es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund,
insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe zu einem
höheren Preis als 15 % über dem auf der Eintrittskarte aufgedruckten Preis zu veräußern;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die
ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter
http://www.bvb.de) im Rahmen der Weiterveräußerung
und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu
vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen
in Ziffer 1 bis 4 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen
festzusetzende Vertragsstrafe unter Ausschluss der Einrede des
Fortsetzungszusammenhangs zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht
gemäß § 315 Abs. 3 BGB die vom BVB festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit
überprüfen lassen kann;
4. einen pauschalen Schadensersatzbetrag i.H.v. 210,00 EUR zum Ausgleich der
Rechtsverfolgungskosten auf das Konto das Konto der BECKER HAUMANN PartG,
Kontonummer: 44 939 467, Bankleitzahl: 440 100 46 (Postbank Dortmund), mit dem
Verwendungszweck „Aktenzeichen/Nachname“ zu zahlen.