Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
Die wollen keine Gerichtsentscheidungen, die könnten ja zu ihren Ungunsten ausfallen, bzw. werden zu ihren Ungunsten aufallen.

Insbesondere da sie gegen das Preisbindungsverbot verstossen

vertikale Preisbindung; ein Hersteller verpflichtet seine Abnehmer, die von ihm gelieferte Ware nur zu dem von ihm festgelegten Preis weiter zu veräußern. Vertikale Fest- oder Mindestpreisbindungen zulasten des Käufers fallen unter das Verbot des § 1 GWB und des Art. 101 I AEUV. Da es sich um Kernbeschränkungen handelt, ist keine Freistellung gemäß der Vertikal-GVO möglich. Es verbleibt die Möglichkeit zur Einzelfallbeurteilung nach § 2 GWB und Art. 101 III AEUV. Ausnahmen vom Kartellverbot sind im dt. Kartellrecht nach § 30 GWB für vertikale Preisbindungen bei Zeitungen und Zeitschriften sowie nach § 28 II GWB für vertikale Preisbindungen betreffend die Sortierung, Kennzeichnung oder Verpackung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vorgesehen.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... -hand.html
 
Besten Dank!

Du bist echt ne super Hilfe für Leute, wie mich, die 0 Ahnung von sowas haben. ;-)

Ich lasse die Forderung dann zurückweisen und halte euch weiter auf dem Laufenden, wenns etwas neues gibt :)
 
Krennz schrieb:
Die wollen keine Gerichtsentscheidungen, die könnten ja zu ihren Ungunsten ausfallen, bzw. werden zu ihren Ungunsten aufallen.

Du hast SOWAS von Recht!! Genau so sieht es aus.

Ich habe zwar seinerzeit noch eine modUE verschickt aber letztendlich muss man folgendes festhalten:

Wer gar nicht reagiert (und zwar überhaupt nicht) macht in einem solchen Fall NICHTS falsch!!

Nach zwei/drei idiotischen Briefen kommt von denen nix mehr.

"Logo benutzt"...so ein Schwachsinn!! Vielleicht darf ich bald auch nicht mehr "Dortmund" im Zusammenhang mit Fussball erwähnen???

In diesem Sinne....
 
Schmidt-Gundlach schrieb:
Krennz schrieb:
Die wollen keine Gerichtsentscheidungen, die könnten ja zu ihren Ungunsten ausfallen, bzw. werden zu ihren Ungunsten aufallen.

Du hast SOWAS von Recht!! Genau so sieht es aus.

Ich habe zwar seinerzeit noch eine modUE verschickt aber letztendlich muss man folgendes festhalten:

Wer gar nicht reagiert (und zwar überhaupt nicht) macht in einem solchen Fall NICHTS falsch!!

Nach zwei/drei idiotischen Briefen kommt von denen nix mehr.

"Logo benutzt"...so ein Schwachsinn!! Vielleicht darf ich bald auch nicht mehr "Dortmund" im Zusammenhang mit Fussball erwähnen???

In diesem Sinne....

nix für ungut, aber ich glaube, da sollte man immer auf der sicheren seite agieren:
die logos, embleme, fotos usw. sind ja urheberrechtlich geschützt, daher ist es REIN RECHTLICH schon korrekt dafür abgemahnt zu werden. ABER in diesem fall interressiert sich b&h nicht für dieses vergehen, sondern kann dadurch an deine daten kommen um dann den tickethandel zu unterbinden (und kasse zu machen)! das ist ja ihr eigentliches ziel. das es sich i.d.r. auch nicht lohnt (kosten/aufwand) für die fotos/logos usw. sei mal noch außenvorgelassen ;-)
in diesem fall hast du wohl recht, ob man es ignoriert oder einmalig antwortet ist wohl egal.
aber generell weiß man sowas ja nicht immer gleich und da würde ich schon empfehlen wenigstens eine modue+3zeiler hinzuschicken um einer einstweiligen verfügung aus dem weg zu gehen.
im nachhinein ist man natürlich immer klüger...
 
Tagchen,

bin auch in den Stadionplan-Fettnapf getreten. Genauer gesagt wars bei mir so:
1. 3 Karten bei Ebay ersteigert, einer hat abgesagt, musste daher eine verkaufen
2. Auktion erstellt MIT Stadionplan -> hab sie aber VOR dem verkauf beendet. Die Anwälte haben es wohl gebookmarked und NACH dem Ende wurde sie von Ebay gelöscht.
3. Zweite Auktion OHNE Stadionplan aber MIT einem Foto von der Südtribüne (creative commons lizenz, nix vom bvb), in der ich die Karte dann letzendlich verkauft habe (sogar UNTER meinem Einkaufspreis)

Hab jetzt Post bzgl beiden bekommen mit 210€ Abmahnung.

Nachdem ich mir den Thread durchgelesen habe, habe ich die modUE verfasst und auch eine Stellungnahme zu ATGB, wie sie ein paar Posts oben steht:

Die Tickets für das Spiel Borussia Dortmund – Bayer Leverkusen habe ich von einem Dritten erworben, dieser hat mich nicht auf die ATGB hingewiesen. Daher bin ich nach oberster Rechtsauffassung nicht an die ATGB gebunden.

Der § 6 ATGB ist daher ungültig und nicht anwendbar.

Da ich aus sowohl privaten als auch beruflichen Gründen das Spiel am 07.12.2013 nicht besuchen konnte, habe ich mich dazu entschlossen, das Ticket sogar unter meinem Kaufpreis wieder zu verkaufen. Meine Handlungsweise ist durch das BGH-Urteil (vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06) gedeckt. Da es in Deutschland ein Preisbindungsverbot gibt, insbesondere für Wiederverkäufer und Privatpersonen habe ich nicht gegen die nicht verpflichtenden ATGB verstoßen. Ihre Abmahnung empfinde ich als unzulässig und leiste somit keine Zahlung.


Meine Frage ist eigentlich nur, ob es legitim ist "Ihre Abmahnung empfinde ich als unzulässig und leiste somit keine Zahlung." zu schreiben wg dem verwendeten Stadionplan?

Vielen Dank!

Ein kleiner Tipp: es wäre hilfreich den ersten Post zu editieren und eine kurze Zusammenfassung zu erstellen.
 
K

Krennz

Guest
Zu Deinem Hinweis, wir werden alle schlauer, daher gibt es hier sowas wie ne Erkenntnisfortschreibung.

Ich bin kein Rechtsnwalt sondern Kaufmann und muss mich auch erst in das Thema einarbeiten, habe allerdings Unterstützung hier und in anderen Foren, sowie von Bekannten wie Staats- und sonstigen Anwälten, Betriebs- und Volkswirten. Auch Heiner12 und LDB postet hier hilfreiche Postings

Nun zu Deiner Frage:

Ich versuche es einfach mal so und berichte dann, was daraus geworden ist.

Soweit ich es verstanden habe hat DB sowie viele Vereine der DFL bei der Verfassung der ATGB nicht auf das Kartellrecht geachtet. Damit kann man sie aushebeln. Denn die max. 15% mehr als der Kaufpreis sind eine nach dem GWB verbotene Preisbindung für Privatverkäufer.

Das BGH gibt den Vereinen eine Handhabe geben Schleichbezug, erlaubt aber gleichzeitig den Privatverkauf und sagt in dem Rahmen, dass den Vereinen keine Unterlassungserklärung auf künftige Kartenverkäufe von Privatverkäufern zusteht.
 
Guten Morgen!

Mein Anwalt hat nun ein Schreiben verfasst und an BH geschickt.
Und zack wurde mein Konto für den Ticketshop gesperrt. :D
Mal schauen, was von denen jetzt noch kommt. Viel zu befürchten habe ich allem Anschein nach ja nicht...

ich hab allerdings am Montag noch Karten bestellt und das Geld wurde auch schon per Lastschrift abgebucht. Bekomm ich die Karten trotzdem? ;)


Liebe Grüße!
 
Ich finde es SUPER, dass Dank Redtube derzeit das Thema Abmahnungen tierisch die Runde macht. Und es kristallisiert sich immer mehr heraus:

NIEMALS auf irgendwelche anwaltlichen Schreiben reagieren!!!! Und natürlich erst recht nicht zahlen.

Erst wenn was offizielles vom Gericht kommt sollte man sich einen Anwalt nehmen. Das wird aber nicht passieren; bzw. ist im Falle "Becker/Haumann" niemals geschehen.

Also: In die Tonne mit den Schreiben und in Kürze herrscht Ruhe!!!
 
K

Krennz

Guest
@Schmidt-Gundlach

Das was Du da verzapft ist gequirlte Moppelkotze, wie @Der Krefelder sagen würde.

Auf jede Abmahnung muss ich reagieren.
Vor allen dingen muss ich erstmal meine Schuld bestreiten.

Nach der Bestreitung muss meine Gegenüber den Missbrauch beweisen, nicht nur behaupten.

Ich kann evtl. auch eine negative Feststellungsklage über meinen Anwalt loslassen, oder diese beim Rechtpfleger am Amtsgericht beantragen.

Auf jeden Fall verstösst der Fussballverein gegen geltendes Recht. Es gibt in Big Old Germany nunmal keine Preisbindung (mit wenigen Ausnahmen) (Siehe weiter oben)
wenn ich mich nicht wehre mache ich mich angreifbar, nicht nur für den BH von Dortmund. Oder soll ich besser sagen "Abzocker im ,vermeintlichen, Namen von Dortmund" (meine Meinung durch Grundgesetz geschützt)
 
Das stimmt nicht. Und das weißt Du ganz genau.
Wer auf rechtsanwaltliche Abmahnungen von B& H nicht reagiert macht definitiv nichts falsch.

NIEMAND wurde von denen jemals vor Gericht gezogen.

Stets bewegt sich die Summe die man zahlen soll knapp unterhalb der Selbstbeteiligung der Rechtschutz-Versicherung.

Hat also nur mit Einschüchterung zu tun.

Ich habe nicht reagiert..nie wieder was gehört.

Ein bekannter hat nicht reagiert..nie wieder was gehört.

Sollte hier irgendjemand ein Gegenbeispiel bringen können, also dass jemand vor Gericht gezerrt wurde, oder sonstigen Ärger bekam, kann er dies mal bitte posten. Ich bin gespannt....

:wink:
 
K

Krennz

Guest
Bei B&H magst Du recht haben.

Im Grundsatz gilt aber das von mir gesagte.

Abmahnungen muss man immer ernst nehmen und reagieren.
 
Krennz schrieb:
Bei B&H magst Du recht haben.

Im Grundsatz gilt aber das von mir gesagte.

Abmahnungen muss man immer ernst nehmen und reagieren.


Es gibt nicht nur B&H die mit dieser Masche Kasse machen wollen.

Es gibt z.B. auch eine Truppe namens "Wettbewerbszentrale".
Man kann auf deren Homepage ganz offiziell Leute ansch***ßen und online mitteilen, dass sie z.B. privat irgendwas bei ebay verkaufen und es den Eindruck macht, als würden sie gewerblich handeln.

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/be ... /hinweise/


. Dann kommen drei 58cent-Briefe inkl. Unterlassungserklärung und eine Aufforderung zum Überweisen von 100-200€.

Auch darauf darf man NIEMALS reagieren. Alles nur Verbrecher!!
 
K

Krennz

Guest
@Schmidt-Gundlach

Es steht Dir offen einen Thread zu erstellen in dem Du alle, Deiner Meinung nach, Abzocker mittels Abmahnung sammelst.

Bei den Redtube-Abmahners sagt ja inziwchen selbst die Verbraucherzentrale, nicht zahlen , keine Unterlassungserklärung abgeben und sich beraten lassen.

Nicht jede Abmahnung ist unberechtigt.

Z.B. beim unerlaubten Download über P2P-Netze mit gleichzeitiger Weitergabe. Oder wenn wichtige Angaben im Firmenimpressum fehlen.

Da hat der Abgemahnte schlechtre Karten , wenn er nicht reagiert.
 
Zu erst einmal wünsche ich allen frohe Weihnachten gehabt zu haben :)

B&H scheint auch zwischen den Tagen zu arbeiten, denn ich habe Post auf mein Antwortschreiben erhalten.

Zur Einleitung kurz: 3x 2 CL Tickets bei eBääh per Auktion verkauft, wovon aber nur eine Gegenstand der Abmahnung ist. Ich sollte 420,00 € überweisen und UE unterschreiben. In der UE hätte ich mich dazu verpflichtet:

1. Keine Tickets mehr über 15% zu verkaufen.
2. Bei einem erneuten Weiterverkauf von Tickets in Rahmen der 15% auf die ATGB's zu verweisen.
3. Bei Zuwiderhandlungen gegen 1. und 2. eine Vetragsstrafe zu zahlen.
4. Den Schadensersatz in Höhe von 420,00 € zu bezahlen.

Habe ich natürlich nicht unterschrieben und in meinen Antwortschreiben auf das BGH Urteil verwiesen, sowie die Gründe des Verkaufs der Tickets kurz und knapp erläutert.

Über einen Monat später schreibt mir B&H folgendes:

... Laut unserer Besweissicherung haben Sie mit sämtlichen aufgeführten Optionen einen Umsatz in Höhe von XXX,XX € erzielt. BD nimmt Faninteressen sehr ernst. Aus diesem Grund geht unsere Mandantschaft auch gegen Preistreiberei im Internet bzw. auf dem Zweitmarkt vor.

Um eine einvernehmliche Lösung für beide Parteien zu erzielen, schlagen wir vor, sich mit dem Unterzeichner telefonisch in Verbindung zu setzen. ...


Also mein weiteres Vorgehen plane ich jetzt so:

1. Ich rufe dort nicht an!
2. Ich antworte mit einen weiterem Brief innerhalb angegebener Frist und verweise nochmals auf das BGH-Urteil, sowie auf das es in Old Germany keine Preisbindung gibt.
3. Per Einschreiben mit Rückschein ab in die Post.

Was meint Ihr?
 
airwave schrieb:
Zu erst einmal wünsche ich allen frohe Weihnachten gehabt zu haben :)

B&H scheint auch zwischen den Tagen zu arbeiten, denn ich habe Post auf mein Antwortschreiben erhalten.

Zur Einleitung kurz: 3x 2 CL Tickets bei eBääh per Auktion verkauft, wovon aber nur eine Gegenstand der Abmahnung ist. Ich sollte 420,00 € überweisen und UE unterschreiben. In der UE hätte ich mich dazu verpflichtet:

1. Keine Tickets mehr über 15% zu verkaufen.
2. Bei einem erneuten Weiterverkauf von Tickets in Rahmen der 15% auf die ATGB's zu verweisen.
3. Bei Zuwiderhandlungen gegen 1. und 2. eine Vetragsstrafe zu zahlen.
4. Den Schadensersatz in Höhe von 420,00 € zu bezahlen.

Habe ich natürlich nicht unterschrieben und in meinen Antwortschreiben auf das BGH Urteil verwiesen, sowie die Gründe des Verkaufs der Tickets kurz und knapp erläutert.

Über einen Monat später schreibt mir B&H folgendes:

... Laut unserer Besweissicherung haben Sie mit sämtlichen aufgeführten Optionen einen Umsatz in Höhe von XXX,XX € erzielt. BD nimmt Faninteressen sehr ernst. Aus diesem Grund geht unsere Mandantschaft auch gegen Preistreiberei im Internet bzw. auf dem Zweitmarkt vor.

Um eine einvernehmliche Lösung für beide Parteien zu erzielen, schlagen wir vor, sich mit dem Unterzeichner telefonisch in Verbindung zu setzen. ...


Also mein weiteres Vorgehen plane ich jetzt so:

1. Ich rufe dort nicht an!
2. Ich antworte mit einen weiterem Brief innerhalb angegebener Frist und verweise nochmals auf das BGH-Urteil, sowie auf das es in Old Germany keine Preisbindung gibt.
3. Per Einschreiben mit Rückschein ab in die Post.

Was meint Ihr?


nix tun. :)
pföicht getan mit modue und schreiben. :)
 
simonh schrieb:
nix tun. :)
pföicht getan mit modue und schreiben. :)

Habe ja keine Mod-UE abgegeben, weil diese sich ja nur auf das Urheberrecht bezieht, welches ich nicht veletzt habe und mir ja auch nicht in der UE von B&H angekreidet wird.

Eigentlich müsste man jetzt B&H abmahnen, weil sie unter Anzeige falscher Tatsachen sich die Daten von mir bei ebääh angefordert haben :) oder sehe ich das falsch ...
 
K

Krennz

Guest
Das sehe ich inzwischen auch so, (habe Durch U&C / Redtube dazugelernt)

Solange keine Urheberrechtsverletzung vorliegt hat ibäh die Füsse stillzuhalten und darf keine Daten rausgeben. Da ist für mich eine EV gegen ibäh und eine Betrugsanzeige gegen B&H denkbar.(Vorspiegelung falscher Tatsachen / unrichtige Tatsachenbehauptung)

Im übrigen halte ich die Füsse still und rühre mich nicht mehr.
 
airwave schrieb:
simonh schrieb:
nix tun. :)
pföicht getan mit modue und schreiben. :)

Habe ja keine Mod-UE abgegeben, weil diese sich ja nur auf das Urheberrecht bezieht, welches ich nicht veletzt habe und mir ja auch nicht in der UE von B&H angekreidet wird.

Eigentlich müsste man jetzt B&H abmahnen, weil sie unter Anzeige falscher Tatsachen sich die Daten von mir bei ebääh angefordert haben :) oder sehe ich das falsch ...

ah jo. stimmt, habs nur halbherzig überflogen ;-)
na dann denen nicht weiter futter geben. dann biste karteileiche und gut ist!
so bringste dich immer wieder in erinnerung obwohl nicht nötig...
außerdem haste dann ruhe :D
 
Ok ... ist zwar irgendwie gegen meine Natur, aber darauf baut B&H scheinbar und würde weiter sticheln.

Letztendlich wenn man genauer drüber nachdenkt, hat so eine Aufforderung zur telefonischen Kontaktaufnahme sicherlich auch keine rechtliche Handhabe. Denn alles was dort zur Absprache kommt, lässt sich schwer bzw. gar nicht beweisen und dient nur der Einschüchterung.

Mit der dann auf mich zukommenden Konsequenz - Sperrung vom Ticketverkauf für 1 Jahr - werde ich leben können.
 
K

Krennz

Guest
Mit der dann auf mich zukommenden Konsequenz - Sperrung vom Ticketverkauf für 1 Jahr - werde ich leben können.

Wozu gibt es Gute, Bessere, und beste Freunde?

Der Borussia-BH ist inzwischen für mich nur noch ein Abzockerverein. Tut mir leid, dass ich dass so sagen muss.

1. Der BGH erlaubt die Weitergabe , bzw. Verkauf der Tickets über Internetplatformen von Privat an Privat und Ticketbörsen. (unter gewissen Voraussetzungen)

2. Es gibt in Big old Germany keine Preisbindung für Tickets (15% ist obsolet)

3. Die Herausgabe von IP-Adressen von Ibäh wegen falscher Behauptungen (Verletzung des Urheberrechts) ist rechtlich nicht verwertbar, wenn weder Sitzplan, noch Logo oder Schriftzug im Angebot verwendet wurde, eine Verwertung ist unzulässig, bzw. strafbar.

4. Macht sich B&H selber strafbar, wenn sie bei ibäh falsche Tatsachenbehauptungen (siehe 3. ) ins Feld führen um an die Useraddys zu kommen. (BDSG)

BD hat selber gesagt (Hier nachzulesen) dass sie gegen Privatanbieter keine Handhabe mehr haben. M.E. ist das was BH gegen Privatverkäufer startet kriminell und ich, wenn ich betroffen wäre, unter Bezugnahem auf dieses Forum werde Strafanzeige gegen BH stellen, wegen Datenmissbrauch, Erpressung und Nötigung. (Kann die Lizenz kosten :p )
 
K

Krennz

Guest
Wünsche allen Fussballfans von BD ein frohes und gesegnetes neues Jahr und ein erfolgreiches 2014
 
Hallo erstmal an alle, ist mein erstes Posting hier.

Folgender Sachverhalt:

Letztes Jahr habe ich über den BVB Online Ticketshop eine Karte für ein CL Spiel gekauft und meinem Vater zum Geburtstag geschenkt. Nun war der leider am Spieltag verhindert und hat die Karte ohne groß nachzudenken bei Ebay reingestellt, Startpreis 1 €, ohne Sofort Kaufen. Der Höchstbietende hat die Karte jedoch nicht bezahlt und hat sich allgemein sehr merkwürdig verhalten, zudem war seine bei Ebay hinterlegte Adresse schlichtweg ausgedacht. Als mein Vater mir davon erzählte dämmerte mir schon dass das jemand sein könnte der gezielt auf Tickets bietet um dann die Verkäuferdaten an den BVB weiterzugeben. Und jetzt kam dann auch ein Brief von obiger Kanzlei, es liegen angebl. folgende Rechtsverletzungen vor:

Die ATGB wurden nicht abgebildet
Die Auktion wurde nicht per Sofort Kaufen beendet
Der Verkaufspreis lag über 15%

Ich solle doch bitte 210 € zahlen sowie die UE unterschreiben.

Interessant hierbei ist, dass der Brief an mich adressiert ist, obwohl nicht ich die Karte bei Ebay reingestellt habe sondern mein Vater unter seinem Account, der auch namentlich genannt wird in dem Schreiben aber nunmal nicht mein Account ist. Wie soll ich mich nun verhalten? Eigentlich liegt hier doch von vorn herein ein Formfehler vor, da ich der falsche Adressat bin. Soll ich trotzdem eine abgeänderte UE hinschicken? Oder erstmal gar nichts unternehmen? Bin für jeden Tipp dankbar.
 
K

Krennz

Guest
Ich schreibe B&H zurück, : Falscher Adressat, Karte wurde verschenkt und füge das Schreiben wieder bei.
 
Hallo an alle, gesundes neues Jahr, ich habe ja bis heute keine Post von BH oder BD bekommen, wurde nur vom Ticketverkauf gesperrt, dies ist jetzt fast 1 Jahr her, war circa Mitte/ Ende Januar 2013, da die Sperre ja nur 1 Jahr sein soll, wollte ich hier fragen, ob jemand weiß, ob ich automatisch wieder freigeschalten werde oder wie ich mich am besten verhalten sollte?

Soll ich evtl. telefonisch nachfragen bei BD? Wäre eigentlich mein einziger Weg jetzt?

Wenn jemand schon Erfahrungen damit hat, bitte diese hier mal schreiben.
 
Noch innerhalb der Frist - in der ich mich telefonisch bei BH melden sollte - bekam ich die Info, dass ich mit sofortiger Wirkung - mit Absprache von BD - vom Ticketerwerb ausgeschlossen bin. Für wie lange, steht in dieser Information nicht drin.

Gibt es für so eine Sperre irgendwelche maximal Zeiträume? Oder ist man dort BD völlig hilflos ausgeliefert?
 
Oben