Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
Etliche hier.

doch pasiert ist danach nichts mehr. Ausser das es vlt. eine Sperre für ein Jahr für den Bezug von Tickets gab.

Es besteht immer wieder die Gefahr für die Vereine, dass es einzelne User gibt, die eine ATGB Kontrollklage auf den Weg bringen. Das will BH natürlich vermeiden, da die ATGB gegen etliche Gesetze verstossen und das nicht publik gemacht werden soll.
 
Zur Info an alle, die vom Ticketerwerb ausgeschlossen worden.
Ich selbst wurde auch vom Erwerb ausgeschlossen, bin aber nach gut einer Woche wieder freigeschaltet worden.Ohne irgendwas von BH abzugeben oder die 250,- zu zahlen und ich bezweifel, dass ich noch einen weiteren Brief (zwei) von BH erhalten werden.
Ich braucht vor gar nichts angst zu haben. Einfach alles so machen wie hier angegeben!
 
@killthemob
Wie macht sich das denn bemerkbar mit dem Ausschluss? Hast du vom Verein eine Nachricht bekommen oder es bei der Tickethotline erfahren?
Die gleiche Frage gilt für das Freischalten.
 
Hallo liebes Forum,
auch ich habe Post von BH erhalten. Glücklicherweise bin ich im Netz auf dieses Forum gestoßen, welches mir Hoffnung macht.
Gegenstand der Abmahnung durch BH ist der Vorwurf, dass ich 2 BL Tickets auf der Plattform "liga-tickets" eingestellt habe ?!. Folgende Rechtsverletzungen werden wir vorgeworfen:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Der Verkaufspreis lag 15% über dem Originalticketpreis

Die typische UE ist dem Schreiben beigefügt und ich soll 250 Euronen zahlen.

Zur Info: Habe die Tickets bei ibäh als Auktion mit Startpreis 1 Euro angeboten, da wir relativ kurzfristig aufgrund beruflicher Verpflichtungen nicht zum Spiel fahren konnten. Mir ist es ein Rätsel, warum ich mit dem Ticketanbieter liga-tickets in Verbindung gebracht werde...Ich selber habe die Tickets über die BD Tickethotline erworben.

Ein Schreiben modUE ist ja bei diesem Fall nicht notwendig oder? Wie gehe ich am besten vor? Nur Schreiben in Bezug auf BGH ( welcher Artikel? ) mit Begründung ? Vielleicht gibt es ja eine Vorlage von euch.

Schon mal Vielen Dank im Voraus

MFG
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn ich keine tickets bei liga-tickets Eingestellt habe habe ich auch nichts falsch gemacht.
ich schreibe keine modUe BH sollte seine Arbeit Richtig machen.
Ich würde Schreiben, Ich habe keine Tickets bei liga-tickets Verkauft gut ist
 
@Kartenkauf
vielen Dank für die schnelle Antwort.

ist es demnach also irrelevant, dass ich die Tickets bei ibäh verkauft habe ( aus einer Notsituation ), weil ich absolut nichts mit liga-tickets zu tun habe / hatte, aber mir dieses vorgeworfen wurde ? Eine BD Rechnungsnummer wurde übrigens in dem Schreiben ebenfalls erwähnt.
Die Rechtsverletzungen ATGB wurden nicht abgebildet + Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalpreis
sind ja tatsächlich als Vorwurf in dem Schreiben an mich gerichtet.

Sollte ich also nur darauf hinweisen, dass ich keine Tickets an liga-tickets verkauft habe, oder auch ZUSÄTZLICH zur Sicherheit vorab,
mich auf den BGH ( Privatverkauf etc. ) beziehen, sowie die o.g. Begründungen formulieren ?

Sorry will da nichts falsch machen, deshalb frage ich lieber noch mal nach.
Danke im Voraus
 
habe ich bei liga-tickets VERKAUFT oder nicht
Ebay ist Ebay und nicht Liga-Tickets
ich Schreibe das ich keine Tickets bei LIga-Tickets VERKAUFT habe und Frage mal wie sie an meine Daten gekommen sind.
 
K

Krennz

Guest
Ligaticket hat wahrscheinlich über ebay mittels Strohmann gekauft.

Ich berufe mich da auf BGH-Urteil i ZR 74/06 und teile mit, dass ich über ebay erlaubt verkauft habe, weniger als für 15 % mehr und Ligaticket dort meine Tickets wahrscheinlich über Strohleute gekauft hat um sie teurer weiter zuverkaufen. BH sol sich an Ligaticket wenden und die abmahnen. Ich betrachte die Abmahnung als hinfaällig an und werde ggf. eine negative Feststellungsklage veranlassen.
 
K

Krennz

Guest
Ich habe die Tickets ja regelgerecht und sogar mit Erlaubnis von BD (steht ja neuerdings in den ATGB) auf Grund einer Notlage und mit Segen durch den BGH Urteil I ZR 74/06 bei ebay verkauft. Liga-Ticket hat die über Strohmänner erworben und teurer verkauft. Das teile ich BH mit. Warum soll ich lügen?
 
Hallo,
also beide Tatsachen im Schreiben verfassen: Tatsache A) ich habe nicht bei liga-tickets verkauft / und Tatsache B) ich habe rechtmäßig als Privatperson laut BGH Urteil I ZR 74/06 bei ebay verkauft.
Oder eher Tatsache A) im ersten Schreiben... und DANN im möglichen 2. Antwortschreiben die Tatsache B) verfassen ?
Was meint Ihr ?

Danke schon mal für eure Hilfestellungen
 
K

Krennz

Guest
Ich schreibe beide Tatsachen in einem Schreiben und bitte BH darum, den eigentlichen VErkäufer, nämlich meinen Käufer, ausfindig zu machen und den abzumahnen.
 
Ok. Eine letzte Frage noch, also soll ich in dem Schreiben AUFJEDENFALL zu geben, dass ich die Tickets über Ebay verkauft habe, obwohl mir ja nur fälschlicherweise zur Last gelegt wird,diese bei liga-tickets.de verkauft zu haben ?
 
K

Krennz

Guest
Ich kann, ruhigen Gewissens, BH sagen, dass ich nicht über Liga-Karten verkauft habe, sonder, erlaubter Massen, aus eine Notsituation heraus bei ebay. und mein Käufer dann über Liga-Karten zu einem überhöhten Preis verkauft hat..

Etwa so

Sie werfen mir vor, dass ich meine Tickets über Liga-Karten zu einem überhöhten Presi verkauft habe.

Das ist so nicht richtig.

Ich gebe zu (ohne Anerkenntnis einer Rechtsschuld), dass ich, wie es BD in seinen neuen ATGB und der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 erlaubt zu einem Preis innerhalb des Erlaubten bei ebay verkauft habe.

Erst der Käufer hat dann die Tickets bei Liga-Karten zu einem weit überhöhten Preis, wie von Ihnen behauptet, verkauft.

Wenden sie sich an den Käufer und überziehen Sie den mit Ihren Anschuldigungen.

Ich bin aussen vor.
 
Auch wenn der tatsächliche ibäh - Käufer ( wahrscheinlich der Strohmann ) MEHR als 15 % des Preises bezahlt hat ( Startpreis war ein 1€ ) ???
 
K

Krennz

Guest
Auch dann.

Ich bin lt BGh-Urteil dazu berechtigt das Tciket an den Höchstbietenden zu verkaufen.
 
Frohe Ostern !!!

Bei mir hat sich nach dem 2. Schreiben von BH (siehe Beitrag Seite 93) noch nichts getan. Die in dem letzten Schreiben genannte Frist ist jetzt auch schon fast 3 Wochen abgelaufen. Ich bin gespannt ob da nocht etwas passiert...
 
Hallo miteinander,
ich lese schon seit Wochen gespannt mit und bin erstaunt darüber wieviele im gleichen Boot sitzen.
Danke vorallem an Krennz - super Job.

Mich hats auch erwischt:
2 Tickets wurden von Freundin erworben in der Absicht das wir nach DO fahren.
Ich habe kein Urlaub bekommen und habe die Reise dann abgesagt.
Ich habe dann unter meinem Account bei ebay Kleinanzeigen die Karten verkauft.
Abmahnung erhält nun Freundin, obwohl ich die Karten verkauft habe.

folgendes wird vorgeworfen
- ATGB nicht abgebildet
- Preis über 15 % des normalen Preis
- unerlaubte Nutzung von Logo und Sitzplan ( wurde auch unwissentlich gemacht )

Strafe: 250 Euro

es wurde schon zig mal thematisiert - was tun?

-> ich schreibe BH eine Erklärung das Tickets aus Notlage verkauft wurden und zitiere besagtes Urteil
-> zusätzlich dazu erwähne ich wer die Tickets wirklich verkauft hat.
-> wegen Logo gebe ich eine modifizierte Erklärung ab ( siehe Link Krennz )
-> auf keinen fall beigefügte Erklärung abgeben
-> auf keinen Fall 250,. Euro bezahlen.

muss ich dann, wenn diese Dinge getan werden mit weiteren gerichtlichen Schritte rechnen oder passiert dann erstmal gar nichts.
Ein Anwalt hat mir mitgeteilt, dass das alte Urteil keine Gültigkeit hat, da dies nicht auf aktuelle Ticketkonditionen angewendet wurde.

Wenn die beigefügte Erklärung unterzeichnet wird, kommen dann weitere Kosten auf den Unterzeichner zu sofern er sich dann ,,brav'' verhält?
 
K

Krennz

Guest
Du kannst Deinem anwalt sagenm, dass erda schief gewickelt ist, denn der BGH hat werder die alten noch die neune ATGB auf Gültigkeit geprüft, sondern den Verkauf im Notfall grundsätzlich zugelassen.

Ausserdem verstossen die gültigen ATGB gegen etliche Gesetze, sodass sie in einigen Bereichen ungültig sein dürften.

Zum Anderen.

Du hast das genau erkannt. So kann ich vorgehen.
 
dann werde ich mal bh schreiben, sie werden wohl die modifizierte Erklärung ablehnen.

Hat das noch eine Auswirkung, dass die Karten am Ende im 15%-Rahmen verkauft worden sind
 
K

Krennz

Guest
Nochmal zu der Frage der gültigen ATGB und dem BGH-Urteil.

Im Urteil steht selber, dass der BGH die ATGB nicht geprüft hat. Somit ist das Urteil als Rechtsfortschreibung zu betrachten und gilt für alle alten und neuen ATGB. Im Urteil heisst es, dass ein Verkauf der Tickets aus persönlichen Gründen (VErhinderung, Krankheit, selbst keine Lust) erlaubt ist. Auch zu einem höheren Preis als die ATGB hergeben. (Das Angebot regelt die Nachfrage)

Wer verbietet mir als Käufer für Tickets zu einem ausverkauften Event mehr als den Ticketpreis + 10/15% freiwillig zu bezahlen? Wenn ich da hin will, will ich dahin.

Lasst Euch also nicht von Euren RAs weissmachen, dass Das Urteil I ZR 74/06 ungültig ist, weil es neue ATGB gibt.

die ATGB aller DFL-Vereine verstösst in vielen Teilen gegen geltendes REcht. Z.B. gegen § 807BGB gegen Wertpapierhandelsgesetz etc.

Tickets sind kleine Inhaberpapiere gehören damit zu den Inhaberschuldverschreibungen und sind nach den Gesetzen frei handelbar. Genau wie Aktien oder andere Inhaberschuldverschreibungen.

Die Vereine schulden dem Inhaber dieses Papieres den Besuch einer Veranstaltung. Ohne Wenn und Aber, es sei denn, dass er Stadionverbot hat. Eine Ticketsperre, wie es Schalke praktizierte, begründet eine Schadenersatzpflicht an den Ticketinhaber. Das heisst, Ticketkosten, Anfahrt, evtl. Hotelaufenthalt etc. wären zu erstatten.

Bisher ist es noch nicht zu einer Kontrollklage gekommen, aber wer weiss?
 
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