Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ldb schrieb:
Wie schon geschrieben: B&H ein Schreiben übermitteln in dem steht das die Karten aus privaten Gründen nicht genutzt werden konnten und auf das BGH Urteil verweisen, dann muss er reagieren. KEINE modUE abgeben und NICHT zahlen.

ein keine modUE wegen dem Vereinslogo?

Hatte als Artikelbild ein BVB - Real bzw Bayern Logo
 
ldb schrieb:
Hi tony,

du hast recht, es klingt verwirrend, die Lösung ist aber eigentlich ganz einfach. Das läuft nämlich genau so ab, wie bei Versandhausbestellungen auf Ehemann/Freund/Frau/Freundin der zB gar nichts davon weiß.

Im Klartext: Dein Bruder hängt jetzt in der Sache mit drin. Da du aus privaten gründen gehandelt hast, verweist dein Bruder unseren Abmahnfreund auf das BGH Urteil. Wegen des Stadionplans muss dein bruder eine modUE abgeben wo er garantiert das er nie wieder den Stadionplan verwenden wird. Das Logo ist Bestandteil der Karte und garantiert die Echtheit, braucht daher nicht in der modUE erwähnt werden. Gib die Abmahnung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ab, nähere Erläuterungen dazu gibts auf dieser Seite, ganz unten unter "zitat": http://www.iggdaw.de/mustervorlagen

Damit sollte das Thema aus der Welt sein. Probleme gibt es nur noch wenn dein Bruder eine Dauerkarte hat oder Mitglied ist. Dann wird er 1 Jahr vom Kartenverkauf ausgeschlossen und die DK ist weg. Dir selbst passiert nichts, auch keine Kartensperre.

Kannst aber auch die hier nehmen viewtopic.php?f=48&t=7204 Die ist schon etwas vorbereitet

Danke für die schnelle Hilfe; ihr erspart mir eine schlafarme Nacht!

-Wenn ich jetzt wirklich nur die modUE hinschicke, was passiert mit dem "Schadensersatzanspruch"? Ich habe Angst, meinen Bruder noch weiter in die Sch**** zu reiten, weil ich Fristen nicht nachkomme.
- Muss mein Bruder im weiteren Verlauf der Angelegenheit so tun, als ob er die Tickets erstanden hat und ins Stadion wollte?
- Müssen die "privaten Gründe/Hindernisse" der Nichtnutzung der Tickets in der modUE oder woanders dargelegt werden?
- Habe ich es aus den vorherigen Seiten richtig herausgelesen, dass die Abmahnung bzw. Schadensersatzforderung aufgrund des Urteils des BGH nicht rechtens ist? Ist das definitiv so oder abhängig von der Auslegung eines Richters?
- Wenn mein Bruder jetzt die modUE anfertigt, soll er dort seine echte Adresse eintragen oder läuft alles unter den "jetzt bekannten" Daten (Meine Adresse mit seinem Namen)?

Idee: Kann nicht unsererseits behauptet werden, ich hätte die Karten meinem Bruder geschenkt und er diese dann verkauft? Somit hat er diese privat erhalten und die ATGB gelten für Ihn nicht und es besteht definitiv kein Schadensersatzanspruch?

Gibt es schon Erfahrungen damit, wie BH reagiert hat, wenn nur die modUE eingegangen ist? Klagen die den "Schadensersatz ein" oder halten sie die Füße still? Ich habe große Angst, am Ende mit mehr Kosten als "nur" den 420 Euro dazustehen.

DANKE
 

ldb

Super-Moderator
Eine Geschichte erfinden brauchst du ja nicht, denn der AGB Punkt des Weiterverkaufs wurde ja durch das BGH Urteil ausgesetzt. Daher: Erläutere in einem Separaten Schreiben kurz warum du die Karten nicht nutzen konntest und das die Weitergabe über eBay vom BGH Urteil gedeckt war. Für den Stadionplan musst du eine modUE beifügen.

Die Schadenersatzforderung ist unabhängig von der modUE. Ausserdem, sollten sie die modUE "ohne Anerkennung einer Zahlungs... Usw" akzeptieren, brauchst du sowieso nicht zahlen. Dann müssen sie klagen und das werden sie bei dem Betrag nicht tun. Daher: Mut zur Lücke. Schreiben mit Begründung und modUE abgeben und auf Reaktion warten. Zahlen auf keinen Fall. Melde dich wenn du Antwort erhalten hast, dann sollte man die weiteren Schritte abwägen.
 

ldb

Super-Moderator
Achja: Von Mahnbescheiden und Unterlassungs-/Schadensersatzklagen hat hier noch nie jemand berichtet. Die wissen schon das sie halbwegs illegal Kohle zocken wollen.
 
Wenn mein Bruder jetzt die modUE anfertigt, soll er dort seine echte Adresse eintragen oder läuft alles unter den "jetzt bekannten" Daten (Meine Adresse mit seinem Namen)?"
 
K

Krennz

Guest
Das was Ihr mit dem ibäh-Account gemacht habt ist eigentlich verboten.

Jeder User muss seinen eigenen Account eröffnen. So will ibäh verhindern, dass Betrüger an seriöse Accounts kommen.

Lass alles unter der bekannten Anschrift.

Es könnte allerdings sein, dass ibäh den Account schon gesperrt hat, da urheberrechtlich geschützte Werke beim Verkauf genutzt wurden (Stadionplan)

Wenn ich schon selber Karten fotografiere um das Bild bei ibäh reinzusetzen, sollte ich den Zeitstempel meiner Kamera vorher aktivieren, so habe ich stets den Nachweis, dass das Foto von mir ist.
 

ldb

Super-Moderator
Der ibäh Account wird noch offen sein, nur wenn man innerhalb kurzer Zeit mehrere Verstöße im Rahmen des VeRi Programmes begeht, wird der Account gesperrt. Lass einfach alles so wie es bisher ist, den ibäh Account sollte dein Bruder allerdings schließen. Jede Wette hat B&H diesen regelmäßig im Auge um zu schauen ob dort gegen die modUE verstoßen wird um anschließend saftige Vertragsstrafen einzufordern. Daher: Der ibäh Account ist ab sofort Geschichte! Schließen und fertig.
 
Ich glaube die modUE rauszuschicken wird kein Problem sein.
Aber davor, einfach nicht zu bezahlen hat man irgendwie schon Angst. Es ist ja sozusagen ein "Angebot" von denen - sie bezeichnen es so.
Die eigentliche Summe betiteln sie ja als 2.500€.

Man braucht schon Eier.. :shock:

Zumindest, wenn man sowas noch nie hatte.. Wenn Leute vom Fach sagen, dass sie sowieso nie klagen ok.. aber für Privatperson ist da schon Angst dabei.. :mrgreen:
 
K

Krennz

Guest
Ich weiss aus anderen Vorgängen, besonders den Urheberrechtsverletzungen, dass deutsche Gerichte die Forderungen der Abmahnwahnsinnigen meist als überzogen ansehen und sie auf ein Minimum kürzen.

Sobald das neue Gesetz gegen den Abmahnwahn durch ist, dürfen die, bei der ersten Abmahnung maximal 155,xx € als Kosten verlangen. Damit wird dann den Abmahnwahnsinnigen der Abmahnwahn unattraktiv gemacht.

Hoffen wir, dass das Gesetz durchgeht.

Ausserdem gibt es, gerade bei den Ticketabmahnern, ein Urteil des BGH, das hier auch gepostet wird, dass reine Privatverkäufe wegen Verhinderung straffrei stellt. Mit diesem Urteil werden A(T)GB Positionen ausser Kraft gesetzt.
 
Das stimmt - und wie ist es bei der Benutzung des Logos?
Auch erstmal nur die modUE OHNE Bezahlung? :mrgreen:
Die andere Frage: modUE mit dem Stichpunkt, bei weiteren Verkäufen die ATGB weiterzugeben?

Dann hätte ich alles, denke ich ..
Nur komisch das die Post noch nicht da ist.. E-Mail am Fr und weder Samstag noch heute (Montag) ist was gekommen..
 
K

Krennz

Guest
Die A(T)GB werden vom BGH-Uerteil Teilweise ausser Kraftr gesetzt. Daher würde ich sie auch nicht bei einer modUE erwähnen.

Wenn Die Kohle haben wollen, bitte klagen. Bei dem Sachstand sehe ich da keine grosse Chance für einen Erfolg.
 
moin,
ich habe auch eine abmahnung bekommen. natürlich eine mail am freitag. und bis heut ist auch kein brief gekommen.
vorgeworfen wird mir...
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans
dazu dann die vergleichszahlung von 420€. die zahlungsfrist endet am 23.05.2013.

zum spiel selber konnt ich nicht, da ich einen tag später ein jobangebot für eben jenen tag bekam.

durch die mail bin ich erstmal aufgeschreckt. dacht mir aber, es wird schon seine richtigkeit haben.
hab dann heute telefonisch mit der kanzlei kontakt aufgenommen, mit der bitte, ob man den betrag in 4 raten zahlen kann, dann kam eine antwort, die mich grübeln ließ, denn es hieß: "ja da muss ich kurz schauen...ja, in ihrem fall ist das kein problem, wir wollen ja keinen in die existensznot drängen, sondern dass das mal aufhört". wir hatten keine minute telefoniert und der herr konnte in 3 sekunden meinen fall erkennen und zu einer ratenzahlung zustimmen. dann hat er noch vom hsv erzählt und dass die viel schlimmer im abmahnen sind, usw usf! dann sollte der sachverhalt an den bvb weitergeleitet werden, mit eben jener ratenzahlungsbitte und er wolle mir gleich eine mail schicken, in der das so steht, die ich nur bestätigen brauch. diese mail kam allerdings (noch) nicht.

daraufhin hab ich dann doch mal die suchmaschine benutzt und kam hierher. hätte ich vielleicht vorher tun sollen und nicht da anrufen.
habe auch von modUE´s gelesen und vom bgh urteil, aber ehrlich gesagt ganz verstanden hab ichs nicht, bei der fülle hier an informationen.

was kann mir hier noch weiterhelfen? kann mir jemand nochmal den genauen bgh-urteilslaut schicken? soll ich eine moUE zu b&h schicken?
was wäre zb, wenn ich ein trikot zur versteigerung freigebe? dort ist ja auch ein vereinslogo drauf! schadet das dann irgend jemand? der verein hat sein geld ja schon bekommen, genauso wie bei ticketkäufen!
ist es ratsam zu ipclrieck zu gehen, sich dort beraten zu lassen? diesen anwalt hab ich bei euch ganz vorn gefunden.
kennt den jemand? ist der gut? da ich in hamburg wohne und er in relativer nähe zu meiner arbeitstelle ist, fänd ichs ganz praktisch, gerade wegen der persönlichen ebene.

vielen vielen dank schon mal
 
also da persönlich anzurufen war wirklich nicht so schlau :)

aber die Reaktion der Leute zeigt doch das die einfach so schnell wie möglich an das Geld kommen wollen ohne das ein "Kunde" ärger macht.

Aber das ist ja normal bei den Abmahn-Anwälten

Die haben mit sicherheit nicht sofort die Infos zu deinem Fall. Aber sie schicken eigentlich jedem fast das gleiche schreiben. Die Summe variiert halt je nach anzahl der vorgeworfenen Sachen.

wichtig ist erstmal das du die UE die mitgeschickt wurde NICHT unterschreibst und den Betrag auch nicht bezahlst

hab vorhin auch mal einen Anwalt angerufen und er meinte auch das die Beträge meistens viel zu hoch angesetzt sind...
 

ldb

Super-Moderator
Das wichtigste: DIE BEIGEFÜGTE UE UNTERSCHREIBE ICH NICHT!

Wenn ich nur einmalig Karten verkauft habe bzw. es eindeutig eine private Weitergabe war, dann setze ich ein Schreiben an B&H auf wo ich darauf verweise das es sich um eine private Weitergabe handelt und dies durch den BGH erlaubt wurde. Ich verweise auf das Urteil "Aktenzeichen I ZR 74/06 - Bundesligakarten.de". Sofern ich nur die Karten fotografiert habe, brauchst du nichts weiter zu tun. Habe ich allerdings einen Stadionplan oder das Vereinslogo als Grafik verwendet, muss ich eine modUE abgeben in der ich garantiere nie wieder genannte Grafik zu verwenden.

Dein Beispiel mit dem Trikot lässt sich so erklären: Das Logo darauf gehört zum Produkt und ist auch ein Echtheitszertifikat. Auf der Eintrittskarte gilt dies genau so. Ein Foto der Karte ist also nicht abmahnfähig.

bzgl der Zahlung des Geldes: Die modUE gebe ich "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ab, näheres steht auf den Seiten davor. Wird sie angenommen, habe ich gewonnen.

Noch einmal für alle:
Die Forderung der Schadenersatzsumme ist unabhängig von der modUE!!! Gebe ich keine modUE ab sondern zahle nur brav das Geld, kann ich mir trotzdem eine einstweilige Verfügung und/oder Unterlassungsklage einfangen! Eine modUE muss also immer zwingend abgegeben werden! Die Zahlung des Geldes ist unabhängig hiervon und muss vom Rechtsanwalt eingeklagt werden. Sollte wirklich Klage eingereicht werden wird die komplette Abmahnung geprüft und die Schadenssumme neu festgelegt. Dann wird es in der Regel günstiger als der von Anfang an geforderte Betrag.
 
K

Krennz

Guest
Ich gehe auf die Vorwürfe erst garnicht ein, sondern schildere BH meinen Fall in einem kleinen Brief und verweise dabei auf das BGH-Urteil. (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)

Das im fred unter diesem auszugsweise steht. Mit Link zur VZ-SH

Ich möchte inzwischen bezweifeln, dass die ATGB wirsam Bestandteil des Vertrages wurde. Wer wurde beim Kauf der Karten auf die ATGB ausdrücklich hingewiesen?
 

ldb

Super-Moderator
Krennz schrieb:
Ich gehe auf die Vorwürfe erst garnicht ein, sondern schildere BH meinen Fall in einem kleinen Brief und verweise dabei auf das BGH-Urteil. (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)

Das im fred unter diesem auszugsweise steht. Mit Link zur VZ-SH

Ich möchte inzwischen bezweifeln, dass die ATGB wirsam Bestandteil des Vertrages wurde. Wer wurde beim Kauf der Karten auf die ATGB ausdrücklich hingewiesen?

Bei Bestellung über die Hotline wird ein Hinweis genannt: "Bitte beachten Sie das Ihre Bestellung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Borussia Dortmund unterliegt. Diese stehen für Sie zum Download auf unserer Homepage www.bvb.de zum download bereit."

Bei Onlinebestellungen muss ich ein Kästchen anklicken das ich die AGB gelesen und Akzeptiert habe.
 
K

Krennz

Guest
Ist alles schön und gut.

Nur, nachdem ich mir etliche Kommentare zum BGH-Urteil ergooglet und gelesen habe bin ich der Meinung, und damit stehe ich nicht alleine, dass der BGH für reine Privatverkäufer die ATGB- und AGB-Klauseln sämtlicher Veranstalter bezüglich des Weiterverkaufs von Tickets ausser Kraft gesetzt hat.

Damit wären die Anschuldigungen von BH bezüglich ATGB und Preisgestaltung sowie ibäh-Verkauf nicht wirksam.

Lediglich bei Benutzung von rechtlich geschützten Logos und Stadionplan, die nicht Bestandteil der Tickets sind, (ich kann ja eingene Fotos, bitte mit Zeitstempel, machen und in meine Veraufsangebote einbeziehen, da diese Bestandteil der Ware sind) muss ich damit rechnen wirksam abgemahnt zu werden.

Dafür reicht dann eine modUE, in der ich mich für die Zukunft verpflichte eben diese vom Veranstalter im Internet eingestellten Logos und Pläne des Veranstaltungsortes nicht mehr zu verwenden.
 
Hallo,

ich brauche bitte Hilfe.
Ich habe gestern auch eine Abmahnung bekommen, weil ich in Ebay für das Champions League Finale Tickets am 09.05 reingestellt hatte, habe sie aber nach wenigen Stunden wieder rausgetan selber.
Diese wurden von meiner Mutter aus reingestellt, sie hat jedoch den gleichen Nachnamen wie ich (verstöndlich). Die Tickets hatte ich bei der Verlosung gewonnen. Werde ich die Tickets trotzdem bekommen? Bezahlt hatte ich sie auch schon am 09.05. Oder werde ich die Tickets jetzt nicht mehr bekommen?
 

ldb

Super-Moderator
pakito92 schrieb:
Hallo,

ich brauche bitte Hilfe.
Ich habe gestern auch eine Abmahnung bekommen, weil ich in Ebay für das Champions League Finale Tickets am 09.05 reingestellt hatte, habe sie aber nach wenigen Stunden wieder rausgetan selber.
Diese wurden von meiner Mutter aus reingestellt, sie hat jedoch den gleichen Nachnamen wie ich (verstöndlich). Die Tickets hatte ich bei der Verlosung gewonnen. Werde ich die Tickets trotzdem bekommen? Bezahlt hatte ich sie auch schon am 09.05. Oder werde ich die Tickets jetzt nicht mehr bekommen?

Ein Auktionslink wäre hilfreich. Denn wenn die Reservierungsnummer o.ä. zu sehen war, dann hat Dortmund das sicherlich direkt gesehen und die Reservierung gelöscht. Sofern du bereits überwiesen hast, erhälst du das das Geld natürlich zurück. Die Karten wirst du aber mit 99%iger Sicherheit los sein. Und zwar mit Recht.
 
Mh... wenn ich das schon lese... ich hab mich beworben und hab keine Karten bekommen. Andere bewerben sich, bekommen karten und die landen auf ebay... welche Absicht mag sowas haben? Ich hoffe auf eine schwere Erkrankung. Sorry wenn ich hier mit zweierlei Maß messe, aber auch hier denke ich das es nunmal zwei unterschiedliche Dinge sind...

Auch wenn ich wenig schreibe lese ich immer mit... sagt mir nur wenn ich unfair reagiere.

Btw.: Bisher gab es keine Reaktion von B&H auf das Schreiben meines Anwalts. Das ganze ist nun über einen Monat her und ich kann weiterhin Karten beim BVB kaufen. Sehr komisch alles...
 

ldb

Super-Moderator
Wer nicht zum Finale kann muss seine Reservierung eigentlich zwingend beim BVB wieder freigeben.

Denn: Die Karten sind aufgrund der UEFA personalisiert!

Ich persönlich habe meine Finalkarte auch über jemanden bekommen der mich nicht als Mitfahrer angegeben hat da diese Person nicht mehr konnte. Das Risiko gehe ich aber ein, denn alles ist besser als komplett ohne Karte zu sein. Ausweiskontrollen dürften eher die absolute Ausnahme sein.
 
Ich hab mich in den vergangen drei Jahren für alles beworben. Letzte SPieltage, DFB Pokal, CL aber nie hatte ich Glück. Ein Freund von mir hat damals zum DFB Pokal Finale Karten von seinen Eltern bekommen (Geschäftsbeziehungen) und kam dann noch zu mir um sich ein Trikot zu leihen. Könnt Ihr euch vorstellen wie bitter das ist wenn man dann nach einem Trikot gefragt wird weil der, der die Karten dann hat nichtmal ein eigenes Trikot besitzt????? *schluchz* Zugegeben war es schon sehr schön bei den beiden vergangene Meisterschaften jeweils ein heimspieltag vor Schluß die "Meisterschaft nach Punkten" im Stadion mitzuerleben, dennoch tut das im Herzen weh wenn Leute das Glück haben sowas zu gewinnen (und wir reden hier ja nur vom RECHT eine Karte zu KAUFEN) und dann die Karten direkt bei ebay sind (und in dem einen Fall jetzt ja schon anhand der Reservierung... da wird ja nichmal auf die Karten gewartet!) *seuftz*

@ldb: Ich wünsch Dir jedenfalls (wenn auch mit einem weinenenden Auge) ein super Spiel und ein unvergessliches Erlebnis!!!
 

ldb

Super-Moderator
Bei den Heimspielverlosungen konnte ich mich nicht beschweren, da Dauerkarte. Finale 2008 und 2012 sowie jetzt 2013 bin ich auch immer leer ausgegangen, war dennoch jedes mal im Stadion da es immer irgendwo noch eine Karte zu holen gab (Normalpreis versteht sich).

ich empfinde es auch als absolute Frechheit seine gerade erhaltene Reservierung direkt bei ebay reinzusetzen um dann pro Karte 1500€ zu bekommen. Geht mir der Hut hoch und da kann man ganz sicher nicht von "Privatverkauf" usw. reden.
 
Ghosty da bin ich ganz bei dir...

Schreibe auch wenig hier rein aber bin täglich live dabei was hier abgeht...

Bin selber großer Anhänger des BVB und hatte bei Verlosungen noch nie glück.

Solche Leute die Karten bekommen und diese direkt verkaufen...das eine absolute Frechheit!
Eigentlich musst du beim BVB anrufen und die Karten wieder freigeben oder diese für den Normalpreis weitergeben!

Du glaubst gar nicht wie gerne ich in London wär aber naja solche Leute machen vieles kaputt!

Mfg,
 

ldb

Super-Moderator
Man kann auch ohne Karte nach London fahren ;)

Hab meinen Flug auch schon blind gebucht als Malaga geschlagen war! Hin und zurück ab Weeze für schlappe 60€. Zwar die Todesairlines, aber was solls. Es gab damals die Möglichkeit: Finale und billigen Flug oder Ausgeschieden und ein tag in London verbringen. Gibt schlimmeres ;)
 
Es wurde bei Ebay nicht mit dem Namen eingestellt mit dem ich beim BVB angemeldet bin (jedoch gleicher Nachname).
Das Angebot habe ich bereits nach ca. 4 Stunden von selber entfernt!
 
K

Krennz

Guest
Dir bleibt nur abwarten.

Wie du an den Reaktionen der Anderen lesen kannst, finden die das garnicht gut, was du machen wolltest.
Ich auch nicht.
 

ldb

Super-Moderator
pakito92 schrieb:
Es wurde bei Ebay nicht mit dem Namen eingestellt mit dem ich beim BVB angemeldet bin (jedoch gleicher Nachname).
Das Angebot habe ich bereits nach ca. 4 Stunden von selber entfernt!

Das ist egal solange die Reservierung auf dem Foto eindeutig einer Person (dir) zugeordnet werden konnte.
 
Vom Foto her nicht, sondern vom Nachnamen halt. Hatte kein Reservierungsschreiben veröffentlicht.
Ich wollte NICHTS verkaufen! Ich habe selber bei den Spielen gegen Malaga und Real Tickets über Ebay gekauft jeweils 2 Stück, insgesamt über 700€ dafür ausgegeben. Ich wollte nur schauen wie hoch der Preis geht innerhalb weniger Stunden! Deshalb habe ich das Angebot doch auch von alleine nach ca. 3 Stunden entfernt, dumm gelaufen...
 
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