Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

So, bei mir kam heute auch Rückantwort. mein Fall ist nachzulesen auf seite 100 !!
Die ModUE erkennen sie nicht an, man sollte doch nicht einfach vorgefertigte Vordrucke aus dem Internet nehmen, sagen sie ;-)
Wenn ich die UE nicht unterzeichne, würde ich für 2015/2016 vom vvk ausgeschlossen und soll auch weiterhin die 250 euro zahlen.
was ist nun zu machen? Gar nicht reagieren, behagt mir nicht so, jedoch will ich auch nicht gesperrt werden bzw die 250 € oder evtl sogar noch mehr zahlen.
was meint ihr??
Mfg Frank
 

ldb

Super-Moderator
Ich unterschreibe nichts, ich zahle nichts. Durch die Sperrung muss ich durch. Alternativ eigenen Anwalt beauftragen und direkt (!) die negative Feststellungsklage auf den Weg bringen. Aber auch dann werde ich gesperrt, den Verein wird das nämlich einiges an Geld kosten und sie werden mir danach keine Karten mehr geben wollen.

Wenn ich unterschreibe und/oder bezahle, zahle ich mein Leben lang an diese Herrschaften. Das kann niemand wollen.
 

ldb

Super-Moderator
So würde ich es machen, ja. Alternativ die Klage los lassen.

Darf ich fragen weshalb du Angst vor einer Sperre hast? Ich kann nur für mich sprechen, aber wenn mich mein Verein über einen Anwalt kontaktiert, Dinge vorwirft die rechtlich in Ordnung sind, besagter Anwalt augenscheinlich aber keinen Schimmer über geltendes Recht dieser Sachlage besitzt, es meinen Verein auch nicht interessiert was dieser in ihrem Namen veranstaltet, weshalb sollte ich jemals (!) wieder auch nur einen einzigen Cent für diesen Verein ausgeben?
 
Guten Tag,

ich habe folgendes Problem und erhoffe mir auch eine Hilfe. Auch ich habe 2 Tickets via ebay angeboten zum Sofortkaufpreis, jedoch nur 50 % über dem Verkaufspreis, da ich keinen Freund finden konnte, die mitkonnten bzw. Ihnen war der Preis zu teuer. Ich wollte hieran nichts verdienen, dennoch hatte ich einige Mühe die Karten zu erstehen

Ebay hat das Verkaufsangebot gelöscht, die Karten befinden sich jedoch noch in meinem Besitz. Ich werde dem Verkäufer unverzüglich das Geld zurücküberweisen, da ebay dieses Angebot entfernt hat. Hilft mir das weiter? Also das quasi noch kein Verkauf stattgefunden hat? Die Karten befinden sich schließlich noch in meinem Besitz.

Nun habe ich das übliche Schreiben mit der UE und 250 € bekommen inklusive folgender Vorwürfe.

• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Wie hier beschrieben, modifizierte Unterlassungserklärung schreiben und ein weiteres Schreiben, dass die Verhinderungsgründe darlegt?

Ich bedanke mich sehr für die Hilfe!

Gruß
 
@Wagi1979
schalte bitte mal die "Unterhaltungen" bei dir frei. Klar werden die dich jetzt sperren, aber setze einfach mal ein Schreiben direkt an den BVB auf, dieses kannst du auch per Mail an die schicken.

@Maurice94
Ich verstehe nichts - Du hast dem Verkäufer das Geld zurückgezahlt? Fand ein Verkauf statt? Gibt es einen Käufer? Hast Du ein Bild verwendet? Wieso "nur" über 50% des Verkaufspreises? Welches Spiel?

Ansonsten genauso Verfahren, wie Du selbst beschreibst!
 
K

Krennz

Guest
Genau, und mit einer negativen Feststellungsklage drohen und mit kündigung der Mitgliedschaft., falls ich, unberechtigtzer Weise gesperrt werde, da diese Vorgehensweise gegen etliche BGB §§ u.A. § 807BGB gegen § 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) u v a m. verstösst. Ausserdem drohe ich mit einer ATGB Überprüfung innerhalb der negativen Feststellungsklage.

Die DFL-Vereine können nicht ihr eigenes Recht schmieden, sondern müssen sich an geltendes Gesetz halten und das sieht Tickets als kleine Inhaberpapiere, also Inhaberschuldverschreibungen, die nach WpHG frei verkäuflich sind. Ausserdem gibt es in Big Old Germany ein Presibindungsverbot. Selbst der BGH sagt in seinem Urteil I ZR 74/06 in einem Nebensatz, dass das Angebot die Nachfrage regelt und ich ergänze mal den Satz "und die Nachfrage den Preis"

Wenn die mich persönlich vom Betzug von Tickets ausschliessen finde ich garantiert einige meiner Freunde, Fangruppenmitglieder etc, die mich mit Tickets versorgen. Meine Mitgliedschaft würde ich auf jeden fall kündigen, wozu sollne die noch von mir Geld bekommen, wenn die mich hinhängen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Maurice94
Ich verstehe nichts - Du hast dem Verkäufer das Geld zurückgezahlt? Fand ein Verkauf statt? Gibt es einen Käufer? Hast Du ein Bild verwendet? Wieso "nur" über 50% des Verkaufspreises? Welches Spiel?

Ansonsten genauso Verfahren, wie Du selbst beschreibst!

Hallo nochmals,

tut mir leid. Vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Ich habe das Geld bereits erhalten (und wollte es zurücksenden), die Tickets jedoch sind noch bei mir, also dem VERkäufer.

Soll der Kauf trotzdem ungeachtet der Abmahnung vonstatten gehen? Oder wird eine Zurücksendung des Geldes als Schuldeingeständnis angesehen?

Ich hatte die Karten (Originalpreis 50€) zu einem Preis von 75€ angeboten und wollte damit zeigen, dass es mir nicht bei dem Verkauf darum ging, Geld zu verdienen. Ich wollte lediglich 2 Karten veräußern, an denen keiner in meinem Umfeld Interesse hatte.

Ja, ich habe das Logo verwendet als Produktbild. Das war im Nachhinein wahrscheinlich nicht sehr intelligent, da sie so erst über ebay an die Daten gekommen sind.

Ich bedanke mich bei Ihnen.
 
K

Krennz

Guest
Gib dem Käufer seine Tickets und behalte das Geld.

Für das Logo gebe ich eine modUE (siehe meine Signatur) auf das Logo ergänzt ab und schreibe in einem separaten Schreiben, warum ich verkaufen musste (keiner im Bekanntenkreis wollte die Tickets und mir drohte ein finanzieller Totalverlust ausserdem hatte cih einen hohen persönlichne aufwand um überhaupt an die Tickets zu kommen) Die ATGB halten einer Überprüfung durch ein höheres Gericht m.W. nicht stand, da sie gegen geltendees Recht, u.A. 807 BGB, 307 BGB, WpHG u.A.vdrstossen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gib dem Käufer seine Tickets und behalte das Geld.

Für das Logo gebe ich eine modUE (siehe meine Signatur) auf das Logo ergänzt ab und schreibe in einem separaten Schreiben, warum ich verkaufen musste (keiner im Bekanntenkreis wollte die Tickets und mir drohte ein finanzieller Totalverlust ausserdem hatte cih einen hohen persönlichne aufwand um überhaupt an die Tickets zu kommen) Die ATGB halten einer Überprüfung durch ein höheres Gericht m.W. nicht stand, da sie gegen geltendees Recht, u.A. 807 BGB, 307 BGB, WpHG u.A.

Super, so werde ich das machen. Trotz (bestandener) Juravorlesungen im BWL-Studium lernt man immer was dazu. Ich bedanke mich!

Sollte nach meiner modUE plus dem Schreiben noch etwas kommen, darf ich das ignorieren?
 
Mal ne Frage.
Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen Privaten und Gewerblichen verkäufen von Fußballtickets?

Denn wenn man sich bei mal bei den Kleinanzeigen u Autionsportalen so umschaut gibt etliche die Gewerblich schon Hunderte von Karten verkauft haben. Und das teilweise zu Preisen jenseits von +500% des eigentlichen wertes.
Wie zB dieser Zeitgenosse hier....http://www.ebay.de/sch/Sport-/34856/m.html?_nkw=&_armrs=1&_ipg=&_from=&_ssn=maelzer-bua
 
K

Krennz

Guest
Es kommt immer darauf an, wio eer die karten her hat.

Wenn er sie selber von Privat kauft kann er sie beliebig weiterverkaufen.

Kauft er sie direkt beim Verein oder lässt er sie über Strohmänner kaufen begeht er ggf. Schleichbezug und das wäre lt BGH-Urteil I ZR 74/06 strafbar, selbst wenn er nur einen Teil der Tickets über Schleichbezug kauft.

Doch wenn ich daxs richtig sehe geht es BH nicht um die grossen Fische, sondern um die vielen kleinen, die mal eben ihre Tickets aus einer Notlage heraus verkaufen. Auch an gewerbliche Kartenhändler.

Denn wenn ich von 10 Kleinen jeweils 250 € bekommen kann und wenig Ärger damit habe (Ausser die finden hierher:D ) habe icgh einen guten Scghnitt gemacht. Bei den grossen muss ich evtl. einen Prozess abstreben und das macht jede Mnege Arbeit. und kostet mich daher erstmal Zeit und Nerven. Und wie der Prozess ausgeht ist auch ungeweiss. Sodass ich dann evtl. auf den Kosten sitzen bleibe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Guten Tag,

ich habe jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt. Kann ich dies so vorab abschicken? Muss dann natürlich noch per Einschreiben weggeschickt werden, oder?

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beziehe ich Stellung zu den von Ihnen und Ihrer Mandantin erhobenen Vorwürfen gegen meine Person.

Die Auktion fand aus einer Notlage heraus und gemäß BGH-Urteil I ZR 74/06 statt. Die Notlage ist eindeutig nachweisbar und wurde als Grund für den Verkauf deklariert. Es konnte kein Bekannter ausfindig gemacht werden, der an den Tickets interessiert gewesen wäre. Zudem hatte ich als Student die Sorge eines finanziellen Totalverlusts. Weiterhin hatte ich einen hohen persönlichen Aufwand, um die Eintrittskarten zu erstehen. Die nicht abgebildeten ATGB wurden privat genannt.

Somit bestreite ich alle vonIhnen erhobenen Vorwürfe gegen meine Person. Anbei finden Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung.


Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung


Hiermit verpflichte ich,


mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund


- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt –


dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ist das erste Schreiben dieser Art, was ich aufsetzen musste (und hoffentlich das letzte). Vielen Dank!
 

ldb

Super-Moderator
Ja, das würde ich so schreiben. Wüsste nicht, was ich sonst noch in so ein Schreiben aufnehmen sollte.
 

ldb

Super-Moderator
Bei Anwälten braucht man auf sowas nicht hinzuweisen.
 
Guten Tag

Ich habe heute von der selben Kanzlei eine Abmahnung erhalten mit der Bitte die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 250€ zu zahlen. Dies ganze allerdings von Hannover 96!!! Ich hatte mir meinem Bruder und meinen Eltern diesen stadionbesuch geschenkt gegen Werder Bremen da ich Bremen Fan bin mein Vater aber 96. Nun arbeite ich im schichtdienst und habe an dem Wochenende des Spiels Nachtdienst. Zudem wohne ich 250km weit weg und es ist mir zeitlich auch nicht möglich an dem Spiel teilzunehmen.
Nun hatte ich die 2vollzahlertickets verkauft und hatte jetzt noch die beiden ermäßigten übrig. Kartenpreis 23€ diese habe ich bei eB*ay Kleinanzeigen für 65€ eingesetzt. Heute flatterte mir dann per Mail ein schreiben rein.
Ganz ehrlich mir wäre es egal wenn ich ein lebenslang für 96 als ticketkäufer gesperrt werden würde.

Kann mir einer helfen ich hab von Rechtsdingen keinen Plan.
 
Es kommt immer darauf an, wio eer die karten her hat.

Wenn er sie selber von Privat kauft kann er sie beliebig weiterverkaufen.

Kauft er sie direkt beim Verein oder lässt er sie über Strohmänner kaufen.

Das ist aber ein schmaler Grat und wohlmöglich ihm nicht so schnell zu beweisen wie sich diese Person die Karten beschafft.
 
K

Krennz

Guest
Melde ihn doch einfach bei BH, die werden das schon rauskriegen wo er die Karten her hat.

Dann können die mal beweisen wie ernst es ihnen mit der Verfolgiung von Scdhwarzhandel eigentlich ist, oder ob sie nur kleine Verstösse, die eigentlioch keine sind, verfolgen wollen.

Frei nach dem Motto: " Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen"
 
Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage. Mich hat das gleiche Schichsal ereilt. Post von BH (Werder Bremen) und alles was dazugehört.
Wie ich hier nun lese konnte, soll man bloß nicht bezahlen und eine modUE aufsetzen und diese zurückschicken?! Dürfte kein Problem darstellen. Mein Problem ist aber folgendes.

BH hat die Daten von Ebay bekommen. Jedoch habe die dort den Namen meiner Mutter weitergegeben, aber meine Adresse. Ich war es auch der die Karten verkauft hat. Was soll ich jetzt machen? Einfach mit dem Namen meiner Mutter unterschreiben oder doch lieber meinen nehmen?

Vielen Dank für die vielen Tipps die man hier erhält. Ihr seid super!
 
K

Krennz

Guest
Ich würde für meine Mutter ein Schreiben aufsetzen, dass sie die Karten nicht verkauft hat, den Account jeder aus der Familie nutzen kann und es für sie nicht nachvollziehbar ist, wer den Verkauf getätigt hat. Sie war es jedenfalls nicht. Von ihr unterschreiben lassen und mit dem Originalbrief zusammen an BH zurückschicken. Mit den Worten: Ihr Schreiben erhalten Sie daher zu meiner Entlastung zurück.

Was wird denn eigentlich vorgeworfen?

Wenn ein neues Schreiben von BH kommt kann ich immer noch reagieren und ggf. eine modUE loslassen. Geld fliesst bei mir nur in eine Richtung, in meine.:D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Konto lief damals auf den Namen meiner Mutter. Die Daten wurden aber seit einer halben Ewigkeit auf meine geändert. Also die Karten wurden quasi "verkauft". Der "Käufer" hat sich aber nie gemeldet, somit wurden sie dann doch nicht über Ebay verkauft. Da ich die letzte Woche in New York war musste ich schnell jemanden finden und habe sie dann sogar für den Normalpreis verkauft. Eigentlich noch weniger, da ich weniger Versand berechnet habe.
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich dabei keine Urheberrechtsverletzung begangen habe kann mir BH garnichts. Nach dem Urteil des BGH i ZR 74/06 kann ich meine Tickets im Verhinderungsfall frei verkaufen. Solange ich dabei keine Urheberrechtsverletzung begehe indem ich Logo, sitzplan oder Bilder aus dem Stadioninneren verwende hat BH bei mir schlechte Karten.

We3nn der Account immernoch auf meine Mutter läuft würde ich wie weiter oben beschrieben antworten. Mein Name ist Hase, ich weiss nicht bescheid, ist hier was geschehen, ich hab nichts gesehen .............. (Liedtext aus einem Lied von Chris Roberts)
 
Der Vorwurf lautet, zwei Tickets über Ebay veräußert zu haben.

- ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als Sofortkauf beendet/angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15% des Originaltickets
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Der Ebay Account läuft wirklich auf den Namen meiner Mutter, aber meine Adresse ist dort hinterlegt. Komisch!
 
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