basti2304 schrieb:Mit werden insg. 4 Spiele vorgeworfen in einem Zeitraum von 1 Monat (inkl. CL Halbfinale). Karten wurden über Hotline bestellt. Sinn und Zweck meines Vorhabens könnt Ihr Euch sicher denken :-/.
Krennz schrieb:Wer, bewusst, Karten kauft um sie weiterzuverkaufen und damit Gewinn erzielen will, wird auch vom BGH-Urteil nicht gedeckt.
link schrieb:Vorsicht ist auch geboten, wenn zusätzlich zur eigenen Eintrittskarte in größerem Umfang weitere Tickets gekauft werden sollen, um diese mit Gewinn zu veräußern. Hier gilt das Weiterveräußerungsverbot der Veranstalter.
Da irrst du dich.basti2304 schrieb:Und das nur, weil ich auch "abgezockt" wurde und normal für mich gilt "Gleiches Recht für alle".
nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen weiterhin Karten zum Gewinnerwerb zu verkaufen
Nimez schrieb:Hab sie jetzt auch endlich bekommen, die Abmahnung![]()
Hab schon viel gelesen hier, doch meine scheint anders und neuer zu sein.
Die Post kommt erst noch, die E-Mail ist aber gerade reingekommen.
Auf 7 Seiten wird das Vergehen erläutert, anschließend soll ich nun die UE unterzeichnen und "nur" 210€ überweisen.
In der UE gibt es 4 Punkte
-> Kein Verkauf der Karten, wenn diese 15% teurer angeboten werden
-> Bei einem legalen Verkauf soll ich dem Käufer die ATGB weitergeben
-> Bei Verstoß Bußgeld
-> Überweisung von 210€ für Kosten
Das wäre es dann.. Meint ihr ich soll das so machen, oder trotzdem noch modUE.. Weil eigentlich passt diese UE ja? Und mit 210€ könnte ich leben.. auch wenns nicht so dolle ist.
Da hab ich einmal aus Zeitgründen verkauft und direkt werd ich erwischt ..![]()
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(BGH-Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)Sogar wenn auch auf dem Ticket ausdrücklich vermerkt ist, dass eine Veräußerung über Internet-Auktionshäuser und/oder mit Preisaufschlag verboten ist, binde dies nicht den privaten Käufer und Weiterverkäufer. Auch für den Erwerber hat der Kauf keine rechtlichen Konsequenzen. Erwerber dürfen beim Kauf von einem privaten Weiterveräußerer folglich auch nicht mit einem Stadionverbot belegt werden.
Krennz schrieb:@xxdxx
Die möchten gerne, dass nicht mehr als 15% Aufschlag genommen werden, aber so läuft das bei ibäh nicht.
Das ist eine Auktionsplattform mit eigenen Regeln. Der Höchstbietende bekommt die Karten, denn die Nachfrage regelt den Preis. Sehen Gerichte inzwischen auch so.
(BGH-Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)Sogar wenn auch auf dem Ticket ausdrücklich vermerkt ist, dass eine Veräußerung über Internet-Auktionshäuser und/oder mit Preisaufschlag verboten ist, binde dies nicht den privaten Käufer und Weiterverkäufer. Auch für den Erwerber hat der Kauf keine rechtlichen Konsequenzen. Erwerber dürfen beim Kauf von einem privaten Weiterveräußerer folglich auch nicht mit einem Stadionverbot belegt werden.
Becker und Haumann sowie der Fussballverein wollen das zwar nicht begreifen, aber es ist nunmal so als Grundsatzurteil (Quasi als Gesetz)
ShadowDuke schrieb:Hallo,
erstmal super das es dieses Thema hier gibt.
Ich habe heute auch per Mail eine Abmahnung bekommen wegen dem verkauf auf ebay.
Normal geh ich immer ins Stadion wenn ich tickets kaufe. Da ich jetzt aber in Ingolstadt wohne bin ich immer auf Mitfahrer nach Dortmund angewiesen.
Bei einem CL spiel konnte ich Mittwochs nicht weil ich keinen Urlaub bekommen habe und beim 2ten Spiel hat ein Freund abgesagt mit dem ich hinfahren wollte, und alleine konnte ich die lange Fahrt nicht zahlen.
Also hab ich beide bei ebay reingestellt und verkauft.
Beide Auktionen wurden auch von Ebay nachträglich gelöscht.
Beide spiele sind in dem Schreiben aufgelistet und folgende gründe:
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten
• Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
dazu soll ich eine UE unterzeichnen und 420€ zahlen wenn ich kein Gerichtsverfahren möchte.
Was soll ich nun tun?
Danke schonmal für die Hilfe
ShadowDuke schrieb:ShadowDuke schrieb:Hallo,
erstmal super das es dieses Thema hier gibt.
Ich habe heute auch per Mail eine Abmahnung bekommen wegen dem verkauf auf ebay.
Normal geh ich immer ins Stadion wenn ich tickets kaufe. Da ich jetzt aber in Ingolstadt wohne bin ich immer auf Mitfahrer nach Dortmund angewiesen.
Bei einem CL spiel konnte ich Mittwochs nicht weil ich keinen Urlaub bekommen habe und beim 2ten Spiel hat ein Freund abgesagt mit dem ich hinfahren wollte, und alleine konnte ich die lange Fahrt nicht zahlen.
Also hab ich beide bei ebay reingestellt und verkauft.
Beide Auktionen wurden auch von Ebay nachträglich gelöscht.
Beide spiele sind in dem Schreiben aufgelistet und folgende gründe:
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten
• Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
dazu soll ich eine UE unterzeichnen und 420€ zahlen wenn ich kein Gerichtsverfahren möchte.
Was soll ich nun tun?
Danke schonmal für die Hilfe
kann mir da bitte jemand eine Einschätzung geben?
Bin irgendwie nervös wegen der Sache :cry:
kann es eigentlich sein das die Anwalts Email extra am Freitag Abend kurz vor Dienstschluss kommt, damit man das Wochenende schonmal zur Klärung verloren hat?