Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Ich würde mich hier nicht mehr kümmern. Ich würde eher Werder Bremen auf Unterlassung verklagen. Aber wahrscheinlich ist das ganz schon länger her und die Dringlichkeit ist nicht mehr gegeben.
Ich würde, sofern Werder meine Karte sperrt, sofort auf Unterlassung klagen. Eintrittskarten sind kleine Inhaberpapiere, dem Besitzer muss gegen Vorlage Einlass gewährt werden, egal wo und wie ich die Karte erworben habe. Der BVB hat das vor 2 Jahren auch gemacht und prompt vor Gericht verloren. Sie wurden damals natürlich von ihrer Haus und Hof Kanzlei Becker und Haumann vertreten, die müssten also wissen das sie wieder verlieren würden, wenn jemand klagt. Vielleicht sperrt man in Bremen ja auch nur die Karten um den Besitzer auszufragen von wem er die Karten gekauft hat um dann per Abmahnung Kasse zu machen. Aus meiner Sicht ist das aber Nötigungen und/oder Erpressung. Wer vor die Wahl gestellt wird die Daten auszuhändigen um das Spiel zu sehen oder draußen stehen zu bleiben wird sich immer für da Spiel entscheiden. Werder hat da klar das Überraschungsmoment auf seiner Seite. Der Besucher hat auch keine Chance sich umfassend darüber zu informieren was bei so einer Aushändigung von persönlichen Daten eigentlich rechtlich zulässig ist, da macht er sich selbst ganz schnell strafbar. Ich würde zu gerne den Bremern per einstweiliger Verfügung einen Treffer verpassen, vielleicht liest hier ja jemand der jetzt gerade auf gesperrten Karten sitzen geblieben ist und Rachegelüste verspürt. Es findet sich sicher ein Anwalt der in der ganze Sache fit ist und das durchziehen will.

Danke für die Antwort. Ich hatte auch schon vorher mit meinem Anwalt darüber gesprochen, er meinte im Grunde das selbe. Na dann warte ich mal ab, was hier weiter passiert.
 
Hallo!
Auch ich habe Post von der Anwaltskanzlei bekommen. Mir wird vorgeworfen 2 Karten über eine Internetplattform (nicht ibäh) weitergegeben zu haben. Jetzt soll auch ich besagte 250 Euro zahlen und die Erklärung unterzeichnen.
Ich habe dort aber überhaupt keine 2 Karten verkauft. Ein Ticket wurde als Notverkauf auf einem anderen Weg an eine dritte Person weitergegeben, die restlichen vorhandenen Tickets wurden selber genutzt und liegen hier im Original vor.
Ich habe zunächst nur ein Schreiben aufgesetzt in dem ich schlichtweg erkläre die 2 Karten nicht über besagtes Portal weitergegeben zu haben und habe einen Nachweis über den Verkauf der Tickets aus der angegebenen Bestellung angefordert.

Das ganze ist doch haltlos wenn mir unterstellt wird zwei Karten weitergegeben zu haben wobei sich 4/5 Karten aus der Bestellung noch in meinem Besitz befinden. Wie ist das einzuschätzen?

Ich denke der Käufer der 5. Karte hat diese zusammen mit einer anderen Karte dann zu einem sehr überteuerten Betrag weiter angeboten hat - aber dafür kann ich doch letztendlich nicht belangt werden oder?

Ist es ratsam die modUe trotzdem hinzuschicken?


Danke für Ratschläge zur Vorgehensweise, booster
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch ich habe eine Brief bekommen und brauche mal eure Hilfe wie ich mich verhalten soll.
Der Vorwurf ist:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Tickets öffentlich über nichtautorisierte Ticketzweitmarktplattformen angeboten zu haben

ich soll 250 € zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
 
Hallo Leute,

Ich bin ein BVB fan von der Niederlande und habe auch ein Brief von BH empfangen.
Ich habe ein Addresse in Deutschland, aber lebe personlich in die Niederlande.
Aber mein Deutsch ist leider nicht so gut wie andere Leute hier ;-) , so ich entschuldige mich dass ich in English schreiben.

First of all: I'd like to thank you all for all the messages in this thread. When I first received the letter from BH I was a little bit shocked, but this forum calmed me down! You're really doing a great job!

I’m being charged for € 500,- for advertising with tickets for two BVB home matches (vs. Leipzig and Benfica) at a Dutch affiliate of Ebay (marktplaats). According to the letter I did the following:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Der Verkauspreis lag 15% über dem Originalticketpreis
- Die Tickets wurden offentlich bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf angeboten, weitergegeven oder veräussert

I’ve two questions right now, could you please help me?:

1) In the thread I sometimes read that it’s smart to contact a lawyer for advice, but sometimes I see that people do send a letter without getting advice from a lawyer first. What is the best option according to you?
2) In case getting advice from a lawyer first is the best option, could someone please advise me which lawyer I could contact best? (sorry if this is not allowed to ask here)

When it’s not necessary to contact a lawyer first, I think that I’d send a similar letter as Matthias43 formulated on page 130 which looks very decent to me.
 
Hallo zusammens !Erstaml vilene Dank an alle für die vilene brauchbaren Beiträge.

Auch ich habe einen Brief von L +S wegen FcBayern ticketverkauf per e-mail¨über dem normalpreis erhalten:

1. Die ATGB wurden nict einbezogen.
2. Das Ticket wurde zu einem höheren Preis als dem bezahlten wwitergegeben.
3. Das Ticket ist öffentlich im Vorbereich der Allianz Arena angeboten worden.

Die Situation ist folgende: Ticket wurde gegen Sofortkauf per EBAY (Preisvorschlag) verkauft.

Punkt 3 trifft also auf jeden Fall nicht zu (k¨nnte nactulich sein das mein Käufer vor dem Stadion die Tickets an einen dritten weiterverkaufen wollte.

Verlangt werden 250 € und Unterlassungserklärung (UE)

Was soll ich tun ? Danke für Eure hilfe !
 
Hallo,

ich habe auch gerade eine Abmahnung von BH wegen zwei Karten für BVB gegen RB Leipzig erhalten.
Wegen ATGB, Zweitmarktplattform und 15%.

Das kuriose ist, dass ich die Karten nie irgendwo angeboten habe.
Ich habe die Karten tatsächlich nicht selbst in Anspruch genommen. Ich habe sie einem Bekannten weitergegeben.
Aufgrund der Abmahnung habe ich diesen natürlich gefragt ob er irgendwas mit den Karten angestellt habe.
Drauf habe ich dann erfahren dass er am Spieltag mit den Karten nicht direkt ins Stadion reinkam. Am Drehkreuz waren beide gesperrt, er musste zu einem Kassenhäuschen, wurde gefragt wo die Karten her wären und was er bezahlt hätte und ob er sich ausweisen könne. Daraufhin konnte er dann rein.

Kann mir jemand erklären wie diese Situation entstehen konnte? Wie kommt der BVB auf die Idee die Karten wären irgendwo angeboten worden?
Ich hab hier bisher nur von Fällen gelesen, wo die Karten auch tatsächlich irgendwo angeboten wurden.
 

ldb

Super-Moderator
Wie kommst du darauf?
 
Hallo zusammen,

brauche dringend Eure Hilfe. Habe gestern vorab per E-Mail die bekannte Abmahnung erhalten.

Standard-Inhalt: Ticket für über 15% über dem Originalpreis bei ebay verkauft, Stadionsitzplan mit dem BVB-Logo benutzt. Der Grund, welcher die Sache für mich dringend macht und weshalb ich auf Euer Verständnis hoffe, dass ich keine Zeit habe, die 135 Seiten aufmerksam zu lesen, ist folgender:

Es handelt sich um ein Spiel in wenigen Tagen. Obwohl ebay das Angebot beendet und rausgenommen hat, hat der Käufer bereits bezahlt. Und die Entscheidung, die ich dringendst treffen muss und die für den Ausgang der Sache eventuell von Belang sein könnte ist, ob ich dem Käufer die Karte zuschicke oder ihm den Kaufpreis erstatte.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
 

ldb

Super-Moderator
Dortmund sperrt eigentlich keine Karten. Ich würde sie verschicken.
 
Gesperrt waren die Karten, nur dass ich sie nie irgendwo angeboten hatte.
Wie gesagt, mein Bekannter musste dann mit den Karten zur Clearingstelle, er wurde gefragt wo er sie her hätte und was er bezahlt habe und durfte dann rein.
Hatte übrigens nach Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung zurückgeschrieben, die Situation geschildert und in Absprache mit ihm den Namen des Bekannten angegeben. Frist ist mittlerweile verstrichen, hab seither nichts neues gehört.
Ich kann auch weiterhin Karten kaufen mit denen ich problemlos reingekommen bin.
 
Hallo zusammen, danke für die Antwort (ldb) auf meine Frage. Mittlerweile hatte ich die Zeit, die meisten Beiträge zu studieren und kann meinen Fall genauer schildern: verkauft wurde 1 Karte für das Freitagabendspiel gegen Ingolstadt. Grund: beruflich verhindert und keiner im Bekanntenkreis bereit, allein zum Spiel zu fahren. Kurz nach dem Auktionsende kam erst die Nachricht von ebay über die Entfernung des Angebots, einen Tag darauf die Abmahnung.
Vorwürfe:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS
• Das Ticket wurde öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert

Die Karte habe ich von einem Freund, der bei einem Fanclub ist, erhalten. Um einer (im Falle eines Testkaufs) für den Freund bzw. Fanclub verbundenen Gefahr aus dem Wege zu gehen, habe ich dem Käufer der Kaufpreis erstattet.

Ich werde die Mod UE nur auf Sitzplan beschränken: "...zu unterlassen, den urheberrechtlich geschützten Sitzplan des SIGNAL IDUNA PARKS der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise..."

und folgendes separates Schreiben aufsetzen:



Sehr geehrte Damen und Herren,


ich nehme Bezug auf Ihre Abmahnung vom xx und beziehe Stellung zu den von Ihnen und Ihrer Mandantin darin erhobenen Vorwürfen gegen meine Person wie folgt:


Nach BGH-Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06, darf ich die Tickets, da ich persönlich verhindert war, frei verkaufen. Außerdem unterliegen Tickets dem § 807 BGB sowie anderen BGB§§ und dem WpHG und sind damit frei handelbar. Wobei die 15% Preisobergrenze gegen das Preisbindungsverbot verstößt.


Beigefügt erhalten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung.


Ich hoffe, alle Ratschläge gut verstanden und umgesetzt zu haben und würde mich über kurze "Freigabe" :) sehr freuen.
 
Hallo Leute. Wir vielen von euch ist bei mir auch ein schreiben per e Mail eingetroffen das ich 250€ Zahlen soll und gegen die üblichen Punkte verstoßen habe.

Die Plattform wo ich sie verkauft habe war bei eBay

Und die Tickets habe ich per sofortkauf verkauft mit der Beschreibung inklusive vorverkaufsgebühren und versand. Ich lag somit 50cent unter den erlaubten 15% mehr.

Ich habe allerdings auch ein Foto von den Karten eingestellt mit BVB Logo und habe sie auch selber vom BVB erworben. Ich konnte leider einfach nur beruflich nicht.

Also weiß ich gerade nicht was ich falsch gemacht haben soll ausser wegen dem Logo.

Wie soll ich mich da verhalten?

Vielen Dank schonmal
 
Leider werden solche Abmahnungen von keiner mir bekannten Rechtsschutzversicherung getragen. Ich würde eine modUE für das Bild abgeben und nichts weiter tun. Kurzes Begleitschreiben weshalb ich verkaufen musste und das BGH Urteil erwähnen.

Habe heute mal wieder einen Brief erhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass ich die zwei vorangegangenen Schreiben nicht beachtet habe. Ich wurde nun erneut dazu aufgefordert die geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen. Ich könne mich bei Rückfragen gerne telefonisch melden. Sollte ich die og Fristen abermals ergebnislos verstreichen lassen, wird BH seiner Mandatin empfehlen, zur Durchsetzung ihrer rechtmäßigen Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.
Ein weiterer Bettelbrief? Habt ihr einen solchen schonmal erhalten? Was habt ihr gemacht?
LG
 
Hallo Leute. Weiß jemand wie weit sie eigentlich zurückgreifen dürfen mit verkäufen? Bei mir in dem schreiben ist eine Auktion von April 2013 mit aufgelistet. Gibt es da auch eine verjährungsfrist?

In dem Fall schreiben sie nämlich das die Auktion zwar mit aufgezählt wird aber kein Bestandteil der Abmahnung ist.

Vielen dank
 
Hallo zusammen,
Wir haben nun auch eine Abmahnung von BH erhalten. Vorgeworfen werden der öffentliche Verkauf bzw. das anbieten von 2 Tickets auf ibäh-Kleinanzeigen und dass die ATGB nicht abgebildet wurden.
Sachverhalt war folgender: Ich konnte krankheitsbedingt nicht zum BuLi-Spiel, meine Frau hat die beiden Tickets Freitagsabends dort zum Verkauf angeboten (für Spiel am nächsten Tag) damit vielleicht jemand aus der Gegend noch hinfahren kann und die Tickets nicht verfallen. Als Bild hat sie ein Foto der Tickets dazu gemacht, von den ATGB aber nichts erwähnt. Tickets wurden auch nicht verkauft, sind noch in unserem Besitz...
Jetzt ist der Account auf ibäh unter ihrer E-Mail-Adresse, aber mit unserem Familiennamen, ich bekomme aber die Abmahnung.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Schreibe ich denen zurück, dass ich die Tickets nie verkaufen wollte ( von meiner Frau brauche ich ja nichts zu erwähnen) und mache ein aktuelles Foto dazu, dass wir die Tickets noch haben oder argumentiere ich, dass ich krankheitsbedingt nicht hin konnte, wir die Tickets dort zum Verkauf anbegoten haben und bei Abholung selbstverständlich die ATGB dem Käufer mitgegeben hätten?
Muss ich eine modifizierte UE abgeben oder kann ich darauf verzichten?
Vielen lieben Dank für eure Einschätzung und Hilfe!
 
So, hier mal mein Fall...
Habe mich hier schon ordentlich durchgearbeitet und hoffentlich nix übersehen.
Der FC Köln macht es jetzt leider auch. Da die Anwaltskanzlei die Gleiche ist, dachte ich, hier ist der richtige Platz dafür. Falls nicht, bitte verschieben...
Ich habe eine Auktion in der Bucht laufen gehabt mit Stadionplan als Bild. Wie blöd von mir.. Diese jedoch aus eigenem Antrieb am Montag um 07:30 Uhr abgebrochen, da ein anderer User mir dazu geraten hatte (danke dafür...)
Erst Nachmittags dann die Nachricht von Ebay, dass das Angebot gelöscht wurde (obwohl es ja bereits gelöscht war). Aber auch egal.
Jetzt Post von meinen neuen Kumpels von B&H bekommen.

Vorwurf:
- keine ATGB
- unautorisierte Nutzung Stadionplan
- Angebot bei Ebay

soweit sogut.

Hier ist mein Anschreiben an die Halsabschneider:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Abmahnung vom 21.03.2017 und beziehe Stellung zu den von Ihnen und Ihrer Mandantin darin erhobenen Vorwürfen gegen meine Person wie folgt:

Nach BGH-Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06, darf ich die Tickets, da ich persönlich verhindert war, frei verkaufen. Ich leide an einer Knieverletzung, was ich vor Gericht auch belegen kann.
Außerdem unterliegen Tickets dem § 807 BGB sowie anderen BGB§§ und dem WpHG und sind damit frei handelbar.


Zudem habe ich bereits am 20.03. um 07:37 selbstständig die Auktion abgebrochen.

Beigefügt erhalten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung bezüglich der nicht autorisierten Abbildung des Stadionplans.




Eine Zahlung an Sie werde ich nicht leisten.


Mit freundlichen Grüßen....


und hier die UE:



Becker Haumann Mankel Gursky PartG |
Kaiserstraße 21 - 23
44135 Dortmund

Ihr Zeichen
(....)

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte ich,
(......)

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma

1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, Franz-Kremer-Allee 1-3, 50937 Köln

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.


Mit freundlichen Grüßen .....





Hat jemand daran was auszusetzen?
Hat eigentlich schon mal wer davon gehört, dass die Herren wirklich klagen?
Oder ist das wirklich alles heiße Luft?
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde die modUE etwas weiter einschränken, statt "Logos und Markennamen" würde ich nur "Stadionplan" schreiben. Ansonsten siehts gut aus, würde denen aber nicht auf die Nase binden das sie kein Geld sehen werden.
 

ldb

Super-Moderator
dass ich krankheitsbedingt nicht hin konnte, wir die Tickets dort zum Verkauf anbegoten haben und bei Abholung selbstverständlich die ATGB dem Käufer mitgegeben hätten?
Muss ich eine modifizierte UE abgeben oder kann ich darauf verzichten?
!

Diesen weg würde ich gehen.
Eine modUE brauche Ich nur wenn ich gegen Urheberrecht verstoßen habe, das ist bei Stadionplänen oder Vereinslogos der Fall.
 

ldb

Super-Moderator
Hallo Leute. Weiß jemand wie weit sie eigentlich zurückgreifen dürfen mit verkäufen? Bei mir in dem schreiben ist eine Auktion von April 2013 mit aufgelistet. Gibt es da auch eine verjährungsfrist?

In dem Fall schreiben sie nämlich das die Auktion zwar mit aufgezählt wird aber kein Bestandteil der Abmahnung ist.

Vielen dank

Es sind 3 Jahre, immer zum Jahresende. Wenn der Verkauf aus 2013 ist, dann ist er seit Ende 2016 verjährt. Die Frage ist aber auch ob damals ünerhaupt Urheberrecht verletzt wurde oder es um sowas wie Atgb nicht abgebildet o.ä. geht. Da gelten erstens die Atgb von damals und zweitens war es damals schon nicht unterlassungspflichtig seine Karten unter gewissen Umständen auch zu einem höheren Preis zu versteigern, genau wie heute auch noch (BGH Urteil!)
 
Hab heute auch den berühmten 2. Brief bekommen wo es heißt ich sollte doch bitte dort anrufen. Den kann man getrost ignorieren oder? Bei dem 1. Schreiben hatte ich wie alle anderen einfach die modifizierte UE hingeschickt mit Verweis auf das BGH Urteil.
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde nicht antworten und die Sache jetzt einfach aus sitzen. Keinesfalls anrufen, irgendeinen (Teil-)Betrag zahlen oder etwas unterschreiben.
 
Diesen weg würde ich gehen.
Eine modUE brauche Ich nur wenn ich gegen Urheberrecht verstoßen habe, das ist bei Stadionplänen oder Vereinslogos der Fall.

Habe meinen 2. Brief erhalten. (Wieder mit Frist)
Habe den 1. Brief mit Verweis auf das BGH-Urteil beantwortet. (Ohne Unterlassungserklärung) Reicht das? Oder muss ich mich jetzt wieder melden? Evtl. mit Anwalt? (Habe keine Vereinslogos etc. verwendet)
 
Moin, ich habe hier auch noch mal eine Frage: Man wirft mir zwar vor, ich hätte den Stadionplan verwendet, dies wird aber in der UE von B&H mit keinem Wort erwähnt.
Ich würde daher auch keine modifizierte UE abgeben, oder?
Hier die UE von B&H:

Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung1
Aktenzeichen: (...)
(...)
- nachfolgend Schuldner genannt -
verpflichtet sich hiermit gegenüber der
1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, diese vertreten durch die 1. FC Köln Verwaltungs GmbH, diese
wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer Alexander Wehrle und Jörg Schmadtke, Franz-
Kremer-Allee 1-3, 50937 Köln,
- nachfolgend Gläubigerin genannt -
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele
vom 1. FC Köln zu einem höheren als dem Verkaufspreis des 1. FC Köln anzubieten – gleich
durch welche Medien, auch im Wege der Online-Versteigerung – oder an Dritte entgeltlich
weiter zu veräußern;
2. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen
in Ziffer 1 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende
Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315
Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit
überprüfen lassen kann;
3. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das
folgende Konto zu zahlen:
Empfänger: BECKER HAUMANN PartG
Kontonummer / IBAN: 785 886 607 / DE22500100600785886607
Bankleitzahl / BIC: 500 100 60 / PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: „1084/17/ 1. FC Köln“
_____________________ _____________________________
Ort, Datum Schuldner

1 HINWEIS: Sofern der Schuldner lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, geht
die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus.
 
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