Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Du bist 0 an die ATGB gebunden!

Wenn Du Daten heraus gibst machst Du Dich strafbar, außerdem ist es die Aufgabe von BH oder BD und nicht Deine.
Wenn BH deine Daten an BD dann weitergibt und empfiehlt Dich zu sperren, dann wirst Du auch gesperrt und dann sind auch DK weg ab der nächsten Saison.
Falls man gesperrt wird, kann man sich wohl nicht mehr Online einloggen, kann ich aber nicht selbst bestätigen. Dann kann man immer noch mit BD in Kontakt treten.

BH handeln in der Regel eigenständig und ohne große Mitarbeit vom BVB, die sind dann nur für sperren zuständig.
 
Hallo Zusammen,

ich habe von den Vögeln auch eine Abmahnung erhalten.

Folgender Sachverhalt:

Für das CL Spiel Wob - Real hat meine Frau über die Ticketstelle eine Karte gekauft, konnte aber wegen Krankheit unseres Babys leider nicht zum Spiel, sodass sie die Karte über mein ebay-Account reingestellt und verkauft hat.

Mir wird nun Folgendes vorgeworfen:

Die ATGB wurden nicht abgebildet
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logo
Das Ticket ist mit einem Preiszuschlag über 10% verkauft worden
Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden

Was ist zu tun? Wir sind Privatpersonen und haben sonst nie ein Ticket über ebay verkauft. Bitte um eine schnelle Rückmeldung, da ich bis Dienstag denen antworten muss. (Waren in der Zwischenzeit im Urlaub und habe erst heute die erfreuliche Nachricht gelesen)

Vielen Dank und beste Grüsse!
 
Hallo zusammen,

nun hat es auch mich erwirtschaft. Anbei möchte ich auch meinen Fall schildern, da dieser wieder etwas anders ist.

Ich habe aufgrund eines beruflichen Termins das Spiel Dortmund gegen Liverpool nicht wahrnehmen können. Somit habe ich die Karten auf Ebay eingestellt. Dort habe ich auch das Logo des BvB verwendet aber dann nach einiges Hinweisen die Auktion abgebrochen und neu ohne Logo eingestellt. Der Angebotspreis war dort bereits bei 360 Euro. Also neu eingestellt und aufgrund der kurzen Zeit bis zum Spiel mit einem Sofortkauf von 400,- welche auch direkt gekauft wurde....

Dann kam auf die abgebrochene Auktion folgende Mail von Ebay
Guten Tag XYZ,
beim Überprüfen Ihres eBay-Kontos haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:
- Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Artikel, die wir entfernt haben, finden Sie am Ende dieser E-Mail.
- Mit Ausnahme der Verkaufsprovision haben wir alle Gebühren für Ihr(e) Angebot(e) gutgeschrieben.

Ihr Angebot wurde geprüft, weil der Rechteinhaber uns mitgeteilt hat, dass Sie darin ohne seine Genehmigung sein Markenzeichen verwendet haben. Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber, um zu erfahren, warum er die Prüfung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen.

Nähere Informationen zum VeRI-Programm finden Sie hier:
http://pages.ebay.de/vero/infoforusers.html


Beachten Sie bitte, dass Ihr eBay-Konto bei weiteren Verstößen gesperrt werden kann. Wir haben volles Verständnis dafür, dass Sie diese Situation möglicherweise beunruhigend finden.

Der Rechteinhaber Borussia Dortmund GmbH & Co.KG.a.A. oder ein von ihm beauftragter Vertreter hat eBay darüber informiert, dass durch Ihr Angebot seine/ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir unter Einhaltung bestimmter Kriterien gehalten, das betreffende Angebot zu entfernen.


Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber Borussia Dortmund GmbH & Co.KG.a.A..

Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet:
info@becker-haumann.de


Jetzt kam die Post von BH in welcher sich auf die Beendete Auktion bezogen wird. Es wird jedoch auch im Anschreiben die abgebrochene Auktion erwähnt welche Ebay mir per Nachricht mitgeteilt hat.
Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit
noch von folgender Auktion mit der Artikelnummer xxxxxxxxxxxx Kenntnis erlangt, die
allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht wird.


Verletzt wurden somit laut postalischem Schreiben folgendes. Vom Logo/Marke ist hier nicht die Rede?!

• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
• Die Tickets sind mit der Absicht, einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen,
verkauft worden.
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis

In der UE steht folgendes:

  • Eintritts bzw. Dauerkarten nicht über 15% verkaufen etc.
  • ATGB
  • schuldhaften Zuwiderhandlung etc.
  • und 250 Euro bezahlen...
Was soll ich nun tun? ModUE oder Zahlung? Viele Grüße


 
Hallo.

Habe heute auch eine vorabmail von BH bekommen, wegen Ticketauktion bei ibäh Dortmund Liverpool. Ein Freund und ich hatten jeweils das Glück, an der Tickethotline 2 Karten zu ergattern, da wir aber nur 2 benötigten, beschlossen wir, seine Tickets bei ibäh zu verkaufen. Angebot war nur Auktion. Die Auktion für die Karten meines Freundes lief also über meinen Account. Mit meinen Karten besuchten wir das Spiel. Ich hatte ein Bild vom inneren des Signa Iduna Parks für die Auktion verwendet.



Nach Ende der Auktion nun die Abmahnung:

ATGB wurden nicht abgebildet

Auktion nicht als "Sofortkauf" deklariert

Die Tickets sind mit der Absicht einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, verkauft worden

Der Verkaufspreis lag 15% über dem Originalticketpreis.

Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des Signal Iduna Parkes

Es lügt eine Unterlassungserklärung der mail bei.

Ich solle einen pauschalen Schadensersatz Betrag von nur 500€ zahlen.

Das ich die UE in der Form nicht unterschreiben soll, habe ich bereits entnommen.

Aber wie soll ich mich ansonsten verhalten??

Die MUE ausfüllen wegen des Bildes?

Weitere Stellungnahme abgeben?
 
Was haben da jetzt 380km mit zu tun?
Es geht hier jetzt nicht um mein Geld oder meine Mitgliedschaft/Dauerkarte.
Wenn man Hilfe möchte, kann man auch vernünftig antworten.


@puschikommen
kann man nicht vorher wem anders fragen ob die mitkommen möchten, anstatt sich das Spiel damit zu finanzieren?
Außerdem spielt es keine Rolle ob Du einen Briefumschlag verkaufst und die Tickets mit dazulegst.


Ich selbst werde absofort die Vorgaben vom @Krennz befolgen und erst helfen, wenn gewisse Dinge erklärt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir waren tatsächlich sozusagen " über versorgt" mit den Tickets. Waren mit VW Bus mit 6 Leuten nach Dortmund gefahren aus Schleswig- Holstein und hatten noch 2 Karten über. Also normalerweise gehen die Tickets bei uns auch immer alle weg, aber Donnerstags kann eben nicht jeder. Wir hatten wirklich rumgefragt.
 
Was haben da jetzt 380km mit zu tun?
Es geht hier jetzt nicht um mein Geld oder meine Mitgliedschaft/Dauerkarte.
Wenn man Hilfe möchte, kann man auch vernünftig antworten.
Die 380 km Entfernung ist die Begründung wieso mein Kollege nicht alleine gefahren ist und wir deswegen beide Karten verkauft haben. Das ist meiner Meinung nach eine Vernünftige Antwort auf deine Frage :)
 
Hallo.
Ich habe gestern auch eine Mail vorab erhalten mit einer Abmahnung und einer strafbewehrten unterlassungserklärung!
Kurz zusammengefasst steht da auch drin, wie bei vielen anderen:

Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass zwei Tickets von Borussia Dortmund in der Saison 2015/2016 im Rahmen der nachbenannten Auktion über den eBay-Account mit dem Anbieternamen „...“ mit der Artikelnummer ...auf der Internetplattform eBay eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurden:
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos


Aufgrund der Rechtsverletzungen, die Sie im Rahmen der unter Ziffer II. benannten eBay-Auktion begangen haben, hat unsere Mandantschaft gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten und auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach den ATGB. Hierzu im Einzelnen:
4/8
1. Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Unsere Mandantschaft kann die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen von Ihnen verlangen. Daher ist es von Ihnen ab sofort zu unterlassen, Tickets für Veranstaltungen von Borussia Dortmund unter Verstoß gegen Bestimmungen der ATGB, insbesondere im Internet, z.B. bei eBay, zu veräußern. Der Unterlassungsanspruch kann nur durch eine von Ihnen unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erfüllt werden. Das bloße Abstellen einer rechtsverletzenden Handlung kann die Wiederholungsgefahr, die nach ständiger Rechtsprechung vermutet wird (z.B. BGH GRUR 1979, 553, 554 – Luxus-Ferienhäuser; BGH GRUR 2001, 453, 455 – TCM-Zentrum), nicht ausräumen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Ihnen kann daher auch nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
Wir haben Sie daher aufzufordern, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und diese
a) mit dem aktuellen Datum zu versehen,
b) zu unterzeichnen und
c) unverzüglich im Original an uns zurückzusenden.
Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen werden.
Die Frist zum Eingang der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung endet am 06.05.2016.

Wenn Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wollen, muss uns die ausgefüllte und unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung spätestens bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Frist ist auch erfüllt, wenn Sie die Erklärung vorab per Telefax übermitteln und das Original unmittelbar danach per Post bei uns eingeht. Im Falle verspätet oder falsch abgegebener Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen können unmittelbar weitere rechtliche oder sogar gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden. Hierfür anfallende Gerichts- und Rechtsanwaltskosten haben in diesem Fall Sie zu tragen.

2. Kostenerstattungsanspruch
Sie sind unserer Mandantschaft gegenüber gemäß §§ 683, 677, 670 BGB zudem dazu verpflichtet, die im Rahmen der Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen inkl. der Auslagen für Post und Telekommunikation zu erstatten. Insoweit machen wir namens und in Vollmacht unserer Mandantin einen Anspruch auf Freistellung geltend:
Die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für anwaltliche Tätigkeiten spezielle Gebührensätze festschreibt. Entscheidend für die konkrete Höhe der Rechtsverfolgungskosten sind vor allem der anwaltliche Aufwand sowie der Streitwert. Im Falle Ihrer Nichtreaktion könnte in einem späteren Gerichtsverfahren ein anzusetzender Streitwert von 5.000,00 EUR bis zu 50.000,00 EUR angemessen sein, wonach sich allein für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ein Nettobetrag in Höhe von bis zu
5/8
1.511,90 EUR ergeben kann. Unsere Mandantin erklärt sich damit einverstanden, im Falle einer vergleichsweisen Erledigung des Gegenstands dieser Abmahnung in diesem frühen Stadium hier einen niedrigen Streitwert in Höhe von insgesamt nur 2.500,00 € zu Grunde zu legen. Bei diesem Streitwert orientieren sich die unserer Mandantin entstandenen Kosten an der Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr nach §§ 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 261,30 EUR (netto) zzgl. einer Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG in Höhe 20,00 EUR. Eine zusätzlich anfallende 1,5 Einigungsgebühr nach §13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG in Höhe von 301,50 EUR (netto) bliebe dabei zu Ihren Gunsten unberücksichtigt.
Unter Berücksichtigung auch der übrigen unter Ziffer II.2 aufgeführten Rechtsverletzungen erklärt sich unsere Mandantin dazu bereit, einer vergleichsweisen Erledigung sämtlicher Kostenerstattungsansprüche auf Basis eines entsprechend erhöhten Streitwerts von 5.000,00 EUR zuzustimmen. Bei diesem Streitwert orientieren sich die unserer Mandantin entstandenen Kosten an der Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr nach §§ 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 393,90 EUR (netto) zzgl. einer Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG in Höhe 20,00 EUR. Eine zusätzlich anfallende 1,5 Einigungsgebühr nach §13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG in Höhe von 454,50 EUR (netto) bliebe dabei zu Ihren Gunsten unberücksichtigt. Von dem Ausspruch einer Vertragsstrafe würde ebenfalls abgesehen.
Um sämtliche Kostenerstattungsansprüche zu erledigen, wäre unsere Mandantin unter Zugrundelegung des zuletzt benannten Streitwerts mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von nur 500,00 EUR einverstanden.
Mit dem damit zum Ausdruck kommenden Entgegenkommen, wird deutlich, dass es unserer Mandantin hinsichtlich der begangenen Rechtsverletzung im Wesentlichen um den Schutz der unter Punkt I. aufgeführten Interessen geht.
Die Zahlungsfrist endet am 06.05.2016.


Muss man darauf überhaupt reagieren, oder sollte man erst mal ganz ruhig abwarten ob da überhaupt nochmal was kommt?
Ich habe ja eine Rechtschutzversicherung, aber was kann schon passieren wenn man darauf erstmal gar nicht reagiert?
Es scheint ja nun hinlänglich bekannt zu sein das dieses Anwaltsbüro mit dieser Masche nur abzocken will.
 

ldb

Super-Moderator
Kommt drauf an was vorgeworfen wird. Bei Urheberrechtsverletzung (Stadionplan, Logo, ..) steht denen eine Unterlassung zu (mod UE anfertigen, aber ich zahle nichts, denn das können sie ja gerne vor Gericht einklagen. Haben sie nach unseren Infos hier nie gemacht, da bekämen sie auch nur ca. 30-40€. ) Wenn die Karte aus Privaten Gründen verkauft wurde (Keine Zeit, usw) dann bin ich noch durch das BGH Urteil geschützt und kann dies in einem kurzen Begleitschreiben schildern. Die vorgefertigte UE unterschreibe ich keinesfalls, außerdem zahle ich nichts.
 
Wie gesagt, bislang wurde mir das NUR per e-Mail zugestellt. Und eine Lesebestätigung gab´s dazu von mir nicht.
Ein offizielles Schreiben auf dem Postweg per Einschreiben ist mir bislang nicht zugegangen. Wie wollen die denn nachweisen das ich das bekommen habe???
Auf sowas muss man doch gar nicht reagieren dann?
 
*update*

Hallo Zusammen,
echt toll wie hier einem geholfen wird. Da ich selber nun aktuell auch betroffen bin, habe ich mich schon durch mehr als 20 Seiten hier in dieser Disukussion gelesen merke aber das mein Fall noch einen Tick anders ist. Es geht um ein kurzfristig verkauftes Ticket zum Spiel Radkappen - Los Galácticos auf der Plattform ibäy.

laut BH wurden folgende aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen deren Mandantin verletzt:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket ist mit einem Preiszuschlag über 10% verkauft worden


Letztendlich soll ich eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung mit folgenden Punkten unterzeichnen:

1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele von VfL Wolfsburg selbst oder durch Dritte öffentlich (insbesondere im Internet oder in Intranets) oder bei nicht autorisierten Auktionen (insbesondere über Kleinanzeigenportale, Ticketbörsen oder Auktionsportale) zuzüglich einer Pauschale von 2,00 EURO über 10% des Originalpreises zum Kauf anzubieten/ weiterzugeben/ weiterzuveräußern;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter www..de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin sowie den eingenommenen Mehrerlös i.H.v. 7x,xx EUR, somit insgesamt 32x,xx EUR auf das Konto der BECKER HAUMANN PartG, Kontonummer/ IBAN: 785 886 607 / DE22500100600785886607, Bankleitzahl/ BIC: 500 100 60/ PBNKDEFF, mit dem Verwendungszweck „xxx zu zahlen.


Kann ich trotz dem Punkt mit dem Mehrerlös sogesehen die modifzierte UE nehmen und sowohl bei den Punkt mit den ATGB und den 10% über Preisaufschlag auf das BGH-Urteil verweisen?
Das Ding ist, das ich es wirklich kurzfristig aus privaten Gründen verkauft habe und ich die Angelegenheit schnell aus der Welt haben will, aber es definitiv nicht einsehe das ich durch deren UE und Bezahlung von 320,5€ mir eine Art Schuld eingestehe.

Zwei wichtige Randnotizen:
-Das Ticket wurde mit einem Mindestgebot das über den 10% laut ATGB lag angeboten
(Habe mit einem Rechtsanwalt telefoniert und er meinte das beim Einstellen eines Mindestgebots das über dem Kaufpreis liegt, man von gewerblichen Handeln sprechen kann, da man angeblich Gewinn machen will) Letztendlich kann man es doch aber auch so sehen, das die Nachfrage letztendlich den Preis akzeptiert hat.

-Habe das Ticket über den offiziellen Onlineshop des Vereins im VVK erworben (In dem Fall greifen ja die ATGB, richtig? Da ich anschließend jedoch kurzfristig aus privaten Gründen verkaufen musste, ist in dem fall die ATGB nichtig, korrekt?


Hat denn jemand schon mit diesem angeblich spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker gemacht? Wenn wie angepriesen zu einem pauschalen Festpreis die Sache aus der Welt geschafft werden kann, wäre ich fast bereit bei jenem Anwalt zu investieren.

Hier mal der Link: https://www.abmahnblog-heidicker.de/3043-vfl-wolfsburg

Ich freue mich auf viele und schnelle Informationen von euch!
Meine Frist endet am 3.5.2016

Entschuldigt so viel Text - ich bin Laie und will möglichst detailiert die Situation schildern:rolleyes:

LG
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Wie gesagt, bislang wurde mir das NUR per e-Mail zugestellt. Und eine Lesebestätigung gab´s dazu von mir nicht.
Ein offizielles Schreiben auf dem Postweg per Einschreiben ist mir bislang nicht zugegangen. Wie wollen die denn nachweisen das ich das bekommen habe???
Auf sowas muss man doch gar nicht reagieren dann?

Wenn man davon ausgehen kann das du regelmäßig in dein Postfach schaust, dann sind Abmahnungen per E-Mail zulässig. Die haben deine Daten von ebay bekommen, das reicht um dir eine regelmäßige Nutzung des Postfachs nachzuweisen.
 

ldb

Super-Moderator
*update*

Hallo Zusammen,
echt toll wie hier einem geholfen wird. Da ich selber nun aktuell auch betroffen bin, habe ich mich schon durch mehr als 20 Seiten hier in dieser Disukussion gelesen merke aber das mein Fall noch einen Tick anders ist. Es geht um ein kurzfristig verkauftes Ticket zum Spiel Radkappen - Los Galácticos auf der Plattform ibäy.

laut BH wurden folgende aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen deren Mandantin verletzt:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket ist mit einem Preiszuschlag über 10% verkauft worden


Letztendlich soll ich eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung mit folgenden Punkten unterzeichnen:

1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele von VfL Wolfsburg selbst oder durch Dritte öffentlich (insbesondere im Internet oder in Intranets) oder bei nicht autorisierten Auktionen (insbesondere über Kleinanzeigenportale, Ticketbörsen oder Auktionsportale) zuzüglich einer Pauschale von 2,00 EURO über 10% des Originalpreises zum Kauf anzubieten/ weiterzugeben/ weiterzuveräußern;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter www..de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin sowie den eingenommenen Mehrerlös i.H.v. 7x,xx EUR, somit insgesamt 32x,xx EUR auf das Konto der BECKER HAUMANN PartG, Kontonummer/ IBAN: 785 886 607 / DE22500100600785886607, Bankleitzahl/ BIC: 500 100 60/ PBNKDEFF, mit dem Verwendungszweck „xxx zu zahlen.


Kann ich trotz dem Punkt mit dem Mehrerlös sogesehen die modifzierte UE nehmen und sowohl bei den Punkt mit den ATGB und den 10% über Preisaufschlag auf das BGH-Urteil verweisen?
Das Ding ist, das ich es wirklich kurzfristig aus privaten Gründen verkauft habe und ich die Angelegenheit schnell aus der Welt haben will, aber es definitiv nicht einsehe das ich durch deren UE und Bezahlung von 320,5€ mir eine Art Schuld eingestehe.

Zwei wichtige Randnotizen:
-Das Ticket wurde mit einem Mindestgebot das über den 10% laut ATGB lag angeboten
(Habe mit einem Rechtsanwalt telefoniert und er meinte das beim Einstellen eines Mindestgebots das über dem Kaufpreis liegt, man von gewerblichen Handeln sprechen kann, da man angeblich Gewinn machen will) Letztendlich kann man es doch aber auch so sehen, das die Nachfrage letztendlich den Preis akzeptiert hat.

-Habe das Ticket über den offiziellen Onlineshop des Vereins im VVK erworben (In dem Fall greifen ja die ATGB, richtig? Da ich anschließend jedoch kurzfristig aus privaten Gründen verkaufen musste, ist in dem fall die ATGB nichtig, korrekt?


Hat denn jemand schon mit diesem angeblich spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker gemacht? Wenn wie angepriesen zu einem pauschalen Festpreis die Sache aus der Welt geschafft werden kann, wäre ich fast bereit bei jenem Anwalt zu investieren.

Hier mal der Link: https://www.abmahnblog-heidicker.de/3043-vfl-wolfsburg

Ich freue mich auf viele und schnelle Informationen von euch!
Meine Frist endet am 3.5.2016

Entschuldigt so viel Text - ich bin Laie und will möglichst detailiert die Situation schildern:rolleyes:

LG

Da du scheinbar keine Urheberrechte verletzt hast und aus einer privaten Notsituation verkaufen musstest, steht BH keine Unterlassung zu. Nicht abgebildete ATGB spielen nach BGH Urteil keine Rolle, denn die können nur zwischen Verein und Ersterwerber ein wirksamer Vertragsbestandteil sein, nicht aber automatisch zwischen Verein und Dritten. Ein Verkauf über 10% ist meiner Meinung nach ebenfalls nicht abzumahnen/unterlassungspflichtig, da (und da wiederpsreche ich deinem Anwalt) nur aus einem höher angesetztem Betrag kein gewerblicher Bezug hergestellt werden kann. Der Verkauf aus einer Notsituation heraus ist nicht gewerblich, hier regeln Angebot und Nachfrage den Preis.

Ich würde an deiner Stelle den Herren BH schildern das ich keine Zeit hatte und der Verkauf durch das bekannte BGH Urteil gedeckt ist.
Ich zahle und unterschreibe nichts.
 
Wenn man davon ausgehen kann das du regelmäßig in dein Postfach schaust, dann sind Abmahnungen per E-Mail zulässig. Die haben deine Daten von ebay bekommen, das reicht um dir eine regelmäßige Nutzung des Postfachs nachzuweisen.

Das LG Hamburg hat dazu 2009 ein Urteil gesprochen das Abmahnungen via Email zulässig sind.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=312 O 142/09

http://www.gulli.com/news/12409-lg-hamburg-abmahnung-per-e-mail-zulaessig-2010-02-03
 
Hallo,

ich bin etwas verunsichert/ habe ein Problem. Auch mich hat es über BH erwischt. Habe ebenfalls zwei Tickets auf bekannter Plattform angeboten, da ich krankheitsbedingt nicht konnte und mein Bruder (noch minderjährig) allein nicht nach Dortmund fahren konnte.

Das erste Schreiben kam Ende Februar, vorgeworfen wurde mir der Verkauf der Tickets , AGB´s und das Abbilden des Logos vom BVB - nach Zahlung schlapper ca. 1000 Euro wäre alles wieder gut. Nach kurzem Lesen hier habe ich dann die mUE abgegeben, meinen Notfall erklärt und mich auf das besagte Urteil bezogen. Soweit so gut...

Ein paar Tage später kam Post ich solle bitte überweisen, die mUE wird nicht anerkannt und die Forderung möge ich dennoch begleichen. Hier habe ich dann nicht nochmals reagiert. Frist war der 20.03.2016.

Nachdem ich mitbekommen habe, dass ich beim BVB gesperrt wurde, habe ich mich vergangen Woche mit dem Ticketing-Service in Verbindung gesetzt, ohne positives Ergebnis für mich. Sperre bleibt wohl erst einmal bestehen.

Doch jetzt zum eigentlichen Problem: Heute erhalte ich von BH ein erneutes Schreiben, ich solle zahlen und dies sei die letzte außergerichtliche Aufforderung. Ich bin jetzt etwas ratlos....nochmal reagieren? Sie meine ich kann auch anrufen - habe ich aber ehrlich gesagt nicht vor. Habe das Gefühl, das Schreiben kam jetzt nur durch meinen Anruf...BH droht jetzt als nächstes auch mit einem eventuellen Stadionverbot, erscheint mir aber unrealistisch, dass das so rechtens ist....

Hat jemand ein ähnliches Schreiben erhalten bzw. Erfahrung damit?

Danke für die Hilfe im Voraus!
 
@ldb
Danke für deine kure Einschätzung!
Eine kleine Frage ist hierbei jedoch untergegangen:

In deiner Signatur sprichst du ja davon das es bereits BH-erfahrene Anwälte gibt. Zählen hierzu z.b. die Kanzlei Jan B. Heidicker bzw. hast du oder kennst jemanden der mit denen positive Erfahrungen gemacht hat?

Vielen Dank!
 

ldb

Super-Moderator
Habe dir mal eine PN geschrieben.
 
@ldb
Danke für deine kure Einschätzung!
Eine kleine Frage ist hierbei jedoch untergegangen:

In deiner Signatur sprichst du ja davon das es bereits BH-erfahrene Anwälte gibt. Zählen hierzu z.b. die Kanzlei Jan B. Heidicker bzw. hast du oder kennst jemanden der mit denen positive Erfahrungen gemacht hat?

Vielen Dank!
Das würde mich auch interessieren!
Könntest Du mir dazu auch was per PN senden?

Danke!
 
Hallo zusammen,

nun hat es auch mich erwirtschaft. Anbei möchte ich auch meinen Fall schildern, da dieser wieder etwas anders ist.

Ich habe aufgrund eines beruflichen Termins das Spiel Dortmund gegen Liverpool nicht wahrnehmen können. Somit habe ich die Karten auf Ebay eingestellt. Dort habe ich auch das Logo des BvB verwendet aber dann nach einem Hinweis (das ich das Logo nicht verwenden darf) die Auktion abgebrochen. Der Angebotspreis war dort bereits bei 360 Euro. Also neu eingestellt und aufgrund der kurzen Zeit bis zum Spiel mit einem Sofortkauf von 400,- welche auch direkt gekauft wurde....

Dann kam auf die abgebrochene Auktion folgende Mail von Ebay



Jetzt kam die Post von BH in welcher sich auf die Beendete Auktion bezogen wird. Es wird jedoch auch im Anschreiben die abgebrochene Auktion erwähnt welche Ebay mir per Nachricht mitgeteilt hat.



Verletzt wurden somit laut postalischem Schreiben folgendes. Vom Logo/Marke ist hier nicht die Rede?!

• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
• Die Tickets sind mit der Absicht, einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen,
verkauft worden.
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis

In der UE steht folgendes:

  • Eintritts bzw. Dauerkarten nicht über 15% verkaufen etc.
  • ATGB
  • schuldhaften Zuwiderhandlung etc.
  • und 250 Euro bezahlen...
Was soll ich nun tun? ModUE oder Zahlung? Viele Grüße



Kann jemand vielleicht meinen Fall noch bewerten? Die Zeit rennt langsam davon.

Danke und viele Grüße!
 
Kommt drauf an was vorgeworfen wird. Bei Urheberrechtsverletzung (Stadionplan, Logo, ..) steht denen eine Unterlassung zu (mod UE anfertigen, aber ich zahle nichts, denn das können sie ja gerne vor Gericht einklagen. Haben sie nach unseren Infos hier nie gemacht, da bekämen sie auch nur ca. 30-40€. ) Wenn die Karte aus Privaten Gründen verkauft wurde (Keine Zeit, usw) dann bin ich noch durch das BGH Urteil geschützt und kann dies in einem kurzen Begleitschreiben schildern. Die vorgefertigte UE unterschreibe ich keinesfalls, außerdem zahle ich nichts.

Ich habe jetzt die modUE erstellt und dazu folgendes Anschreiben:
Meint ihr man kann das so absenden, oder sollte noch etwas geändert oder ergänzt werden?

in Bezug auf Ihre Abmahnung und Strafbewehrte Unterlassungs- & Verpflichtungserklärung nehme ich wie folgt Stellung:


Von Privatkäufern kann man nicht verlangen, dass sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein.

Die Tickets wurden aus einer privaten Notsituation heraus als Privater Verkäufer angeboten. Ich verweise auf das BGH Urteil vom 11.09.2008 – Az. I ZR 74/06 - bundesligakarten.de; OLG Hamburg.

Meinerseits besteht keine rechtliche Zuwiderhandlung und ich verweigere Ihre Zahlungsforderung!

Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung füge ich in der Anlage bei.

Mit freundlichen Grüßen


Anlagen:


Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung


Im übrigen hatte ich heute mit der Anwaltshotline meiner RSV telefoniert und den Fall besprochen.
Die haben auch zu der modUE geraten, hatten aber noch darauf hingewiesen das man explizit auf die "Unterlassungserklärung nach Hamburger Brauch" verweisen soll! Ist sowas bekannt ob das explizit "nach Hamburger Brauch" mit aufgeführt werden sollte?

Wegen der Kostenforderung von 500 € hat er dann kurz gelacht und meinte, dass das natürlich Quatsch ist.
 
@noergelman
Firmen bzw. müssen keinen Nachweis erbringen das deren Post zugestellt wurde, da man davon ausgehen kann das deren Post angekommen ist. Wurde schon in diversen Urteilen so entschieden/gehandhabt.
Auch zählt eine Mail als zugestellt wenn sie in deinen Spamordner landet.


@alle
Ich bitte euch um folgendes in euren Beiträgen:
Welches Spiel?
Aus was für einen Grund?


Diese zwei Dinge gehören in den ersten Post von euch!
 
@alle
Ich bitte euch um folgendes in euren Beiträgen:
Welches Spiel?
Aus was für einen Grund?


Diese zwei Dinge gehören in den ersten Post von euch!

Hallo, danke für Deine Antwort und Sorry das ich das Spiel nicht erwähnt habe. Es handelte sich um die Partie Dortmund gegen Liverpool.

@noergelman
Firmen bzw. müssen keinen Nachweis erbringen das deren Post zugestellt wurde, da man davon ausgehen kann das deren Post angekommen ist. Wurde schon in diversen Urteilen so entschieden/gehandhabt.
Auch zählt eine Mail als zugestellt wenn sie in deinen Spamordner landet.
Ja, danke. Das hatte ich inzwischen auch schon in Erfahrung gebracht.

Darf ich Dich noch fragen ob mein Anschreiben so bleiben kann?
 
Hallo zusammen,

auch ich habe nun eine Abmahnung von Becker Haumann Mankel Gersky erhalten.
Ich soll 250 Euro bezahen.
Ich hatte 2 Tickets für das Spiel BVB gegen Liverpool erworben und konnte aus privaten Gründen leider nicht hin.
Die Tickets hatte ich bei Ebay angeboten (nicht mit meinem Ebay Account) und mich mit einem Käufer auf einen Kaufpreis geeinigt.
Ich hatte dem Käufer eine Zahlungsaufforderung per Paypal zugeschickt, daher kamen die wahrscheinlich an meine Daten.
Der Käufer meinte nun zu mir, dass er mich beim BVB verpfeifen wird.
Ich habe den Verkauf daraufhin abgelehnt, dieser kam nicht zustande und ich habe das Angebot bei Ebay gelöscht.
Die Karten wurden also nicht verkauft.
Ich habe mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert. Diese meinten, ich solle die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und sie würden mir zu den 250 Euro 150 Euro beisteuern?
Sollte ich das machen, oder könnten dann noch weitere Maßnahmen gegen mich ergriffen werden, bzw. weitere Kosten auf mich zukommen?!
Was würdet ihr mir empfehlen zu tun, was auch eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Erfolg hat?!
 
Hej Leute,
Ich melde mich nochmal in einer wichtigen Sache zu meinem Fall wie oben beschrieben :

Beim offiziellen ticketkauf musste ich persönliche Angaben machen. Also Name und Adresse. Auf dem ticket war jedoch nichts dergleichen gedrückt , sondern nur ein schriftfeld wo der Besitzer seinem Namen eintragen soll.
Sogesehen ist mein ticket doch personalisiert, andererseits ja auch wieder nicht, da jeder beliebige Name eingetragen werden kann.
Macht mir das nun mehr Probleme oder nicht ?
Bitte helft mir mit einer Stellungnahme.
 
U

ussl2005

Guest
hi ich habe auch eine email von Ebay wegen Abbruch bekommen. Ich habe leider den Sitzplan aus der Stadionzeitung benutzt. Ich habe bei eBay einen Briefumschlag verkauft und das 3 FC Ingolstadt Karten dazu geschenkt wird. Wurde nach 5 min sofortkauf gekauft. eigentlich ohne gewinn nach Abzug der eBay Gebühren.
 
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