Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
Ich zitiere dabei auch die Kommentare die ich gepostet habe und verweise auf die Links.
Sollen die sich erstmal richtig schlau machen bevor sie weiter die Fans abzocken.
 
Hi, ich habe jetzt auch eine Antwort erhalten.

"nehmen Bezug auf ihr Schreiben, sowie die modUE, diese ist noch nicht ganz ausreichend, um die Sache einvernehmlich zu erledigen. Ferner bin verpflichtet zu zahlen, soll mich bis zum 1.7 telefonisch dort melden"

Füße still halten? Wurde die modUE jetzt angenommen, oder fehlt da noch was?

Gruß und Danke
 
K

Krennz

Guest
Ich schreibe BH nochmal, dass ich die Karten geschenkt bekommen habe, sie per Sofortkauf bei Ibääh gegen andere getauscht, sie meinen Brief und das BGH-Urteil samt Kommentaren nicht gelesen haben (kann ich ein-zwei -seiten vorher samt Links rauskopieren) und die mich ggf., zwecks Überprüfung des BGH-Urteils gerne verklagen können.

Die versuchen mich nur einzuschüchtern.

die wollen es nicht wahrhaben, dass sie bei echten Privatverkäufern auf verlorenem Posten stehen.
 
BarneyS schrieb:
Hi,
also haben sie die modUE nicht angenommen?

Dachte muss jetzt nur noch die Füße still halten und warten.

Gruß
Barny

Schicks einfach nochmal hin, habe ich eben auch getan und ab jetzt kriegen se keine Antwort mehr. Sondern wenns mir zu bunt wird ein Schreiben, wo ich sie bitte mich in Ruhe zu lassen.
 
Krennz schrieb:
Kannst vlt. noch die Kommentare reinkopieren, samt Links.


Unbenanntb22d25cbJPG.jpg


Das habe ich geschrieben.
 
Hi,
die Karten wurden bei mir ja verkauft.

Wie sieht das Schreiben, denn aus, wenn sie die modUE annehmen?

Finds iwie doof, den einfach nochmal den gleichen Mist zu schicken. kommt doch wieder bestimmt das gleiche zurück :(

Gruß
Barney
 
BarneyS schrieb:
Hi,
die Karten wurden bei mir ja verkauft.

Wie sieht das Schreiben, denn aus, wenn sie die modUE annehmen?

Finds iwie doof, den einfach nochmal den gleichen Mist zu schicken. kommt doch wieder bestimmt das gleiche zurück :(

Gruß
Barney


Wenn bei mir nun nochmal was kommen sollte, stelle ich mich tot, denk ich. Keine Lust mehr drauf. :)
 
ich habe jetzt auch nochmal post von hb gekriegt:
die modue (keine verwendung mehr von logos/fotos) reicht denen nicht, sie wollen, dass ich in zukunft keine tickets über 15% orig. ticketpreis verkaufe! kohle wollense auch immer noch haben...
ich soll mich doch bis nächste woche telefonisch melden :shock: :D
ich schreibe dann nochmals das gleiche: war verhindert, verweise auf bgh-urt.!

hat denn hier jmd. das selbe gemacht und seit dem nix mehr gekriegt???
bzw. sich "tot" gestellt und nachdem evtl. weiteren schreiben nix mehr gekriegt???
das würde mich ja mal interessieren :wink:

was ein stress wegen sowas... :roll:
 
K

Krennz

Guest
Habe mich gerade an BH per emehl gewendet. Bin mal gespannt was zurückkommt.
 

ldb

Super-Moderator
Die sind doch besoffen.. Würde mich ab sofort tot stellen. Modue wollen sie nicht? Pech gehabt, sollen sie halt klagen (und damit auch scheitern wenn ich das BGH Urteil auf den Tisch lege). Wohl bekommts...
 
K

Krennz

Guest
Habe sie auf die Kommentare der Verbraucherzentrale SH und Lexi hingewiesen. Bin gespannt, ob was zurück kommt.

Ob die besoffen sind weiss ich nicht. Jedenfalls reihen die sich nahtlos in die Reihen der Abmahnwahnsinnigen ein.
 
Hallo!
Ich hoffe ihr könnt mir evtl. weiterhelfen. Ich habe gestern per Post ebenfalls von BH eine Abmahnung erhalten, und weiß jetzt überhaupt nicht was ich tun soll.
Vorab: Es handelt sich um den Verkauf bei ibäh von 2 Karten für das CL Finale 2013, die ich vom BVB erhalten habe, als wirklich langjähriger BVB Fan war das mein 1. Kartenverkauf überhaupt, und das auch nur weil es mir definitiv unmöglich war (beruflich bedingt) das Spiel zu besuchen, was mir heute noch in der Seele weh tut!
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
-die ATGB wurden nicht abgebildet
-die Auktion wurde nicht als Sofortkauf beendet
-der Verkaufspreis lag über 15% des Originaltickets

Laut dem Forumseintrag weiter unten von Krennz ist bei diesen personalisierten Karten das BGH Urteil nicht zutreffend. Jetzt meine Frage: Was kann/soll ich tun? Die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben und den Schadensersatz (800,-) einfach bezahlen? Gibt es hierfür eine modue?
Ich weiß, daß hinterher jammern nervt, vor allem bei diesem Thema, aber ich wäre wirklich so gerne in London dabei gewesen und jetzt das auch noch!
Bin für jede Hilfe sehr dankbar!
Gruß
 

ldb

Super-Moderator
Dir sind kaum Möglichkeiten gegeben da personalisierte Karten. Setze eine modUE auf und schließe darin für die Zukunft den Verkauf über 15% des normalpreises bei personalisierten Karten aus. Erläutere deine Umstände und sie werden dir evtl. entgegen kommen, aber du musst eigentlich zahlen da das BGH Urteil hier nicht zählt.
 
ldb schrieb:
Die sind doch besoffen.. Würde mich ab sofort tot stellen. Modue wollen sie nicht? Pech gehabt, sollen sie halt klagen (und damit auch scheitern wenn ich das BGH Urteil auf den Tisch lege). Wohl bekommts...


ja gute frage :mrgreen:
das schärfste: "das uns bekannte bgh-urteil ist nicht exkulpierend, denn auch gerade i. d. bgh-urt. wurde bestätigt, dass eine einschränkung gegenüber privatpers. ausdrücklich möglich ist" :shock: :roll: :twisted:
 

ldb

Super-Moderator
Dann schreib zurück das du und dein rechtsverdreher auf die Klageschrift warten. Ich wette, B&H trauen sich nicht.
 
K

Krennz

Guest
simonh schrieb:
ja gute frage :mrgreen:
das schärfste: "das uns bekannte bgh-urteil ist nicht exkulpierend, denn auch gerade i. d. bgh-urt. wurde bestätigt, dass eine einschränkung gegenüber privatpers. ausdrücklich möglich ist" :shock: :roll: :twisted:

Exculpierend = Strafbefreiend. Wer mit solchen unverständlichen Floskeln seine Gegner auszutrickesen versucht hat m.E. eins an der Waffel. Aber so sind nunmal einige RAes. Wenn ihnen die allgemeinverständlichen Argumente ausgehen fangen sie an zu schwadronieren und sich hinter ihrem Flachchinesich zu verbergen. Denn wir fragen uns, wo das im Urteil steht. Unter welcher Randziffer?

Mensch Leute sprecht Deutsch, oder seit Ihr Volksverdummer (Politiker)

Lt. den alten Griechen gibt es zwei Sorten von Leuten, Politiker (Volksverdummer) und Idioten (der Rest des Volkes wobei nicht feststeht wer intelligenter ist)

Viele RAes sowie dir Verbraucherzentralen (hier Federführend die VZ SH) lesen aus dem Urteil seite 14 RandZiffer 33
- 14 -
Hinzu kommt, dass vielfach als Verkäufer in Betracht kommende Privatpersonen nicht wirksam aufgrund der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers einem Weiterverkaufsverbot an gewerbliche Erwerber unterworfen sein werden. So fehlt es etwa an einer derartigen Bindung, wenn Karten privat verschenkt worden sind, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung - auswelchen Gründen auch immer - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers nicht wirksam einbezogen wurden. Die Beklagten wenden sich mit ihren Suchanfragen also auch an Privatpersonen, die ihnen Karten anbieten können, ohne
Vertragspflichten gegenüber dem Kläger zu verletzen.

heraus, dass der BGH einen Weiterverkauf von Karten aus dem rein privaten Bereich auf Grund besonderer Umstände wie z.B. Verhinderung, Krankheit u.v.a.m. , auch wenn die Karten von Dritten erworben wurden, zulässt und sie somit Straffrei stellt.

Ein Beispiel hier aus dem Forum: Ein User kauft sich Karten bei ibäh, bekommt für den Spieltag kein Frei und verkauft sie wieder über ibäh, macht sogar noch Verlust dabei, wird aber von BH abgemahnt.

Was soll der Schwachsinn?

Hier wird es langsam mal Zeit, dass sich Betroffene, die nichts zu befürchten haben sich gegen BH auflehnen, oder, zusammen mit ihren Freunden, Bekannten Verwandten, also allen Fans ein Machtwort sprechen.

Entweder der Verein schaffft eine Möglichkeit die Karten im Notfall, sagen wir bis 2 Stunden vor dem Spiel befreiend und mit vollem Kostenersatz zurückzugeben, oder er muss mit ibäh und anderen Plattformen leben.

Es geht nicht, dass der Verein in seinen ATGB und in der Praxis eine Rücknahme so erschwert, dass sie fast ausgeschlossen ist. (Muss ich die ATGB hier noch zitieren?)

Als ich noch jung war ging das so.

Ich habe mir 14 Tage vorher ne Karte in der Geschäftsstelle meines Vereins gekauft. Dann kam mein Arbeitgeber
und meint:" Wir haben soviel zu tun, da musst Du arbeiten" Habe ich meine Frau morgens am Spieltag zum Kassenhäuschen geschickt, die hat die Karte zurückgegeben. Der hinter ihr stehende Fan hat sie dann wieder gekauft und gut war. Bracuhten wir kein Internet für, oder blieben auf den Kosten für die Karte sitzen.

Die Dortmunder sind doch inzwischen so Arrogant geworden, dass sie meinen dass Jeder der ne Karte kauft auch zu erscheinen hat. Kannste mir mal saachen, wat dä Schwachfug soll?

Das BGH-Urteil ist für viele Eindeutig. Die Interpretationen auch. Private dürfen Ihre Tikets im Verhinderungsfall verkaufen. Nicht nur an Tiketbörsen, sondern allgemein. Sonst wäre dass wieder eine Wettbewerbsverzerrung.

Das Anbebot regelt die Nachfrage und somit den Preis.
Wer für sich Karten erwirbt um evtl. 2 selbst zu nutzen und die Anderen mit Gewinnabsicht weiter zu verkaufen handelt Wettbewerbswidrig. Nur diese sind Abzumahnen und Kosten und Strafpflichtig.

Demnach, wenn 1 Anbieter viele Tickets für das gleiche Spiel bei ibäh oder sonstwo anbietet ist das abmahnfähiger Schwarzhandel.

Wer, weil er aus persönlichen Gründen an der Teilnahme gehindert ist, max 2 Tickets verkauft und das begründen kann(Notfalls mit einer Bestätigung des Verursachers, Arzt, Klinik o.a.) ist aussen vor.

Anmerkung: Dieses Posting stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes dar, sondern spiegelt die Meinung verschiedener Personen wieder. <Ich habe sie nur versucht zusammenzufassen.
 
K

Krennz

Guest
Ich muss gerade feststellen, dass irgendjemand versucht meinen Compi zu beeinflussen.

Da kann ich nur mit den Beatles sagen: Let it bee.

Oder wollt ihr nen Pingangriff riskieren wenn ich rauskriege wer das war?

Mien Firefox wollte seine dinst quittieren, aber ich habe die letzten Versionen auch noch auf dem PC voll funktionsfähig. Notfalls habe ich drei Maschinen. :recht: :recht: :recht:
 
K

Krennz

Guest
Nu mal wat anders.

§ 280. 1 BGB

§ 280
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Der BGH erweitert den § wie folgt (Aus dem Urteil)
Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstösse nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu

Dies ist der Kernsatz des Urteils des BGH vom 11.9.2008 I ZR 74/06

Ein Privatkäufer, der durch höhere, oder tatsächliche Gewalt verhindert ist darf seine Karten (2) frei verkaufen um keinen Schaden zu erleiden.

Und jetzt frage ich mich mal woher BH die Frechheit nimmt regelkonforme User abzumahnen.

Bitte um Stellungnahme.
 
BH will einfach noch soviel Geld wie möglich machen bevor das neue Abmahngesetz mit einem max. von 155€ in Kraft tritt und versuchen das bei sovielen Leuten wir möglich

richtige RA sind das wohl nicht :)
 
Krennz schrieb:
Ich muss gerade feststellen, dass irgendjemand versucht meinen Compi zu beeinflussen.

Da kann ich nur mit den Beatles sagen: Let it bee.

Oder wollt ihr nen Pingangriff riskieren wenn ich rauskriege wer das war?

Mien Firefox wollte seine dinst quittieren, aber ich habe die letzten Versionen auch noch auf dem PC voll funktionsfähig. Notfalls habe ich drei Maschinen. :recht: :recht: :recht:


:lol: :lol:

bh sind für mich auch ziemlich unseriös.
wenn ich schon die bilder auf deren hp sehe :mrgreen:
bin ja echt gespannt was du als antwort kriegst, wenn deine mail überhaupt beachtung findet...
 
K

Krennz

Guest
Oh, Herr Haumann hat sich selbst gemeldet, ich soll ihn mal anrufen.

Werde das schön sein lassen. Weiss nämlich schon wie das ausgeht. Er labert solange, bis ich irgend ein falsches Wort sage, mit dem er mich dann erschlägt.

Habe mich gestern Abend noch mit Jemand unterhalten. Der ist der Meinung, dass die ATGB teilweise gegen das BGH-Urteil und den §280.1 BGB verstösst und damit unwirksam wäre. Zumindest sind die Abmahnungen in den Fällen der durch das Urteil und den §en erlaubten Weitergaben von Tickets unwirksam. Lediglich bei Urheber- und Markenrechtsverstössen durch den Verkäufer darf eine Abmahnung erfolgen.

Ist ein ganz neuer Gesichtspunkt.
 
Krennz schrieb:
Oh, Herr Haumann hat sich selbst gemeldet, ich soll ihn mal anrufen.

Werde das schön sein lassen. Weiss nämlich schon wie das ausgeht. Er labert solange, bis ich irgend ein falsches Wort sage, mit dem er mich dann erschlägt.

Habe mich gestern Abend noch mit Jemand unterhalten. Der ist der Meinung, dass die ATGB teilweise gegen das BGH-Urteil und den §280.1 BGB verstösst und damit unwirksam wäre. Zumindest sind die Abmahnungen in den Fällen der durch das Urteil und den §en erlaubten Weitergaben von Tickets unwirksam. Lediglich bei Urheber- und Markenrechtsverstössen durch den Verkäufer darf eine Abmahnung erfolgen.

Ist ein ganz neuer Gesichtspunkt.


ah, schau an :wink:
bzgl. urheber/markenrecht: ja, abmahnen schon, aber keine 420€ verlangen!
und vorallem wird man den eindruck nicht los, dass es denen ja auch nicht darum geht, sondern halt um generelles abzocken und verbot der ticketweitergabe im privatbereich. :evil:
 
K

Krennz

Guest
@simonh
da gebe ich Dir vollkommem Recht.

Es ist nur eine absolute Form der Abzocke.

Hat das der Verein nötig?

Vlt. nicht der Verein, aber einige seiner Mitspieler?

Ich habe vorgestern etwas Spielgeld bekommen, davon werde ich mir jetzt einige Aktien vom BVB kaufen. Schaun mer mal.
 
K

Krennz

Guest
Habe gerade mal die ATGB von Dortmund gecheckt.

Die ist Stand Juni 2013 und inzwischen weitestgehnd dem BGH-Urteil angepasst.

Hat vlt. jemand noch die alte ATGB und kann sie uns zur Verfügung stellen?

En Wort an BH: Jetzt die Fans nach den neuen ATGB abzumahnen halte ich für sehr verwerflich.
 
Hallo, war ne Weile nich mehr hier (bisher ja auch nichts mehr von BH gehört, aber das wird sicher noch kommen).

Ich habe noch E-Mails von alten Online-Ticketkäufen. Neben der Rechnung hab ich dann auch die AGB (inkl. der ATGB) als PDF zugeschickt bekommen. Stand ist der Juni 2012.
 
K

Krennz

Guest
Ich habe mir im Internet mal so einige Kommentare angesehen.

Es gibt inzwischen etliche Urteile für Ticketbörsen, aber keine für Privatverkäufer.

Das Die VZ-SH das Urteil des BGH auf Privatverkäufer runtergebrochen hat, worauf hier die Hilfestellung basiert, bedarf eigentlich noch der höchstrichterlichen -Entscheidung. Ebenso, wie die Abmahntätigkeit von Borussia Dortmund, bzw. Becker und Haumann.

Es läuft im Endeffekt auf eine unsichere Rechtsposition hinaus.

Borussia Dortmund, vertreten durch Becker und Haumann, sowohl als auch dieses, und etliche andere Foren, handeln auf dünnem Eis.

Ein einziges Urteil eines LG kann dem Spuk ein Ende bereiten, egal in welcher Richtung.

Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass in Notverkäufen die ATGB nicht zählen, sondern es alleine darum geht einen wirtschaftlichen Schaden abzuwehren.

Solange Borussia Dortmund keine Möglichkeit zur unkomplizierten Rückgabe von Tickets ermöglicht, bleibt ibäh eine gängige Option. Und da regelt die Nachfrage den Preis. Nach § 280.1 BGB hat Borussia eigentlcih keine Handhabe gegen Privatverkäufe. Eigentlich. Man kann solange das Recht beugen, bis es bricht.

Ein Vorschlag zur Güte:
BD nimmt bis 4 Stunden vor dem Spiel Tickets zurück. Es gibt genug Fans, die diese Tickets kaufen.

Grüsse

Klaus
 
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