Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ldb

Super-Moderator
pakito92 schrieb:
Vom Foto her nicht, sondern vom Nachnamen halt. Hatte kein Reservierungsschreiben veröffentlicht.
Ich wollte NICHTS verkaufen! Ich habe selber bei den Spielen gegen Malaga und Real Tickets über Ebay gekauft jeweils 2 Stück, insgesamt über 700€ dafür ausgegeben. Ich wollte nur schauen wie hoch der Preis geht innerhalb weniger Stunden! Deshalb habe ich das Angebot doch auch von alleine nach ca. 3 Stunden entfernt, dumm gelaufen...

Und woher haben die deinen Nachnamen?!
 
Den hat Ebay rausgerückt, das steht auch in dem Schreiben drin.
MEINEN Vornamen müssen Sie aber warscheinlich aus der Auslosung haben, die haben bestimmt nach dem Nachnamen gesucht und gefunden dass ein Herr xxxxxx Tickets gewonnen hat und denken dass unter der Namen seiner Frau die Tickets verkauft werden (Es ist aber nicht meine Frau sondern meine Mutter". Im Schreiben steht aber Eheleute xxx und yyy
 
pakito92 schrieb:
Den hat Ebay rausgerückt, das steht auch in dem Schreiben drin.
MEINEN Vornamen müssen Sie aber warscheinlich aus der Auslosung haben, die haben bestimmt nach dem Nachnamen gesucht und gefunden dass ein Herr xxxxxx Tickets gewonnen hat und denken dass unter der Namen seiner Frau die Tickets verkauft werden (Es ist aber nicht meine Frau sondern meine Mutter". Im Schreiben steht aber Eheleute xxx und yyy


also ich finde deine Geschichte ziemlich unglaubwürdig
erst schreibst du das deine Mutter die Karten eingestellt hat. Dann schreibst du das du sie eingestellt hast nur um zu gucken wie hoch das gebot geht und sie dann entfernt hast.
was macht das für einen sinn?

und ich finde es echt ne frechheit das Leute tickets gewinnen die diese sofort bei ebay reinsetzen und andere Fans (ich habe nicht gewonnen...) gehen leer aus.


zu deinem Fall:
wenn du nachweisen kannst das du die Tickets nicht verkauft hast sollte eine Abmahnung eigentlich nicht durchgehen. ausser für evtl Vereinslogo
Was verlangen die denn an "Strafe" von dir?
 
hätte gedacht die "Kanzlei" geht auch nach der gebotshöhe mit der Strafe

aber es sieht so aus das jeder pro auktion 210 € zahlen soll
egal ob 20% oder 1000% gewinn
 
K

Krennz

Guest
Soweit ich bemerkt habe, geht es nach Stückzahl.

Bei 1 - 2 Karten 210, bei mehr 420 und bei vermeintlichem gewerbsmässigem Verkauf 800.
 
Hallo,

ich brauche ganz dringend eine Rat, beim googeln bin ich auf dieses Forum gekommen.

Mein Mann hat bei e.b.a.y Karten verkauft, besser gesagt hat er Briefumschläge verkauft und als Gratiszugabe Karten beigelegt. Es waren 2 Karten für das Spiel Dortmund gegen Bayern und 2 Karten Dortmund gegen Real.
Die Karten Dortmund gegen Real hat er zweimal verkauft, der erste Verkauf ist nicht zustande gekommen weil der Käufer sich nicht an unsere Angaben halten wollte ( Zahlung und Versand) und dann hat er sie wieder eingestellt. Uns werden jetzt aber trotzdem drei Verkäufe vorgeworfen.

Ich könnte heulen, das ganz läuft über meinen Namen :(

Naja und jetzt sollen wir so nen Zettel unterschreiben und 800 Euro zahlen, bis zum 28.05.

Ich weiss gar nicht was ich machen soll, zum Anwalt gehen?

Bitte bitte gebt mir einen Tip, ich habe überhaupt keine Ahnung wie ich mich verhalten soll, eins ist klar, zahlen kann ich das grad nicht.

Danke schonmal und liebe Grüß
Ines
 
K

Krennz

Guest
Umgehung des "Schwarzmarktes"

Da bleibt nur eine modUE abgeben, dass in Zukunft der Handel mit Karten unterbleibt und abwarten ob BH weitere Schritte unternimmt. (Gilt für ein Leben lang)

ibäh wird evtl den Account schliessen, wenn rauskommt, dass er durch Dritte missbraucht wurde.

Rechtlich sehe ich das als absolute Grauzone an. (Wie etliche Zeitungen wie Kicker, RP-Online, Bild, Hamburger Morgenpost etc.) NAch dem obigen Modell versuchen Absahner die Verfolgung wegen -Schwarzhandel zu umgehen, dem BH wohl einen Riegel vorschieben will.

Bin mal gespannt, ob es zu einem Musterprozess kommen wird. Denn, wer Karten zum Zweck des Weiterverkaufs direkt bei BD oder den Vorverkaufsstellen erwirbt wird nicht vom BGH-Urteil gedeckt und setzt sich der Verfolgung durch BD/BH aus.
 

ldb

Super-Moderator
pakito92 schrieb:
Den hat Ebay rausgerückt, das steht auch in dem Schreiben drin.
MEINEN Vornamen müssen Sie aber warscheinlich aus der Auslosung haben, die haben bestimmt nach dem Nachnamen gesucht und gefunden dass ein Herr xxxxxx Tickets gewonnen hat und denken dass unter der Namen seiner Frau die Tickets verkauft werden (Es ist aber nicht meine Frau sondern meine Mutter". Im Schreiben steht aber Eheleute xxx und yyy

Hast du denn eine Mail von eBay bekommen das dein Angebot nachträglich gelöscht wurde? Was wird dir denn genau vorgeworfen? Verkauf über 15% kanns ja nicht sein wenn du das Angebot selbst beendet hast. Logo oder Stadionplan genutzt?

Ob du die Karten nun bekommst oder nicht steht in den Sternen. Alle die ihre Reservierung per Überweisung zahlen, haben noch keine Karten erhalten. Gedulde dich bis nächste Woche und schau regelmäßig auf dein Konto ob dir Geld zurück überwiesen wurde.
 

ldb

Super-Moderator
Inilein schrieb:
Hallo,

ich brauche ganz dringend eine Rat, beim googeln bin ich auf dieses Forum gekommen.

Mein Mann hat bei e.b.a.y Karten verkauft, besser gesagt hat er Briefumschläge verkauft und als Gratiszugabe Karten beigelegt. Es waren 2 Karten für das Spiel Dortmund gegen Bayern und 2 Karten Dortmund gegen Real.
Die Karten Dortmund gegen Real hat er zweimal verkauft, der erste Verkauf ist nicht zustande gekommen weil der Käufer sich nicht an unsere Angaben halten wollte ( Zahlung und Versand) und dann hat er sie wieder eingestellt. Uns werden jetzt aber trotzdem drei Verkäufe vorgeworfen.

Ich könnte heulen, das ganz läuft über meinen Namen :(

Naja und jetzt sollen wir so nen Zettel unterschreiben und 800 Euro zahlen, bis zum 28.05.

Ich weiss gar nicht was ich machen soll, zum Anwalt gehen?

Bitte bitte gebt mir einen Tip, ich habe überhaupt keine Ahnung wie ich mich verhalten soll, eins ist klar, zahlen kann ich das grad nicht.

Danke schonmal und liebe Grüß
Ines

Hallo Ines,

zuerst einmal: Warum wurden die 2 Karten gegen Bayern und die 2 gegen Madrid verscherbelt? Wurden die Karten von dir/deinem Mann direkt beim BVB gekauft oder habt ihr sie selbst irgendwo ersteigert oder geschenkt bekommen und hattet dann keine Zeit?

Der Trick mit den Briefumschlägen geht aber voll nach hinten los, denn: Eine offensichtliche Umgehung der A(T)GB wird auch durch den Verkauf eines Umschlages nicht gedeckt. Genau so wenig kann man die Karten dann "gratis zum Umschlag" dabei legen, denn die Zugabe darf den Wert des eigentliches Verkaufsgegenstands nicht überschreiten.

Was genau wird denn vorgeworfen? Verkauf über 15%? Nicht als sofort-kauf beendet? Logo/Stadionplan genutzt?
 
K

Krennz

Guest
@LDB

das ist vollkommen irrelevant.

Innerhalb einer Woche 2mal 2 Karten zur Gewinnerzielung verkauft, und das mit einem Trick, klarer kann Schwarzhandel nicht getätigt werden. In dem Fall sehe ich Vorsatz zur Abzocke, nichts anderes.

Dem wird BH dann, hoffe ich für alle echten Fans, einen Riegel vorschieben.

Wir hatten hier doch schonmal son Fall wo sich ein Schwarzhändler gemeldet hat und wollte die Absolution für sein Tun. Kriegt er von mir nicht. Ich bin evangelisch :lol:

Die Frau tut mir zwar leid, aber, wer so dumm ist seinen Account für dubiose Geschäfte zur Verfügung zu stellen hat es nicht anders verdient.
 

ldb

Super-Moderator
Krennz schrieb:
@LDB

das ist vollkommen irrelevant.

Innerhalb einer Woche 2mal 2 Karten zur Gewinnerzielung verkauft, und das mit einem Trick, klarer kann Schwarzhandel nicht getätigt werden. In dem Fall sehe ich Vorsatz zur Abzocke, nichts anderes.

Dem wird BH dann, hoffe ich für alle echten Fans, einen Riegel vorschieben.

Wo steht denn dass es innerhalb 1 Woche war? Habs jetzt echt 3x gelesen..
 
K

Krennz

Guest
Weil die Karten entsprechend verkauft wurden. Selbst wenn es 1o oder 14 Tage waren, es ist in meinen Augen eine Sauerei echten Fans die Karten wegschnappen und dann für teures Geld verscherbeln. :x :x :x
 

ldb

Super-Moderator
Krennz schrieb:
Weil die Karten entsprechend verkauft wurden. Selbst wenn es 1o oder 14 Tage waren, es ist in meinen Augen eine Sauerei echten Fans die Karten wegschnappen und dann für teures Geld verscherbeln. :x :x :x

Hm, mittlerweile denke ich mir auch: Wenn schon bewusst ein Umschlag verkauft wurde und die Karten als Draufgabe, dann war man sehr wohl bewusst das der Verkauf der Karten so nicht gestattet ist (Gewinnabsicht). In dem Fall würde ich auch zu einer modUE raten wo man dafür bürgt nie wieder Karten über 15% des aufgedruckten Preises des BVB zu verkaufen. Man kann ja versuchweise die Abgabe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht machen, wenn die modUE so angenommen wird dann glück gehabt, ansonsten muss man wohl die 800 Steine zahlen. Sollte ja nicht das Thema sein, bei den 2x2 Karten kam schließlich genug Kohle rum.
 
ldb schrieb:
pakito92 schrieb:
Den hat Ebay rausgerückt, das steht auch in dem Schreiben drin.
MEINEN Vornamen müssen Sie aber warscheinlich aus der Auslosung haben, die haben bestimmt nach dem Nachnamen gesucht und gefunden dass ein Herr xxxxxx Tickets gewonnen hat und denken dass unter der Namen seiner Frau die Tickets verkauft werden (Es ist aber nicht meine Frau sondern meine Mutter". Im Schreiben steht aber Eheleute xxx und yyy

Hast du denn eine Mail von eBay bekommen das dein Angebot nachträglich gelöscht wurde? Was wird dir denn genau vorgeworfen? Verkauf über 15% kanns ja nicht sein wenn du das Angebot selbst beendet hast. Logo oder Stadionplan genutzt?

Ob du die Karten nun bekommst oder nicht steht in den Sternen. Alle die ihre Reservierung per Überweisung zahlen, haben noch keine Karten erhalten. Gedulde dich bis nächste Woche und schau regelmäßig auf dein Konto ob dir Geld zurück überwiesen wurde.


Ja habe ich, ich glaube einen oder zwei Tage nachdem ich das Angebot entfernt hatte.
Logo hatte ich auch benutzt, ich habe dies echt aus einem Versehen raus gemacht, hatte einfach nur ein anderes Angebot von einem anderem als Vorlage genommen, deswegen.
Folgendes steht im Mahnschreiben drin:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Auktion wurde nicht als ,,Sofort-Kaut" angeboten
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Würdet ihr mir raten, den Anwalt nach den Tickets zu fragen oder wäre das eher dumm?
 

ldb

Super-Moderator
pakito92 schrieb:
ldb schrieb:
pakito92 schrieb:
Den hat Ebay rausgerückt, das steht auch in dem Schreiben drin.
MEINEN Vornamen müssen Sie aber warscheinlich aus der Auslosung haben, die haben bestimmt nach dem Nachnamen gesucht und gefunden dass ein Herr xxxxxx Tickets gewonnen hat und denken dass unter der Namen seiner Frau die Tickets verkauft werden (Es ist aber nicht meine Frau sondern meine Mutter". Im Schreiben steht aber Eheleute xxx und yyy

Hast du denn eine Mail von eBay bekommen das dein Angebot nachträglich gelöscht wurde? Was wird dir denn genau vorgeworfen? Verkauf über 15% kanns ja nicht sein wenn du das Angebot selbst beendet hast. Logo oder Stadionplan genutzt?

Ob du die Karten nun bekommst oder nicht steht in den Sternen. Alle die ihre Reservierung per Überweisung zahlen, haben noch keine Karten erhalten. Gedulde dich bis nächste Woche und schau regelmäßig auf dein Konto ob dir Geld zurück überwiesen wurde.


Ja habe ich, ich glaube einen oder zwei Tage nachdem ich das Angebot entfernt hatte.
Logo hatte ich auch benutzt, ich habe dies echt aus einem Versehen raus gemacht, hatte einfach nur ein anderes Angebot von einem anderem als Vorlage genommen, deswegen.
Folgendes steht im Mahnschreiben drin:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Auktion wurde nicht als ,,Sofort-Kaut" angeboten
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Würdet ihr mir raten, den Anwalt nach den Tickets zu fragen oder wäre das eher dumm?

Wegen der Karten: Schnauze halten. Du solltest auch so nicht den Anwalt anrufen. Entweder es kommt was, oder nicht. Auch nicht in der Geschäftsstelle anrufen. Wenn du wirklich nicht fahren kannst, dann freuen sich Ghosty&Co bestimmt wenn du sie ihnen - ohne Garantie des Einlasses weil personalisiert (auf der Karte steht gar nix) - zum Selbstkostenpreis anbietest.

modUE schreiben (NICHT DIE BEIGEFÜGTE UE UNTERSCHREIBEN!!) das du in Zukunft Plan/Logo nicht mehr verwenden wirst. Lege deine Umstände dar und das du das Angebot selbst beendet hast wegen Irrtum. Vielleicht kommen sie auf dich zu und verringern die Summe, ansonsten zahlst du ein Lehrgeld (zurecht).
 
Wenn ich solche E-Bay Angebote schon lese

"Verkaufe Briefumschlag und GRATIS dazu zwei Karten BVB - Real Madrid", oder "Heftzwecke zu verkaufen an denen zwei Karten zu BVB - Real Madrid hängen"...

Also bitte.... wer sowas anbietet weiß das er SCHEI**E baut!!!!
 
Ghosty schrieb:
Wenn ich solche E-Bay Angebote schon lese

"Verkaufe Briefumschlag und GRATIS dazu zwei Karten BVB - Real Madrid", oder "Heftzwecke zu verkaufen an denen zwei Karten zu BVB - Real Madrid hängen"...

Also bitte.... wer sowas anbietet weiß das er SCHEI**E baut!!!!

seh ich auch so.
wer das so anbietet weis genau über die ATGB bescheid und sollte auch bestraft werden.
 
K

Krennz

Guest
Dann sind wir uns ja einig.

Ich geben ihnen zwar die modUE an die Hand, hoffe aber im Stillen, dass dann doch noch was kommt. Zumindest. wenn die modUE nicht eingehalten wird. Da ist das mit den 15% nicht hilfreich. Die sollen garkeine Karten mehr verkaufen.
 
Nur mal kurz zur Erklärung: Mein Mann ist seit seiner Kindheit BVB Fan und zu dem Spiel gegen Bayern wollten wir auf jeden Fall fahren. Leider ist unsere Tochter so krank geworden das ich sie nicht zum Babysitter geben wollte und nur deshalb haben wir diese Karten verkauft. Die Karten für das andere Spiel wurden von ehrlich gesagt "auf blauen Dunst" gekauft weil mein Mann bis dahin immernoch nicht wusste ob er überhaupt Urlaub bekommt, dies war dann nicht der Fall und somit haben wir auch diese Karten verkauft, klar wussten wir bei dem zweiten Spiel wie wir die Karten loswerden falls es mit dem Urlaub nicht klappt.
Zu der Sache mit dem Briefumschlag, das haben wir uns einfach mal bei den anderen abgeguckt, wir haben vorher noch nie Karten verkauft. Die Karten wurden von uns immer direkt beim BVB gekauft und wir sind immer zu den Spielen gefahren. Blödheit, klar, also das mit dem Briefumschlag aber wir dachten halt wenns alle so machen dann machen wir es halt auch so.
Ich lebe hier mit einem echten BVB Fan zusammen, wir fahren für jeden Spiel 300km und 300km zurück, nur damit ihr versteht das wir nicht "echten Fans" Karten wegschnappen.
Lg

Edit: für das Spiel am kommenden Samstag haben wir ebenfalls Karten und zu diesem Spiel werden wir wie gewohnt fahren!
 

ldb

Super-Moderator
Sollte so beschrieben durch das BGH Urteil gedeckt sein. Darauf hinweisen und warten was kommt.
 
Auch ich habe ein Problem...
Und zwar habe auch ich ein Schreiben von der besagten Kanzlei
bekommen, wo steht, dass ich Betrag X zahlen muss, weil ich

- Ein Angebot über 1 Karte auf Ebay erstellt habe, welches ich aber
direkt nach Einstellen wieder rausgenommen habe, weil ich die Karte nicht
verkauft habe sondern einen Kumpel mitgenommen.

- Ein Angebot über 2 Karten bei Ebay erstellt habe, welches ich aber auch
wieder beendet habe und die Karten ebenfalls an einen Kumpel
weitergegeben habe und selbst mitgefahren bin...

Ich möchte hier nochmals sagen, dass das Angebot bei Ebay NICHT bis zum Ende gelaufen ist und es somit gar keinen Käufer gibt... und der Versuch wird hier wohl kaum strafbar sein, oder?
Und dann würde ich sagen, müssen die mir doch beweisen, dass ich die Karten verkauft habe, oder?

Lange Rede, kurzer Sinn.

Ich soll Summe X und diese Unterlassungserklärung an die zurücksenden innerhalb von 2 Wochen.

Fakt ist, ich habe die Karten weder überhaupt verkauft noch wusste ich, dass man das Logo net nutzen darf...

Was tun?
 
Hallo nochmal,

im übrigen enthält der Text der UE in meinem Fall nichtmal die Passage mit der Unterlassung der Verwendung des Logos und des Stadionplans. Die angegebenen Punkte werde ich in der modUE nicht einfügen. Ich werde mich lediglich auf das Logo beziehen. Hoffe nur ich mache nichts verkehrt.

es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund,
insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe zu einem
höheren Preis als 15 % über dem auf der Eintrittskarte aufgedruckten Preis zu veräußern;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die
ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.bvb.de) im Rahmen der Weiterveräußerung
und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu
vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen
in Ziffer 1 bis 4 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen
festzusetzende Vertragsstrafe unter Ausschluss der Einrede des
Fortsetzungszusammenhangs zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht
gemäß § 315 Abs. 3 BGB die vom BVB festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit
überprüfen lassen kann;
4. einen pauschalen Schadensersatzbetrag i.H.v. 210,00 EUR zum Ausgleich der
Rechtsverfolgungskosten auf das Konto das Konto der BECKER HAUMANN PartG,
Kontonummer: 44 939 467, Bankleitzahl: 440 100 46 (Postbank Dortmund), mit dem
Verwendungszweck „Aktenzeichen/Nachname“ zu zahlen.
 

ldb

Super-Moderator
Hallo biborE,

biborE schrieb:
- Ein Angebot über 1 Karte auf Ebay erstellt habe, welches ich aber
direkt nach Einstellen wieder rausgenommen habe, weil ich die Karte nicht
verkauft habe sondern einen Kumpel mitgenommen.

- Ein Angebot über 2 Karten bei Ebay erstellt habe, welches ich aber auch
wieder beendet habe und die Karten ebenfalls an einen Kumpel
weitergegeben habe und selbst mitgefahren bin...

Würde ich als versuchte private Weitergabe anerkennen. Nichts anderes hast du ja auch mit den Karten gemacht, denn einen Kollegen mitnehmen ist ja auch eine private Weitergabe. Es sollten aber auch wirklich nur diese 2 Angebote gewesen sein, waren es in Wirklichkeit mehr, dann kann ich mir vorstellen dass das nicht mehr als privat läuft.

biborE schrieb:
Ich möchte hier nochmals sagen, dass das Angebot bei Ebay NICHT bis zum Ende gelaufen ist und es somit gar keinen Käufer gibt... und der Versuch wird hier wohl kaum strafbar sein, oder?
Und dann würde ich sagen, müssen die mir doch beweisen, dass ich die Karten verkauft habe, oder?

biborE schrieb:
Fakt ist, ich habe die Karten weder überhaupt verkauft noch wusste ich, dass man das Logo net nutzen darf...

Dazu müsstest du jetzt mal in die Abmahnung schauen was sie dir vorwerfen. Verkauf über 15% kann ja nicht sein wenn das Angebot nicht normal ausgelaufen ist sondern beendet wurde. "Nicht als sofortkauf eingestellt" könnte sein, das brauche ich aber bei privater Weitergabe nicht beachten. Problem ist eher das ein Logo/Stadionplan genutzt wurde und vermutlich genau deswegen die Abmahnung ausgestellt wurde. Das erklärt auch den vergleichsweise niedrigen Betrag von 210€. Hier muss ich eine modUE anfertigen und mich verpflichten nie wieder das Logo/Stadionplan zu benutzen. Ich verwende hierbei den Zusatz "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Sofern meine modUE angenommen wird, brauche ich keine 210€ bezahlen.
 

ldb

Super-Moderator
xxdxx schrieb:
Hallo nochmal,

im übrigen enthält der Text der UE in meinem Fall nichtmal die Passage mit der Unterlassung der Verwendung des Logos und des Stadionplans. Die angegebenen Punkte werde ich in der modUE nicht einfügen. Ich werde mich lediglich auf das Logo beziehen. Hoffe nur ich mache nichts verkehrt.

Wenn ich in der modUE klar ausdrücke das ich in Zukunft kein Logo mehr verwenden werde und im Anschreiben erwähne das es eine private Weitergabe war und diese durch das BGH Urteil (Aktenzeichen angeben!) gedeckt ist, dann dürfte mir nichts weiter passieren. Geld würde ich nicht zahlen. Wenn sie was wollen sollen sie Klagen. Und dann würde es sowieso billiger für mich werden denn deren Schaden ist sowieso viel zu hoch angesetzt.
 
K

Krennz

Guest
@XXDXX

In Deinem auszug, den du hier reingestellt hast geht es um die Weitergabe der Karten für mehr als 15% und um den Verweis auf die ATGB.

Beide Punkte werden im Urteil als irrelevant angesehen. Das mit dem "Sofortkauf" und den 15% Kostenpauschale könnte man so sehen, aber, selbst dem stimmt der Zivilsenat des BGH nicht zu. Und die ATGB brauch werder ein Privatverkäufer, noch ein Wiederverkäufer, der die Karten zum Weiterverkauf von Privat erworben hat, zu machen.

Was bleibt ist der Grund, weswegen Du verkaufen musstest. Den Kreuzbandriss kannst Du ja Jederzeit belegen. Schreib das BH. (Das Logo von der Mail ist im der UE garnicht mehr enthalten.)

Hier nochmal ein Auszug aus dem Kommentar der VZ-Schleswigholstein
Nicht verbieten können Veranstalter hingegen den Handel mit Tickets, die Käufer von Privatpersonen erworben haben. Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.
 
ldb schrieb:
Hallo biborE,

biborE schrieb:
- Ein Angebot über 1 Karte auf Ebay erstellt habe, welches ich aber
direkt nach Einstellen wieder rausgenommen habe, weil ich die Karte nicht
verkauft habe sondern einen Kumpel mitgenommen.

- Ein Angebot über 2 Karten bei Ebay erstellt habe, welches ich aber auch
wieder beendet habe und die Karten ebenfalls an einen Kumpel
weitergegeben habe und selbst mitgefahren bin...

Würde ich als versuchte private Weitergabe anerkennen. Nichts anderes hast du ja auch mit den Karten gemacht, denn einen Kollegen mitnehmen ist ja auch eine private Weitergabe. Es sollten aber auch wirklich nur diese 2 Angebote gewesen sein, waren es in Wirklichkeit mehr, dann kann ich mir vorstellen dass das nicht mehr als privat läuft.

biborE schrieb:
Ich möchte hier nochmals sagen, dass das Angebot bei Ebay NICHT bis zum Ende gelaufen ist und es somit gar keinen Käufer gibt... und der Versuch wird hier wohl kaum strafbar sein, oder?
Und dann würde ich sagen, müssen die mir doch beweisen, dass ich die Karten verkauft habe, oder?

biborE schrieb:
Fakt ist, ich habe die Karten weder überhaupt verkauft noch wusste ich, dass man das Logo net nutzen darf...

Dazu müsstest du jetzt mal in die Abmahnung schauen was sie dir vorwerfen. Verkauf über 15% kann ja nicht sein wenn das Angebot nicht normal ausgelaufen ist sondern beendet wurde. "Nicht als sofortkauf eingestellt" könnte sein, das brauche ich aber bei privater Weitergabe nicht beachten. Problem ist eher das ein Logo/Stadionplan genutzt wurde und vermutlich genau deswegen die Abmahnung ausgestellt wurde. Das erklärt auch den vergleichsweise niedrigen Betrag von 210€. Hier muss ich eine modUE anfertigen und mich verpflichten nie wieder das Logo/Stadionplan zu benutzen. Ich verwende hierbei den Zusatz "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Sofern meine modUE angenommen wird, brauche ich keine 210€ bezahlen.


Naja, ich werde da gar nichts zahlen, denke ich. Weil ich habe in dem Fall, zumindest meiner Meinung nach, definitiv kein Fehler gemacht. Also im Härtefall lasse ich mich auch auf Gericht ein.
Die Beweislast liegt ja meines Wissens nach beim Kläger...

Ich würde nun einfach eine modUE hinschicken sowie ein kurzes Anschreiben und eine Stellungnahme, dass ich die Tickets zwar online gestellt habe (weil ich dachte, ich muss arbeiten), mich aber dann doch entschlossen habe selbst zu fahren bzw einen Kumpel mitgenommen habe. Und sie ja auch anhand der Daten wann es online gestellt und wann rausgenommen wurde, sehen können, dass es gar keinen Verkauf über Ebay gab!
Und dann an der Stelle auf das BGH Urteil verweisen.
Soweit richtig?

Und vorwerfen tun sie mir im Prinzip "Alles" was sie so im Petto haben.
 Die ATGB wurden nicht abgebildet
 Das Angebot wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten
 Das Angebot lag mindestens über 15 % des Originalticketpreises
 Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
 Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans
Wo finde ich denn so eine modUE?

Gruß
biborE
 

ldb

Super-Moderator
Ich schreibe einfach nur rein das ich eine private Weitergabe plante weil verhindert, den Spieltermin aber doch wahrnehmen konnte und das Angebot darauf hin raus genommen habe. Keine ausführliche Begründung, das geht die überhaupt nichts an. Auf das BGH Urteil verweisen inkl. Aktenzeichen und separat eine modUE für Stadionplan und Logo. Aus die Maus.

Muster siehe hier: http://www.iggdaw.de/mustervorlagen/mod ... ung-muster
 
ldb schrieb:
Ich schreibe einfach nur rein das ich eine private Weitergabe plante weil verhindert, den Spieltermin aber doch wahrnehmen konnte und das Angebot darauf hin raus genommen habe. Keine ausführliche Begründung, das geht die überhaupt nichts an. Auf das BGH Urteil verweisen inkl. Aktenzeichen und separat eine modUE für Stadionplan und Logo. Aus die Maus.

Muster siehe hier: http://www.iggdaw.de/mustervorlagen/mod ... ung-muster


Ok, mache ich nachher direkt!
 
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