Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Krennz schrieb:
Ich schreibe B&H zurück, : Falscher Adressat, Karte wurde verschenkt und füge das Schreiben wieder bei.

Danke für den Tipp, so etwas ähnliches habe ich mir auch schon gedacht. Allerdings habe ich die Befürchtung dass dann mein Vater einen netten Brief bekommt, ich will ihn aber nicht anschwärzen bei denen. Was wäre denn mit der Option "gar nicht reagieren"? Ich mein die haben den Brief an den Falschen geschickt, also könnte ich den auch im Müll entsorgen, braucht mich ja nicht zu interessieren...oder ich behaupte er sei nicht angekommen, war ja kein Einschreiben.
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich gute Nerven habe kann ich versuchen das auszusitzen.

Mein Vater kann sich darauf berufen, dass er die Karte geschenkt bekommen hat, somit nicht an die ATGB gebunden ist, er aus privaten oder tatsächlichen Gründen verhindert war und daheer der Verkauf durch das BGH-Urtreil vollgedeckt ist.
 
Guten Morgen ihr Lieben! :)

Vor Weihnachten bekam ich ja wieder mal Post von der lieben Kanzlei, dass Sie nun noch 190€ fordern.
Mein Anwalt hat dies zurückgewiesen und heute kam ein Schreiben, dass ich nun auch vom Ticketkauf ausgeschlossen wurde.
Die modUE haben die jetzt so akzeptiert und damit sollte sich die Sache erledigt haben.
Hoffe ich... :D


Liebe Grüße und danke für die tolle Hilfe, die man hier bekommt! :)
 
Hallo nochmal,

ich hatte hier auch vor ein paar Wochen mal was zu tun und kann nur sagen, lasst euch von den Kasperköppen nicht Bange machen!
Mir haben sie auch mit Strafen, Vertragsstrafen, usw. gedroht.
Als sie dann gemerkt haben, kam nur noch eine Nachricht, dass ich ab sofort für den Ticketverkauf gesperrt bin!

Also, entspannt euch! :)
 
Nachdem ich ein halbes Jahr mit Becker und haumann , und der lieben "Wettbeberbszentrale" meine Erfahrungen machen durfte lässt sich abschließend folgendes feststellen.

Die Höhe der Selbstbeteiligungen von Rechtschutzversicherung bewegt sich im Bereich von durchschnittlich ca. 150€.

Jede Abmahnung, die sich auf einen Betrag bis 250€ bezieht kann man getröst mit Nichtbeachtung strafen. Gleiches gilt für Abmahnungen, die per email oder 60cent Postsendung zugestellt werden.

Die Abmahner vetrauen darauf, dass man seine Versicherung deswegen nicht bemühen wird und zahlt. Jeder Andere, der keine Versicherung hat, zahlt einen derartig geringen Betrag ebenfalls voreilig, um die Sache "aus der Welt zu schaffen".

Bei höheren Beträgen, bzw. bei Zustellungen per Übergabeeinschreiben sollte man einen Anwalt kontaktieren. Bei den hier genannten genügt der gezielte Wurf in die Mülltonne.
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich vom Kartenbezug gesperrt werde frage ich bei BD nach, auf welcher rechtlichen Grundlage dieser Ausschluss erfolgte und drohe mit einer Kontrollklage gegen die ATGB. Zumal §6 der ATGB gegen das Preisbindungsverbot und Kartellrecht verstösst.

Preisbindungen in Deutschland

Ein Verbot vertikaler Preisbindungen in Deutschland wurde bereits in den 1960ern diskutiert.[1] In Deutschland wurden Preisbindungen mit der Änderung des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum 1. Januar 1974 grundsätzlich unzulässig; zuvor waren sie bei Markenartikeln die Regel. In späteren Fassungen des GWB entfielen die Paragraphen 4 bis 18.

Bestimmte Güter und Leistungen sind jedoch der Preisbindung unterworfen:
Beispiel: Zigaretten

Rezeptpflichtige Arzneimittel (nicht verschreibungspflichtige Medikamente haben seit 1. Januar 2004 keine Preisbindung mehr)
Verlagserzeugnisse wie Bücher, Noten, Landkarten, und „Buchsubstitute“ wie e-Books (gesetzliche Buchpreisbindung)
Zeitungen und Zeitschriften, sofern der Verleger mit dem Grosso-Handel entsprechende Preisbindungsverträge schließt (Presse-Grosso)
Tabakwaren wie Zigaretten, Zigarren, Zigarillos (im Tabaksteuergesetz festgelegt)
Beförderungsentgelte für die meisten Taxifahrten
Mieten im sozialen Wohnungsbau (eine Preisbindung im eigentlichen Sinne liegt nicht vor, da die Abweichung unter die Kostenmiete gegen keine Vorschrift verstößt.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Preisbindung

Ausserdem verstösst dieser § der ATGB gegen das UWG GEsetz (GEsetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und das Kartellgesetz und das GWB Gesetz.
 
Markenrechtsverletzung wegen Sitzplan in nicht geführter Auk

Hallo,
ich habe zwar noch keine schriftliche Abnahmung bekommen, jedoch schätze ich, dass es nur eine Frage der Zeit sein wird.

Ich habe eine E-Mail von Ebay erhalten, dass eine Auktion gelöscht wurde, weil das Markenrecht des BVB von mir verletzt wurde. Geltend gemacht wurde dies durch Becker und Haumann.

Der Hintergrund:
Ich wollte ursprünglich 2 Karten verkaufen und habe den Stadionplan ausgegraut als Bild verwendet. Jedoch habe ich die Auktion ca. 2 Minuten nach Start wieder beendet weil ein Fehler im Angebot war. Die Auktion wurde also nicht durchgeführt und auch nicht aufgelistet. Inwieweit wäre eine Abmahnung für eine nicht durchgeführte Auktion korrekt und wie soll ich mich verhalten?

Viele Grüße und vielen Dank
 
K

Krennz

Guest
Durch den, nach ibäh AGB und BGH-Urteilen, rechtmässigen Abbruch wegen Irrtum im Angebot ist kein Kaufangebot zustande gekommen. Es gibt für mich also auch keinen rechtmässigen Kaufvertrag. Was will B&H da abmahnen?

Melde Dich nochmal, wenn Du ein Schreiben vom BH von BD bekommen hast.
 
K

Krennz

Guest
Der Abbruch erfolgte von Dir nur wenige Minuten nach dem Einstellen. Weil der Abbruch durch die AGB von ibähund BGH-Urteil gedeckt ist ist für mich kein Kaufvertrag/Angebot zustandegekommen. Was will BH da abmahnen?

Ich bin auch bei Auktionshilfe.info da lerne ich noch vieles mehr als hier gefordert ist. Da geht es um Gebotsabbrecherabzocker.
 
Achso, das bedeutet quasi, dass weil kein Angebot zustande gekommen ist, habe ich auch nicht rechtswidrig das Logo verwendet (auch wenn die Auktion nach Abbruch ja noch unter beendete Angebote zu finden sind)?
 
K

Krennz

Guest
Ich interpretiere das einfachmal so.

Kein Angebot, keine Rechteverletzung.

Für mich ist das klar.
 
Hallo liebe Foren Gemeinde,

ich habe jetzt auch eine Mail bekommen.

Zum Sachverhalt: Ich habe die Kartenüber BD gekauft, da ich privat verhindert sein werde musste ich die Karten schließlich verkaufen. Ich habe für beide Karten zusammen 83,50€ bezahlt. Die Ticktes habe ich (leider) mit dem Sitzplan eingestellt, wo ich widerrum zwei Pfeile hingemalt habe wo die Ticktes sind.
Die Auktion wurde mit 81 € beendet, also quasi unter wert, lediglich musste der Gewinner der Auktion noch Porto zu Ihm bezahlen.

Ich habe das ganze über den ebäh Account meiner mutter eingestellt die jetzt eine E-mail bekommen hat mit zwei Anhängen.
Hier erst einmal die Mail:

Code:
Sehr geehrte ******, 
 
in der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund, mit der Wahrnehmung ihrer außergerichtlichen und ggf. gerichtlichen Interessen beauftragt hat. Eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. 
Anbei überreichen wir unser Schreiben vom heutigen Tage vorab zur Kenntnisnahme via Email. Das Schreiben wird Ihnen auch auf dem Postwege zugestellt werden. Falls die von uns ermittelte Adresse nicht mehr mit Ihrer jetzigen Adresse übereinstimmen sollte, bitten wir um Mitteilung der neuen Anschrift zwecks Neuzustellung und um weitere Kosten für Sie zu vermeiden. 
Unsere Kanzlei steht Ihnen auch gerne vorab telefonisch von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 17-18 Uhr für Rückfragen zur Verfügung. 


 
Mit freundlichen Grüßen 
Jens Gursky
- Rechtsanwalt -

nun der erste Anhang:
Code:
Rückantwort an:
BECKER HAUMANN PartG
Rechtsanwälte
Kaiserstr. 21-23
44135 Dortmund
Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Aktenzeichen: 138/14
*****Die Adresse meiner Mutter*********
- nachfolgend Schuldner genannt -
verpflichtet sich hiermit gegenüber der
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund,
- nachfolgend Gläubigerin genannt -
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen - z.B. viagogo, seatwave - um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/ werden) und den Sitzplan des SIGNAL IDUNA PARKS ohne vertragliche oder gesetzliche Berechtigung zu verwenden;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter www.bvb.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;1
4. einen Betrag i.H.v. 210,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das Konto der BECKER HAUMANN PartG, Kontonummer: 44939467, Bankleitzahl: 44010046 (Postbank Dortmund), mit dem Verwendungszweck „Aktenzeichen/Nachname“ zu zahlen.
_____________________ _____________________________
Ort, Datum Schuldner
1 HINWEIS: Sofern der Schuldner lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, geht die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus.

und folgenden Anhang:

Code:
Frau
ADRESSSE
Vorab per Mail an: meine Mutter
AKTEN.NR: SACHBEARBEITER/SEKRETARIAT DORTMUND,
138/14/MS RA Gursky (0231) 108 7789 -0 20.01.2014
Telefax: (0231) 108 7789 -9
E-Mail: info@becker-haumann.de
BVB ./. Nachname (ebay Name)
Sehr geehrte *******
wir zeigen an, dass uns die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund, mit der Wahrnehmung ihrer außergerichtlichen und ggf. gerichtlichen Interessen beauftragt hat. Eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Vorlage einer Originalvollmacht entbehrlich ist (BGH Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 140/08; Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, § 97a, Rn. 11).
I.
Unsere Mandantin ist alleiniger Veranstalter für Spiele des Vereins BV Borussia Dortmund 09 im SIGNAL IDUNA PARK. Immer öfter haben Vereine der Bundesliga mit dem Problem des illegalen Handels mit Tickets zu kämpfen. Unsere Mandantin hat deshalb ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu unterbinden. Dazu hat sie explizit unter Ziffer 6 Absatz (1) ihrer Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) ausgeführt, dass zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch des SIGNAL IDUNA PARK, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden
2/8
Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Aufrechterhaltung der vom Club auch unter Berücksichtigung von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, es im Interesse des Veranstalters und der Stadionsicherheit liege, die Möglichkeit der Veräußerung und Weitergabe von Tickets einzuschränken. Auch im Hinblick auf die negativen Entwicklungen seit der Saison 2011/2012 sowie aufgrund des am 12.12.2012 beschlossenen Sicherheitspapiers „Sicheres Stadionerlebnis“ sind die Bundesligavereine dazu verpflichtet, gegen den unkontrollierten Tickethandel nachhaltig und effizient vorzugehen. Die Berechtigung dieser legitimen Interessen der Vereine wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06,“bundesligakarten.de“), welches sich allerdings in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht mit dieser Thematik befasst, bereits höchstrichterlich bestätigt.
II.
Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen „ATGB“ unserer Mandantin und durch unautorisierte Nutzung des Sitzplans des von unserer Mandantin genutzten SIGNAL IDUNA PARKS, Eintrittskarten von Borussia Dortmund über das Internetauktionshaus „eBay“ angeboten und veräußert haben. Die ATGB sind auf dem Kauf vorangegangenen Reservierungsschreiben vollständig abgedruckt und damit Bestandteil des Ticketvertrages geworden. Diese liegen zudem in der Geschäftsstelle von Borussia Dortmund aus und sind im Übrigen jederzeit im Internet auf der Seite www.bvb.de abrufbar. Auch beim Kartenkauf im Online-Ticketshop unter https://www.eventimsports.de/shop/20/home wird im Rahmen jedes einzelnen Ticketkaufvertrags auf die ATGB Bezug genommen.
Die ATGB gelten für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten, d.h. Einzel- und/oder Dauerkarten für Veranstaltungen im von unserer Mandantschaft genutzten SIGNAL IDUNA PARK. Tickets dürfen im Rahmen eines Privatverkaufs nur ausnahmsweise unter Beachtung der Ziffer 6 Absatz (2) und Absatz (3) der ATGB weitergegeben werden. Dort heißt es, wir zitieren wörtlich:
„(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:
 das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
 das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;;
3/8
 das Ticket an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen und/oder bundesweiter Stadionverbote vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
 das Ticket an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, soweit diese nicht vom Gastverein bezogen wurden;
 das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn, im Wege von Verlosungen oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu verwenden.
(3) Bei jeder zulässigen Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Erwerbers (Ticketinhabers), ist der jeweilige Ticketinhaber dazu verpflichtet, den neuen Erwerber bzw. Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinzuweisen. Dieser muss mit der Fortgeltung dieser ATGB zwischen ihm und dem Club einverstanden sein. Auf Verlangen des Veranstalters hat jeder Erwerber oder Empfänger des Tickets Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Tickets ggf. zu welchem Preis an welche Personen veräußert oder weitergegeben wurden.“
1. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass 2 Tickets von Borussia Dortmund in der Saison 2013/2014 im Rahmen der nachbenannten Auktion über den eBay-Account mit dem Anbieternamen „EbayNAme“ auf der Internetplattform eBay eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurden:
Verkäufer Beschreibung Auktion-Nr. Start Update Ende **Ebay NAme** 2 Tickets Borussia Dortmund- FC Augsburg Rückrundenauftakt SÜDWESTTRIBÜNE 111254037660 Folgende Rechtsverletzungen liegen vor: • Die ATGB wurden nicht abgebildet • Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS
09.01.2014 - 13:00:14 16.01.2014 - 13:03:02 16.01.2014 - 13:00:14
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen war eBay-International dazu verpflichtet, uns die zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben. Infolgedessen konnte der Anbietername Ihrer Person konkret zugeordnet werden, so dass ein Anscheinsbeweis dafür besteht, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (BGH-Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).
4/8
III.
Aufgrund der Rechtsverletzungen, die Sie im Rahmen der unter Ziffer II. benannten eBay-Auktion begangen haben, hat unsere Mandantschaft gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten und auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach den ATGB. Hierzu im Einzelnen:
1. Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Unsere Mandantschaft kann die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen von Ihnen verlangen. Daher ist es von Ihnen ab sofort zu unterlassen, Eintrittskarten für Veranstaltungen von Borussia Dortmund unter Verstoß gegen Bestimmungen der ATGB, insbesondere im Internet, z.B. bei eBay, zu veräußern. Der Unterlassungsanspruch kann nur durch eine von Ihnen unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erfüllt werden. Das bloße Versprechen, zukünftig keine Rechtsverletzungen mehr begehen zu wollen, ist juristisch hingegen wertlos. Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Ihnen kann daher auch nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
Wir haben Sie daher aufzufordern, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und diese
a) mit dem aktuellen Datum zu versehen,
b) zu unterzeichnen und
c) unverzüglich im Original an uns zurückzusenden.
Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen werden.
Die Frist zum Eingang der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung endet am
30.01.2014, 18.00 Uhr.
Wenn Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wollen, muss uns die ausgefüllte und unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung also spätestens bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
Die Frist der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist auch erfüllt, wenn Sie diese vorab per Telefax übermitteln und diese dann unmittelbar danach im Original per Post bei uns eingeht. Erklärungen, die uns erst nach Fristablauf zugehen, z.B. weil sie fälschlich direkt an unsere Mandantschaft adressiert wurden, sind verspätet.
In diesem Fall kann bereits ein Verfahren auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Sie eingeleitet worden sein, das durch eine verspätet eingegangene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht mehr aufgehalten werden kann.
5/8
Die dadurch zusätzlich anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten können Sie durch Unterzeichnung und fristgerechte Rücksendung der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vermeiden.
2. Kostenerstattungsanspruch
Sie sind unserer Mandantschaft gegenüber gemäß §§ 683, 677, 670 BGB zudem dazu verpflichtet, die im Rahmen der Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen inkl. der Auslagen für Post und Telekommunikation zu erstatten. Insoweit machen wir namens und in Vollmacht unserer Mandantin einen Anspruch auf Freistellung geltend:
Die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für anwaltliche Tätigkeiten spezielle Gebührensätze festschreibt. Entscheidend für die konkrete Höhe der Rechtsverfolgungskosten sind vor allem der anwaltliche Aufwand sowie der Streitwert. Im Falle Ihrer Nichtreaktion könnte in einem späteren Gerichtsverfahren ein anzusetzender Streitwert von 5.000,00 EUR bis zu 50.000,00 EUR angemessen sein, wonach sich allein für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ein Nettobetrag in Höhe von bis zu 1.511,90 EUR ergeben kann. Unsere Mandantin erklärt sich damit einverstanden, im Falle einer vergleichsweisen Erledigung des Gegenstands dieser Abmahnung in diesem frühen Stadium hier einen Streitwert in Höhe von insgesamt nur 2.500,00 € zu Grunde zu legen. Bei diesem Streitwert orientieren sich die unserer Mandantin entstandenen Kosten an der Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr nach §§ 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 261,30 EUR (netto) zzgl. einer Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG in Höhe 20,00 EUR. Eine zusätzlich anfallende 1,5 Einigungsgebühr nach §13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG in Höhe von 301,50 EUR (netto) bliebe dabei zu Ihren Gunsten unberücksichtigt.
Unter Zugrundelegung des vorstehend benannten Streitwerts wäre unsere Mandantin mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von nur
210,00 EUR
einverstanden.
Mit dem damit zum Ausdruck kommenden Entgegenkommen, wird deutlich, dass es unserer Mandantin hinsichtlich der begangenen Rechtsverletzung im Wesentlichen um den Schutz der unter Punkt I. aufgeführten Interessen geht.
Die Zahlungsfrist endet am 30.01.2014.
Außerdem sind unserer Mandantin im Rahmen der Aufklärung und Sachbearbeitung des Vorgangs weitere Kosten entstanden, u.a. Ermittlungs- und Recherchekosten, Personal- und administrative Kosten. Diese und solche Kosten, die im Rahmen einer weiteren, ggf. noch notwendigen Sachbearbeitung anfallen, würden konkret beziffert und im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden, wenn die Angelegenheit nicht bereits in diesem frühen Stadium beendet wird. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche behält sich unsere Mandantin ausdrücklich vor.
6/8
3. Vertragsstrafe
Sofern die vorgenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und rechtswirksam unterzeichnet zurückgereicht wird, behält sich unsere Mandantin zudem die Verhängung einer Vertragsstrafe (Ziffer 6 Abs. 4, 5 und Ziffer 8 Abs. 1 ATGB) sowie die Geltendmachung weiterer Sanktionen vor. Dort heißt es, wir zitieren abermals wörtlich:
„Punkt 6:
…(4) Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote, Pflichten oder sonstiger Verstöße gegen diese ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Ferner ist der Mehrerlös aus Weiterveräußerungen an den Veranstalter auszukehren.
(5) Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, einen zukünftigen Verkauf von Karten gegenüber dem Zuwiderhandelnden zu verweigern, ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln sowie für jeden Fall der schuld-haften Zuwiderhandlung gegen die Verbote gemäß Ziffer 6 Abs. (2) oder Pflichten des Abs. 3 die Zahlung einer angemessenen, in das billige Ermessen des Veranstalters gestellte und ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu fordern. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Zudem behält sich der Veranstalter vor, insbesondere im Falle gewerblicher und kommerzieller Weiterveräußerungen von Tickets, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Namensnennung zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern. Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche und Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
Punkt 8
(1) Für jeden nicht ganz unerheblichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser ATGB kann der Veranstalter die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500 Euro verlangen. Weitergehende Berechtigungen nach diesen ATGB – insbesondere gemäß deren Ziffer 6 Abs. (5) – und Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.“
IV.
Wir machen ferner darauf aufmerksam, dass sich unsere Mandantin ausdrücklich vorbehält, Sie aufgrund Ihres Verstoßes mit sofortiger Wirkung für den weiteren Erwerb von Tickets zu sperren. Das hätte zur Folge, dass es Ihnen nicht mehr möglich ist, Tageskarten bzw. Dauerkarten zu erwerben oder auf Dritte zu übertragen.
Sofern die vorgenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und rechtswirksam unterzeichnet zurückgereicht wird, behält sich unsere Mandantin ebenfalls vor, von Ziffer 8 Absatz 2 ATGB Gebrauch zu machen und ein Stadionverbot auszusprechen.
7/8
„Punkt 8
…(2) Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion zu verweigern oder des Stadions zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.“
V.
Zudem steht unserer Mandantin Ihnen gegenüber ein Auskunftsrecht zu. Sie sind verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen durch Sie veräußert wurden. Die Geltendmachung weiterer Rechte behält sich unsere Mandantin nach erfolgter Auskunftserteilung ebenfalls ausdrücklich vor und weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Ziffer 6 Abs. 4 der ATGB hin.
VI.
Im Hinblick auf eine zeitnahe außergerichtliche Erledigung des Unterlassungs- und Freistellungsanspruchs unserer Mandantin raten wir Ihnen zusammenfassend zu Folgendem:
1. Senden Sie bis spätestens zum 30.01.2014, 18:00 Uhr (hier eingehend) die als Anlage beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Original rechtsverbindlich unterzeichnet an uns zurück.
2. Erstatten Sie die angefallenen Kosten in vollständiger Höhe von 210,00 EUR binnen obig genannter Frist auf unser nachstehendes Konto (zum Geldempfang für unsere Mandantin sind wir bevollmächtigt):
Empfänger: BECKER HAUMANN PartG
Kontonummer: 44 939 467
Bankleitzahl: 440 100 46 (Postbank Dortmund)
Verwendungszweck: „unser Aktenzeichen/ Ihr Nachname“.
VII.
Borussia Dortmund legt besonderen Wert auf den Dialog mit seinen Anhängern und Kunden, die, wie unserer Mandantin bewusst ist, mit dem Verein in aller Regel emotional eng verbunden sind. In vielen Fällen lassen sich Rückfragen und Einwendungen Ihrerseits telefonisch schnell und einvernehmlich klären, ohne dass Ihnen hierdurch weitere Kosten entstehen. Für eine telefonische Rücksprache stehen wir Ihnen zu nachfolgenden Sprechzeiten zur Verfügung:
Montag und Dienstag, 17-18 Uhr sowie
Freitag, 14-16 Uhr.
8/8
Um regelmäßig auftretende Rückfragen zu vermeiden, nachfolgend nochmals wesentliche Informationen zusammengefasst:
Der private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern lediglich unter Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer Mandantin als Veranstalterin gerecht zu werden. So ist bei jeder zulässigen Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets, bspw. bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung, der jeweilige Ticketinhaber dazu verpflichtet, den Erwerber bzw. neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinzuweisen.
Zudem dürfen die Tickets im Falle der privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu einem wesentlich höheren Preis als den Original-Ticketpreis, angeboten oder veräußert werden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird, da in diesem Falle (auch bei Auswahl eines niedrigen Startpreises) nicht gewährleistet ist, dass das Ticket bei Ende der Auktion keinesfalls zu einem um 15 % höher liegenden Kaufpreis als der jeweilige Originalpreis verkauft wird. Gleiches gilt für den Fall, dass ein oder mehrere Tickets auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird. Ein Verstoß gegen die ATGB kann also auch dann vorliegen, wenn es zu einer Veräußerung oder Weitergabe letztlich nicht kommt.
VIII.
Sollte die unter Ziffer VI. zusammenfassend gesetzte Frist jedoch ergebnislos verstreichen, muss unsere Mandantin davon ausgehen, dass Ihrerseits kein Interesse an einer außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit besteht. Wir würden unserer Mandantin daraufhin empfehlen, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.

nun ist meine Frage muss ich diesen Betrag wirklich bezahlen bzw meine Mutter?
Ich bin doch nur ein armer Azubi :(

Soll ich die ModUE erst nach dem Brief abschicken oder jetzt bereits nach der E-Mail?

In der ModUE wird ja nicht erwähnt das es ein Privatverkauf ist also Beschuldigung: "Die ATGB wurden nicht abgebildet" und was ist mit dem Punkt "Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten"?

Sorry bin auf dem Gebiet wirklich eine Niete.

Vielen Dank für die Antworten
 
K

Krennz

Guest
Das einzige was die mir vorwerfen können ist die Ben utzung des Sitzplanes. Alles andere ist vom im Schreiben erwähnten BGH-Urteil gedeckt.

Das Schreiben als solches sehe ich als Schwachfug an. Viel Blabla und nichts dahinter.

In die ModUE schreibe ich nur, dass ich den Sitzplan nicht mehr veröffentlichen werde und gut ist.

Ich kann da noch ein Schreibchen zutun ind dem ich sage, dass ich Beruflich verhindert bin, deshalb die Tickets veräussern musste, da es ja keine BD eigene Tiketbörse gibt, und dieses Vorgehen in dem von Ihnen erwähnten Urteil des BGH abgesegnet wird.

Diese Rechtsinterpretierer bei BH sehen nurt das, was ihnen in den Kram passt um ihre abstrusen Forderungen durchzusetzen. Sie verunsichern damit die rechtlich unwissenden Fans von BD und zocken sie ab. Seit der Abmahnwelle wurde bisher m.W. noch kein Fan verklagt wenn er nicht gezahlt hat.

Die ATGB verstossen im §6 gegen verschiedene Wettbewerbs- Kartell- und Sonstige Gesetze. Damit ist zumindest dieser § der ATGB unwirksam.
 
Bei der ModUE die Emailadresse ganz oben, ist doch die von denen oder?

Ändert es den Sachverhalt, dass die Auktion über meine Mutter lief und ich ihr quasi die Karten geschenkt habe und sie so nicht einmal an die ATGB gebunden ist.

Also ich schicke jetzt einfach die ModUE per Einschreiben an die und füge vorher noch ein Part mit dem Sitzplan nicht mehr verwenden? wo füge ich das denn am besten ein?

VIELEN DANK für deine Antwort

Edit:
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, das/den/die urheberrechtlich geschützten Sitzplan der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.


den Teil habe ich geändert, ist das ok so?

mein Anschreiben sieht so aus :

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Tickets habe ich von einem Familienmitglied geschenkt bekommen und bin daher nach oberster Rechtsauffassung nicht an die ATGB gebunden.


Da ich aus beruflichen Gründen zum Zeitpunkt des Spiels verhindert sein werde, habe ich mich dazu entschlossen die Karten zu verkaufen. Da Borussia Dortmund keine eigene Ticketbörse anbietet sah ich mich gezwungen die Karten bei Ebay zu verkaufen, um sie nicht verfallen zu lassen. Dies war mein erster Verkauf solcher Art.
Auch und insbesondere für Wiederverkäufer und Privatpersonen, empfinde ich Ihre Abmahnung laut BGH, Urteil vom 11. 9. 2008 - I ZR 74/06, als unzulässig.


Mit freundlichen Grüßen



...
 
Hmm ... ich wollte grad etwas online im Fanshop von BD bestellen, aber ich kann mich nicht mehr dort einloggen. Erst dachte ich, das ich mich bei der Emailadresse bzw. beim Passwort vertippt habe. Deshalb wollte ich ein neues PW anfordern. Darauf kam die Meldung, das ich mich mit BD in Verbindung setzen sollte.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, nachdem er die Meldung zur Ticketsperre bekommen hat.
 

ldb

Super-Moderator
airwave schrieb:
Hmm ... ich wollte grad etwas online im Fanshop von BD bestellen, aber ich kann mich nicht mehr dort einloggen. Erst dachte ich, das ich mich bei der Emailadresse bzw. beim Passwort vertippt habe. Deshalb wollte ich ein neues PW anfordern. Darauf kam die Meldung, das ich mich mit BD in Verbindung setzen sollte.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, nachdem er die Meldung zur Ticketsperre bekommen hat.

Das liegt an der gesperrten Kundennummer. Die sind halt ein bisschen geistesbefreit und haben dich für sämtliche Aktivitäten gesperrt. Haben sie sich allerdings nun selbst das Geschäft mit versaut. Btw: Habe beim BVB noch nie etwas bestellt, die kleben überall ihr Logo drauf und verlangen einen Haufen Kohle dafür. Würde mir Shirts im Stadion kaufen wenn die Gruppen mal wieder entsprechendes tun. Kostet max nen 10er und man trägt dafür etwas zur nächsten Choreo bei.
 
mumpi schrieb:
Achso, das bedeutet quasi, dass weil kein Angebot zustande gekommen ist, habe ich auch nicht rechtswidrig das Logo verwendet (auch wenn die Auktion nach Abbruch ja noch unter beendete Angebote zu finden sind)?

Hallo zusammen,
ich habe jetzt doch eine E-Mail mit dem angehangenen (10-seitigen) Abmahnschreiben bekommen, in dem mir die Rechtsverletzung für dieses (nicht durchgeführte) Sofortkauf-Angebot (Verkaufspreis mehr als 15% teurer als Verkaufspreis) vorgeworfen wird. Zusätzlich wird mir vorgeworfen die ATGB nicht abgebildet und eben den Sitzplan verwendet zu haben. Ganz schön ist allerdings aufgeführt, dass das Angebot nicht mal 3 Minuten nach dem Einstellen des Angebots vorzeitig beendet wurde. Und über 400 Euro soll ich zahlen.

Zusätzlich sind andere (abgebrochene Auktionen) aufgeführt, die aber nicht als Gegenstand der Abmahnung dienen. Kann ich diese Artikel dann in meiner Argumentation ignorieren? Wie gehe ich jetzt am Besten vor?

Ich weiß nicht, ob das etwas besser oder schlechter macht - oder für die Argumentation wichtig ist. Das Auktionskonto läuft noch aus alten Tagen über meine Mutter.

Vielen Dank
 
K

Krennz

Guest
Naja, §6 ATGB ist, wegen der Preisbindung, die es in Deutschland nicht gibt, ungültig, brauche ich also nicht zu erwähnen. Schreibe daher lediglich eine modUE wegen des Sitzplanes und schicke sie an BH.

Ausserdem füge ich ein Schreiben bei, indem ich darauf aufmerksam mache, dass die Auktion von mir nach 3 Minuten abgebrochen wurde, kein Verkauf zu Stande kam und der § 6 ATGB gegen das Preisbindungsverbot verstösst (GWB, Kartellrecht) und ich ggf. auf dieser Basis eine Kontrollklage anstrengen werde.
 
Hallo,
ich bin neu hier in diesem Forum habe jedoch diese Abzocke vom BH Verein länger mitverfolgt.
Hauptsächlich dank diesem Thread. Auch wenn es einen selbst nicht getroffen hatte, fand ich es immer wieder zum Haare raufen, wie einige Gestalten mit Abmahnungswellen reich werden wollen und das alles im Namen des Vereines.

Nun jetzt hat es mich auch getroffen :?
Ich würde diesen Beitrag garnicht erst verfassen da hier so ziemlich jeder Schritt beschrieben wurde, um nicht abgezockt zu werden.
Jedoch ist der Fall bei mir etwas anders.

Ich habe in meinem Spamordner die vermeintliche Email von BH gefunden und war etwas verwundert, da ich penibel darauf geachtet habe KEINE Urheberrechte zu verletzen.

Gegenstand der Abmahnung ist nur eine Auktion.
Mir werden hier folgende Rechtsverletzungen unterstellt:

• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis

Eine ältere Auktion aus der vergangenheit wird erwähnt, ist jedoch nicht bestandteil der Abmahnung.
dort wird mir "nur" folgendes unterstellt:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet

Jetzt warum ich mich empöre:

Ich verstehe ja das ibäh meine Daten weitergeben kann bei Urheberrechtsverletzungen aber WARUM ZUM TEUFEL machen die das bei rechtswidrigen Behauptungen?!

Zu den Vorwürfen:
• Der Verkaufspreis lag unswesentlich über dem Originalpreis, was jedoch irrelevant sein sollte dank Preisbindungsverbot
• Die ATGB's wurden nicht abgebildet? Muss ich das?
• Die Karten wurden DEFINITIV NICHT VON MIR GEKAUFT (Geschenk)... ich habe seit längerem mehr keine Karten direkt über den BVB gekauft, somit sollte ich mit den Karten doch machen können was ich will? Von mir aus ess ich die auf.
•Verkauf war natürlich Privat
• UND DAS BESTE KOMMT ZUM SCHLUSS: Es handelte sich um offizielle GÄSTETICKETS!
Somit wurden die niemals über den BVB gekauft, sondern über die Gastmannschaft. Ich unterstreiche nochmal: Ich habe die Karten auch nicht von der Gästemannschaft gekauft und evtl gegen deren ATGB's verstoßen.

Jetzt stellen sich mir die Fragen:
-Kann ich ebay rügen? (Stichwort:Beweisverwertungsverbot/Redtube Abmahnwelle)
-ModUE verschicken? Das einzige was ich unterlassen würde wären Urheberrechtsverletzungen. Habe ich aber nie begangen.
-Abwarten und Tee trinken?

Ps.
Tolles Forum :)
 
Hallo, heute erhielt ich folgendes Schreiben von Ebay:

Guten Tag ,
beim Überprüfen Ihres eBay-Kontos haben wir festgestellt, dass Sie gegen den eBay-Grundsatz Markenrechtsverletzung - unerlaubter Inhalt verstoßen haben. Aus diesem Grund haben wir auf Ihrem Konto folgende Maßnahmen ergriffen:
- Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Artikel, die wir entfernt haben, finden Sie am Ende dieser E-Mail.
- Wir haben alle damit verbundenen Gebühren auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

Ihr Angebot wurde entfernt, weil der Rechteinhaber uns mitgeteilt hat, dass Sie darin ohne seine Genehmigung sein Markenzeichen verwendet haben. Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber um zu erfahren, warum er die Entfernung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen.

Nähere Informationen zum VeRI-Programm finden Sie hier:
http://pages.ebay.de/vero/infoforusers.html



Beachten Sie bitte, dass Ihr Mitgliedskonto bei weiteren Verstößen gegen diesen Grundsatz gesperrt werden kann. Wir haben volles Verständnis dafür, dass Sie diese Situation möglicherweise beunruhigend finden.

Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber Borussia Dortmund GmbH & Co.KG.a.A..

Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet:
info@becker-haumann.de

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Grundsatz-Experten:
http://ocsnext.ebay.de/ocs/cusr?query=1 ... =email1411

Mehr zu den Grundsätzen für Verkäufer erfahren Sie hier:
http://pages.ebay.de/help/policies/sell ... rview.html

Folgende Angebote wurden entfernt:
BVB - Zenit St. Petersburg


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

eBay-Sicherheitsteam




JA ebay ich finde es Beunruhigend!

Folgender Verlauf, ich bekam von meiner Frau eine Karte fürs CL Spiel gegen St.Petersburg,
da ich ein Kompliziertes 3 Schicht System habe,und ich diese Woche Arbeiten muss und meine Frau nichts davon wusste dachte ich mir ich verkaufe die Karte über ebay.
Ich habe auf Auktion gesetzt OHNE Sofortkauf oä.
Als Bild verwendete ich ein BVB Logo,geht es jetzt um das LOGO des BVb´s oder um das Ticket?
Muss ich jetzt mit einem Separaten Schreiben der Anwaltskanzlei rechnen?

Das ist übrigens die erste Karte die ich über ebay verkauft habe.

Vielen Dank für eure Antworten
 
K

Krennz

Guest
Da muss ich erst mal warten, ob Becker und Haumann mit ein Schreiben schicken.

Dann kann ich denene schildern warum, weshalb wieso ich verkaufen musste und gebe eine modUE für das Logo ab.

Aber erst dann.

Bezahlen werde ich garnichts.
 

ldb

Super-Moderator
Hermann31 schrieb:
Hallo,
ich bin neu hier in diesem Forum habe jedoch diese Abzocke vom BH Verein länger mitverfolgt.
Hauptsächlich dank diesem Thread. Auch wenn es einen selbst nicht getroffen hatte, fand ich es immer wieder zum Haare raufen, wie einige Gestalten mit Abmahnungswellen reich werden wollen und das alles im Namen des Vereines.

Nun jetzt hat es mich auch getroffen :?
Ich würde diesen Beitrag garnicht erst verfassen da hier so ziemlich jeder Schritt beschrieben wurde, um nicht abgezockt zu werden.
Jedoch ist der Fall bei mir etwas anders.

Ich habe in meinem Spamordner die vermeintliche Email von BH gefunden und war etwas verwundert, da ich penibel darauf geachtet habe KEINE Urheberrechte zu verletzen.

Gegenstand der Abmahnung ist nur eine Auktion.
Mir werden hier folgende Rechtsverletzungen unterstellt:

• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis

Eine ältere Auktion aus der vergangenheit wird erwähnt, ist jedoch nicht bestandteil der Abmahnung.
dort wird mir "nur" folgendes unterstellt:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet

Jetzt warum ich mich empöre:

Ich verstehe ja das ibäh meine Daten weitergeben kann bei Urheberrechtsverletzungen aber WARUM ZUM TEUFEL machen die das bei rechtswidrigen Behauptungen?!

Zu den Vorwürfen:
• Der Verkaufspreis lag unswesentlich über dem Originalpreis, was jedoch irrelevant sein sollte dank Preisbindungsverbot
• Die ATGB's wurden nicht abgebildet? Muss ich das?
• Die Karten wurden DEFINITIV NICHT VON MIR GEKAUFT (Geschenk)... ich habe seit längerem mehr keine Karten direkt über den BVB gekauft, somit sollte ich mit den Karten doch machen können was ich will? Von mir aus ess ich die auf.
•Verkauf war natürlich Privat
• UND DAS BESTE KOMMT ZUM SCHLUSS: Es handelte sich um offizielle GÄSTETICKETS!
Somit wurden die niemals über den BVB gekauft, sondern über die Gastmannschaft. Ich unterstreiche nochmal: Ich habe die Karten auch nicht von der Gästemannschaft gekauft und evtl gegen deren ATGB's verstoßen.

Jetzt stellen sich mir die Fragen:
-Kann ich ebay rügen? (Stichwort:Beweisverwertungsverbot/Redtube Abmahnwelle)
-ModUE verschicken? Das einzige was ich unterlassen würde wären Urheberrechtsverletzungen. Habe ich aber nie begangen.
-Abwarten und Tee trinken?

Ps.
Tolles Forum :)

Ich schreibe BH das die Tickets nicht über Borussia gekauft wurden, sondern über einen Dritten und dieser über die Gastmannschaft. Somit habe ich auch keinen Vertrag mit dem BVB noch einem anderen Verein geschlossen. Abmahnung hinfällig.
 
Hi ich bin auch opfer der Abmahnunge geworden.
Es sieht so aus:
Ich habe karten über BD gekauft.
Hatte diese dann über und habe sie bei ebay eingestellt.
Insg. 6 karten
2x Spiel A
4x Spiel B
Die Auktion Spiel A endete mit 121 € als Gebot.
Kartenpreis für spiel A inkl Versand 98€.
Auktion wurde kurz darauf auf bitte von BH entfernt.
Käufer hat karten abgeholt und bar bezahlt.

Spiel B(dazu muss ich sagen wurden die karten eingestellt mit dem hintergrund gewinn zu erzielen war das erste mal in meinem leben und ich fühlte mich auch sehr schlecht gegenüber anderen fans aber habe im mom finanzielle schwierigkeiten um das mal eben kurz zu rechtfertigen.):
Wurde als Sofort kauf eingestellt.(natürlich teurer als 15%)
und mehrmals von mir abgebrochen und wieder eingestellt.wobei es nie zum vertragsabschluss per ebay kam.
lediglich 2 tickets wurden per ebay abgeschlossen wo ich mittlerweile nen fall eröffnet habe um die transaktion abzubrechen.

Bei allen Auktionen benutzte ich den Sitzplan und in der Spiel A Auktion auch mit logo im mittelkreis.
Der Ebay acc ist aus alten tagen noch auf meinen Vater angelegt somit ist er der "Schuldner"
Ich soll jetzt 420€ bezahlen und die UE bis zum 03.02 zurück senden.

Was soll ich nun machen?! Ich hoffe auf schnelle antworten

Danke im Vorraus.

LG

Edit: Bei ebay werden nur die beiden letzten Karten als verkauft angezeigt.
 

Anhänge

  • Vorwürfe.jpg
    Vorwürfe.jpg
    149,4 KB · Aufrufe: 371
  • Unbenannt.png
    Unbenannt.png
    27,2 KB · Aufrufe: 372
K

Krennz

Guest
Ich sage dazu, Dumm gelaufen.

Schleichbezug nach BGH-Urteil.

Da wirst du zahlen müssen. Allerdings kannst Du die ModUE trotzdem loslassen in Bezug auf Logo und Stadionplan.
 
Die letzte transaktion ist ja nicht erfolgt habe die karten noch zuhause.
sind dann die 420€ angemessen?

Edit: Und wenn man das ganze so dreht ich habe meinem Vater die karten geschenkt und er hat sie verkauft?weil sein ebay acc


Edit2: ist ja auch nicht gewerblich war ja einmalig bzw zwei mal wobei ich mich bei Spiel A im rahmen der 15% bewege
 
Oben