Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Ich habe bereits etwas dort verkauft und danach Post bekommen von S04 das ich gegen die Ticketbestimmungen verstoßen habe, deswegen die Frage.
 
K

Krennz

Guest
S04 stellt einen Sonderfall dar.

Die schwimmen bewusst gegen den Strom, obwohl sie gerichtlich schon etliche Haue bekommen haben.

Fussballtickets sind, solange sie nicht personalisiert sind, (Name des Inhabers steht drauf) nach § 807 BGB reine Inhaberpapiere und damit nach Wertpapierhandelsgesetz frei handelbar. Nur, dass wollen, oder können, die nicht begreifen. Dazu reicht deren Horizont nicht aus. Balltreter ebend. :cool:
 

ldb

Super-Moderator
Ja, würde ich so machen. Wenn sie nicht innerhalb von 1 Woche antworten würde ich es nochmal per Post schicken. Bin mir aber sicher das die (schwachsinnige) Antwort nicht lange auf sich warten lassen wird.
 
Hallo Forum,

habe vor kurzem das 3. Schreiben von BH erhalten...

Nachdem ich auf Schreiben 1 Anfang April geantwortet habe, bekam ich c.a. 3 Wochen später Schreiben 2 mit dem Vorschlag
mich telefonisch bei BH zu melden um eine einvernehmliche Lösung zu finden...

Schreiben 2 ignorierte ich, wie hier häufig beschrieben und vorgeschlagen.

Nun ist das 3. Schreiben eingegangen, in dem ich darum gebeten wurde mich innerhalb der nächsten 10 Tagen bei BH zu melden.

Meine Frage, wie verhalte ich mich bzgl. Schreiben 3, einfach weiterhin ignorieren ???

( Siehe Verlauf Seite 98 ab Beitrag #2916 )

Danke im Voraus für eure Antworten
 
Hallo allerseits,

ich habe auch ein Problem, bezüglich meiner 2 verkauften Tickets. Diese hae ich bei ebay verkauft, mit Startgebot 1 Euro. Wollte die einfach nur los werden, weil mein Bruder und seine Freundin, die eigentlich mit mir hin wollten kurzfristig abgesagt haben und ich dann die Tickets los werden wollte. Hab sie auch extra mit Startgebot 1 Euro und versandkostenfrei rein gestellt, damit ich sie los werde. War mir im Endeffekt auch total egal, wie viel ich dafür bekomme, Hauptsache, ich bin sie los.
Das Ende vom Lied war, dass ich sie verkauft habe (sind für mehr, als den gezahlten Preis weggegangen) und sie daraufhin gesperrt wurden, sodass derjenige, der sie gekauft hat vorm Stadion stand und nicht reingelassen wurde.
Nachdem ich die ganze Sache mühsam mit dem Käufer geklärt hatte, lag einen Tag später ein Anwaltsschreiben im Briefkasten mit der Aufforderung eine UE zu unterschreiben.
Was jetzt in meinem Fall etwas anders ist, als bei vielenanderen hier, ist, dass mir nichts bezüglich genutztem Logo oder Stadionpln vorgeworfen wird, wonach die hier abgewandelte UE ja keinen Sinn macht. Stattdessen wird mir vorgeworfen, dass die ATGB nicht abgebildet wurden und das Ticket öffentlich bei ebay angeboten wurde.
Da ich mich mit solchen Sachen überhaupt nicht auskenne, hoffe ich, dass mir hier jemand helfen kann.
 
du darfst die Karten Verkaufen soweit ich weiß dürfen sie die Karten nicht Sperren, ich würde mir ein Anwalt suchen der mummmm hat
und dagegen angehen.
Lg
 
Ich habe einer Bekannten, die bei einem Anwalt arbeitet, der sich unter anderem auch um solche Sachen kümmert das Schreiben mal mitgegeben, damit sie es dem Anwalt mal zeigt. Dieser hat ihr allerdings nur gesagt, dass es nicht sinnvoll wäre, wenn er mich vertritt, da dort relativ schnell hohe Kosten auf mich zu kommen würden. Er halt allerdings auch nur das Schreiben gesehen und ich habe nicht persönlich mit ihm gssprochen.
Wie bereits gesagt, habe ich von sowas überhaupt keine Ahnung, weiß inzwischen auch keinen Rat mehr undhabe nur die Frist (08.06) im Hinterkopf. Bis dahin muss ich ja irgendetwas tun. Dass ich die UE so nicht unterschreiben soll, habe ich inzwischen verstanden. Die Frage ist, was mache ich jetzt?
Ich dachte eigentlich auch an einen Anwalt. Allerdings macht mich die Info meiner Bekannten und die Tatsache, dass ich noch nie etwas mit irgend einem Anwalt zu tun hatte stutzig.
 
Die Tickets waren für das Spiel des FC Köln gegen Wolfsburg. Wie gesagt, ich war froh, dass ich die Dinger noch irgendwie los geworden bin und jetzt im Nachhinein habe ich den größten Ärger damit.
Ich finde es einfach sehr schade vom Verein, da dieser noch nie irgend ein Problem mit mir hatte und mir jetzt mit einem Anwalt droht. Ich weiß, der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" mag auch hier gelten, aber mir ging es ja nie um einen Gewinn an der Sache, ich wollte einfach nicht auf den Tickets sitzen bleiben...

Im Schreiben des Anwalts wird u.a. auf das verbindliche Sicherheitspapier "sicheres Stdionerlebnis" hingewiesen, welches die Vereine dazu verpflichtet gegen unkontrollierten Tickethandel nachhaltig und effizient vorzugehen hinweist. Dieser wurde lt. dem Schreiben im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (BGH, Az. I ZR 74/06) höchstrichterlich bestätigt.

Hintergrund wäre angeblich der Erhalt der sozialen Preisstruktur sowie die Gewährleistung der Sicherheit im Stadion.

Und wie bereits oben geschrieben wird mir vorgeworfen einen Verstoß gegen die ATGB begangen zu haben, indem ich die Ticketsüber ebay veräußert hätte.
 
Mach Dir keine sorgen.
Du brauchst KEINEN Anwalt!
Da sie von Dir keine ModUE haben wollen wegen eines Bildes, haben sie Pech gehabt.

Dann setzt Du ein schreiben auf, in dem Du erklärst warum (Notlage) Du sie verkaufst. Kannst noch auf das viel zitierte Zitat vom Krennz mit dem Wertpapier zurückgreifen und dann ist gut.
Der BGH hat selbst bestätigt, dass Privatpersonen Tickets weiterveräußern dürfen, also hast Du im Rahmen der Gesetze gehandelt.

Das mit dem Sicherheitspapier ist der größte Mist den es gibt. Dann müssten nämlich alle Karten personalisiert sein und man dürfte im VVK nur je eine Karte verkaufen, aber wie viel gibt es meist? Bis zu vier? Wer kontrolliert an wem ich die anderen drei gebe?

Du unterschreibst also nichts von denen. Erklärst denen warum Du die Karten verkauft hast. Brauchst keine Anwalt. Brauchst nichts bezahlen. Das zweite schreiben von denen nimmst Du zur Kenntnis und verbrennst es anschließend.
 
@killthemob
Das 3. Schreiben ist eher kurz gehalten...
Da ich mich zum 2. Schreiben nicht geäußert habe, bittet mich BH darum mich bis zum 10.6. zu der Sache zu äußern, da die Ansprüche bzw. der Fall seitens BH weiter aufrecht erhalten werden. Mit einer Sperre oder ähnliches wird mir nicht gedroht.
Die genaue Formulierung kann ich gerne später ins Forum schreiben, da der Brief zuhause ist...oder reichen die Infos ?!

Gruss
 
K

Krennz

Guest
@Vochels93
In dem zitierten Urtei8l I ZR 74/06 steht auch dfrin, dass der Privatverkauf aus einer Notlage3 heraus, auch über ebay, zulässig ist. Eine Notlage sieht das Gericht6 sogar dann, wenn der Karteninhaber keine Lust hat zum Spiel zu gehen. Das Urteil fiondestz Du hier zum nachlesen
 
K

Krennz

Guest
Ich schreibe einfach BH, dass sie schlechte Karten haben, da ich selber beim Spiel war und die sich den Schadenersatz mit schwarzer Kreide, lt. Krennz, in den Kamin schreiben können.:D
 
Guten Morgen,
auch ich habe gestern Post von BH erhalten. Bislang habe ich es lediglich geschafft mich etwas hier einzulesen, was mich aber nach großem Erstschock schon mal einigermaßen beruhigt hat.
Ich bin insbesondere verblüfft über die Höhe der Forderung von BH, die mir hier bislang noch nicht begegnet ist: BH fordert von mir 500€ Kostenerstattung für Rechtsverfolgungskosten und 500€ Vertragsstrafe, macht 1000€
Ich muss zugeben, dass mir ein Agieren auf eigene Faust bei einer schmäleren Summe wesentlich leichter fallen würde.
Was mir vorgeworfen wird:
Kein Hinweis auf ATGB
VK des Tickets mit über 10% Gewinn
Konkret hab ich ein Ticket Leverkusen - Bayern bei ibäh zum Preis von 1€ eingestellt, VK war so 48€, weil ich am Spieltag verhindert war.
Ich frage mich jetzt, wieso wollen die gleich 1000€ von mir, scheint ja nicht an der Tagesordnung? Hab ansonsten nur ein weiteres mal ein Ticket bei ibäh abgegeben, das war ca 7 Monate vorher und zum Preis von 5€
Und jetzt nochmal kurz für aufgeregte:
ich muss keine modUE abgeben, weil nix mit Logomissbrauch etc angemahnt wurde (hab ich auch nicht, lediglich Foto vom Ticket, Sitzplatz verdeckt mit Stück Holz :))
Ich schreibe denen, dass ich mich auf BGH i ZR 74/06 berufe, plus Verstoß gegen Recht und Glauben (§242 BGB) und lass mich von denen bombardieren. Richtig?

Vielen Dank vorab!
 
Hallo killthemob,
ich habe ganz unspektakulär an besagtem Wochenende Besuch bekommen und war deshalb verhindert. Der Op lag, glaub ich bei 28€
 

ldb

Super-Moderator
Rechtsverfolgungskosten und Vertragsstrafe? Hast du schonmal eine UE bei denen abgegeben? Ansonsten würde ich mal fragen welchen Vertrag sie denn meinen...
 
SInd die "Rechtsverfolgungskosten" nicht bei denen die Ermittlung der Daten? Die Vertragsstrafe wäre wohl bei denen dann der Verstoß gegen die ATGB.

Ansonsten setze ich ein schreiben auf, in denen ich denn erkläre warum, wieso, weshalb ich die Karten weiterverkauft habe. Nimm das Urteil vom Krennz mit dazu ( In dem zitierten Urtei8l I ZR 74/06 steht auch dfrin, dass der Privatverkauf aus einer Notlage3 heraus, auch über ebay, zulässig ist. Eine Notlage sieht das Gericht6 sogar dann, wenn der Karteninhaber keine Lust hat zum Spiel zu gehen. Das Urteil fiondestz Du hier zum nachlesen) und die können mir nun schön den Kopf kraueln.
Bezahlen tue ich natürlich nix.

Ich würde aber mal bei ibäh nachfragen, warum sie deine Daten rausgeben. Eventuell könnte man dies an den Datenschutz melden. Weil langsam ist es willkür.
 

ldb

Super-Moderator
Beide Punkte kamen bei BH nur vor wenn bereits eine UE unterschrieben und dagegen verstoßen wurde.
Sollte es die erste Abmahnung sein teile ich denen mit, das ich nach besagtem BGH Urteil gehandelt habe und daher geschützt bin. Keine modUE abgeben, keinesfalls deren UE unterschreiben, keinesfall bezahlen. Bettelbriefe abwarten, tot stellen. Fall erledigt.
 
Hallo,
nee, ich hab noch nie eine Ue bei denen abgegeben. Es ist wie killthemob sagt,Rechtsverfolgungskosten" für die Datenermittlung, Vertragsstrafe wegen Verstoß gegen die ATGB. Habt ihr eine Erklärung für die überdurchschnittlich hohe Summe von 1000€??
Wie gsagt, ich bin nicht vorbelastet.
Interessant zudem: sie behaupten, der Ticketkäufer wäre wegen mir nicht ins Stadion gekommen, weil Ticket vorab gesperrt. Auch da die Frage woher die Daten. Ich glaub eher, dass die das Ticket gekauft haben. Käufer hat drei Bewertungen (damals noch 0) und hat sich dann wieder abgemeldet. Die drei Bewertungskommentare waren gelöscht. Nur so nebenbei.
Danke auf jeden Fall schon mal für Eure raschen Rückmeldungen, das ist sehr hilfreich!
 

ldb

Super-Moderator
Da würde ich denen trotzdem nur den Mittelfinger zeigen und denen das BGH Urteil um die Ohren hauen. Die machen sich richtig lächerlich :D

Was geht die denn an was der Käufer für Probleme dadurch bekommen hat? Lächerlich hoch 100!
 
@killthemob
Nee, der Käufer hat sich weder gemeldet, noch hat er seinerzeit eine Bewertung bei ibäh geschrieben, ich denke, dass die das Ticket selbst gekauft haben. Zusammenfassend zu dem Forum hier: sehe ich das richtig, dass die jeweiligen Forderungen, wenn man nach dem hier vorgeschlagenen Schema handelt, letztlich immer im Sande verlaufen?
 
K

Krennz

Guest
ERstens sind, bei einer Klage seitens BH aller ATGB in Gefahr und zum Anderen hat BD/BH schon mal, ganz zu Anfang, eine dicke Klatsche bekommen und BD musste die Kosten für den Beklagten übernehmen.

Das Team hier hat denen jetzt so oft abn die Karre gepixxt, das die inzwischen in hunderten von Fällen auf ihren Kosten sitzenbleiben.

Docj wir machen weiter, solange die nur Privatleute abmahnen. An die Profiverkäufer kommen die eh nicht ran.
 
Hallo nochmal,

habe wie oben in Beitrag #3217 beschrieben, ein 3. Schreiben von BH erhalten in dem folgendes steht:

Sehr geehrter ...
in der vorbezeichneten Angelegenheit haben wir auf unser Schreiben vom ... keine Reaktion erhalten.
Die Ansprüche werden noch weiterhin aufrechterhalten. Wir bitten um Rückmeldung bis zum 10.06.15.

Schreiben 2 habe ich ignoriert...

Schreiben 3 ebenfalls ignorieren ??? Und wenn ja kommt dann noch was, was meint ihr ?

Danke im Voraus
 
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