vertikale Preisbindung; ein Hersteller verpflichtet seine Abnehmer, die von ihm gelieferte Ware nur zu dem von ihm festgelegten Preis weiter zu veräußern. Vertikale Fest- oder Mindestpreisbindungen zulasten des Käufers fallen unter das Verbot des § 1 GWB und des Art. 101 I AEUV. Da es sich um Kernbeschränkungen handelt, ist keine Freistellung gemäß der Vertikal-GVO möglich. Es verbleibt die Möglichkeit zur Einzelfallbeurteilung nach § 2 GWB und Art. 101 III AEUV. Ausnahmen vom Kartellverbot sind im dt. Kartellrecht nach § 30 GWB für vertikale Preisbindungen bei Zeitungen und Zeitschriften sowie nach § 28 II GWB für vertikale Preisbindungen betreffend die Sortierung, Kennzeichnung oder Verpackung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vorgesehen.
Krennz schrieb:Die wollen keine Gerichtsentscheidungen, die könnten ja zu ihren Ungunsten ausfallen, bzw. werden zu ihren Ungunsten aufallen.
Schmidt-Gundlach schrieb:Krennz schrieb:Die wollen keine Gerichtsentscheidungen, die könnten ja zu ihren Ungunsten ausfallen, bzw. werden zu ihren Ungunsten aufallen.
Du hast SOWAS von Recht!! Genau so sieht es aus.
Ich habe zwar seinerzeit noch eine modUE verschickt aber letztendlich muss man folgendes festhalten:
Wer gar nicht reagiert (und zwar überhaupt nicht) macht in einem solchen Fall NICHTS falsch!!
Nach zwei/drei idiotischen Briefen kommt von denen nix mehr.
"Logo benutzt"...so ein Schwachsinn!! Vielleicht darf ich bald auch nicht mehr "Dortmund" im Zusammenhang mit Fussball erwähnen???
In diesem Sinne....
Krennz schrieb:Bei B&H magst Du recht haben.
Im Grundsatz gilt aber das von mir gesagte.
Abmahnungen muss man immer ernst nehmen und reagieren.
airwave schrieb:Zu erst einmal wünsche ich allen frohe Weihnachten gehabt zu haben
B&H scheint auch zwischen den Tagen zu arbeiten, denn ich habe Post auf mein Antwortschreiben erhalten.
Zur Einleitung kurz: 3x 2 CL Tickets bei eBääh per Auktion verkauft, wovon aber nur eine Gegenstand der Abmahnung ist. Ich sollte 420,00 € überweisen und UE unterschreiben. In der UE hätte ich mich dazu verpflichtet:
1. Keine Tickets mehr über 15% zu verkaufen.
2. Bei einem erneuten Weiterverkauf von Tickets in Rahmen der 15% auf die ATGB's zu verweisen.
3. Bei Zuwiderhandlungen gegen 1. und 2. eine Vetragsstrafe zu zahlen.
4. Den Schadensersatz in Höhe von 420,00 € zu bezahlen.
Habe ich natürlich nicht unterschrieben und in meinen Antwortschreiben auf das BGH Urteil verwiesen, sowie die Gründe des Verkaufs der Tickets kurz und knapp erläutert.
Über einen Monat später schreibt mir B&H folgendes:
... Laut unserer Besweissicherung haben Sie mit sämtlichen aufgeführten Optionen einen Umsatz in Höhe von XXX,XX € erzielt. BD nimmt Faninteressen sehr ernst. Aus diesem Grund geht unsere Mandantschaft auch gegen Preistreiberei im Internet bzw. auf dem Zweitmarkt vor.
Um eine einvernehmliche Lösung für beide Parteien zu erzielen, schlagen wir vor, sich mit dem Unterzeichner telefonisch in Verbindung zu setzen. ...
Also mein weiteres Vorgehen plane ich jetzt so:
1. Ich rufe dort nicht an!
2. Ich antworte mit einen weiterem Brief innerhalb angegebener Frist und verweise nochmals auf das BGH-Urteil, sowie auf das es in Old Germany keine Preisbindung gibt.
3. Per Einschreiben mit Rückschein ab in die Post.
Was meint Ihr?
simonh schrieb:nix tun.
pföicht getan mit modue und schreiben.![]()
airwave schrieb:simonh schrieb:nix tun.
pföicht getan mit modue und schreiben.![]()
Habe ja keine Mod-UE abgegeben, weil diese sich ja nur auf das Urheberrecht bezieht, welches ich nicht veletzt habe und mir ja auch nicht in der UE von B&H angekreidet wird.
Eigentlich müsste man jetzt B&H abmahnen, weil sie unter Anzeige falscher Tatsachen sich die Daten von mir bei ebääh angefordert habenoder sehe ich das falsch ...
Mit der dann auf mich zukommenden Konsequenz - Sperrung vom Ticketverkauf für 1 Jahr - werde ich leben können.
Krennz schrieb:Wünsche allen Fussballfans von BD ein frohes und gesegnetes neues Jahr und ein erfolgreiches 2014