Hallo. Mich hats jetzt auch erwischt. Ich hab die Karten von Freunden zum Verkauf über Ebay bekommen und Ihnen auch den Gefallen getan diese einzustellen. In der Auktion war nicht ersichtlich wo sich die Karten befinden. Zugleich besitze ich aber auch selber 2 Karten für dieses Spiel und bin Vereinsmitglied. Die Auktion der Karten hab ich nach Beendigung zudem mit dem Höchstbietendem beenden / stornieren können, da die Karten doch privat abgegeben werden sollten. Dies war seitens des Bieters kein Problem. Die Preis lag über den genannten 15%. Ich habe privat eingestellt.
Nun wird mir folgendes vorgewurfen:
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet
2. Die Tickets sind mit der Absicht, einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, verkauft
wurden
3. Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
Die genannten Angebotsnummern entsprechen zudem alle nicht der meines Angebotes!
Dies wäre mein Vorschlag wie ich darauf reagieren würde. Bitte um Hilfe und Anregungen ob das so ok ist oder ob ich was ändern/ergänzen sollte.
Muss ich zudem in diesem Fall auch die modUE versenden? Würde dann einfach diese hier nehmen:
https://rechti.de/thread/modifizierte-unterlassungserklaerung.7204/ Muss die dann auch nochmal angepasst werden?
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der nachfolgend von Ihnen vorgeworfenen Rechtsverletzungen lege ich folgendes zugrunde:
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet
2. Die Tickets sind mit der Absicht, einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, verkauft
wurden
3. Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
Zu den Punkten 1-3
teile ich Ihnen mit, dass die ATGB für mich nicht gelten, da ich im Rahmen des
BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe. Es wurde lediglich versucht Karten als Privatperson aus einer Notlage heraus für Freunde weiterzuverkaufen, da diese verhindert nicht zum Spiel können. Diese Karten wurden ausdrücklich nicht von mir durch Borussia Dortmund erworben. Somit besitzt auch die 15 % Regelung auf Tickets keine Gültigkeit, da diese nur mit dem Erstkäufer vereinbart werden kann.
Außerdem sind Tickets Inhaberschuldverschreibungen nach
§807 BGB sowie anderen BGB§§ und dem WpHG und sind wie frei handelbare Waren einzuordnen. Des Weiteren verweise ich darauf, dass die Auktion meinerseits abgebrochen bzw. storniert wurde. Der aktuelle Bieter war damit einverstanden. Es kam also zu keinem Abschluss.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
Anlage: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung