Re: Stress mit Solidus/Vision Communication
Hallo an alle,
erstmal danke für den reichlichen und konstruktiven Beiträge.
Zur Sache:
Ich bin Mitarbeiter in einem Kinderheim. Natürlich hat einer unserer Bewohner (wir wissen nicht genau wer, aber sie sind im Alter zwischen 14 - 16 Jahre -> also nur zum Teil Geschäftsfähig) bei vison.com angerufen und prompt haben wir auch einen Brief bekommen.
Nach dem Durcharbeiten der Forenbeiträge habe ich folgenden Brief verfasst:
Forderung – Serviceleistung und Minderjährigkeit
Betreff: Ihre Rechnung vom 23.03.2009, Nr. xxxxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 23.03.2009, in dem Sie einen Betrag von 59,40 Euro
für eine Serviceleistung verlangen.
Der angeblich bestehende Vertrag wurde von einem bei uns lebenden Minderjährigen
abgeschlossen. Wir, als gesetzliche Vertreter, haben aber nicht in den Abschluss des Ihrer
Meinung nach bestehenden Vertrages eingewilligt und werden ihn auch nicht nachträglich
genehmigen.
Nach unserer Überzeugung wurde auch unabhängig davon kein rechtsgültiger Vertrag
abgeschlossen. Dennoch widerrufen wir zusätzlich vorsorglich den Ihrer Meinung nach
bestehenden Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und fechten ihn auch
hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Auch erklären wir vorsorglich die Anfechtung
wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende
Bestätigung.
Sollten Sie auf Zahlung der strittigen Forderung bestehen, sähen wir uns leider gezwungen
diese Angelegenheit gerichtlich zu regeln und ggf. gegen Sie Anzeige zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Nun kam ein Antwortschreiben mit der Aufforderung den Namen, Geb.-Datum, usw. hinzuschicken und 27€ für den Auffwand zu entrichten. Wir sind aber nicht gewillt dies zu tun, sprich Datenschutz und so weiter. Die Kinder sind bei uns vom Jugendamt untergebracht.
Sie sprechen da von: " Wir bitten Sie um Ausgleich unserer Verwaltungsgebühr in Höhe vo 27,00 €. Gem. § 832 BGB sind die Eltern von Minderjährigen zum Sachensersatz verpflichtet.".
Nun die Fragen:
-> Meiner Meinung nach ist ja kein Schaden entstanden!? Oder!?
-> Muss ich da jetzt noch irgendwas unternehmen oder kann ich die einfach machen lassen und nicht reagieren?
Grüße und Danke Emanuel
Noch ein Nachtrag ..... habe eben nocht die Beiträge von hier:
viewtopic.php?f=8&t=144&st=0&sk=t&sd=a&start=30 ... demzufolge müssten wir ja zahlen. Ich bin jetzt ein wenig verwirrt und verunsichert. Die haben auch bei dem letzten Schreiben einen Nachweis (wahrscheinlich mit Excel oder so erstellt) mit: Anruf von 20:22:41 21.03.2009 bis 20:29:09 21.03.2009 Länge 395 ... und ich glaube, dass ist auch aus dem EVN der Tel.kom bei uns ersichtlich.
?WAS NUN?