Moin zusammen,
es hat mich auch erwischt....

Habe drei Tickets über WB gekauft. Für mich und zwei weitere.
Nun hat einer abgesagt und ich habe niemanden der die übrige Karte haben möchte.
Nun habe ich die Karte bei ebay für 1€ Startgebot und 69€ Sofortkaufpreis (Karte Kostet regulär inkl. Versand 39€) für meinen bekannten angeboten und natürlich als Bild habe ich den Sitzplan vom W.Stadion eingefügt.
Ein "Testkäufer" hat die Karte für Sofortkaufpreis ersteigert und im Anschluss die Auktion löschen lassen.
Nach zwei Tagen habe ich vorab eine eMail von "Becker und Haumann" erhalten.
Folgendes wird mir vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans
Forderung der Kanzlei:
"Unter Zugrundelegung des vorstehend benannten Streitwerts wäre unsere Mandantin mit der
vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von nur 250€"
Als UE haben die mir folgendes geschickt:
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von SV Werder Bremen,
insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe mit der
Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist,
anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn insbesondere
im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht
ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen -
z.B. viagogo, seatwave - um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/
werden) und den Sitzplan des Weser Stadions ohne vertragliche oder gesetzliche
Berechtigung zu verwenden;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die
ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter
www.werder.de) im Rahmen der Weiterveräußerung
und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu
vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen
in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen
festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht
gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre
Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das
Konto der BECKER HAUMANN PartG,
Ich habe mich nun mit dem Thema ein wenig hier im Forum vertraut gemacht und bin der Meinung das die Kanzlei die 250€ fordert aufgrund das ich ein Ticket bei ebay angeboten habe und nicht weil ich deren Stadionplan "missbraucht" habe.
Sehe ich das richtig das ich bloss die abgewandelte UE aus dem Forum schicken brauche und einen Text beifüge in dem steht:"
Da ich durch das Absagen eines bekannten in einer Notsituation war habe ich rechtmäßig als Privatperson laut BGH Urteil I ZR 74/06 die Karte bei ebay verkauft."
Sollte ich die 250€ trotzdem bezahlen?
Vielen vielen Dank im vorraus.
edit::
im schreiben steht ausserdem folgendes
"Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden
Vertragsstrafe nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle
von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen
werden."