Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
Du sagst ja selber in Deinem Post, dass Du die 6 Karten zur Gewinnerzielung gekauft hast.

Das ist lt. BGH-Urteil Schleichbezug und damit strafbar. Einige Dich mit BH auf einen besseren Preis und gut ist. Ich kann hier nur Ratschläge geben und auf die Gesetzes- bzw. Urteilslage hinweisen. Und das gibt nur her, dass Du Dich mit dem Schleichbezug strafbar gemacht hast.
 
@ Rufmord

Du bist der Käufer der Tickets über BD.
Dein Vater ist der Verkäufer der Tickets über Ebay.

Somit hat dein Vater kein Vertrag mit BD geschlossen. Also schickst du BH eine ModUE mit der Unterlassung für das Logo und den Sitzplan.
Weiterhin ein kurzes Schreiben, dass die Karten ein Geschenk waren jedoch am besagten Termin keine Zeit für das Spiel ist. Daher der Verkauf.

Bezahlen wirst du nichts.
Das schreiben sollte von deinem Vater ausgehen, da ja an Ihn die Abmahnung gegangen ist.

Thema erledigt.
 

ldb

Super-Moderator
Wäre clever die Scans rauszunehmen, da stehen alle Daten der Auktionen und Vk Name drin. BH liest hier mit.
 
K

Krennz

Guest
Richtig, BD liest hier mit und weiss daher, dass eine Klage unproduktiv wäre.

Das mit dem Preisbindungsverbot und dem erlaubten Privatverkauf durch den BGH kann ihnen das Genick brechen. Dazu kommt noch eine Kontrollklage gegen die ATGB, die jederzeit möglich ist. Denn der BGH hat ja in seinem Urteil selbst gesagt, dass sie die ATGB nicht geprüft hat, dies aber jederzeit könnte.

Ich mache eine Kontrollklage, wenn die mir mein BD-Konto sperren.

Im Übrigen, die DFL will jetzt selber eine Ticketbörse in die Welt setzen damit Fans billig an ihre Tickets kommen. Begrüsse ich ausdrücklich. Ist längst überfällig.
 
Habe heut Post von Ebay erhalten:

Guten Tag ,

beim Überprüfen Ihres eBay-Kontos haben wir festgestellt, dass Sie gegen den eBay-Grundsatz Urheberrechtsverletzung - unautorisierter Bild verstoßen haben. Aus diesem Grund haben wir auf Ihrem Konto folgende Maßnahmen ergriffen:
- Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Artikel, die wir entfernt haben, finden Sie am Ende dieser E-Mail.
- Wir haben alle damit verbundenen Gebühren auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

Ihr Angebot wurde entfernt, weil uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass Sie in Ihrem Angebot ein urheberrechtlich geschütztes Bild von ihm ohne Genehmigung verwendet haben.

Bitte verwenden Sie ausschließlich eigene Fotos Ihrer Artikel. Somit können sich Käufer genauer über den Artikel informieren und es lassen sich eventuelle Unklarheiten und Unstimmigkeiten nach der Transaktion vermeiden.
.
....etc.


Das Bild ,dass ich mit reingestellt habe , wurde von mir selbst beim letzten stadionbesuch gemacht und zeigt den Platz sowie Teile der West-, Ost- und Südtribüne.

Wie soll ich mich verhalten, falls von BH Post kommt? Hab bislang auch keine Rechtsschutzvers.!!! Gibt es Ratschläge für mich??
 
K

Krennz

Guest
Ich werde erst mal abwarten ob was von BH lommt und mich dann hier wieder melden.

Das ibäh Bilder, Logos, Sitzpläne etc. löscht geht in Ordnung. Dazu sind sie verpflichtet wenn der Rechteinhaber das verlangt. Fotos aus dem Stadion dürfen m.E. eigentlich nur mit Erlaubnis von BD gemacht werden und nur zu privaten Zwecken.
 

ldb

Super-Moderator
Wenn da keine mailadresse von BH drin steht dann passiert dir nix.
 
K

Krennz

Guest
Da würde ich mich nicht drauf verlassen.

Abwarten und was leckeres Trinken ist erstmal angesagt.
 
Hallo zusammen,

bin ich erstmal froh, dass die Google Ergebnisse mich auf dieses Forum gebracht haben. Da öffnet man sein E-Mails und fliegt erstmal vom Stuhl.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, und eure Meinung zu meinem Fall äussern.

Es wurden Tickets gekauft und als Ebay Gebot eingestellt.
Gekauft habe ich mir die Tickets nicht, sondern mein Freund. Er wollte mich ein Wochenende nach Dortmund einladen. Ging aber an dem Wochenende nicht, wegen Nachtschicht (sind 600km von Dortmund entfernt). Naja, wie dem auch sei - haben wir sie dann bei Ebay (nicht sofort-kaufen) eingestellt. Haben die Auktion aber ca. 15 Minuten später wieder abgebrochen, da Schwiegerpapa die Karten übernommen hat.

3 Tage nach Abbruch der Auktion kam der Warnhinweis - ich habe mir nichts weiter gedacht - denn entfernen konnten sie das Angebot nicht da schon längst beendet und nicht verkauft.

Nun ging heute die Abmahnung mit Forderung von 210€ ein.
Die angemahnten Gründe im Anhang.

Wie ich hier gelesen habe, betreffen mich die ATGB nicht - da nicht Käufer sondern Beschenkter?

Kann ich eine modUE als Antwort nutzen, oder haben sie Recht und ich habe durch Nutzung des Logos eine Geldstrafe 'verdient'?

Danke und Grüße
Herzflimmern ;-)
 

Anhänge

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K

Krennz

Guest
Wie ich schon weiter oben geschreiben habe, erst mal abwarten, ob was mit der Briefpost kommt. Das ist bei BH eigentlich üblich. Denn sie hängen gerne ihre vorgefertigte Unterlassungserklärung dran, die ich dann mit einer modUE beantworte.
 

ldb

Super-Moderator
Abmahnungen per Mail sind ebenfalls gültig. Die UE ist wahrscheinlich auch in der Mail angehängt.
 
K

Krennz

Guest
Das muss aber erstmal nachgewiesen werden.

BH kann die viel behaupten, wenn ich meinen Mailserver so konfiguriere, dass er von unbekannten Adressen keine Mails annimmt hat BH schlechte Karten.
Mein Mailserver ist so programmiert.
 
Wenn die Post dann kommt, kann ich diesen Vordruck hier verwenden?
viewtopic.php?f=48&t=7204

Und dann noch ein Anschreiben beifügen, dass ich diese Karten nicht erworben habe - also nichts von den ATGB wusste. Die Karten nicht verkauft wurden, und erst recht nicht über den 15% und das Angebot sowieso nur 15 Minuten online war.

Fehlt dann noch was, wegen Logo Nutzung? Oder etwas anderes?

Danke und Grüße
 
K

Krennz

Guest
So mache ich das, erwähne aber in meinem Anschreiben nichts von dem Logo. Das habe ich ja schon mit der Unterlassungserklärung erledigt. Auch zahle ich nichts.
 

ldb

Super-Moderator
Krennz schrieb:
Das muss aber erstmal nachgewiesen werden.

BH kann die viel behaupten, wenn ich meinen Mailserver so konfiguriere, dass er von unbekannten Adressen keine Mails annimmt hat BH schlechte Karten.
Mein Mailserver ist so programmiert.

Dann bekommt der Absender aber eine Benachrichtigung über die erfolglose Zustellung. Und da vielleicht 0,0001% der Deutschen einen eigenen Mailserver Zuhause stehen haben, erübrigt sich eigentlich jegliche Diskussion ;-) Vorallem wenn die Mails an GMX, WEB, Google oder sonst wen gehen.
 
Hallo, habe heute auch so ein schreiben im Briefkasten gehabt. Habe mich jetzt hier durch etliche Seiten gelesen, aber weiß noch nicht sprecht was ich machen soll.
Also ich Schilder kurz meinen Fall.
Zur Last wird mir gelegt:
1 ticket mit folgenden Rechtsverletzungen
AtGB
Nicht als sofortkauf
15%über originalpreis verkauft
Unautorisierte Nutzung eines Bildes aus dem inneren des Signal Iduna Parks
Zahlen soll ich 800euro!!!!

Diese Karte wurde allerdings nicht verkauft bei ibäy da das Angebot beendet wurde und somit kein kauf zustande kam.
Ich habe die Karte selbst überteuert bei ibäy gekauft.

Was soll ich jetzt machen?zum Anwalt gehen?dort meine 150€ sb zahlen und hoffen das die geforderte Summe gedrückt werden kann???

Oder so eine ModUe zu b&h schicken ohne Anwalt?wenn ja wie sollte diese Aussehen in meinem Fall???

Danke schonmal im vorraus :)
 

ldb

Super-Moderator
Wenn die Karte nicht direkt beim BVB sondern über dritte erworben wurde bin ich nicht an die atgb gebunden. Das scheinbar selbst erstellte Foto aus dem Stadion darf ich so nicht verwenden. Dem wirke ich mit einer modue entgegen.

Das ganze muss ich aber gar nicht so schreiben, denn: 800€?! Da war doch was mit 155€ Maximalgrenze.. Steht auch auf den vergangenen Seiten ;-)
 
K

Krennz

Guest
@ LDB

Es reciht modUE für das Bild und Hinweis auf den Kauf von Dritten. Danach sind die 800€ Hirngespinste von BH.
 
Erst einmal Hallo in die Runde!
Bin anscheinend ja nicht der Erste der davon betroffen ist...

Nun zu meinem Fall:
Ich habe versucht, 4 Tickets für das Spiel Dortmund - Frankfurt über EBAY zu verkaufen, weil ich versehntlich für den Frankfurt Block gekauft habe. Da ich keinen Account hatte, habe ich mich dafür extra angemeldet und die Tickets per Startpreis 1,- EUR angeboten. Dabei habe ich das Logo vom BVB verwendet.
Nach wenigen Stunden kam eine Mail von EBAY, dass bei meinem Angebot der Verdacht auf Urheberrechtsverleetzung besteht, also habe ich das Angebot wieder gelöscht und zurück genommen.

Nun bekam ich heute per Einschreiben Post vom B & H mit Abmahnung und Unterlassungserklärung, sowie einer Forderung über 210 EUR. Ich war erst mal völlig geschockt, weil ich die Tickets ja nicht mal verkauft habe, sondern noch bei mir liegen!

Kann mir jemand sagen, wie bzw. ob ich überhaupt reagieren soll? Soll ich diese mod. UE unterschreiben und los schicken?
Nach meinem Sachverstand kam ja nicht einmal ein Kaufvertrag zustande.

Liebe Grüße und schonmal vielen Dank im Voraus.
 
K

Krennz

Guest
Der Urheberechtsveletzung habe ich mich auf jeden Fall schuldig gemacht, deshalb eine modUE wegen des Logos.

Dann schreibe ich ein Briefchen dazu, dass ich die Tickets noch habe und BH die gerne kaufen können, allerdings für mehr als 15% über Originalpreis, da es in Big Old Germany keine Preisbindung gibt. :lol:
 
Habe jetzt aufgrund meiner bereits geschilderten abgebrochenen EBAY-Sofort-Kauf Auktion die Abmahnung von B. und H. erhalten.
Es wird auf die fehlenden ATGB verwiesen. Das der Verkaufspreis 15% über dem Normalpreis lag. Und das ich im Angebot Bilder aus dem Innenraum des Stadions verwendet habe.

Des weiteren wurden 10 ältere Ebay-Auktionen aufgeführt, die aber nicht Gegenstand dieser Abmahnung sind.

Die UE ist angehangen und ich soll einen Schadenersatz von 800 € zahlen.

Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, möchte ich die Sache so schnell wie möglich aus der Welt schaffen. Würde also am liebsten die 800 € bezahlen. Will ja keinen Rechtsstreit, bei dem ich dann noch mehr zahlen muss

Was soll ich tun.
 
K

Krennz

Guest
Was mir hier aufstösst sind die 10 Auktionen vorher.

Das sieht für mich so aus, als ob Du das eigentlich gewerblich machst.

Das mit den 15% ist unerheblich. Es gibt in Deutschland keine Preisbindung für Tickets. Für LOgos, Fotos etc. kann ich die modUE nehmen. Nur, was mich stört ist die Häufigkeit der Verkäufe. Setz Dich mit B&H zusammen und verhandle mit denen über einen Preisnachlass. Es sei denn, Du hast eine gute Begründung für die Verkäufe.
 
Da ich weit weg wohne (hin u zurück knapp 1200 km) und Schichtarbeiter bin, ist es immer nicht so leicht die Spiele zu besuchen, auch wenn ich mal das Glück hatte Karten zu erhalten.

in der beigelegten UE soll ich
1. den Verkauf per Ebay,etc. mit mehr als 15% Preisaufschlag unterlassen (würde ich auch nicht mehr machen)
2.bei jeder Weitergabe/Weiterveräußerung von Karten die ATGB zu vereinbaren und einzubeziehen. (da ich keine Karten mehr weiter verkaufen will,kann ich damit auch leben)
3.für jeden fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner die Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann.( da ich keine Karten mehr verkaufen werde, hätte ich doch dann auch nichts mehr zu befürchten?!?)
4. den Betrag von 800 € zahlen

Wenn ich jetzt die Gebühr von 800 € bezahle und die UE unterschreibe, wäre die Angelegenheit doch erledigt oder?
 
K

Krennz

Guest
Das gibt jetz wieder ein anders Licht.
Wenn ich mal Karten bekomme, aber Schicht arbeiten muss, habe ich ein vom BGH verbrieftes Recht die Karten weiterzuverkaufen. Auch zu mehr als 15%.
Daher nehme ich die hier angebotene modUE und schreibe B&H, dass ich Schichtarbeiter bin und nicht immer, wenn ich mal Karten bekomme, zum Spiel fahren kann. Diese Vorgehensweise ist vom BGH-Urteil gedeckt.
 
Habe eine MAil an BuH geschrieben und will mich auf nen geringeren Betrag einigen. Habe auch geschrieben dass das mit den 15 % laut BGH vom 1.09.2008; Az. I ZR 74/06 gedeckt ist.

"Allerdings verweise ich auf den Punkt 1 in der mir vorliegenden Unterlassungserklärung (Aktenzeichen 315/14), in dem ein Verkauf von Karten mit einem Verkaufspreis 15% über Originalpreis von mir zu unterlassen ist.
Allerdings gibt es doch in Deutschland ein Preisbindungsverbot. Also hätte ich doch in diesem Fall nicht gegen die ATGB verstoßen. Dies ist meiner Kenntnis durch ein BGH-Urteil vom 1.09.2008; Az. I ZR 74/06 gedeckt.Oder ist dies eine Fehlannahme von mir?

Ist es daher nicht möglich den angesetzten Schadensersatz von 800 € zu verringern?
 

ldb

Super-Moderator
Warum willst du dich denn unterwerfen und Geld bezahlen wenn du das vermutlich gar nicht musst? Kann verstehen dass einen das nervt, aber da muss man einfach einen kühlen Kopf bewahren.

Mach dir mal über die Kommunikation mit dem Gegner so deine Gedanken. Du hast quasi damit offenbart das du keinen Schimmer hast was du tun sollst. Kann deine Position eigentlich nur verschlechtern.
 
Sorry, hab diese Mail noch nicht verschickt. Liegt noch im Entwurfs-Ordner.

Will es nur schnellstmöglich klären, da ich keine Rechtsschutzvers. habe.

Was soll ich tun? Will auch nicht im nächsten Schreiben eine noch höhere Schadensersatzforderung haben!
 
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