach so....in meinem speziellen Fall ;) sollte ich auf diesen Brief von BH wirklich nicht ANTWORTEN und kein einzigen Brief mehr zu diesen Herren schreiben, auch wenn sie in zukunft weitere briefe/mahnung verschicken werden an mich ???

Soll ich denn nicht noch ein letzten Brief schreiben,von wegen, dass ich unter anderem mein Ebay Account deswegen komplett gelöscht habe, den herren darauf hinweise auf das BGH Urteil,dass ich auch keine Karten verkauft habe in der Vergangenheit sondern welche gesucht habe auf "ibej" und doch keine gefunden habe usw...????!!!

Ich frage mich SCHON SEIT LÄNGEREM, WARUM DIESES THEMA bis dato NICHT EINMAL IN DER GROßen MEDIENLANDSCHAFT( Zeitung´, Fernsehen usw.) vorgekommen ist.....

z.B. Bei Akte 2013 auf sat.1 (reporter kämpfen für sie)?!?! Von mir aus auch bei FAKTE bzw. Report Mainz / München auf ARD....EXTRA auf RTL ;) oder wo auch immer...ein unding!!! So viele Menschen haben sich schon darüber beschwert!!!

ES IST ZEIT ZUM "HANDELN"!!!!!
 
K

Krennz

Guest
Wer zuviel rumfaselt macht sich angreifbar.

BH wird vlt. noch hier und da ein Schreibchen loslassen um nachzufühlen, ob nichjt doch noch ein paar Euronen rüberkommen, ansonsten, Ruhe bewahren und sich was gutes tun. (Mazedonischer Rosé gut gekühlt schmeckt garnicht so schlecht :D )
 
K

Krennz

Guest
M.E. ist das Verhalten von Viakoko, sofern es um die Weitervermittlung von Privatangeboten geht, vom BGH-Urteil gedeckt. Also nicht Sanktionsfähig.

Anders wäre es, wenn Viakoko unter Vortäuschung falscher Tatsachen Karten erwirbt und sie dann gewerblich verkauft. ( § 4 UWG )

Hier ist allerdings auch zu beachten, was die Dortmunder mit Kartenverkäufern, ob vom BGH erlaubt oder nicht, machen. Sie scheren alle über einen Kamm und mahnen sie, meist unberechtigt, ab.

Daher ist nach meiner Meinung nur die Abmahnung von urheberrechtlich und markenrechtlich geschützten Dingen (Logo, Schriftzug, Stadionplan von den Fanseiten) zulässig. Selbstgemachte Fotos von Karten des Fussballclubs (Zeitstempel der Digicam enschalten und abbilden) sind davon nicht betroffen.
 

ldb

Super-Moderator
Da hier ja auch einige der abgemahnten DK Besitzer sind:

Ich habe mein Verlängerungsangebot gestern erhalten, wenn ihr also bis Ende dieser Woche nichts hört, dann haben die euch wohl tatsächlich gesperrt und die DK Option entzogen.
 
ldb schrieb:
simonh schrieb:
hallo, leidgenossen!
ich hatte schon von krennz paar infos erhalten, bin mir aber nicht sicher wie ich mich gegenüber urheberrechtlichen dingen verhalten soll:

ich hatte 2bvb-real-karten versteigert, dabei ein foto von der süd verwendet, war privat verhindert, noch nie vorher welche verkauft o.ä.!

6wochen ruhe, jetzt per mail von h&b post erhalten:
Folgende Rechtsverletzungen:
-Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten,
-der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises,
-die ATGB wurden nicht abgebildet,
-unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion

entweder habe ich nicht gan zaufgepasst oder es war noch nix konkretes dazu, aber soweit habe ich folgendes mitgekriegt:
modue mit ggf. verweis auf bgh-urteil. dann abwarten, ob denn noch was kommt!
das gilt auch obwohl ich nicht logo/stadionplan verwendet habe, sondern ein stadionfoto?!?
also ich bekomme dann höchstens nochmal post wo ich aufgefordert werde zu zahlen, wie ich hier im letzten post des forums las??
ich werde nicht gleich verklagt oder sowas? O.O

danke schon mal für kompetente hilfe!

Ich verweise in einem Anschreiben darauf das ich die Karten aus privaten Gründen nicht nutzen konnte und sie deshalb versteigerte. Sollte ich die Karten nicht direkt beim BVB oder einer ihrer Vorverkaufsstellen erworben haben, verweise ich hierauf und lasse die Angabe das ich verhindert war, weg. Ich nenne außerdem das Aktenzeichen des BGH Urteils.
Für Fotos aus dem Stadion, Logo oder Stadionplan sende ich eine modUE. Durch Abgabe einer modUE gehe ich einer einstweiligen Verfügung aus dem weg. Das Geld bezahle ich nicht, denn die Forderung ist viel zu hoch angesetzt. Daher sitze ich die Forderung aus oder warte darauf das B&H mich verklagt, dann wird vor Gericht die Abmahnung sowie die Schadensersatzforderung geprüft. In der Regel wird es dann günstiger als der pauschal geforderte Betrag.


ok, ok, danke. ja hatte sie beim bvb direkt gekauft.
hmm, für den fall der fälle: es würde tatsächlich vor gericht gehen und ich es würde eine geringere zahlung fällig, müsste ich nicht auch noch andere verfahrenskosten tragen?! o_O
bin da jetzt nicht so bewandert...
 
K

Krennz

Guest
Soweit ich weiss richten sich die Verfahrenskosten nach dem Streitwert, bzw dem Urteilswert.

Bei einem Streitwert von 400 € ist mehr zu zahlen als bei einem Urteilswert von, nachher, 80€. Das lohnt sich weder für Deinen Ra, noch für BH.

Aus diesem Grunde gehen die, jedenfalls bisher, nicht vor Gericht. Wenn sie verlieren haben sie einen Präzedenzfall geschaffen, der ihnen ganz schön die Suppe verhageln kann, zumal es schon etliche Kommentare zum BGH-Urteil gibt, die Privatleute, echte Privatleute, aus dem ganzen Kuddelmuddel heraushalten.

Vlt. kann uns Heiner12 weiteres dazu sagen?
 
Auch heute mal wieder was gehört.. modUE wurde angenommen :mrgreen:
Dazu aber nicht die Formuliertung die die anderen hier hatten.. Bei mir nur ein "Hinweis", dass ja noch das Geld fehlt und bis zum xxten bezahlt sein soll..
Mehr nicht..
Ich glaube damit sie sich danach mit der Wortwahl noch steigern können hehe..

Ab jetzt heißt es Füße still halten right? Hier lernt man echt viel, danke euch für die Hilfe :wink:
 
So, auch ich habe heute News bekommen...

in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr
Schreiben vom 28.05.2013 und die darin enthaltene
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Diese kann allerdings in dieser Form nicht als ausreichend
erachtet werden, da hier insbesondere nicht der Weiterverkauf von
Tickets unterlassen werden soll.

Darauf kommt es unserer Mandantschaft aber gerade an, so dass
hier eine modifizierte Unterlassungserklärung zwingend
erforderlich ist. Für eine einvernehmliche Lösung raten wir daher
an, sich telefonisch mit dem Unterzeichner oder dem
Rechtsanwaltskollegen Gursky in Verbindung zu setzen, um die
Sache schnell zu klären.


Hatte lediglich reingeschrieben, dass ich das Logo sowie den Stadionplan nicht mehr nutzen werde.

Soll ich die modUE nochmal ändern und nochmal hinschicken mit dem NOCHMALIGEN Verweis darauf, dass ich mich keinerlei Rechtspflicht verpflichte?
 
K

Krennz

Guest
Ich antworte dem BH, dass der Verkauf von Tikets durch Privatpersonen durch das BGH-Urteil und die darauf erfolgten Kommentare gedeckt ist

1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

lt. http://lexetius.com/2008,3425

und
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der private Weiterverkauf von Eintrittskarten auf Internetauktionsplattformen oder vor Konzerthallen etc. grundsätzlich zulässig ist

Lt. VZ Schleswig-Holstein www dot verbraucherzentrale-sh.de/Privater-Weiterverkauf-von-Eintrittskarten-im-Internet-oder-vor-dem-Veranstaltungsort-ist-zulaessig-1

weder abmahnfähig, noch strafwürdig ist.

Ich bin bereit, dies durch ein weiteres BGH-Urteil feststellen zu lassen.
 
so, habe jetzt meine antwort an b&h per einschreiben abgeschickt!
anschreiben mit verweis auf bgh-urteil und dass ich aus persönlichen gründen verhindert war, dazu modue wo ich fotos/stadionplan/logo nicht mehr verwenden werde (also die modue aus dem forum hier genommen :wink: )!
ich las, dass dorian einige seiten vorher (ich glaube, seite 25?!) anmerkte, er/sie habe nochmals post von b&h bekommen:
b&h waren wohl nicht gewillt seinen/ihren verweis auf das bgh-urteil anzuerkennen.
allerdings haben sie seine/ihre modue anerkannt.
wüsste ja gern was daraus geworden ist?! :?
sollte man auch dann einfach abwarten bzw. wie ich gerade im letzten post von krennz las, es einfach drauf ankommen lassen?! :(
 
Krennz schrieb:
Ich antworte dem BH, dass der Verkauf von Tikets durch Privatpersonen durch das BGH-Urteil und die darauf erfolgten Kommentare gedeckt ist

1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

lt. http://lexetius.com/2008,3425

und
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der private Weiterverkauf von Eintrittskarten auf Internetauktionsplattformen oder vor Konzerthallen etc. grundsätzlich zulässig ist

Lt. VZ Schleswig-Holstein www dot verbraucherzentrale-sh.de/Privater-Weiterverkauf-von-Eintrittskarten-im-Internet-oder-vor-dem-Veranstaltungsort-ist-zulaessig-1

weder abmahnfähig, noch strafwürdig ist.

Ich bin bereit, dies durch ein weiteres BGH-Urteil feststellen zu lassen.

Aber das würde ja heißen, dass Sie von der "Strafe" ablassen wollen, richtig?

Dann mache ich da nachher direkt nen Schreiben fertig...
 

ldb

Super-Moderator
Aber das würde ja heißen, dass Sie von der "Strafe" ablassen wollen, richtig?

Dann mache ich da nachher direkt nen Schreiben fertig...

Die lassen mit Sicherheit von keiner Strafe ab. Ich verweise auf das BGH Urteil, Ende und aus. Wenn ihnen das nicht schmeckt, dann sollen sie halt klagen. Spätestens das Gericht gibt mir dann recht da das BGH Urteil ja schon besteht. Und dann ist auch ihr tolles Luftschloss dahin.
 
ldb schrieb:
Aber das würde ja heißen, dass Sie von der "Strafe" ablassen wollen, richtig?

Dann mache ich da nachher direkt nen Schreiben fertig...

ldb schrieb:
Die lassen mit Sicherheit von keiner Strafe ab. Ich verweise auf das BGH Urteil, Ende und aus. Wenn ihnen das nicht schmeckt, dann sollen sie halt klagen. Spätestens das Gericht gibt mir dann recht da das BGH Urteil ja schon besteht. Und dann ist auch ihr tolles Luftschloss dahin.

Naja, aber es stand zumindest nix mehr von 400,-€ zu zahlen und bla bla bla.
Das hatten hier doch auch schon manche anders beim 2. Schreiben, oder?
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde auf das Urteil verweisen, mehr nicht. Alles andere läuft darauf hinaus das ich zahlen muss und mehr Unterlassungsansprüche gegen mich geltend gemacht werden.
 
K

Krennz

Guest
Aber das würde ja heißen, dass Sie von der "Strafe" ablassen wollen, richtig?

BH und BD wollen die Weitergabe von Karten generell unterbinden, was eigentlich durch das BGH-Urteil nicht möglich ist. Auch "Wollen" sie nicht von einer Strafe absehen, im Gegenteil. Die Abmahnerei ist ein eintragliches Geschäft. Wenn nur 10% der Abgemahnten zahlen ist das schon ein erklekliches Sümmchen was da zusammenkommt.

Die einzige Möglichkeit die sie haben das zu verwirklichen wäre die Karten zu personalisieren und am Eingang aufwändige Kontrollen durchzuführen. Dann müsste aber m.E. eine Möglichkleit geschaffen werden die Karten bis x Stunden vor dem Spiel zurückzugeben.
 
ldb schrieb:
Ich würde auf das Urteil verweisen, mehr nicht. Alles andere läuft darauf hinaus das ich zahlen muss und mehr Unterlassungsansprüche gegen mich geltend gemacht werden.


Also einfach nochmals auf das Urteil verweisen, wo geregelt ist, dass Eintrittskarten PRIVAT weiterverkauft werden dürfen, OBWOHL ich sie gar nicht verkauft habe, richtig?
 

ldb

Super-Moderator
biborE schrieb:
ldb schrieb:
Ich würde auf das Urteil verweisen, mehr nicht. Alles andere läuft darauf hinaus das ich zahlen muss und mehr Unterlassungsansprüche gegen mich geltend gemacht werden.


Also einfach nochmals auf das Urteil verweisen, wo geregelt ist, dass Eintrittskarten PRIVAT weiterverkauft werden dürfen, OBWOHL ich sie gar nicht verkauft habe, richtig?

Dann schreibe ich das genau so rein. Ich habe nichts verkauft, des weiteren verweise ich auf das Urteil das ich Eintrittskarten Privat verkaufen darf. Aktenzeichen dabei und abschicken.
 
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