Hallo liebes Forum,
zunächst erstmal ein großes Lob dafür das es Leute wie euch gibt die in der Sache weiterhelfen können. Top!!!
Ich schildere euch einmal meinen Fall und es wäre super wenn ihr mir helfen könntet. Ich habe heute eine Abmahnung von BH bekommen in der mir folgendes vorgeworfen wird:
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS
Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert
Ich soll nun 250,00€ zahlen sowie eine von BH mitgeschickte UE unterschreiben.
In der UE von BH steht:
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund im Falle der
privaten Weitergabe selbst oder durch Dritte öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet,
z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom Club autorisierte Verkaufsplattformen (z.B. eBay-
Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf anzubieten, weiterzugeben oder zu
veräußern;
2. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund im Falle der
privaten Weitergabe um 15% höher als der jeweilige Originalpreis weiterzugeben;
3. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB
der Gläubigerin (abrufbar unter
www.bvb.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder
Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und
einzubeziehen;
4. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in
Ziffer 1,2 und 3 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen
festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht
gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre
Angemessenheit überprüfen lassen kann;
5. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das Konto
der BECKER HAUMANN PartG, Kontonummer/ IBAN: 44 939 467/ DE07440100460044939467,
Bankleitzahl/ BIC: 440 100 46)/ PBNKDEFFXXX, mit dem Verwendungszweck "xxxxx“ zu
Ich habe die Tickets selbst über dem BVB erworben und habe Sie zum Kauf angeboten weil ich ursprünglich verhindert gewesen bin. Da ich dann allerdings doch zum Spiel gehen konnte, habe ich die Auktion auf EBAY gelöscht. Nach meiner Löschung des Angebots erhielt ich dann eine Info, dass mein Inserat gelöscht wurde wegen Markenrechtsverletzung. Wie gesagt, dass Angebot wurde bereits schon von mir im Vorfeld beendet.
Ja, das Vereinslogo ist auf den Bildern in meiner Anzeige zu sehen gewesen. Und auch der Sitzplan des SIGNAL IDUNA PARKS wurde von mir eingestellt. Verkauft habe ich die Tickets wie oben beschrieben aber nicht.
Schicke ich BH nun am besten die modifizierte UE mit Hinweis auf Logo und Sitzplan? Wie sieht es mit den
ATGB und
Tickets wurden öffentlich auf Auktionen veräußert aus? Ich habe Sie ja nicht verkauft. Und selbst wenn ist das bei einem Privatverkauf ja noch nicht mal verboten oder? Ich meine ich habe hier mal gelesen, dass ich mich auf ein BGH Urteil berufen kann. Könnt ihr mir hier bitte nochmal auf die Sprünge helfen, wie ich es am besten anpacke? Und das Zahlen von 250,00€ lasse ich am besten auch sein, richtig?
Kriege ich bei so eine Sache eigentlich Probleme in der SCHUFA? Oder wirklich erst dann wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt?
Vielen Dank im Voraus!
MfG
Hummels5000