simonh schrieb:
ja gute frage :mrgreen:
das schärfste: "das uns bekannte bgh-urteil ist nicht exkulpierend, denn auch gerade i. d. bgh-urt. wurde bestätigt, dass eine einschränkung gegenüber privatpers. ausdrücklich möglich ist" :shock: :roll: :twisted:
Exculpierend = Strafbefreiend. Wer mit solchen unverständlichen Floskeln seine Gegner auszutrickesen versucht hat m.E. eins an der Waffel. Aber so sind nunmal einige RAes. Wenn ihnen die allgemeinverständlichen Argumente ausgehen fangen sie an zu schwadronieren und sich hinter ihrem Flachchinesich zu verbergen. Denn wir fragen uns, wo das im Urteil steht. Unter welcher Randziffer?
Mensch Leute sprecht Deutsch, oder seit Ihr Volksverdummer (Politiker)
Lt. den alten Griechen gibt es zwei Sorten von Leuten, Politiker (Volksverdummer) und Idioten (der Rest des Volkes wobei nicht feststeht wer intelligenter ist)
Viele RAes sowie dir Verbraucherzentralen (hier Federführend die VZ SH) lesen aus dem Urteil seite 14 RandZiffer 33
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Hinzu kommt, dass vielfach als Verkäufer in Betracht kommende Privatpersonen nicht wirksam aufgrund der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers einem Weiterverkaufsverbot an gewerbliche Erwerber unterworfen sein werden. So fehlt es etwa an einer derartigen Bindung, wenn Karten privat verschenkt worden sind, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung - auswelchen Gründen auch immer - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers nicht wirksam einbezogen wurden. Die Beklagten wenden sich mit ihren Suchanfragen also auch an Privatpersonen, die ihnen Karten anbieten können, ohne
Vertragspflichten gegenüber dem Kläger zu verletzen.
heraus, dass der BGH einen Weiterverkauf von Karten aus dem rein privaten Bereich auf Grund besonderer Umstände wie z.B. Verhinderung, Krankheit u.v.a.m. , auch wenn die Karten von Dritten erworben wurden, zulässt und sie somit Straffrei stellt.
Ein Beispiel hier aus dem Forum: Ein User kauft sich Karten bei ibäh, bekommt für den Spieltag kein Frei und verkauft sie wieder über ibäh, macht sogar noch Verlust dabei, wird aber von BH abgemahnt.
Was soll der Schwachsinn?
Hier wird es langsam mal Zeit, dass sich Betroffene, die nichts zu befürchten haben sich gegen BH auflehnen, oder, zusammen mit ihren Freunden, Bekannten Verwandten, also allen Fans ein Machtwort sprechen.
Entweder der Verein schaffft eine Möglichkeit die Karten im Notfall, sagen wir bis 2 Stunden vor dem Spiel befreiend und mit vollem Kostenersatz zurückzugeben, oder er muss mit ibäh und anderen Plattformen leben.
Es geht nicht, dass der Verein in seinen ATGB und in der Praxis eine Rücknahme so erschwert, dass sie fast ausgeschlossen ist. (Muss ich die ATGB hier noch zitieren?)
Als ich noch jung war ging das so.
Ich habe mir 14 Tage vorher ne Karte in der Geschäftsstelle meines Vereins gekauft. Dann kam mein Arbeitgeber
und meint:" Wir haben soviel zu tun, da musst Du arbeiten" Habe ich meine Frau morgens am Spieltag zum Kassenhäuschen geschickt, die hat die Karte zurückgegeben. Der hinter ihr stehende Fan hat sie dann wieder gekauft und gut war. Bracuhten wir kein Internet für, oder blieben auf den Kosten für die Karte sitzen.
Die Dortmunder sind doch inzwischen so Arrogant geworden, dass sie meinen dass Jeder der ne Karte kauft auch zu erscheinen hat. Kannste mir mal saachen, wat dä Schwachfug soll?
Das BGH-Urteil ist für viele Eindeutig. Die Interpretationen auch. Private dürfen Ihre Tikets im Verhinderungsfall verkaufen. Nicht nur an Tiketbörsen, sondern allgemein. Sonst wäre dass wieder eine Wettbewerbsverzerrung.
Das Anbebot regelt die Nachfrage und somit den Preis.
Wer für sich Karten erwirbt um evtl. 2 selbst zu nutzen und die Anderen mit Gewinnabsicht weiter zu verkaufen handelt Wettbewerbswidrig. Nur diese sind Abzumahnen und Kosten und Strafpflichtig.
Demnach, wenn 1 Anbieter viele Tickets für das gleiche Spiel bei ibäh oder sonstwo anbietet ist das abmahnfähiger Schwarzhandel.
Wer, weil er aus persönlichen Gründen an der Teilnahme gehindert ist, max 2 Tickets verkauft und das begründen kann(Notfalls mit einer Bestätigung des Verursachers, Arzt, Klinik o.a.) ist aussen vor.
Anmerkung: Dieses Posting stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes dar, sondern spiegelt die Meinung verschiedener Personen wieder. <Ich habe sie nur versucht zusammenzufassen.