Frau
ADRESSSE
Vorab per Mail an: meine Mutter
AKTEN.NR: SACHBEARBEITER/SEKRETARIAT DORTMUND,
138/14/MS RA Gursky (0231) 108 7789 -0 20.01.2014
Telefax: (0231) 108 7789 -9
E-Mail: info@becker-haumann.de
BVB ./. Nachname (ebay Name)
Sehr geehrte *******
wir zeigen an, dass uns die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund, mit der Wahrnehmung ihrer außergerichtlichen und ggf. gerichtlichen Interessen beauftragt hat. Eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Vorlage einer Originalvollmacht entbehrlich ist (BGH Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 140/08; Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, § 97a, Rn. 11).
I.
Unsere Mandantin ist alleiniger Veranstalter für Spiele des Vereins BV Borussia Dortmund 09 im SIGNAL IDUNA PARK. Immer öfter haben Vereine der Bundesliga mit dem Problem des illegalen Handels mit Tickets zu kämpfen. Unsere Mandantin hat deshalb ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu unterbinden. Dazu hat sie explizit unter Ziffer 6 Absatz (1) ihrer Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) ausgeführt, dass zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch des SIGNAL IDUNA PARK, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden
2/8
Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Aufrechterhaltung der vom Club auch unter Berücksichtigung von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, es im Interesse des Veranstalters und der Stadionsicherheit liege, die Möglichkeit der Veräußerung und Weitergabe von Tickets einzuschränken. Auch im Hinblick auf die negativen Entwicklungen seit der Saison 2011/2012 sowie aufgrund des am 12.12.2012 beschlossenen Sicherheitspapiers „Sicheres Stadionerlebnis“ sind die Bundesligavereine dazu verpflichtet, gegen den unkontrollierten Tickethandel nachhaltig und effizient vorzugehen. Die Berechtigung dieser legitimen Interessen der Vereine wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06,“bundesligakarten.de“), welches sich allerdings in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht mit dieser Thematik befasst, bereits höchstrichterlich bestätigt.
II.
Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen „ATGB“ unserer Mandantin und durch unautorisierte Nutzung des Sitzplans des von unserer Mandantin genutzten SIGNAL IDUNA PARKS, Eintrittskarten von Borussia Dortmund über das Internetauktionshaus „eBay“ angeboten und veräußert haben. Die ATGB sind auf dem Kauf vorangegangenen Reservierungsschreiben vollständig abgedruckt und damit Bestandteil des Ticketvertrages geworden. Diese liegen zudem in der Geschäftsstelle von Borussia Dortmund aus und sind im Übrigen jederzeit im Internet auf der Seite www.bvb.de abrufbar. Auch beim Kartenkauf im Online-Ticketshop unter https://www.eventimsports.de/shop/20/home wird im Rahmen jedes einzelnen Ticketkaufvertrags auf die ATGB Bezug genommen.
Die ATGB gelten für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten, d.h. Einzel- und/oder Dauerkarten für Veranstaltungen im von unserer Mandantschaft genutzten SIGNAL IDUNA PARK. Tickets dürfen im Rahmen eines Privatverkaufs nur ausnahmsweise unter Beachtung der Ziffer 6 Absatz (2) und Absatz (3) der ATGB weitergegeben werden. Dort heißt es, wir zitieren wörtlich:
„(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:
das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;;
3/8
das Ticket an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen und/oder bundesweiter Stadionverbote vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
das Ticket an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, soweit diese nicht vom Gastverein bezogen wurden;
das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn, im Wege von Verlosungen oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu verwenden.
(3) Bei jeder zulässigen Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Erwerbers (Ticketinhabers), ist der jeweilige Ticketinhaber dazu verpflichtet, den neuen Erwerber bzw. Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinzuweisen. Dieser muss mit der Fortgeltung dieser ATGB zwischen ihm und dem Club einverstanden sein. Auf Verlangen des Veranstalters hat jeder Erwerber oder Empfänger des Tickets Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Tickets ggf. zu welchem Preis an welche Personen veräußert oder weitergegeben wurden.“
1. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass 2 Tickets von Borussia Dortmund in der Saison 2013/2014 im Rahmen der nachbenannten Auktion über den eBay-Account mit dem Anbieternamen „EbayNAme“ auf der Internetplattform eBay eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurden:
Verkäufer Beschreibung Auktion-Nr. Start Update Ende **Ebay NAme** 2 Tickets Borussia Dortmund- FC Augsburg Rückrundenauftakt SÜDWESTTRIBÜNE 111254037660 Folgende Rechtsverletzungen liegen vor: • Die ATGB wurden nicht abgebildet • Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS
09.01.2014 - 13:00:14 16.01.2014 - 13:03:02 16.01.2014 - 13:00:14
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen war eBay-International dazu verpflichtet, uns die zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben. Infolgedessen konnte der Anbietername Ihrer Person konkret zugeordnet werden, so dass ein Anscheinsbeweis dafür besteht, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (BGH-Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).
4/8
III.
Aufgrund der Rechtsverletzungen, die Sie im Rahmen der unter Ziffer II. benannten eBay-Auktion begangen haben, hat unsere Mandantschaft gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten und auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach den ATGB. Hierzu im Einzelnen:
1. Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Unsere Mandantschaft kann die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen von Ihnen verlangen. Daher ist es von Ihnen ab sofort zu unterlassen, Eintrittskarten für Veranstaltungen von Borussia Dortmund unter Verstoß gegen Bestimmungen der ATGB, insbesondere im Internet, z.B. bei eBay, zu veräußern. Der Unterlassungsanspruch kann nur durch eine von Ihnen unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erfüllt werden. Das bloße Versprechen, zukünftig keine Rechtsverletzungen mehr begehen zu wollen, ist juristisch hingegen wertlos. Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Ihnen kann daher auch nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
Wir haben Sie daher aufzufordern, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und diese
a) mit dem aktuellen Datum zu versehen,
b) zu unterzeichnen und
c) unverzüglich im Original an uns zurückzusenden.
Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen werden.
Die Frist zum Eingang der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung endet am
30.01.2014, 18.00 Uhr.
Wenn Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wollen, muss uns die ausgefüllte und unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung also spätestens bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
Die Frist der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist auch erfüllt, wenn Sie diese vorab per Telefax übermitteln und diese dann unmittelbar danach im Original per Post bei uns eingeht. Erklärungen, die uns erst nach Fristablauf zugehen, z.B. weil sie fälschlich direkt an unsere Mandantschaft adressiert wurden, sind verspätet.
In diesem Fall kann bereits ein Verfahren auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Sie eingeleitet worden sein, das durch eine verspätet eingegangene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht mehr aufgehalten werden kann.
5/8
Die dadurch zusätzlich anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten können Sie durch Unterzeichnung und fristgerechte Rücksendung der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vermeiden.
2. Kostenerstattungsanspruch
Sie sind unserer Mandantschaft gegenüber gemäß §§ 683, 677, 670 BGB zudem dazu verpflichtet, die im Rahmen der Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen inkl. der Auslagen für Post und Telekommunikation zu erstatten. Insoweit machen wir namens und in Vollmacht unserer Mandantin einen Anspruch auf Freistellung geltend:
Die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für anwaltliche Tätigkeiten spezielle Gebührensätze festschreibt. Entscheidend für die konkrete Höhe der Rechtsverfolgungskosten sind vor allem der anwaltliche Aufwand sowie der Streitwert. Im Falle Ihrer Nichtreaktion könnte in einem späteren Gerichtsverfahren ein anzusetzender Streitwert von 5.000,00 EUR bis zu 50.000,00 EUR angemessen sein, wonach sich allein für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ein Nettobetrag in Höhe von bis zu 1.511,90 EUR ergeben kann. Unsere Mandantin erklärt sich damit einverstanden, im Falle einer vergleichsweisen Erledigung des Gegenstands dieser Abmahnung in diesem frühen Stadium hier einen Streitwert in Höhe von insgesamt nur 2.500,00 € zu Grunde zu legen. Bei diesem Streitwert orientieren sich die unserer Mandantin entstandenen Kosten an der Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr nach §§ 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 261,30 EUR (netto) zzgl. einer Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG in Höhe 20,00 EUR. Eine zusätzlich anfallende 1,5 Einigungsgebühr nach §13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG in Höhe von 301,50 EUR (netto) bliebe dabei zu Ihren Gunsten unberücksichtigt.
Unter Zugrundelegung des vorstehend benannten Streitwerts wäre unsere Mandantin mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von nur
210,00 EUR
einverstanden.
Mit dem damit zum Ausdruck kommenden Entgegenkommen, wird deutlich, dass es unserer Mandantin hinsichtlich der begangenen Rechtsverletzung im Wesentlichen um den Schutz der unter Punkt I. aufgeführten Interessen geht.
Die Zahlungsfrist endet am 30.01.2014.
Außerdem sind unserer Mandantin im Rahmen der Aufklärung und Sachbearbeitung des Vorgangs weitere Kosten entstanden, u.a. Ermittlungs- und Recherchekosten, Personal- und administrative Kosten. Diese und solche Kosten, die im Rahmen einer weiteren, ggf. noch notwendigen Sachbearbeitung anfallen, würden konkret beziffert und im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden, wenn die Angelegenheit nicht bereits in diesem frühen Stadium beendet wird. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche behält sich unsere Mandantin ausdrücklich vor.
6/8
3. Vertragsstrafe
Sofern die vorgenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und rechtswirksam unterzeichnet zurückgereicht wird, behält sich unsere Mandantin zudem die Verhängung einer Vertragsstrafe (Ziffer 6 Abs. 4, 5 und Ziffer 8 Abs. 1 ATGB) sowie die Geltendmachung weiterer Sanktionen vor. Dort heißt es, wir zitieren abermals wörtlich:
„Punkt 6:
…(4) Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote, Pflichten oder sonstiger Verstöße gegen diese ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Ferner ist der Mehrerlös aus Weiterveräußerungen an den Veranstalter auszukehren.
(5) Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, einen zukünftigen Verkauf von Karten gegenüber dem Zuwiderhandelnden zu verweigern, ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln sowie für jeden Fall der schuld-haften Zuwiderhandlung gegen die Verbote gemäß Ziffer 6 Abs. (2) oder Pflichten des Abs. 3 die Zahlung einer angemessenen, in das billige Ermessen des Veranstalters gestellte und ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu fordern. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Zudem behält sich der Veranstalter vor, insbesondere im Falle gewerblicher und kommerzieller Weiterveräußerungen von Tickets, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Namensnennung zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern. Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche und Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
Punkt 8
(1) Für jeden nicht ganz unerheblichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser ATGB kann der Veranstalter die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500 Euro verlangen. Weitergehende Berechtigungen nach diesen ATGB – insbesondere gemäß deren Ziffer 6 Abs. (5) – und Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.“
IV.
Wir machen ferner darauf aufmerksam, dass sich unsere Mandantin ausdrücklich vorbehält, Sie aufgrund Ihres Verstoßes mit sofortiger Wirkung für den weiteren Erwerb von Tickets zu sperren. Das hätte zur Folge, dass es Ihnen nicht mehr möglich ist, Tageskarten bzw. Dauerkarten zu erwerben oder auf Dritte zu übertragen.
Sofern die vorgenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und rechtswirksam unterzeichnet zurückgereicht wird, behält sich unsere Mandantin ebenfalls vor, von Ziffer 8 Absatz 2 ATGB Gebrauch zu machen und ein Stadionverbot auszusprechen.
7/8
„Punkt 8
…(2) Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion zu verweigern oder des Stadions zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.“
V.
Zudem steht unserer Mandantin Ihnen gegenüber ein Auskunftsrecht zu. Sie sind verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen durch Sie veräußert wurden. Die Geltendmachung weiterer Rechte behält sich unsere Mandantin nach erfolgter Auskunftserteilung ebenfalls ausdrücklich vor und weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Ziffer 6 Abs. 4 der ATGB hin.
VI.
Im Hinblick auf eine zeitnahe außergerichtliche Erledigung des Unterlassungs- und Freistellungsanspruchs unserer Mandantin raten wir Ihnen zusammenfassend zu Folgendem:
1. Senden Sie bis spätestens zum 30.01.2014, 18:00 Uhr (hier eingehend) die als Anlage beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Original rechtsverbindlich unterzeichnet an uns zurück.
2. Erstatten Sie die angefallenen Kosten in vollständiger Höhe von 210,00 EUR binnen obig genannter Frist auf unser nachstehendes Konto (zum Geldempfang für unsere Mandantin sind wir bevollmächtigt):
Empfänger: BECKER HAUMANN PartG
Kontonummer: 44 939 467
Bankleitzahl: 440 100 46 (Postbank Dortmund)
Verwendungszweck: „unser Aktenzeichen/ Ihr Nachname“.
VII.
Borussia Dortmund legt besonderen Wert auf den Dialog mit seinen Anhängern und Kunden, die, wie unserer Mandantin bewusst ist, mit dem Verein in aller Regel emotional eng verbunden sind. In vielen Fällen lassen sich Rückfragen und Einwendungen Ihrerseits telefonisch schnell und einvernehmlich klären, ohne dass Ihnen hierdurch weitere Kosten entstehen. Für eine telefonische Rücksprache stehen wir Ihnen zu nachfolgenden Sprechzeiten zur Verfügung:
Montag und Dienstag, 17-18 Uhr sowie
Freitag, 14-16 Uhr.
8/8
Um regelmäßig auftretende Rückfragen zu vermeiden, nachfolgend nochmals wesentliche Informationen zusammengefasst:
Der private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern lediglich unter Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer Mandantin als Veranstalterin gerecht zu werden. So ist bei jeder zulässigen Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets, bspw. bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung, der jeweilige Ticketinhaber dazu verpflichtet, den Erwerber bzw. neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinzuweisen.
Zudem dürfen die Tickets im Falle der privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu einem wesentlich höheren Preis als den Original-Ticketpreis, angeboten oder veräußert werden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird, da in diesem Falle (auch bei Auswahl eines niedrigen Startpreises) nicht gewährleistet ist, dass das Ticket bei Ende der Auktion keinesfalls zu einem um 15 % höher liegenden Kaufpreis als der jeweilige Originalpreis verkauft wird. Gleiches gilt für den Fall, dass ein oder mehrere Tickets auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird. Ein Verstoß gegen die ATGB kann also auch dann vorliegen, wenn es zu einer Veräußerung oder Weitergabe letztlich nicht kommt.
VIII.
Sollte die unter Ziffer VI. zusammenfassend gesetzte Frist jedoch ergebnislos verstreichen, muss unsere Mandantin davon ausgehen, dass Ihrerseits kein Interesse an einer außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit besteht. Wir würden unserer Mandantin daraufhin empfehlen, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.