Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Iphone)

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

fatima39 schrieb:
...
Verstehe ihn aber eigentlich so,daß sich der Verkäufer bei Einstellung seiner Ware (Willenserklärung = z.B. ein Euro) auch verpflichtet, seinen Artikel notfalls sogar auch zu diesem Preiis abzugeben. Wohl auch dann, wenn er einfach abbricht ohne berechtigen tatsächlichen Grund.
Genau richtig verstanden.

fatima39 schrieb:
...
Oder muß sich kein Verkäufer nach dem einen Amtgerichtsurteil mehr an diese Spielregel halten? Dann müßte ja ab sofort jeder Verkäufer sein Angebot nur noch bei EBAY (ohne Gebühren) aushängen und dann möglichst früh nach Lust und Laune beenden, und könnte ohne kaufvertragliche Verpflichtung seine Ware z.B. anderweitig verkaufen. Ein Schelm der böses dabei denkt. :lol:
Das werden sicherlich viele denken und sich dann wundern, wenns schief geht.

fatima39 schrieb:
...
Oder stellen viele Verkäufer nur wegen Einsparen von Gebühren für ein Euro ein?
Auch das haben Sie völlig richtig erfasst. Diese Verkäufer, die die Gebühren sparen wollen, haben dann aber am meisten etwas dagegen, den Artikel so günstig wegzugeben.

fatima39 schrieb:
...
Angenommen ich stelle aber meine Uhr für ein Euro ein. Wenn ich die Auktion dann abbreche (weil z.B. ein Kollege Interesse hat ) und mache dem Bieter dann weiß, daß die Uhr z.B. im Treppenhaus auf die Fliesen gefallen ist und dann (weil total kaputt) sofort weggeworfen wurde, habe ich ein Problem. Nehmen wir weiter an die Uhr stand beim Abbruch bei 48 Euro und der Bieter, der zu diesem Zeitpunkt Höchstbieter war und später die Uhr zu diesem preis haben möchte, hätte bereits auch schon maximal 150 Euro geboten (ob er wenn ich nicht abbgebrochen hätte sein Gebot weiter erhöht hätte, weiß ich ja nicht). Trotzdem will er auch in diesem Fall natürlich nicht mehr als 48 Euro zahlen. Müßte er bei einer richtigen Auktion im einem Auktionshaus aber auch nicht wenn der Hammer gefallen ist, oder? Nehmen wir weiter an, ich hätte die Uhr aber nicht mehr und kann auch nicht vorweisen, daß sie tatsächlich zerstört ist. Dann kann der Bieter wenn er will Schadensersatz verlangen. Er stellt fest wie hoch der preis für eine Uhr, wie von mir beschrieben z.B. im Laden kostet, zieht die 48 Euro von diesem peis ab und die Diffrerenz ist der Schadensersatz (sozusagen zur Strafe dafür dass ich die Uhr für 48 Euro nicht liefern kann oder will). Wenn sich dann aber heraustellt, das der Bieter (weil er z.B. Prozeßkostenhilfe beantragt hat) gar keine Uhren bezahlen kann, kann man (da er trotzdem dauernd auf teure Uhren bietet), dem Gericht beweisen, daß er gar nicht viele Uhren kaufen, sondern von Anfang an nur den Schadenersatz für möglichst viele Uhren habe wollte. In diesem Fall würde es dann auch keine große Rolle mehr spielen, warum der Verkäufer seine Auktion wirklich abgebrochen hat, da die Abzockerei den eigenen Schwindel überbietet.
Korrekt.

fatima39 schrieb:
...
Nehmen wir an, der Bieter (von der Auktion des Bruders meine Putzhilfe) hat einen gewerblichen Hintergrund. Dann wird er das aber wohl nachweisen können und hat beantragt sicher auch keine Prozeßkostenhilfe. Was wäre aber, wenn der Bietern privat Handys haben möchte (warum auch immer und sie auch bezahlen könnte), aber keine Prozeßkosteenhilfe beantragt? :?:
In erster Linie muß der Bieter in der Lage sein, die Ware zu bezahlen, um seinen kaufvertraglichen Pflichten nachzukommen. Da ist es unabhängig, ob er nun offiziell gewerblich handelt oder privat.
Allerdings fällt es leichter einem privaten Bieter nachzuweisen, daß er keinen Rechtsbindungswillen hat, wenn er mehr als üblich auf Geräte bietet, insbesondere gleichzeitig bei Angeboten, die aber erst in einigen Tagen enden. Mit der Begründung ein Schnäppchen machen zu wollen, kann man da nicht kommen, denn dann könnte man auch nacheinander bieten. So aber muß er damit rechnen, diese Geräte alle zu bekommen. Also ist damit der einzige Unterschied in dem frühen Gebot statt eines späteren, die Chance zu nutzen, bei einem Angebotsabbruch Höchstbietender zu sein.

fatima39 schrieb:
...
Weiß jemand hier, auf wie viele Auktionen normale Leute privat bei EBAY bieten dürfen? (habe da in den Geschäftsbedingungen und sonst in Foren nichts gefunden bzw. ob es da ein Limit gibt). Oder ab welcher Zahl kann man sicher davon ausgehen, daß einer unmöglich so viel Geld für so viele Einkäufe haben könnte?
Da wird es kein Limit geben. Nur muß man sich die Tatsache vor Augen führen, daß man bei einer eigenen Verwendung der Geräte nicht gerade mehr als 10 benötigt.

fatima39 schrieb:
...
Oder müßte man dann verlangen, das vor Gericht Verdienstbescheingungen oder Sparbücher vorgelegt werden, wenn man die Vermutung hat, daß einer nicht so viel bezahlen könnte? Was aber ist, wenn sich dann rausstellt, das Geld genug für Einkäufe vorhanden ist (spielt dann doch wieder der Abbruchgrund eine Rolle und man verliert den Prozeß)?
Das zu verlangen, wird als Ausforschungsbeweis gesehen und ist nicht statthaft.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

@Heiner12
vielen Dank für Ihre prompten Antworten von gestern auf meine Fragen. Freue mich, daß ich offensichtlich auf die Schnelle doch einiges einigermaßen richtig begriffen habe. :wink:
Habe daraufhin gestern abend noch einen andern Bekannten (der wie hörte öfter bei EBAY kauft verkauft) wegen den s. g. Screenshots angerufen und er hat dann nach Rücksprache mit der türkischen Familie mittags bei dem Bieter nachgesehen. Habe inzwischen auch sämtliche EBAY-Mitgliednamen die hier und in anderen Foren genannt wurden verglichen (der Name des Bieters hier war aber bisher nicht dabei). Bei ihm waren auch ca. 600 Gebote aufgeführt. Der Bekannte sagt aber, dass man nie mehr als max. 30 Gebote einsehen kann auf welche Artikelgruppe geboten wurde und lässt fragen, wie man denn erkennen will ob die anderen nicht ersichtlichen 570 Gebote nicht auch auf andere Artikelgruppen (z.b. auf alles mögliche - aber nicht unbedingt nur auf handys) abgegeben worden sein könnten. Er selbst bietet auch bei Bedarf für sich wie auch für seine 4köpfige Familie, Sammler-Opa und Freundin der Tochter (bzw. die Jugendlichen bieten auch selbst) auf verschiedes (z.B.Kleidung, vor Weihnachten Spielzeug für den kleinen Neffen, handy für die Tochter, laptop für den Sohn, Märklin-Artikel, z.Zt. eBooks für ihn und Frau) und sagt, daß immer wieder sehr viele Auktionen einfach so abgebrochen werden. Wenn man dann nachfragt und kaufen will, heißt es meist: Artikel gestohlen, verloren, runtergefallen und kaputt, Fehler beim einstellen usw. Er hat gesagt, das er auch bei zwei Abbrüchen von besonders dreisten Verkäufern (wo er sofort erkannt hat das sie ihn anlügen), überlegt diese Sachen zum Anwalt zu geben. (Einer hat sogar sein laptop sofort wieder eingestellt und dann zum Normalpreis verkauft - obwohl angeblich so beschädigt, das die erste auktion deshalb abgebrochen werden mußte).
Sie schreiben, das es auch ein Argument wäre, daß ein Privatmensch nicht mehr als 10 Handys (kann man aber auch auf andre xbeliebige Waren übertragen) brauchen könnte. Dazu meinte mein Bekannter, dass er und Familie (sogar der Opa) meist so billig wie möglich kaufen wollen und deshalb auch auf viele Auktionen gleichzeitig bieten, da sie (gerade die Kinder) mit ihren Geboten sowieso meist überboten würden. Verschiedenlich hatten sie aber auch Glück und konnten Schnäppchen machen, obwohl selbst bei normal gelaufenen Auktionen manche Verkäufer zu zanken anfingen, das der Preis zu niedrig sei und die Ware erst nach einigem hin und her schickten. Insgesamt meint der Bekannte, das auch bei ihm (wegen Familie und Anhang) unterm Strich - wenn auch nicht ständig eher stoßweise- sicher auch teilweise Gebote im kleinen 3stelligen Bereich zusammen kommen, wenn da einer gezielt nachgucken würde.
Meine Frage also: Wie kann man sichergehen, ob das bei dem besagten Bieter nicht auch so sein kann und wie kann man wirklich nachweisen, daß alle seine xxx Gebote zwangsläufig nur auf handys (und auf nichts andres) abgegeben wurden? :?:
 
A

Anonymous

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Bei ihm waren auch ca. 600 Gebote aufgeführt. Der Bekannte sagt aber, dass man nie mehr als max. 30 Gebote einsehen kann auf welche Artikelgruppe geboten wurde und lässt fragen, wie man denn erkennen will ob die anderen nicht ersichtlichen 570 Gebote nicht auch auf andere Artikelgruppen (z.b. auf alles mögliche - aber nicht unbedingt nur auf handys) abgegeben worden sein könnten.

Ich habe jetzt mal Deine Beiträge überflogen und leider den Ebaynick nicht gefunden , wie lautet dieser ?

Zur Technik: Soweit ich weiß, werden immer die letzten Gebote aufgeführt. Wenn man sich also täglich morgens, mittags, abends einen Screenshot macht, kann man schon ungefähr erahnen, wo dieser Bieter auf die Jagd geht.

Die Gebote sinken ab, wenn diese nach 30 Tagen aus der Liste herausfallen, auf der anderen Seite können selbstverständlich wieder neue Gebote abgegeben werden. Ich würd's Dir jetzt gerne an Deinem Fall verdeutlichen, ist aber ohne Artikelnummer und Bietername etwas schwierig.

Was Du an der Gebotsliste auch gut sehen kannst - wenn der Bieter Höchstbietender ist, ist das Gebot grün, wurde er überboten, ist es grau. Also auch wenn die Liste irgendwie immer gleich aussieht, wenn er die Kategorie nicht wechselt, dann könntest Du doch Veränderungen an den "grüns" sehen.

Wenn Du bislang noch nichts über den Bieter gefunden hast, rufe das Bewertungsprofil auf und schaue auf der rechten Seite nach, ob er vorherige Mitgliedsnamen hat. Oder nenne ihn einfach mal.

Ich denke, es wird schwierig aus der Sache herauszukommen, wenn er vorher noch nicht unangenehm aufgefallen ist. Und selbst wenn, bleibt es schwierig.

Aber: versuch macht kluch :) Laß mal drüberschauen, ob uns was zu dem einfällt.

Was mir helfen würde ist die Auktionsnummer und der Bieternick, gerne auch die Realdaten wenn Du hast, wenn Du sie nicht veröffentlichen möchtest (Realdaten sowieso nicht), dann schicke mir eine PN.
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Im Auktionshilfeforum sprechen sie jetzt im Falle Röschen von Eingehungsbetrug.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

Der Eingehungsbetrug ist eine besondere Erscheinungsform des Betrugs. Der Betrüger täuscht hierbei die Absicht vor, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

Wenn ich sehe wie viele Gebote er abgibt, die er nie in seinem Leben erfüllen kann, kann einem dieser Verdacht kommen. Zumal sogar ein Gericht in seinem Urteil auf diesen Trichter kam. viewtopic.php?f=23&t=1103&start=105#p17172 Seite 4 Mitte

Es stellt sich jetzt die Frage, ob das auch Staatsanwaltschaften so erkennen.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Sorry, wenn ich hier einigen - in Zusammenhang mit meinen kritischen Worten an Sie *krennz* - auf die empfindlichen Füße getreten bin.

Bin auf dieses forum gestoßen, da ich anfangs selbst glaubte der Bruder meiner Putzfrau wäre als "unschuldiges Opfer" an einen Abzocker geraten. Kam ja erst (nachdem ihn die Familie ins Gebet genommen hat) ans Tageslicht,daß er einen Höchst-Bieter billig austrixen wollte, der wiederum seinerseits versucht jetzt deswegen von ihm Schadensersatz wegen des nicht erfüllten Kaufvertrages zu bekommen. Daß EBAY-Auktions-Abbrüche zunächst mal rein zivilrechtlicher Natur sind, wurde mir erst nach und nach durch eifriges googlen und lesen in verschiedenen Foren klar.
War mein Fehler, daß ich übersehen habe, das es hier im forum aber letztendlich eigentlich nur (lt. Beispiel-Zitat von ihnen *krennz*) ... um: "IBEX und elinkasso, etliche Abofallensteller, Gewinnbimmelmafia in pc-praxis, die bösen Brüder, den Frankfurter Kreisel, Wiener Karussel, etliche Kaffeefahrtanbieter, Becker und Haumann, adressbuchbetrügern, VSR und PVZ u.v.m."..... geht! Habe gelesen,daß ihre Aktivitäten dazu beigetragen haben daß einige dieser Kriminellen jetzt für mehrere Jahre einsitzen und sie jetzt wieder Kapazitäten freihaben und sich jetzt voll auf Auktionsabbruch-Abzocker quer Beet (kriminelle Asoziale, Massenabmahner, Sammelkläger inkl. angesäuerte Schnäppchenjäger) konzentrieren wollen, um alle und jeden aus dieser Zielgruppe ihrer wohlverdienten Gerechtigkeit bzw. Strafe zuzuführen.

In diesem Zusammenhang gehe ich selbstverständlich davon aus, daß Sie *krennz* keine Rechtsberatung machen, sondern nur sagen wie sie es machen würden. Ganz sicher sind SIE kein Anwalt (oder abgebrochener Jura-Student), der hier ehrenamtlich tätig ist. Was aber soll ich bitteschön vor diesem Hintergrund mit ihrer merkwürdigen Aussage anfangen: Ich darf auf Grund des Rechtshilfegesetzes von unserm Adolf auch nicht auf konkrete Fälle eingehen?

Wollte Ihnen nicht zu nahe treten, aber ihre skurrilen Meinungsäußerungen und teilweise Gewalt verherrlichenden Empfehlungen und Auftritte - gerade auch im andern forum - haben mich persönliich zum Teil an gesundem Menschenverstand zweifeln lassen und auf die Palme gebracht.

@Thomas75
Gehe davon aus, daß du auch der gleiche thomas75 in dem andern Forum bist. Habe gelesen, dass euer <Heiner12?> auch jetzt dort gelandet sein soll. Lesen und schreiben anscheinend viele Interessierte sowohl hier wie da. Fehle nur noch ich. Habe bisher nur keine Zeit übrig gehabt alles doppelt hin und her zu schreiben. Die meisten Leute im anderen forum sehen das Thema mit den Abbrüchen aber viel kontroverser und nicht so überwiegend einseitig verbissen als reines Abzocker-Fangen (Ausnahmen gibts sicher immer) wie hier bei euch unter *krennz*.

Vielen Dank für deinen Vorschlag wegen der Gebotsliste. Der Bekannte der sich wie gesagt technisch auch ganz gut mit EBAY auskennt,sagt daß an der Gebotsliste seiner Meinung nach aber nichts aufälliges ist das eindeutig darauf hinweist,daß es sich um einen provessionellen Abzocker handelt. Seine eigene Liste sähe zur Zeit - nachdem er nachgeguckt hat - ähnlich aus. Da aber wohl viele Leute hier und im andern forum lesen sieht man auch daran,das dort direkt ein Beitrag eröffnet wurde, wo sich Leute (incl. dir) mit dem deuten von Gebotslisten befassen.( Kann man wohl aber alles unterschiedlich bzw. nicht eindeutig auslegen, sagte heute auch noch mal mein Bekannter am Telefon, der jetzt auch zurzeit aus Interesse Beiträge mitliest).

Bitte im übrigen um Verständnis,daß ich in diesem Fall keine Ebaynick-Namen oder Realdaten (auch nicht über PN) nennen kann. Es geht ja wie du in meinen Beiträgen lesen kannst nicht um mich selbst, sondern um einen der Brüder meiner Putzhilfe, der im Moment wirklich Ärger genug hat und jetzt vorsichtig ist bis über beide Ohren. Da möchte ich nicht noch zu beitragen, indem ich auf seine Kappe irgentwelche Daten in Umlauf bringe.

War am Wochenende nicht zu Hause und habe erst soeben im andern Forum gelesen, daß du mich dort offensichtlich über meinen Bieternamen gesucht hast! Brauchst du nicht, ich habe keinen. Bin wie der werte *krennz* nicht Mitglied bei EBAY. Kannst mir aber gern deinerseits per PN bei Rechti.de im zulässigen Rahmen (z.B. Vornamen, Anfangsbuchstaben, Stadt und/oder Straße, Ebaynick-Namen o.ä.) zukommen lassen. Versichere damit verantwortlich umzugehen und bräuchte auf diese Weise nur mit ja oder nein zu antworten. Sollte sich wirklich ein Name bzw. Verdacht bestätigen,kann der junge Mann ja immer noch selbst entscheiden ob und wem genau er mehr preis geben will und wie es weiter gehen kann.
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Was hängst Du Dich dann hier so rein?

Hier geht es darum geschädigten Usern Hilfestellung zu geben um aus der Scheisse rauszukommen.

Wenn der Bruder Deiner Gehilfin sich nicht zu der Sache hier äussern will kann keiner der hier postenden User Dir eine, wie auch immer, gerichtete Hilfe angedeihen lassen.

Oder bist Du selbst betroffen.

Wenn ja, dann erwarte ich Fakten vonm Dir und nicht ein Gerede um den heissen Brei. Nur dann können ich. die Mods und die hier postenden User Dir helfen.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Guten Tag,

ich bin neu und hab ähnliches erlebt.

Bei mir war es ein Samsung S3 das ich auf Ebay verkaufen wollte.

Ich hatte es versehentlich zweimal eingestellt. Eine Auktion habe ich dann vorzeitig beendet, obwohl schon Gebote abgeben waren. Nach zwei Wochen habe ich nun über Ebay eine Mail/Kontaktaufnahme bekommen, in der dich von einem Ebay-Mitglied, dem vermeintlichen Höchstbietenden, gebeten werden ihm 29€ für einen Aufhebungsvertrag des Kaufvertrags zu überweisen. Er hat mir noch einen 7 Tagefrist gesetzt.
Nach dem ich mir hier alle Beiträge zu diesem Thema durchgelesen haben, bin ich überzeugt das es sich auch bei mir um Abzocke handelt. Allerdings ist es ein anderer Ebayname. Darf man den hier nennen?
Wie gesagt hatte ich das Samsung doppelt eingestellt und einen Auktion vorzeitig beendet, die zweite Auktion ist normal ausgelaufen, die Auktion hat jemand gewonnen, der dann nicht gezahlt hat. sich auch nicht gemeldet hat. Nun vermute ich das es sich hierbei um jemanden handelt, der nur gesteigert hat um an meine Adresse zu kommen, damit der Herr Anwalt auch weis wohin er seinen schönen Brief schicken kann. Mit anderen Worten ein Komplize oder ein und dieselbe Person mit einem zweiten Account.
Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht. Wenn ja, wie geht man am besten vor?

Vielen Dank im Voraus.
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Ich schreibe dem Typen, dass ich aus Versehen das Gerät doppelt eingestellt hatte, nenne ihm die zweite Auktion und fechte die abgebrochene Auktion gemäss § 119 BGB Irrtum in der Erklärung an.

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Alles klar?

Gleichzeitg frage ich bei Ebay an, wer der Höchstbietende war, lasse mir die Adresse geben und gebe ihm 14 Zeittage die Möglichkeit das Gerät zu bezahlen und abzunehmen, ansonsten fühle ich mich nicht mehr an den Vertrag gebunden und verkaufe es erneut. (Vorkasse)

Verpacke es ggf. mit Zeugen und bringe es mit Denen zur Post.
 
A

Anonymous

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Hallo Adelholzer,

nenne doch ersteinmal die beiden Artikelnummern, um die es geht und auch die Nicknamen der Bieter (also einmal des Höchtbietenden bei Abbruch, der jetzt das Handy haben will und einmal des Nichtzahlers).

Ich gehe davon aus, dass Du bereits Deinen Irrtum wirksam erklärt und den Kaufvertrag angefochten hast ? Wenn nicht - hole dies bitte unverzüglich nach.

Verstehe ich das richtig, dass der Höchstbietende "nur" EUR 29 möchte und nicht das Handy ?
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Hallo Thomas75,

Das ist richtig, er fordert 29€ für einen
Aufhebungsvertrag. Evtl ist das
ja nur ein Trittbrettfahrer.
Die EBay nicks von dem der das Geld fordert
ist blauscotter21 und der der ersteigert hat,
Sich aber nicht gemeldet hat ist whalebash.
Ich kann aber nicht sehen ob blauscotter21
Höchstbietender war, da in meiner beendeten
Auktion 0 Gebote angezeigt werden da diese
Gestrichen worden sind.

Gruß Adelholzer
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Das wäre ja wieder eine neue Masche.
Bieten, warten ob die Auktion abgebrochen wird und dann eine erfundene Summe von 30 € verlangen für die Aufhebung des Kaufvertrags verlangen.
Sputet der Verkäufer nicht wird die herausgabe des Artikels gefordert, zur Not mit Anwalt.
Es wird Zeit das Ebay was unternimmt !
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Weisst Du,

im Erfinden von Abo- und Abzockfallen waren die Kleinkriminellen noch nie einfallslos und wurden zu Grosskriminellen. (sehe ich so)

Was da helfen würde wären eindeutige Gesetze in denen klar steht was geht und was nicht. Aber dazu ist unsere Bundesregierung noch nie fähig gewesen, egal von welcher Farbe.
 
A

Anonymous

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Von dem hab ich noch nie was gehört/gesehen ...

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dl ... P:feedback

Bieter aus Offenberg : http://www.ebay.de/itm/s-Oliver-Selecti ... 0850254550

Bieterliste: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V ... rmPage=992

Höchstbietender bei Abbruch
:

http://www.ebay.de/itm/190805562657?ssP ... 1436.l2649

http://www.ebay.de/itm/300866781173?ssP ... 1436.l2649

Der Nichtzahler : http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dl ... world=true

Wenn Du die Artikelnummer nennst, kann man sich auch dessen Gebote mal angucken.

Du könntest ja mal schauen, ob der Nichtzahler aus Offenberg ist ;-)
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Na, der scheint in unsere Abzockkategorie zu passen.

Zusammenfassung der letzten 30 Tage
Anzahl der Gebote: 3540
Geboten auf unterschiedliche Artikel: 3286

Er bietet als "Privat" innerhalb 30 Tagen mit 3540 Geboten. Wie passt das mit "Privat" zusammen?

Sollte der vor Gericht ziehen kann ich das dem Gericht vorlegen und die wirtschaftliche Kraft des Bieters in Frage stellen. Damit wäre dann auch kein Rechtsbindungswille (Kaufwille) gegeben.

Da kann uns Heiner12 noch einiges zu sagen.
 
A

Anonymous

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

:roll: Krennz: "privat" ist ja nur das BW-Profil, d.h. er möchte seine BW nicht öffentlich machen. Das hat überhaupt keinen Bezug zu einer potentiell gewerblichen oder privaten Tätigkeit.

Auch ein ordentlich angemeldeter gewerbl. VK könnte seinen Kaufaccount auf ein privates BW-Profil umstellen. Da ist nichts dabei und daraus kann man auch keine Rückschlüsse ziehen.
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Tun aber die Gerichte.

Siehe die zwei hier geposteten Urteile.

Es steht noch offen, wie das das FinA sieht.

viewtopic.php?f=22&t=975
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Du darfst mich gerne über "Privat" und "gewerblich" bei ibäh aufklären.

Bitte per pn, damit wir die andren nicht verwirren.

Danke
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Hallo @all

Wie ist es bisher gelaufen?

Gibt es neue Urteile oder Fälle?

Hat Röschen geklagt, oder die Klagen zurückgezogen?

Wäre nett, wenn es hier wieder etwas Input gäbe.

Grüsse

Klaus

PS: Evtl. auch über PN
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Es kann passieren, dass sich, unbemerkt von mir , hier Delinquenten anmelden um einzelne Betroffene per PN unter Druck zu setzen.

Bitte meldet mir sofort diese Verstösse.

Ich werde umgehend den Typen sperren und seine Beiträge, falls vorhanden, löschen.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Hallo Adelholzer
ich habe genau das gleiche Problem mit blauscotter21
hat sich bei dir schon etwas ergeben?
Er verlangt von mir 25€ für einen Aufhebungsvertrag.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Krennz schrieb:
Na, der scheint in unsere Abzockkategorie zu passen.

Zusammenfassung der letzten 30 Tage
Anzahl der Gebote: 3540
Geboten auf unterschiedliche Artikel: 3286

Er bietet als "Privat" innerhalb 30 Tagen mit 3540 Geboten. Wie passt das mit "Privat" zusammen?

Sollte der vor Gericht ziehen kann ich das dem Gericht vorlegen und die wirtschaftliche Kraft des Bieters in Frage stellen. Damit wäre dann auch kein Rechtsbindungswille (Kaufwille) gegeben.

Da kann uns Heiner12 noch einiges zu sagen.

Nun, auf den fehlenden Rechtsbindungswillen kann man per se so nicht einfach abstellen. Man muss schon sehen, dass man Fakten beibringt, die diesen objektiv beweisen, wie die finanzielle Situation zum Beispiel.

Oder man macht es so, dass man sich mit dem damit verbundenen Aufwand die Forderungen der anderen Anbieter abtreten lässt und dann die Bezahlung auf einmal fordert. Kann der Käufer dann nicht zahlen, ist der Beweis für die fehlende wirtschaftliche Leistungfähigkeit und damit dem unmöglichen Rechtsbindungwillen erbracht.

Das kann aber auch nach hinten losgehen.

Die Tatsache, dass das Profil bei eBay hier als privat hinterlegt ist, hat in Bezug auf die Kaufverträge keine Bedeutung. Sehr wohl muss sich der Käufer dann aber fragen lassen, ob er denn den Gewinn, den er zweifellos bei dem Verkauf später macht, auch bei seinem Finanzamt angibt.
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Mich ereilte heute die Nachricht dass Röschen bei ibääh nachträglich ausgeschlossen wurde.

Es Gibt also, auch rückwirkend, keine gültigen >>Kaufverträge mit Marcus Roos aus Lampertheim.

Sämtliche noch laufende Klagen von Marcus Roos sind damit erledigt.

http://www.auktionshilfe.info/thread_7812p30 ab Post 585

Da kann man einiges nachlesen

Danke Heiner12 für die Nachricht.

PS: Bei laufenden Verfahren muss man selber austesten, was diese Nachricht vor Gericht bewirkt. Ich kann das jetzt noch nicht bewerten.
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Wenn ich die Meinungen aus Aukltionshilfe richtig interpretiere durfte Marcus Roos nach seinem Ausschluss als Erwin321 keine Accounts mehr bei ibääh einrichtren, was er allerdings tat.

Das heisst, nach Meinung der Helfer, dass alle nach dem Ausschluss auf Superocean usw. gelaufenen Auktionen ungültig waren und KEINE rechtsgültigen Kaufverträge ab diesem Zeitpunkt zustande kamen. Demnach könnte man M.R. wegen Verstoss gegen § 263 StGB (Betrugs§) verklagen.

Da kommt bei mir die Frage auf wie das bei Stkismo war. Hat er gegen Erwin321 oder gegen Superocean verloren?

Für alle noch laufenden Verfahren bedeutet das, dass die Klage mit Hinqweis auf den Ausschluss zurückgewiesen werden können.

Nachtrag: Es war leider Erwin123
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Krennz schrieb:
...
Demnach könnte man M.R. wegen Verstoss gegen § 263 StGB (Betrugs§) verklagen.
...
Es ist nur möglich Strafanzeige bzw. Strafantrag zu stellen. Eine Klagemöglichkeit für den Geschädigten gibt es im Bereich des StGB hier nicht, allerdings steht diesem natürlich der Weg der Zivilklage offen.
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Sehe ich inzwischen auch so.

Finde aber den Ansatz garnicht schlecht, den Löschbert von Auktionshilfe in Post 615 beschreibt:
Wenn Roos als Zeuge vernommen wurde und im Rahmen dieser Aussage behauptet hat, er habe einen Vertrag geschlossen, dann heisst eine mögliche Antwort § 580 ZPO: Restitutionsklage. Das wäre dann nämlich eine uneidliche Falschaussage, weil er wissen musste, dass er über ebay gar keine Verträge mehr schliessen darf. Ansonsten müsste man den Umweg über eine Strafanzeige wegen Prozessbetrugs gehen und hier das Adhäsionsverfahren anhängen, damit das Ding nicht gleich eingestellt wird. Betrug deshalb, weil - wie oben - er ja bereits bei Klageerhebung wissen musste, dass er gar keine Verträge über ebay schliessen darf, das aber trotzdem in den Schriftsatz geschrieben hat. Damit läge dann Vorsatz vor. Rechtswidrig wäre es dann ebenfalls und einen Vermögensvorteil kann man dann wegen der fehlenden Vertragsgrundlage und dem damit wegfallenden Anspruch auf Ersatz ebenfalls erkennen. Ich sag's mal so: das könnte eng werden.

Mal sehen wie es weiter geht und ob die Verklagten jetzt eine Chance auf Erstattung der gezahlten Beträge haben.

Jetzt dürfte doch auch die bisher gezahlte PKH zurückzufordern sein.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Ich behaupte allerdings, daß die wenigsten der Geschädigten zum einen überhaupt Kenntnis davon erlangen werden und von denen auch nur wenige den Schritt der Klage wagen werden.
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Löschbert hat sich die AGB von ibääh mal genauer angesehen.

Nach §4.3 AGB dürfen gesperrte Mitglieder nicht mehr auf ibääh Handel treiben.

Markus Roos ist seit etwa Mitte vorigen Jahres als Erwin123 bei ibäh gesperrt. Alle nach dieser Sperre abgegebenen Gebote, egal auf welchem -account sind damit ungültig.

Nun soll er, nach Angaben eines Journalisten (mir bekannt), regelrecht eine Firma mit Mitarbeitern betreiben um Auktionsabbrecher über den Tisch zu ziehen, beantragt aber weiterhin PKH. **

Versuche mal da nähere Angaben zu bekommen und werde sie dann hier reinstellen.


**Sollte das alles so stimmen begeht er Eingehungsbetrug
 

Regine12

Administratorin
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Leider kann ich hier viewtopic.php?f=46&t=7134&p=17453#p17453
nicht mehr antworten und muss somit im alten Post die neuen Sachen einstellen. Da aber immer
02.04.2013, 23:54
Regine12 Neuester Beitrag
angezeigt wird bekommt Ihr es nicht mit ! Darum hier noch einmal.


AG Krefeld: Vorzeitige Beendigung eBay-Auktion bei Beschädigung


http://www.dr-bahr.com/news/vorzeitige- ... igung.html


Wird der Gegenstand einer eBay-Auktion während der Versteigerung beschädigt, kann der Verkäufer von seinem Verkaufsangebot zurücktreten (AG Krefeld, Urt. v. 07.06.2013 - Az.: 5 C 352/12).

Der Beklagte bot bei eBay ein Mobilfunkgerät zum Verkauf an. Während der Versteigerung wurde das Gerät beschädigt. Der potentielle Käufer akzeptierte dies nicht, sondern klagte auf Herausgabe des Gegenstandes.

Zu Unrecht wie nun das LG Krefeld entschied.

Wie bereits der BGH in seiner Grundlagen-Entscheidung (Urt. v. 08.06.2011 - Az.: VIII ZR 305/10) .........................weiter im link

Ebenfalls im Link



Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
16.01.13LG Bochum: Bei Beschädigung des Artikels darf eBay-Auktion vorzeitig beendet werden
28.12.12AG Bremen: Anfechtbarkeit einer eBay-Auktion
29.06.12LG Bonn: Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion bei Sachmangel
30.05.12LG Berlin: Anfechtungserklärung eines eBay-Verkaufs muss hinreichend deutlich erfolgen
21.08.11BGH: Bei Diebstahl des Artikels darf eBay-Auktion vorzeitig beendet werden
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben