Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo,
nach was für einem Zeitraum kommt der Brief und die Mail von BuH ca., nachdem
ebay die Nachricht gegeben hat, dass BuH das Veri Verfahren in Anspruch genommen hat..??
Kann es auch sein, dass gar nichts kommt?

Hallo Blumenbeet,

also bei mir ist der Fall das Ihhbay die Nachricht mit dem Urheberrecht geschickt hat ca. 2 Wochen her.
Ich habe noch keine Post o.ä. von BH erhalten, vllt. hat man Glück, ich weiß es nicht.

Erfahrungsberichte der anderen würden mich auch Interessieren, wie lange es gedauert hat bis die Post/Mail kam.

VG in die Runde!
 
Hey!

Auch ich habe Post bekommen. Habe 2 BuLi Tickets über eine Internetauktion angeboten und verkauft. In der Beschreibung auch darauf hingewiesen, dass ich keine Rechte am Bild etc. habe. Ich kann mir das Spiel leider nicht anschauen, da ich zum Geburtstag Konzertkarten bekommen habe. Beides fällt auf den selben Tag. Habe vorher nie eines der erworbenen Tickets verkauft.

- die ATGB wurden nicht abgebildet
- Verkaufspreis lag 15% über dem Originalpreis
- unautorisierte Nutzung eines Bildnisses
- wurden öffentlich bei Auktionen angeboten

= 250€

Habe eine Rechtschutzversicherung und kann dort einen Anwalt um Rat fragen, ob es sich lohnt etwas zu unternehmen. Soll ich anrufen oder lieber eine modUE senden?

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Hey!

Auch ich habe Post bekommen. Habe 2 BuLi Tickets über eine Internetauktion angeboten und verkauft. In der Beschreibung auch darauf hingewiesen, dass ich keine Rechte am Bild etc. habe. Ich kann mir das Spiel leider nicht anschauen, da ich zum Geburtstag Konzertkarten bekommen habe. Beides fällt auf den selben Tag. Habe vorher nie eines der erworbenen Tickets verkauft.

- die ATGB wurden nicht abgebildet
- Verkaufspreis lag 15% über dem Originalpreis
- unautorisierte Nutzung eines Bildnisses
- wurden öffentlich bei Auktionen angeboten

= 250€

Habe eine Rechtschutzversicherung und kann dort einen Anwalt um Rat fragen, ob es sich lohnt etwas zu unternehmen. Soll ich anrufen oder lieber eine modUE senden?

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet.

LG

Leider werden solche Abmahnungen von keiner mir bekannten Rechtsschutzversicherung getragen. Ich würde eine modUE für das Bild abgeben und nichts weiter tun. Kurzes Begleitschreiben weshalb ich verkaufen musste und das BGH Urteil erwähnen.
 
Super vielen Dank für deine Antwort.

" hiermit beziehe ich Stellung zu den von Ihnen und Ihrer Mandantin erhobenen Vorwürfen gegen meine Person.

Die Auktion fand aus einer Notlage heraus und gemäß BGH-Urteil I ZR 74/06 statt. Die Notlage ist eindeutig nachweisbar und wurde als Grund für den Verkauf deklariert. Weiterhin hatte ich einen hohen persönlichen Aufwand, um die Eintrittskarten zu erstehen. Die nicht abgebildeten ATGB wurden privat genannt.

Somit bestreite ich alle von Ihnen erhobenen Vorwürfe gegen meine Person. Anbei finden Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung."

Wäre das so in Ordnung als Begleitschreiben?
 
folgender Sachverhalt lt. Brief:

- ATGB wurden nicht abgebildet
- Der Verkaufspreis / Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen in nicht vom BVB autorisierte Verkaufsplattforemn zum Kauf angeboten.

jetzt habe ich 14 Tage Zeit zu antworten..
Kann mir wer sagen wo ich eine Mod.Unterl.erklärung im Forum finde, konnte nämlich aus beruflichen Gründen nicht!
Möchte auch speziell auf das Markenrecht eingehen da ebay deswegen mein Verkauf gelöscht hat.

Kann mir bitte wer helfen???

Danke:)
 
So kurz zu meinem Sachverhalt, wo ich nochmals Hilfe bräcuhte.
Brief am 26.08.2016 von den Rechtsanwälten bekommen, bei dem es um Karten von Ingolstadt ging.
-ATGB nicht abgebildet
-Preiszuschlag über 10%
- öffentlich bei ebay angeboten

Eine modifizierte Unterlassungserklärung habe ich nicht geschickt, da ich kein Foto oder sonstiges verwendet habe. Ich habe jedoch auf das Urteil des BGH verwiesen. Das Schreiben habe ich am 07.09.2016 verfasst und verschickt.
Nun kam am 22.09.2016 ein Schreiben, dass Sie Bezug auf mein Schreiben nehmen und ich mich bitte telefonisch mit der Kanzlei in Verbindung setzen soll. Dies habe ich nach dem was ich hier gelesen nicht getan, und mich nicht geäußert.
Nun habe ich ein Schreiben vom 11.11.2016 vorliegen, in dem behauptet wird, dass ich die Schreiben vom 26.08.2016 und 22.09.2016 unbeachtet gelassen hätte. Nun haben sie mir diese Unterlassungserklärung nochmal zugeschickt.
Sie schreiben sollte ich der geltend gemachten Ansprüche nicht nachkommen, dass es zu gerichtlichen Schritten kommen kann

Wie würdet ihr nun weiter verfahren?
 

ldb

Super-Moderator
Den Eingang deines ersten Schreibens haben sie ja schon mit der Rückrufbitte indirekt bestätigt. Das sind die normalen Bettelbriefe, ich würde es wie 99% der anderen User hier aussitzen.
 
Hallo an die Teilnehmer dieses Forums,

bei welchem ich leider nicht ganz freiwillig aufschlage.
(Vielmehr sehe ich mich von Eintracht Frankfurt bzw. deren "Erfüllungsgehilfen" BE dazu genötigt ;-).

Zunächst einmal großes Lob an die hier, die das alles organisieren und mit Rat und Tat zur Seite stehen... das findet man auch nicht so oft in dieser Form!

Ich habe die letzten beiden Tage versucht das wichtigste hier im Schnelldurchgang auf den bisher 132 Seiten zu erfassen und muss sagen, dass mir die Berichte hier den Schrecken genommen haben.

Ach ja... um was geht es eigentlich:

Ich hab mir neulich Tickets für ein Eintracht-Spiel auf Kleinanzeigen gekauft (bin also Zweitkäufer) und nachdem mich ein Infekt in der Woche des Spiels dahin gerafft hatte, habe ich den bequemen Weg gewählt, die Tickets auf IPÄY loszuwerden.

An diesem Montag hatte ich dann eine Abmahnung von BE per Mail erhalten.
Vorwurf:
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet
2. Unauthorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans
3. Die Tickets sind zu einem mehr als 10% höheren Preis als dem Originalpreis verkauft worden
4. Die Tickets sind öffentlich bei "IPÄY" angeoten worden.

Um es vorwegzunehmen:
Ich habe bereits einem Anwalt das Mandat erteilt, sich darum zu kümmern.

Die Vorwürfe zu 1, 3 und 4 entlocken mir nur ein müdes Lächeln und ich hätte wahrscheinlich gar nicht reagiert.
Beim Punkt 2 bin ich mir allerdings nicht mehr ganz sicher, ob ich wirklich den Stadionplan hoch geladen habe.

Ich hätte nun erwartet, dass in dem Schreiben (welches auf dem Postweg eingetroffen ist) zumindest ein Ausdruck meiner Auktion angehängt ist (was nicht der Fall ist). Anschauen kann ich mir die Auktion ja leider auch nicht mehr, da sie ja gelöscht wurde

Bisher hat die ganze nur den Charakter einer Behauptung, die mir gegenüber noch nicht einmal bewiesen wurde.

Wie seht ihr das?
 
Hallo liebes Forum,

zunächst erstmal ein großes Lob dafür das es Leute wie euch gibt die in der Sache weiterhelfen können. Top!!!

Ich schildere euch einmal meinen Fall und es wäre super wenn ihr mir helfen könntet. Ich habe heute eine Abmahnung von BH bekommen in der mir folgendes vorgeworfen wird:

Die ATGB wurden nicht abgebildet
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS
Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert

Ich soll nun 250,00€ zahlen sowie eine von BH mitgeschickte UE unterschreiben.

In der UE von BH steht:

1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund im Falle der
privaten Weitergabe selbst oder durch Dritte öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet,
z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom Club autorisierte Verkaufsplattformen (z.B. eBay-
Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf anzubieten, weiterzugeben oder zu
veräußern;
2. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund im Falle der
privaten Weitergabe um 15% höher als der jeweilige Originalpreis weiterzugeben;
3. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB
der Gläubigerin (abrufbar unter www.bvb.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder
Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und
einzubeziehen;
4. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in
Ziffer 1,2 und 3 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen
festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht
gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre
Angemessenheit überprüfen lassen kann;
5. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das Konto
der BECKER HAUMANN PartG, Kontonummer/ IBAN: 44 939 467/ DE07440100460044939467,
Bankleitzahl/ BIC: 440 100 46)/ PBNKDEFFXXX, mit dem Verwendungszweck "xxxxx“ zu

Ich habe die Tickets selbst über dem BVB erworben und habe Sie zum Kauf angeboten weil ich ursprünglich verhindert gewesen bin. Da ich dann allerdings doch zum Spiel gehen konnte, habe ich die Auktion auf EBAY gelöscht. Nach meiner Löschung des Angebots erhielt ich dann eine Info, dass mein Inserat gelöscht wurde wegen Markenrechtsverletzung. Wie gesagt, dass Angebot wurde bereits schon von mir im Vorfeld beendet.

Ja, das Vereinslogo ist auf den Bildern in meiner Anzeige zu sehen gewesen. Und auch der Sitzplan des SIGNAL IDUNA PARKS wurde von mir eingestellt. Verkauft habe ich die Tickets wie oben beschrieben aber nicht.

Schicke ich BH nun am besten die modifizierte UE mit Hinweis auf Logo und Sitzplan? Wie sieht es mit den ATGB und Tickets wurden öffentlich auf Auktionen veräußert aus? Ich habe Sie ja nicht verkauft. Und selbst wenn ist das bei einem Privatverkauf ja noch nicht mal verboten oder? Ich meine ich habe hier mal gelesen, dass ich mich auf ein BGH Urteil berufen kann. Könnt ihr mir hier bitte nochmal auf die Sprünge helfen, wie ich es am besten anpacke? Und das Zahlen von 250,00€ lasse ich am besten auch sein, richtig?

Kriege ich bei so eine Sache eigentlich Probleme in der SCHUFA? Oder wirklich erst dann wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt?

Vielen Dank im Voraus!

MfG
Hummels5000


So, ich habe es euch und @ldb ja versprochen, dass ich mich auf jeden Fall nochmal melde, sollte nach der Abgabe der modUE und meinem separaten Schreiben noch was von den Knallern BH kommen.

Damals schrieb mich BH an und ich sollte eine Unterlassungserklärung unterschreiben sowie 250,00€ bezahlen. Dies habe ich natürlich nicht gemacht, gezahlt habe ich auch nicht. Ich habe leider den Stadionplan und das Logo in einer Auktion benutzt. Die Auktion bei Ebay allerdings hatte ich storniert, weil ich an dem besagten Tag doch noch zum Spiel BVB-Real Madrid gehen konnte (bin vorher beruflich verhindert gewesen). Es kam also zu keinem Verkauf. Für den Stadionplan und das Logo habe ich die hier zur Verfügung gestellte modUE verwendet. Für das private Anbieten von Karten (aus privaten oder beruflichen Günden) und das dies laut Urteil (mit Angabe Aktenzeichen) nicht untersagt ist, habe ich ein separates Schreiben verfasst. So, jetzt ca. 4-5 Wochen später ist die Antwort da, die ich euch natürlich nicht vorenthalten möchte. Ich glaube, soweit ich das in diesem langen Thread gelesen habe, haben die meisten das auch genauso zurückbekommen wie in meinem Schreiben. Hier der Wortlaut:

.......................................................................................................................................................................................................
„…die von Ihnen am …….. abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Wir raten dringend davon ab, Vorlagen aus Internetforen zu verwenden. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine Frage des Einzelfalls. Sofern Sie lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, stehen wir selbstverständlich gerne vor Abgabe der Unterlassungserklärung zu einer telefonischen Rücksprache von Montag bis Donnerstag in der Zeit von BLABLABLA zur Verfügung. Alternativ raten wir Ihnen zu einer Überprüfung durch einen Rechtsanwalt. Zur Erhaltung der sozialen Preissstruktur ist es zwingend erforderlich, in der Unterlassungserklärung mit aufzunehmen, es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele von Borussia Dortmund öffentlich oder bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) zum Kauf anzubieten, Tickets um 10% höher als der jeweilige Originalpreis weiterzugeben. Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns formulierte UE mit der Bitte, diese bis …….. an uns zurückzusenden. Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2016/2017 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag ausgeglichen wird…“

Auf Seite 3 finde ich dann wieder die gleiche Unterlassungserklärung die ich schon im ersten Schreiben von BH bekommen habe. DIESES MAL SOGAR MIT EINEM SCHICKEN BVB LOGO IN FARBE. Ich bin begeistert...!!! ;-)) Die Forderung ist immer noch die Selbe. Das einzige was neu ist: Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2016/2017 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag ausgeglichen wird…“
..........................................................................................................................................................................................................


Also wenn ich das hier alles richtig verfolgt habe, haben 99% der Leute nachdem sie die modUE (evenetuell noch ein privates Anschreiben) abgegeben haben und danach ein Antwortschreiben von BH (mit demselben oder ähnlichen Text) erhalten haben, nichts mehr unternommen und haben es ausgesessen. Klagen seitens BH hat es bisher nicht gegeben bzw. sind in diesem Forum auch nicht bekannt geworden.

Heißt: Ich sitze es aus ?!


Soweit alles richtig ?!

Das einzige womit man rechnen muss, dass der BVB (sofern man Mitglied ist - und das bin ich) dich für den Ticketverkauf sperrt (wie oben auch beschrieben). Das Risiko gehe ich selbstverständlich ein. Den Rest der Saison 2016/2017, kann ich gerne aussitzen, wenn sie mich denn sperren möchten. Das juckt mich herzlich wenig. Kohle für den Mitgliedsbeitrag versuche ich anteilig zurückzufordern oder? Wie stehen die Chancen? Oder bräuchte ich da dann schon einen Rechtsbeistand?

Sollten weitere Briefe oder Anmerkungen von BH kommen, wende ich mich natürlich wieder an euer Forum... ;-)

Viele Grüße und ich wäre euch um eine kurze Antwort sehr dankbar ! :)

Ps.: Danke nochmal für die Hilfe hier...Top!
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
@Hummels5000
Danke für dein Feedback.
Ich würde es an deiner Stelle auch aussitzen. DIe Ticketsperre würde mich dann auch nicht stören. Ob jemand schon mal seinen Mitgliedsbeitrag anteilig zurückgefordert hat, weiß ich nicht. Einen Versuch wäre es auf jeden Fall mal wert. Nicht vergessen rechtzeitig für 2017 zu kündigen ;-)
 
@Hummels5000
Danke für dein Feedback.
Ich würde es an deiner Stelle auch aussitzen. DIe Ticketsperre würde mich dann auch nicht stören. Ob jemand schon mal seinen Mitgliedsbeitrag anteilig zurückgefordert hat, weiß ich nicht. Einen Versuch wäre es auf jeden Fall mal wert. Nicht vergessen rechtzeitig für 2017 zu kündigen ;-)

@ldb

Danke dir für die schnelle Rückmeldung ! Gut, dann warte ich ab und trinke Tee...Wenn wieder was kommt, teile ich das euch hier gerne mit...!

Guter Hinweis mit der Kündigung...werde ich machen... :) ;-) ...weil ich eh davon ausgehen muss, dass die die Sperre dann auch umsetzen werden wenn ich deren Forderungen nicht nachkomme, richtig ?!
 
Guten Tag liebe Mitglieder des Formus,

nachdem ich mich hier erst einmal etwas schlau machen konnte, bin ich nach der gestrigen ersten Panikattacke etwas beruhigter. Ich musste wie so viele Andere von euch auch mit Erstaunen einen Brief der besagten Kanzlei öffnen. Anfangs hatte ich keine Ahnung warum die Kanzlei mich überhaupt angeschrieben hat. Mein Fall gestaltet sich etwas anders. Mein volljähriger Sohn hat mir gestern gebeichtet, dass er Karten für ein Spiel von Augsburg, die er in meinem Namen gekauft hat, über Viagogo verkauft hat. Da wir im selben Haushalt leben, habe ich von all dem nichts mitbekommen.

Folgendes wird mir vorgeworfen:
- ATGB wurden nicht abgebildet
- Der Verkaufspreis / Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
- Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen in nicht autorisierten Verkaufsplattforemn zum Kauf angeboten.

Nun soll für 8 Karten, die er verkauft hat ca. 1.000 Euro zahlen.

Wie soll ich mich verhalten? Ich habe nichts Unrechtes getan, will aber auch nicht, dass mein Sohn Ärger bekommt.

Vielen Dank für Eure Hilfe
 
Eine erste Rücksprache mit einem Anwalt, der sich wohl genauestens mit solchen Sachverhalten auskennt, ergab Folgendes: Ich komme aus der Sache nur heraus, wenn ich mitteile wer die Karten tatsächlich bekommen hat. Und mein Sohn als neuer Karteninhaber würde dann ebenso eine Abmahnung erhalten. Zum anderen würden die hier beschriebenen modifizierten Erklärungen nicht immer den Erfolg haben, den alle glauben. Kurz vor Verjährungsfrist kommt es wohl sehr häufig doch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die den Beschuldigten eine Menge Geld kosten. Die Kläger bekommen wohl doch häufiger Recht. Dies würde in den Internetforen allerdings nicht weiter diskutiert, weil es meist erst Jahre später der Fall ist, meinte der Anwalt. Er rät mir der Gegenseite einen Vergleich und eine Kostenreduzierung anzubieten. Jetzt bin ich total ducheinander. Er will mir sicher nur Angst machen, weil er will, dass er mich in der Sache vertritt.
 

ldb

Super-Moderator
Hier sind in der Regel nur echte Privatverkäufer die aus der Not heraus ihre Karten verkaufen mussten. Die wurden, soweit wir wissen, noch nie verklagt.

Ob eine Verkaufsplattform autorisiert ist oder nicht, kann gegenüber Privatverkäufern erstmal egal sein. Denn vom Verein aus ist nicht autorisiert außer ihnen selbst und ihren Vorverkaufsstellen. Als Privatverkäufer kann ich sie also nur auf anderem Wege verkaufen. Die ATGB Abbildung kann ich bei Viagogo meines Wissens gar nicht steuern.

Die Frage die ich mir jetzt stelle: Wie kommt BH an die Daten von dir? Wenn dein Sohn die Karten bei Viagogo verkauft hat (der Account dort auf ihn läuft), du aber der Besteller der Karten bist, wie begründen die ihre Abmahnung dir gegenüber? Nur weil du Ersterwerber bist muss es ja nicht heißen dass du auch der Verkäufer warst.
Wie viele Käufer gab es denn insgesamt für diese 8 Karten? Nur einen, oder mehrere? Kann mir erstmal nur vorstellen das jemand gepetzt hat und/oder von den Käufern jemand die Karte nochmal bei ebay oder ähnlichem weiterverkauft hat.

Ich bin übrigens auch der Meinung dass dein Rechtsverdreher dir Angst machen will. Denn: Wenn du die Karten an deinen Sohn weiterverkauft hast, dann bist du aus der Sache raus. B+H kann ja auch einfach seine Arbeit richtig machen und die Daten des echten Verkäufers herausfinden. Ich würde an deiner Stelle B+H einfach mitteilen das ich die Karten privat weiterverkauft habe und nicht der Verkäufer auf Viagogo war. Deinen Sohn würde ich da erstmal nicht beim Namen nennen. Wenn er als nächstes die Abmahnung bekommt (was ich nicht glaube), dann wieder hier melden.
Eine modUE brauche ich übrigens nicht, mir wird ja kein Verstoß gegen das Urheberrecht (Logo, Stadionplan, ...) vorgeworfen.
 
Hier sind in der Regel nur echte Privatverkäufer die aus der Not heraus ihre Karten verkaufen mussten. Die wurden, soweit wir wissen, noch nie verklagt.

Ob eine Verkaufsplattform autorisiert ist oder nicht, kann gegenüber Privatverkäufern erstmal egal sein. Denn vom Verein aus ist nicht autorisiert außer ihnen selbst und ihren Vorverkaufsstellen. Als Privatverkäufer kann ich sie also nur auf anderem Wege verkaufen. Die ATGB Abbildung kann ich bei Viagogo meines Wissens gar nicht steuern.

Die Frage die ich mir jetzt stelle: Wie kommt BH an die Daten von dir? Wenn dein Sohn die Karten bei Viagogo verkauft hat (der Account dort auf ihn läuft), du aber der Besteller der Karten bist, wie begründen die ihre Abmahnung dir gegenüber? Nur weil du Ersterwerber bist muss es ja nicht heißen dass du auch der Verkäufer warst.
Wie viele Käufer gab es denn insgesamt für diese 8 Karten? Nur einen, oder mehrere? Kann mir erstmal nur vorstellen das jemand gepetzt hat und/oder von den Käufern jemand die Karte nochmal bei ebay oder ähnlichem weiterverkauft hat.

Ich bin übrigens auch der Meinung dass dein Rechtsverdreher dir Angst machen will. Denn: Wenn du die Karten an deinen Sohn weiterverkauft hast, dann bist du aus der Sache raus. B+H kann ja auch einfach seine Arbeit richtig machen und die Daten des echten Verkäufers herausfinden. Ich würde an deiner Stelle B+H einfach mitteilen das ich die Karten privat weiterverkauft habe und nicht der Verkäufer auf Viagogo war. Deinen Sohn würde ich da erstmal nicht beim Namen nennen. Wenn er als nächstes die Abmahnung bekommt (was ich nicht glaube), dann wieder hier melden.
Eine modUE brauche ich übrigens nicht, mir wird ja kein Verstoß gegen das Urheberrecht (Logo, Stadionplan, ...) vorgeworfen.


@ldb

Mal aus reinem Interesse...

Was würde denn passieren, sollte das Urteil, welches das private Anbieten vom Tickets (Notsituationen) erlaubt, kippen und damit BH in die Karten spielen? Könnte BH eine neues Urteil zu Ihren Gunsten dann nur auf neue Fälle ab dem Datum der neuen Urteilsverkündung anwenden oder auch auf jene Fälle, die sich auf das jetzige Urteil beziehen ?! :)
 

ldb

Super-Moderator
Also dazu müsste es ja ein richtungsweisendes Urteil sein. Entscheidungen des Amts- oder Landgerichts sind sicherlich immer Einzelfallentscheidungen, da kann man zwar drauf verweisen, aber jeder Richter würde anders entscheiden. OLG oder BGH ist sicherlich um einiges spannender, aber ja, er könnte dann mit so einem Weisungsurteil auch bishere Abmahnungen stützen.
 
Also dazu müsste es ja ein richtungsweisendes Urteil sein. Entscheidungen des Amts- oder Landgerichts sind sicherlich immer Einzelfallentscheidungen, da kann man zwar drauf verweisen, aber jeder Richter würde anders entscheiden. OLG oder BGH ist sicherlich um einiges spannender, aber ja, er könnte dann mit so einem Weisungsurteil auch bishere Abmahnungen stützen.

...was natürlich nicht so schick wäre! Gut, dazu muss es natürlich erstmal kommen...! Und dann heißt es noch lange nicht, dass die Forderungen von BH gerechtfertigt sind. Die Summen die die da teilweise fordern wenn man mal ein Ticket aufgrund von Verhinderung versucht hat zu verkaufen, sind wirklich mehr als unverschämt:)
 

ldb

Super-Moderator
Nur mal rein Interessehalber: Wird mein Beitrag deswegen ignoriert, weil ich geschrieben habe, dass ganze einem Anwalt übergeben habe?
Nein, ich glaube das Forum hier ist derzeit einfach nicht gut besucht.
Frag doch bei BH mal nach ob sie dir dein Angebot mal zeigen können?
 
Hallo zusammen,
auch mich hat es vor einiger Zeit erwischt und ich hatte eigentlich gehofft, nach meinem Schreiben an den Verein ist das Thema erledigt. In meinem Fall geht es aber um eine Abmahnung von Schalke 04, da ich Tickets für meine Freundin gekauft habe.
Da eine Freundin abgesprungen ist, habe ich die Karte dann online angeboten.

Das Schreiben kam direkt vom Verein und ich sollte wegen überteuerten Kartenverkauf 250 € zahlen und eine UE abgeben.

Ich habe mit Hinweis auf das hier bekannte Urteil geantwortet und die Lage erklärt...und nicht bezahlt. Nun schickt Schalke aber mittlerweile zwei Mahnungen und geht auf meinen Brief gar nicht ein. In ein paar Tagen wird dann "ein Inkassounternehmen beauftragt", was mich nochmal mehr Geld kosten soll.

Bin ehrlich gesagt kurz davor, einfach zu bezahlen. Oder wie kann diese Geschichte noch weiter gehen? Dass die mich beim Ticketverkauf sperren wollen, ist mir übrigens ziemlich egal.

Vielen Dank! :)
 

ldb

Super-Moderator
Wenn du die Forderung gegenüber Schalke eindeutig bestritten hast, kann hier nichts an ein Inkassounternehmen abgegeben werden. Die Karten sperrt Schalke in der Regel allerdings, gibt es dazu schon Aussagen? Es gibt einen Rechtsanwalt der sich gerne mit denen Auseinander setzt, den kann ich dir bei Bedarf gerne mitteilen.

Wichtig zu wissen: Wird dir mit einem negativen Schufa Eintrag gedroht?
 
Wenn du die Forderung gegenüber Schalke eindeutig bestritten hast, kann hier nichts an ein Inkassounternehmen abgegeben werden. Die Karten sperrt Schalke in der Regel allerdings, gibt es dazu schon Aussagen? Es gibt einen Rechtsanwalt der sich gerne mit denen Auseinander setzt, den kann ich dir bei Bedarf gerne mitteilen.

Wichtig zu wissen: Wird dir mit einem negativen Schufa Eintrag gedroht?

Ich habe die Abmahnung fristgerecht zurückgewiesen und der Mahnung ebenfalls widersprochen mit Hinweis auf mein erstes Schreiben. Das Spiel war Anfang der Saison, die Karten wurden nicht gesperrt. Mit einem Schufa-Eintrag wurde nicht gedroht.

Da die Frist bzgl. des Inkassounternehmens bereits Ende dieser Woche ist, muss ich diesbezüglich noch ein Schreiben an Schalke schicken?

Ich habe selber mit einer Anwältin telefoniert, die sich aber nicht wirklich danach anhörte, als hätte Sie Lust auf den Fall und meinte am Ende des Telefonats auch, Sie jat eigentlich auch keine Zeit. Daher wäre ich über eine weitere Empfehlung sehr dankbar ;)
 

ldb

Super-Moderator
Also ich würde jetzt nochmal eindeutig die Forderung bestreiten und deutlich machen das ich auch mit einem Rechtsanwalt gegen weitere Vorwürfe vorgehen werde.

Nur zur Info: Schalke darf nicht mehr mit negativen Schufa Einträgen drohen, die haben sich diesbezüglich mal in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet.

Wenn keine Karten gesperrt wurden und auch so von deinem Konto keine Beträge abgebucht wurden (traue ich denen zu), dann bist du mit einer bestrittenen Forderung erstmal auf der sicheren Seite. Sie müssten dazu ihre Forderung erstmal titulieren, sprich ein Mahnverfahren in Gang bringen. Wenn also ein Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt, sofort Widerspruch einlegen. Dann können sie noch vor Gericht ihre Forderung durchsetzen, was sie aber aufgrund der ganzen Sachlage nicht schaffen werden. Das wissen die selber, deswegen wird das nicht passieren.
 
Hallo Zusammen,
mich hat nun auch das besagte Schreiben erreicht.

Folgendes wird mir zur Last gelegt:
- ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung des Vereinslogos
- Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen in nicht autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf angeboten.

250,- € werden nun gefordert.

Ich hatte zum Spiel BVB-S04 (29.10.16) eine Dauerkarte ohne Preis bei Kleinanzeigen eingestellt.

Aufgrund der Nutzung des Vereinslogos brauche ich eine modUE, oder? Woher bekomme ich die?
Wie sieht es mit den anderen beiden "Vergehen" aus?
Sollte ich mir trotzdem Rat bei einem Anwalt holen?
 
Siehe Signatur.
Was für andere vergehen meinst Du? ATGB und Plattform? Kannst getrost ignorieren. Kannst noch was aufsetzen wo Du das warum schreibst, aber dies interessiert BH eig nicht.
Anwalt brauchst Du eig. nicht, aber jeder entscheidet halt selbst, es ist halt von uns hier keine Rechtsberatung!
Kann aber sein das was wegen den DK passieren wird von BH, da die Geld sehen wollen.
 
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