Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
Nein, auf keinen Fall. Es war der Höchstbietende, der die Karten bekommen hat. Du hattest ja "Preisvorschläge" angegeben.
 
ok ich bedanke mich dan erstmal

aber noch eine letzte frage hätte ich wen von der andere seite nix kommt soll ich dan die 800 euro bezahlen weil in den brief steht bis 16.5 sonst wirds schlimmer
 
K

Krennz

Guest
Erst mal nicht. Abwarten und Tee trinken.

Wenn sie Geld haben wollen müssen sie klagen. Dann wirds meist billiger.

Also nur modUE für das Logo und kleines Anschreiben wie besprochen.
 
Hallo, liebe Gemeinde,

auch mich hat es erwischt. Mit werden insg. 4 Spiele vorgeworfen in einem Zeitraum von 1 Monat (inkl. CL Halbfinale). Karten wurden über Hotline bestellt. Sinn und Zweck meines Vorhabens könnt Ihr Euch sicher denken :-/. Verkauft wurde Privat. Nun soll ich einen Schadenersatz i.H.v. 800 EUR zahlen. Des Weiteren kann ich keine Karten mehr bestellen...

Habe diesem Thread nun entnommen, eine modUE einzusenden und evtl. der Dinge auszuhaaren, was ich mir in meinem Fall weniger gut vorstellen kann, da mir ja Gewinnabsichten vorgeworfen werden, oder sollte ich lieber einen RA zu Rate ziehen, um die Kosten zu senken?

Und das nur, weil ich auch "abgezockt" wurde und normal für mich gilt "Gleiches Recht für alle". Tja, Dummheit schützt vor Strafe nicht... Recht haben und Recht bekommen ist ja immer so eine Sache, ne :-/

Ich Danke Euch schon vielmals.
 

ldb

Super-Moderator
Basti du hast eine PM von mir bekommen. Melde dich mal bitte darüber zurück, öffentlich wäre das nicht zu diskutieren.
 
K

Krennz

Guest
Wer, bewusst, Karten kauft um sie weiterzuverkaufen und damit Gewinn erzielen will, wird auch vom BGH-Urteil nicht gedeckt.

http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1

Das BGH-Urteil zielt darauf ab private Verkäufer, die aus persönlichen Gründen nicht an einer Veranstaltung teilnehmen können, vor Abmahnwahnsinnigen und Strafen zu schützen.

Private und gewerbliche Verkäufer, die Karten in den Vorverkaufsstellen, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, zum Zwecke der Gewinnerzielung bei Weiterverkauf erwerben, handeln gegen die A(T)GB des Veranstalters und dürfen bestraft werden. :recht:
 
basti2304 schrieb:
Mit werden insg. 4 Spiele vorgeworfen in einem Zeitraum von 1 Monat (inkl. CL Halbfinale). Karten wurden über Hotline bestellt. Sinn und Zweck meines Vorhabens könnt Ihr Euch sicher denken :-/.
Krennz schrieb:
Wer, bewusst, Karten kauft um sie weiterzuverkaufen und damit Gewinn erzielen will, wird auch vom BGH-Urteil nicht gedeckt.
link schrieb:
Vorsicht ist auch geboten, wenn zusätzlich zur eigenen Eintrittskarte in größerem Umfang weitere Tickets gekauft werden sollen, um diese mit Gewinn zu veräußern. Hier gilt das Weiterveräußerungsverbot der Veranstalter.
basti2304 schrieb:
Und das nur, weil ich auch "abgezockt" wurde und normal für mich gilt "Gleiches Recht für alle".
Da irrst du dich.
Da du die Karten zum Zweck des Weiterverkaufs erworben hast gilt dies, wie oben schon erwähnt, für dich nicht.
 
K

Krennz

Guest
Ich schicke eine modUE mit der Verpflichtung keine Karten mehr zu verkaufen.

Das gilt für mich dann ein Leben lang.

Bei Verstoss gegen die modUE kann es sehr teuer für mich werden. (ca 10000 bis 50000 €)

Sinn und Zweck des Ganzen ist es den Schwarzhandel einzudämmen. Das dabei auch echte Privatverkäufer auf der Strecke bleiben ist zwar ein Unglücksfall, aber relativ einfach aus der Welt zu schaffen.
 
Hallo, ich danke Dir!

Ich nehme sozusagen die modUE, und Füge hinzu, das ich ein leben lang keine tickets mehr verkaufe, sonst kann es ziemlich teuer werden.

Umschreibe es natürlich noch etwas bessere.

Ich danke dir nochmals!
 
K

Krennz

Guest
nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen weiterhin Karten zum Gewinnerwerb zu verkaufen

So, oder ähnlich, kann ich die UE, die es hier im Volltext gibt viewtopic.php?f=48&t=7204 modifizieren.

Mher brauche ich nicht.
 
Hab sie jetzt auch endlich bekommen, die Abmahnung :(
Hab schon viel gelesen hier, doch meine scheint anders und neuer zu sein.

Die Post kommt erst noch, die E-Mail ist aber gerade reingekommen.
Auf 7 Seiten wird das Vergehen erläutert, anschließend soll ich nun die UE unterzeichnen und "nur" 210€ überweisen.
In der UE gibt es 4 Punkte
-> Kein Verkauf der Karten, wenn diese 15% teurer angeboten werden
-> Bei einem legalen Verkauf soll ich dem Käufer die ATGB weitergeben
-> Bei Verstoß Bußgeld
-> Überweisung von 210€ für Kosten

Das wäre es dann.. Meint ihr ich soll das so machen, oder trotzdem noch modUE.. Weil eigentlich passt diese UE ja? Und mit 210€ könnte ich leben.. auch wenns nicht so dolle ist.


Da hab ich einmal aus Zeitgründen verkauft und direkt werd ich erwischt .. :( :(
 
K

Krennz

Guest
Wieviel Karten hast Du verkauft und in welchem Zeitraum?

Oder war das nur die eine?

Grundsätzlich ist es so, dass der BGH in seinem Urteil, das als Grundsatzurteil für alle Veranstalter zu verstehen ist, den Verkauf von Privat an Privat oder Weiterverkäufer, aus persönlichen Gründen, erlaubt hat.
Hierbei sind die 15% Kartenaufschlag bei einem Verkauf über ibäh illusorisch. Den Preis regelt Angebot und Nachfrage und nicht der Veranstalter.


http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1

Ich schicke den BH eine Mail, indem ich ihnen nur sage, dass ich meine Karte mit Erlaubnis des BGH aus privaten Gründen weitergegeben habe. (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06) und der Meistbietende die Karte bekam. (War doch so, oder?)
 
Nimez schrieb:
Hab sie jetzt auch endlich bekommen, die Abmahnung :(
Hab schon viel gelesen hier, doch meine scheint anders und neuer zu sein.

Die Post kommt erst noch, die E-Mail ist aber gerade reingekommen.
Auf 7 Seiten wird das Vergehen erläutert, anschließend soll ich nun die UE unterzeichnen und "nur" 210€ überweisen.
In der UE gibt es 4 Punkte
-> Kein Verkauf der Karten, wenn diese 15% teurer angeboten werden
-> Bei einem legalen Verkauf soll ich dem Käufer die ATGB weitergeben
-> Bei Verstoß Bußgeld
-> Überweisung von 210€ für Kosten

Das wäre es dann.. Meint ihr ich soll das so machen, oder trotzdem noch modUE.. Weil eigentlich passt diese UE ja? Und mit 210€ könnte ich leben.. auch wenns nicht so dolle ist.


Da hab ich einmal aus Zeitgründen verkauft und direkt werd ich erwischt .. :( :(



Hallo,

ich hab die gleiche Abhmanung über 210 € bekommen, mit den gleichen Gründen.

Ich habe zum ersten mal meine DK für 2 Spiele reingestellt, also für die restliche Saison. Ein Foto vom BvB Logo war auch in der Auktion, dies wurde aber selbst von mir im Stadion geschossen.

Nach kurzem überlegen habe ich einen Kollegen drauf bieten lassen, somit wurde die Karte im Endeffekt nie wirklich verkauft/ausgeliehen. Ich bin nicht zum Spiel gegeangen und die Karte wurde an diesem Spieltag nicht eingelöst.

Wenn ich der modifizierten UE zustimme ohne die "Strafe" zu bezahlen kann dies die "Strafe" weiter nach oben treiben?

Gruß,
Mario Götze
 
Hallo zusammen,

auch ich habe heute eine Abmahnung von B&H erhalten.

Ich habe 2 mal Karten bei ebay verkauft, weil ich einen Kreuzbandrisse hatte und nicht zum Stadion fahren konnte. Habe die Karten seinerzeit über die Mitgliederhotline erworben. Mir werden folgende Rechtsverletzungen vorgeworfen:

Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten
Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos


Um weitere Schritte abzuwenden soll ich die UE unterschreiben und 210 Euro zahlen. Wie soll ich am besten vorgehen? Was kann passieren wenn ich nur die modifizierte UE hinschicke und nicht zahle?

Vielen Dank für eure Unterstützung! :)
xxdxx
 
K

Krennz

Guest
@xxdxx

Die möchten gerne, dass nicht mehr als 15% Aufschlag genommen werden, aber so läuft das bei ibäh nicht.

Das ist eine Auktionsplattform mit eigenen Regeln. Der Höchstbietende bekommt die Karten, denn die Nachfrage regelt den Preis. Sehen Gerichte inzwischen auch so.

Sogar wenn auch auf dem Ticket ausdrücklich vermerkt ist, dass eine Veräußerung über Internet-Auktionshäuser und/oder mit Preisaufschlag verboten ist, binde dies nicht den privaten Käufer und Weiterverkäufer. Auch für den Erwerber hat der Kauf keine rechtlichen Konsequenzen. Erwerber dürfen beim Kauf von einem privaten Weiterveräußerer folglich auch nicht mit einem Stadionverbot belegt werden.
(BGH-Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)

Becker und Haumann sowie der Fussballverein wollen das zwar nicht begreifen, aber es ist nunmal so als Grundsatzurteil (Quasi als Gesetz)
 
Krennz schrieb:
@xxdxx

Die möchten gerne, dass nicht mehr als 15% Aufschlag genommen werden, aber so läuft das bei ibäh nicht.

Das ist eine Auktionsplattform mit eigenen Regeln. Der Höchstbietende bekommt die Karten, denn die Nachfrage regelt den Preis. Sehen Gerichte inzwischen auch so.

Sogar wenn auch auf dem Ticket ausdrücklich vermerkt ist, dass eine Veräußerung über Internet-Auktionshäuser und/oder mit Preisaufschlag verboten ist, binde dies nicht den privaten Käufer und Weiterverkäufer. Auch für den Erwerber hat der Kauf keine rechtlichen Konsequenzen. Erwerber dürfen beim Kauf von einem privaten Weiterveräußerer folglich auch nicht mit einem Stadionverbot belegt werden.
(BGH-Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)

Becker und Haumann sowie der Fussballverein wollen das zwar nicht begreifen, aber es ist nunmal so als Grundsatzurteil (Quasi als Gesetz)

Vielen Dank erstmals für die Antwort.

Wie schätzt du das ein, soll ich die 210 Euro jetzt zahlen die UE unterschreiben... Macht es Sinn sich dagegen zu wehren?
 
K

Krennz

Guest
@Mario Götze

(bekomme ja echt was zu tun heute :D )

Ich schildere BH das so wie es hier eingestellt wurde und füge ein Foto mit Zeitstempel von heute bei, als Nachweis, dass ich die Karten noch habe. Dann mus er wieder reagieren. UEs gebe ich erstmal nicht ab.


@xxdxx

Warum soll ich zahlen?

Ich schreibe nur nen Brief indem ich den Sachverhalt schildere, lege evtl. noch n Atest meines Arztes bei, und gut ist für mich.

Grundsätzlich: Wenn die was von mir wollen, sollen sie doch klagen. Echte Privatverkäufer, egal an wen und wie, sind m.E. durch das BGH-Urteil gedeckt.

Gilt nicht nur für die Dortmunder, sondern auch für die Gladbacher, die den Scheiss jetzt auch anfangen.
 
Hallo,
erstmal super das es dieses Thema hier gibt.

Ich habe heute auch per Mail eine Abmahnung bekommen wegen dem verkauf auf ebay.

Normal geh ich immer ins Stadion wenn ich tickets kaufe. Da ich jetzt aber in Ingolstadt wohne bin ich immer auf Mitfahrer nach Dortmund angewiesen.
Bei einem CL spiel konnte ich Mittwochs nicht weil ich keinen Urlaub bekommen habe und beim 2ten Spiel hat ein Freund abgesagt mit dem ich hinfahren wollte, und alleine konnte ich die lange Fahrt nicht zahlen.

Also hab ich beide bei ebay reingestellt und verkauft.
Beide Auktionen wurden auch von Ebay nachträglich gelöscht.

Beide spiele sind in dem Schreiben aufgelistet und folgende gründe:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten
• Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos


dazu soll ich eine UE unterzeichnen und 420€ zahlen wenn ich kein Gerichtsverfahren möchte.

Was soll ich nun tun?

Danke schonmal für die Hilfe
 
K

Krennz

Guest
Ich schildere den BH den Vorgang, wie er mir hier geschildert wurde und verweise auf das BGH-Urteil. Es wurde ja hier oft genug zitiert.

Ich gebe weder eine UE noch eine modUE ab, sondern warte dann, was kommt.
 
Hallo.

Ich habe soeben auch dieses schreiben erhalten und laut dem schreiben liegen Folgende Rechtsverletzungen vor:

Die ATGB wurden nicht abgebildet
Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans

Ich soll 420 euro zahlen.

Ich weiss zwar nicht ob es von Bedeutung ist, aber das hier ist der Grund/verlauf der Sache.

Mein Bruder und ich waren beim Spiel gegen Malaga im Stadion und haben die Karten über ibäh gekauft, da wir keine über die Tickethotline bekommen konnten. Wir mussten natürlich eine höhere Summe zahlen, da es über ibäh lief. Preis/Nachfrage halt. Das wir sie gekauft haben sieht man ja bei ibäh und da ich im Ausland wohne habe ich auch Flugtickets usw. die belegen das wir beim spiel waren und natürlich Fotos beim Spiel und die Fussballkarten an sich.

Nach dem Spiel schlecht hin und unser grösstes Fussballerlebnis entschieden wir das wir gegen Madrid auch unbedingt hin mussten und mein Bruder hat bei einer seiner mindestens 50 anrufen das Glück gehabt bei der Tickethotline durchzukommen und hat 2 Tickets gekauft. Dies war Dienstag morgen und wir konnten unser Glück nicht fassen. Das Glück hielt jedoch nur kurz an, denn am nächsten tag, also Mittwoch Abend, wurde mein Bruder bei einem eigenem Fussballspiel umgesenzt wodurch sein Knie verdreht wurde und mehrere Bänder angerissen wurden. Krankenhausbesuch in der nacht von Mittwoch zum Donnerstag, mehrere Arztbesuche und ein MRT Scan von folgenden Dienstag (also am tag vor dem Spiel) und Befund vom tag danach können diesen verlauf Belegen. Da er durch diesen 6-8 Wochen Kaputt war bzw. ist und somit unmöglich zum Spiel kommen konnte mussten wir unser vorhaben leider abbrechen da ich ja wie gesagt im Ausland lebe und nicht einfach so zum Stadion kommen könnte und auch nicht alleine hin wollte. Deshalb habe ich dann die Tickets bei ibäh reingesetzt und habe sie zum Sofortkauf reingesetzt. Zuerst mit Möglichkeit für Preisvorschläge aber dann habe ich nach einem Tag den Preis runter gesetzt und nur noch Sofortkauf angeboten. - Die Zeile "Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet" stimmt also nicht. Ich hatte aber als Bild einen Stadionplan mit Logo irgendwo aus dem Netz, der Teil stimmt also.

Der Verlauf kann wie gesagt Komplett belegt werden, bin seit 11 Jahren bei Ibäh und habe nie zuvor Karten verkauft.

Was mache ich jetzt am besten? Nicht zahlen und modUE das ich das Logo/Stadionplan nicht wieder verwenden werde?

Danke im Voraus
 
K

Krennz

Guest
Genau.

Ich schicke nur eine modUE wegen Stadionplan und Logo und schildere den Vorgang in einem Zusatzschreiben. Das mit dem Logo und Stadionplan aus dem Netz lasse ich weg.
 
Hallo an alle!

Erst einmal vielen Dank für dies Forum, für diese Hilfe. Nachdem ich nun die ersten 10 Seiten des Threads durchgegangen bin, bleiben aufgrund des "Anwaltsdeutschs" trotzdem einige Fragezeichen hängen.



Ich schildere euch einfach meinen Fall und hoffe auf Rat:

Ich habe vor einigen Wochen 2 Karten für das Champions League-Heimspiel gegen Real Madrid über ibäh verkauft. Diese hatte ich über die Bestellhotline erstanden (bin seit knapp einem Jahr Mitglied).
Ich konnte aus privaten Gründen nicht am Spieltag im Stadion sein, um das Spiel anzusehen. Aus diesem Grund habe ich die Tickets über genannte Auktionsplattform veräußert. Habe in der Auktion ein Foto der Karten, auf dem das Logo des Vereins sowie die Blocknummer der Sitzplätze zu sehen war, als auch ein Bild des Stadionplans aus dem Internet verwendet. Die Auktion war kein "Sofort-Kauf"; der Endpreis lag deutlich über den vorgeschriebenen max. "15% mehr".

Hier tritt eine Besonderheit meines Falls auf: Ich habe vor Jahren den ibäh-Account meines Bruders übernommen, da er seinen nicht mehr nutzen wollte. Der Account läuft nun auf seinen Namen (Vorname unterschiedlich, Nachname gleich), jedoch auf meine Adresse (damit bestellte Sachen zu mir kommen, nicht zu ihm). Über diesen Account lief auch der Verkauf der Karten.

Knapp eine Woche nach Ende der Auktion bekam ich von ibäh eine Mail mit dem Hinweis, dass die Auktion im Rahmen des "VeRI-Programms" gelöscht wurde.


Nun habe ich am 10.5.2013 eine Mail von BH, unterzeichnet von Herrn Gursky, erhalten. In dieser wird mir Folgendes vorgeworfen:

"- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans"


Ich soll demnach jetzt Folgendes tun:

1. Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
2. Kostenerstattungsanspruch:

"Zum Ausgleich der aufgrund dieser Abmahnung entstandenen Kosten, wäre unsere Mandantin also mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von
420,00 EUR einverstanden."



Wie soll ich jetzt vorgehen? Die Schreiben von BH sind an meinen Bruder gerichtet, kommen jedoch bei mir an. Wie soll ich mit diesem Umstand umgehen? Ich hoffe ihr könnt mir helfen und den Umstand verständlich machen.

Vielen Dank im Voraus,
tony
 

ldb

Super-Moderator
Hi tony,

du hast recht, es klingt verwirrend, die Lösung ist aber eigentlich ganz einfach. Das läuft nämlich genau so ab, wie bei Versandhausbestellungen auf Ehemann/Freund/Frau/Freundin der zB gar nichts davon weiß.

Im Klartext: Dein Bruder hängt jetzt in der Sache mit drin. Da du aus privaten gründen gehandelt hast, verweist dein Bruder unseren Abmahnfreund auf das BGH Urteil. Wegen des Stadionplans muss dein bruder eine modUE abgeben wo er garantiert das er nie wieder den Stadionplan verwenden wird. Das Logo ist Bestandteil der Karte und garantiert die Echtheit, braucht daher nicht in der modUE erwähnt werden. Gib die Abmahnung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ab, nähere Erläuterungen dazu gibts auf dieser Seite, ganz unten unter "zitat": http://www.iggdaw.de/mustervorlagen

Damit sollte das Thema aus der Welt sein. Probleme gibt es nur noch wenn dein Bruder eine Dauerkarte hat oder Mitglied ist. Dann wird er 1 Jahr vom Kartenverkauf ausgeschlossen und die DK ist weg. Dir selbst passiert nichts, auch keine Kartensperre.

Kannst aber auch die hier nehmen viewtopic.php?f=48&t=7204 Die ist schon etwas vorbereitet
 

ldb

Super-Moderator
Und noch ein aktuelles Beispiel wegen des bevorstehenden Champions League Finals in London.

Vorab: Ich habe als Mitglied und DK Inhaber an der Verlosung der Karten teilgenommen, bin aber leer ausgegangen. Anschließend habe ich aber doch noch über 3 Ecken meine Eintrittskarte bekommen und habe keine exorbitanten Summen gezahlt sondern den regulären Preis. Interessant ist jedoch: Die Karten sind personalisiert, eine Rückgabemöglichkeit wird aber nicht angeboten. Lediglich wenn die Karten noch nicht bezahlt wurden kann man die Reservierung freigeben und die Karten werden anderen Fans zugeteilt. Im Prinzip aber nicht relevant, denn Kontrollen am Eingang im Wembley Stadium sind wohl kaum zu erwarten. Dann wäre ich auch am A*** ;-)

Aber: Es ist absolut unter aller Sau seine gerade erhaltene Reservierung auszudrucken und als Beweis über die Kartenzuteilung in eine eBay Auktion einzustellen. Die Preise belaufen sich derzeit, je nach Kategorie zwischen 1500-2000€ pro Karte. Normalpreise je nach Kategorie zwischen 72 und 395€. Wer dann auch in der eBay Auktion die Daten aus der Reservierung nicht unkenntlich macht, dem passiert dann folgendes, und zwar zurecht, denn es lag NUR die Gewinnabsicht im Fokus: http://www.wa.de/lokales/hamm/stadt-ham ... 00265.html
 
ShadowDuke schrieb:
Hallo,
erstmal super das es dieses Thema hier gibt.

Ich habe heute auch per Mail eine Abmahnung bekommen wegen dem verkauf auf ebay.

Normal geh ich immer ins Stadion wenn ich tickets kaufe. Da ich jetzt aber in Ingolstadt wohne bin ich immer auf Mitfahrer nach Dortmund angewiesen.
Bei einem CL spiel konnte ich Mittwochs nicht weil ich keinen Urlaub bekommen habe und beim 2ten Spiel hat ein Freund abgesagt mit dem ich hinfahren wollte, und alleine konnte ich die lange Fahrt nicht zahlen.

Also hab ich beide bei ebay reingestellt und verkauft.
Beide Auktionen wurden auch von Ebay nachträglich gelöscht.

Beide spiele sind in dem Schreiben aufgelistet und folgende gründe:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten
• Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos


dazu soll ich eine UE unterzeichnen und 420€ zahlen wenn ich kein Gerichtsverfahren möchte.

Was soll ich nun tun?

Danke schonmal für die Hilfe


kann mir da bitte jemand eine Einschätzung geben?
Bin irgendwie nervös wegen der Sache :cry:

kann es eigentlich sein das die Anwalts Email extra am Freitag Abend kurz vor Dienstschluss kommt, damit man das Wochenende schonmal zur Klärung verloren hat?
 
K

Krennz

Guest
In dem genannten Beispiel ging es wohl eher um Gewinnmitnahme. Das wird auch von BGH nicht geschützt.
 

ldb

Super-Moderator
ShadowDuke schrieb:
ShadowDuke schrieb:
Hallo,
erstmal super das es dieses Thema hier gibt.

Ich habe heute auch per Mail eine Abmahnung bekommen wegen dem verkauf auf ebay.

Normal geh ich immer ins Stadion wenn ich tickets kaufe. Da ich jetzt aber in Ingolstadt wohne bin ich immer auf Mitfahrer nach Dortmund angewiesen.
Bei einem CL spiel konnte ich Mittwochs nicht weil ich keinen Urlaub bekommen habe und beim 2ten Spiel hat ein Freund abgesagt mit dem ich hinfahren wollte, und alleine konnte ich die lange Fahrt nicht zahlen.

Also hab ich beide bei ebay reingestellt und verkauft.
Beide Auktionen wurden auch von Ebay nachträglich gelöscht.

Beide spiele sind in dem Schreiben aufgelistet und folgende gründe:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten
• Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos


dazu soll ich eine UE unterzeichnen und 420€ zahlen wenn ich kein Gerichtsverfahren möchte.

Was soll ich nun tun?

Danke schonmal für die Hilfe


kann mir da bitte jemand eine Einschätzung geben?
Bin irgendwie nervös wegen der Sache :cry:

kann es eigentlich sein das die Anwalts Email extra am Freitag Abend kurz vor Dienstschluss kommt, damit man das Wochenende schonmal zur Klärung verloren hat?


Wie schon geschrieben: B&H ein Schreiben übermitteln in dem steht das die Karten aus privaten Gründen nicht genutzt werden konnten und auf das BGH Urteil verweisen, dann muss er reagieren. KEINE modUE abgeben und NICHT zahlen.
 
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